Jahresergebnis 2015 zeigt Stabilität in schwierigen Zeiten

Jahresergebnis 2015 der BKK advita bleibt stabil. Ausweitung der Leistungsangebote auch 2016 geplant.

Alzey, 21.07.2016

Im Geschäftsjahr 2015 lagen die Einnahmen der BKK advita bei rund 129 Millionen Euro, das sind 4,9 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Die Ausgaben stiegen um 4,8 Millionen Euro auf insgesamt 129,1 Millionen Euro. Das Haushaltsjahr 2015 schloss mit einem leichten Defizit in Höhe von 165.000 Euro ab.

Verantwortlich für die Kostensteigerungen waren die ärztliche Behandlung in Höhe von 0,7 Millionen Euro und die steigenden Kosten für Krankhausbehandlungen mit 1,8 Millionen Euro. Auch die Zahlungen für Krankengeld nahmen um 0,5 Millionen Euro zu. Ebenso die Kosten für Fahrten sowie Heil- und Hilfsmittel mit 0,3 und 0,2 Millionen Euro. Wesentlich für dieses vergleichsweise niedrige Defizit ist die wirtschaftliche Mittelverwendung der BKK advita. Für die Kosten der Verwaltung wurden nur etwa fünf Prozent der gesamten Ausgaben aufgewendet.

Über alle Kassen hinweg konnten die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds die Gesamtausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung  2015 nicht decken. Die Krankenkassen mussten insgesamt im Jahr 2015 ein Defizit von 1,11 Milliarden Euro verbuchen.

Die Vermögensrücklagen der BKK advita waren 2015 mit rund 15,3 Millionen Euro weiterhin überdurchschnittlich hoch. „Die solide und nachhaltige Finanzierung, macht seit jeher eine wichtige Säule der Geschäftspolitik unserer Kasse aus. In Anbetracht der nach wie vor guten Vermögenslage der BKK bietet sich weiterhin eine sehr gute Ausgangslage im Wettbewerb“, so Vorstand Norbert Pasternack.

2015 konnte die BKK advita, die rund 30.000 Mitglieder mit fast 38.000 Versicherten betreut, erneut etwas mehr als 1.000 Neukunden gewinnen. 70 Prozent der Neukunden haben sich wegen der ökologisch nachhaltigen Ausrichtung der BKK für eine Mitgliedschaft entschieden.

Vorstand Pasternack: „Unser Angebot trifft exakt die wachsende Nachfrage von gesundheitsbewussten Menschen nach alternativen medizinischen Dienstleistungen und Arzneimitteln. Im laufenden Jahr werden wir daher unser Leistungsportfolio, wie bereits im Vorjahr, weiter ausbauen. Entsprechende Vorhaben liegen unser Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vor. Dabei legen wir den Schwerpunkt auf Leistungsverbesserungen und den Bereich der Vorsorge.“

 

Über die BKK advita

Die BKK advita ist die erste umweltzertifizierte Krankenkasse Deutschlands. Im Fokus stehen die Verbindung zwischen Umwelt und Gesundheit sowie der Gedanke der Nachhaltigkeit. So werden schulmedizinische Leistungen durch eine Vielzahl natürlicher und auf Nachhaltigkeit ausgelegter Behandlungsangebote, wie beispielsweise Homöopathie, Osteopathie, Biofeedback oder Leistungen der Naturheilzahnkunde ergänzt. Langfristig angelegte Vorsorge- und Präventionsleistungen dienen dem persönlichen Gesundheitsmanagement der Versicherten. Werber können Ihre Prämie für Baumpatenschaften spenden und die Zusammenarbeit im Finanzsektor erfolgt mit nachhaltig orientierten Banken. Der Ökostrombezug sowie die Reduktion von Verbrauchsgütern runden die Klimaschutzaktivitäten ab. Jährlich schreibt die BKK advita für kleine und mittlere Unternehmen den alternativen Gesundheitspreis aus.

Seit 1. Januar 2015 können die gesetzlichen Krankenkassen ihren Beitragssatz innerhalb gewisser Grenzen selbst festlegen. Die Mitglieder der BKK advita profitieren auch weiterhin von der finanziellen Stabilität mit einem vom Schätzerkreis empfohlenen durchschnittlichen Beitragssatz in Höhe von 15,7 Prozent.

Der Sitz der BKK advita befindet sich in Mainz, die Hauptverwaltung befindet sich  im rheinhessischen Alzey. Ursprünglich war sie eine Betriebskrankenkasse nur für die Mitarbeiter von drei Unternehmen (Schott AG, Carl Zeiss AG und KSB AG). Seit Ende 2010 ist die BKK advita nachhaltig ausgerichtet und bietet ihre Leistungen als geöffnete Krankenkasse bundesweit an. Weitere Informationen finden Sie unter www.bkk-advita.de.

 

Pressekontakt:

BKK advita
Dr. Gabriele Ackermann
Mainzer Str. 5, 55232 Alzey
Tel: +49 (0)6731 / 9474-140
E-Mail: gabriele.ackermann@bkk-advita.de




Unterstützung bei Behandlungsfehlerverdacht

Alzey, 13.05.2016

Kostenfreie Gutachten für BKK advita Versicherte beim Verdacht auf Behandlungsfehler. In enger Zusammenarbeit mit Fachanwälten, konnte die BKK advita im Jahr 2015 im Bereich der Behandlungs- und Pflegefehler für ihre Versicherten einen sechsstelligen Betrag erfolgreich einfordern.

