Streifzüge durch eine Welt von morgen

Titel_Grober_Streifzuege_fb_Presse

Drei Jahre lang war Ulrich Grober auf den Spuren eines gesellschaftlichen Wertewandels in Deutschland unterwegs. In seinem am 25. Juli 2016 erscheinenden Buch »Der leise Atem der Zukunft. Vom Aufstieg nachhaltiger Werte in Zeiten der Krise« > lässt er uns an seinen Eindrücken teilhaben.

Ein historischer Prozess des Umdenkens ist im Gange. Überall machen sich Menschen auf die Suche nach einer »anderen Welt«: vielgestaltig und kreativ, ohne fertige Lösungen, aber mit gemeinsamen Werten und einer geteilten Vision von nachhaltiger Zukunft. Die Bewegung ist dynamisch, hoffnungsvoll und unumkehrbar. Und doch verengt sich momentan die Perspektive vieler zum Tunnelblick. Sie starren wie gebannt auf die Symptome von Krise und Kollaps: Erderwärmung, Artensterben, Schuldenberge, scheiternde Staaten, Flüchtlingsdramen, fundamentalistischer Terror. Die Krise – eigentlich ein Ausnahmezustand – ist zum Dauerzustand geworden. »Das tut uns nicht gut und lähmt uns«, so Grober. »Was wir brauchen, ist ein achtsamer Blick auf die Alternativen gelingenden Lebens. Mit welchen Werten bieten wir der Krise – und dem Fundamentalismus – die Stirn? Welche Zukunft ist wünschenswert und wie kann man ihr zum Durchbruch verhelfen?«

Für sein aktuelles Buch hat Ulrich Grober Landschaften durchwandert und Orte besucht, an denen die Umrisse einer Kultur der Nachhaltigkeit bereits sichtbar werden – die leisen, unterschwelligen Veränderungen ebenso wie die lauten Umbrüche. Auf den Spuren von Wilhelm Hauffs Märchen »Das Kalte Herz« durchstreift er den Nordschwarzwald und entdeckt die Aktualität dieser Parabel: Nicht Gier und Narzissmus, sondern Warmherzigkeit und Empathie sind zukunftsfähig. Er entwirft einen Abgesang auf die Traumfabrik des VW-Konzerns in Wolfsburg und spürt: der Kult der Beschleunigung ist passé, das Auto, wie wir es kennen, hat seinen Zenit überschritten. Auf Meister Eckharts Sitz im Predigerkloster zu Erfurt meditiert er über Gelassenheit, auf einer Bergbauhalde im Ruhrgebiet über den Wert der zyklischen Zeit. Zwischen Münsterland, Thüringer Wald und dem Breisgau besucht er Pioniere des Wandels, die an neuen Lebens- und Wirtschaftsformen arbeiten.

Entstanden ist ein Reisebericht, der vom Hunger nach Empathie, Gelassenheit und Entschleunigung erzählt, von der Suche nach Einfachheit, Gemeinschaft und Sinn; eine Erzählung, die Mut macht, denn der Wandel ist schon längst im Gange, und zwar viel erfolgreicher, als wir manchmal meinen.

Ulrich Grober »Der leise Atem der Zukunft. Vom Aufstieg nachhaltiger Werte in Zeiten der Krise«, 315 Seiten, Hardcover mit Schutzumschlag, ISBN 978-3-86581-807-2, 19,95 Euro /20,60 (A). Auch als E-Book erhältlich.

Ulrich Grober ist Publizist und Buchautor. Seine Themenfelder sind Ökologie, Nachhaltigkeit und zukunftsfähige Lebensstile. Ihn beschäftigt vor allem die Verknüpfung von kulturellem Erbe und Zukunftsvisionen. Sein Buch »Die Entdeckung der Nachhaltigkeit« gilt als Standardwerk, sein Buch »Vom Wandern« ist ein Longseller.

Der Autor steht für Interviews zur Verfügung.

Veranstaltungen:

KulturOrt Wintringer Kapelle (Saarland), 09.10.2016, 14.30 Uhr
Buchvorstellung und Autorenlesung mit Ulrich Grober
Veranstalter: VHS Regionalverband Saarbrücken
Wintringer Kapelle, 66271 Kleinblittersdorf / Saarland
Weitere Informationen: www.kulturort-wintringer-kapelle.de >

München, 18.10.2016, 19 Uhr
Vortrag und Gespräch mit Ulrich Grober
Veranstalter: Netzwerk Klimaherbst e.V.
Münchner Zukunftssalon, Waltherstraße 29, 80337 München
Weitere Informationen und Anmeldung: www.oekom-verein.de >

Chemnitz, 31.10.2016, 17 Uhr
Lesung mit Ulrich Grober, anschließend Aufführung der »Reformationssinfonie« von Felix Mendelssohn-Bartholdy
Veranstalter: Sächsische Hans-Carl-von-Carlowitz-Gesellschaft
St. Georg-Kirche, Chemnitz-Rabenstein
Weitere Informationen: www.carlowitz-gesellschaft.de >

Pressekontakt:

Bettina Reinemann
oekom verlag GmbH
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Waltherstraße 29
80337 München

