Windbranche in Brandenburg fordert angemessene und rechtssichere Regionalpläne

Pressemitteilung

Potsdam, 26. Januar 2016: Damit Brandenburg seine Ziele bei der Energiewende erreicht, fordert der Bundesverband Windenergie (BWE) endlich wieder Planungssicherheit für Kommunen, Bürger und Windkraftbetreiber. Der Verband tritt für frühe Bürgerbeteiligung sowie angemessene Mindestabstände ein. Ein eigenes „Ampelsystem“ soll kritische Flächen von vornherein ausschließen.

„Wir wünschen uns einen geordneten Ausbau der Windenergie in Brandenburg, damit das Land seine Ziele der Energiewende erreicht und die Bürger den schonenden Ausbau der Windkraft mittragen“, erklärt Jan-Hinrich Glahr, Landesvorstand des BWE Berlin-Brandenburg. Anlass ist das heutige Fachgespräch „Regionalplan in Brandenburg“ im Potsdamer Landtag, wo auch Vertreter des BWE Berlin- Brandenburg anwesend sein werden.

„Die Windenergie ist die kostengünstigste Erneuerbare Energie überhaupt und bringt für das Land enorme wirtschaftliche Chancen. Damit die Windenergie ihre zentrale Rolle in der Klima- und Wirtschaftspolitik Brandenburgs ausfüllen kann, fordern wir die Landesregierung auf, eine angemessene und rechtssichere Regionalplanung aufzustellen“, so Glahr. „Das ist im Interesse der Bürger, der Windbranche und auch im Interesse der Politik.“

Hintergrund: Seit Ende 2015 liegen mehrere Urteile des Oberverwaltungsgerichts (OVG) vor, die die
vorhandene Regionalplanung aufgehoben haben. Damit sind Kommunen, die sich für den Ausbau der
Windkraft einsetzen, nicht mehr allein an die vom Land geplanten „Vorranggebiete“ gebunden. Das
Bundesrecht erlaubt nun den Bau von Windrädern überall dort, wo nicht beispielsweise der Schutz von
Anwohnern oder bedrohter Tierarten einer Genehmigung konkret im Wege stehen.

„Wir haben für die Regionalplanung ein Ampelsystem entwickelt. Damit werden rote, kritische Flächen
im Sinne von Mindestabständen zur Wohnbebauung oder Naturschutzkriterien von vornherein
ausgeschlossen. Gelbe Flächen müssen im Einzelfall untersucht werden. Und bei grünen, ohne Restriktionen geeigneten Flächen, kann dafür eine schnellere Planung erfolgen“, erklärt Glahr.
„Um die breite Akzeptanz von Windenergieanlagen zu erhalten, setzen wir als Verband uns für möglichst
frühe Bürgerbeteiligung und angemessene Mindestabstände zwischen Windrädern und Wohnhäusern
ein“, erklärt Glahr. Die Windbranche in Brandenburg ist überwiegend regional strukturiert und
beschäftigt etwa 6000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Kontakt:
Jan-Hinrich Glahr
Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE), Landesverband Berlin-Brandenburg
Gregor-Mendel-Straße 36-37
14469 Potsdam
Tel: 0331 27342-884
Fax: 0331 27342-886
be-bb@bwe-regional.de
www.wind-energie.de

Ansprechpartner für die Presse:
Kai Weller
Mobil: 0176 245 690 84
weller@ahnenenkel.com
Agentur Ahnen&Enkel
www.ahnenenkel.com




„Extrem hohe“ Mineralölgehalte in Pfeffer-Spezialität: Lafer-Produkt nach Stiftung-Warentest-Kritik vom Markt genommen – Mehr als 55.000 Verbraucher fordern Regulierung

Pressemitteilung

Berlin, 25. Januar 2016. Nach einem vernichtenden Testergebnis ist der Verkauf einer Pfeffer-Spezialität der Marke „Lafer. Lecker. Leben.“ von Johann Lafer gestoppt worden. Das erklärte das Büro des Sternekochs gegenüber der Verbraucherorganisation foodwatch. In ihrer Januar-Ausgabe hatte die Stiftung Warentest den „Malabar-Pfeffer schwarz“ als „mangelhaft“ beurteilt. Grund dafür waren hohe Schadstoffbelastungen. Unter anderem hieß es in dem Test, bei dem Lafer-Produkt seien „extrem hohe Gehalte“ an Mineralölverunreinigungen nachgewiesen worden. „Der in diesem Fall eingesetzte Rohstoff entspricht nicht unserem eigenen Qualitätsanspruch, weshalb die Ware unmittelbar nach Bekanntgabe der Stiftung-Warentest-Ergebnisse vorsorglich aus dem Markt genommen wurde“, heißt es in einem Brief der Herstellerfirma Raps GmbH, den das Büro Lafer an foodwatch übermittelte.

„Bei dem Lafer-Produkt hat der Hersteller schnell und konsequent auf den Mineralöl-Nachweis reagiert – andere Unternehmen wie Rewe oder Kellogg’s dagegen verkaufen verunreinigte Marken einfach weiter und muten ihren Kunden Gesundheitsrisiken zu“, erklärte Luise Molling von foodwatch.

In den vergangenen Monaten waren in einer ganzen Reihe von Lebensmitteln unterschiedlich zusammengesetzte Mineralölverunreinigungen nachgewiesen worden – Öko-Test fand sie in Dr. Oetker-Produkten, das Bayerische Landesgesundheitsamt in Adventskalendern. Vor allem die sogenannten aromatischen Mineralöle (MOAH) gelten als potenziell krebserregend und erbgutschädigend, weshalb es für sie auch keine unbedenklichen Schwellenwerte gibt. Bei einem umfangreichen, im Oktober 2015 vorgestellten Labortest von foodwatch war jedes fünfte getestete Lebensmittel (9 von 42 Produkten) mit MOAH belastet. Die beteiligten Unternehmen reagierten äußerst unterschiedlich auf die Nachweise: Während etwa Real und Kaufland bzw. der italienische Hersteller Curti den Rückruf zweier Reisprodukte veranlassten, beließen Kellogg’s (Cornflakes) oder Rewe (Bio-Weichweizengrieß) ihre ebenfalls mit MOAH belasteten Marken weiter im Handel.