Handelt ein Arzt nicht nach den Regeln der ärztlichen Heilkunst kommt es oft zu einem Kunstfehler, auch Behandlungsfehler genannt, der nicht selten in Schadensersatzforderungen mündet. Der aktuellen Veröffentlichung des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) und MDS (Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkasse) vom 12.05.2016 zufolge, wurden im Jahr 2015 rund 14.828 Behandlungsfehlervorwürfe geprüft. In 4.064 Fällen, das sind rund 27 % und damit in jedem vierten Fall, bestätigten Gutachter diese Vorwürfe.

Bei der BKK advita wurden im gleichen Zeitraum 85 Fälle von Versicherten mit der Vermutung auf einen Behandlungsfehler gemeldet. Davon konnten in 19 Fällen (22 %) erfolgreich Schadensersatzansprüche für die Versicherten durchgesetzt werden. „Das geht nur mit einem erfahrenen Kompetenzteam, welches die Verdachtsfälle monatlich mit dem jeweiligen MDK bespricht, um rechtzeitig alle benötigten Unterlagen oder Gutachten in der erforderlichen Qualität einzuholen.“, so Norbert Pasternack, Vorstand der BKK advita.

Beim Verdacht auf einen Behandlungsfehler kommt es auf eine enge und gute Zusammenarbeit zwischen Versicherten und der jeweiligen Krankenkasse an. „Von der richtigen Fragestellung für Fachgutachten, welche die BKK advita ihren Kunden kostenfrei zur Verfügung stellt, bis zur Zusammenarbeit mit erfahrenen Fachanwälten im Medizinrecht. Wir unterstützen unsere Versicherten, wenn es sich um einen begründeten Verdacht handelt.“ so Norbert Pasternack weiter.

Pressekontakt:

Dr. Gabriele Ackermann
Leiterin Kunden und Marketing

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Verbraucherschutzministerkonferenz: foodwatch fordert Umsetzung der

Pressemitteilung

– NRW legt wichtigen Gesetzentwurf für mehr Transparenz bei Lebensmittelkontrollen vor
– Vorschlag muss laut foodwatch noch verbraucherfreundlicher werden
– Smiley-System nach dänischem Vorbild bleibt das Ziel

Berlin, 19. April 2016. Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland sollen endlich erfahren, wie es um die Hygiene in ihren Lebensmittelgeschäften und Restaurants steht. Die Verbraucherorganisation foodwatch forderte die Länder vor Beginn der Verbraucherschutzministerkonferenz am Mittwoch in Düsseldorf auf, die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrollen verpflichtend an der Ladentür zu veröffentlichen – so wie von Nordrhein-Westfalen in einem Gesetzentwurf jetzt vorgeschlagen.

„Nach jahrelangem Herumlavieren von Bund und Ländern legt Nordrhein-Westfalen endlich ein Gesetz vor, das alle Lebensmittelunternehmen verpflichten soll, die Ergebnisse der amtlichen Hygienekontrollen an der Ladentür auszuhängen. Jetzt gibt es keine Ausreden mehr: Die Verbraucher in ganz Deutschland müssen endlich vor den Schmuddelbetrieben geschützt werden, statt – wie bisher – die Schmuddelbetriebe vor den Verbrauchern“, erklärte der stellvertretende foodwatch-Geschäftsführer Matthias Wolfschmidt.

Das Vorhaben ist nicht neu, wurde von der Politik aber immer wieder ausgebremst: Bereits im Mai 2011 hatten sich die Verbraucherschutzminister der Länder darauf geeinigt, die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrollen ab Anfang 2012 mittels einer „Hygieneampel“ zu veröffentlichen. Den Bund forderten sie auf, den Weg gesetzlich dafür zu ebnen. Passiert ist bisher nichts. Dabei spricht sich eine große Mehrheit der Deutschen für mehr Transparenz aus.

foodwatch macht sich seit Jahren für die Einführung des Smiley-Systems nach dänischem Vorbild stark. Dort werden die Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen mit Hilfe eines bewertenden Smiley-Systems direkt an der Ladentür veröffentlicht. Verbraucherinnen und Verbraucher erfahren, was genau beanstandet wurde. Mehr als 76.000 foodwatch-Unterstützerinnen und -Unterstützer wünschen sich dies auch in Deutschland und haben auf www.foodwatch.de/smiley-aktion unterschrieben.

Der jetzt von NRW vorgelegte Gesetzentwurf nähert sich dem Vorgehen Dänemarks an. Allerdings sind die Pläne weniger ambitioniert.

So ist nicht vorgesehen, die Ergebnisse unmittelbar an der Ladentür auszuhängen, nachdem der Betreiber angehört wurde. Nach Ansicht von foodwatch zu viel Entgegenkommen für die Branche: „Die Lebensmittelwirtschaft wird alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um die Veröffentlichung unliebsamer Kontrollergebnisse zu verhindern. Bund und Länder müssen deshalb die rechtlichen Voraussetzungen schaffen, damit die Ergebnisse sofort ausgehängt werden“, so Wolfschmidt. „Bei aller Freude bleibt der von NRW vorgelegte Gesetzentwurf ein Kompromiss zu Lasten der Verbraucher. Dänemark macht seit 15 Jahren vor, dass das Smiley-System den fairen Wettbewerb fördert, weil die Ergebnisse der Hygienekontrollen sofort veröffentlicht werden. Abstriche davon sind nichts Anderes als Wirtschaftsförderung für Schmuddelbetriebe.“

In Deutschland wird bei den amtlichen Lebensmittelkontrollen Jahr für Jahr etwa jeder vierte untersuchte Betrieb beanstandet. Welche Betriebe in welcher Form gegen das Lebensmittelrecht verstoßen, erfahren die Verbraucher jedoch nicht. In Dänemark ist die Quote der Beanstandungen seit der Einführung des Smiley-Systems vor fast 15 Jahren um die Hälfte zurückgegangen. Eine repräsentative Umfrage des Instituts TNS Emnid im Auftrag von foodwatch hatte im Jahr 2010 ergeben, dass sich 93 Prozent der Bundesbürger die Einführung des dänischen Smiley-Systems auch bei uns in Deutschland wünschen.

