40 Jahre Bio-Zentrale Naturprodukte. Seit vier Jahrzehnten Ihr kompetenter Bio-Partner

Die Bio-Zentrale Naturprodukte GmbH feiert in 2016 ihr 40-jähriges Bestehen. 1976 gegründet, zählt das Unternehmen, das seit 2013 zur KTG Gruppe gehört, zu den Pionieren im Segment der Bio-Lebensmittelherstellung in Deutschland. Das Sortiment der Bio-Zentrale ist bewusst fokussiert aufgestellt und orientiert sich stark an den Bedürfnissen der Verbraucher – egal ob vegetarisch, vegan, ei-, gluten- oder laktosefrei. Im Jubiläumsjahr 2016 stellt die Bio-Zentrale weitere innovative Produktneuheiten vor.

Die Geschichte der Bio-Zentrale beginnt 1976 in der Nähe von Wittibreut in Niederbayern mit der Handabfüllung von Mehlen und Müslis. Mittlerweile arbeiten mehr als 110 Mitarbeiter/-innen am Stammsitz der Bio-Zentrale, mit eigener Getreideproduktabfüllung und hausinterner Riegel-herstellung in Niederbayern, und im Vertriebs- und Marketingbüro in Köln; alle unter dem Dach der KTG Gruppe, einem der führenden Agrarbetriebe in Europa. Das bewusst ökologisch nach-haltige Denken und Handeln der Bio-Zentrale über die Produktherstellung hinaus, zeigt sich zudem dadurch, dass beide Standorte mit grünem Strom gespeist werden. Mit einem Umsatzplus von 50 Prozent von 2013 auf 2015, beweist die Bio-Zentrale, dass Qualität sich durchsetzt. Die Produkte kommen an und sind aus den Bioregalen der Supermärkte nicht mehr wegzudenken.

Beim Sortiment liegt der Fokus bewusst auf einzelnen Kategorien wie Grundnahrungsmitteln, Brotaufstrichen, Fertiggerichten, Würzen, Ölen sowie Riegeln, Müslis und Mehlen. Über das Basis-Sortiment hinaus sind weitere Produkte für speziellere Konsumentenbedürfnisse im Angebot. Die Experten der Bio-Zentrale stellen sich zielgerichtet auf die Bedürfnisse der Verbraucher ein. Dies zeigt sich immer wieder an den Produktneuheiten, die von einer klaren Markt- und Verbraucherkenntnis zeugen. Die gesicherte Herkunft und der reine ökologische Anspruch der Produkte stehen im Mittelpunkt der Sortimentspolitik, genauso wie der Genuss mit gutem Gewissen. Das Vergnügen am Vitalen und das Erlebnis sinnlicher Gaumenfreuden kennzeichnen das Bio-Zentrale-Gesamtsortiment.

Um diese Standards einzuhalten, finden regelmäßige Auditierungen der Zulieferer und Vertragspartner statt. Es wurde ein Qualitätsmanagement zur Absicherung der Prozessabläufe etabliert, das durch die IFS-Zertifizierung auf einem hohen Standard dokumentiert wird. Hausinterne Experten sowie die betriebseigene Druckkammerbehandlung sichern zudem die Einhaltung des gleichbleibend hohen Qualitätsniveaus.

Im Handel positioniert sich die Bio-Zentrale als kompetenter Bio-Partner mit einem heute nicht mehr selbstverständlichen Serviceangebot und grenzt sich hierdurch positiv von Wettbewerbern ab. Dies gelingt dank eines 40-köpfigen starken Außendienstteams, das für eine Streckenbelieferung innerhalb von 48 Stunden und eine 100% MHD-Rücknahmegarantie steht. Außerdem profitiert der Handel von gezielten Abverkaufsunterstützungen am POS und 17.000 attraktiven Zweitplatzierungen pro Jahr.

Neben hochwertigen Bioprodukten, dem richtigen Gespür für den Markt und einem starken Auftritt im Handel, sind nach wie vor die Mitarbeiter/-innen ein entscheidender Faktor für den Erfolg der Bio-Zentrale. Hierzu Bio-Zentrale Geschäftsführer Andreas Plietker: „Wir leben für Bio. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind mit Leidenschaft bei der Sache. Nicht umsonst spricht man uns seit nunmehr 40 Jahren eine hohe Expertise und hohe Glaubwürdigkeit zu, sowohl von Seiten des Handels, als auch von Verbraucherseite.“

2016 stellt die Bio-Zentrale eine Reihe neuer Produkte vor: Den Anfang macht ein Superfood-Riegel aus Chia-Samen, der in drei Varianten in den Handel kommt. Darüber hinaus wird die erfolgreiche Gemüsechips-Range mit zwei weiteren Varianten ausgebaut, um die starke Position in diesem Segment weiter zu unterstreichen. Hierzu finden über das ganze Jahr Verkostungen und Aktionen am POS statt. Die Produktneuheiten werden ebenfalls auf den wichtigen Messen wie der Biofach in Nürnberg vorgestellt.

Das Produktsortiment der Bio-Zentrale ist unter anderem bei Edeka und REWE erhältlich. Auch online kann man die Produkte erwerben, zum Beispiel über den Händler Amazon.

Weitere Informationen online unter www.biozentrale.de und auf facebook.com/biozentrale

Kontakt

Bio-Zentrale Naturprodukte GmbH
Gabriele Weiss Brummer
Teamleiterin Marketing und Produktmanagement
Telefon: +49 (0) 221 977 65 01 29
E-Mail: gabriele.weissbrummer@biozentrale.de

Presse
koemmPR
Sandrina Koemm-Benson
Telefon: +49 (0) 176 70 35 35 03
E-Mail: office@koemm-pr.de

Über die Bio-Zentrale Naturprodukte GmbH
Bio-Zentrale steht für Bio-Produkte in ausnahmslos hoher Qualität. Für Genuss mit gutem Gewissen und im Einklang mit der Natur. Die Bio-Zentrale ist mit den Standorten Köln und Wittibreut auf die Herstellung und den Vertrieb von Lebensmitteln aus kontrolliert ökologischer Erzeugung spezialisiert. Die Bio-Zentrale Naturprodukte GmbH wurde 1976 gegründet und beherbergt die Marken »biozentrale«, »BIOKIDS« und ist Distributeur für Marken wie »berioo«, »Spicebar« und »Jerome«. Seit 2013 gehört die Bio-Zentrale zur KTG Gruppe. Die gesicherte Herkunft und der rein ökologische Anspruch der Bio-Produkte stehen ebenso im Mittelpunkt der Bio-Zentrale Sortimentspolitik, wie der Genuss mit gutem Gewissen, das Vergnügen am Vitalen und das Erlebnis sinnlicher Gaumenfreuden.

Über die KTG Gruppe
Die KTG Agrar SE (ISIN: DE000A0DN1J4) gehört mit Anbauflächen von 45.000 Hektar zu den führenden Produzenten von Agrarrohstoffen in Europa. Als integrierter Anbieter erzeugt das Unternehmen Agrarrohstoffe, erneuerbare Energie und Lebensmittel. Die Kernkompetenz des Hamburger Unternehmens ist der ökologische und konventionelle Anbau von Marktfrüchten wie Getreide, Kartoffeln, Soja und Raps. Bei ökologischen Marktfrüchten ist KTG Agrar – gemessen an der Anbaufläche – europäischer Marktführer. Die Anbauflächen befinden sich hauptsächlich in Deutschland, seit 2005 auch in den EU-Mitgliedstaaten Litauen und Rumänien. Die KTG hat seit 2011 die Wertschöpfungskette um die Lebensmittelproduktion verlängert. Unter dem Dach von KTG Foods SE befinden sich die Unternehmen Frenzel Tiefkühlkost, Bio-Zentrale Naturprodukte, die Ölmühle Naturoel Anklam und der Frischedienst Linthe sowie die Marke “Die Landwirte“. Seit 2015 ist die KTG Gruppe mit einem Vertriebsbüro in Shanghai präsent. Im Geschäftsjahr 2014 hat KTG eine Gesamtleistung von 297,7 Mio. Euro und ein EBIT von 37,1 Millionen Euro erzielt. Das Unternehmen ist seit November 2007 an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert und beschäftigte 2014 mehr als 1.000 Mitarbeiter. Weitere Informationen unter: www.ktg.ag.