„Die unterschiedlichen Reaktionen zeigen: Der Gesundheitsschutz darf nicht den Unternehmen überlassen werden“, sagte Luise Molling von foodwatch. „Es ist die Pflicht der Bundesregierung, den Herstellern endlich wirkungsvolle Vorgaben zu machen, um die seit langem bekannte Problematik von Mineralölverunreinigungen endlich zu lösen. Wir brauchen sichere Grenzwerte für Mineralöle in den Lebensmitteln – für aromatische Mineralöle heißt das: Null-Toleranz. Und beim Einsatz von Papierverpackungen muss eine wirksame Barriereschicht vorgeschrieben werden, weil nur so der Übergang von Mineralöl vor allem aus Altpapierkartons in die Lebensmittel verhindert werden kann.“ Diese Forderung unterstützen bereits mehr als 55.000 Verbraucherinnen und Verbraucher in einer E-Mail-Aktion von foodwatch unter www.mineraloel-aktion.foodwatch.de.

Links:
– E-Mail-Aktion: www.mineraloel-aktion.foodwatch.de

Quellen und weiterführende Links:
– Korrespondenz zw. foodwatch und dem Büro Lafer: www.tinyurl.com/fw-lafer
– Testergebnisse foodwatch: www.mineraloel-test.foodwatch.de
– Produktfotos und weiteres Bildmaterial: www.mineraloel-material.foodwatch.de
– Footage-Material zum Labortest: tinyurl.com/pwgyc7c

Pressekontakt:
Martin Rücker, E-Mail: presse@foodwatch.de, Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 – 2 90




ECOVIN erhält Nachhaltigkeitspreis für Biodiversitätsprogramm

PRESSEMITTEILUNG

Oppenheim, 18.01.2016. ECOVIN Biodiversitätsprogramm- ein Projekt zur Förderung der Artenvielfalt wird vom DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück, dem Verein ehemaliger Rheinhessischer Fachschüler Oppenheim und Rheinhessenwein e.V. mit dem Preis für Nachhaltigkeit 2016 ausgezeichnet. Der Wettbewerb um den Preis für Nachhaltigkeit steht unter der Schirmherrschaft der rheinland-pfälzischen Weinbauministerin Ulrike Höfken. Preisverleihung im Rahmen der Eröffnung der Agrartage am 20.Januar 2016 in Nieder-Olm.

In der offenen Kategorie wurde von der Jury das Biodiversitätsprogramm ausgewählt, das von ECOVIN zusammen mit der Bodenseestiftung und dem Global Nature Fund entwickelt wurde. Das Biodiversitätsprogramm wird allen interessierten Betrieben zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung gestellt. Es untersucht den Einfluss der verschiedenen Unternehmensbereiche Management, Anbau und Produktion im Weinberg, Kellerwirtschaft, Einkauf, Verkauf, Transport und Kommunikation / Marketing im Hinblick auf Auswirkungen auf die biologische Vielfalt, eines der zentralen Themen im Kontext des nachhaltigen Wirtschaftens. Das ECOVIN Biodiversitätsprogramm beinhaltet über 80 kleine und große Maßnahmen, für die je ein konkretes Ziel sowie ein Indikator / eine Kennzahl definiert wurde. „Wir freuen uns sehr über diese Auszeichnung. Sie ist eine Wertschätzung unserer Bemühungen für einen nachhaltigen, ökologischen Weinbau in den letzten 30 Jahren”, sagt ECOVIN Geschäftsführer Ralph Dejas über den Preis.
Bislang haben rund 40 Betriebe am Biodiversitätsprogramm teilgenommen und erarbeiten Schritt für Schritt die Teilbereiche des umfangreichen Checks. Das Biodiversitätsprogramm steht allen Weinbaubetrieben zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung, so dass jeder schrittweise einen Beitrag zur Förderung der Artenvielfalt leisten kann.

„Wir sind stolz mit diesem Programm nun auch einen Zugang für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) zum Thema Biologische Vielfalt gefunden zu haben“ betont Dr. Thomas Schaefer, Leiter Naturschutz beim GNF. „Konkret, praxisnah, pragmatisch – eine solche Lösung biete sich bei vielen anderen Branchen an, deren Betriebe traditionell KMU sind“.
„Landwirtschaftliche Betriebe sind für Maßnahmen zur Förderung der Biologischen Vielfalt prädestiniert – das ergibt sich schon aus dem großen Flächenbedarf“ erläutert Dr. Kerstin Fröhle, Projektleiterin bei der Bodensee Stiftung.

Der Preis für Nachhaltigkeit 2016 wurde zum fünften Mal in Folge ausgeschrieben. Die Intention dieses Wettbewerbs ist es, Produkte, Systeme und Dienstleistungen auszuzeichnen, die das nachhaltige Wirtschaften für Unternehmen der Weinwirtschaft fördern. Die Jury bewertet dabei sowohl Kriterien der ökologischen und sozialen Verträglichkeit, als auch ökonomische Aspekte. Der Wettbewerb ist eine Initiative des Vereins Ehemaliger Oppenheimer Fachschüler (VEO) und dem DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück als Veranstalter der Agrartage in Nieder-Olm zusammen mit Rheinhessenwein e.V.
Die Jury, die über die eingereichten Bewerbungen entscheidet, setzt sich zusammen aus WissenschaftlerInnen, BeraterInnenn und PraktikerInnen und prüft die Bewerbungen auf die Anforderungen in den Nachhaltigkeitsbereichen Ökologie, Soziales und Ökonomie, aber auch auf Praxistauglichkeit.

Die Meldung im pdf-Format sowie Bilder finden Sie auf unserer Homepage.
www.ecovin.de/entdecken/nachrichten/ecovin-erhält-nachhaltigkeitspreis-für-biodiversitätsprogramm

ECOVIN
Bundesverband Ökologischer Weinbau
Wormser Str. 162
55276 Oppenheim
T + 49 (0)61 33 16 40 | F + 49 (0)61 33 16 09
info@ecovin.de




Einladung: Bilanzpressekonferenz der GLS Bank

Wir laden Sie herzlich zur Bilanzpressekonferenz der GLS Bank ein. Über das Geschäftsjahr und den Ausblick berichten Vorstandssprecher Thomas Jorberg, Vorstandsmitglied Andreas Neukirch sowie erstmals die designierten Vorstände Aysel Osmanoglu und Dirk Kannacher.

Dienstag, 2. Februar, 10 Uhr
GLS Bank Filiale Frankfurt
Mainzer Landstr. 47
60329 Frankfurt

Die GLS Bank blickt auf ein außerordentliches Geschäftsjahr zurück und stellt die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft. Der erfreulichen Entwicklung und den Herausforderungen Nullzins, Regulierung und Digitalisierung trägt die GLS Bank umfassend Rechnung. Sie hat eine erweiterte Unternehmensleitung eingeführt und eine klare Neugliederung beschlossen. Den bisher zweiköpfigen Vorstand ergänzen zwei designierte Vorstände. Mit neuen Projekten und dem Aufbau einer interaktiven Gemeinschaft wird die GLS Bank den sinnvollen Umgang von Geld wegweisend ermöglichen.

