Einladung zum Schnupperstudium mit Nachhaltigkeitsmanager Prof. Dr. Merck am Samstag, den 04. Juni 2016

Am Samstag, den 04. Juni 2016 findet an der Hochschule für nachhaltige Entwicklung der Tag der offenen Tür statt. An diesem Tag wird der Kurs M2 Nachhaltigkeitspositionierung in der beruflichen Praxis – Chancen und Herausforderungen gelehrt.

Wir laden in der Zeit von 10:00 bis 11:30 Uhr alle Interessierten an unserem Weiterbildungsangebot Strategisches Nachhaltigkeitsmanagement zu einer Schnuppervorlesung mit einem der deutschen Top-Nachhaltigkeitsmanager, Prof. Dr. Johannes Merck ein.

Da die Plätze für diese Veranstaltung begrenzt sind, bitten wir um eine vorherige Anmeldung unter nachhaltigkeitsmanagement@hnee.de .

Am Nachmittag präsentiert Nachhaltigkeitsforscher und Studiengangsleiter Dr. Benjamin Nölting gemeinsam mit Prof. Merck in der Zeit von 15:15 bis 15:45 Uhr Ziele und Inhalte des berufsbegleitenden Weiterbildungsangebotes „Strategisches Nachhaltigkeitsmanagement“.

Das Programm des ganztätig stattfindenden Tags der offenen Tür der HNE Eberswalde erhalten Sie hier: www.hnee.de/offen




EEG-Reform 2016 – aktuelle Ratschläge für Windkraft-Anleger

PRESSEMITTEILUNG 26. Mai 2016

Die Sorgen vieler ökologisch orientierter Menschen in Deutschland scheinen sich zu bewahrheiten: Die geplante Reform des in Deutschland bislang so erfolgreichen Erneuerbaren-Energien-Gesetzes EEG könnte dieses Mal insbesondere für die Bürgerwindkraft drastische Einschnitte mit sich bringen. Auch private Kapitalanleger müssen sich darauf einstellen – ein ökologischer Anlageberater gibt Tipps für den Moment und für die nahe Zukunft.

Trotz UN-Klimaabkommens – Bundesregierung bremst Windkraft aus

Viele Anhänger der Erneuerbaren Energien glauben dieser Tage in Deutschland, ein Déjà-vu zu haben: Nachdem bereits die einst so erfolgreiche Photovoltaik hierzulande ab 2013 ausgebremst wurde, könnten aktuell auch die von der Regierung geplanten Änderungen für die Windkraft fatale Auswirkungen haben. Fest geplant ist nicht weniger als der Paradigmenwechsel von einer festen Vergütung hin zu einem verbindlichen Ausschreibungsmodell – dazu noch mit konsequenter Deckelung des Zubaus. Schlechte Aussichten gerade für kleine und mittelständische Unternehmen oder auch grüne Emissionshäuser, die aus Windparks nachhaltige Geldanlagen für Bürger gestalten, denn Ausschreibungen sind erfahrungsgemäß Modelle, die eher von Energiekonzernen und großen Investoren gewonnen werden. Zudem soll die Vergütung für Windstrom nochmals stark reduziert werden.

Auswirkungen der EEG-Reform auf ökologische Kapitalanleger

Viele Privatanleger haben im letzten Jahrzehnt durch ihre Investitionen in neue Wind- und Solarparks in Deutschland die Bürgerenergiewende finanziert und vorangetrieben. Für sie wird es zunehmend anspruchsvoller, vernünftige Beteiligungen an Erneuerbaren Energien zu finden, wie der Gründer der ökologischen Anlageberatung Grüne Sachwerte, Michael Horling, feststellt: „Durch die bewusst in das EEG aufgenommene enorme rechtliche Komplexität sowie die verschlechterten Rahmenbedingungen für Erneuerbare wird es deutlich weniger neue Angebote für Privatanleger in Deutschland geben. Denn einerseits können Bürger und mittelständische Unternehmen weniger neue Projekte realisieren, und andererseits erwerben Großkonzerne und institutionelle Investoren, von den niedrigen Zinsen getrieben, komplette Wind-und Solarparks.“ Doch welche Konsequenzen sollten Menschen, die einen Teil ihres Vermögens auch in die Energiewende investieren wollen, daraus ziehen?

Verstärkt im Fokus: Bestandsprojekte und neue Märkte für neue Energie

Eine Möglichkeit, die sich zwangsläufig ergibt, und für unternehmerisch interessierte Investoren nicht nachteilig ist, sieht Horling in der Investition in bereits laufende Projekte.

„Windparks, die bereits in Betrieb sind, haben ihre guten alten Rahmenbedingungen über 20 Jahre gesichert und bergen zudem keine Genehmigungs- oder Baurisiken mehr.“ Das grüne Finanzhaus aus der Hansestadt Bremen bietet daher seinen Anlegern aktuell einen laufenden Windpark, der schon 2015 in Betrieb genommen wurde, sowie einen sogenannten Zweitmarktfonds, der in eine Vielzahl bereits älterer Wind- und Solarparks in Deutschland investiert.