Link:
– E-Mail Aktion: www.foodwatch.de/smiley

Weiterführende Informationen:
– Dänischer Smiley-Bericht: www.foodwatch.org/de/informieren/smiley-system/mehr-zum-thema/vorbild-daenemark/

Pressekontakt:
Sylvie Ahrens
E-Mail: presse@foodwatch.de
Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 – 2 90




Ihr Weg in eine intakte Zukunft. Seit über 140 Jahren.

Vor 140 Jahren wurde die heutige BKK advita gegründet. Damals wie auch heute ist die betriebliche Gesundheitsförderung wichtiger Bestandteil unserer Arbeit.

Seit 2012 verleiht die BKK advita deshalb den alternativen Gesundheitspreis an Unternehmen, die sich mit Ideen und realisierten Konzepten zur:

· Förderung der Gesundheit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern,
· Reduktion schädlicher Umwelteinflüsse durch sensibilisiertes Verhalten am Arbeitsplatz und der
· Umsetzung umweltrelevanter Aspekte im Arbeitsprozess

zur Teilnahme bei der BKK advita bewerben.

Wir laden Sie dazu ein, zusammen mit Vertretern aus der Politik, den teilnehmenden Unternehmen und der BKK advita am 10. Februar 2016 von 15:00 bis 16:30 Uhr die Preisverleihung des alternativen Gesundheitspreis für das Jahr 2015 zu erleben.

Die Veranstaltung findet im Rahmen der BioFach in Nürnberg statt:

Nürnberg Messe
Raum HONGKONG
NCC Ost – 1. Ebene

https://www.nuernberg-convention.de/de/ncc/ost/hongkong/

Eine Einladung mit weiterführenden Informationen haben wir dieser E-Mail beigefügt. Den redaktionellen Inhalt können Sie gerne für eine Ihrer nächsten Publikationen einsetzen, beachten Sie hierzu bitte die Sperrfrist bis 10.02.2016 – 16:00 Uhr. Über ein Belegexemplar würden wir uns sehr freuen.

Wir bitten Sie um Ihre Rückmeldung (Vorname und Name der Teilnehmer) bis zum 05.02.2016 an tobias.palm@bkk-advita.de.

Kontakt
Tobias Palm
Unternehmenskommunikation / Umwelt
Kunden und Marketing

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55232 Alzey

Telefon: 06731 9474-154
Telefax: 06731 9474-190
Mobil: 0174 2430268
E-Mail: tobias.palm@bkk-advita.de
Internet: www.bkk-advita.de




281 Kinderlebensmittel im Test – foodwatch-Studie belegt: Selbstbeschränkung der Lebensmittelindustrie bei Kindermarketing wirkungslos – Medizinische Fachgesellschaften und Gesundheitsorganisationen fordern gesetzliche Begrenzung

Gemeinsame Pressemitteilung von Deutscher Adipositas Gesellschaft, Deutscher Diabetes Gesellschaft, diabetesDE – Deutsche Diabetes Hilfe und foodwatch / Thema: Kinderernährung

Berlin, 24. August 2015. Die seit 2007 bestehende freiwillige Selbstbeschränkung der Lebensmittelindustrie beim Kindermarketing ist wirkungslos: Die Hersteller bewerben in Deutschland weiterhin fast ausschließlich ungesunde Produkte gezielt an Kinder – obwohl sie sich im sogenannten „EU Pledge“ zu einem verantwortungsvollen Marketing verpflichtet haben. Das belegt eine Studie von foodwatch, die die Verbraucherorganisation heute gemeinsam mit der Deutschen Adipositas Gesellschaft, der Deutschen Diabetes Gesellschaft und diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe in Berlin vorgestellt hat. Für die Studie hat foodwatch alle an Kinder vermarkteten Produkte derjenigen Hersteller unter die Lupe genommen, die den „EU Pledge“ unterzeichnet haben – mit eindeutigem Ergebnis: Trotz der Selbstverpflichtung sind 90 Prozent von insgesamt 281 untersuchten Produkten keine ausgewogenen Kinderlebensmittel nach den Anforderungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Gerade einmal 29 Produkte im Test dürften nach den Kriterien der WHO-Experten an Kinder vermarktet werden.

Die medizinischen Fachgesellschaften und Gesundheitsorganisationen und foodwatch forderten Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe sowie Bundesernährungsminister Christian Schmidt auf, an Kinder gerichtetes Marketing nur noch für Lebensmittel zu erlauben, die den WHO-Kriterien entsprechen. Rein freiwillige Maßnahmen der Lebensmittelindustrie reichten nicht aus, wie das Studienergebnis deutlich zeige.

„Mit wohlklingenden Selbstverpflichtungen inszeniert sich die Lebensmittelbranche als Vorreiter im Kampf gegen Übergewicht und Fehlernährung – und vermarktet gleichzeitig tonnenweise Süßigkeiten und Junkfood gezielt an Kinder. Ein trauriges PR-Manöver, das nur von der eigenen Verantwortung ablenken soll. Die Lebensmittelwirtschaft ist nicht Teil der Lösung, sondern Kern des Problems“, sagte Oliver Huizinga, Experte für Kindermarketing bei foodwatch.

