CETA: Wirtschaftsinitiative warnt vor einseitigem Handelsvorteil für kanadische Unternehmen

Pressemitteilung

Berlin, 17. Oktober 2016: Morgen entscheidet der Rat für Auswärtige Angelegenheiten über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung von CETA. Die Wirtschaftsinitiative „Kleine und Mittelständische Unternehmen (KMU) gegen TTIP“ fordert, das Freihandelsabkommen zwischen EU und Kanada zu stoppen. Wichtiger Grund: CETA ist eine Gefahr für das erfolgreiche europäische Verfahren zur Zulassung und Zertifizierung von Produkten. Kanadische Unternehmen könnten wegen einfacherer Produktzulassungen im europäischen Markt einseitig bevorteilt werden.

„CETA würde den europäischen Markt einseitig für Kanada öffnen, während der kanadische Markt für viele Europäer verschlossen bleibt“, warnt Guido Körber, Geschäftsführer von Code Mercenaries und Beirat der Initiative „KMU gegen TTIP“. „Um ein Produkt auf den Markt zu bringen, reicht in Europa meistens ein einfaches CE-Kennzeichen. Dieses vergibt der Hersteller selber: Er garantiert damit, die geltenden Standards beachtet zu haben“, erklärt Körber weiter. In Europa müssen nur Produkte mit erhöhten Sicherheitsanforderungen, etwa Medizinprodukte, von dritter Stelle zertifiziert werden. Bei einer Computertastatur zum Beispiel ist das nicht nötig. In Kanada müssen demgegenüber alle Elektronikprodukte ein entsprechendes Zertifikat aufweisen. „Ohne Prüfsiegel darf ein Produkt nicht auf den kanadischen Markt, daran ändert auch CETA nichts. Umgekehrt sollen durch das Freihandelsabkommen allerdings in Kanada zertifizierte Produkt automatisch als CEKonform gelten“, so Körber. „CETA wird damit zur Einbahnstraße für kanadische Unternehmen.“

Darüber hinaus kann das Freihandelsabkommen das gesamte europäische Normierungssystem untergraben. In Europa gilt: Ein Sachverhalt, eine Norm. Die Normen sind mit den internationalen Standards ISO, IEC und ITU harmonisiert. In Kanada sind verschiedene akkreditierte Labors für die Zertifizierung zuständig – mit teilweise voneinander abweichenden Standards. Werden europäische und kanadische Standards gegenseitig anerkannt, ohne sie zuvor zu vereinheitlichen, importiert Europa die kanadische Normenvielfalt. „Das wäre ein Rückschritt in die Zeit vor dem Binnenmarkt, als in Europa über 1,4 Millionen Standards existierten“, befürchtet Körber. „Heute gibt es in Europa nur noch 160.000 Standards.“

Hintergrund: Unterschiedliche Anforderungen für die Zulassung von Produkten sind für Hersteller mit gravierendem Aufwand verbunden: Eine Zertifizierung für den amerikanischen bzw. kanadischen Markt ist nicht nur teuer. Unter Umständen müssen sogar verschiedene Produktlinien hergestellt werden. Deswegen wurde den mittelständischen Unternehmen in Aussicht gestellt, mit CETA und TTIP würden Doppelzertifizierungen wegfallen. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) hat jedoch bereits eingestanden, dass eine Anpassung der Standards durch TTIP „vor den nächsten zehn bis 20 Jahren nicht zu erwarten“ sei. 1 „TTIP und CETA stehen bei der Harmonisierung von Produktanforderungen vor den gleichen Problemen – und in beiden Fällen sind sie nicht gelöst“, urteilt Körber.

Die Wirtschaftsinitiative „Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gegen TTIP“ wurde im Herbst 2015 von fünf Unternehmen aus unterschiedlichen Bundesländern gegründet, schnell schlossen sich
mehr als 2.500 Unternehmen dem Aufruf an. Die Arbeitsgemeinschaft möchte zu einer differenzierten Diskussion um CETA, TTIP und TiSA beitragen und kritischen Stimmen aus den Reihen der Wirtschaft Gehör verschaffen.

In der Reihe TTIP in der Diskussion ist bisher erschienen:
– TTIP und Maschinenbau/Elektronikindustrie (www.kmu-gegenttip.
de/content/download/1616/40948/file/160204_Pressemitteilung_KMU_gegen_TTIP_Fa
ctsheet%20Maschinenbau.pdf)
– TTIP und Handwerk (www.kmu-gegenttip.
de/content/download/1629/40989/file/160608_Faktenblatt_TTIP_in_der_Diskussion_H
andwerk.pdf)
– TTIP und Gesundheitswesen/Pharma (www.kmu-gegenttip.
de/content/download/1633/41001/file/160713_TTIP_in_der_Diskussion_PharmaGesun
dheitswesen.pdf)
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.kmu-gegen-ttip.de.

Kontakt:
Arbeitsgemeinschaft „KMU gegen TTIP DE“ // info@kmu-gegen-ttip.de
facebook.com/KMUgegenTTIP // twitter.com/KMUgegenTTIP_DE

Pressekontakt:
Kai Weller, Agentur Ahnen&Enkel
Mail: weller@ahnenenkel.com
Mobil: 0176 24569084

1 Vgl.: www.tagesspiegel.de/wirtschaft/freihandelsabkommen-letzte-verhandlungsrunde-doch-keine-einigkeitueber-ttip/13884526.html




Unterschriftenübergabe: 340.000 gegen vorläufiges Inkrafttreten von CETA

Pressemitteilung

Berlin, 12. Oktober 2016. Aktivisten von BUND, Campact, foodwatch, Greenpeace und Mehr Demokratie haben dem Bundeskanzleramt heute mehr als 340.000 Unterschriften übergeben. Die Petition fordert Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel auf, gegen das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA zu stimmen und weder dessen vorläufige – ohne Zustimmung der nationalen Parlamente – noch endgültige Anwendung zu akzeptieren. Gabriel hatte es zuvor abgelehnt, die Unterschriften persönlich entgegenzunehmen. Deshalb wurde die Übergabe auf das Kanzleramt verlegt, wo das Kabinett das weitere Vorgehen der Bundesregierung in Bezug auf CETA beschließen wird.