Fon 089/54 41 84-34
Fax 089/54 41 84-49
Email reinemann@oekom.de >

Erhältlich ab 25. Juli 2016 im Buchhandel, unter www.oekom.de > oder bei

Verlegerdienst München GmbH
Gutenbergstraße 1
82205 Gilching
Fon +49/(0)81 05/388-577
Fax +49/(0)81 05/388-210

www.oekom.de >

www.facebook.com/oekom >

https://twitter.com/oekomverlag >

Aktuelles aus dem Verlag erfahren Sie über den monatlichen Newsletter:
http://www.oekom.de/allgemeine-verlagsinformationen/newsletter.html >

Eine Übersicht über unsere AutorInnen-Veranstaltungen erhalten Sie hier:
http://www.oekom.de/allgemeine-verlagsinformationen/aktuelles/veranstaltungen.html >




Studie: Wie TTIP und CETA das Vorsorgeprinzip aushebeln und europäische Verbraucherschutzstandards schwächen – Bundesregierung leugnet Risiken der Freihandelsabkommen

Pressemitteilung – Thema: Freihandelsabkommen

– Ein Rechtsgutachten belegt: Das europäische „Vorsorgeprinzip“ ist in TTIP und CETA nicht verankert – das bedroht den Gesundheits- und Verbraucherschutz in Europa.
– foodwatch kritisiert: Mit TTIP und CETA wäre z.B. ein Glyphosat-Verbot kaum möglich; umstrittene Chemikalien aus den USA könnten in Europa auf den Markt kommen.
– Die Bundesregierung täuscht die Öffentlichkeit über die Risiken von TTIP und CETA.

Berlin, 21. Juni 2016. Die Freihandelsabkommen TTIP und CETA hebeln das europäische „Vorsorgeprinzip“ zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher aus – das belegt jetzt erstmals ein internationales Rechtsgutachten, das die Verbraucherorganisation foodwatch heute vorgestellt hat. Die Folgen der geplanten Handelsverträge zwischen Europäischer Union und den USA und Kanada seien weitreichend: So könnten zum Beispiel Chemikalien aus Nordamerika ohne europäische Zulassung auf den Markt kommen oder die Pestizidbelastung von Lebensmitteln steigen, heißt es in der Studie.

„Das europäische Vorsorgeprinzip ist in TTIP und CETA rechtlich nicht ausreichend abgesichert. Das Niveau des Gesundheits- und Verbraucherschutzes steht damit in Frage“, erklärte Prof. Dr. Peter-Tobias Stoll, Direktor der Abteilung Internationales Wirtschaftsrecht und Umweltrecht an der Georg-August-Universität Göttingen, der das Rechtsgutachten im Auftrag von foodwatch gemeinsam mit Dr. Wybe Th. Douma vom TMC Asser Instituut in Den Haag und Prof. Dr. Nicolas de Sadeleer von der Université Saint-Louis in Brüssel erstellt hat.

Das in den Verträgen der Europäischen Union festgeschriebene Vorsorgeprinzip bildet eine wesentliche Grundlage für die Gesundheits-, Umwelt- und Verbraucherpolitik in Europa – und unterscheidet sich von dem vielfach nur „nachsorgenden Ansatz“ in den USA und Kanada. Während in Nordamerika in vielen Bereichen Substanzen zugelassen werden, bis deren Schädlichkeit nachgewiesen wird, gilt beim Vorsorgeprinzip die Umkehr der Beweislast. Demnach muss ein Unternehmen – beispielsweise bei der Zulassung von Chemikalien – die Unschädlichkeit wissenschaftlich nachweisen und alle eigenen Studien dazu offenlegen. Regierungen in Europa müssen bei potenziellen Risiken vorsorgend aktiv werden, wenn es begründete Bedenken gibt.

Anders als von Vertretern der Bundesregierung und der Europäischen Union immer wieder behauptet, sei das Vorsorgeprinzip in den Vertragstexten für TTIP und CETA „nicht hinreichend verankert“, heißt es in der Studie für foodwatch. Sowohl TTIP als auch CETA bezögen sich zudem explizit auf rechtliche Verpflichtungen der Welthandelsorganisation (WTO), in denen sich das Vorsorgeprinzip, wie in Europa praktiziert, nicht wiederfindet. Regulierungsvorhaben, die sich auf das Prinzip der Vorsorge berufen, könnten somit in Zukunft verzögert, verwässert oder verhindert werden, so die Autoren.

Politiker in Brüssel und Berlin sowie Wirtschaftsvertreter behaupten hingegen, das Vorsorgeprinzip sei durch TTIP und CETA nicht in Gefahr. So erklärte Bundesjustizminister Heiko Maas gegenüber foodwatch, dass „das Vorsorgeprinzip bei den Verhandlungen nicht zur Disposition steht“. Bundeskanzlerin Angela Merkel versicherte, es werde „kein einziger Standard, der in der Europäischen Union oder in Deutschland gilt, abgesenkt“. Und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel versprach: „Eine Absenkung der erreichten Standards wird es nicht geben.“

„TTIP und CETA sind ein versteckter Angriff auf das europäische Vorsorgeprinzip. Klammheimlich soll ein Verfassungsrecht ausgehebelt werden – mit fatalen Folgen für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Behauptung der Bundesregierung, das Prinzip des vorsorgenden Verbraucherschutzes würde nicht angerührt und europäische Standards seien nicht in Gefahr, ist eine vorsätzliche Täuschung der Öffentlichkeit“, sagte foodwatch-Geschäftsführer Thilo Bode. „Das Vorsorgeprinzip wird in den Handelsverträgen nicht an einer einzigen Stelle genannt.“