Die Themen

  • Geschäftsjahr 2015 und Ausblick
  • Erweiterte Unternehmensleitung
  • Stärkung von Kernwertleistungen und GLS Gemeinschaft

Bei einem Imbiss im Anschluss an die Pressekonferenz stehen die Vorstände für weitere Gespräche und Interviews zur Verfügung. Die Pressekonferenz wird unter www.gls.de/pkstream live übertragen. Bei Twitter können Sie Ihre Fragen mit dem Hashtag #glspk16 einbringen. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung unter: presse@gls.de oder 0234 5797 5340.

Über die GLS Bank
Die GLS Bank bietet ihren Kunden alle Leistungen einer Hausbank, wie sozial-ökologisch sinnvolle Geldanlagen, Girokonto, Sparangebote, Zahlungsverkehr, Finanzierungen und Beteiligungen. Über ihre Partnereinrichtung GLS Treuhand ist auch der Bereich Stiften und Schenken abgedeckt. Die GLS Bank bietet Ihren Kunden an, Mitglied und somit Eigentümer der Bank zu werden. Mit zielgerichtet sozial-ökologischen Investitionen und einer umfassenden Transparenz bietet sie ihren Mitgliedern und Kunden einen dreifachen Gewinn: menschlich, zukunftsweisend, ökonomisch.

Christof Lützel
Pressesprecher / Prokurist
Seniorexperte Kommunikation und Entwicklung
christof.luetzel@gls.de
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GLS Bank
Christstr. 9
44789 Bochum

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Fax +49 (0) 234 57 97 5157
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Ruinöse Konkurrenz für Landwirte – Risiko für qualitätsorientierte kleine und mittlere Betriebe – Vorstellung der Studie „TTIP und Landwirtschaft“ des UnternehmensGrün e.V.

„Europäische Agrar-Unternehmen sind durch einen größeren Anteil bäuerlicher Familienbetriebe und kleinere Betriebsgrößen strukturell anders aufgestellt als die amerikanischen Betriebe – und damit nach strengen marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten unterlegen“

Landwirte und Lebensmittelverarbeiter exportieren kaum in die USA, die überwältigende Mehrheit der Unternehmen in Europa habe von einem Freihandelsabkommen mit den USA darum vor allem zusätzliche Konkurrenz zu erwarten. Reuter: „In einer Situation, in der ohnehin viele Landwirte ihre Betriebe schließen müssen, ist das völlig unverantwortlich.“ Dass Produkte wie Getreide in den USA so billig seien wie nirgends sonst, liege zu einem erheblichen Teil auch an den dortigen Standards zum Einsatz von Gentechnik und den hohen Grenzwerten für Pestizide. „Wie die EU insbesondere die mittelständische Landwirtschaft und Verarbeitungsbetriebe in der Ernährungsbranche vor dieser Konkurrenz langfristig schützen will, ist unklar“, warnt Reuter.

Denn die Studie zeigt, dass „TTIP die Kennzeichnung von Gentechnik-Produkten erschweren würde“ ergänzt Joachim Weckmann, mittelständischer Bäcker aus Berlin. „Sollte die Gentechnikfreiheit vom Mainstream zur Nische werden – werden weiter gentechnikfreie produzierende Landwirte überproportional mit den Kosten von Warentrennung- und -reinhaltung belastet bzw. aus dem Markt gedrängt“, so Weckmann. Hintergrund: Die USA machen seit 1986 keinen Unterschied zwischen Produkten aus konventionellen und „gentechnisch veränderten Organismen“ (GVO), die genveränderten Pflanzen dominieren den Anbau von Mais, Soja, Zuckerrübe und Raps zu 90 bis 95%.

Weitere Ergebnisse:

TTIP erschwert die Kennzeichnung von Lebensmitteln, die mit Hilfe von gentechnisch veränderten Organismen erzeugt werden (z.B. Milch von Tieren, die Futtermittel aus gentechnisch veränderten Pflanzen erhalten haben). Dabei hat die Bundesregierung die erweiterte Kennzeichnungspflicht als Ziel im Koalitionsvertrag festgeschrieben.
Fleisch: Ruinöse Konkurrenz aufgrund der Größenvorteile der amerikanischen Rind-, Schweine- und Geflügelfleischproduktion (Konzentration auf wenige große, hocheffiziente Produktions- und Verarbeitungs€anlagen).
Obst/Gemüse: Die erlaubten Rückstände von Pestiziden in Lebensmitteln sind in den USA teils 500 mal so hoch wie in der EU. Durch TTIP ist hier eine Angleichung zu erwarten – denn der Kompromissvorschlag der EU, den Codex Alimentarius zugrunde zu legen, bedeutet eine Schwächung der europäischen Standards.
Milch: Für kleinere milchviehhaltende Betriebe ist eine stärkere Exportorientierung keine Lösung. Ein verschärfter Preis- und Kostendruck durch einen liberalisierten transatlantischen Milchmarkt verschärft deren Existenzgefährdung.
Reuter hebt hervor: „Die Interviews mit den Unternehmern aus der Branche zeigten deutlich, dass TTIP an den Bedürfnissen der Kleinen und Mittleren Unternehmen vorbeigeht. Wenn Export Unternehmensziel ist, wird dieser auch bereits umgesetzt.“ Dazu kommt: Viele der existierenden Hemmnisse wird TTIP nicht beheben. Die starke Orientierung auf heimische Märkte durch kleine und mittlere Betriebe der Agrar- und Ernährungswirtschaft wird aber fatalerweise völlig außer Acht gelassen, wenn Handel als Allheilmittel gepredigt wird“, so Reuter.

Ergebnisse im Detail entnehmen Sie bitte der Kurzfassung und Studie, unter www.unternehmensgruen.de „Eigentlich bräuchten wir dringend Handelsabkommen, auch mit den USA. Darin müsste sichergestellt werden, dass nicht diejenigen im internationalen Handel die Nase vorne haben, die mit den niedrigsten Standards arbeiten und den größten Teil ihrer Produktionskosten externalisieren, indem sie ihn der Umwelt, den sozial Schwachen und künftigen Generationen aufbürden. Aber genau davon ist in CETA und TTIP nichts zu sehen. Stattdessen sehe ich das Recht, eigene Standards zu setzen in Gefahr: Es werden nämlich keine Mechanismen verhandelt, die einem der Partner erlauben würden, seine höheren Standards zur Importvoraussetzung zu machen. Dass dies möglich wäre, zeigt das schon bestehende Bio-Äquivalenzabkommen zwischen USA und der EU“, ordnet Dr. Felix Prinz zu Löwenstein, Vorstandsvorsitzender des Bundes Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), die Ergebnisse der Studie ein.