Fermentierte Essenzen und flüssige Bierhefe von livQ auf der Biofach

livQ präsentiert seine Innovationen erstmalig internationalem Publikum
Neuried, 27. Januar 2016 – „Jetzt ist genau der richtige Zeitpunkt für den nächsten großen Schritt!“ Werner Schuegraf, einer der Gründer, sieht der Teilnahme der Newcomer aus Neuried erwartungsvoll entgegen. Nach erfolgreicher Aufbauphase sind Produktion und Vertrieb gut gerüstet. Von 10. bis 13. Februar steht das Team in Halle 9, Stand 600e bereit um die Fragen der Biofach-Besucher zu beantworten.

Seit der ersten Produktvorstellung im Herbst 2014 wurde die livQ-Palette um einige Sorten ergänzt. Steigende Nachfrage und positives Feedback aus Fachkreisen zeigen deutlich, dass das Sortiment sehr gut angenommen wird.
Das 2013 gegründete Unternehmen mit Sitz in Neuried, München, nutzt für seine hochwertigen Produkte das faszinierende Potential der Fermentation auf neue Art.

Mit dem eigens entwickelten Propaferm®-Verfahren werden ausgesuchte Bio-Rohstoffe enzymatischen veredelt. livQ Bio-Essenzen, mit Milchsäurebakterien probiotisch fermentierte Naturkonzentrate nach eigener Rezeptur, werden von livQ in Deutschland hergestellt.
Die livQ Bio-Essenzen sind pur oder mit der Superfrucht Camu-Camu erhältlich. Das natürliche Vitamin C aus den Biozutaten passt perfekt zum Profil der probiotisch fermentierten Natur-Essenz und trägt zu einem normalen Energiestoffwechsel, einer normalen Funktion des Immunsystems und einer normalen psychischen Funktion bei.

livQ Bio-Primärhefe, flüssige Bio-Bierhefe in praktischen Einzelportionen, liefert von Natur aus besonders viele B-Vitamine und schmeckt dabei richtig gut. Der Verbraucher kann zwischen der puren Rezeptur, Bio-Primärhefe mit Aronia, Guaraná und Kakao oder mit der kraftvollen Maca-Wurzel wählen. Diese Bierhefe in höchster Qualität wird auf reiner Bio-Bierwürze angereichert. Es gibt keine vergleichbaren Produkte am Markt.

Was ist das Besondere an livQ?
– Eigene Herstellung ausschließlich in Deutschland
– Kontrolliertes Fermentationsverfahren in Händen von erfahrenen Technologen
– Einsatz von ernährungsphysiologisch wertvollen Bio-Rohstoffen in bester Qualität




Windbranche in Brandenburg fordert angemessene und rechtssichere Regionalpläne

Pressemitteilung

Potsdam, 26. Januar 2016: Damit Brandenburg seine Ziele bei der Energiewende erreicht, fordert der Bundesverband Windenergie (BWE) endlich wieder Planungssicherheit für Kommunen, Bürger und Windkraftbetreiber. Der Verband tritt für frühe Bürgerbeteiligung sowie angemessene Mindestabstände ein. Ein eigenes „Ampelsystem“ soll kritische Flächen von vornherein ausschließen.

„Wir wünschen uns einen geordneten Ausbau der Windenergie in Brandenburg, damit das Land seine Ziele der Energiewende erreicht und die Bürger den schonenden Ausbau der Windkraft mittragen“, erklärt Jan-Hinrich Glahr, Landesvorstand des BWE Berlin-Brandenburg. Anlass ist das heutige Fachgespräch „Regionalplan in Brandenburg“ im Potsdamer Landtag, wo auch Vertreter des BWE Berlin- Brandenburg anwesend sein werden.

„Die Windenergie ist die kostengünstigste Erneuerbare Energie überhaupt und bringt für das Land enorme wirtschaftliche Chancen. Damit die Windenergie ihre zentrale Rolle in der Klima- und Wirtschaftspolitik Brandenburgs ausfüllen kann, fordern wir die Landesregierung auf, eine angemessene und rechtssichere Regionalplanung aufzustellen“, so Glahr. „Das ist im Interesse der Bürger, der Windbranche und auch im Interesse der Politik.“

Hintergrund: Seit Ende 2015 liegen mehrere Urteile des Oberverwaltungsgerichts (OVG) vor, die die
vorhandene Regionalplanung aufgehoben haben. Damit sind Kommunen, die sich für den Ausbau der
Windkraft einsetzen, nicht mehr allein an die vom Land geplanten „Vorranggebiete“ gebunden. Das
Bundesrecht erlaubt nun den Bau von Windrädern überall dort, wo nicht beispielsweise der Schutz von
Anwohnern oder bedrohter Tierarten einer Genehmigung konkret im Wege stehen.

„Wir haben für die Regionalplanung ein Ampelsystem entwickelt. Damit werden rote, kritische Flächen
im Sinne von Mindestabständen zur Wohnbebauung oder Naturschutzkriterien von vornherein
ausgeschlossen. Gelbe Flächen müssen im Einzelfall untersucht werden. Und bei grünen, ohne Restriktionen geeigneten Flächen, kann dafür eine schnellere Planung erfolgen“, erklärt Glahr.
„Um die breite Akzeptanz von Windenergieanlagen zu erhalten, setzen wir als Verband uns für möglichst
frühe Bürgerbeteiligung und angemessene Mindestabstände zwischen Windrädern und Wohnhäusern
ein“, erklärt Glahr. Die Windbranche in Brandenburg ist überwiegend regional strukturiert und
beschäftigt etwa 6000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Kontakt:
Jan-Hinrich Glahr
Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE), Landesverband Berlin-Brandenburg
Gregor-Mendel-Straße 36-37
14469 Potsdam
Tel: 0331 27342-884
Fax: 0331 27342-886
be-bb@bwe-regional.de
www.wind-energie.de

Ansprechpartner für die Presse:
Kai Weller
Mobil: 0176 245 690 84
weller@ahnenenkel.com
Agentur Ahnen&Enkel
www.ahnenenkel.com




„Extrem hohe“ Mineralölgehalte in Pfeffer-Spezialität: Lafer-Produkt nach Stiftung-Warentest-Kritik vom Markt genommen – Mehr als 55.000 Verbraucher fordern Regulierung

Pressemitteilung

Berlin, 25. Januar 2016. Nach einem vernichtenden Testergebnis ist der Verkauf einer Pfeffer-Spezialität der Marke „Lafer. Lecker. Leben.“ von Johann Lafer gestoppt worden. Das erklärte das Büro des Sternekochs gegenüber der Verbraucherorganisation foodwatch. In ihrer Januar-Ausgabe hatte die Stiftung Warentest den „Malabar-Pfeffer schwarz“ als „mangelhaft“ beurteilt. Grund dafür waren hohe Schadstoffbelastungen. Unter anderem hieß es in dem Test, bei dem Lafer-Produkt seien „extrem hohe Gehalte“ an Mineralölverunreinigungen nachgewiesen worden. „Der in diesem Fall eingesetzte Rohstoff entspricht nicht unserem eigenen Qualitätsanspruch, weshalb die Ware unmittelbar nach Bekanntgabe der Stiftung-Warentest-Ergebnisse vorsorglich aus dem Markt genommen wurde“, heißt es in einem Brief der Herstellerfirma Raps GmbH, den das Büro Lafer an foodwatch übermittelte.