Wie die Freihandelsverträge TTIP und CETA das Vorsorgeprinzip und somit Schutzstandards in Europa gefährden, veranschaulichen drei Beispiele:

Pestizide: Nach geltendem EU-Recht müssen Pestizide, bevor sie zugelassen werden, auf ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit geprüft werden. Bei begründeten Bedenken muss ein Stoff vorsorglich verboten werden. Aktuell fordern beispielsweise einige EU-Staaten ein Verbot des in der Wissenschaft umstrittenen Pestizids Glyphosat – und berufen sich dabei explizit auf das Vorsorgeprinzip. Mit TTIP wäre ein Glyphosat-Verbot nur schwer möglich oder würde Strafzölle nach sich ziehen.

Hormonelle Disruptoren: Hormonelle (oder auch endokrine) Disruptoren, wie beispielsweise Bisphenol A, stehen unter Verdacht, den Hormonhaushalt zu stören und die Gesundheit zu gefährden. Nach dem vorsorgenden Grundsatz hätten die Stoffe in der EU längst reguliert werden müssen. Die Europäische Kommission sollte bereits bis 2013 in einem ersten Schritt Kriterien zur Definition der umstrittenen Stoffe vorlegen – verzögerte dies jedoch mit Blick auf die laufenden TTIP-Verhandlungen jahrelang. Erst als deswegen der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Kommission verurteilte, legten die Beamten den EU-Mitgliedsstaaten vergangene Woche einen Vorschlag vor – der von Umweltorganisationen als zu lasch kritisiert wurde. Das Beispiel zeigt, wie die Verhandlungen über geplante Freihandelsabkommen bereits jetzt Maßnahmen zum Gesundheitsschutz verzögern. Sind CETA und TTIP erst einmal unterschrieben, so droht eine Regulierung endgültig nicht mehr zustande zu kommen.

Chemikalien: Die weltweit als streng geltende europäische Chemikalienverordnung (REACH) fußt auf dem Vorsorgeprinzip und steht damit im diametralen Gegensatz zum US-Recht, das grundsätzlich zunächst von der Unbedenklichkeit der Stoffe ausgeht. Da in TTIP und CETA das Prinzip des vorsorgenden Gesundheitsschutzes nicht verankert ist, könnte sich die EU nicht mehr erfolgreich darauf berufen. Die Folge: Chemikalien aus den USA oder Kanada, die in der EU verboten sind, könnten gegenseitig als gleichwertig anerkannt werden und ohne weitere Prüfung auf den europäischen Markt gelangen.

Trotz der weitreichenden Folgen von TTIP und CETA halten die Europäische Union und ihre Verhandlungspartner an den geplanten Abkommen fest. Der CETA-Vertrag zwischen EU und Kanada ist bereits fertig ausgehandelt und soll nach Plänen der Bundesregierung noch in diesem Jahr „vorläufig“ in Kraft treten – ohne, dass der Bundestag oder die nationalen Parlamente in anderen Mitgliedsstaaten darüber abstimmen. foodwatch hat gemeinsam mit den Organisationen Campact und Mehr Demokratie eine Bürgerklage gegen CETA vor dem Bundesverfassungsgereicht initiiert. Unter www.ceta-verfassungsbeschwerde.de können Bürgerinnen und Bürger die Klage mit einer Vollmacht unterstützen.

Link:
Verfassungsbeschwerde „Nein zu CETA!“: www.ceta-verfassungsbeschwerde.de

Quellen und weiterführende Informationen:
– Rechtsgutachten „CETA, TTIP und das europäische Vorsorgeprinzip“: tinyurl.com/jjqmxkp
– foodwatch-Hintergrundpapier „7 Thesen zu CETA, TTIP und dem europäischen Vorsorgeprinzip“: tinyurl.com/j5oepyb
– Zitate-Sammlung „Wie Politik und Wirtschaft die Öffentlichkeit über die Freihandelsabkommen täuschen“: tinyurl.com/jcwsffa

Pressekontakt:
Andreas Winkler
E-Mail: presse@foodwatch.de
Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 – 2 90




Brücke zur geregelten Einwanderung bauen / Punktesystem für ein dauerhaftes Bleiberecht

Pressemeldung

Berlin, 9.6.2016: Verstärkte Anstrengungen zur Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt und die rasche Verabschiedung eines Einwanderungsgesetzes fordert UnternehmensGrün, der Bundesverband der Grünen Wirtschaft. Der Verband schlägt in seinem aktuellen Positionspapier ein Punktesystem vor, mit dem der Anspruch auf ein dauerhaftes Bleiberecht erworben werden kann.