Ebenfalls heute verhandelt das Bundesverfassungsgericht über einen Eil-Antrag, den Campact, foodwatch, Mehr Demokratie und weitere Beschwerdeführende im Rahmen ihrer Verfassungsbeschwerde gegen die vorläufige Anwendung von CETA gestellt hatten. Das Bundesverfassungsgericht könnte den deutschen Vertreter im EU-Ministerrat beauftragen, bei der für den 18. Oktober geplanten Abstimmung über die vorläufige Anwendung mit „Nein“ zu stimmen.

Eine vorläufige Anwendung von CETA missachtet den Organisationen zufolge demokratische Prinzipien. Die mit CETA vorgesehenen Ausschüsse, die demokratisch nicht legitimiert sind, könnten Entscheidungen von Bundestag und Bundesrat aushebeln. In Zukunft würde damit am Gemeinwohl orientierte Gesetzgebung erschwert und künftige Gesetze den Regeln des liberalisierten Handels unterworfen. Auch das europäische Vorsorgeprinzip – ein Kernprinzip des Gesundheits – und Umweltschutzes der EU sei in Gefahr. Es wird bisher weder im CETA-Vertragstext noch in der Zusatzerklärung abgesichert.

CETA als sogenanntes „living agreement“ soll während seiner Laufzeit weiterentwickelt werden, ohne dass die EU-Mitgliedsstaaten an diesem Prozess demokratisch beteiligt wären, so die Kritik der Organisationen. Zudem schaffe CETA mit den Investitionsgerichtshöfen eine Paralleljustiz mit Sonderrechten für jeweils ausländische Investoren. Diese geplanten Gerichte räumten Investoren das Recht ein, Staaten auf hohe Schadensersatzsummen zu verklagen, wenn sie sich um ihre erwarteten Gewinne gebracht fühlen.

Pressekontakte:
BUND: Annika Natus, annika.natus@bund.net, 030 / 275 86 464
Campact: Svenja Koch, koch@campact.de, 04231 / 95 75 90
foodwatch: Dario Sarmadi, presse@foodwatch.de, 030 / 240 476 290
Greenpeace: Matthias Flieder, 0175 / 3454 113
Mehr Demokratie: Neelke Wagner, 030 / 420 823 70




CETA: Bundesverfassungsgericht verhandelt über Eil-Anträge gegen vorläufige Anwendung

Terminhinweis

Berlin, 10. Oktober 2016. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am kommenden Mittwoch über mehrere Eil-Anträge, die sich gegen eine vorläufige Anwendung des geplanten europäisch-kanadischen Handelsabkommens CETA richten. Am Donnerstag (13. Oktober) will der Zweite Senat unter Vorsitz von Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle bereits seine Entscheidung verkünden.

Gegenstand einer gemeinsamen Anhörung am Mittwoch werden die Eil-Anträge aus vier Verfassungsbeschwerden sowie einer Organklage der Bundestagsfraktion Die Linke sein. So haben die Organisationen Campact, foodwatch und Mehr Demokratie eine einstweilige Anordnung gegen die so genannte vorläufige Anwendung von CETA beantragt (AZ: 2 BvR 1823/16). Durch die vorläufige Anwendung würde das Abkommen bereits lange vor einer Abstimmung im Deutschen Bundestag Gültigkeit erlangen. Der EU-Ministerrat soll am 18. Oktober sowohl über die Annahme von CETA als auch über dessen vorläufige Anwendung abstimmen. Gibt das Bundesverfassungsgericht dem Eil-Antrag statt, würde es den deutschen Vertreter im Ministerrat dazu auffordern, gegen die vorläufige Anwendung zu stimmen. Die Beschwerdeführer sehen in dem Handelsabkommen eine Gefahr für die Demokratie, da Wirtschaftsinteressen etwa durch Sonderklagerechte höher bewertet werden und Standards gefährden können.

Kern der Verfassungsbeschwerde ist eine Überprüfung, ob der CETA-Vertrag im Einklang mit dem deutschen Grundgesetz steht. Diese Frage wird in dieser Woche aller Voraussicht nach noch nicht vom Bundesverfassungsgericht behandelt, sondern wäre Gegenstand eines späteren Hauptsacheverfahrens.

Die wichtigsten Fragen rund um die Anhörung und die Verfassungsbeschwerde beantworten Mehr Demokratie, foodwatch und Campact in einem Hintergrundpapier, das im Internet zum Download bereit steht.

Link:

– Fragen und Antworten zur Verhandlung und Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts gegen CETA: tinyurl.com/faq-ceta-bverfg
– Kommentar zur Folgenabwägung der Bundesregierung: tinyurl.com/ceta-folgenabschaetzung

Termine:

– Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht am Mittwoch, 12. Oktober 2016, 10 Uhr
– Urteilsverkündung (geplant): Donnerstag, 13. Oktober 2016, 10 Uhr

Pressekontakte:
Campact: Svenja Koch, koch@campact.de, 0 42 31 / 95 75 90
Vor Ort in Karlsruhe: Jörg Haas, haas@campact.de, 01 52 / 22 88 87 99
Mehr Demokratie: Anne Dänner, presse@mehr-demokratie.de, 0 30 / 42 08 23 70
Vor Ort in Karlsruhe (Mittwoch): Anne Dänner 01 78 / 8 16 30 17
Vor Ort in Karlsruhe (Donnerstag): Nicola Quarz, 01 57 / 72 38 93 52
foodwatch: Martin Rücker, presse@foodwatch.de, 0 30 / 24 04 76 – 2 90
Vor Ort in Karlsruhe: Martin Rücker, 01 74 / 3 75 16 89




