Nachhaltige Wirtschaft setzt ein Zeichen für Klimaschutz

– Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft beteiligt sich am globalen Klimastreik

Berlin, 03.03.23: Der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V. (BNW) unterstützt auch in diesem Jahr den globalen Klimastreik. Dem Aufruf von Fridays For Future (FFF) folgend, beteiligt sich der BNW und zahlreiche seiner Mitgliedsunternehmen an den heutigen Demonstrationen, um eine ambitionierte Klimaschutzpolitik einzufordern.

„Das Motto des Klimastreiks ‘Tomorrow ist too late’ ist so passend! Wir haben keine Zeit mehr! Lützerath hat gezeigt, dass die Klimabewegung weiterhin einen großen zivilgesellschaftlichen Rückhalt hat. Zusammen mit den Entrepreneurs For Future zeigen wir, dass auch die Wirtschaft weiterhin dabei ist, denn ein toter Planet ist auch schlecht für die Wirtschaft! Deswegen gehen wir heute auf die Straße“, meint Dr. Katharina Reuter, BNW-Geschäftsführerin und Mit-Initiatorin der Entrepreneurs For Future.

Der BNW und die Entrepreneurs For Future, die gemeinsam für mehr als 5.500 Unternehmen stehen, fordern eine Politik, die an den Pariser Klimazielen ausgerichtet ist. Zentrales Instrument der deutschen Klimaschutzpolitik ist das Bundes-Klimaschutzgesetz, das unter anderem Vorgaben und Ziele für einzelne Sektoren definiert. Die Sektoren Gebäude und Verkehr haben die jährlichen Ziele im Jahr 2021 verfehlt.

Für das Jahr 2022 fallen die ersten Schätzungen für beide Sektoren ebenfalls negativ aus. Das Gesetz sieht bei einer Überschreitung der Jahresemissionsmengen in den Sektoren vor, dass das jeweils zuständige Ministerium ein Sofortprogramm zur Einhaltung der Vorgaben für die folgenden Jahre veröffentlicht.

„Die Untätigkeit des Verkehrsministeriums ist verheerend. Wir fordern die konsequente Umsetzung des Klimaschutzgesetzes und sofortige Maßnahmen, die die Einhaltung der Sektorziele im Bereich Verkehr ermöglichen. Die Zeit der ideologischen Grabenkämpfe muss jetzt endlich enden!“ so Reuter weiter.

Die Forderungen des BNW für den Verkehr im Einzelnen:

  • Ein massiver Ausbau der Infrastruktur für emissionsfreie Transportmittel
  • Eine umfangreiche Förderung des ÖPNV
  • Die Abschaffung des Diesel- und Dienstwagenprivilegs
  • Tempolimit auf Autobahnen

Der heutige Klimastreik findet auch in diesem Jahr in zahlreichen Ländern und Städten statt. Er fällt zeitlich kurz vor den nächsten Koalitionsgipfel der Regierungsparteien und soll deshalb auch deutlich machen, dass der Klimawandel trotz multipler Krisenlage einen großen Stellenwert in der Gesellschaft hat.

Pressekontakt:
Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V.
Dr. Katharina Reuter, Geschäftsführerin
reuter@bnw-bundesverband.de
+49 178 448 19 91

Agentur Ahnen&Enkel
Kai Weller
weller@ahnenenkel.com

Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V.
Der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V. (BNW) ist die politische Stimme der nachhaltigen Wirtschaft und setzt sich als unabhängiger Unternehmensverband für den Umwelt- und Klimaschutz ein. Mit seinen knapp 600 Mitgliedsunternehmen steht der BNW inzwischen für mehr als 130.000 Arbeitsplätze.
https://www.bnw-bundesverband.de/




Machtwort von Kanzler Scholz in Meseberg nötig: FDP muss Geisterfahrt bei Verkehr beenden

Vor Kabinettsklausur: Germanwatch fordert Ampelkoalition auf, den Ausbau von Autobahnen zu stoppen und sich stattdessen auf Schienenausbau und Sanierungen zu konzentrieren

Berlin (3. März 2023). Vor der am Sonntag beginnenden Kabinettsklausur in Meseberg fordert die Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch die Regierungskoalition auf, im klimapolitisch dramatisch vernachlässigten Verkehrssektor endlich vom Streit- in den Handlungsmodus zu kommen. „Während viele und vor allem junge Menschen heute auch gegen die verfehlte Verkehrspolitik auf die Straße gehen, unterminieren Teile der FDP die im Koalitionsvertrag zugesagte Mobilitätswende. Bundeskanzler Scholz muss ein Machtwort sprechen: Wir brauchen keinen Ausbau von Autobahnen, sondern die Sanierung von Brücken und deutlich mehr als eine Verdoppelung der Investitionen in das Schienennetz“, fordert Christoph Bals, Politischer Geschäftsführer von Germanwatch.

Bals weiter: „Wenn die FDP nicht bereit ist, die für den Fernstraßenneu- und -ausbau vorgesehenen Mittel in die Schiene umzuschichten, wird der Rechtsbruch des Verkehrsministers beim Klimaschutzgesetz über 2030 hinaus verlängert. Die heutige Langfrist-Verkehrsprognose Wissings bestätigt stark den Eindruck, dass der Minister vor der Herausforderung der Verkehrsverlagerung auf die Schiene bereits eingeknickt ist.“

Verkehrsprojekte mit modernen Klimakriterien neu bewerten

Germanwatch fordert den sofortigen Stopp aller Fernstraßenprojekte und eine anschließende Neubewertung, auch nach modernen Klimakriterien. „Die Verkehrsplanung basiert bis jetzt auf zweifelhaften Prognosen und ideologiegeleiteten Kosten-Nutzen-Rechnungen. Alle Projekte sollten mit zeitgemäßen Kriterien überprüft und auf die aktuellen Klimaziele zugeschnitten werden“, so Jacob Rohm, Referent für klimafreundliche Mobilität bei Germanwatch. Gleichzeitig muss der Ausbau der Schiene beschleunigt werden. Rohm: „Ein weiterer Ausbau von Fernstraßen schafft Anreize für noch mehr Verkehr, vor allem bei LKWs. So löst man kein Stau-Problem und kommt erst recht nicht den Klimazielen im Verkehr näher. Autofahrerinnen und -fahrern sowie der Wirtschaft hilft am wirkungsvollsten eine Verlagerung von Güterverkehr auf die Schiene. Seriöse Politik sollte sich dadurch auszeichnen, in Zeiten begrenzter Haushaltsmittel nach klaren Kriterien zu priorisieren.“

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Klimaneutrale Fernwärme: Viele Pfade zum Kohleausstieg

Beim Umbau der Fernwärme-Versorgung in den Kommunen gibt es keine „One-Size-Fits-All“-Lösung. Ob Wärme aus Flusswasser, großflächiger Solarthermie, Industrieabwärme, Müllverbrennung oder Wärmequellen im Boden: Eine neue Studie für das Umweltbundesamt zeigt, welche Möglichkeiten Versorger beim Abschied von Gas und Kohle haben und was die Bundesregierung tun muss, um den Umbau zu beschleunigen.