„Wenn die geburtenstarken Jahrgänge in den nächsten Jahren das Rentenalter erreichen, fehlt jährlich eine sechsstellige Zahl an Arbeitskräften. In zahlreichen Berufen ist es bereits heute schwierig, Nachwuchskräfte zu finden“, so Gottfried Härle, Inhaber einer mittelständischen Brauerei und Vorstandsmitglied von UnternehmensGrün. Allein aufgrund der demographischen Entwicklung kann die deutsche Wirtschaft langfristig von der gestiegenen Zuwanderung nur profitieren. Härle weiter: „Wenn die Aufnahme von Arbeit einer der wesentlichen Schlüssel zur Integration der Geflüchteten in unsere Gesellschaft darstellt, so sind in erster Linie die Unternehmen gefordert, diese Arbeitsplätze zu schaffen und Zuwanderern anzubieten. Sie werden Zeit und Geld in die Aus- und Weiterbildung von Migranten investieren müssen, jenseits allen kurzfristigen betriebswirtschaftlichen Kalküls.“

Neben der Wirtschaft sieht UnternehmensGrün aber vor allem die Politik in der Pflicht. Der Verband fordert die möglichst rasche Verabschiedung eines Einwanderungsgesetzes, um Migrantinnen und Migranten eine Brücke vom Asyl zur geregelten Einwanderung zu bauen. „Wer es innerhalb eines bestimmten Zeitraums schafft, sich ausreichende Sprachkenntnisse anzueignen, einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz zu finden und erfolgreich an einem Integrationskurs teilgenommen hat, sollte Anspruch auf ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland haben. Die entsprechenden Qualifikationen und Voraussetzungen könnten über ein Punktesystem nachgewiesen werden, in das auch noch ehrenamtliches oder soziales Engagement einfließen könnte. Über ein derartiges Punktesystem wäre es auch möglich, den Familiennachzug zu regeln“, so UnternehmensGrün-Vorstand Gottfried Härle.

Daneben fordert der Verband die Einführung eines weiteren, vierjährigen dualen Ausbildungsganges speziell für Geflüchtete, bei der im ersten Berufsschuljahr der Schwerpunkt auf der Sprachausbildung der Migranten liegt. Geflüchtete, die einen Ausbildungsplatz oder eine Arbeitsstelle gefunden haben, sollten ihren Wohnsitz frei wählen können. Die Schaffung von Anreizen für die Arbeitsaufnahme, etwa in Form von Sprachkursen, speziellen Praktika und staatlichen Eingliederungshilfen sollte die Integration in den Arbeitsmarkt beschleunigen. Für Geflüchtete, die den Weg in die Selbständigkeit suchen, fordert UnternehmensGrün spezielle Beratungsangebote und staatlich geförderte Mikrokredite für die Existenzgründung.

Das Positionspapier von UnternehmensGrün finden Sie im Internet unter: www.unternehmensgruen.org/wp-content/uploads/2016/06/Positionspapier2016_Gefl%C3%BCchtete_Arbeitsmarkt.pdf

Ansprechpartner UnternehmensGrün:

Gottfried Härle ist langjähriges Vorstandsmitglied von UnternehmensGrün, des Bundesverbandes der grünen Wirtschaft. Als Geschäftsführer der Brauerei Clemens Härle in Leutkirch im Allgäu beschäftigt er mehrere Geflüchtete. Er ist Autor des Positionspapiers von UnternehmensGrün.

Kontakt:
Am Hopfengarten 5
88299 Leutkirch im Allgäu
T +49 (0)7561 9828 0
F +49 (0)7561 9828 50
haerle@unternehmensgruen.de

Pressekontakt:

Kai Weller
Ahnen&Enkel
Agentur für Kommunikation
0176 24569084
weller@ahnenenkel.com




Wirtschaftsinitiative warnt: TTIP-Verlierer sind die regionalen Handwerksunternehmen

Pressemitteilung

Wirtschaftsinitiative „KMU gegen TTIP“ veröffentlicht neues Faktenblatt der Informationsreihe „TTIP
in der Diskussion“ / TTIP hat negative Folgen für Handwerksunternehmen / Meistervorbehalt und
Qualitätsstandards in Gefahr

Berlin, 08.06.2016: Würde das Freihandelsabkommen TTIP zwischen Europa und den USA zustande
kommen, so hätte das gravierende Auswirkungen auf deutsche Handwerksunternehmen. Darauf
macht die Wirtschaftsinitiative KMU gegen TTIP in einem Positionspapier aufmerksam. TTIP würde
nicht nur den unfairen Wettbewerb mit globalen Unternehmen verschärfen, etwa im Markt um
das öffentliche Beschaffungswesen. Auch der Meistervorbehalt und geschützte
Herkunftsbezeichnungen würden durch TTIP betroffen. Sogar die Arbeitssicherheit könnte unter
TTIP leiden.

Das deutsche Handwerk verfügt über eine hervorragende Ausbildung und der Meisterbrief ist eine Qualitätsgarantie für den Verbraucher. „Sollte der Meisterzwang von Seiten der USA als diskriminierende Qualifizierungsanforderung angesehen werden, dann würde das über kurz oder lang das Ende des Meisterbriefes bedeuten“, erklärt Schreinermeister Rainer Söntgerath, Co-Autor der Untersuchung und Geschäftsführer der WOHN-ROOM Innenausbau GmbH. Denn dann dürften US-Amerikanische Handwerker und Unternehmen auch ohne Meisterbrief ihre Leistungen in Deutschland anbieten – der Wettbewerb wäre ungleich und die Transparenz für den Kunden verloren. Derzeit muss man in 41 Handwerksberufen einen Meisterbrief vorweisen, um sich selbstständig zu machen. Dazu gehören Augenoptiker, Elektrotechniker und Tischler.