Rechtsgutachten: „Nein“ eines einzigen EU-Mitgliedsstaates könnte CETA stoppen

Pressemitteilung – Freihandelsabkommen:

– Qualifizierte Mehrheit genügt nicht: Mitgliedstaaten müssen einstimmig über Unterzeichnung und vorläufige Anwendung von CETA entscheiden
– EU kann den Abschluss von CETA nicht einfach an sich ziehen: Wenn CETA nachträglich als reines EU-Abkommen definiert wird, muss nachverhandelt werden

Berlin, 07. Oktober 2016. Die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Handelsabkommens zwischen der EU und Kanada (CETA) muss von allen EU-Mitgliedstaaten einstimmig beschlossen werden – eine qualifizierte Mehrheit reicht nicht aus. Zu diesem Ergebnis kommt ein von Mehr Demokratie, Greenpeace, Foodwatch und Campact in Auftrag gegebenes Gutachten des Staats- und Völkerrechtlers Prof. Bernhard Kempen (Universität Köln). Demnach würde, anders als kürzlich von der österreichischen Regierung vertreten, das „Nein“ eines Mitgliedstaates genügen, um zu verhindern, dass CETA vorläufig angewendet beziehungsweise unterzeichnet werden kann.

„Nach unserer Rechtsauffassung kann sich keine Regierung damit herausreden, dass ihre Ablehnung von CETA ohnehin kein Gewicht hätte“, sagt Roman Huber, geschäftsführender Bundesvorstand des Vereins Mehr Demokratie, der das Gutachten initiiert hatte. Gutachter Bernhard Kempen erläutert: „Den aktuellen Vorschlag der Kommission, CETA als ein gemischtes Abkommen zu unterzeichnen und vollständig vorläufig anzuwenden, kann der Rat nur einstimmig annehmen. Daran ändert sich auch nichts, wenn die Kommission vorschlägt, bestimmte Teile von CETA aus der vorläufigen Anwendung herauszunehmen.“

Die Frage, ob das „Nein“ eines Landes CETA als Ganzes verhindern kann, ist derzeit vor allem mit Blick auf die Niederlande interessant: Dort organisiert ein zivilgesellschaftliches Bündnis ein Referendum, in dem die Bevölkerung über die Ratifikation von CETA durch die Niederlande abstimmen könnte.

In Deutschland könnte unter anderem das Bundesverfassungsgericht die Regierung dazu auffordern, „Nein“ zur vorläufigen Anwendung und zu bestimmten Inhalten von CETA zu sagen. In der kommenden Woche (12./13. Oktober) wird in Karlsruhe darüber verhandelt, ob und wieweit die vorläufige Anwendung von CETA mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Nach dieser Entscheidung über den einstweiligen Rechtsschutz wird sich das Verfassungsgericht aller Wahrscheinlichkeit nach im Hauptsacheverfahren noch stärker inhaltlich mit CETA befassen.

In Bayern, Schleswig-Holstein und NRW laufen Volksinitiativen und Volksbegehren mit dem Ziel, diese Bundesländer im Bundesrat zur Ablehnung von CETA zu bewegen. Stimmt der Bundesrat nicht zu, kann das gesamte Abkommen nicht in Kraft treten.

Momentan behandelt die EU-Kommission CETA als gemischtes Abkommen. Sie bezieht die Mitgliedstaaten aus politischen Erwägungen heraus ein, obwohl sie nach eigenen Aussagen juristisch anderer Auffassung ist und CETA für ein reines EU-Abkommen hält.

„Die Kommission behält sich in einem Zustand rechtlicher Unsicherheit vor, den Ratifikationsprozess, der derzeit auf die Mitwirkung aller EU-Mitgliedstaaten angelegt ist, so abzuändern, dass die alleinige Entscheidung des Rates ausreicht“, erläutert Bernhard Kempen. Er kommt zum Ergebnis, dass der Ratifikationsprozess gestoppt werden muss, sobald die Kommission CETA doch als reines EU-Abkommen behandeln will. Dies könnte sich nach der Überprüfung des Europäischen Gerichtshofes zum EU-Singapur-Abkommen ergeben. „Auf Vorschlag der Kommission müsste der Rat die bereits gefassten Ratsbeschlüsse zu CETA aufheben und der Kommission ein Mandat zu Nachverhandlungen erteilen“, so Kempen.

Quellen:

– Rechtsgutachten über die Mehrheitserfordernisse im Rat der Europäischen Union bei der Abstimmung über CETA: tinyurl.com/jfua8ub

Pressekontakt:

foodwatch e.V.
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E-Mail: presse@foodwatch.de
Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 – 2 90




2.500 Unternehmen gegen TTIP – Wirtschaftsinitiative überreicht Unterschriftenliste an Bundeswirtschaftsministerium / Papier zu Pharma und Gesundheit veröffentlicht

Bei den 2.500 Unterzeichnern kommt die größte Zahl der Unternehmen aus Bayern und Nordrhein-Westfahlen, am stärksten vertreten sind das Handwerk und die freien Berufe. „Wir Mittelständler wurden nie gefragt, ob wir TTIP brauchen oder wollen. Die Informationen, die wir zu dem Thema erhalten haben, waren zudem mehr als dürftig. Trotzdem wurde in der Öffentlichkeit der Eindruck vermittelt, die Wirtschaft stünde geschlossen hinter TTIP. Das hat mich sehr geärgert“, erklärt Martina Römmelt-Fella, Mitinitiatorin von KMU gegen TTIP und Geschäftsführerin der Fella Maschinenbau GmbH. TTIP schade großen Teilen des Mittelstandes in Deutschland, so Römmelt-Fella. „Wir haben die Initiative im Herbst 2015 gestartet. Sie hat inzwischen die Diskussion in Kreisen der Wirtschaftsverbände, der Politik und der Medien erheblich verändert, weil sie endlich die erheblichen Risiken offengelegt hat.“ Inzwischen ist die Wirtschaftsinitiative regelmäßig Teil von öffentlichen Diskussionen und gefragter Gesprächspartner für die Medien. „Wir haben es geschafft, dass CETA und TTIP jetzt völlig zu Recht auch innerhalb der Wirtschaft kritisch diskutiert werden.“