Raus aus der Kohle, rein ins Heizen mit erneuerbaren Energien: Die Untersuchung „Dekarbonisierung von Energieinfrastrukturen“ im Auftrag des Umweltbundesamt macht deutlich, wie stark die Planungen für das Wärmenetz der Zukunft von den lokalen Randbedingungen abhängig sind.

Untersucht wurden verschiedene Möglichkeiten für sechs Fernwärmesysteme, die für die Vielfalt der Wärmenetz-Strukturen in Deutschland stehen: Aachen, Karlsruhe, Chemnitz, Hamburg, Spremberg (Brandenburg) und Großkrotzenburg (Hessen). Alle diese Orte sind bisher stark auf Wärme aus Kohlekraftwerken angewiesen, die sie im Zuge des Kohleausstiegs ersetzen wollen. Gemeinsam mit ihnen haben die Forschenden Wege zur treibhausgasneutralen Fernwärmeversorgung bis 2045 untersucht.

„Um 2045 Treibhausgasneutralität zu erreichen, sind erneuerbare Energien in der Fernwärme ein ganz entscheidender Schritt. Doch bei der Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien gibt es kaum Patent-Lösungen“, sagt Dr. Sara Ortner, Studienleiterin am ifeu.

Von Flusswasser-Wärmepumpe bis Müllverbrennung

Der Ort Spremberg könnte stark auf Solarthermie und einen großen Wärmespeicher setzen, der Energie im Sommer aufnehmen und im Winter abgeben kann. Großkrotzenburg (Hessen) plant die Erzeugung eines Großteils der Wärme durch eine Wärmepumpe mit Wasser aus dem Main. Aachen könnte die Wärmeauskopplung aus einer bestehenden Müllverbrennung realisieren und in Karlsruhe kann die zukünftige Wärmeversorgung vor allem auf industrieller Abwärme und tiefer Geothermie basieren.

In Chemnitz könnten Luftwärmepumpen eingesetzt werden und in Hamburg wird die Nutzung einer hohen Anzahl verschiedener Potenziale unterstellt, um den sehr großen Bedarf in der Millionenstadt zu decken. „Die Herausforderungen beim Aus- und Umbau der Fernwärme variieren stark in Abhängigkeit der Abnehmer, der Struktur des vorhandenen Wärmenetzes und der Möglichkeiten zur Erzeugung erneuerbarer Wärme“, so Ortner.

Der Ersatz der vorhandenen Kohlekraftwerke durch erneuerbare Energien in der Wärmeversorgung ist eine Herausforderung, denn die großen Wärmemengen aus den Kohlekraftwerken sind nicht leicht zu ersetzen. Außerdem sind die vorhandenen Wärmenetze technisch noch auf die hohen Temperaturen ausgelegt, die Kohlekraftwerke problemlos liefern können.

„Die Versorger sollten abschätzen, welche Erneuerbaren zukünftig die Wärme liefern werden und mit welchen Temperaturen die Fernwärmenetze langfristig betrieben werden sollen“, rät Susanne Ochse. Das helfe bei der strategischen Planung. „Eine Temperaturabsenkung ist nicht pauschal der Königsweg. Vor allem, wenn eine erhöhte Nachfrage nach Fernwärme es notwendig macht, die Transportkapazitäten der vorhandenen Leitungen optimal zu nutzen. Dann ist der Spielraum für Temperaturabsenkungen manchmal begrenzt.“

Möglichkeiten zur Dekarbonisierung von bestehenden Wärmenetzen

Die Fernwärmeerzeugung in Deutschland hängt heute noch zu etwa 80 % an fossilen Energieträgern wie Gas und Kohle. Die Bundesregierung will, dass bis 2030 bereits 50 % der Wärme klimaneutral erzeugt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, empfiehlt die Studie ein „Erneuerbare-Wärme-Infrastrukturgesetz“ (EWG) mit folgenden Inhalten:

  • Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) sollte gesetzlich garantiert werden. Diese Förderung stellt die wichtigste Säule für die schnelle Dekarbonisierung der Fernwärme dar und die erneuerbare Wärme sollte hier bessergestellt werden. Jahrzehntelange Transformationsprozesse benötigen Planungssicherheit.
  • Neben einer garantierten Förderung über das BEW sind kurz-, mittel- und langfristige Anpassungen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)-Förderung notwendig, um die Dekarbonisierung von Wärmenetzen zu flankieren. Kurz- und mittelfristig sind vor allem die begonnenen Bestrebungen zur Förderung innovativer Systeme aus KWK- und erneuerbarer Wärme sowie zur Vorbereitung auf den Einsatz synthetischer Brennstoffe fortzusetzen. Langfristig ist die BEW jedoch das geeignetere Förderinstrument für die Dekarbonisierung der Wärmenetze; Anpassungen des KWKGs sollten daher aus einer stromseitigen Perspektive gedacht werden.
  • Die kommunale Wärmeplanung sollte zur Pflicht werden: Damit wird für Wärmeversorger die Grundlage geschaffen, welche Stadtgebiete voraussichtlich zukünftig mit Fernwärme versorgt werden und wie Leitungsinfrastrukturen sich entwickeln sollen. Bei der Beschreibung des Wegs zur treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis 2045 könnten die Kommunen planerische Herausforderungen dadurch rechtzeitig identifizieren.
  • Verbindliche Zwischenschritte sind festzuschreiben, mit denen die Wärmenetzbetreiber die Treibhausgasneutralität ihrer Netze bis 2045 erreichen. Sie sollen als Fahrpläne zur Dekarbonisierung im EWG vorgegeben werden. Diese sind eng mit den Transformationsplänen der BEW und der kommunalen Wärmeplanung zu verzahnen.
  • Eine Planungsbeschleunigung für Großspeicher und Großwärmepumpen, eine Pflicht zur Nutzung von Abwärme und die Möglichkeit, Umweltwärme etwa in Trinkwasser zu nutzen, würde neuen Techniken zum schnellen Durchbruch verhelfen.

Die Studie „Dekarbonisierung von Energieinfrastrukturen – Ein politischer Unterstützungsrahmen für das Beispiel Wärmenetz“ im Auftrag des Umweltbundesamtes wurde unter der Leitung des ifeu – Institut für Umwelt- und Energieforschung Heidelberg mit dem Hamburg Institut, der GEF Ingenieur AG und der AGFW-Projekt GmbH erstellt und ist unter folgendem Link downloadbar.

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Weinbau der Zukunft – Quo vadis?

Neue Rebsorten sind der Schlüssel für den ökologischen Weinbau.

Klimawandel, schädliche Pflanzenschutzmittel, schrumpfende Biodiversität und hoher CO2-Abdruck: Der Weinbau weltweit steht in den nächsten Jahren vor riesigen ökologischen Herausforderungen. Die Frage ist, wie Winzerinnen und Winzer diese am besten meistern können und wie sie sich am besten auf die Zukunft vorbereiten, um in Zukunft ein nachhaltiges Naturprodukt erzeugen zu können. Und die Antwort zeichnet sich immer deutlicher ab: Neue, pilzwiderstandsfähige Rebsorten (=PIWI-Sorten) sind die Lösung auf die meisten Probleme und werden eine immer grössere Rolle spielen (mehr dazu hier: Langfristiger Trend_Neue Rebsorten).