„Bei dem Lafer-Produkt hat der Hersteller schnell und konsequent auf den Mineralöl-Nachweis reagiert – andere Unternehmen wie Rewe oder Kellogg’s dagegen verkaufen verunreinigte Marken einfach weiter und muten ihren Kunden Gesundheitsrisiken zu“, erklärte Luise Molling von foodwatch.

In den vergangenen Monaten waren in einer ganzen Reihe von Lebensmitteln unterschiedlich zusammengesetzte Mineralölverunreinigungen nachgewiesen worden – Öko-Test fand sie in Dr. Oetker-Produkten, das Bayerische Landesgesundheitsamt in Adventskalendern. Vor allem die sogenannten aromatischen Mineralöle (MOAH) gelten als potenziell krebserregend und erbgutschädigend, weshalb es für sie auch keine unbedenklichen Schwellenwerte gibt. Bei einem umfangreichen, im Oktober 2015 vorgestellten Labortest von foodwatch war jedes fünfte getestete Lebensmittel (9 von 42 Produkten) mit MOAH belastet. Die beteiligten Unternehmen reagierten äußerst unterschiedlich auf die Nachweise: Während etwa Real und Kaufland bzw. der italienische Hersteller Curti den Rückruf zweier Reisprodukte veranlassten, beließen Kellogg’s (Cornflakes) oder Rewe (Bio-Weichweizengrieß) ihre ebenfalls mit MOAH belasteten Marken weiter im Handel.

„Die unterschiedlichen Reaktionen zeigen: Der Gesundheitsschutz darf nicht den Unternehmen überlassen werden“, sagte Luise Molling von foodwatch. „Es ist die Pflicht der Bundesregierung, den Herstellern endlich wirkungsvolle Vorgaben zu machen, um die seit langem bekannte Problematik von Mineralölverunreinigungen endlich zu lösen. Wir brauchen sichere Grenzwerte für Mineralöle in den Lebensmitteln – für aromatische Mineralöle heißt das: Null-Toleranz. Und beim Einsatz von Papierverpackungen muss eine wirksame Barriereschicht vorgeschrieben werden, weil nur so der Übergang von Mineralöl vor allem aus Altpapierkartons in die Lebensmittel verhindert werden kann.“ Diese Forderung unterstützen bereits mehr als 55.000 Verbraucherinnen und Verbraucher in einer E-Mail-Aktion von foodwatch unter www.mineraloel-aktion.foodwatch.de.

Links:
– E-Mail-Aktion: www.mineraloel-aktion.foodwatch.de

Quellen und weiterführende Links:
– Korrespondenz zw. foodwatch und dem Büro Lafer: www.tinyurl.com/fw-lafer
– Testergebnisse foodwatch: www.mineraloel-test.foodwatch.de
– Produktfotos und weiteres Bildmaterial: www.mineraloel-material.foodwatch.de
– Footage-Material zum Labortest: tinyurl.com/pwgyc7c

Pressekontakt:
Martin Rücker, E-Mail: presse@foodwatch.de, Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 – 2 90




Emnid-Umfrage: Drei Viertel der Bürger für Werbebeschränkung bei Kinderlebensmitteln – Große Mehrheit will verpflichtende Standards für Verpflegung in Kindergärten und Schulen

Pressemitteilung

– Bürger für gesetzliche Maßnahmen zur Förderung gesunder Ernährung

– Befragung widerlegt Aussagen von Minister Schmidt zum „Ernährungsreport 2016“

– 78 Prozent der Befragten sehen Ampelkennzeichnung positiv

Berlin, 17. Januar 2016. Drei von vier Verbrauchern (74 Prozent) halten Werbebeschränkungen bei Kinderlebensmitteln für einen geeigneten Weg zur Förderung gesunder Ernährung. 81 Prozent sprechen sich für verpflichtende Standards für die Verpflegung in Kindergärten und Schulen aus, eine „Ampelkennzeichnung“ zur Darstellung der Zucker-, Fett- und Salzgehalte auf Produktverpackungen bewerten 78 Prozent als positiv. Das geht aus einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts TNS Emnid im Auftrag der Verbraucherorganisation foodwatch hervor. Damit spricht sich eine große Mehrheit für gesetzliche Maßnahmen zur Förderung gesunder Ernährung aus – Bundesernährungsminister Christian Schmidt hatte in diesem Januar bei der Vorstellung seines „Ernährungsreports 2016“ noch behauptet, die Menschen lehnten gesetzliche Regulierung und „Zwangsmaßnahmen“ ab.

„Herr Schmidt versucht krampfhaft, seine Politik der freiwilligen Selbstverpflichtungen und Aufklärungskampagnen mit der Unterstützung der Bevölkerung zu rechtfertigen – doch die Stimmung bei den Menschen ist eine andere“, sagte Oliver Huizinga, Experte für Lebensmittelmarketing bei foodwatch. „Die Verbraucher sind genervt von den Geschäftspraktiken der Lebensmittelindustrie, die mit ihrem Marketing schon kleine Kinder auf ungesunde Produkte anfixt. Regulierung ist erforderlich, um Nestlé, Danone, Kellogg’s & Co. Einhalt zu gebieten. Minister Schmidt muss seine Verweigerungshaltung endlich aufgeben.“

Das Bundesernährungsministerium hatte die Ergebnisse seines Anfang Januar vorgestellten „Ernährungsreports“ damit zusammengefasst, dass die „Mehrheit der Deutschen zwar staatliche Maßnahmen für besonders geeignet hält, um einer gesunden Ernährung den Weg zu ebnen, aber nicht in Form von Verboten und Gesetzen.“ (Quelle: www.tinyurl.com/bmel-text). Grundlage des Reports ist ebenfalls eine Meinungsumfrage, bei der das Ministerium jedoch manipulativ vorging. So hatte es das Meinungsforschungsinstitut Forsa beauftragt, die Zustimmung zu verschiedenen Ansätzen zur Förderung gesunder Ernährung abzufragen. Dabei beschränkte es sich jedoch auf drei Wege – kindgerechte Aufklärung/Ernährungsbildung, neutrale Informationen und steuerpolitische Maßnahmen. Es fehlte beispielsweise jedoch ausgerechnet der Ansatz, der von zahlreichen gesundheitspolitischen Fachverbänden und Verbraucherorganisationen gefordert wird: Eine Beschränkung von Werbe- und Marketingmaßnahmen für ungesunde Lebensmittel insbesondere für Kinder. Die Akzeptanz steuerpolitischer Maßnahmen wurde zudem suggestiv abgefragt: Die Formulierung dieser Option lautete: „Besteuerung ungesunder Lebensmittel, z.B. besonders fett- oder zuckerreicher Lebensmittel, sodass diese für den Verbraucher deutlich teurer werden“. Das ist stark wertend („deutlich teurer“) und zudem einseitig – weil die Möglichkeit weggelassen wird, dass im Gegenzug gesunde Lebensmittel steuerlich besser gestellt werden könnten, so dass es für die Verbraucher unter dem Strich nicht zu einer Verteuerung von Lebensmitteln insgesamt kommen müsste.

foodwatch hat daher ebenfalls die Zustimmung zu möglichen Maßnahmen zur Förderung gesunder Ernährung untersuchen lassen – mit weiteren Optionen und auf Anraten von TNS Emnid mit leicht geänderter Fragestellung im Vergleich zu der Umfrage des Ministeriums. Die Ergebnisse zeigen, dass – anders als von Ernährungsminister Christian Schmidt dargestellt – eine Mehrheit in der Bevölkerung gesetzliche Maßnahmen zur Förderung von gesunder Ernährung sehr wohl begrüßen würde.