Handwerksbetriebe fürchten durch TTIP vor allem neuen und unfairen Wettbewerb. So wollen die Verhandlungsführer, dass Unternehmen beiderseits des Atlantiks einen leichteren Zugang zum jeweiligen öffentlichen Beschaffungswesen des Partnerlandes bekommen. „Buy-local“-Regelungen sollen abgebaut werden. „Handwerksunternehmen haben selten die Kapazitäten, sich an internationalen Ausschreibungen zu beteiligen“, erklärt Söntgerath. „Im Gegenzug würden aber international operierende Unternehmen in unseren Markt drängen, die nicht unsere handwerklichen Qualitätsstandards erfüllen.“

Eine aktuelle Umfrage von Handwerk International Baden-Württemberg zeigt, dass 79% der Handwerksbetriebe TTIP kritisch sehen.

„Als Brauer sehe ich die Gefahr, dass mit TTIP die Kennzeichnungspflicht von gentechnisch produzierten Lebensmitteln oder geschützte Herkunftsbezeichnungen wegfallen“, so Gottfried Härle, Geschäftsführer der Brauerei Härle und Co-Autor der Untersuchung. Für Handwerksbetriebe in der Lebensmittelproduktion, etwa Brauereien oder Käsereien, hätte das gravierende Folgen. Die möglichen Auswirkungen von TTIP sind vielfältig und reichen bis in den Arbeitsschutz: Da amerikanische und europäische Kennzeichnungsstandards nicht kompatibel sind, könnte die Sicherheit am Arbeitsplatz leiden. „Das Risiko ist groß, dass bei TTIP unter politischem Druck Lösungen durchgeboxt werden, die fachlich nicht sinnvoll sind. Zum Nachteil europäischer Handwerksbetriebe“, so Härle.

Die Wirtschaftsinitiative KMU gegen TTIP fordert daher den Abbruch der Verhandlungen.

Hintergrund: Die Wirtschaftsinitiative „KMU gegen TTIP“ – „Kleine und mittlere Unternehmen gegen das Transatlantische Handelsabkommen“ – wurde Anfang September 2015 von fünf Unternehmerinnen und Unternehmern aus unterschiedlichen Bundesländern gegründet. Die Arbeitsgemeinschaft möchte zu einer differenzierten Diskussion um TTIP beitragen und kritischen Stimmen aus den Reihen der Unternehmer*innen Gehör verschaffen. Aktuell haben über 2.400 Unternehmer*innen den Aufruf unterschrieben.

In der Reihe „TTIP in der Diskussion“ ist bereits erschienen:

Maschinenbau und Elektronikindustrie (Link: www.kmu-gegen-ttip.de/content/download/1616/40948/file/160204_Pressemitteilung_KMU_gegen_TTIP_Factsheet%20Maschinenbau.pdf)
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.kmu-gegen-ttip.de

Das Faktenblatt Handwerk finden Sie im Internet als Download unter: www.kmu-gegen-ttip.de/content/download/1629/40989/file/160608_Faktenblatt_TTIP_in_der_Diskussion_Handwerk.pdf

Kontakt:
Arbeitsgemeinschaft „KMU gegen TTIP DE“ // info@kmu-gegen-ttip.de
facebook.com/KMUgegenTTIP // twitter.com/KMUgegenTTIP_DE

Pressekontakt:
Kai Weller, Agentur Ahnen&Enkel
Mail: weller@ahnenenkel.com
Mobil: 0176 24569084




Verfassungsbeschwerde „Nein zu CETA“: Aktionsbündnis aus Campact, foodwatch und Mehr Demokratie startet Bürgerklage gegen Freihandelsabkommen zwischen EU und Kanada

Pressemitteilung

– Die Organisationen Campact, foodwatch und Mehr Demokratie bereiten eine Bürger-Verfassungsbeschwerde gegen CETA vor.
– Die von der EU geplante „vorläufige Anwendung“ des Freihandelsabkommens und die Vertragsinhalte sind nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
– Unter www.ceta-verfassungsbeschwerde.de können sich Bürgerinnen und Bürger der Beschwerde anschließen.

Berlin, 30. Mai 2016. Ein Aktionsbündnis aus Campact, foodwatch und Mehr Demokratie initiiert eine Bürger-Verfassungsbeschwerde gegen CETA. Das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada höhle die demokratischen Rechte der Bürgerinnen und Bürger aus. Dennoch solle nach Plänen der Europäischen Union das Abkommen bereits „vorläufig“ in Kraft treten – ohne dass der Bundestag und die Parlamente in anderen EU-Staaten darüber abgestimmt haben, kritisierten die drei Nichtregierungsorganisationen heute auf einer gemeinsamen Pressekonferenz in Berlin. Mit der Klage soll geprüft werden, ob der CETA-Vertrag, der als Blaupause für das TTIP-Abkommen mit den USA gilt, sowie seine „vorläufige Anwendung“ mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Unter www.ceta-verfassungsbeschwerde.de kann sich ab sofort jeder der Bürgerklage „Nein zu CETA“ anschließen.