„Die Unterzeichner von ‚KMU gegen TTIP‘ kommen aus allen Branchen“, so Frank Immendorf, ebenfalls Mitinitiator und Geschäftsführender Inhaber der Egovision GmbH. Mit 21 % ist das „Gewerbe und Handwerk“ am stärksten vertreten, gefolgt von den freien Berufen (20 %) und Handel (19 %). 21 % der Unterzeichner kommen aus Bayern, 15 % aus Nordrhein-Westfalen und 14 % aus Baden-Württemberg. „In ihrer Größenverteilung bilden die Unternehmen ziemlich genau den bundesdeutschen Durchschnitt mittelständischer Unternehmen ab“, so Immendorf weiter. Der größte Teil fällt mit 77 % auf Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern. Elf bis 50 Mitarbeiter haben 10 % der Unterzeichner, zwei Prozent haben bis zu 250 Mitarbeiter und ein Prozent ist noch größer.
 
Dr. Katharina Reuter, Geschäftsführerin des Wirtschaftsvereins UnternehmensGrün e.V. und Beirat von KMU gegen TTIP, hat das neue Hintergrundpapier zu den möglichen Auswirkungen von TTIP auf die Unternehmen der Pharma- und Gesundheitsbranche vorgestellt. „Die Deregulierungen, wie sie durch TTIP angestoßen würden, könnten die Kosten in dieser Branche, vor allem für Arzneimittel, deutlich steigern“, fasst Reuter zusammen. „Das bedroht unser solidarisch finanziertes Gesundheitswesen existenziell. Darunter werden vor allem die kleinen und mittleren Unternehmen, die Arzt- und Zahnarztpraxen und die Apotheken leiden. Und natürlich auch die Verbraucher.“

Negative Auswirkungen auch auf weitere Branchen

Negative Folgen durch TTIP sind insbesondere für die Agrar- und Ernährungswirtschaft und regional ausgerichtete Handwerksbetriebe zu befürchten. TTIP könnte aber auch für mittelständische Maschinen€bauunternehmen oder kleinere Unternehmen aus der Elektronikindustrie zur unfairen Einbahnstraße werden: Aufgrund spezifischer Eigenarten von US-amerikanischen Produktzulassungsverfahren könnten amerikanische Unternehmen zwar einen vereinfachten Marktzugang zum europäischen Markt bekommen, europäische Unternehmen umgekehrt aber nicht zum amerikanischen Markt. KMU gegen TTIP kritisiert weiterhin, das kleine und mittelständische Unternehmen schon allein wegen der hohen Verfahrenskosten von durchschnittlich acht Millionen Euro de facto keinen Zugang zu Schiedsgerichten hätten und damit eine weitere Wettbewerbsverzerrung gegenüber den großen Konzernen stattfindet.

Hintergrund: Die Wirtschaftsinitiative „KMU gegen TTIP – kleine und mittlere Unternehmen gegen das Transatlantische Handelsabkommen“ – wurde im Herbst 2015 von fünf Unternehmen aus unterschiedlichen Bundesländern gegründet. Die Arbeitsgemeinschaft möchte zu einer differenzierten Diskussion um TTIP beitragen und kritischen Stimmen aus den Reihen der Wirtschaft Gehör verschaffen. Aktuell haben über 2.500 Unternehmer*innen den Aufruf unterschrieben.

In der Reihe TTIP in der Diskussion ist bisher erschienen:

TTIP und Maschinenbau/Elektronikindustrie (www.kmu-gegen-ttip.de/content/download/1616/40948/file/160204_Pressemitteilung_KMU_gegen_TTIP_Factsheet%20Maschinenbau.pdf)
TTIP und Handwerk (www.kmu-gegen-ttip.de/content/download/1629/40989/file/160608_Faktenblatt_TTIP_in_der_Diskussion_Handwerk.pdf)
TTIP und Gesundheitswesen/Pharma (Veröffentlichung am 15. Juli 2016)
In der Videoreihe „TTIP – Stimmen aus der Wirtschaft“ stellen Initiatoren und Unterstützer sich und ihre Argumente gegen TTIP vor. Den Beitrag über Guido Körber / Code Mercenaries finden Sie unter: www.youtube.com/watch?v=MGJtDbdOFOQ

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.kmu-gegen-ttip.de.

Kontakt:

Arbeitsgemeinschaft „KMU gegen TTIP DE“ // info@kmu-gegen-ttip.de
facebook.com/KMUgegenTTIP // twitter.com/KMUgegenTTIP_DE

Pressekontakt:

Kai Weller, Agentur Ahnen&Enkel
Mail: weller@ahnenenkel.com
Mobil: 0176 24569084




Repräsentative Umfrage: 80 Prozent der Deutschen fordern Mitbestimmung des Bundestags bei TTIP und CETA

Pressemitteilung – Thema: Freihandelsabkommen

Berlin, 06. Juli 2016. Vier Fünftel aller Deutschen fordern, dass der Bundestag über Freihandelsabkommen der Europäischen Union mitentscheiden darf. Das geht aus einer repräsentativen Umfrage hervor, die das Meinungsforschungsinstitut Infratest dimap im Auftrag der Nichtregierungsorganisationen Campact und foodwatch durchgeführt hat. 80 Prozent der Befragten gaben an, der Bundestag müsse Freihandelsabkommen wie TTIP und CETA zustimmen, 74 Prozent sahen die Mitgliedstaaten in der Pflicht, 71 Prozent das Europaparlament.