Der Videoblog www.weinbau-der-zukunft.com soll nachhaltige Lösungsansätze für die oben genannten Herausforderungen bieten. Dabei spielen die pilzwiderstandsfähigen Sorten (PIWIs) eine grosse Rolle. Denn das Potenzial dieser neuen Sorten steht erst am Anfang. Es deutet jedoch alles daraufhin, dass die Nachfrage und Anbauflächen von PIWIs in den nächsten Jahren signifikant steigen wird, da es in vielen Weinbauregionen die einzige Möglichkeit ist, wirklich ökologisch und nachhaltig Wein zu produzieren.

Der Videoblog wurde ins Leben gerufen, um die ökologischen Rebsorten bei Winzern, Weinfreunden und Weinbau-Interessierten bekannter und beliebter zu machen. Es sollen Wissen und Erfahrungen geteilt werden. Dazu gehört der Kontakt mit Forschern, Rebenzüchtern, Rebschulen und PIWI-Winzern in ganz Europa, um ihre Arbeit zu dokumentieren. Er soll auch für Journalisten, die zu diesem Thema recherchieren, als Übersicht und Inspiration dienen.




Weltweiter Klimaskandal? Oder: wie Massenmedien den freiwilligen Klimaschutz gefährden. Oder: Wer ist Hannah?

Teil 1: Die unerträglichen Versuche von „Die Zeit“ Unternehmen durch falsche Berichterstattung und einseitige Meinungsmache zu diffamieren.

Wiesbaden, 2. Februar 2023

Am 19. Januar 2023 erschien in der Zeit ein Artikel mit dem Thema „Der Klima-Betrug“. Da die Tragweite dieses Artikels sehr hoch ist und weltweit Unternehmen zum Erreichen ihrer (selbst gesteckten) Klimaziele auf Kompensation von CO2 durch Klimaschutzprojekte setzen, möchten wir kurz Stellung dazu beziehen. Hauptthema des Artikels ist die Methode zur Berechnung von Waldschutzprojekten, die Verra u.a. zur Kompensation von CO2-Emissionen anbietet. Der Artikel beruht jedoch nicht auf seriös recherchiertem und belegtem Journalismus, sondern hat die Intention, die Leser im Bereich Klimaschutzprojekte negativ zu beeinflussen. Es wird von einem „freikaufen“ der Unternehmen gesprochen sowie einige Firmennamen genannt und in Verruf gebracht. Über die Notwendigkeit der Zusätzlichkeit in Klimaschutzprojekten sowie die Definition von Klimaneutralität wird nicht berichtet.

In unserer Stellungnahme werden die Behauptungen des Artikels aufgegriffen, um die Berichterstattung zu hinterfragen.

Stellungnahme von Verra auf den Artikel im Guardian

Stellungnahme von Verra auf den Artikel in Die Zeit

Gegenstand ist ein in Die Zeit, in der Rubrik Wirtschaft am 19. Januar 2023 erschienener Artikel mit dem Titelthema: Der Klima-Betrug. In Zusammenarbeit mit der britischen Tageszeitung The Guardian und des britischen Reporterpools SourceMaterial wird berichtet, dass vermeintlich über viele Jahre Zertifikate über den Klimaschutzstandard Verra ausgegeben wurden, die es nicht hätte geben dürfen. Die Methode, nach der die Projektbetreiber die CO2-Einsparungen berechnet haben, sei fehlerhaft oder nicht geeignet. Auffällig ist, dass im Artikel der Zeit vermehrt Ausdrücke, wie scheinbar, offensichtlich, vermutlich, anzunehmen usw. verwendet und Expert*innen zitiert werden, die einerseits an der Entwicklung der Methode mitgewirkt haben, anderseits jedoch zu der Einsicht gekommen sind, dass die Methode ungeeignet sei, um die CO2-Einsparung zu berechnen. An dieser Stelle ist anzumerken, dass neu entwickelte Methodiken im Rahmen der Prüfung auch einer Public Consultation unterzogen werden. Hierbei wird jedem die Möglichkeit gegeben, vor Einführung einer Methodik begründete Einwände und Anmerkungen zu äußern.

Zugegebenermaßen können sich Berechnungsmethoden in der Praxis als ungeeignet erweisen. In dem Fall ist es Aufgabe des Klimaschutzstandards, im vorliegenden Fall von Verra, die Kritik aufzugreifen und die Methode zur Berechnung, falls notwendig, anzupassen. Verra arbeitet bereits seit einem Jahr an einer Überarbeitung und Zusammenlegung der verschiedenen Methoden für Waldschutzprojekte.

Was ist wirklich der Sachverhalt des Artikels? Es werden Unternehmen angegriffen, die sich im freiwilligen Klimaschutz engagieren, also per Gesetz oder Verordnung nicht verpflichtet sind CO2-Emissionen auszugleichen, sich aber dennoch mit ihren eigenen Treibhausgasemissionen auseinandersetzen und die Möglichkeit des CO2-Ausgleichs nutzen. Diesen Unternehmen wirft der Artikel vor, sich mit unseriösen Zertifikaten frei zu kaufen und in diesem Zug, so vermutet Die Zeit sogar, noch mehr CO2 zu emittieren, da CO2-Zertifikate wie ein Freifahrtschein fungieren könnten. Mit ihrem freiwilligen Engagement würden diese Unternehmen sogar noch die Klimakrise verstärken.

Wovon haben sich Unternehmen freigekauft?

Alle Unternehmen, die nicht dem verpflichtenden Emissionshandel unterliegen, können sich freiwillig im Klimaschutz engagieren. Das tun Unternehmen in der Regel mit der Erstellung einer Treibhausgasbilanz und dem anschließenden freiwilligen Ausgleich der nicht weiter reduzierbaren oder vermeidbaren Treibhausgasemissionen. Der Ausgleich der Treibhausgasemissionen erfolgt über den Ankauf und der verbindlichen Stilllegung von CO2-Minderungszertifikaten, die für Klimaschutzprojekte von den Klimaschutzstandards (Gold Standard oder Verra) ausgegeben (den Klimaschutzprojekten zugeteilt) werden.

Der Artikel der Zeit suggeriert, dass Unternehmen, die sich im freiwilligen Klimaschutz engagieren, verpflichtet wären, CO2-Emissionen entweder zu vermeiden oder zu reduzieren oder im billigsten Fall über CO2-Zertifikate auszugleichen. Wenn Unternehmen nicht verpflichtet sind, können sie sich auch nicht freikaufen.

Wer hat die CO2 Einsparung versprochen?

Das Themenfeld ist zugegebenermaßen komplex, sodass es eine intensive Einarbeitung erfordert, um zu verstehen, wie die Mechanismen funktionieren. Die Zeit selbst beschäftigt sich erst seit wenigen Jahren mit dem Themenkomplex Klimawandel, Klimaschutz und freiwilliges Engagement im Klimaschutz. Aus diesem Grund klären wir mit jahrelanger Expertise gerne auf und wollen etwas Licht in die vielen Schatten des Zeit Artikels bringen.

Zunächst einmal muss festgehalten werden, dass der freiwillige Klimaschutz das ist, was das Wort freiwillig (Definition Duden: aus eigenem freiem Willen geschehend; ohne Zwang ausgeführt) sagt. Es handelt sich um ein freiwilliges, unaufgefordertes Engagement. Unternehmen müssen sich nicht freikaufen oder etwas versprechen, was sie nicht halten, weil sie es nicht beeinflussen können.