„Die sogenannte Selbstverpflichtung der Lebensmittelindustrie für die Kinderlebensmittelwerbung ist eine Mogelpackung und täuscht den Verbraucher. Die meisten ‚Kinderlebensmittel‘ sind keine Lebensmittel, sondern schlichtweg Süßigkeiten. Marketing für ‚Kinderlebensmittel‘ muss per Gesetz eingedämmt werden, sonst werden wir die Welle der Fehlernährung und Adipositas bei Kindern und Jugendlichen nicht stoppen“, erklärte Dr. Dietrich Garlichs, Geschäftsführer der Deutschen Diabetes Gesellschaft und Sprecher der Deutschen Allianz Nichtübertragbarer Krankheiten (DANK).

Im Rahmen einer Initiative der Europäischen Union haben zahlreiche Lebensmittelunternehmen bereits 2007 in einer Selbstverpflichtung (dem sogenannten „EU Pledge“) zugesichert, Regeln für an Kinder gerichtetes Marketing einzuhalten. So sollen beispielsweise nur noch Lebensmittel, die bestimmte Nährwertanforderungen erfüllen, an Kinder unter zwölf Jahren beworben werden. foodwatch wollte überprüfen, ob diese Selbstverpflichtungserklärung dazu geführt hat, dass tatsächlich nur noch ausgewogene Lebensmittel an Kinder vermarktet werden. Dazu wurde das Marketing der EU Pledge-Unterzeichnerfirmen in Deutschland, unter anderem Kellogg’s, Ferrero, Danone, Nestlé und Coca-Cola, untersucht: Die Nährstoffzusammensetzung aller Produkte, die sich in Marketing oder Werbung direkt an Kinder richten, wurde mit den Anforderungen der Weltgesundheitsorganisation an ernährungsphysiologisch ausgewogene Lebensmittel abgeglichen. Ergebnis: Von insgesamt 281 Produkten im Test erfüllen nur 29 die WHO-Kriterien. 90 Prozent (252) der Lebensmittel sollten nach Meinung der Gesundheitsexperten hingegen nicht an Kinder vermarktet werden.

Das deutliche Ergebnis zeigt, dass die freiwillige Selbstverpflichtung der Lebensmittelindustrie auch acht Jahre nach Unterzeichnung nicht zu einem verantwortungsvollen Lebensmittelmarketing für Kinder geführt hat. foodwatch und die medizinischen Fachgesellschaften und Patientenorganisationen kritisierten, dass der „EU Pledge“ aus mehreren Gründen wirkungslos ist:

1. Die Nährwertgrenzen, wonach ein Produkt als ungesund gilt, sind zu lasch. Die WHO erlaubt beispielsweise einen Zuckergehalt bei Kinder-Frühstücksflocken von maximal 15 Prozent – im „EU Pledge“ sind bis zu 30 Prozent erlaubt. Auch fettig-salzige Chips sind gemäß der EU Pledge-Nährwertkriterien für das Kindermarketing zugelassen.

2. Zwar gibt es für klassische Werbung, beispielsweise im Fernsehen, Einschränkungen. Wichtige Marketingkanäle wie die Gestaltung der Verpackung (etwa mit Comic-Figuren oder Gewinnspielen) oder Aktionen direkt im Supermarkt sind aber ausgenommen – hier ist Kindermarketing für alle Produkte möglich.

3. Längst nicht alle Unternehmen haben die Selbstverpflichtung unterzeichnet. Zahlreiche Branchengrößen wie Dr. Oetker, Haribo, Bahlsen, Ehrmann oder Hipp fehlen ebenso wie der Lebensmitteleinzelhandel mit seinen Eigenmarken.

4. Die Altersgrenze ist mit 12 Jahren zu niedrig gewählt. Das Werbeverbot sollte für Kinder bis mindestens 16 Jahre gelten.

Das WHO-Regionalbüro für Europa hatte Anfang 2015 konkrete Vorgaben definiert, wonach nur noch ernährungsphysiologisch ausgewogene Produkte an Kinder vermarktet werden sollten. Dabei spielen unter anderem die Anteile von Fett, Zucker und Salz, aber auch der Kaloriengehalt oder zugefügte Süßstoffe eine Rolle.

In Deutschland sind 15 Prozent der Kinder übergewichtig, sechs Prozent sogar adipös, also fettleibig – ihnen drohen Krankheiten wie Diabetes Typ 2, Gelenkprobleme, Bluthochdruck und Herz-Kreislauferkrankungen. Im Vergleich zu den 80er- und 90er-Jahren ist der Anteil übergewichtiger Kinder um 50 Prozent gestiegen. Der wichtigste Grund für das Übergewichtsproblem: Kinder ernähren sich falsch. Sie essen zu viele Süßigkeiten, fettige Snacks und trinken zu viele zuckerhaltige Getränke; Obst und Gemüse kommen dagegen zu kurz.