„Sonderklagerechte für Investoren, demokratisch nicht legitimierte Expertengremien, eine fehlende Beteiligung des Deutschen Bundestages: CETA ist nicht nur demokratiepolitisch gefährlich, sondern auch verfassungsrechtlich bedenklich. Die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts lässt nur den Schluss zu, dass völkerrechtliche Verträge eines solchen Inhalts nicht mit dem Grundgesetz übereinstimmen“, sagte Prof. Bernhard Kempen, Direktor des Instituts für Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht an der Universität Köln, der das Aktionsbündnis als Prozessbevollmächtigter vertritt. „Die Verfassungsbeschwerde richtet sich nicht nur gegen ein deutsches Zustimmungsgesetz zu CETA, sondern auch schon gegen die Zustimmung Deutschlands zur sogenannten ‚vorläufigen Anwendung‘ des Handelsvertrages.“

Die Europäische Union plant, dass der EU-Ministerrat noch dieses Jahr über den CETA-Vertrag abstimmt und ihn damit zugleich für „vorläufig anwendbar“ erklärt – noch bevor ein einziges Parlament in den Mitgliedstaaten seine Zustimmung dazu erteilt hat. Bis dann in allen 28 nationalen Parlamenten abgestimmt würde, könnten Jahre vergehen und so Tatsachen geschaffen werden, kritisierten Campact, foodwatch und Mehr Demokratie. Sobald die Abstimmung im Ministerrat ansteht, will das Aktionsbündnis daher einen „Antrag auf einstweilige Anordnung“ beim Bundesverfassungsgericht einreichen, um dem deutschen Vertreter im EU-Rat zu untersagen, der „vorläufigen Anwendung“ zuzustimmen.

Daneben wenden sich die Initiatoren der Verfassungsbeschwerde auch gegen konkrete Inhalte des Handelsvertrages. So sind im CETA-Abkommen im Rahmen der „regulatorischen Zusammenarbeit“ Expertengremien vorgesehen. Diese „Joint Committees“ seien nicht demokratisch legitimiert, könnten aber trotzdem den Vertrag nach seinem Abschluss stetig weiterentwickeln und entscheidend verändern. „Wenn außerparlamentarische Gremien ohne parlamentarische Rückkopplung verbindliche Entscheidungen treffen können, ist das mit dem Demokratieprinzip des Grundgesetzes nicht vereinbar und verfassungswidrig“, sagte Roman Huber, Geschäftsführer von Mehr Demokratie. Das Aktionsbündnis kritisierte zudem das in CETA vorgesehene Investitionsgericht (ICS). Es schriebe Sonderklagerechte für ausländische Unternehmen fest. Investoren könnten Regierungen verklagen, sobald die vom Unternehmen erwarteten wirtschaftlichen Gewinne zum Beispiel auf Grund von schärferen Verbraucher- oder Umweltschutzgesetzen geschmälert werden, lautet die Kritik. „Eine Parallelgesetzgebung kann fast alle Lebensbereiche beeinflussen und eine Paralleljustiz Recht sprechen – damit verändert CETA den Kern unserer Verfassungsordnung“, fasste Roman Huber zusammen.

Thilo Bode, Geschäftsführer der Verbraucherorganisation foodwatch, betonte, dass es bei CETA – anders als bei bisherigen Handelsverträgen – nicht nur um den Abbau von Zöllen und die Angleichung technischer Standards gehe: „Das Abkommen greift tief in alle gesellschaftlichen Bereiche wie Umwelt-, Verbraucher- oder Arbeitnehmerschutz ein. Es ist unglaublich, dass ein solch weitreichender Vertrag schon ‚vorläufig‘ in Kraft treten soll, ohne dass auch nur ein Parlamentarier in den Mitgliedsstaaten dafür die Hand gehoben hat. Der Bundestag darf bei einer so wichtigen Entscheidung nicht entmachtet werden!“ Zudem setze CETA Standards, hinter die das geplante amerikanisch-europäische Freihandelsabkommen TTIP dann nicht mehr zurückfallen könne, kritisierte Bode: „CETA ist TTIP durch die Hintertür. Das müssen wir verhindern!“

„Die Verfassungsklage ist ein weiteres wichtiges Standbein unserer Kampagne neben Demonstrationen und Aktionen, mit denen wir auch weiter dafür kämpfen, CETA politisch zu verhindern. Sie bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine zusätzliche wirksame Möglichkeit, sich gegen die unfaire Handelspolitik unserer Regierung zu wehren“, so Maritta Strasser, verantwortliche Campaignerin bei Campact. „Jeder kann unsere Verfassungsbeschwerde ‚Nein zu CETA‘ jetzt ganz einfach mit seiner Unterschrift unterstützen. Je mehr Menschen die Verfassungsbeschwerde im Vorfeld unterstützen, desto deutlicher unsere Botschaft!“

Für CETA liegt, anders als für den „großen Bruder“ TTIP, der ausgehandelte Vertragstext bereits vor. Sobald die Europäische Union – voraussichtlich im Herbst – über den Handelsvertrag CETA entscheidet, wird das Aktionsbündnis seine Beschwerde offiziell beim Bundesverfassungsgericht einreichen.