„Das Votum zeigt eindeutig, dass die Bürgerinnen und Bürger nicht nur die Beteiligung des Europaparlaments, sondern auch eine Entscheidung der nationalen Parlamente fordern. Die Bundesregierung und die EU-Kommission planen allerdings, CETA ‚vorläufig‘ in Kraft zu setzen, ohne dass die nationalen Parlamente darüber abgestimmt haben“, sagte Lena Blanken von der Verbraucherorganisation foodwatch. „Dieses Vorgehen missachtet den Willen der Bevölkerung.“

Die Umfrageergebnisse sind umso aufschlussreicher, als sich die Deutschen nicht grundsätzlich gegen Freihandel aussprechen. So beurteilten über 90 Prozent der Befragten Handel zwischen der Bundesrepublik Deutschland und anderen Ländern als „eher gute“ oder „sehr gute“ Sache. Und über die Hälfte der mehr als 1.000 Befragten geht davon aus, dass – allgemein betrachtet – Freihandelsabkommen der Europäischen Union eher von Vorteil für Deutschland seien (53 Prozent).

Fragt man allerdings konkret nach dem europäisch-kanadischen Abkommen CETA und nach TTIP, dem geplanten Abkommen zwischen EU und USA, so sieht das Stimmungsbild schon anders aus: Dann sinkt die eher positive Wahrnehmung auf knapp ein Drittel (32 Prozent). Demgegenüber erwartet fast die Hälfte der Befragten (46 Prozent), dass mit TTIP und CETA eher Nachteile auf Deutschland zukommen.

„TTIP und CETA gehen weit über Handelserleichterungen wie beispielsweise niedrigere Zölle hinaus. Diese Handelsabkommen einer neuen Generation greifen tief in unsere Gesetzgebung bei Umwelt- und Klimaschutz ein und bedrohen europäische Verbraucher- sowie Arbeitnehmerrechte. Mit ihnen werden europäische Standards ausgehebelt, Verbesserungen sind künftig kaum mehr möglich“, so Maritta Strasser, verantwortliche Campaignerin bei Campact. „Kein Wunder, dass fast die Hälfte aller Deutschen durch TTIP und CETA Nachteile für sich befürchtet.“

Links:

– Umfrage zum Thema TTIP/ CETA: tinyurl.com/foodwatch-Umfrage-CETA-TTIP
– Verfassungsbeschwerde „Nein zu CETA“ von Campact, foodwatch und Mehr Demokratie: www.ceta-verfassungsbeschwerde.de
– Studie zum Vorsorgeprinzip: tinyurl.com/jjqmxkp
– Wissenschaftliches Kurzgutachten zur „vorläufigen Anwendung“ von CETA: tinyurl.com/jhph26n

Pressekontakt:

foodwatch e.V.
Sylvie Ahrens
E-Mail: presse@foodwatch.de
Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 – 2 90

Campact e.V.
Jörg Haas
E-Mail: presse@campact.de
Tel. + 49 (0)4231 / 95 75 90




Mit Engel, ohne Plastik

oekom verlag legt erstes Druckerzeugnis mit neuem Blauen Engel vor und verzichtet künftig auf Einschweißfolien für Bücher.

Ressourcen schonen, Klima und Artenvielfalt schützen, Müll vermeiden – diese Prinzipien haben für den oekom verlag herausragende Bedeutung. Bei der Herstellung seiner Publikationen orientiert sich oekom daher an den Kriterien des Blauen Engels für umweltschonende Druckerzeugnisse (RAL-UZ 195). An der Entwicklung dieses anspruchsvollen Umweltzeichens war der Verlag federführend beteiligt und hat damit dazu beigetragen, einen hohen Standard in die Verlagsbranche zu tragen. Nun gilt es, Druckereien dafür zu gewinnen, sich mit dem Umweltzeichen zertifizieren zu lassen, Verlage zu motivieren, sich diesem Prozess anzuschließen, und schließlich die Leserinnen und Leser vom Mehrwert solcher Druckerzeugnisse zu überzeugen.

Mit dem Buch »FAIRreisen. Das Handbuch für alle, die umweltbewusst unterwegs sein wollen« > von Frank Herrmann (ET 25.7.16) macht oekom den nächsten Schritt in Sachen nachhaltiges Publizieren und erfüllt alle Kriterien des Blauen Engels für Druckerzeugnisse: hoher Altpapieranteil, Einsatz nachwachsender Rohstoffe, Farben, Lacke und Klebstoffe, die eine hochwertige Wiederverwertbarkeit ermöglichen, Verzicht auf umwelt- und gesundheitsbelastende Einsatzstoffe und Materialien, verminderter Energieeinsatz sowie weniger umweltbelastende Emissionen. Dem ersten oekom-Buch mit diesem Siegel werden weitere folgen.

Auch bei der Verpackung bleibt oekom seinen Prinzipien treu und verzichtet ab Herbst 2016 auf das Einschweißen seiner Paperback-Ausgaben in Plastikfolie. »Mit unserem Frühjahrs-Bestseller ´Besser leben ohne Plastik` > haben wir bereits einen ersten Versuch gestartet und bislang ausschließlich positives Feedback von KundInnen und Handel bekommen«, berichtet Verleger Jacob Radloff. Sollte dieses Vorgehen auch langfristig akzeptiert werden, wird es im oekom verlag ab dem nächsten Jahr auch keine Hardcover-Bücher mit einer derartigen Schutzhülle mehr geben.