Redaktionelle Hinweise:
– foodwatch-Studie zu Kindermarketing mit allen untersuchten Produkten im Überblick: tinyurl.com/qed78kp
– Fotostrecke mit Produktfotos zum Download: tinyurl.com/nee7xj4
– Gemeinsame Erklärung der Deutschen Adipositas Gesellschaft, Deutschen Diabetes Gesellschaft und diabetesDE – Deutsche Diabetes Hilfe: tinyurl.com/p2uok75
– Hintergrundpapier der Deutschen Adipositas Gesellschaft, Deutschen Diabetes Gesellschaft und diabetesDE – Deutsche Diabetes Hilfe zum WHO-Nährwertmodell: tinyurl.com/n9lyae3

Pressekontakt:
Andreas Winkler
E-Mail: presse@foodwatch.de
Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 – 2 90




Noch kein Urteil im Prozess um Unilevers Cholesterinsenker Becel pro.activ – foodwatch fordert Verkaufsstopp für umstrittene Margarine

Pressemitteilung

Hamburg, 28. Juli 2015. Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg hat heute noch kein Urteil im Berufungsprozess um die cholesterinsenkende Margarine Becel pro.activ gefällt (Az 7 U 7/13). Die Verbraucherorganisation foodwatch hatte dem Hersteller Unilever vorgeworfen, die bekannten Hinweise auf mögliche Nebenwirkungen seines Produkts zu verschleiern und daher Klage gegen den Konzern eingereicht. Als Termin für die Urteilsverkündigung benannte das Gericht den 1. September 2015 (10.00 Uhr).

Fakt ist: Unilever kann weder den gesundheitlichen Nutzen noch die Sicherheit von Becel pro.activ belegen. Eine Reihe von Studien legt vielmehr nahe, dass die in hoher Konzentration der Margarine zugesetzten Pflanzensterine das verursachen könnten, was sie eigentlich verhindern sollen: Ablagerungen in den Gefäßen und damit ein erhöhtes Risiko auf Herzkrankheiten. Dennoch hatte Unilever unter Verwendung von Zitaten eines Wissenschaftlers im Jahr 2011 behauptet, dass es bei Becel pro.activ „aus wissenschaftlicher Sicht keinen Hinweis“ auf Nebenwirkungen gebe – eine Aussage, die nach Auffassung von foodwatch nachweislich falsch ist. Die Klage der Verbraucherorganisation zielt darauf ab, die Weiterverbreitung dieser Aussage zu verhindern.

Der Vorsitzende Richter am Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg betonte am Dienstag, dass die Aussage „in einer Werbeanzeige schon eine gefährliche Sache“ wäre – in einer Pressemitteilung jedoch eine zulässige Meinungsäußerung sein könnte. In der mündlichen Verhandlung ging es nicht um die Sicherheit des Produkts. Im Zentrum stand die Frage, ob es sich bei dem Zitat um eine reine Meinungsäußerung handelt oder um eine Tatsachenbehauptung, noch dazu eine EU-weit genehmigungspflichtige gesundheitsbezogene Werbeaussage. Dies ist keineswegs eine bloße juristische Spitzfindigkeit: Während eine Tatsachenbehauptung nur dann zulässig ist, wenn sie wahr ist, darf eine Meinung auch unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt verbreitet werden. In erster Instanz hatte das Landgericht Hamburg die Aussage als Meinung eingestuft und die Klage von foodwatch am 14. Dezember 2012 daher abgewiesen, ohne jedoch Unilevers Behauptung einem Faktencheck zu unterziehen (Az 324 O 64/12).

Das Oberlandesgericht legte sich Dienstag nicht endgültig fest, zeigte jedoch eine Tendenz, der Vorinstanz zu folgen. Dann dürfte Unilever weiterhin falsche Aussagen über die Sicherheit von Becel pro.activ verbreiten, weil diese als „Meinungsäußerung“ nicht belegt werden müssten. foodwatch-Klageführer Oliver Huizinga befürchtet für den Fall eines solchen Urteils, dass das Unilever-Prinzip Schule machen könnte: „Die Verbraucher können sich offenbar nicht darauf verlassen, dass ein Wissenschaftler im Dienste eines Konzerns bei Aussagen über die Sicherheit eines hoch umstrittenen Produktes auch die Wahrheit sagen muss – das ist fatal. Ein Unternehmen darf nicht nur der ‚Meinung‘ sein, dass sein Produkt sicher ist – es muss dies auch mit Fakten belegen können. Für die Verbraucher ist es schließlich egal, ob gesundheitsrelevante Aussagen auf Werbeplakaten oder in der Presse verbreitet werden.“ Weil ein Beleg für die Sicherheit von Becel pro.activ bis heute fehlt, forderte foodwatch Unilever auf, die Margarine vom Markt zu nehmen. Bei dem Produkt handele es sich um ein Quasi-Medikament – Unilever solle dafür eine Zulassung als Medikament beantragen, falls die erforderlichen Studien eines Tages Sicherheit und Nutzen belegen können.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hatte 2008 betont, dass der Verzehr von Lebensmitteln mit zugesetzten Pflanzensterinen von gesunden Menschen ohne Cholesterinproblem „ausdrücklich vermieden werden sollte“ und dies mit möglichen Gesundheitsrisiken begründet. Die französische Lebensmittelsicherheitsbehörde ANSES wies zudem erst 2014 auf den fehlenden Beleg für einen gesundheitlichen Nutzen hin: Es gebe keinen Beweis, dass Lebensmittel mit zugesetzten Pflanzensterinen Herzkrankheiten vorbeugten.

Link:
Informationen zu Becel pro.activ: tinyurl.com/becelproactiv

Redaktionelle Hinweise:
– Übersicht über die wissenschaftlichen Hinweise zu Nebenwirkungen von Becel pro.activ: tinyurl.com/studien-pflanzensterine
– Fragen & Antworten zu Becel pro.activ und zum Prozess: tinyurl.com/faq-becelproactiv
– Chronologie der Auseinandersetzung zwischen foodwatch und Unilever: tinyurl.com/becel-chronologie
– Bildmaterial unter: tinyurl.com/becel-Produktfoto

Pressekontakt:
foodwatch e.V.,
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Vor Ort in Hamburg: Martin Rücker, Telefon:+49 (0) 1 74 / 3 75 16 89




Neue Duschgel-Serie von STYX Naturcosmetic – Sanfte Reinigung mit Aloe Vera, Mandarine und Granatapfel

Sanft reinigende Naturkosmetik Produkte von STYX Naturcosmetic : die neue vegane und ECOCERT-zertifizierte Duschgel-Serie in den drei Sorten Aloe Vera, Granatapfel und Mandarine. Seit Juni 2015 sind die Duschgele des österreichischen Familienunternehmens im deutschen Naturkosthandel erhältlich.