Als Unternehmer und Gründer der erfolgreichen Bio-Bäckerei Märkisches Landbrot GmbH in Berlin sagt Joachim Weckmann: „Das Wesen der Landwirtschaft ist die Region. Wir als Märkisches Landbrot engagieren uns hier besonders – etwa 80 Prozent des verarbeiteten Getreides beziehen wir aus dem regionalen Umland. Mit TTIP aber sind regionale Lieferantenstrukturen in Gefahr, wenn der Wettbewerbsdruck zunimmt. Die EU hat gerade festgestellt, dass die Bauern in Deutschland im letzten Jahr mehr als ein Drittel – genau 37,6 % je Arbeitsplatz – ihrer Einkünfte verloren haben, weil sie für Produkte wie Milch, Fleisch und Getreide kaum noch Geld bekommen. Gleichzeitig zeigen die Daten ein neues, in der Form kaum je dagewesenes Höfesterben. Die Öffnung des Europäischen Marktes für Billigkonkurrenz aus den USA würde den Tod der Höfe drastisch beschleunigen.“

Für weitere Fragen steht Ihnen gerne zur Verfügung:

Dr. Katharina Reuter, UnternehmensGrün e..V.
Email: reuter@unternehmensgruen.de
Mobil: 0178 4481991

Pressekontakt:
Agentur Ahnen&Enkel
Kai Weller
Email: weller@ahnenenkel.com
Mobil: 0176 24569084




Emnid-Umfrage: Drei Viertel der Bürger für Werbebeschränkung bei Kinderlebensmitteln – Große Mehrheit will verpflichtende Standards für Verpflegung in Kindergärten und Schulen

Pressemitteilung

– Bürger für gesetzliche Maßnahmen zur Förderung gesunder Ernährung

– Befragung widerlegt Aussagen von Minister Schmidt zum „Ernährungsreport 2016“

– 78 Prozent der Befragten sehen Ampelkennzeichnung positiv

Berlin, 17. Januar 2016. Drei von vier Verbrauchern (74 Prozent) halten Werbebeschränkungen bei Kinderlebensmitteln für einen geeigneten Weg zur Förderung gesunder Ernährung. 81 Prozent sprechen sich für verpflichtende Standards für die Verpflegung in Kindergärten und Schulen aus, eine „Ampelkennzeichnung“ zur Darstellung der Zucker-, Fett- und Salzgehalte auf Produktverpackungen bewerten 78 Prozent als positiv. Das geht aus einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts TNS Emnid im Auftrag der Verbraucherorganisation foodwatch hervor. Damit spricht sich eine große Mehrheit für gesetzliche Maßnahmen zur Förderung gesunder Ernährung aus – Bundesernährungsminister Christian Schmidt hatte in diesem Januar bei der Vorstellung seines „Ernährungsreports 2016“ noch behauptet, die Menschen lehnten gesetzliche Regulierung und „Zwangsmaßnahmen“ ab.

„Herr Schmidt versucht krampfhaft, seine Politik der freiwilligen Selbstverpflichtungen und Aufklärungskampagnen mit der Unterstützung der Bevölkerung zu rechtfertigen – doch die Stimmung bei den Menschen ist eine andere“, sagte Oliver Huizinga, Experte für Lebensmittelmarketing bei foodwatch. „Die Verbraucher sind genervt von den Geschäftspraktiken der Lebensmittelindustrie, die mit ihrem Marketing schon kleine Kinder auf ungesunde Produkte anfixt. Regulierung ist erforderlich, um Nestlé, Danone, Kellogg’s & Co. Einhalt zu gebieten. Minister Schmidt muss seine Verweigerungshaltung endlich aufgeben.“

Das Bundesernährungsministerium hatte die Ergebnisse seines Anfang Januar vorgestellten „Ernährungsreports“ damit zusammengefasst, dass die „Mehrheit der Deutschen zwar staatliche Maßnahmen für besonders geeignet hält, um einer gesunden Ernährung den Weg zu ebnen, aber nicht in Form von Verboten und Gesetzen.“ (Quelle: www.tinyurl.com/bmel-text). Grundlage des Reports ist ebenfalls eine Meinungsumfrage, bei der das Ministerium jedoch manipulativ vorging. So hatte es das Meinungsforschungsinstitut Forsa beauftragt, die Zustimmung zu verschiedenen Ansätzen zur Förderung gesunder Ernährung abzufragen. Dabei beschränkte es sich jedoch auf drei Wege – kindgerechte Aufklärung/Ernährungsbildung, neutrale Informationen und steuerpolitische Maßnahmen. Es fehlte beispielsweise jedoch ausgerechnet der Ansatz, der von zahlreichen gesundheitspolitischen Fachverbänden und Verbraucherorganisationen gefordert wird: Eine Beschränkung von Werbe- und Marketingmaßnahmen für ungesunde Lebensmittel insbesondere für Kinder. Die Akzeptanz steuerpolitischer Maßnahmen wurde zudem suggestiv abgefragt: Die Formulierung dieser Option lautete: „Besteuerung ungesunder Lebensmittel, z.B. besonders fett- oder zuckerreicher Lebensmittel, sodass diese für den Verbraucher deutlich teurer werden“. Das ist stark wertend („deutlich teurer“) und zudem einseitig – weil die Möglichkeit weggelassen wird, dass im Gegenzug gesunde Lebensmittel steuerlich besser gestellt werden könnten, so dass es für die Verbraucher unter dem Strich nicht zu einer Verteuerung von Lebensmitteln insgesamt kommen müsste.

foodwatch hat daher ebenfalls die Zustimmung zu möglichen Maßnahmen zur Förderung gesunder Ernährung untersuchen lassen – mit weiteren Optionen und auf Anraten von TNS Emnid mit leicht geänderter Fragestellung im Vergleich zu der Umfrage des Ministeriums. Die Ergebnisse zeigen, dass – anders als von Ernährungsminister Christian Schmidt dargestellt – eine Mehrheit in der Bevölkerung gesetzliche Maßnahmen zur Förderung von gesunder Ernährung sehr wohl begrüßen würde.

Herrn Schmidt hatte foodwatch in der vergangenen Woche nach einer Auswertung des – vom Ministerium bis dahin nicht veröffentlichten – Tabellenbandes zum Ernährungsreport vorgeworfen, Umfrageergebnisse falsch dargestellt und ein manipulatives Bild der öffentlichen Meinung gezeichnet zu haben. Demnach wurden Ergebnisse unterschlagen, sachlich falsche Angaben in den Fragestellungen gemacht, die Befragten mit suggestiven Formulierungen oder durch die Vorgabe von Antwortmöglichkeiten geleitet und für eine Grafik manipulativ-verzerrte Größenverhältnisse gewählt. Auffällig oft dienen die Manipulationen des Ministeriums dem Politikverständnis von Minister Christian Schmidt, der in der Ernährungspolitik auf Aufklärung und freiwillige, gemeinsam mit den Unternehmen entwickelte Selbstverpflichtungen statt auf regulative Vorgaben für die Lebensmittelwirtschaft setzt.