Link:
– Bürgerklage „Nein zu CETA“: www.ceta-verfassungsbeschwerde.de

Redaktionelle Hinweise:
– FAQs zur Verfassungsbeschwerde: www.ceta-verfassungsbeschwerde.de/2016-05-30_FAQ_CETA-Verfassungsbeschwerde_für-Website_FINAL.pdf
– Hintergrundpapier des Prozessvertreters Prof. Bernhard Kempen: www.ceta-verfassungsbeschwerde.de/2016-05-30_Hintergrundpapier_CETA_Kempen_FINAL.pdf

Pressekontakte:

Campact
Jörg Haas
presse@campact.de
04231 / 95 75 90

foodwatch
Andreas Winkler
presse@foodwatch.de
030 / 24 04 76 290
0174 / 375 16 89

Mehr Demokratie
Anne Dänner
presse@mehr-demokratie.de
0178 / 816 3017
030 / 420 823 70




Wirtschaftsinitiative sieht sich von Minister Gabriel getäuscht: Private Schiedsgerichte sind mittelstandsfeindlich

Berlin, 20.5.2016: Die Wirtschaftsinitiative KMU gegen TTIP fordert eine klare Absage von Wirtschaftsminister Gabriel und der Bundesregierung zu dem Vorschlag, Investitionsschutz á la TTIP auch in der EU zu verankern. Das in der EU an diesem Vorschlag gearbeitet wird, hatte das geleakte „Non-Paper“ gezeigt.

„Wir fühlen uns getäuscht! Denn bisher hat Gabriel private Schiedsgerichte öffentlich kritisiert. Und nun sehen wir das Gegenteil – er geht auf Werbetour für ihren Erhalt und plant sogar die Ausweitung.“ sagt Martina Römmelt-Fella, Geschäftsführerin der Fella Maschinenbau GmbH. Und weiter: „Es ist völlig unverständlich, dass die Bundesregierung in TTIP, CETA und nun auch innerhalb der EU auf Sonderrechte für ausländische Investoren drängt.“

In dem von den Medien bekannt gemachten „Non-Paper“ wird dafür geworben, dass alle EU-Mitgliedsstaaten untereinander ein neues Schutzabkommen abschließen. So sollen Investoren auch in innereuropäischen Streitfällen auf private Schiedsrichter zurückgreifen können, die auf der Liste des „Permanent Court of Arbitration“ in Den Haag stehen (Die Zeit, 18.5.2016). Zur Begründung wird angegeben, dieser Investitionsschutz werde gebraucht, weil Investoren innerhalb der EU durch die Sonderklagerechte in TTIP und CETA sonst rechtlich schlechter gestellt würden als Investoren aus Nordamerika. Das konterkariert die aktuelle europäische Argumentationslinie und die Vermittlungsversuche der EU-Kommission. Diese fordert zwar in internationalen Abkommen Schiedsgerichte, will ihnen aber bei Konflikten innerhalb der EU die Zuständigkeit entziehen.

„Private Schiedsgerichte sind mittelstandsfeindlich und benachteiligen kleine und mittlere inländische Unternehmen. Gabriel scheint nur die Interessen einiger weniger Großunternehmen und Konzerne zu vertreten. Denn ein Investitionsschutzabkommen in der geplanten Form bedeuten letztlich: Renditeschutz für Konzerne, das unternehmerische Risiko wird der Gesellschaft aufgebürdet und Staaten werden durch mögliche Klagedrohungen in Milliardenhöhe erpressbar. Für mich als Unternehmer ist es nicht nachvollziehbar, warum wenige Unternehmen dieses Sonderrecht gegenüber allen anderen erhalten sollen – egal ob innerhalb der EU oder im Rahmen von CETA und TTIP“, betont Gottfried Härle von der Brauerei Clemens Härle in Leutkirch.

Hier geht es zum geleakten Papier “The AFFGN non-paper”:
http://www.s2bnetwork.org/wp-content/uploads/2016/05/Intra-EU-Bits2-18-05.pdf

Hintergrund: Die Wirtschaftsinitiative „Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) gegen TTIP“ wurde im Herbst 2015 von fünf Unternehmerinnen und Unternehmen aus unterschiedlichen Bundesländern gegründet. Die Arbeitsgemeinschaft möchte zu einer differenzierten Diskussion um TTIP beitragen und den KMU eine Stimme zu geben. Aktuell haben mehr als 2.400 Unternehmen den Aufruf unterschrieben. Weitere Informationen unter www.kmu-gegen-ttip.de

Die Pressemitteilung finden Sie auch als pdf im Anhang.

Kontakt:
Arbeitsgemeinschaft „KMU gegen TTIP DE“ // info@kmu-gegen-ttip.de
facebook.com/KMUgegenTTIP // twitter.com/KMUgegenTTIP_DE

Pressekontakt:
Kai Weller, Agentur Ahnen&Enkel
Mail: weller@ahnenenkel.com
Mobil: 0171 12 70 80 8




Wirtschaftsinitiative: TTIP für Maschinenbau-Unternehmen eine Mogelpackung

Pressemitteilung

Berlin, 22.04.2016: TTIP könnte sich für Unternehmen aus dem Maschinenbau und der Elektronikindustrie als Mogelpackung herausstellen. Darauf weist die Wirtschaftsinitiative „KMU gegen TTIP“ anlässlich des Obama-Besuchs in Hannover hin. Der US-Präsident wird dort am 24. April gemeinsam mit Angela Merkel Deutschlands größte Industriemesse eröffnen.