Es existieren Klimaschutzstandards, wie beispielsweise der Gold Standard oder der VCS (Verified Carbon Standard), welche weder staatlich organisiert noch einer staatlichen Kontrolle unterlegen sind. Ziel beider Organisationen ist es, Kriterien zu entwickeln, nach denen sich Projekte (Klimaschutzprojekte) zertifizieren lassen können, wenn sie Kriterien und Regeln der Klimaschutzstandards erfüllen. Angehende Klimaschutzprojekte müssen zunächst durch die Einreichung von Unterlagen (Projekt Design Dokumentation – kurz PDD) bei den Klimaschutzstandards beurteilt werden. Klimaschutzstandards prüfen in dieser Projektphase die Dokumentationen, um festzustellen, ob aus den eingereichten Unterlagen ersichtlich ist, dass das angehende Klimaschutzprojekt überhaupt in der Lage ist, die Kriterien und Regeln des Klimaschutzstandards zu erfüllen. Kommt der Klimaschutzstandard nach Prüfung der Unterlagen zu der Folgerung, dass die eingereichten Unterlagen plausibel sind und das angehende Klimaschutzprojekt die Anforderungen erfüllt, erfolgt der nächste Schritt.

Überprüfung der Klimaschutzprojekte vor Ort

In dieser Phase werden die angehenden Klimaschutzprojekte vor Ort von durch Zertifizierungsstellen zugelassenen Prüfer*innen und Auditor*innen überprüft. Es wird bei der Prüfung nicht nur die angewendete Methode zur Berechnung der CO2-Bindung oder Vermeidung überprüft, sondern auch zahlreiche andere Kriterien der Klimaschutzstandards.

Ein immer wieder diskutiertes Kriterium ist die Zusätzlichkeit. Dieser Begriff bedeutet, dass das Projekt nur durch den zusätzlichen Verkauf von Zertifikaten umgesetzt werden kann. Ferner werden je nach Projektart (Wind, Wasser, Solar, Biomasse, Kochofen, Wasser, Aufforstung oder Waldschutz) zahlreiche weitere Kriterien und Regeln auf deren Einhaltung hin überprüft. Erfüllt ein Projekt alle vom Klimaschutzstandard vorgegebenen Kriterien und dies wird bei der Prüfung vor Ort bestätigt, wird das Klimaschutzprojekt zertifiziert. Daraufhin erhält das Projekt gemäß der Berechnung die entsprechenden Zertifikate. Dies geschieht aber erst nach Bindung oder Vermeidung, in Abhängigkeit vom Projekttyp. Alle Dokumente, welche die Projektbeschreibung mit den ausführlichen Berechnungen, das Basisszenario sowie alle Prüfprotokolle des Zertifizierers beinhalten, sind öffentlich einsehbar

Klimaschutzprojekte unterliegen einer regelmäßigen vor Ort Prüfung

Klimaschutzprojekte werden in von der Projektart abhängigen Zeitabständen regelmäßig vor Ort auf Einhaltung von Kriterien und Regeln von Prüfer*innen kontrolliert. Die Methode zur Berechnung der CO2-Bindung oder Vermeidung wird nicht erneut begutachtet, da dies bereits zur Erstzertifizierung vom Klimaschutzstandard überprüft wurde und sich im Laufe des Projektes nicht ändert. Die tatsächlich gebundene oder vermiedene Menge an CO2-Emissionen wird jedoch regelmäßig geprüft.

Wer hat die CO2 Einsparung versprochen?

Auch an dieser Stelle suggeriert die Sub-Headline des Zeit Artikels, dass Unternehmen, die mit Zertifikaten nicht reduzierbare oder vermeidbare CO2-Emissionen ausgleichen, sich freikaufen und diese Zertifikate weniger CO2 einsparen als man kommuniziert.

Diese Äußerung der Zeitung ist anmaßend und soll die Leser empören, sodass Unternehmen, die sich im freiwilligen Klimaschutz engagieren, unsachlich kritisiert werden. Der Artikel der Zeit zieht nicht in Erwägung, dass Unternehmen, die sich im freiwilligen Klimaschutz einsetzen, ihre emittierte CO2-Emission lediglich durch einen Standard zugeteilte Zertifikate ausgleichen.

Ungeeignete Methoden zur Berechnung von CO2-Einsparung

Der ganze Artikel konzentriert sich im Wesentlichen darauf, dass es bei Verra u.a. eine von vielen Methoden zur Berechnung von CO2-Einsparung bei Waldschutzprojekten gibt, die scheinbar zu einer größeren Zuteilungsmenge von Zertifikaten führt. Sollte sich diese Vermutung bestätigen, ist es die Aufgabe des Klimaschutzstandards Verra, dem nachzugehen und die Methode zu verändern.

Unternehmen, die Verra zertifizierte Waldschutzzertifikate gekauft haben oder kaufen, kann auch von Seiten der Zeit kein Vorwurf gemacht werden.

Profilierungsversuch auf Kosten der Schwächsten

Die Intention des Zeit Artikels ist aufhetzend und provozierend, sodass die Absicht der Journalist*innen hinterfragt werden sollte. Die Journalistin Hannah Knuth ist allerdings nicht die einzigen Pressevertreter*in, die seit Jahren gegen ein Engagement im freiwilligen Klimaschutz schreiben. Ein weiteres Beispiel ist die WirtschaftsWoche, die den Sachverhalt von Klimaschutzprojekten nicht erkennt sowie unwissend über den Mechanismus der Klimaneutralität bzw. wie Klimaneutralität definiert wird, ist (IPCC).

Carbon neutral or Net zero emissions (https://www.ipcc.ch/sr15/chapter/glossary/)

Laut IPCC heißt klimaneutral oder das Erreichen von Netto-Null-Emissionen, dass die anthropogenen Emissionen von Treibhausgasen in die Atmosphäre durch den anthropogenen Abbau über einen bestimmten Zeitraum ausgeglichen sind. Da viele Unternehmen zur Erlangung der Klimaneutralität nicht auf unternehmenseigene Biogene CO2-Senken zurückgreifen können, gibt es den Mechanismus der Kompensation.

Der Mechanismus der Kompensation geht zurück auf das Kyoto-Protokoll und den Artikel 12 – umweltverträgliche Entwicklung – Clean Development Mechanism.

Hier heißt es in Absatz 2:

„Zweck des Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung ist es, die nicht in Anlage I aufgeführten Vertragsparteien (Anm.: die Entwicklungs- und Schwellenländer) dabei zu unterstützen, eine nachhaltige Entwicklung zu erreichen und zum Endziel des Übereinkommens beizutragen, und die in Anlage I aufgeführten Vertragsparteien dabei zu unterstützen, die Erfüllung ihrer quantifizierten Emissionsbegrenzungs- und – reduktionsverpflichtungen aus Artikel 3 zu erreichen.“

Was erwarten wir von gutem Journalismus

Guten Journalismus zeichnet ein Artikel aus, der auf umfangreicher und wissenschaftlicher Recherche beruht und mit Fakten und Daten belegt ist sowie dass sich die Autor*innen über die Tragweite eines Artikels in einer Zeitung mit hoher Auflagenanzahl bewusst sind. Dies trifft auf den Artikel der Zeit leider nicht zu.