In der foodwatch-Umfrage sagten zudem 92 Prozent der Befragten, sie hielten verpflichtende Ernährungsbildung in Schulen und Kindergärten für eine geeignete oder sogar sehr geeignete Maßnahme, 49 Prozent befürworten eine steuerliche Besserstellung von gesunden Lebensmitteln gegenüber ungesunden Produkten. Im Auftrag von foodwatch hatte das Meinungsforschungsinstitut TNS Emnid am 12. und 13. Januar 1.002 Menschen in Deutschland bevölkerungsrepräsentativ befragt. Anders als das Bundesernährungsministerium hat foodwatch zeitgleich mit dieser Zusammenfassung auch den Tabellenband veröffentlicht, aus dem alle Ergebnisse und die originalen Fragestellungen hervorgehen.

Quellen:

– Ergebnistabellen der TNS-Emnid-Umfrage im Auftrag von foodwatch: www.tinyurl.com/h7x3tgt

– „Suggestive Fragen, falsche Angaben, verzerrte Darstellungen: Wie Minister Schmidt Umfragedaten für seinen ‚Ernährungsreport‘ manipulierte“ – foodwatch-Pressemitteilung vom 14. Januar 2016: www.tinyurl.com/pm-ernreport

– Ernährungsreport 2016 des Bundesernährungsministeriums (BMEL): www.tinyurl.com/bmel-ernaehrungsreport

– Forsa-Tabellenband zum BMEL-Ernährungsreport: www.tinyurl.com/tabellen-ernaehrungsreport

– BMEL zu den Ergebnissen des Ernährungsreports: www.tinyurl.com/bmel-text

Pressekontakt:

Oliver Huizinga
oliver.huizinga@foodwatch.de
(01 51) 15 22 87 17




Internationale Grüne Woche in Berlin Biokreis-Bäckerei Wagner gewinnt beim Wettbewerb „Bayerns beste Bio-Produkte“

PRESSEMITTEILUNG

Passau, 18.01.2016: Auf der Internationalen Grünen Woche in Berlin zeichneten der Bayerische Landwirtschaftsminister Helmut Brunner und der Vorsitzende der LVÖ (Landesvereinigung für den Ökologischen Landbau in Bayern e.V.), Josef Wetzstein, gemeinsam die zehn besten bayerischen Bio-Produkte aus. Unter den Gewinnern ist die Biokreis-Bäckerei Wagner aus Ruderting (Landkreis Passau), die für ihr Dinkelweißbrot in der Kategorie Bronze eine Urkunde erhielt. „Wir vom Biokreis freuen uns über die Auszeichnung besonders, da die Biobäckerei Wagner unsere Ansprüche wie Regionalität der Zutaten sowie eine handwerkliche, faire und nachhaltige Verarbeitung ganzheitlich erfüllt“, sagt Biokreis-Geschäftsführer Sepp Brunnbauer. „Wir sind stolz darauf, die Biobäckerei Wagner seit vielen Jahren zu unseren Mitgliedern zählen zu dürfen.“
Bereits zum vierten Mal schafft die LVÖ Bayern mit dem Wettbewerb Aufmerksamkeit für hochwertige bayerische Bio-Produkte, die in besonderer Weise Geschmack, Regionalität und Nachhaltigkeit verbinden. Der Wettbewerb unterstreicht die Ziele der BioRegio Bayern 2020, mit der der bayerische Ökolandbau bis 2020 auf 12 Prozent verdoppelt werden soll.

Das Produkt
Das Dinkelweißbrot der Biobäckerei Wagner zeichnet sich durch einen besonders milden und aromatischen Geschmack aus, so das Urteil der Jury. Durch die lange Teigführung über 24 Stunden und langsames Backen kann sich eine besondere Geschmacks- und Aromenvielfalt bilden. Das 100-prozentige Dinkelbrot, welches als Zwei-Kilo-Laib verkauft wird, bleibt lange frisch und eignet sich zum Beispiel für die mediterrane Küche, zum Toasten oder für die Zubereitung von Bruschetta.
Die Biobäckerei Wagner ist ein Familienbetrieb und achtet bei ihrem gesamten Sortiment auf die Regionalität der Zutaten. So kommt der Dinkel für das Dinkelweißbrot von einem nur zwei Kilometer entfernten Bio-Hof. Das Familienunternehmen verarbeitet ausschließlich Bio-Rohstoffe und engagiert sich für den Umwelt- und Naturschutz.
Das Brot ist über den Online-Shop der Bäckerei sowie in zahlreichen Geschäften und auf Wochenmärkten rund um Passau erhältlich.
Mehr Informationen: www.biobaeckerei-wagner.de

Die Hintergründe
Für die Teilnahme am Wettbewerb konnten sich Hersteller und Verarbeiter bayerischer Bio-Produkte mit bis zu drei Produkten bewerben, deren Zutaten mindestens zu zwei Dritteln aus Bayern stammen mussten. Eine fünfköpfige Jury wählte aus den 47 eingereichten Produkten die vorgestellten zehn Gewinner aus. Dabei waren nicht nur Geschmack und Qualität ausschlaggebend, von Bedeutung für die Auswahl waren auch das soziale Engagement der teilnehmenden Unternehmen, die nachhaltige Produktionsweise sowie Beiträge zu Umwelt- und Naturschutz. Der Wettbewerb „Bayerns beste Bio-Produkte“ ist eine Initiative der LVÖ Bayern und wird vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gefördert.
Weitere Hintergründe und Fotos zur Prämierung:
www.bayerns-beste-bioprodukte.de

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Redaktionsleitung bioNachrichten

Biokreis e.V.
Stelzlhof 1
94034 Passau
T: 0851 / 756 50-16
F: 0851 / 756 50-25
M: 0151 / 54 65 23 71
zoels@biokreis.de
www.biokreis.de
www.bionachrichten.de

Quellen: LVÖ Bayern/Biobäckerei Wagner
Bild: LVÖ Bayern/Christoph Assmann; v.l.n.r.: Biokreis-Geschäftsführer Sepp Brunnbauer, die Gewinner Hans-Peter und Heidi Wagner und Minister Helmut Brunner.