Für die nahe Zukunft richte sein Unternehmen den Fokus dann aber zunehmend in die Ferne, da auch viele Projektierer und Emissionshäuser sich sicherheitshalber neue Märkte erschließen: „Weder der Klimawandel noch die Energiewende machen an der Grenze halt. Wenn die aktuelle Bundesregierung, trotz der kürzlich getroffenen Pariser Abkommen, den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland behindert und verlangsamt, werden wir vernünftige Projekte eben verstärkt im Ausland anbieten,“ zeigt sich Horling optimistisch. Politisch und wirtschaftlich stabile Volkswirtschaften bieten sich hier für deutsche Investoren bereits heute an – Kunden von Grüne Sachwerte konnten zuletzt bereits in regenerative Kraftwerke in Frankreich, England, Finnland und Kanada investieren.

Über das Unternehmen
Grüne Sachwerte e.K. ist spezialisierter und unabhängiger Ansprechpartner für ökologische Geldanlagen. Neben dem Schwerpunkt der unternehmerischen Sachwertbeteiligung, wie Investitionen in Windparks oder Solaranlagen, bietet Grüne Sachwerte auch Geldanlagen mit fester Verzinsung an. Weitere Informationen zu Grüne Sachwerte e.K. und die aktuellen Beteiligungsmöglichkeiten finden Sie unter www.gruene-sachwerte.de.

Pressekontakt:
Für weitere Fragen steht Ihnen gerne unsere Pressereferentin Sandra Horling zur Verfügung.
Tel. 0421 / 59 64 79 – 60
presse@gruene-sachwerte.de
www.gruene-sachwerte.de

Grüne Sachwerte GS e.K.
Akazienstraße 25
28197 Bremen




GLS Bank legt neuen Mikrofinanzfonds auf. Auch Privatanleger können sich beteiligen.

Bochum, 31.05.2016. Die GLS Bank bringt Geld dorthin, wo es gebraucht wird: Mit dem GLS Alternative Investments-Mikrofinanzfonds nun auch über Deutschlands Grenzen hinaus. Der Fonds ermöglicht finanzielles Engagement in Entwicklungs- und Schwellenländern.

Eine Verkäuferin in Kambodscha, eine Familie in der Mongolei, ein Mechaniker in El Salvador: Sie erhalten verlässlichen Zugang zu Leih- und Sparmöglichkeiten. Das ermöglicht der GLS Alternative Investments-Mikrofinanzfonds (A142F2). Er refinanziert Mikrofinanzinstitute (MFI), welche Mikrokredite an Kleinstkreditnehmer vergeben und diesen Sparmöglichkeiten und Mikroversicherungen anbieten.

„Mit dem Mikrofinanzfonds schaffen Anleger die Voraussetzung dafür, dass Menschen ihren Alltag verbessern und gestalten können. Und zwar weltweit“, sagt Vorstandssprecher Thomas Jorberg. Der Mikrofinanzfonds bedient MFI auf fünf Kontinenten und erreicht somit Kleinstkreditnehmer aller Art. „Mit seinem Profil eignet sich der Mikrofinanzfonds hervorragend für institutionelle Kunden wie Stiftungen, Pensionskassen und kirchliche Einrichtungen. Wir erwarten ein Fondsvolumen von 100 Mio. Euro bis 2018“, ergänzt Andreas Fiedler, Leiter institutionelle Kunden bei der GLS Bank.

Mikrofinanz eröffnet Chancen
Über zwei Milliarden Menschen haben auf der Erde keinen Zugang zu Finanzdienstleistungen. Ihnen fehlen Sicherheiten für Kredite und Möglichkeiten zum Sparen. Kleine Investitionen, zum Beispiel der Kauf einer Nähmaschine, können bei der Existenzgründung helfen.

Ziel des Fonds ist es, Menschen einen wirtschaftlich attraktiven und qualitativ guten Zugang zum Bank- und Finanzwesen zu eröffnen, den sie zuvor nicht, sehr eingeschränkt oder nur zu sehr hohen Konditionen hatten. Treibende Kraft zur Umsetzung dieses Verständnisses ist das Bekenntnis der GLS Bank zum Ursprung der eigenen Gesellschaftsform als eingetragene Genossenschaft. So leisteten die ersten Volksbanken und Raiffeisenbanken vor mehr als 150 Jahren einen entscheidenden Beitrag zur finanziellen Inklusion von kleinen Handwerkern und Kaufleuten sowie der ländlichen Bevölkerung im Deutschen Bund.

Die GLS Bank ist Anlageberater des Fonds, sie entwickelt die Anlagerichtlinien und übernimmt zudem den Vertrieb. So ist sichergestellt, dass die sozial-ökologischen Kriterien der GLS Bank Anwendung finden. Zum Beispiel werden Kinderarbeit oder Raubbau an der Natur ausgeschlossen. Fondsmanager ist die Frankfurt School Financial Services (FSFS), eine Tochtergesellschaft der Frankfurt School of Finance & Management, einer Stiftungsuniversität. Die Frankfurt School berät bereits seit über 20 Jahren Finanzinstitute, darunter viele Mikrofinanzbanken, in Entwicklungs- und Schwellenländern. FSFS konzipiert Fonds, deren Mittel in der Entwicklungsfinanzierung eingesetzt werden und wählt unter anderem Mikrofinanzinstitute vor Ort aus und begleitet die Kreditvergabe gemäß der Anlagerichtlinien.