Aber was sind die Fakten? Fakt ist, dass seit über 30 Jahren Klimapolitik betrieben wird und die jährlichen Treibhausgas-Emissionen noch immer steigen (IPCC AR6 WG III: https://report.ipcc.ch/ar6wg3/pdf/IPCC_AR6_WGIII_FinalDraft_FullReport.pdf).

Es herrscht mit dem globalen Anstieg ein globales Problem. Ein Problem, welches die Politik allein nicht lösen kann – zumindest nicht in der Zeit, die für ein potenziell erträgliches Zukunftsszenario bleibt. Fakt ist, dass gerade Entwicklungs- und Schwellenländer einen steigenden Einfluss auf die weltweiten Treibhausgas-Emissionen haben und hier somit ein wichtiger Hebel sind. Schon mit dem Kyoto-Protokoll wurde daher der CDM-Mechanismus eingeführt. Kompensationen aus dem freiwilligen Markt gewannen hier in der nahen Vergangenheit mehr und mehr an Bedeutung. Tatsache ist außerdem, dass zertifizierte Klimaschutzprojekte für die Erfüllung der Standards umfangreiche Projektdokumentationen einreichen müssen, welche neben den vor Ort Audits geprüft werden. Die Kriterienkataloge sind umfangreich und die Methodiken häufig komplex. Gegebenheiten in Projekten sind oft individuell. Standards und Normen sind daher in stetiger Entwicklung, um auf neue Erkenntnisse aus Praxis und Wissenschaft zu reagieren. Um die vor uns liegende Aufgabe – Reduktion der globalen Treibhausgasemissionen – zu schaffen, werden globale Anstrengungen in allen Bereichen benötigt. Essenziell sind Reduktions- und Vermeidungsstrategien aber auch Projekte in Entwicklungs-und Schwellenländern.

Was ist die Intension des Artikels/ der Artikelreihe

Veröffentlicht wurde der Artikel in der Reihe „Der Klimabetrug“. Es wird suggeriert, man sei einem systematischen Betrug auf die Spur gekommen, aber es geht in keinem der Artikel darum, eine objektive Sicht auf die Dinge zu liefern. In den Artikeln werden nur Negativszenarien aufgegriffen (Blumenstraußartikel) oder Expert*innen mit fragwürdigen Methodiken herangezogen (Stellungname VERRA). Mit der Zielsetzung, die Auflage zu erhöhen oder Klicks zu steigern, um sich zu profilieren. Objektiv gesehen war es zu keinem Zeitpunkt Ziel, sich ernsthaft mit der Thematik „Klimaneutralität und dem Mechanismus der Kompensation“ auseinanderzusetzen oder diesen zu verstehen. Es wird suggeriert, dass alle Beteiligten unseriös handeln und vorsätzlich anderen einen Schaden zufügen. Potenzieller Verlierer sind am Ende aber Projekte in Entwicklungsländern, welche keine Unterstützung mehr erhalten, weil sich Unternehmen aus dem freiwilligen Engagement zurückziehen. Wer fügt hier also wem vorsätzlich und durch einseitige und verdrehte Berichterstattung Schaden zu – der unseriöse Journalismus?

Fazit: Die Zeit kann das Rad der Veränderung nicht zurückdrehen. Wir sehen, dass Unternehmen sich auch weiterhin engagieren und den Sinn von Klimaschutzprojekten erkannt haben. Unternehmen, die sich aufgrund solcher Berichterstattung öffentlichkeitswirksam aus einem Engagement im freiwilligen Klimaschutz zurückziehen, wie dies zum Beispiel die Drogeriemarktkette Rossman tut, entscheiden dies vermutlich aus anderen Gründen. Diesen Unternehmen hat Die Zeit einen Bärendienst erwiesen. Zum Glück sind diese Unternehmen in der Minderheit.

Über die natureOffice GmbH

Als inhabergeführte Klimaschutzagentur unterstützt die natureOffice GmbH Unternehmen rund um Ihre Klimaschutzstrategie. Sie erstellt fundierte Klima-Bilanzen nach internationalem Standard und findet passend Klimaschutzprojekte für den Treibhausgas-Ausgleich. Die online gestützten Prozesse setzen Standards, die die Kunden zu schätzen wissen. Mit eigenen Klimaschutzprojekten lebt natureOffice die eigene Auffassung von Klimaschutz und sozialem Engagement in den Schwellenländern.

www.natureOffice.de

Pressekontakt
Andreas Weckwert
Geschäftsführer

Telefon +49 69 173 20 20 0
E-Mail info@natureoffice.com




Pressemitteilung der Initiative „9-Euro-Ticket weiterfahren“

25.07.2022

Unter dem Motto „9-Euro-Ticket weiterfahren!“ geht am heutigen Montag ein breit getragener Aufruf an den Start. Zentrale Forderung ist, das erfolgreiche Modell des 9-Euro-Tickets für den öffentlichen Nahverkehr über die ursprünglich geplanten drei Monate hinaus zu verlängern. Ihre Forderungen und zahlreiche Unterstützer*innen präsentiert die Initiative auf http://9-euro-weiterfahren.de.

Die Initiative stellt folgende Forderungen an die Bundesregierung:

  • Das 9-Euro-Ticket muss verlängert werden für den öffentlichen Nahverkehr im ganzen Land
  • Die Regierung muss massiv in den Ausbau von Bus und Bahn sowie in mehr Personal zu guten Arbeitsbedingungen investieren.
  • Die Haushaltsmittel müssen umgeschichtet werden, um Mobilität für alle zu finanzieren, statt den klimaschädlichen Autoverkehr weiter zu fördern.

Die Initiative „9-Euro-Ticket weiterfahren“ wird unter anderem vom Institut Solidarische Moderne, Attac Deutschland, Changing Cities und dem Konzeptwerk Neue Ökonomie mitgetragen. Zu ihr gehören zudem prominente Persönlichkeiten wie Carla Reemtsma, Carola Rackete, Professor Christoph Butterwegge und Konstantin Wecker, aber auch eine Vielzahl von Vertreter:innen aus dem sozialen, gewerkschaftlichen und ökologischen Bereich, die sich für eine sozial-ökologische Mobilitätswende einsetzen.