Herrn Schmidt hatte foodwatch in der vergangenen Woche nach einer Auswertung des – vom Ministerium bis dahin nicht veröffentlichten – Tabellenbandes zum Ernährungsreport vorgeworfen, Umfrageergebnisse falsch dargestellt und ein manipulatives Bild der öffentlichen Meinung gezeichnet zu haben. Demnach wurden Ergebnisse unterschlagen, sachlich falsche Angaben in den Fragestellungen gemacht, die Befragten mit suggestiven Formulierungen oder durch die Vorgabe von Antwortmöglichkeiten geleitet und für eine Grafik manipulativ-verzerrte Größenverhältnisse gewählt. Auffällig oft dienen die Manipulationen des Ministeriums dem Politikverständnis von Minister Christian Schmidt, der in der Ernährungspolitik auf Aufklärung und freiwillige, gemeinsam mit den Unternehmen entwickelte Selbstverpflichtungen statt auf regulative Vorgaben für die Lebensmittelwirtschaft setzt.

In der foodwatch-Umfrage sagten zudem 92 Prozent der Befragten, sie hielten verpflichtende Ernährungsbildung in Schulen und Kindergärten für eine geeignete oder sogar sehr geeignete Maßnahme, 49 Prozent befürworten eine steuerliche Besserstellung von gesunden Lebensmitteln gegenüber ungesunden Produkten. Im Auftrag von foodwatch hatte das Meinungsforschungsinstitut TNS Emnid am 12. und 13. Januar 1.002 Menschen in Deutschland bevölkerungsrepräsentativ befragt. Anders als das Bundesernährungsministerium hat foodwatch zeitgleich mit dieser Zusammenfassung auch den Tabellenband veröffentlicht, aus dem alle Ergebnisse und die originalen Fragestellungen hervorgehen.

Quellen:

– Ergebnistabellen der TNS-Emnid-Umfrage im Auftrag von foodwatch: www.tinyurl.com/h7x3tgt

– „Suggestive Fragen, falsche Angaben, verzerrte Darstellungen: Wie Minister Schmidt Umfragedaten für seinen ‚Ernährungsreport‘ manipulierte“ – foodwatch-Pressemitteilung vom 14. Januar 2016: www.tinyurl.com/pm-ernreport

– Ernährungsreport 2016 des Bundesernährungsministeriums (BMEL): www.tinyurl.com/bmel-ernaehrungsreport

– Forsa-Tabellenband zum BMEL-Ernährungsreport: www.tinyurl.com/tabellen-ernaehrungsreport

– BMEL zu den Ergebnissen des Ernährungsreports: www.tinyurl.com/bmel-text

Pressekontakt:

Oliver Huizinga
oliver.huizinga@foodwatch.de
(01 51) 15 22 87 17




Suggestive Fragen, falsche Angaben, verzerrte Darstellungen: Wie Minister Schmidt Umfragedaten für seinen „Ernährungsreport“ manipulierte

Pressemitteilung

Berlin, 14. Januar 2016. Bundesernährungsminister Christian Schmidt hat in seinem „Ernährungsreport 2016“ Umfrageergebnisse falsch dargestellt und ein manipulatives Bild der öffentlichen Meinung gezeichnet. Das kritisierte foodwatch am Donnerstag nach Auswertung der Originaltabellen und -Fragestellungen des Meinungsforschungsinstituts Forsa, auf denen der Ernährungsreport basiert und die der Verbraucherorganisation vorliegen. Demnach wurden Ergebnisse unterschlagen, sachlich falsche Angaben in den Fragestellungen gemacht, die Befragten mit suggestiven Formulierungen oder durch die Vorgabe von Antwortmöglichkeiten geleitet, Zahlen falsch in den Ernährungsreport übertragen sowie für eine Grafik manipulativ-verzerrte Größenverhältnisse gewählt. Auffällig oft dienen die Manipulationen des Ministeriums dem Politikverständnis von Minister Christian Schmidt, der in der Ernährungspolitik auf Aufklärung und freiwillige, gemeinsam mit den Unternehmen entwickelte Selbstverpflichtungen statt auf regulative Vorgaben für die Lebensmittelwirtschaft setzt.

„Der Ernährungsreport ist keine objektive Bestandsaufnahme, sondern ein interessengeleitetes Zerrbild. Um seine Politik der wirkungslosen Selbstverpflichtungen und windelweichen Aufklärungskampagnen zu rechtfertigen, manipuliert Minister Christian Schmidt sogar Umfragedaten“, kritisierte Oliver Huizinga, Experte für Lebensmittelmarketing bei foodwatch.

Bundesernährungsminister Christian Schmidt hatte den „Ernährungsreport 2016“ am 5. Januar in Form einer aufbereiteten Broschüre publik gemacht. Nicht veröffentlicht wurden jedoch die Umfragedaten und Fragestellungen im Original. Der entsprechende Tabellenband von Forsa liegt foodwatch mittlerweile vor. Im Einzelnen kritisiert die Verbraucherorganisation:

Unliebsame Umfrageergebnisse wurden nicht veröffentlicht: Aus den Forsa-Tabellen (Frage 18/Folie 145) geht hervor, dass 83 Prozent der Befragten eine klare Gentechnikkennzeichnung „sehr wichtig“ oder „wichtig“ wäre. Im Ernährungsreport wird dies mit keinem Wort erwähnt. Hintergrund: In ihrem Koalitionsvertrag hatten sich Union und SPD ursprünglich auf eine bessere, verpflichtende Kennzeichnung von Agrargentechnik auch bei Tierprodukten verständigt – mittlerweile hat sich die Koalition davon aber verabschiedet.

Manipulative Antwortauswahl: Zur Förderung gesunder Ernährung hat das Ministerium die Zustimmung zu drei Ansätzen abgefragt: kindgerechte Aufklärung/Ernährungsbildung, neutrale Informationen, Steuerpolitik. Bei diesen Optionen fehlt jedoch ausgerechnet der Ansatz, der von zahlreichen gesundheitspolitischen Fachverbänden und Verbraucherorganisationen gefordert wird: Eine Beschränkung von Werbe- und Marketingmaßnahmen für ungesunde Lebensmittel insbesondere für Kinder (Frage 25/Folie 187). Mehrere Umfragen in den vergangenen Jahren haben ergeben, dass eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung eine solche Regulierung befürwortet.

Suggestive Formulierungen: Beim selben Thema fragt das Ministerium auch nach der Akzeptanz steuerpolitischer Maßnahmen zur Förderung gesunder Ernährung. Die Formulierung dieser Option lautet: „Besteuerung ungesunder Lebensmittel, z.B. besonders fett- oder zuckerreicher Lebensmittel, sodass diese für den Verbraucher deutlich teurer werden“. Das ist deutlich wertend und suggestiv („deutlich teurer“) und zudem einseitig – weil die Möglichkeit weggelassen wird, dass im Gegenzug gesunde Lebensmittel steuerlich besser gestellt werden könnten, so dass es für die Verbraucher unter dem Strich nicht zu einer Verteuerung von Lebensmitteln insgesamt kommen müsste.