Der GLS Alternative Investments-Mikrofinanzfonds wurde im Dezember 2015 aufgelegt und hat nun die Zulassung zum Vertrieb an Privatanleger in Deutschland erhalten. Der Fonds ist inzwischen in Darlehen an 24 Mikrofinanzinstituten weltweit investiert. Das Fondsvolumen liegt bei über 30 Mio. Euro, wovon die GLS Bank 12 Mio. EUR selbst investiert hat.

Der Mikrofinanzfonds ist geografisch breit aufgestellt, in einer Region werden höchstens ein Viertel und in einem Land höchstens 15 Prozent der Investments getätigt. Zudem stehen jene Regionen im Fokus, in denen der größte Bedarf für Mikrofinanzierung besteht.

Lange Erfahrung im Segment Mikrofinanz
Die GLS Bank hat umfangreiche Erfahrungen mit Mikrofinanzierung. Sie bietet seit Jahren Angebote unterschiedlichster Partner aus dem Bereich Mikrofinanz an und ist auch mit ihren Eigenanlagen signifikant in diesem Bereich investiert.

Über die GLS Bank
Die GLS Bank bietet ihren Kunden alle Leistungen einer Hausbank, wie sozial-ökologisch sinnvolle Geldanlagen, Girokonto, Sparangebote, Zahlungsverkehr, Finanzierungen und Beteiligungen. Über ihre Partnereinrichtung GLS Treuhand ist auch der Bereich Stiften und Schenken abgedeckt. Die GLS Bank bietet ihren Kunden an, Mitglied und somit Eigentümer der Bank zu werden. Mit zielgerichtet sozial-ökologischen Investitionen und einer umfassenden Transparenz bietet sie ihren Mitgliedern und Kunden einen dreifachen Gewinn: menschlich, zukunftsweisend, ökonomisch.

Pressekontakt
Christof Lützel
Pressesprecher / Prokurist
Kommunikation und Entwicklung
christof.luetzel@gls.de
presse@gls.de




Streetlife Festival: Green City e.V. lädt am 11./12. Juni zum Festival des öffentlichen Raums

Terminhinweis
München, 30. Juni 2016

Am Wochenende 11. und 12. Juni heißt es wieder: Streetlife Festival. Dann veranstaltet die Umweltorganisation Green City e.V. auf der sonst stark PKW-befahrenen Ludwigstraße das Festival des öffentlichen Raums. Vom Odeonsplatz bis zum begrünten Platz unter dem Siegestor können die MüncherInnen erleben, wie Green City die Asphaltmeile im Herzen der Stadt in wenigen Stunden in eine grüne und pulsierende Erlebniswelt für alle BürgerInnen verwandelt. Neu in diesem Jahr ist der große Fairwert-Basar mit fair und nachhaltig produzierten Bio-Produkten kleiner Anbieter aus München und Umgebung. Erholung bietet die begrünte Green City-Oase rund um das Siegestor und natürlich erwartet die BesucherInnen wie immer jede Menge Musik, Sport und Spiel. Das ganze Programm gibt es auf www.streetlife-festival.de.

Termin: amstag, 11. Juni 2016, 16:00 bis 02:00 Uhr und Sonntag, 12. Juni 2016, 11:00 bis 21:00 Uhr
Veranstalter: Green City e.V. und Green City Projekt GmbH
Ort: Ludwig- und Leopoldstraße, vom Odeonsplatz bis zur Georgenstraße

Hochaufgelöste Pressefotos können Sie hier kostenlos herunterladen:
https://goo.gl/sJQGKe

Pressekontakt
Katja Sorg
(089) 890 668-312

presse@greencity.de




Verfassungsbeschwerde „Nein zu CETA“: Aktionsbündnis aus Campact, foodwatch und Mehr Demokratie startet Bürgerklage gegen Freihandelsabkommen zwischen EU und Kanada

Pressemitteilung

– Die Organisationen Campact, foodwatch und Mehr Demokratie bereiten eine Bürger-Verfassungsbeschwerde gegen CETA vor.
– Die von der EU geplante „vorläufige Anwendung“ des Freihandelsabkommens und die Vertragsinhalte sind nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
– Unter www.ceta-verfassungsbeschwerde.de können sich Bürgerinnen und Bürger der Beschwerde anschließen.