Frank Herrmann, »FAIRreisen. Das Handbuch für alle, die umweltbewusst unterwegs sein wollen«, 328 Seiten, Paperback, ISBN 978-3-86581-808-9, 19,95 Euro / 20,60 (A). Auch als E-Book erhältlich.

Anneliese Bunk & Nadine Schubert, »Besser leben ohne Plastik«, 112 Seiten, Paperback, ISBN 978-3-86581-784-6, 12,95 Euro /13,30 (A). Auch als E-Book erhältlich.

Kontakt
Anke Oxenfarth
oekom verlag GmbH
Leiterin Stabsstelle Nachhaltigkeit
Waltherstraße 29, 80337 München
Fon 089/54 41 84-43
Fax 089/54 41 84-49
Email oxenfarth@oekom.de
www.oekom.de

Informationen zum nachhaltigen Publizieren: www.nachhaltig-publizieren.de >

Für Bestellungen von Rezensionsexemplaren wenden Sie sich bitte an:

Bettina Reinemann
oekom verlag GmbH
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Waltherstraße 29
80337 München

Fon 089/54 41 84-34
Fax 089/54 41 84-49
Email reinemann@oekom.de >

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Aktuelles aus dem Verlag erfahren Sie über den monatlichen Newsletter:
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Eine Übersicht über unsere AutorInnen-Veranstaltungen erhalten Sie hier:
http://www.oekom.de/allgemeine-verlagsinformationen/aktuelles/veranstaltungen.html >

Wenn Sie unsere Presseinformationen nicht mehr beziehen möchten, senden Sie eine E-Mail an: presse@oekom.de. >




foodwatch fordert Merkel, Malmström und Co. auf, falsche Aussagen zu TTIP und CETA richtigzustellen – Studie belegt: Freihandelsabkommen höhlen Vorsorgeprinzip und damit Gesundheits- und Verbraucherschutz aus

Pressemitteilung – Thema: Freihandelsabkommen

– In einem Offenen Brief fordert foodwatch Bundeskanzlerin Angela Merkel auf, Falschaussagen zu TTIP und CETA zu korrigieren.
– Ein Rechtsgutachten belegt erstmals: Anders als von Politikern in Berlin und Brüssel behauptet, ist das „Vorsorgeprinzip“ in TTIP und CETA nicht geschützt; europäische Standards sind dadurch in Gefahr.

Berlin, 27. Juni 2016. Die Verbraucherorganisation foodwatch hat Bundeskanzlerin Angela Merkel, EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström und weitere Politiker in Berlin und Brüssel aufgefordert, die Öffentlichkeit nicht mehr mit Falschaussagen zu den Freihandelsabkommen TTIP und CETA zu täuschen. Vertreter der Bundesregierung und der Europäischen Union behaupten regelmäßig, die geplanten Handelsverträge der EU mit den USA und Kanada würden das „Vorsorgeprinzip“ ohne Einschränkungen berücksichtigen und somit europäische Schutzstandards nicht gefährden. Ein internationales Rechtsgutachten renommierter Experten aus Deutschland, Belgien und den Niederlanden, das foodwatch kürzlich veröffentlicht hat, belegt allerdings das Gegenteil: Das Prinzip des vorsorgenden Verbraucherschutzes ist in TTIP und CETA „nicht hinreichend verankert“, heißt es in der Studie. Standards, etwa im Verbraucher- und Gesundheitsschutz, würden dadurch in Frage gestellt.

„Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, Ihre Ausführungen stehen im Widerspruch zu den wissenschaftlichen Erkenntnissen. Wir bitten Sie daher dringend darum, hierzu Stellung zu beziehen“, schrieb foodwatch-Geschäftsführer Thilo Bode in einem heute veröffentlichten Offenen Brief an Angela Merkel.

Frau Merkel hatte versichert, durch den TTIP-Handelsvertrag mit den USA werde „kein einziger Standard, der in der Europäischen Union oder in Deutschland gilt, abgesenkt“. Kritikern bot sie an: „Wer es mir nicht glaubt, kann bei mir vorstellig werden. Ich biete Gespräche an.“ Zahlreiche andere Politikerinnen und Politiker äußerten sich ähnlich. So sagte die für Handel zuständige EU-Kommissarin Cecilia Malmström: „Kein EU-Handelsabkommen wird das Schutzniveau für Verbraucher und Umwelt oder bei der Lebensmittelsicherheit absenken“. Ignacio Bercero, TTIP-Chefunterhändler der EU, versprach: „Wir halten das Vorsorgeprinzip vollständig aufrecht.“ Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel behauptete: „Eine Absenkung der erreichten Standards wird es nicht geben.“ Und Bundesjustizminister Heiko Maas erklärte gegenüber foodwatch, dass „das Vorsorgeprinzip bei den Verhandlungen nicht zur Disposition steht.“

Ein internationales Rechtsgutachten im Auftrag von foodwatch widerlegt diese Aussagen jedoch: „Der europäische Vorsorgegrundsatz und seine weitere Verwirklichung [ist] in den Regelungstexten nicht hinreichend verankert“, schreibt das Wissenschaftsteam um Prof. Dr. Peter-Tobias Stoll, Direktor der Abteilung Internationales Wirtschaftsrecht und Umweltrecht an der Georg-August-Universität Göttingen, Dr. Wybe Th. Douma vom TMC Asser Instituut in Den Haag und Prof. Dr. Nicolas de Sadeleer von der Université Saint-Louis in Brüssel. „In der Zusammenschau ist zu befürchten, dass bestehende und zukünftige europäische Regelungen (…) durch Vorgaben im CETA-Übereinkommen und nach den vorliegenden Vorschlägen der EU zu TTIP in Frage gestellt bzw. erschwert werden“.