„Das 9-Euro-Ticket wurde über 30 Millionen Mal verkauft und zeigt damit klar: Der Bedarf nach bezahlbarer klimafreundlicher Mobilität ist riesig“, kommentiert Sabine Leidig vom Institut Solidarische Moderne. „Die steigende Teuerungsrate zum Ablauf des 9-Euro-Monatstickets wird für viele Menschen sehr hart zu Buche schlagen. Verkehrsminister Wissing will keine Lösung, die der notwendigen Verkehrswende gerecht wird. Deshalb wollen wir Druck machen, viele Unterschriften sammeln und zum Aktionstag Ende August einladen. Wir fordern, dass Alle mindestens bis zum Jahresende weiterhin für 9 Euro auf die Öffis umsteigen können. Danach ist ein Klimaticket für 365 Euro im Jahr nötig und Neun-Euro oder Nulltarif für einkommensarme Menschen.“

Für eine sozial und ökologisch gerechte Mobilitätswende will die Initiative zugleich den barrierefreien Ausbau und mehr gute Arbeit für besseren öffentlichen Nahverkehr. „Das 9-Euro-Ticket hat die Versäumnisse jahrzehntelanger autozentrierter Politik ins öffentliche Bewusstsein katapultiert: Kaputte Infrastruktur und überlastetes Personal bremsen den klimapolitisch notwendigen Umstieg auf die Öffis massiv,“ ergänzt Dominique Just von Robin Wood. „Die Bundesregierung muss endlich klimaschädliche Subventionen im Verkehr und unsinnige neue Autobahnprojekte streichen. Wir fordern stattdessen eine Aufbauoffensive mit 20 oder 30 Milliarden jährlich für Bus, Bahn und gute Beschäftigung. Es ist keine Frage, ob Geld da ist – es geht um den politischen Willen. Da wollen und können wir nachhelfen.“

Mit Unterschriftensammlungen an Haltestellen, in Regionalbahnen über Social Media und auf der Homepage www.9-euro-weiterfahren.de soll in den kommenden Wochen viele Menschen erreicht werden. Um den Forderung Nachdruck zu verleihen, plant die Initiative einen bundesweiten Aktionstag am Samstag, den 27. August.

Kontakt:

Sabine Leidig / Institut Solidarische Moderne / sabine.leidig@mailbox.org / 0160 1852519

Dominique Just / Robin Wood / verkehr@robinwood.de / 0151 61813942

Achim Heier / Attac Deutschland / achim.heier@attac.de / 0176 8799 3760




Nachhaltige Wirtschaft enttäuscht über unzureichende „Sofort“-Programme für den Gebäude- und Verkehrssektor

Berlin, 13.07.2022: Die vorige Bundesregierung hat die im Klimaschutzgesetz festgehaltenen Ziele für den Gebäude- und Verkehrssektor verfehlt. Die zuständigen Ministerien waren deshalb aufgefordert Nachbesserungen vorzulegen. Der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V. (BNW) ist enttäuscht über die unzureichenden Anstrengungen der sogenannten „Sofort“-Programme, vor allem im Verkehrsbereich.

Anstatt eines, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, sektorübergreifenden Klimaschutz-Sofortprogramms haben das Wirtschafts- und Klimaschutzministerium (BMWK) sowie die Bau- und Verkehrsministerien heute einzelne „Sofort“-Programme vorgestellt, die aber zum Teil auf viele Jahre angelegt sind. Der BNW setzt sich für eine sektorenübergreifende sozial-ökologische Transformation ein und ist enttäuscht über die unzureichende Tragweite der Programme: „Durch das Klimaschutzgesetz waren die zuständigen Ministerien verpflichtet, Nachbesserungen für den Gebäude- und Verkehrssektor vorzulegen. Das hätte ein lauter Weckruf für die Bundesregierung sein müssen. Leider verpasst vor allem das Verkehrsministerium die Chance, eine echte Trendwende für den Klimaschutz einzuleiten,“ sagt die BNW-Geschäftsführerin Dr. Katharina Reuter. „Damit Deutschland seine Klimaziele erreicht, muss jetzt gehandelt werden. Für eine konsequente Verkehrswende braucht es ein ambitioniertes Maßnahmenpaket“, unterstreicht Reuter.

Der BNW fordert deshalb erneut folgende echte Sofort-Maßnahmen:

  • Abbau von klimaschädlichen Subventionen, insbesondere die Abschaffung von Diesel- und Dienstwagenprivilegien
  • Ausbau des ÖPNV: Ausreichende Investitionen in öffentliche Infrastrukturen
  • Umgehende Einführung eines Tempolimits

„Um den Mobilitätssektor auf den Klimapfad zu bringen, muss der motorbetriebene Verkehr reduziert werden. Gleichzeitig braucht es ausreichende Alternativen zum Auto“, sagt die BNW-Geschäftsführerin. Besonders für den ländlichen Raum sind Kreativität und Anreize gefragt, die klimaschonende Mobilität ermöglichen, beispielsweise durch die Förderung von kleinen, flexiblen E-Fahrzeugen. Darüber hinaus braucht es eine pflichtmäßige ÖPNV-Anbindung bei Gewerbebetrieben. Nur durch eine ausreichende Infrastruktur lassen sich Nachhaltigkeit und Wirtschaftsansiedlungen im ländlichen Raum vereinbaren.

Auch für den Gebäudesektor wurde ein Maßnahmen-Paket vorgelegt. Der BNW bedauert, dass die Bundesregierung voraussichtlich auch im Gebäudesektor die gesetzten Ziele reißen wird. „Angesichts der aktuellen Energiekrise brauchen wir jetzt einen politischen Kraftakt im Gebäudebereich. Das Programm enthält wichtige Ansätze, wie die geplante Wärmepumpenoffensive. Verbesserungspotenzial besteht allerdings im Bereich der energetischen Gebäudemodernisierung“, betont Reuter.

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Kai Weller
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Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V.
Der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V. (BNW) ist die politische Stimme der nachhaltigen Wirtschaft und setzt sich als unabhängiger Unternehmensverband für den Umwelt- und Klimaschutz ein. Mit seinen knapp 600 Mitgliedsunternehmen steht der BNW inzwischen für mehr als 130.000 Arbeitsplätze.




Feuerprobe für die Bundesregierung: Kanzler Scholz muss nun bei Klimapolitik Führungsstärke zeigen

Pressemitteilung Germanwatch

Verhalten der FDP droht Zusagen der Koalition zu 1,5-Grad-Limit und Einhaltung des Klima-Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts zu torpedieren / Germanwatch fordert Zusammentritt des Klimakabinetts

Berlin (13. Juli 2022). Nach der Absage der für heute geplanten Vorlage eines umfassenden Klimaschutzsofortprogramms wirft die Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch der Bundesregierung drohenden Wortbruch vor. Eine bremsende FDP verhindere offenbar ein gemeinsames Vorgehen der Bundesregierung, um Deutschland endlich auf einen Pfad für das Erreichen der Klimaziele 2030 zu bringen. Aus diesem Grund konnten Wohnungs-, Klima- und Verkehrsministerium heute keine geeinten Sofortprogramme vorlegen. „Das steht im krassen Widerspruch zu den gemachten Zusagen im Koalitionsvertrag sich am 1,5-Grad-Limit zu orientieren und den Klima-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem vergangenen Jahr zu respektieren“, kommentiert Christoph Bals, Politischer Geschäftsführer von Germanwath.
„Haupttreiber des drohenden Wortbruchs sind offenbar FDP-Chef Lindner und Verkehrsminister Wissing. Das, was bisher aus dem Verkehrsministerium bekannt ist, scheint der Versuch zu sein, genau das zu tun, was das Verfassungsgericht untersagt hat: die Klimaschutzpflichten trotz immer größerer Dringlichkeit in die Zukunft zu verschieben“, so Bals. „Das Klimaschutzgesetz verlangt, dass ein die Klimaziele verfehlender Sektor umgehend auf Zielkurs gebracht werden muss.“ Für den Gebäudesektor liege jetzt ein von der FDP auch noch blockiertes Sofortmaßnahmenprogramm vor, das dieser Vorgabe in etwa entsprechen könnte.