Berlin, 30. Mai 2016. Ein Aktionsbündnis aus Campact, foodwatch und Mehr Demokratie initiiert eine Bürger-Verfassungsbeschwerde gegen CETA. Das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada höhle die demokratischen Rechte der Bürgerinnen und Bürger aus. Dennoch solle nach Plänen der Europäischen Union das Abkommen bereits „vorläufig“ in Kraft treten – ohne dass der Bundestag und die Parlamente in anderen EU-Staaten darüber abgestimmt haben, kritisierten die drei Nichtregierungsorganisationen heute auf einer gemeinsamen Pressekonferenz in Berlin. Mit der Klage soll geprüft werden, ob der CETA-Vertrag, der als Blaupause für das TTIP-Abkommen mit den USA gilt, sowie seine „vorläufige Anwendung“ mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Unter www.ceta-verfassungsbeschwerde.de kann sich ab sofort jeder der Bürgerklage „Nein zu CETA“ anschließen.

„Sonderklagerechte für Investoren, demokratisch nicht legitimierte Expertengremien, eine fehlende Beteiligung des Deutschen Bundestages: CETA ist nicht nur demokratiepolitisch gefährlich, sondern auch verfassungsrechtlich bedenklich. Die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts lässt nur den Schluss zu, dass völkerrechtliche Verträge eines solchen Inhalts nicht mit dem Grundgesetz übereinstimmen“, sagte Prof. Bernhard Kempen, Direktor des Instituts für Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht an der Universität Köln, der das Aktionsbündnis als Prozessbevollmächtigter vertritt. „Die Verfassungsbeschwerde richtet sich nicht nur gegen ein deutsches Zustimmungsgesetz zu CETA, sondern auch schon gegen die Zustimmung Deutschlands zur sogenannten ‚vorläufigen Anwendung‘ des Handelsvertrages.“

Die Europäische Union plant, dass der EU-Ministerrat noch dieses Jahr über den CETA-Vertrag abstimmt und ihn damit zugleich für „vorläufig anwendbar“ erklärt – noch bevor ein einziges Parlament in den Mitgliedstaaten seine Zustimmung dazu erteilt hat. Bis dann in allen 28 nationalen Parlamenten abgestimmt würde, könnten Jahre vergehen und so Tatsachen geschaffen werden, kritisierten Campact, foodwatch und Mehr Demokratie. Sobald die Abstimmung im Ministerrat ansteht, will das Aktionsbündnis daher einen „Antrag auf einstweilige Anordnung“ beim Bundesverfassungsgericht einreichen, um dem deutschen Vertreter im EU-Rat zu untersagen, der „vorläufigen Anwendung“ zuzustimmen.

Daneben wenden sich die Initiatoren der Verfassungsbeschwerde auch gegen konkrete Inhalte des Handelsvertrages. So sind im CETA-Abkommen im Rahmen der „regulatorischen Zusammenarbeit“ Expertengremien vorgesehen. Diese „Joint Committees“ seien nicht demokratisch legitimiert, könnten aber trotzdem den Vertrag nach seinem Abschluss stetig weiterentwickeln und entscheidend verändern. „Wenn außerparlamentarische Gremien ohne parlamentarische Rückkopplung verbindliche Entscheidungen treffen können, ist das mit dem Demokratieprinzip des Grundgesetzes nicht vereinbar und verfassungswidrig“, sagte Roman Huber, Geschäftsführer von Mehr Demokratie. Das Aktionsbündnis kritisierte zudem das in CETA vorgesehene Investitionsgericht (ICS). Es schriebe Sonderklagerechte für ausländische Unternehmen fest. Investoren könnten Regierungen verklagen, sobald die vom Unternehmen erwarteten wirtschaftlichen Gewinne zum Beispiel auf Grund von schärferen Verbraucher- oder Umweltschutzgesetzen geschmälert werden, lautet die Kritik. „Eine Parallelgesetzgebung kann fast alle Lebensbereiche beeinflussen und eine Paralleljustiz Recht sprechen – damit verändert CETA den Kern unserer Verfassungsordnung“, fasste Roman Huber zusammen.

Thilo Bode, Geschäftsführer der Verbraucherorganisation foodwatch, betonte, dass es bei CETA – anders als bei bisherigen Handelsverträgen – nicht nur um den Abbau von Zöllen und die Angleichung technischer Standards gehe: „Das Abkommen greift tief in alle gesellschaftlichen Bereiche wie Umwelt-, Verbraucher- oder Arbeitnehmerschutz ein. Es ist unglaublich, dass ein solch weitreichender Vertrag schon ‚vorläufig‘ in Kraft treten soll, ohne dass auch nur ein Parlamentarier in den Mitgliedsstaaten dafür die Hand gehoben hat. Der Bundestag darf bei einer so wichtigen Entscheidung nicht entmachtet werden!“ Zudem setze CETA Standards, hinter die das geplante amerikanisch-europäische Freihandelsabkommen TTIP dann nicht mehr zurückfallen könne, kritisierte Bode: „CETA ist TTIP durch die Hintertür. Das müssen wir verhindern!“