Bundespreis Ecodesign 2016 ausgeschrieben

Gemeinsame Pressemitteilung
Berlin, 18. Januar 2016

Das Bundesumweltministerium (BMUB) und das Umweltbundesamt (UBA) loben zum fünften Mal den Bundespreis Ecodesign aus. Mit dem Preis sollen Produkte, Dienstleistungen und Konzepte ausgezeichnet werden, die sowohl ökologisch als auch ästhetisch herausragen. Unter dem Motto „Mehr als schön“ können sich Unternehmen, Designagenturen, Start-Ups und Studierende bis zum 11. April mit ihren Einreichungen bewerben.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Wir wollen mit dem Wettbewerb anregen, dass die Auswirkungen unserer Konsumgewohnheiten auf die Umwelt und auf soziale Aspekte kritischer hinterfragt werden. Für die Gestaltung von Produkten und Dienstleistungen bedeutet das, eine langfristige und ganzheitliche Perspektive einzunehmen. Das macht Vorreiter eines guten Designs aus, die wir mit dem Bundespreis Ecodesign auszeichnen wollen.“

Die Präsidentin des UBA, Maria Krautzberger: „Der Bundespreis Ecodesign schafft eine öffentliche Plattform für kluge Köpfe, die Produkte und Dienstleistungen so gestalten, dass sie sowohl ästhetisch als auch ökologisch überzeugen. Er ist der erste und einzige Designpreis, der ökologische und gestalterische Kriterien gleichwertig nebeneinander stellt.“

Der Bundespreis Ecodesign wird erneut in vier Kategorien vergeben: In der Kategorie „Produkt“ werden auf dem deutschen Markt erhältliche Produkte sowie Prototypen mit Marktreife prämiert. Konzepte, Studien und Modellprojekte können in der Kategorie „Konzept“ eingereicht werden, Dienstleistungen und Systemlösungen in der Kategorie „Service“. In der Kategorie „Nachwuchs“ steht der Wettbewerb Studierenden, Absolventinnen und Absolventen offen.

Bevor die Einreichungen von der interdisziplinär besetzten Jury im Original begutachtet werden, trifft ein Expertengremium des UBA und des Projektbeirates eine Vorauswahl. Bewertet werden die Einreichungen anhand einer transparenten Kriterienmatrix, die vom BMUB und dem UBA in Kooperation mit dem Internationalen Design Zentrum Berlin (IDZ) entwickelt wurde. Dabei wird der gesamte Lebensweg der eingereichten Projekte berücksichtigt.

Die Preisträger und Nominierten sollen am 28. November 2016 bei der Preisverleihung im Bundesumweltministerium geehrt und in einer Wanderausstellung auf Messen und in Museen präsentiert werden. Die Ausstellung der Preisträger und Nominierten aus dem Jahr 2015 wird am 14. März 2016 in Ludwigsburg eröffnet. Begleitend zur Ausstellung finden Workshops und Veranstaltungen statt.

Bewerbung und weitere Informationen zum Wettbewerb und der Ausstellung unter:
www.bundespreis-ecodesign.de

Bewerbungsfrist: 11. April 2016

Entwicklung und Durchführung:
Internationales Design Zentrum Berlin e. V. (IDZ)
www.idz.de

Jury 2016:
Werner Aisslinger (Produktdesigner)
Prof. Anna Berkenbusch (Kommunikationsdesignerin)
Andreas Detzel (Umweltexperte)
Prof. Matthias Held (Produktdesigner)
Dr. Thomas Holzmann (Vizepräsident des Umweltbundesamtes)
Prof. em. Günter Horntrich (Produktdesigner)
Dr. Claudia Perren (Architektin)
Rita Schwarzelühr-Sutter (Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium)
Prof. Friederike von Wedel-Parlow (Modedesignerin)

—
Kontakt:
Büro Bundespreis Ecodesign
IDZ | Internationales Design Zentrum Berlin e. V.
Columbiadamm 10 | 12101 Berlin
Christiane Caldari-Winkler

T +49 (0)30 280 95 111
F +49 (0)30 280 95 112
presse@bundespreis-ecodesign.de
www.bundespreis-ecodesign.de

www.facebook.com/BundespreisEcodesign
www.twitter.com/bundespreiseco




Suggestive Fragen, falsche Angaben, verzerrte Darstellungen: Wie Minister Schmidt Umfragedaten für seinen „Ernährungsreport“ manipulierte

Pressemitteilung

Berlin, 14. Januar 2016. Bundesernährungsminister Christian Schmidt hat in seinem „Ernährungsreport 2016“ Umfrageergebnisse falsch dargestellt und ein manipulatives Bild der öffentlichen Meinung gezeichnet. Das kritisierte foodwatch am Donnerstag nach Auswertung der Originaltabellen und -Fragestellungen des Meinungsforschungsinstituts Forsa, auf denen der Ernährungsreport basiert und die der Verbraucherorganisation vorliegen. Demnach wurden Ergebnisse unterschlagen, sachlich falsche Angaben in den Fragestellungen gemacht, die Befragten mit suggestiven Formulierungen oder durch die Vorgabe von Antwortmöglichkeiten geleitet, Zahlen falsch in den Ernährungsreport übertragen sowie für eine Grafik manipulativ-verzerrte Größenverhältnisse gewählt. Auffällig oft dienen die Manipulationen des Ministeriums dem Politikverständnis von Minister Christian Schmidt, der in der Ernährungspolitik auf Aufklärung und freiwillige, gemeinsam mit den Unternehmen entwickelte Selbstverpflichtungen statt auf regulative Vorgaben für die Lebensmittelwirtschaft setzt.

„Der Ernährungsreport ist keine objektive Bestandsaufnahme, sondern ein interessengeleitetes Zerrbild. Um seine Politik der wirkungslosen Selbstverpflichtungen und windelweichen Aufklärungskampagnen zu rechtfertigen, manipuliert Minister Christian Schmidt sogar Umfragedaten“, kritisierte Oliver Huizinga, Experte für Lebensmittelmarketing bei foodwatch.

Bundesernährungsminister Christian Schmidt hatte den „Ernährungsreport 2016“ am 5. Januar in Form einer aufbereiteten Broschüre publik gemacht. Nicht veröffentlicht wurden jedoch die Umfragedaten und Fragestellungen im Original. Der entsprechende Tabellenband von Forsa liegt foodwatch mittlerweile vor. Im Einzelnen kritisiert die Verbraucherorganisation:

Unliebsame Umfrageergebnisse wurden nicht veröffentlicht: Aus den Forsa-Tabellen (Frage 18/Folie 145) geht hervor, dass 83 Prozent der Befragten eine klare Gentechnikkennzeichnung „sehr wichtig“ oder „wichtig“ wäre. Im Ernährungsreport wird dies mit keinem Wort erwähnt. Hintergrund: In ihrem Koalitionsvertrag hatten sich Union und SPD ursprünglich auf eine bessere, verpflichtende Kennzeichnung von Agrargentechnik auch bei Tierprodukten verständigt – mittlerweile hat sich die Koalition davon aber verabschiedet.