Ob reines Aloe Vera-Blattgel für trockene Haut, vitalisierendes Granatapfelkernöl für reife Haut oder belebender Mandarinenduft für normale Haut: Die besonders milden Inhaltsstoffe sind ideal für die tägliche sanfte Pflege – auch bei hoher Empfindlichkeit. Basis der Duschgel-Serie ist ein Wirkstoffkomplex aus Römischer Kamille und Ringelblumenextrakt. Als weiterer Inhaltsstoff fördert feines Meersalz die Durchblutung der Haut und wirkt entschlackend. STYX Duschgele inspirieren die Sinne bereits vor dem Duschen: Die schlanken Gelspender sind mit bunten Motiven des Künstlers Krassimir Kolev gestaltet. Die neue Duschgel-Serie ergänzt die bereits im Naturkosthandel erhältlichen Körpercremes zu einem harmonisch abgestimmten Pflege-Set.

STYX Duschgele in den Sorten Aloe Vera, Granatapfel, Mandarine (Füllmenge 250 ml)

– STYX Aloe Vera Duschgel
Füllmenge: 250ml bzw. 30ml, UVP EUR 8,90 bzw. UVP EUR 2,00
STYX Aloe Vera Duschgel enthält hochwertiges Blattgel der Aloe Vera Pflanze. Es versorgt die Haut mit intensiver Feuchtigkeit und stimuliert deren Regeneration.

– STYX Granatapfel Duschgel
Füllmenge: 250ml bzw. 30ml, UVP EUR 8,90 bzw. UVP EUR 2,00
STYX Granatapfel Duschgel beinhaltet reichhaltiges Granatapfelkernöl aus kontrolliert biologischem Anbau. Es schützt die Haut durch seine antioxidative Wirkung vor freien Radikalen und wirkt einer frühzeitigen Hautalterung entgegen.

– STYX Mandarine Duschgel
Füllmenge: 250ml bzw. 30ml, UVP EUR 8,90 bzw. UVP EUR 2,00
STYX Mandarine Duschgel beinhaltet 100% reines ätherisches Öl aus Mandarinen in Bio-Qualität. Der belebende Duft wirkt stimmungsaufhellend und belebt Körper und Geist.

Die Verpackung (zylinderförmige, weiße Kunststoffflasche) ist nach den Kriterien von ECOCERT produziert.

Mit den Produktneuheiten baut das österreichische Familienunternehmen sein Sortiment im deutschen Naturkosthandel weiter aus. Ein weiterer Höhepunkt in diesem Jahr: Der Naturkosmetikpionier feiert 2015 sein 50-jähriges Firmenjubiläum. Seit jeher hat sich STYX auf die Herstellung von Naturkosmetik auf Basis kaltgepresster Bio-Pflanzenöle und regional bezogener Bio-Kräuter spezialisiert. Die Produkte werden heute in weltweit 40 Länder exportiert. Das klimaneutral produzierende Unternehmen zählt damit zu den erfolgreichsten mittelständischen Unternehmen Österreichs. STYX Naturcosmetic GmbH wurde 2014 mit dem Gütesiegel “ Green Brand Austria “ ausgezeichnet und ist seit Ende 2014 Mitglied bei „Klimabündnis Österreich“, dem größten kommunalen Klimaschutznetzwerk Europas.

 

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STYX Naturcosmetic GmbH
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Am Kräutergarten 6
3200 Ober-Grafendorf
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Web:http://www.kunst-koerperpflege.at/

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Uti Johne
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80636 München
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Präventionsgesetz: Regierungsentwurf untauglich im Kampf gegen Übergewicht und Fehlernährung – Debatte am heutigen Mittwoch im Gesundheitsausschuss

Pressemitteilung – Thema: Kinderernährung

Berlin, 22. April 2015. Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf für ein „Präventionsgesetz“ ist ungeeignet für den Kampf gegen Krankheiten, die durch ungesunde Ernährung mitverursacht werden. Keine einzige Maßnahme im Gesetzentwurf adressiert die Mitverantwortung der Lebensmittelindustrie für die dramatische Zunahme von Übergewicht und Fettleibigkeit bei Kindern. Das hat die Verbraucherorganisation foodwatch vor der heutigen Anhörung über den Gesetzentwurf im Gesundheitsausschuss kritisiert. foodwatch forderte, endlich auch die Lebensmittelindustrie in die Verantwortung zu nehmen: Neben einer Marketingbeschränkung für unausgewogene Kinderprodukte müssten etwa auch verbindliche Standards für die Verpflegung in Schulen und Kindertagesstätten festgelegt sowie der Zucker- und Salzgehalt in verarbeiteten Lebensmitteln reduziert werden.