„Die Verfassungsklage ist ein weiteres wichtiges Standbein unserer Kampagne neben Demonstrationen und Aktionen, mit denen wir auch weiter dafür kämpfen, CETA politisch zu verhindern. Sie bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine zusätzliche wirksame Möglichkeit, sich gegen die unfaire Handelspolitik unserer Regierung zu wehren“, so Maritta Strasser, verantwortliche Campaignerin bei Campact. „Jeder kann unsere Verfassungsbeschwerde ‚Nein zu CETA‘ jetzt ganz einfach mit seiner Unterschrift unterstützen. Je mehr Menschen die Verfassungsbeschwerde im Vorfeld unterstützen, desto deutlicher unsere Botschaft!“

Für CETA liegt, anders als für den „großen Bruder“ TTIP, der ausgehandelte Vertragstext bereits vor. Sobald die Europäische Union – voraussichtlich im Herbst – über den Handelsvertrag CETA entscheidet, wird das Aktionsbündnis seine Beschwerde offiziell beim Bundesverfassungsgericht einreichen.

Link:
– Bürgerklage „Nein zu CETA“: www.ceta-verfassungsbeschwerde.de

Redaktionelle Hinweise:
– FAQs zur Verfassungsbeschwerde: www.ceta-verfassungsbeschwerde.de/2016-05-30_FAQ_CETA-Verfassungsbeschwerde_für-Website_FINAL.pdf
– Hintergrundpapier des Prozessvertreters Prof. Bernhard Kempen: www.ceta-verfassungsbeschwerde.de/2016-05-30_Hintergrundpapier_CETA_Kempen_FINAL.pdf

Pressekontakte:

Campact
Jörg Haas
presse@campact.de
04231 / 95 75 90

foodwatch
Andreas Winkler
presse@foodwatch.de
030 / 24 04 76 290
0174 / 375 16 89

Mehr Demokratie
Anne Dänner
presse@mehr-demokratie.de
0178 / 816 3017
030 / 420 823 70




foodwatch-Marktcheck belegt: Verbraucher können Verfall der Milchpreise nicht aufhalten

Pressemitteilung – „Milchgipfel“

– Konsumenten können Milchpreise nicht über ihr Einkaufsverhalten stützen
– Differenz zwischen teurer und billiger Milch kommt nicht bei den Bauern an
– Verbraucherorganisation foodwatch sieht die Politik in der Pflicht

Berlin, 30. Mai 2016. Vor dem heutigen „Milchgipfel“ des Bundeslandwirtschaftsministeriums hat die Verbraucherorganisation foodwatch einen Milchpreis-Marktcheck veröffentlicht, der zeigt: Konsumentinnen und Konsumenten können die derzeit niedrigen Milchpreise von gut 20 Cent pro Liter nicht über ihr Einkaufsverhalten steuern. „Auch wenn Verbraucherinnen und Verbraucher zu einer teureren Milch greifen – beim Landwirt schlägt sich das praktisch nicht nieder“, sagte Sophie Unger, Campaignerin bei foodwatch.

Mit dem Marktcheck widerlegte foodwatch Bundesagrarminister Christian Schmidt. Er hatte im Vorfeld des „Milchgipfels“ erklärt, auch die Verbraucherinnen und Verbraucher könnten etwas tun, wenn sie nicht immer zur billigsten Milch griffen. Doch der foodwatch-Marktcheck zeigt: Ein Liter ja!-ESL-Vollmilch kostet beispielsweise aktuell bei Rewe 46 Cent, für das gleiche Produkt von „Bärenmarke“ werden 1,15 Euro verlangt – das ist das 2,5-Fache. In beiden Fällen erhielten die Landwirte von den Molkereien nur rund 26 Cent (Auszahlungspreise im April).

„Es ist beim Einkaufen von Milch vollkommen intransparent, wieviel vom Verkaufspreis beim Bauern ankommt. Bei der teureren Herstellermarke zahlen Verbraucherinnen und Verbraucher vor allem für Werbung und Marketing. Landwirte erhalten fast immer die gleichen, niedrigen Auszahlungspreise“, sagte foodwatch-Expertin Unger. „Aus Sicht der Verbraucherinnen und Verbraucher ist es unter solchen Marktbedingungen völlig vernünftig, wenn sie zur billigeren Variante greifen.“

foodwatch hat die aktuellen Preise von 31 handelsüblichen Milchmarken aus dem Kühlregal (ESL-Milch) und H-Milch sowohl aus konventioneller als auch aus ökologischer Herstellung verglichen. Ihnen wurden Preise gegenübergestellt, die die Molkereien an die Bauern auszahlten.

Im Handel betrug die Preisdifferenz zwischen konventioneller Discount-Milch und einem Markenprodukt (bei ESL und bei H-Milch) zuletzt bis zu 83 Cent pro Liter (plus 180 Prozent). Die günstigste Eigenmarke kostete bei fast allen Handelsketten 0,46 Euro, das teuerste Markenprodukt lag bei 1,29 Euro. Dagegen betrug der Unterschied beim Auszahlungspreis an die Bauern maximal fünf Cent (plus 20 Prozent). Die Landwirte erhielten im April zwischen 23,7 und 28,4 Cent pro Liter konventionell erzeugter Milch. Es wird erwartet, dass im Mai noch weniger ausgezahlt wird.