Manipulative Antwortauswahl: Zur Förderung gesunder Ernährung hat das Ministerium die Zustimmung zu drei Ansätzen abgefragt: kindgerechte Aufklärung/Ernährungsbildung, neutrale Informationen, Steuerpolitik. Bei diesen Optionen fehlt jedoch ausgerechnet der Ansatz, der von zahlreichen gesundheitspolitischen Fachverbänden und Verbraucherorganisationen gefordert wird: Eine Beschränkung von Werbe- und Marketingmaßnahmen für ungesunde Lebensmittel insbesondere für Kinder (Frage 25/Folie 187). Mehrere Umfragen in den vergangenen Jahren haben ergeben, dass eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung eine solche Regulierung befürwortet.

Suggestive Formulierungen: Beim selben Thema fragt das Ministerium auch nach der Akzeptanz steuerpolitischer Maßnahmen zur Förderung gesunder Ernährung. Die Formulierung dieser Option lautet: „Besteuerung ungesunder Lebensmittel, z.B. besonders fett- oder zuckerreicher Lebensmittel, sodass diese für den Verbraucher deutlich teurer werden“. Das ist deutlich wertend und suggestiv („deutlich teurer“) und zudem einseitig – weil die Möglichkeit weggelassen wird, dass im Gegenzug gesunde Lebensmittel steuerlich besser gestellt werden könnten, so dass es für die Verbraucher unter dem Strich nicht zu einer Verteuerung von Lebensmitteln insgesamt kommen müsste.

Manipulative Wiedergabe der Ergebnisse: Obwohl also einschlägig diskutierte, regulative Optionen gar nicht und andere Regulierungsmaßnahmen nur suggestiv abgefragt wurden, behauptet das Ministerium im Ernährungsreport wahrheitswidrig, dass „Zwangsmaßnahmen“ von einer Mehrheit der Bevölkerung abgelehnt würden (S. 29). Auf seiner Internetseite behauptet das Ministerium, dass die „Mehrheit der Deutschen zwar staatliche Maßnahmen für besonders geeignet hält, um einer gesunden Ernährung den Weg zu ebnen, aber nicht in Form von Verboten und Gesetzen.“ (Quelle: www.tinyurl.com/bmel-text) Das ist manipulativ, denn eine Absage an Gesetzesänderungen lässt sich aus der Umfrage gerade nicht ableiten.

Verzerrte Grafiken: Noch weiter verstärkt wird die Präferenz des Ministeriums für aufklärerische Maßnahmen in der grafischen Darstellung. So ist der Anteil der Befragten, die Ernährungsbildung befürworten, gut doppelt so groß wie der Anteil derer, die – selbst unter der suggestiven Fragestellung – eine höhere Besteuerung von ungesunden Lebensmitteln befürworten. In der Grafik im Ernährungsreport wird die Zustimmung zu mehr Ernährungsbildung jedoch mit einer fast fünf Mal größeren Kreisfläche dargestellt als der Zuspruch zu Steuererhöhungen (S. 28).

Falsche Angaben: In einer Fragestellung zur Wichtigkeit von Herkunftsangaben wird behauptet, dass die Herkunft von Lebensmitteln bereits zu den „verbindlich gekennzeichneten Angaben“ gehört. Dies ist sachlich falsch: Bis auf einige Ausnahmen (wie unverarbeitetes Fleisch, Obst und Gemüse) muss auf den meisten verarbeiteten Produkten keine Angabe zur Herkunft gemacht werden. In anderen Umfragen war dies einer der dringlichsten Wünsche der Verbraucher für die Lebensmittelkennzeichnung. In der Fragestellung der BMEL-Umfrage wird weiter suggeriert, die in der Produktion eingesetzten Hilfsstoffe müssten verpflichtend gekennzeichnet werden – auch diese Angabe ist falsch, es besteht hier keine Kennzeichnungspflicht.

Irreführende Schlussfolgerungen: Die Frage „Wie gut fühlen Sie sich alles in allem über die Lebensmittel, die Sie einkaufen und essen, informiert“ haben 13 Prozent der Befragten mit „sehr gut“, weitere 64 Prozent mit „gut“ beantwortet (Frage 12/Folie 101). Daraus leitet das Bundesernährungsministerium ab, dass Lebensmittelkennzeichnung aus Sicht der Verbraucher weitgehend funktioniert – wörtlich heißt es auf der Internetseite des Ministeriums: „Grundsätzlich sind sie mit den zur Verfügung stehenden Informationen beim Einkauf zufrieden“. Diese Folgerung ist jedoch irreführend. Denn gefragt wurde nicht nach einer Zufriedenheit mit den zur Verfügung stehenden Informationen. Hier kommen eine ganze Reihe von Umfragen – selbst die von der Ernährungswirtschaft beauftragten – zu ganz anderen Ergebnissen:

– 92,4 Prozent stimmen der Aussage „Es sollten mehr Informationen über Lebensmittel zur Verfügung stehen“ voll und ganz, eher oder teils/teils zu, ergab eine Studie der Universität Göttingen für den Lobbyverein „Die Lebensmittelwirtschaft“ (bit.ly/1vHKllH, 2014).

– Eine Umfrage von TNS Emnid für foodwatch kam zu folgenden Resultaten: 74 Prozent stimmen der Aussage (voll und ganz bzw. eher) zu: „Es ist schwierig, die Qualität von Lebensmitteln anhand der Verpackung richtig zu beurteilen.“ 68 Prozent machen sich häufig oder manchmal Sorgen darüber, dass wichtige Angaben zu den Inhaltsstoffen nicht oder nur versteckt auf der Verpackung stehen. Und 69 Prozent wünschen sich mehr Informationen über Lebensmittel direkt auf der Verpackung (tinyurl.com/foodwatch-verbraucherreport, 2014).

– Gerade einmal 18,1 Prozent vertrauen den Angaben der Hersteller über die Qualität von Lebensmitteln, ermittele 2011 die GfK im Auftrag der Bundesvereinigung der deutschen Ernährungsindustrie BVE (www.tinyurl.com/bve-gfk).

Ganz offensichtlich antworten die Menschen also wohlwollender, wenn nach dem Maß ihrer Informiertheit gefragt wird und nicht nach dem Bedürfnis an Informationen – irreführend ist es aber, daraus absolut abzuleiten, dass die Menschen mit den zur Verfügung stehenden Angaben zufrieden seien.