„Es ist eine Kapitulationserklärung vor den Gewinninteressen der Lebensmittelindustrie, dass im gesamten Gesetzestext mit keiner Silbe die Mitverantwortung der Branche für Übergewicht und Fehlernährung genannt wird. Durch aggressives Marketing und ein nie dagewesenes Angebot an übersüßten und fettigen Produkten werden Kinder und Jugendliche zu einem unausgewogenen Ernährungsstil verführt. Enormen Gewinnen auf Seiten der Branche stehen enorme Kosten für das Gesundheitswesen gegenüber. Genau hier müsste eine wirksame Präventionsstrategie ansetzen – doch die Bundesregierung kuscht vor der Lebensmittellobby“, kritisierte Oliver Huizinga, Experte für Kinderernährung bei foodwatch. Die Verbraucherorganisation forderte den Gesundheitsausschuss im Deutschen Bundestag auf, die Prävention von Fehlernährung, Übergewicht und Adipositas (Fettleibigkeit) als Zielvorgabe in den Gesetzentwurf aufzunehmen und verlangte effektive Maßnahmen, um insbesondere Kinder besser zu schützen: So dürften unausgewogenes Junkfood, Süßigkeiten oder Softdrinks nicht länger gezielt als Kinderprodukte beworben und mit Comicfiguren, Spielzeugbeigaben oder Gewinnspielen an Kinder vermarktet werden. Vorbild dafür soll ein kürzlich vorgestelltes Modell der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sein, wonach nur noch bestimmte, ausgewogene Lebensmittel an Kinder vermarktet werden dürfen.

Das sogenannte Präventionsgesetz soll laut Bundesgesundheitsministerium die „Prävention und Gesundheitsförderung in jedem Lebensalter und in allen Lebensbereichen“ verbessern. Im Bereich Ernährung setzt die Bundesregierung dabei jedoch vor allem auf Appelle und Ernährungsbildung – aus Sicht von foodwatch unzureichend angesichts des grassierenden Übergewichts gerade bei jungen Menschen: Im Vergleich zu den 80er und 90er Jahren ist der Anteil übergewichtiger Kinder um 50 Prozent gestiegen. Ein entscheidender Grund dafür ist das veränderte Lebensmittelangebot – jederzeit und überall sind stark kalorienhaltige, hochgradig verarbeitete Lebensmittel verfügbar und werden massiv beworben. Dabei prägt die Lebensmittelwirtschaft durch gezieltes Marketing bereits junge Konsumenten auf jene Produkte, die die größte Profitabilität versprechen: Süßwaren, Softdrinks und unausgewogene Snacks. Diese Problematik adressiert der Gesetzentwurf jedoch nicht – und bestätigt damit exakt die Kritik der WHO-Chefin Margaret Chan, die vor knapp zwei Jahren formuliert hatte: „Kein einziger Staat hat es geschafft, die Adipositas-Epidemie in allen Altersgruppen zu stoppen. Hier mangelt es nicht an individueller Willenskraft. Hier mangelt es am politischen Willen, sich mit einer großen Industrie anzulegen.“

Oliver Huizinga von foodwatch: „Wider besseres Wissen bedient die Bundesregierung die Mär vom individuellen Fehlverhalten als Ursache für die Ausbreitung von Übergewicht, statt mit konkreten Maßnamen insbesondere Kinder und Jugendliche vor den ebenso schamlosen wie ausgefuchsten Manipulationen der Ernährungsbranche zu schützen.“

Redaktionelle Hinweise:

– foodwatch-Stellungnahme zur Anhörung im Gesundheitsausschuss über das „Präventionsgesetz“: bit.ly/1HQnFtf
– Mehr Informationen zum WHO-Modell für die Beschränkung von an Kindern gerichtetes Marketing für Lebensmittel: bit.ly/1Dqc0OD
– Bundesgesundheitsministerium zum Präventionsgesetz: bit.ly/1H8DOrh

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Vegane Superfoods für eine starke Box-Saison – Melanie Fraunschiel und Feinstoff steigen 2015 gemeinsam in den Ring

Wien, 25.02.2015. Feinstoff Superfoods und Boxerin Melanie Fraunschiel aus Wien, starten im Jahr 2015 gemeinsam durch und freuen sich auf eine starke Saison. Vegane Ernährung ist längst im Leistungssport angekommen. So auch bei der österreichischen Sportlerin. Die rein pflanzlichen und biologischen Superfoods passen daher ideal in ihr Trainings- und Wettkampfkonzept.

Gemeinsame Superpower
Schon nach wenigen Minuten des Kennenlernens war klar, Feinstoff und Boxen passen ideal zusammen. So waren die Kooperationsverhandlungen nicht lang und schnell war man sich über eine gemeinsame Partnerschaft einig. Matthias Schodits, Gesellschafter von Feinstoff führt an „ wir freuen uns sehr über die Kooperation mit Melanie und vor allem darüber, sie mit unseren Superfood-Kräften zu unterstützen.“ Auch Melanie Fraunschiel zeigt sich begeistert, „ich könnte jetzt sagen wie gut es mir geht, wie fit ich bin und was mir die Produkte von Feinstoff alles bringen – und genau das tue ich auch, denn mein nachhaltiger Treibstoff heißt Feinstoff.“

Vielseitiger Kampfsport verlangt vielseitige Nährstoffe
Beim Boxen kommt es laut Fraunschiel auf viele Aspekte an. Ausdauer, Schnelligkeit, Beweglichkeit, Kraft und Durchhaltevermögen sind nur einige davon. Diese Vielseitigkeit weisen auch die Wirkungen der Feinstoff Superfoods auf. Sie unterstützen unter anderem bei Aufbau und Regeneration der Muskeln, helfen das Immunsystem zu stärken, Gewicht zu reduzieren und steigern die persönliche Konzentrations- und Mentalkraft. Ein wesentlicher Faktor im Sport ist eine ausreichende Versorgung mit Protein. Da viele Sportler, so auch Fraunschiel, auf tierisches Eiweiß verzichten, sind die nähr-und vitalstoffreichen Superfoods eine hervorragende Alternative. Hanfprotein beispielsweise enthält bis zu 50 Prozent Eiweiß und beweist sich daher als idealer Begleiter für Leistungssportler.