Im Bio-Segment der Handelsmarken ist die Diskrepanz zwischen Verkaufspreis im Supermarkt und dem Auszahlungspreis aktuell für die Bauern weniger eklatant. Die Bio-Milchbauern erhielten in den letzten Monaten um 48 Cent pro Liter. Für Verbraucherinnen und Verbraucher kostet die Bio-Milch der Handelsmarken aktuell knapp über einem Euro. Bei Bio-Milch werden die höheren Supermarktpreise demnach eher an die Landwirte weitergereicht.

Die Milchpreiskrise geht vor allem auf ein Überangebot an Milch zurück, das die führenden Handelskonzerne mit ihrer Marktmacht ausnutzen. „Die Bundesregierung muss aufhören, Märchen zu erzählen. Der Kauf teurerer Milch im Supermarkt kann den Bauern nicht aus der Krise helfen. Es ist an Minister Schmidt, die Rahmenbedingungen so ändern, dass die Milchbauern von ihrer Arbeit leben können“, so Unger. „Es darf nicht sein, immer wieder reflexhaft die Schuld den Verbraucherinnen und Verbrauchern in die Schuhe zu schieben. Das ist einfach Käse.“

Redaktioneller Hinweis:
– Marktcheck Milchpreise: tinyurl.com/marktcheck-milchpreise
– Hintergrund Marktckeck-Milchpreisen: tinyurl.com/hintergrund-milchpreise

Pressekontakt:
Sylvie Ahrens
E-Mail: presse@foodwatch.de
Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 – 2 90




Branchentag der Brandenburger Windenergie in Potsdam – Vereinbarung mit der Landesregierung gibt Antworten auf drängende Fragen zum Ausbau / Branche beschäftigt in Brandenburg 6.863 Mitarbeiter und erwirtschaftet 1 Mrd. Euro Umsatz

Pressemitteilung

Potsdam / Berlin, den 26. Mai 2016

Mit einer bundesweit wegweisenden Vereinbarung gehen die Landesregierung Brandenburgs und die regional tätigen Windenergie-Unternehmen einen gemeinsamen Schritt, um zentrale Fragen zum Ausbau der Windenergie zu beantworten. Eine aktuelle Studie von DIW Econ belegt, dass in Brandenburg 6.863 Erwerbstätige von der Windkraft leben und die Branche eine Wertschöpfung von mehr als einer Milliarde Euro erreicht. Die Windbranche wird mehr und mehr zum Stabilitätsanker der Brandenburger Wirtschaft.

Wenige Tage vor der mit Spannung erwarteten Abstimmung der Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin zur Zukunft des Erneuerbaren Energien Gesetzes EEG, haben sich in Potsdam 340 Akteure zum ersten Windbranchentag Berlin-Brandenburg getroffen. „Aus der aktuellen politischen Gemengelage heraus droht die von der Gesellschaft gewünschte und getragene Energiewende abgebremst zu werden. Tausende zukunftsfähige Arbeitsplätze in Brandenburg stehen auf dem Spiel. Dabei braucht dieses Bundesland eine Kontinuität beim Umbau der Energieversorgung, um die energiepolitischen Ziele zu erreichen und die sozialen Auswirkungen durch die sinkende Bedeutung der Kohleverstromung zu kompensieren“, erklärte Jan Hinrich Glahr, Vizepräsident des Bundesverbandes WindEnergie (BWE) und Landesvorsitzender des BWE in Brandenburg.

Auf dem Branchentag haben das Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg (MWE) und der Landesverband des BWE eine wegweisende „Vereinbarung zur besseren Information und Transparenz beim Ausbau der Windenergie“ unterzeichnet. „Die Vereinbarung ist ein erster wichtiger, gemeinsamer Schritt, um zentrale Unsicherheiten und Fragen bei Bürgern und Politikern aufzunehmen und Lösungen anzubieten. Wir haben uns in der Vereinbarung selbst verpflichtet, mit einem Abstand von 1.000 Metern zur Wohnbebauung zu planen, wenn die Steuerungswirkung durch die Regionalplanung oder kommunale Bauleitplanung nicht gegeben ist“, erklärt Jan Hinrich Glahr.

Ebenso sollen Windparks nicht in Eichen- oder Buchenwäldern gebaut werden. Bei Planung, Bau und Betrieb der Anlagen sollen regionale Firmen profitieren und die Wertschöpfung vor Ort halten. Um den Informationsaustausch zu verbessern, wollen die Vorhabenträger freiwillig und vor der Genehmigung in den Dialog mit den Anwohnern geplanter Windparks treten.

Eine heute veröffentlichte Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) Econ bestätigt, dass sich die Windenergie für das Land auch wirtschaftlich lohnt. Laut DIW Econ hat die Windenergie in Brandenburg im Jahr 2014 eine Bruttowertschöpfung von gut einer Milliarde Euro (1.080 Millionen Euro) erzeugt. Durch Investitionen in neue WEA wurden 303 Millionen Euro an Bruttowertschöpfung generiert. „Das Land profitiert nicht nur von der Energieerzeugung aus Wind; die Windenergie sichert und schafft auch immer mehr Arbeitsplätze“, erläutert Glahr die Zahlen. Die Anzahl der Beschäftigten lag 2014 bei 6.863. Dabei werden die Stellen hier überwiegend beim Bau der Windräder geschaffen (4.741 Arbeitsplätze).