Quellen:

– Ernährungsreport 2016 des Bundesernährungsministeriums (BMEL): www.tinyurl.com/bmel-ernaehrungsreport

– Forsa-Tabellenband zum Ernährungsreport: www.tinyurl.com/tabellen-ernaehrungsreport

– BMEL zu den Ergebnissen des Ernährungsreports: www.tinyurl.com/bmel-text

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Martin Rücker
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Staatlich legitimierte Verbrauchertäuschung geht weiter: foodwatch kritisiert Koalitionspläne für Deutsche Lebensmittelbuchkommission als unzureichend – Mehr als 50.000 Verbraucher fordern Abschaffung des Gremiums

Pressemitteilung

Berlin, 14. Januar 2016. foodwatch hat die am Donnerstag im Deutschen Bundestag debattierten Koalitionspläne für eine Reform der Lebensmittelbuchkommission als unzureichend kritisiert. Nach Einschätzung der Verbraucherorganisation sind die Pläne von Union und SPD (Drucksache 18/7238) nicht dazu geeignet, Irreführung bei Produktbezeichnungen zu beenden. Das beim Bundesernährungsministerium angesiedelte Gremium hat mit seinen Beschlüssen beispielsweise dafür gesorgt, dass „Kirschtee“ keine Kirschen und „Alaska-Seelachs“ keinen Lachs enthalten muss.

„Zu Recht sehen Union und SPD ‚deutlichen Handlungsbedarf‘ bei der Kommission – aber ihre Handlungsvorschläge sind nicht deutlich, sondern bestenfalls ein bisschen Kosmetik: Die Lebensmittelwirtschaft wird ihr Veto-Recht behalten und auch weiterhin wird es keine Transparenz über das Abstimmungsverhalten in der Kommission geben. Die staatlich legitimierte Verbrauchertäuschung kann weitergehen“, sagte Lena Blanken, Expertin für Lebensmittelkennzeichnung bei foodwatch. Es passe nicht zusammen, dass sich die Große Koalition das Ziel setze, Produktbezeichnungen künftig stärker an den Verbrauchererwartungen zu orientieren – es gleichzeitig aber dabei belasse, dass in der Kommission Beschlüsse nur mit Zustimmung der Lebensmittelwirtschaft möglich sind.

„Die Diagnose stimmt, aber die Therapie schlägt fehl“, so Lena Blanken. „Es ist, als ob die Große Koalition sich am Bette eines Schwerstkranken darauf beschränken will, ein bisschen ‚Heile, heile Gänschen‘ zu singen.“

foodwatch forderte erneut die Abschaffung der Lebensmittelbuchkommission. Stattdessen solle eine kompetente Behörde für die Erstellung verbindlicher Leitsätze für die Produktbezeichnung zuständig sein. Diese Position unterstützen bereits mehr als 50.000 Verbraucherinnen und Verbraucher in einer E-Mail-Aktion an Ernährungsminister Christian Schmidt unter www.foodwatch.de/aktion-lebensmittelbuch.

In der Deutschen Lebensmittelbuchkommission sitzen neben Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft, Verbraucherorganisationen und Lebensmittelüberwachung auch Lobbyistinnen und Lobbyisten der Lebensmittelbranche. Das Gremium legt in sogenannten Leitsätzen Produktbezeichnungen für Lebensmittel fest – definiert also, was beispielsweise unter einem „aromatisierten Früchtetee“ oder einer „Kalbfleisch-Leberwurst“ zu verstehen ist. Die Beschlüsse der Kommission müssen grundsätzlich einstimmig fallen. Gegen die Stimmen der Lebensmittelwirtschaft können also keine Produktbezeichnungen festgelegt werden. Die Leitsätze haben nicht selten zu einer Legitimation irreführender Etiketten geführt. Kritik gibt es zudem an der fehlenden Transparenz: Die Kommission tagt hinter verschlossenen Türen, die vom Ministerium berufenen Mitglieder des Gremiums müssen eine Verschwiegenheitserklärung unterzeichnen, das Abstimmungsverhalten wird nicht öffentlich gemacht.

In ihrem Koalitionsvertrag hatten Union und SPD die Beschlüsse der Kommission ebenfalls kritisiert und eine stärke Orientierung an den Ansprüchen der Verbraucherinnen und Verbraucher angemahnt. Das Bundesernährungsministerium ließ die Kommission zudem ausführlich evaluieren. Der Evaluierungsbericht von Dezember 2014 zeigt deutlich, dass das Gremium gescheitert ist. Neben mangelnder Transparenz thematisiert der Bericht einen „Zielkonflikt“, der „aus der Diskrepanz zwischen Hersteller- und Verbrauchervorstellung“ entstehe, sowie die extrem lange Bearbeitungsdauer von Anträgen auf Leitsatzänderungen. Im Durchschnitt vergingen zwischen Antragstellung und Bearbeitungsbeginn ganze neun Monate, bis zur Beschlussfindung weitere zweieinhalb Jahre.

Der heute im Bundestag behandelte Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD greift diese Kritik mit klaren Worten auf. Darin heißt es, „manche Leitsätze“ der Kommission seien „für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht verständlich und nicht nachvollziehbar“, „Verfahren und Meinungsbildung in der DLMBK sind intransparent“ – insgesamt bestehe daher „deutlicher Handlungsbedarf“. Jedoch gehen die von der Koalition vorgeschlagenen Reformen an den bekannten Kritikpunkten vorbei:

– Auch nach der Reform soll die Lebensmittelindustrie mitentscheiden dürfen, wie Lebensmittel zu kennzeichnen sind, da die derzeitige Besetzung (zu einem Viertel Industrievertreterinnen und -vertreter) beibehalten werden. Der Zielkonflikt zwischen Verbrauchererwartung und Herstellerinteressen wird also nicht aufgelöst.

– An dem Veto-Recht wird sich nichts ändern: Die Lebensmittelindustrie kann auch weiterhin jeden verbraucherfreundlichen Leitsatz blockieren.

– Es wird zwar angekündigt, dass die Arbeit der Kommission transparenter werden soll. Das Abstimmungsverhalten soll aber nach wie vor nicht öffentlich gemacht werden. Das wäre aber zwingend notwendig, um zu entlarven, an welcher Stelle die Industrie verbraucherfreundliche Leitsätze verhindert.

Link:

– E-Mail-Aktion für die Abschaffung der Lebensmittelbuchkommission www.foodwatch.de/aktion-lebensmittelbuch

Quellen und weiterführende Links:

– foodwatch über die Lebensmittelbuchkommission mit Produktbeispielen: www.tinyurl.com/fw-lmbk

– Evaluationsbericht im Auftrag des Bundesernährungsministeriums: www.tinyurl.com/j83emob

– Koalitionsantrag für eine Reform der Kommission: www.tinyurl.com/antrag-lmbk

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