Manipulative Wiedergabe der Ergebnisse: Obwohl also einschlägig diskutierte, regulative Optionen gar nicht und andere Regulierungsmaßnahmen nur suggestiv abgefragt wurden, behauptet das Ministerium im Ernährungsreport wahrheitswidrig, dass „Zwangsmaßnahmen“ von einer Mehrheit der Bevölkerung abgelehnt würden (S. 29). Auf seiner Internetseite behauptet das Ministerium, dass die „Mehrheit der Deutschen zwar staatliche Maßnahmen für besonders geeignet hält, um einer gesunden Ernährung den Weg zu ebnen, aber nicht in Form von Verboten und Gesetzen.“ (Quelle: www.tinyurl.com/bmel-text) Das ist manipulativ, denn eine Absage an Gesetzesänderungen lässt sich aus der Umfrage gerade nicht ableiten.

Verzerrte Grafiken: Noch weiter verstärkt wird die Präferenz des Ministeriums für aufklärerische Maßnahmen in der grafischen Darstellung. So ist der Anteil der Befragten, die Ernährungsbildung befürworten, gut doppelt so groß wie der Anteil derer, die – selbst unter der suggestiven Fragestellung – eine höhere Besteuerung von ungesunden Lebensmitteln befürworten. In der Grafik im Ernährungsreport wird die Zustimmung zu mehr Ernährungsbildung jedoch mit einer fast fünf Mal größeren Kreisfläche dargestellt als der Zuspruch zu Steuererhöhungen (S. 28).

Falsche Angaben: In einer Fragestellung zur Wichtigkeit von Herkunftsangaben wird behauptet, dass die Herkunft von Lebensmitteln bereits zu den „verbindlich gekennzeichneten Angaben“ gehört. Dies ist sachlich falsch: Bis auf einige Ausnahmen (wie unverarbeitetes Fleisch, Obst und Gemüse) muss auf den meisten verarbeiteten Produkten keine Angabe zur Herkunft gemacht werden. In anderen Umfragen war dies einer der dringlichsten Wünsche der Verbraucher für die Lebensmittelkennzeichnung. In der Fragestellung der BMEL-Umfrage wird weiter suggeriert, die in der Produktion eingesetzten Hilfsstoffe müssten verpflichtend gekennzeichnet werden – auch diese Angabe ist falsch, es besteht hier keine Kennzeichnungspflicht.

Irreführende Schlussfolgerungen: Die Frage „Wie gut fühlen Sie sich alles in allem über die Lebensmittel, die Sie einkaufen und essen, informiert“ haben 13 Prozent der Befragten mit „sehr gut“, weitere 64 Prozent mit „gut“ beantwortet (Frage 12/Folie 101). Daraus leitet das Bundesernährungsministerium ab, dass Lebensmittelkennzeichnung aus Sicht der Verbraucher weitgehend funktioniert – wörtlich heißt es auf der Internetseite des Ministeriums: „Grundsätzlich sind sie mit den zur Verfügung stehenden Informationen beim Einkauf zufrieden“. Diese Folgerung ist jedoch irreführend. Denn gefragt wurde nicht nach einer Zufriedenheit mit den zur Verfügung stehenden Informationen. Hier kommen eine ganze Reihe von Umfragen – selbst die von der Ernährungswirtschaft beauftragten – zu ganz anderen Ergebnissen:

– 92,4 Prozent stimmen der Aussage „Es sollten mehr Informationen über Lebensmittel zur Verfügung stehen“ voll und ganz, eher oder teils/teils zu, ergab eine Studie der Universität Göttingen für den Lobbyverein „Die Lebensmittelwirtschaft“ (bit.ly/1vHKllH, 2014).

– Eine Umfrage von TNS Emnid für foodwatch kam zu folgenden Resultaten: 74 Prozent stimmen der Aussage (voll und ganz bzw. eher) zu: „Es ist schwierig, die Qualität von Lebensmitteln anhand der Verpackung richtig zu beurteilen.“ 68 Prozent machen sich häufig oder manchmal Sorgen darüber, dass wichtige Angaben zu den Inhaltsstoffen nicht oder nur versteckt auf der Verpackung stehen. Und 69 Prozent wünschen sich mehr Informationen über Lebensmittel direkt auf der Verpackung (tinyurl.com/foodwatch-verbraucherreport, 2014).

– Gerade einmal 18,1 Prozent vertrauen den Angaben der Hersteller über die Qualität von Lebensmitteln, ermittele 2011 die GfK im Auftrag der Bundesvereinigung der deutschen Ernährungsindustrie BVE (www.tinyurl.com/bve-gfk).

Ganz offensichtlich antworten die Menschen also wohlwollender, wenn nach dem Maß ihrer Informiertheit gefragt wird und nicht nach dem Bedürfnis an Informationen – irreführend ist es aber, daraus absolut abzuleiten, dass die Menschen mit den zur Verfügung stehenden Angaben zufrieden seien.

Quellen:

– Ernährungsreport 2016 des Bundesernährungsministeriums (BMEL): www.tinyurl.com/bmel-ernaehrungsreport

– Forsa-Tabellenband zum Ernährungsreport: www.tinyurl.com/tabellen-ernaehrungsreport

– BMEL zu den Ergebnissen des Ernährungsreports: www.tinyurl.com/bmel-text

Pressekontakt:

Martin Rücker
E-Mail: presse@foodwatch.de
Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 – 2 90




Staatlich legitimierte Verbrauchertäuschung geht weiter: foodwatch kritisiert Koalitionspläne für Deutsche Lebensmittelbuchkommission als unzureichend – Mehr als 50.000 Verbraucher fordern Abschaffung des Gremiums

Pressemitteilung

Berlin, 14. Januar 2016. foodwatch hat die am Donnerstag im Deutschen Bundestag debattierten Koalitionspläne für eine Reform der Lebensmittelbuchkommission als unzureichend kritisiert. Nach Einschätzung der Verbraucherorganisation sind die Pläne von Union und SPD (Drucksache 18/7238) nicht dazu geeignet, Irreführung bei Produktbezeichnungen zu beenden. Das beim Bundesernährungsministerium angesiedelte Gremium hat mit seinen Beschlüssen beispielsweise dafür gesorgt, dass „Kirschtee“ keine Kirschen und „Alaska-Seelachs“ keinen Lachs enthalten muss.

„Zu Recht sehen Union und SPD ‚deutlichen Handlungsbedarf‘ bei der Kommission – aber ihre Handlungsvorschläge sind nicht deutlich, sondern bestenfalls ein bisschen Kosmetik: Die Lebensmittelwirtschaft wird ihr Veto-Recht behalten und auch weiterhin wird es keine Transparenz über das Abstimmungsverhalten in der Kommission geben. Die staatlich legitimierte Verbrauchertäuschung kann weitergehen“, sagte Lena Blanken, Expertin für Lebensmittelkennzeichnung bei foodwatch. Es passe nicht zusammen, dass sich die Große Koalition das Ziel setze, Produktbezeichnungen künftig stärker an den Verbrauchererwartungen zu orientieren – es gleichzeitig aber dabei belasse, dass in der Kommission Beschlüsse nur mit Zustimmung der Lebensmittelwirtschaft möglich sind.