„Die Windenergie und die Energiewende werden so für Brandenburg immer stärker zu einer wirtschaft- und industriepolitischen Kraft und schaffen Arbeitsplätze. Unsere Branche wächst zu einem echten Stabilitätsanker der Brandenburger Wirtschaft heran“, so Glahr weiter.

Kontakt:

Jan Hinrich Glahr
Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE), Landesverband Berlin-Brandenburg
Gregor-Mendel-Straße 36
14469 Potsdam

Tel: 0331 27342-884
Fax: 0331 27342-886
be-bb@bwe-regional.de
www.wind-energie.de

Ansprechpartner für die Presse:

Kai Weller
Mobil: 0176 245 690 84
weller@ahnenenkel.com
Agentur Ahnen&Enkel
www.ahnenenkel.com




Menschenrechte vor Profit – Unterschriftenaktion von Südwind

Unterschriftenaktion

Die Bundesregierung soll deutsche Unternehmen verpflichten, die Menschenrechte auch im Auslandsgeschäft zu achten. Unterzeichnen Sie jetzt unsere Petition und fordern Sie gemeinsam mit uns und einem breiten zivilgesellschaftlichen Bündnis Angela Merkel und Sigmar Gabriel auf, sich für einen ambitionierten Aktionsplan einzusetzen.

Werden auch Sie aktiv und unterschreiben Sie hier: https://www.openpetition.de/petition/online/menschenrechte-vor-profit

=============

Zum Hintergrund:

Smartphone, Markenkleidung, Schokolade – hinter diesen alltäglichen Dingen verbergen sich Geschichten von Hunger, Armut und Menschenrechtsverletzungen. Ob Landvertreibungen, menschenunwürdige Arbeitsbedingungen oder Hungerlöhne – Unternehmen in Deutschland nehmen Menschenrechtsverletzungen entlang ihrer globalen Lieferketten vielfach in Kauf. Die Achtung der Menschenrechte in den Auslandsbeziehungen gilt als freiwillige Angelegenheit.

Eine Chance auf Veränderung könnte der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte bieten, den die Bundesregierung im Juni vorlegen möchte. Vieles deutet aber darauf hin, dass dieser nur unverbindliche Empfehlungen und Beratungsangebote statt gesetzliche Verpflichtungen vorsehen wird.

Wir fordern indes für den Nationalen Aktionsplan:
– eine gesetzlich verankerte menschenrechtliche Sorgfaltspflicht für Unternehmen
– Klagemöglichkeiten für Opfer von Menschenrechtsverletzungen
– die Kopplung von öffentlichen Aufträgen und Außenwirtschaftsförderung an die Erfüllung der Sorgfaltspflicht.

Setzen Sie sich gemeinsam mit uns für einen ambitionierten Aktionsplan ein.

Hier geht es zur Petition!
https://www.openpetition.de/petition/online/menschenrechte-vor-profit

Ansprechpartnerin:

Eva-Maria Reinwald
SÜDWIND
Tel.: 0228-763698-21
E-Mail: reinwald@suedwind-institut.de

Getragen wird die Petition durch die Verbände CorA, Forum Menschenrechte und VENRO sowie die Einzelorganisationen Brot für die Welt, CIR, Germanwatch, INKOTA-netzwerk, MISEREOR, Oxfam, SÜDWIND, terre des hommes und ver.di

Es grüßt Sie herzlich

Sandra Grigentin-Krämer

Öffentlichkeitsarbeit und Fundraising /
Public Relations and Fundraising
SÜDWIND e.V. – Institut für Ökonomie und Ökumene
Kaiserstraße 201
53113 Bonn

Tel.: +49 (0)228-763698-14
Fax: +49 (0)228-763698-22

E-Mail: grigentin-kraemer@suedwind-institut.de
Website: www.suedwind-institut.de




Grünes einfach bezahlen: GLS Bank beteiligt sich an Better Payment

Presseinformation

Bochum, 24.05.2016. Alles aus einer Hand: Die GLS Bank bietet ihren Geschäftskunden alle Möglichkeiten für Online-Handel und digitales Bezahlen. Das Geschäft wird strategisch ausgebaut. Dazu erwirbt die GLS Bank Anteile am Start-up Better Payment.

Die GLS Bank beteiligt sich mit knapp 10% an der „Better Payment GmbH“, ein Vorreiter für einfachen und günstigen Zahlungsverkehr. Von der Partnerschaft profitieren alle Firmen- und Geschäftskunden der GLS Bank. Sie können sich einen kompletten Onlineshop einrichten lassen oder ihrem bestehenden Angebot alle gängigen Bezahlmethoden hinzufügen. Die einfache und übersichtliche Verwaltung zeigt alle Zahlungsströme an. Automatische Risikobewertungen, Betrugsprüfungen und ein Forderungsmanagement sind zusätzlich möglich. Bestehende Shops lassen sich leicht um Funktionen erweitern.