Öffentlichkeit sollte sehen können, wer echten Klimaschutz will und wer bremst

Germanwatch fordert Kanzler Scholz auf, nun zu handeln. Bals: „Dies ist eine Klima-Feuerprobe für die Bundesregierung. Olaf Scholz, der als Klimakanzler kandidierte, muss jetzt Führung zeigen und seine Richtlinienkompetenz einsetzen. Sonst untergräbt die Ampelregierung sehenden Auges die Umsetzung des Verfassungsgerichtsbeschlusses.“ Scholz sollte das Klimakabinett der Fachministerien unter Vorsitz des Klimaministeriums einberufen und dort eine schnelle Entscheidung herbeiführen. „Die Lösung dieses Konflikts darf nicht im Hinterzimmer gesucht werden. Wir fordern ein transparentes Verfahren im Klimakabinett, damit die Bevölkerung und insbesondere die junge Generation sehen kann, wer ambitionierten Klimaschutz will und wer bremst und blockiert“, so Bals.

Die Bundesregierung hatte ursprünglich ein großes Sommerpaket und ein umfassendes Klimaschutzsofortprogramm versprochen, um Deutschland endlich fit für das Erreichen der selbst gesetzten Klimaziele zu machen und zudem die durch den Krieg in der Ukraine verschärfte Energiekrise zu bekämpfen. Christoph Bals: „Bei den Erneuerbaren Energien ist die Regierung bisher auf einem guten Weg. Ob die notwendige Beschleunigung erreicht wird, hängt aber am noch offenen Punkt der Ausweisung von Vorranggebieten. Im Gebäudebereich ist im Herbst insbesondere ein massiver Schub für Wärmepumpen und -dämmung im Gebäudebestand nötig. Aber für den Verkehrssektor sehen wir bisher kein schlüssiges Konzept, um einen glaubwürdigen Pfad Richtung Klimazielerreichung einzuschlagen. An die Instrumente, die strukturell etwas bringen würden – wie die Umgestaltung des Dienstwagenprivilegs und eine Bonus-Malus-Regelung beim Neukauf von Autos – wagt sich der Verkehrsminister nicht heran.“

Kontakte für Medien:

Kai Bergmann
Referent für deutsche Klimapolitik
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Stefan Küper
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EU-Umweltrat ebnet Weg für wichtiges Klimapaket – trotz ärgerlicher Verwässerungen

Klimasozialfonds mit Abschwächungen gerettet / Reform des Emissionshandels durchwachsen / Rückschritt bei Klimaschutzverordnung / Germanwatch fordert Bundesregierung auf, ab jetzt konstruktivere Haltung einzunehmen

Bonn/Berlin (29. Juni 2022). Die Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch zeigt sich nach dem in der Nacht zu Ende gegangenen Rat der EU-Umwelt- und Klimaminister:innen erleichtert, dass die Bundesregierung ihre anfängliche Blockadehaltung zumindest teilweise aufgegeben hat. „Wir haben ein eher enttäuschendes Ergebnis, weil Deutschland das EU-Klimapaket an mehreren Stellen stark verwässert hat. Aber immerhin hat es eine Einigung gegeben und das Schlimmste wurde abgewendet“, sagt Christoph Bals, Politischer Geschäftsführer von Germanwatch.

„Die Hoffnung vieler Akteure, dass Deutschland bei den Verhandlungen um das Fit-for-55-Paket eine Führungsrolle übernimmt und die EU fit für den nötigen Turbo beim Klimaschutz macht, hat sich leider nicht erfüllt.“ Jetzt bieten die Verhandlungen zwischen Mitgliedsstaaten und EU-Parlament die letzte Chance für die Bundesregierung, eine mutige Verhandlungsführung durch die Ratspräsidentschaft zu unterstützen.

Deutsche Blockade beim Klimasozialfonds
Einer der größten Streitpunkte war der Klimasozialfonds, der Bürger:innen EU-weit bei steigenden Preisen fürs Heizen und Tanken entlasten soll. Deutschland und einige andere Mitgliedsstaaten wollten das Volumen des Fonds stark verkleinern anstatt für die notwendige Solidarität zu sorgen. „Deutschlands lang anhaltende Blockade hat hier beinahe das gesamte Paket gefährdet. Der nun gefundene Kompromiss ist unzureichend und muss dringend nachgebessert werden. Aber immerhin konnte sich die Bundesregierung mit ihrem beschämenden Vorschlag nicht durchsetzen“, so Bals.

Desweiteren hat der Umweltrat die Reform des bestehenden Emissionshandels beschlossen, wobei die Mitgliedsstaaten im Großen und Ganzen den mittelmäßigen Vorschlag der Kommission unterstützten. Bei der Ambition des Emissionshandels fehlte den Umweltminister:innen der Mut, über den Vorschlag der Kommission hinauszugehen, kritisiert Germanwatch. Unternehmen aus der Industrie sollen zudem noch bis 2035 kostenlose Zertifikate erhalten, während der CO2-Grenzausgleich nur langsam anläuft. Bals: „Bei der kostenlosen Zuteilung wurde der bereits unzureichende Vorschlag der Kommission und der französischen Ratspräsidentschaft auf Druck der Bundesregierung noch weiter verwässert. Deutschland nimmt hier zu viel Rücksicht auf die Industrie anstatt das Erreichen der Klimaziele ganz oben auf die Agenda zu setzen.“

Aufgeweichte Klimaschutzverordnung
Die vom Rat beschlossene Position zu 2030-Klimazielen der einzelnen Staaten und deren Einhaltungsmechanismus – unter anderem für die Sektoren Verkehr und Gebäude – im Rahmen der EU-Klimaschutzverordnung ist für Germanwatch eine Enttäuschung. Bals: „Die weltpolitische Lage verlangt mehr denn je, dass die Klimagesetzgebung sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene gestärkt wird. Klare Rahmensetzungen für die Einhaltung ambitionierter und verbindlicher nationaler Klimaziele für 2030 spielen hier eine Schlüsselrolle. Die heutige Entscheidung ist eindeutig ein Rückschritt.“ Der Rat will die Flexibilität ausweiten und Staaten könnten ihre Emissionsziele unter Umständen sogar abschwächen, aber nicht verbessern. Christoph Bals weiter: „Es wäre notwendig gewesen, die Staaten zu verpflichten, sich verbindliche Klimaneutralitätsziele zu setzen. In der aktuellen Form kann die Klimaschutzverordnung ihrer Rolle als Treiberin und Garantin für das Erreichen der EU-Klimaziele nicht gerecht werden.“

Verantwortung der Bundesregierung in den weiteren Verhandlungen
Germanwatch fordert die Bundesregierung auf, nun zumindest in den anstehenden Trilog-Verhandlungen mit dem EU-Parlament der Verhandlungsführung den Rücken für mutige Beschlüsse zu stärken. „Die Koalition sollte in der EU klimapolitisches Zugpferd und nicht Bremser sein. In dieser für den Klimaschutz so kritischen Phase sind viele Blicke auf die EU gerichtet. Die EU erwartet von den Schwellenländern besseren Klimaschutz – Grundlage für erfolgversprechende Verhandlungen kann nur eine ernsthafte Klimapolitik der EU sein“, betont Bals.