Strikt geplanter (Box-)alltag

Melanie Fraunschiel ist ein absoluter Profi wenn es ums Boxen geht. Sie ist 2-fache Staatsmeisterin, hat mehr als 40 Kämpfe hinter sich, ist seit 3,5 Jahren im Nationalteam und hat sich im Jahr 2011 den 5. Platz bei der EU-Meisterschaft geholt. Seit 2014 ernährt sich die junge Boxerin ausschließlich vegan – aus ethischen, gesundheitlichen und sportlichen Gründen. Neben ihrem Leistungssport arbeitet Fraunschiel Vollzeit als Qualitätsmanagerin im Institut für medizinische Informations- und Auswertesystem an der Medizinischen Universität Wien. Wie sie ihren anstrengenden und durchgeplanten Alltag mit Training, Wettkampf und Arbeit meistert und wie sie sich ernährt, verrät sie im Feinstoff Blog unter: http://www.feinstoff.net/superfoods-im-boxalltag

Pressebilder zum Download
http://www.feinstoff.net/downloads/
© Feinstoff Vertriebs GmbH

Rückfragehinweis
Ursula Melchhammer
Feinstoff Vertriebs GmbH
Kaasgrabengasse 10/7
1190 Wien
+43/1/23 686 43
presse@feinstoff.net

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CLEAN GREEN – Nährstoffreich entgiften und entschlacken! Die grünen Superhelden von Feinstoff

Wien, 23.02.2015. Das Frühjahr naht, der Winter neigt sich dem Ende zu. Jetzt will der Körper vor allem eines – sich von unnötigem Ballast befreien. Dabei bieten die grünen Superfoods von Feinstoff die ideale Unterstützung. Vollgepackt an Chlorophyll und Ballaststoffen helfen sie beim Entgiften und Abnehmen. Gerstengras, Tulsi oder Weizengras leiten alles aus, was der Körper nicht mehr braucht. Gleichzeitig versorgen sie ihn mit wichtigen Nähr- und Vitalstoffen und liefern neue Kraft und Energie. Wie sie das anstellen? So funktioniert’s:

Chlorophyll: durch und durch befreiend
Grüne Superfoods sind auf der ganzen Welt vertreten und können verschiedenste Pflanzen wie Gemüse, Blätter, Gräser oder Kräuter sein. Aufgrund ihrer positiven Eigenschaften stechen beispielsweise Weizen- und Gerstengras besonders hervor. Ihre jungen Blätter sind ein Füllhorn an Chlorophyll, welches dem menschlichen Körper viele gesundheitliche Vorteile bietet. So hilft das grüne Sonnenlicht beim Ausleiten von Giftstoffen, fördert eine gesunde Verdauung und befreit von unangenehmem Körpergeruch.

Hoher Nährstoffgehalt bringt Schwung in Stoffwechsel und Verdauung
Doch die grüne Farbe und die Wirkung des Chlorophylls allein, sind noch nicht alles. Grüne Superfoods besitzen außerdem einen hohen Nährstoffgehalt – dabei vor allem Eiweiß. Sie sind daher für alle Menschen, gerade für Veganer oder Vegetarier, eine wichtige Proteinquelle. Beispielsweise 100 Gramm Weizengras-Pulver decken fast 50 Prozent des täglichen Eiweißbedarfs ab. Vitamin A, C, B6, B12 und E – sie alle stecken in den grün leuchtenden Pflanzen. Außerdem liefern sie einen hohen Gehalt an Kalium, Magnesium, Phosphor sowie Eisen und sind reich an Ballaststoffen. Diese kurbeln den Stoffwechsel an, reinigen den Darm und helfen dem Körper beim Ausleiten von überschüssigen Toxinen.

Befreiung von schlechten Gewohnheiten
Grüne Superfoods machen satt. Durch diese Sättigung des Körpers verabschieden sich bei regelmäßiger Zufuhr ungünstige Gewohnheiten fast von allein. Schokoladesüchtige essen weniger Schokolade, Fleischtiger verspüren weniger Lust auf Fleisch und Kaffeetrinker haben weniger Verlangen nach Kaffee. Folglich verbessert sich außerdem der persönliche Geschmacks- und Geruchssinn und somit die Wahrnehmung und das Bewusstsein was einem gut tut und was eben nicht. Durch all das entsteht ein positiver Kreislauf hin zu mehr Gesundheit und folglich mehr Lebensfreude.

Regelmäßige Anwendung für den gewünschten Erfolg
Feinstoff bietet die grünen Superhelden in den Einzelsorten Weizengras und Gerstengras sowie im Green Smoothie-Mix mit Tulsi an. In der Dose für zu Hause oder im praktischen Stick für unterwegs, gelten sie als idealer Begleiter bei Entschlackungs- und Fastenkuren. Ihre Anwendung in Form von grünen Smoothies, täglich anstatt dem Frühstück, sorgt für die größte entschlackende Wirkung. Einfach 1-2 Teelöffel grünes Superfood Pulver mit frisch gepresstem Zitronensaft, 1/8 Liter Orangensaft und 1/8 Liter Wasser fein verrühren und schon ist der tägliche Detox-Drink fertig.
Mehr Rezepte unter: http://www.feinstoff.net/blog/

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