Dirk Kannacher, designierter Vorstand der GLS Bank für das Kundengeschäft: „Die Menschen wollen einfach, sicher und überall bezahlen können. Genau das machen wir mit Better Payment möglich. Wir liefern sozial-ökologischen Unternehmen die Eintrittskarte in den elektronischen Handel. So tragen wir dazu bei, dass das Internet grüner wird.“

Die GLS Bank erschließt damit digitalen Zahlungsverkehr als strategisch wichtiges Geschäftsfeld. Die digitalen Transaktionen belaufen sich in Deutschland bereits auf 88,7 Milliarden Euro und werden in Zukunft weiter wachsen. Insbesondere mobile Geräte gewinnen zunehmend an Bedeutung. Einkaufen mit Smartphone, Tablet und Co. gehört zu den wichtigsten Trends.

Die Beteiligung an Better Payment erlaubt direkten Zugang zu einem dynamischen Dienstleister, der den reibungslosen Prozess zwischen Unternehmen und Banken gewährleistet. Die GLS Bank liefert ihrerseits Expertise im sozial-ökologischen Finanzwesen und kann so eigene Schwerpunkte entwickeln.

Better Payment ist kreativ, nutzt ein weitreichendes Netzwerk und hat einen breiten Erfahrungsschatz. So wurden bereits etliche, auch ungewöhnliche Methoden realisiert, wie etwa: Kontaktlos Zahlen mit dem Smartphone; Freunden kurzerhand Geld per Smartphone leihen; Alternative Währungen wie Bitcoins verwenden und manches mehr.

In welche Richtung auch immer sich die Kundenwünsche bewegen, die GLS Bank kann künftig das Bezahlen schneller, effizienter und auch einfacher machen.

Über die GLS Bank
Die GLS Bank bietet ihren Kunden alle Leistungen einer Hausbank, wie sozial-ökologisch sinnvolle Geldanlagen, Girokonto, Sparangebote, Zahlungsverkehr, Finanzierungen und Beteiligungen. Über ihre Partnereinrichtung GLS Treuhand ist auch der Bereich Stiften und Schenken abgedeckt. Die GLS Bank bietet ihren Kunden an, Mitglied und somit Eigentümer der Bank zu werden. Mit zielgerichtet sozial-ökologischen Investitionen und einer umfassenden Transparenz bietet sie ihren Mitgliedern und Kunden einen dreifachen Gewinn: menschlich, zukunftsweisend, ökonomisch.

Pressekontakt
Christof Lützel
Pressesprecher / Prokurist
Kommunikation und Entwicklung
christof.luetzel@gls.de
presse@gls.de

GLS Bank
Christstraße 9
44789 Bochum

Telefon +49 (0) 234 5797 5178
Fax +49 (0) 234 5797 5157
Mobil +49 (0) 173 2786963

www.gls.de/presse/
www.twitter.com/gls_presse
www.blog.gls.de




Tag der offenen Tür: Green City lädt zum Kennenlernen ein!

Terminhinweis
München, den 24. Mai 2016

Am 16. Juni heißt es bei Green City wieder: Hereinspaziert! Die Umweltorganisation öffnet zwischen 16:00 und 20:00 Uhr ihre Türen in der Lindwurmstraße 88. Interessierte haben die Möglichkeit, das Büro und die MitarbeiterInnen näher kennenzulernen. Die BesucherInnen erwartet ein spannendes Rahmenprogramm, bei dem sich Green City in Aktion präsentiert.

Umweltschutz zum Anfassen: Neugierige BesucherInnen können beim Tag der offenen Tür von Green City am 16. Juni zwischen 16:00 und 20:00 Uhr die einzelnen Abteilungen sowie MitarbeiterInnen kennenlernen und Näheres über Ziele und Visionen erfahren. Ein abwechslungsreiches Rahmenprogramm mit einem besetzen und umgestalteten öffentlichen Platz vor dem Lindwurmhof, kostenloser Beratung zu Garten –und Gebäudebegrünung, Energiegewinnung aus Muskelkraft sowie einer Ausstellung zur Erfolgsgeschichte des Vereins versprechen einen spannenden Abend. Interessierte MünchnerInnen sind herzlich eingeladen, vorbeizukommen. Green City freut sich bei Getränken und ausgelassener Atmosphäre auf angeregte Gespräche. Mehr Informationen finden Sie auf www.greencity.de.

Termin: Donnerstag, 16. Juni 2016, 16:00 bis 20:00 Uhr
Veranstalter: Green City e.V.
Ort: Lindwurmstraße 88, 2. Aufgang, 5. Stock, 80337 München

Hochaufgelöste Pressefotos können Sie hier kostenlos herunterladen:
https://goo.gl/ShBP6N

Pressekontakt
Katja Sorg
(089) 890 668-312

presse@greencity.de