„Die deutsche Regierung und die EU-Kommission behaupten unverdrossen, das für den Verbraucher- und Gesundheitsschutz so wichtige Vorsorgeprinzip bleibe bei TTIP und CETA vollständig gewahrt. Auf den 1.600 Seiten des CETA-Vertrages wird das Vorsorgeprinzip allerdings kein einziges Mal erwähnt. Wenn international angesehene Wissenschaftler belegen, dass die Behauptungen der Politiker nicht zutreffen, hat die Öffentlichkeit Anspruch auf eine Antwort. Angela Merkel, Sigmar Gabriel, Cecilia Malmström und Co. wundern sich über den wachsenden Widerstand der Bevölkerung gegen CETA und TTIP. Doch die Politiker geben dem Widerstand selber täglich Nahrung indem sie uns allen keinen reinen Wein einschenken über die negativen Effekte der Freihandelsabkommen“, sagte Thilo Bode von foodwatch.

Das in den Verträgen der Europäischen Union festgeschriebene Vorsorgeprinzip bildet eine wesentliche Grundlage für die Gesundheits-, Umwelt- und Verbraucherpolitik in Europa – und unterscheidet sich von dem vielfach nur „nachsorgenden Ansatz“ in den USA und Kanada. Während in Nordamerika in vielen Bereichen Substanzen zugelassen werden, bis deren Schädlichkeit nachgewiesen wird, gilt beim Vorsorgeprinzip die Umkehr der Beweislast. Demnach muss ein Unternehmen – beispielsweise bei der Zulassung von Chemikalien – die Unschädlichkeit wissenschaftlich nachweisen und alle eigenen Studien dazu offenlegen. Regierungen in Europa müssen bei potenziellen Risiken vorsorgend aktiv werden, wenn es begründete Bedenken gibt.

In Offenen Briefen hat foodwatch Bundeskanzlerin Angela Merkel, Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, Bundesjustizminister Heiko Maas, Bundesagrarminister Christian Schmidt sowie EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström, EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und EU-Chefunterhändler Ignacio Bercero aufgefordert, Stellung zu beziehen und die Aussagen zum Vorsorgeprinzip zu korrigieren.

Quellen und weiterführende Informationen:
– Offene Briefe von foodwatch: tinyurl.com/glso8rn
– Rechtsgutachten „CETA, TTIP und das europäische Vorsorgeprinzip“: tinyurl.com/jjqmxkp
– foodwatch-Hintergrundpapier „7 Thesen zu CETA, TTIP und dem europäischen Vorsorgeprinzip“: tinyurl.com/j5oepyb
– Zitate-Sammlung „Wie Politik und Wirtschaft die Öffentlichkeit über die Freihandelsabkommen täuschen“: tinyurl.com/jcwsffa

Pressekontakt:
Andreas Winkler
E-Mail: presse@foodwatch.de
Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 – 2 90




Neue SÜDWIND-Studie erschienen: „Die Legende vom grünen Wachstum: Vom Verhältnis zwischen Green Economy und Welthandel“

Pressemitteilung

Bonn, 5.4.2016: Washington und Brüssel verhandeln über eine Transatlantische Handelspartnerschaft (TTIP) und lassen gleichzeitig die Entwicklungsländer in multilateralen Handelsverhandlungen leer laufen. Ziel dieses Handelsabkommens ist es, die globale Expansion des Welthandels voranzutreiben, damit die eigenen multinationalen Unternehmen davon profitieren können. Dies geht in der Regel auf Kosten des Klimas, denn eine Ausweitung des Handels erzeugt mehr CO²-Emissionen, und auf Kosten der Entwicklungsländer, denn sie können der Konkurrenz mächtiger Firmen aus Europa und USA nicht standhalten.

In der neuen Studie des SÜDWIND Instituts wird der Frage nachgegangen, warum eine Liberalisierung des Welthandels keine nachhaltigen Perspektiven für arme Länder bietet.
Sowohl die Folgen des Klimawandels als auch das Fehlen eigener verarbeitenden Industrien bedrohen derzeit die Existenz von Millionen Menschen in den von der Landwirtschaft und Rohstoffexporten abhängigen Ländern. „Die CO²-Emissionen müssen so schnell wie möglich reduziert werden, um ein weiteres Ansteigen der Erderwärmung zu vermeiden. Das ist nur möglich, wenn die starke Abhängigkeit von kohlenstoffabhängigen Wirtschaftsaktivitäten (Brown Economy) überwunden wird“, sagt Dr. Pedro Morazán, Verfasser der Studie.
Die Idee des „ökologischen Wirtschaftens“ wurde von vielen nationalen und internationalen Institutionen aufgenommen. Für die meisten ist „grünes Wachstum“ („Green Growth“) der Motor einer ökologischen Transformation, denn durch Erhöhung der Ressourcen- und Energieeffizienz werden CO²-Emissionen vermieden (Green Economy).

Das Verhältnis zwischen Green Economy und Welthandel wird in diesem Zusammenhang viel diskutiert. „Eindeutig ist, dass der enorme Zuwachs des Welthandels mit einer entsprechenden Belastung von Naturressourcen und einer signifikanten Steigerung von CO²-Emissionen einhergeht“, so Morazán. Ist die grundlegende grüne Transformation der Weltwirtschaft nur Wunschdenken? Wie können arme Länder vor diesem Hintergrund die Abhängigkeit von Rohstoffexporten zugunsten einer nachhaltigen und umweltfreundlichen Transformation überwinden?

Kann eine solche Transformation ohne eine grundsätzliche Reform der bestehenden Handelspolitik auf WTO-Ebene erreicht werden? Welche Auswirkungen haben regionale und megaregionale Handelsabkommen wie TTIP auf die Armutssituation in Entwicklungsländern? Bietet die neue Agenda 2030 den richtigen Rahmen, den Welthandel ökologischer und gerechter zu gestalten? Die vorliegende Studie befasst sich mit diesen und weiteren Fragen, die das Verhältnis zwischen Handel und nachhaltiger Entwicklung betreffen.