„Die Diagnose stimmt, aber die Therapie schlägt fehl“, so Lena Blanken. „Es ist, als ob die Große Koalition sich am Bette eines Schwerstkranken darauf beschränken will, ein bisschen ‚Heile, heile Gänschen‘ zu singen.“

foodwatch forderte erneut die Abschaffung der Lebensmittelbuchkommission. Stattdessen solle eine kompetente Behörde für die Erstellung verbindlicher Leitsätze für die Produktbezeichnung zuständig sein. Diese Position unterstützen bereits mehr als 50.000 Verbraucherinnen und Verbraucher in einer E-Mail-Aktion an Ernährungsminister Christian Schmidt unter www.foodwatch.de/aktion-lebensmittelbuch.

In der Deutschen Lebensmittelbuchkommission sitzen neben Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft, Verbraucherorganisationen und Lebensmittelüberwachung auch Lobbyistinnen und Lobbyisten der Lebensmittelbranche. Das Gremium legt in sogenannten Leitsätzen Produktbezeichnungen für Lebensmittel fest – definiert also, was beispielsweise unter einem „aromatisierten Früchtetee“ oder einer „Kalbfleisch-Leberwurst“ zu verstehen ist. Die Beschlüsse der Kommission müssen grundsätzlich einstimmig fallen. Gegen die Stimmen der Lebensmittelwirtschaft können also keine Produktbezeichnungen festgelegt werden. Die Leitsätze haben nicht selten zu einer Legitimation irreführender Etiketten geführt. Kritik gibt es zudem an der fehlenden Transparenz: Die Kommission tagt hinter verschlossenen Türen, die vom Ministerium berufenen Mitglieder des Gremiums müssen eine Verschwiegenheitserklärung unterzeichnen, das Abstimmungsverhalten wird nicht öffentlich gemacht.

In ihrem Koalitionsvertrag hatten Union und SPD die Beschlüsse der Kommission ebenfalls kritisiert und eine stärke Orientierung an den Ansprüchen der Verbraucherinnen und Verbraucher angemahnt. Das Bundesernährungsministerium ließ die Kommission zudem ausführlich evaluieren. Der Evaluierungsbericht von Dezember 2014 zeigt deutlich, dass das Gremium gescheitert ist. Neben mangelnder Transparenz thematisiert der Bericht einen „Zielkonflikt“, der „aus der Diskrepanz zwischen Hersteller- und Verbrauchervorstellung“ entstehe, sowie die extrem lange Bearbeitungsdauer von Anträgen auf Leitsatzänderungen. Im Durchschnitt vergingen zwischen Antragstellung und Bearbeitungsbeginn ganze neun Monate, bis zur Beschlussfindung weitere zweieinhalb Jahre.

Der heute im Bundestag behandelte Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD greift diese Kritik mit klaren Worten auf. Darin heißt es, „manche Leitsätze“ der Kommission seien „für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht verständlich und nicht nachvollziehbar“, „Verfahren und Meinungsbildung in der DLMBK sind intransparent“ – insgesamt bestehe daher „deutlicher Handlungsbedarf“. Jedoch gehen die von der Koalition vorgeschlagenen Reformen an den bekannten Kritikpunkten vorbei:

– Auch nach der Reform soll die Lebensmittelindustrie mitentscheiden dürfen, wie Lebensmittel zu kennzeichnen sind, da die derzeitige Besetzung (zu einem Viertel Industrievertreterinnen und -vertreter) beibehalten werden. Der Zielkonflikt zwischen Verbrauchererwartung und Herstellerinteressen wird also nicht aufgelöst.

– An dem Veto-Recht wird sich nichts ändern: Die Lebensmittelindustrie kann auch weiterhin jeden verbraucherfreundlichen Leitsatz blockieren.

– Es wird zwar angekündigt, dass die Arbeit der Kommission transparenter werden soll. Das Abstimmungsverhalten soll aber nach wie vor nicht öffentlich gemacht werden. Das wäre aber zwingend notwendig, um zu entlarven, an welcher Stelle die Industrie verbraucherfreundliche Leitsätze verhindert.

Link:

– E-Mail-Aktion für die Abschaffung der Lebensmittelbuchkommission www.foodwatch.de/aktion-lebensmittelbuch

Quellen und weiterführende Links:

– foodwatch über die Lebensmittelbuchkommission mit Produktbeispielen: www.tinyurl.com/fw-lmbk

– Evaluationsbericht im Auftrag des Bundesernährungsministeriums: www.tinyurl.com/j83emob

– Koalitionsantrag für eine Reform der Kommission: www.tinyurl.com/antrag-lmbk

Pressekontakt:

foodwatch e.V.
Martin Rücker
E-Mail: presse@foodwatch.de
Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 – 2 90
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Verunreinigung mit Mineralölen doch nicht „unbedenklich“: Dr. Oetker korrigiert verharmlosende Stellungnahme zu Öko-Test-Untersuchung

Pressemitteilung – Thema: Mineralölrückstände in Lebensmitteln

Berlin, 11. Januar 2016. Zahlreiche Dr.-Oetker-Produkte mit Mineralölen verunreinigt: Auf diesen Befund von Öko-Test hatte der Lebensmittelkonzern zunächst mit einer beschwichtigenden Stellungnahme reagiert. Die gefundenen Substanzen seien „toxikologisch unbedenklich“, schrieb Dr. Oetker in einer Presseerklärung. Was beruhigend klang, war jedoch faktisch falsch. Jetzt reagierte Dr. Oetker auf eine entsprechende Aufforderung der Verbraucherorganisation foodwatch und korrigierte seine Stellungnahme. Von „unbedenklich“ ist darin jetzt in Bezug auf die nachgewiesenen Mineralöle keine Rede mehr.

„Die Lebensmittelwirtschaft nimmt die seit Jahren bekannte Problematik Mineralöl nicht ernst genug – das zeigen die zuhauf nachgewiesenen Verunreinigungen, aber auch die verharmlosenden Reaktionen von Oetker und anderen“, kritisierte Luise Molling von foodwatch. „Es wird höchste Zeit, dass die Bundesregierung strikte Grenzwerte und Vorgaben für die Produktverpackungen erlässt. Der Gesundheitsschutz darf nicht von Unternehmensbilanzen abhängen.“

Öko-Test hatte nach eigenen Angaben in 14 von 26 Dr.-Oetker-Produkten „erhöhte Mengen“ an gesättigten Mineralölen (MOSH) gefunden, in vier dieser Fälle „stark oder sehr stark erhöhte Werte“. In Reaktion auf diesen in der Januar-Ausgabe des Magazins veröffentlichten Test schrieb Dr. Oetker zunächst: „Diese gesättigten Mineralölkohlenwasserstoffe (MOSH) gelten bislang als toxikologisch unbedenklich.“ Eine Quelle nannte der Hersteller in seiner Stellungnahme nicht. Auf Nachfrage von foodwatch berief sich Dr. Oetker auf die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA und das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Tatsächlich stuft jedoch keine dieser Behörden MOSH als unbedenklich ein. Auf die Frage „Welche Gesundheitsrisiken durch Mineralöl sind bekannt?“ schreibt etwa das BfR: „Kürzerkettige gesättigte Kohlenwasserstoffe (MOSH) werden vom Körper aufgenommen und können in einigen Organen gespeichert werden. Aus tierexperimentellen Studien ist bekannt, dass derartige Mineralölgemische zu Ablagerungen und Schäden in der Leber und den Lymphknoten führen können.“ Ähnliche Einschätzungen formuliert auch die EFSA. Selbst wenn eine abschließende toxikologische Bewertung noch fehlt, kann also keinesfalls Entwarnung gegeben werden.