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Referentin für CO2-Preise
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Reform des Energiecharta-Vertrags gescheitert: Zivilgesellschaftliche Organisationen fordern Austritt

Gemeinsame Pressemitteilung

Attac Deutschland
Forum Umwelt und Entwicklung,
Naturfreunde Deutschlands,
PowerShift
Umweltinstitut München
Urgewald

Frankfurt am Main / Berlin, 24. Juni 2022

In Brüssel sind heute die Reformverhandlungen über den Energiecharta-Vertrag (ECT) zu Ende gegangen. Das Ergebnis fällt deutlich selbst hinter die Ziele von Bundesregierung und EU zurück. Zivilgesellschaftliche Organisationen fordern deshalb, dass Deutschland und weitere EU-Mitgliedsstaaten jetzt den Ausstieg aus dem ECT beschließen, wofür sich in den letzten Tagen auch Spanien, Belgien und das niederländische Parlament stark gemacht haben.

Der ECT wird in der EU auch zukünftig Investitionen in fossile Brennstoffe bis mindestens 2033 schützen und so ein schwerwiegendes Hindernis für die Beschleunigung der Energiewende darstellen. Außerhalb der EU und UK sollen gar keine Beschränkungen für den Investitionsschutz in fossile Brennstoffe gelten. Damit haben EU und Bundesregierung ihr Ziel nicht erreicht, den Vertrag mit dem Pariser-Klimaabkommen und dem Europäischen Green Deal kompatibel zu machen.

„Der Krieg in der Ukraine und die eskalierende Klimakrise zeigen in dramatischer Weise auf, welche gravierenden Folgen die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen hat. Gerade in diesen Zeiten müssen die demokratisch gewählten Regierungen die Handlungsfreiheit haben, eine zügige und sozial gerechte Energiewende umzusetzen und die Energieversorgung zu sichern. Doch genau dies behindert der Energiecharta-Vertrag“, kommentiert Ludwig Essig vom Umweltinstitut München und von der Koordination Netzwerk gerechter Welthandel.

Von den gestern von den Ampelparteien veröffentlichten fünf Anforderungen an die ECT-Reform, werden vier nicht erfüllt. Der reformierte Energiecharta-Vertrag wird weiterhin fossile Investitionen schützen und Klimamaßnahmen werden nicht grundsätzlich von Investorenklagen ausgenommen. Von der Ampel geforderte Änderungen der Investitionsschutzstandards und die Verkürzung der Fortgeltungsklausel konnten nicht erreicht werden.

“Die Reform des Energiecharta-Vertrags kann die Anforderungen der Ampel nicht erfüllen. Klagen gegen Klimaschutz bleiben auch nach der Reform möglich. Die einzige Konsequenz kann der Ausstieg Deutschlands aus dem Vertrag sein, sonst macht sich die Ampel unglaubwürdig”, sagt Fabian Flues, Handelsexperte bei PowerShift.

Auch im reformierten ECT werden private Wirtschaftsanwälte in umstrittenen Investor-Staat-Schiedsverfahren (ISDS: Investor-State-Dispute Settlement) darüber entscheiden können, ob Staaten hohe Entschädigungen an Investoren zahlen müssen. Dabei hatte die Europäische Kommission mit Unterstützung von SPD und Grünen versprochen, keine Abkommen mit ISDS mehr abzuschließen.

“Diese privaten Schiedsgerichte haben keine Zukunft mehr – so wurde es von Regierungsparteien und Europäischer Kommission versprochen”, sagt Hanni Gramann von Attac. “Dieses Versprechen wird nun gebrochen. Drei Wirtschaftsanwälte sollen auch in Zukunft entscheiden dürfen, ob fossile Investoren wegen staatlicher Maßnahmen zum Klimaschutz Milliardenentschädigungen enthalten. Das alleine ist Grund genug, aus dem ECT auszutreten.”

Derzeit verklagen RWE und Uniper die niederländische Regierung für den Kohleausstieg bis 2030 auf eine Entschädigung in Höhe von zirka. 2,4 Milliarden Euro.

“Insbesondere Uniper hatte bereits vor der Verabschiedung des niederländischen Kohleausstiegsgesetzes ein ISDS-Schiedsverfahren auf der Grundlage des ECT angedroht und so weitreichende Maßnahmen verhindert. Dies zeigt, dass der ECT ein sehr scharfes Schwert in der Hand derer ist, die wirkungsvolle Klimaschutzgesetze verhindern wollen”, so Sonja Meister von Urgewald.

“Der Energiecharta-Vertrag ist ein Relikt aus der Steinzeit. Wenn die Bundesregierung den Ausbau der erneuerbaren Energien und eine umfassende Energiewende beschleunigen möchte, muss sich die Bundesregierung für eine Auflösung des Energiechartavertrags einsetzen und Deutschland aus dem Energiechartavertrag austreten”, ergänzt Uwe Hiksch von den Naturfreunden Deutschlands.

Eine zusätzliche Gefahr droht durch die geplante Ausweitung des ECT auf neue Energieträger und Technologien. In Zukunft sollen auch Investoren in Wasserstoff, Biomasse, synthetische Kraftstoffe und CO2-Abscheidung und -Speicherung unter dem ECT klagen können. Das erhöht die Gefahr für Staaten unter dem reformierten Energiecharta-Vertrag verklagt zu werden.

Am vergangenen Dienstag hatten fünf junge, vom Klimawandel betroffene Menschen Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen zwölf europäische Regierungen (inkl. Deutschland) wegen des ECT eingebracht. Der Vertrag sei unvereinbar mit internationalen Klimaverpflichtungen und verstoße gegen die Europäischen Menschenrechtskonvention.

Hintergrund: Der ECT ist ein internationales Handels- und Investitionsabkommen, das 1998 in Kraft trat und inzwischen über 50 Mitgliedsstaaten in Europa und Asien hat. Ziel des ECT war es, die Öl- und Gasvorkommen des ehemaligen Ostblocks für die Investitionen westeuropäischer Unternehmen zu öffnen. Seit April 2020 wird in Brüssel die Modernisierung des ECT verhandelt. Spanien hatte am Mittwoch als erstes Land einen gemeinsamen Austritt aus dem ECT gefordert.
Für einen Ausstieg aus dem Energiecharta-Vertrag gilt eine Fortgeltungsklausel von 20 Jahren für bestehende Investitionen. Bei einem gemeinsamen Austritt vieler Mitgliedsländer, ließe sich diese jedoch entschärfen.

Pressekontakte:

  • Ludwig Essig, Umweltinstitut München: +49 176 546 752 53, le@umweltinstitut.org
  • Fabian Flues, PowerShift e.V.: +49 159 0611 3733, fabian.flues@power-shift.de
  • Hanni Gramann, Attac Deutschland: +49 176 30608762, hanni.gramann@attac.de
  • Sonja Meister, urgewald: +49 176 64608515, sonja.meister@urgewald.org
  • Uwe Hiksch, NaturFreunde Deutschland, +49 176 620 159 02, hiksch@naturfreunde.de

Weitere Informationen: www.attac.de/kampagnen/handelsabkommen/einzelne-handels-und-investitionsabkommen/energiecharta-vertrag
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Frauke Distelrath
Pressesprecherin / stellv. Geschäftsführung
Attac Deutschland
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Münchener Str. 48, 60329 Frankfurt/M
Tel. 069 900 281-42; 0151 6141 0268
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