Die von ENGAGEMENT GLOBAL im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sowie der Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen geförderte Studie kann über info@suedwind-institut.de bestellt werden und steht ab sofort hier zum Download bereit.

Kontakt: Dr. Pedro Morazán, Telefon: 0228- 763698-12, E-Mail: morazan@suedwind-institut.de

Sandra Grigentin-Krämer

Öffentlichkeitsarbeit und Fundraising /
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TTIP: Stimmung bei den Unternehmen kippt / Risiko für europäische Maschinenbauer / Kritik an Investorenschutz

Pressemitteilung:

Im Rahmen des von der Europäischen Kommission organisierten Stakeholder Events weist Melanie Eck von der Wirtschaftsinitiative KMU gegen TTIP heute auf die Risiken hin, die von TTIP für den Mittelstand ausgehen. Anlass ist die 12. Verhandlungsrunde zur Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP). „TTIP kann zu einem einseitigen Handelsvorteil für Unternehmen aus den USA führen“, warnt Eck die europäischen und amerikanischen Verhandlungsführer. Die Initiative spricht sich weiterhin grundsätzlich gegen Investorenschutzinstrumente in TTIP aus und lehnt auch den eingebrachten ICS-Vorschlag ab.

Gegenstand der aktuellen Verhandlungen in Brüssel sind neben dem Investorenschutz der Marktzugang und die Zusammenarbeit in Regulierungsfragen. „Die Befürworter von TTIP setzen große Hoffnungen in die Vereinheitlichung von Produktstandards dies- und jenseits des Atlantiks“, so Melanie Eck, Geschäftsführerin der Egovision GmbH. „Sie übersehen dabei, dass TTIP schnell zu einer Einbahnstraße werden kann.“ Das liege daran, dass sich die Systeme zur Marktzulassung und Produktzertifizierung in Europa und USA grundlegend unterscheiden.

Während in der europäischen Elektronikindustrie Normen einheitlich geregelt sind, weichen Produktanforderungen im amerikanischen Binnenmarkt bis heute in den 50 Bundesstaaten oder sogar Countys voneinander ab. Das wird sich auch mit TTIP nicht ändern. „Im Ergebnis führt das dazu, dass amerikanische Unternehmen zwar einen einfachen Zugang zum europäischen Markt bekommen, europäische Unternehmen aber weiterhin regionale Besonderheiten und Zulassungsanforderungen im amerikanischen Markt berücksichtigen müssen“, so Eck. „Darunter werden vor allem kleine und mittelständische Unternehmen leiden.“ Komplett ungeklärt ist bisher auch die Haftungsfrage: Selbst wenn die USA im Rahmen der TTIP-Verhandlungen EU-Standards und Zertifikate für den amerikanischen Markt anerkennt, ist damit noch lange nicht garantiert, ob dies auch die amerikanischen Gerichte und Versicherungen im Falle einer Schadensersatzforderung tun.

Das derzeit bestimmende Thema in Brüssel ist der Investorenschutz: Unter dem neuen Namen ICS (Investment Court Sytem) soll das in Verruf geratene ISDS (Investor-Staat-Streitbeilegung) doch noch gerettet werden. „Wir wenden uns grundsätzlich gegen Klageprivilegien ausländischer Investoren, weil dadurch der europäische Mittelstand benachteiligt wird“, so Martina Römmelt-Fella, Geschäftsführerin der Fella Maschinenbau GmbH und Mitinitiatorin von KMU gegen TTIP. Zugang zu Schiedsgerichten haben ohnehin meist große Konzerne, da die hohen Verfahrenskosten (durchschnittlich 8 Mio. Dollar) für die meisten Mittelständler nicht zu finanzieren sind.

„Wir merken derzeit, dass auch in der Wirtschaft und vor allem bei kleinen und mittelständischen Unternehmen die Stimmung gegenüber TTIP kippt“, berichtet Römmelt-Fella. „Das hat auch damit zu tun, dass die Unternehmer und Unternehmerinnen immer besser informiert sind. Wir freuen uns deswegen, dass die Verhandlungsführer endlich auch kritischen Stimmen in Brüssel Gehör schenken.“

Auf dem Programm in Brüssel stehen ebenso Gespräche mit Mitgliedern des Europäischen Parlaments: Vertreter der Wirtschaftsinitiative KMU gegen TTIP trafen sich mit Schattenberichterstattern für TTIP, u.a. Helmut Scholz (Die Linke), dem Handelsreferenten des MEP Alexander Graf Lambsdorff (FDP) und Sven Giegold (Bündnis 90/ Die Grünen).

Neben der Pressemitteilung senden wir Ihnen in der Anlage ein ausführliches Hintergrundpapier zu dem Thema.

Hintergrund: Die Wirtschaftsinitiative „KMU gegen TTIP“ – „Kleine und Mittlere Unternehmen gegen das Transatlantische Handelsabkommen“ – wurde Anfang September von fünf Unternehmerinnen und Unternehmen aus unterschiedlichen Bundesländern gegründet. Die Arbeitsgemeinschaft möchte zu einer differenzierten Diskussion um TTIP beitragen und kritischen Stimmen aus den Reihen der Unternehmer*innen eine Stimme zu geben. Aktuell haben über 2.200 Unternehmer*innen den Aufruf unterschrieben.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.kmu-gegen-ttip.de

Kontakt:
Arbeitsgemeinschaft „KMU gegen TTIP DE“ // info@kmu-gegen-ttip.de
facebook.com/KMUgegenTTIP // twitter.com/KMUgegenTTIP_DE

Pressekontakt:
Kai Weller, Agentur Ahnen&Enkel
Mail: weller@ahnenenkel.com
Mobil: 0176 24569084