In der korrigierten Stellungnahme schreibt Dr. Oetker nun: „Nach bestehender Auffassung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) unter Bezugnahme auf Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sind Mineralöl-Gehalte in Lebensmitteln unerwünscht und soweit technisch machbar zu minimieren. Sie stellen jedoch unter Zugrundelegung üblicher Verzehrsgewohnheiten kein akutes Lebensmittelsicherheitsproblem dar.“ Von einer „akuten“ Gesundheitsgefahr wird üblicherweise nur dann gesprochen, wenn auf den Verzehr eines Produktes höchstwahrscheinlich unmittelbare gesundheitliche Beschwerden eintreten. Fakt bleibt: Höhere Mengen der von Öko-Test in den Dr.-Oetker-Produkten nachgewiesenen Mineralöle sind gesundheitlich bedenklich und in Lebensmitteln unerwünscht.

Zum Thema Mineralölverunreinigungen hatte Ende Oktober 2015 bereits foodwatch die Ergebnisse eines umfangreichen Labortests mit 120 Produkten aus Deutschland, Frankreich und den Niederlanden veröffentlicht. In Deutschland waren demnach 31 von 42 Produkten (74 Prozent) mit gesättigten Mineralölen (MOSH) verunreinigt. Jedes fünfte getestete Lebensmittel (9 von 42) war zudem mit den besonders kritischen aromatischen Mineralölen (MOAH) belastet. MOAH – die Öko-Test in den Oetker-Produkten nicht nachgewiesen hatte – gelten als potenziell krebserregend und erbgutverändernd. In Reaktion auf den foodwatch-Test wurden bei zwei Reisprodukten Verkaufsstopps veranlasst, weitere Hersteller kündigten an, ihre Verpackungen zu verändern, um Mineralöleinträge zu verhindern. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass Hersteller wie Händler häufig erst auf öffentlichen Druck hin reagieren, aber von sich aus zu wenige Maßnahmen ergreifen, um riskante Mineralöleinträge zu verhindern.

Links:

– E-Mail-Aktion: www.mineraloel-aktion.foodwatch.de

Quellen und weiterführende Informationen:

– Geänderte Stellungnahme von Dr. Oetker zur Öko-Test-Kritik: www.tinyurl.com/oetker-reaktion

– Ursprüngliche Dr.-Oetker-Stellungnahme (Screenshot vom 7.1.2016): www.tinyurl.com/oetker-unbedenklich

– Öko-Test-Veröffentlichung: www.tinyurl.com/oekotest-oetker

– Testergebnisse foodwatch: www.mineraloel-test.foodwatch.de

– BfR über die Gesundheitsgefahren von MOSH: www.tinyurl.com/bfr-mosh

– EFSA über MOSH: www.tinyurl.com/efsa-mosh

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Martin Rücker
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Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 – 2 90




Bayerischer Verwaltungsgerichtshof lässt Netto Marken-Discount abblitzen: Behörde darf Testergebnisse für Mineralöl in Adventskalender herausgeben

Pressemitteilung

Berlin, 17. Dezember 2015. Der Netto Marken-Discount ist mit dem Versuch gescheitert, die Veröffentlichung unliebsamer Testergebnisse per Gerichtsbeschluss zu stoppen. Wie von der Verbraucherorganisation foodwatch beantragt, darf das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) seine Messdaten für einen für das Handelsunternehmen hergestellten Adventskalender unter Nennung des Produktnamens herausgeben. Das entschied heute abschließend der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Az.: 20 CS 15.2677).

Nach Angaben des LGL wurden in der Schokolade des Adventskalenders „Santa Claus in Town“, hergestellt für Netto Marken-Discount, bereits im November 2015 Verunreinigungen mit aromatischen Mineralölen (MOAH) festgestellt. MOAH gelten als potenziell krebserregend und erbgutverändernd. Bei solchen Substanzen gibt es keine unbedenklichen Schwellenwerte – ein Risiko besteht, sobald MOAH in Lebensmitteln vorhanden sind. Nach übereinstimmender Einschätzung der europäischen Lebensmittelbehörde EFSA, des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), des LGL und auch des Spitzenverbandes der deutschen Lebensmittelwirtschaft BLL sind MOAH in Lebensmitteln daher unerwünscht.

Dem LGL und dem bayerischen Verbraucherschutzministerium warf foodwatch schwere Versäumnisse vor. „Bereits Ende November hätten die Behörden in Bayern den Verkauf der Kalender stoppen und die Öffentlichkeit informieren können“, kritisierte foodwatch-Sprecher Martin Rücker. „Das Lebensmittelrecht gibt den Behörden die Möglichkeit, bei Gesundheitsrisiken sofort zu handeln und sofort zu informieren – es verpflichtet sie aber nicht dazu. Diese Ermessensspielräume müssen im Sinne des Gesundheitsschutzes endlich abgeschafft werden – hier ist Bundesernährungsminister Christian Schmidt am Zug.“

Das LGL hatte eigenen Angaben zufolge im November elf Adventskalender analysiert. Über die Untersuchung hatte die Behörde am 1. Dezember auf ihrer Internetseite berichtet, ohne dabei Messdaten und ohne die Namen der getesteten bzw. belasteten Produkte zu nennen. Weder stoppte das LGL den Verkauf der Produkte noch informierte sie die Verbraucherinnen und Verbraucher. Eine Anfrage von foodwatch auf Nennung der Namen ließen sowohl die Pressestelle des LGL als auch die des bayerischen Verbraucherschutzministeriums zunächst unbeantwortet. Am Donnerstag der vergangenen Woche startete foodwatch daraufhin eine E-Mail-Aktion unter www.adventskalender.foodwatch.de, über die in kurzer Zeit mehr als 17.000 Menschen Ministerin Ulrike Scharf aufforderten, die Namen öffentlich zu machen. Schließlich stellte foodwatch zudem einen förmlichen Antrag unter Berufung auf das Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Das LGL gab dem Antrag statt und setzte in einem „Eilverfahren“ immerhin auch die für solche Fälle geltenden Auskunftsfristen von zwei Monaten außer Kraft, die zu einer Veröffentlichung der Angaben frühestens im Februar 2016 geführt hätten. Zunächst jedoch bat die Behörde, wie beim VIG üblich, die betroffenen Unternehmen um Stellungnahme, wodurch eine Information der Öffentlichkeit weitere Tage nach hinten geschoben wurde. Als einziges Unternehmen ging Netto Marken-Discount gerichtlich gegen die Namensnennung vor – scheiterte jedoch zunächst vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht Regensburg (Az.: RO 5 S 15.2163), am Donnerstag nun auch abschließend vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof.

In einem Bericht der Online-Ausgabe der Mittelbayerischen Zeitung wird Netto Marken-Discount mit der Aussage zitiert: „Von dem genannten Produkt ging und geht zu keinem Zeitpunkt ein Risiko aus.“ foodwatch kritisierte diese Aussage als sachlich falsch und grob verharmlosend, wie beispielhaft die folgenden Einschätzungen (Quellen siehe unten) zeigen:

– LGL über den MOAH-Nachweis: „…das Vorhandensein auch nur von geringen Bestandteilen einer potentiell krebserregenden Substanz […] unterliegt einem besonderen Informationsinteresse“.

– Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): „Die Auffassung des BfR, dass ein mögliches krebserzeugendes Potenzial der aromatischen Kohlenwasserstofffraktion nicht ausgeschlossen werden kann, wurde durch ein Gutachten der Europäischen Behörden für Lebensmittelsicherheit (EFSA) aus diesem Jahr bestätigt. Deshalb sollte kein nachweisbarer Übergang von MOAH auf Lebensmittel stattfinden.“ Und: „Zu der die MOAH-Fraktion ausmachenden komplexen Mischung aus überwiegend alkylierten aromatischen Kohlenwasserstoffen können auch krebserzeugende Substanzen gehören. Grundsätzlich sind solche Kontaminationen von Lebensmitteln unerwünscht.“

– Europäische Lebensmittelbehörde EFSA: „Because of its potential carcinogenic risk, the CONTAM Panel considers the exposure to MOAH through food to be of potential concern.“ – „The MOAH fraction may be both mutagenic and carcinogenic“ – „All MOH [mineral oil hydrogencarbonates, Anmerkung foodwatch] mixtures are mutagenic unless they are treated specifically to remove MOAH. The mutagenicity of MOH is caused mainly by 3-7 ring MOAH, including alkylated polycyclic aromatic hydrocarbons (PAHs) and non-alkylated PAHs.“

– Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft (BLL): „MOAHs sind „Stoffgemische, bei denen nicht auszuschließen ist, dass sich darunter Substanzen befinden, die kanzerogen wirken können“ (EFSA-Stellungnahme vom 3. Mai 2012), weshalb sie als unerwünschte Einträge gelten.“

Link:

E-Mail-Aktion für einen besseren Schutz vor Mineralöl in Lebensmitteln: www.mineraloel-aktion.foodwatch.de

Quellen und weiterführende Informationen:

– Artikel auf mittelbayerische.de mit dem Zitat von Netto Marken-Discount: www.mittelbayerische.de/wirtschaft-nachrichten/streit-um-belastete-adventskalender-21840-art1320426.html

– Auskunft zu den laut LGL belasteten Kalendern einschließlich der Messwerte: www.tinyurl.com/auskunft-lgl

– Information zum Adventskalender von Netto Marken-Discount aus den Schriftsätzen zum Gerichtsverfahren: www.tinyurl.com/gericht-netto

– LGL Bayern zur Adventskalender-Untersuchung: www.tinyurl.com/advent-bayern

– LGL-Bescheid vom 14.12.: www.tinyurl.com/bescheid-lgl

– Erste foodwatch-Anfrage an das LGL und das bayerische Staatsministerium (9.12.): www.tinyurl.com/anfrage-bayern

– Förmlicher VIG-Antrag von foodwatch an das LGL (11.12.): www.tinyurl.com/vig-antrag-lgl

– LGL-Antwort auf den foodwatch-Antrag nach VIG (11.12.): www.tinyurl.com/antwort1-lgl

– foodwatch-Hintergrundpapier Mineral-Öl: www.mineraloel-hintergrund.foodwatch.de

– Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) zu Mineralöl: www.tinyurl.com/ovgvtkz

– EFSA Scientific Opinion: www.tinyurl.com/p9kausf

– BLL-Stellungnahme: www.bll.de/de/der-bll/positionen/bll-stellungnahme-foodwatch-studie-mineraloel

– Forschungsprojekt des BMELV 2012: download.ble.de/09HS012.pdf

Pressekontakt:
Martin Rücker
E-Mail: presse@foodwatch.de
Tel.: +49 (0)1 74 / 3 75 16 89




16 Prozent der Lederprodukte enthalten zu viel Chrom VI – der Biokreis zertifiziert die Alternativen

PRESSEMITTEILUNG

Passau, 17.12.2015: Hohe Gehalte von Chrom VI in Lederwaren mussten die Überwachungsbehörden immer wieder beanstanden. Der Biokreis hat mit einem eigenen Siegel für Lederwaren ein Zeichen geschaffen, das Häute von Bio-Tieren sowie deren ökologische Gerbung, Färbung und Verarbeitung zertifiziert.

Die Ergebnisse der Ende November 2015 vorgestellten bundesweiten Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung 2014 bestätigen das negative Urteil vergangener Untersuchungen: Bei 16 Prozent der 386 untersuchten Proben von Handschuhen, Rucksäcken, Taschen, Arbeitsbekleidung und Schuhen wurde die gesetzlich zulässige Nachweisgrenze für Chrom VI von 3 mg/kg überschritten.

Chrom VI-Verbindungen können unter bestimmten Bedingungen bei der Gerbung von Leder mit Chrom III entstehen. Chrom VI löst bei vielen Menschen allergische Reaktionen aus, bei Kontakt über einen längeren Zeitraum wirkt es toxisch und krebserregend. Aus diesem Grund verbietet die deutsche Bedarfsgegenständeverordnung seit 2010 Verfahren, bei denen in dem hergestellten Produkt Chrom VI entstehen können. Allerdings kann sich Chrom VI auch später noch durch Nässe und Schweiß bilden, auch wenn vorher keine Chrom VI Moleküle enthalten waren. Will man dieses Risiko vermeiden muss man bei der Gerbung komplett auf Chrom verzichten.

Der gesetzlich festgelegten Obergrenze für Chrom VI stehen jedoch die Befunde der aktuellen Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung gegenüber. Der Verbraucher ist in Anbetracht dieser Verstöße gegen die europaweite Regelung auf unabhängige Kontrollen angewiesen. So bestätigt der Internationale Verband der Naturtextilwirtschaft e.V. mit dem Zertifikat „IVN Naturleder 3.0“ die unbedenkliche Verarbeitung und Gerbung der Häute.

Wie jedoch die Tiere als Lieferanten der Häute gehalten und geschlachtet werden, regelt der IVN nicht. Aus diesem Grund hat sich der Biokreis mit seinem Zertifikat für die Gerbung und Verarbeitung von Leder dem Thema angenommen:

Initiator war 2012 das Biokreis-Mitglied Niko Gottschaller, der der Meinung war, dass „von einer ökologischen Kuh in die viel Zeit, Energie und Geld investiert wurde, doch mehr verwertbar sein müsse als Milch und Fleisch!“ Gemeinsam mit der Firma EcoPell wurden im Sommer 2012 die ersten 200 Bio-Rinderhäute eingesammelt und gegerbt.

Das inzwischen entstandene Biokreis-Zertifikat für Leder umfasst die Standards der IVN-Zertifizierung zur Gerbung und Färbung des Leders. Zudem nimmt es den Prozess vor der Verarbeitung des Leders in den Blick: Die Richtlinien fordern Haltung, Transport und Schlachtung der Tiere entsprechend der gültigen Biokreis-Richtlinien für Landwirte zu gestalten und ermöglichen die regionale Produktion von ökologischen Lederprodukten Made in Germany.

Welche Gerbereien und Verarbeiter bereits mit dem Biokreis-Leder-Siegel zertifiziert wurden erfahren Sie auf der Homepage des Biokreis. Der Kreis der beteiligten Betriebe wird stetig erweitert. Das Ziel des Biokreis ist es, dass der Konsument unter dem Motto „Bioleder mit Herkunftsnachweis“ die gesamte Wertschöpfungskette eines Lederproduktes nachvollziehen kann.

Kontakt:

Heidi Klebet
Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit

kelbetz@biokreis.de
Biokreis e.V.
Stelzlhof 1
94034 Passau
Tel: 0851/75650–0

Ernährung der Zukunft? Biokreis!
Rund 1000 bäuerliche, landwirtschaftliche Betriebe wirtschaften bundesweit nach unseren Richtlinien. Zusammen mit ca. 120 Biokreis-Verarbeiterbetrieben wie Mühlen, Bäckereien, Metzgereien, Molkereien uvm. bilden sie regionale, vertrauensvolle Netzwerke, aus denen beste Lebensmittel entstehen – gesund für Mensch, Tier und Umwelt. Bäuerlich, regional, fair: Dafür steht der Biokreis e.V. seit 1979.