„TTIP wird die Erwartungen seiner Befürworter nicht erfüllen können“, warnt Martina Römmelt-Fella, Mitinitiatorin der Wirtschaftsinitiative KMU gegen TTIP und Geschäftsführerin der Fella Maschinenbau GmbH. Unternehmen aus dem Maschinenbau und der Elektronikindustrie erhoffen sich von TTIP vor allem eine Angleichung bei den Produktanforderungen dies- und jenseits des Atlantiks.

Als Beispiel führt der konservative Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbauer (VDMA) etwa an, dass Neutralleiter-Kabel in der EU blau gefärbt sein müssen, in den USA aber weiß. Solche unterschiedlichen Standards sind für Hersteller mit erheblichen Mehraufwand in der Produktion verbunden. „Die Beispiele, die der VDMA immer wieder nennt, führen in die Irre. Denn bei ihnen geht es um technische Spezifikationen. Die werden nicht in Gesetzen, sondern in nachgelagerten Verordnungen geregelt“, erklärt Römmelt-Fella. „TTIP ist dafür das falsche Instrument!“

Ein weiteres Problem: Die USA sind ein höchst fragmentierter Rechtsraum. Es ist nicht sicher, dass die US-Bundesstaaten an die Vereinbarungen von TTIP gebunden sind. „Die Systeme zur Konformitätsbewertung und Produktzertifizierung unterscheiden sich in EU und USA grundlegend“, erklärt Guido Körber, Unternehmer aus Brandenburg und Unterzeichner der Initiative. „Die größte Gefahr ist es nun, dass unter dem politischen Druck eine fachlich nicht ausgereifte Vereinbarung zustande kommt. Damit würden das sehr gute europäische System zur Produktzertifizierung und Konformitätsbewertung nachhaltig beschädigt. Leidtragend wäre vor allem der europäische Mittelstand.“

Hintergrund: Normen in der europäischen Elektronikindustrie sind mit der International Organisation for Standardization (ISO) und der International Electrotechnical Commission (IEC) harmonisiert. Es gilt der Grundsatz: Ein Sachverhalt, eine Norm. Demgegenüber ist der amerikanische Binnenmarkt bis heute nicht harmonisiert und Produktanforderungen weichen in den 50 Bundesstaaten oder sogar Countys voneinander ab. Beispiel Brandschutz für elektrische und elektronische Geräte: Dieser ist in den USA nicht gesetzlich geregelt, sondern wird von durch die Versicherungswirtschaft akkreditierten
Labors zertifiziert. Welches Zertifikat anerkannt wird entscheidet der Endkunde. Im Fall von öffentlicher Beschaffung kann das bis herunter zur Ebene des lokalen Feuerwehrchefs gehen.

Amerikanische Unternehmen bekommen einen einfachen Zugang zum europäischen Markt, während europäische Unternehmen weiterhin regionale Besonderheiten und Zulassungsanforderungen im amerikanischen Markt berücksichtigen müssen.

Die Wirtschaftsinitiative „KMU gegen TTIP – Kleine und Mittlere Unternehmen gegen das Transatlantische Handelsabkommen“ – wurde im Herbst 2015 von fünf Unternehmen aus unterschiedlichen Bundesländern gegründet. Die Arbeitsgemeinschaft möchte zu einer differenzierten Diskussion um TTIP beitragen und kritischen Stimmen aus den Reihen der Wirtschaft eine Stimme geben. Aktuell haben über 2.400 Unternehmer*innen den Aufruf unterschrieben.

In der Videoreihe „TTIP – Stimmen aus der Wirtschaft“ stellen Initiatoren und Unterstützer sich und ihre Argumente gegen TTIP vor. Den Beitrag über Guido Körber / Code Mercenaries finden Sie unter:
www.youtube.com/watch?v=MGJtDbdOFOQ
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.kmu-gegen-ttip.de.

Interviewtermine:
Martina Römmelt-Fella wird am Donnerstag, den 28.April 2016, auf der Hannover Messe sein, Guido
Körber am 27. April. Beide stehen für Interviewanfragen zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie
unbedingt vorher über uns einen Termin.

Mitinitiator Frank Immendorf (Unternehmer aus Lohmar) spricht auf der Abschlusskundgebung der
Demonstration am morgigen Samstag, den 23.4.2016. Die Initiative hatte im Vorfeld zur Teilnahme
aufgerufen und wird mit dem Banner „Unternehmen gegen TTIP“ vertreten sein.

Kontakt:
Arbeitsgemeinschaft „KMU gegen TTIP DE“ // info@kmu-gegen-ttip.de
facebook.com/KMUgegenTTIP // twitter.com/KMUgegenTTIP_DE

Pressekontakt:
Kai Weller, Agentur Ahnen&Enkel
Mail: weller@ahnenenkel.com
Mobil: 0176 24569084




Neue Studie zu „Folgen des Freihandels“ auf dem Textilmarkt

PRESSEMITTEILUNG

31. März 2016

Frankfurt a.M./Bonn: Chancen und Risiken des globalen Freihandels werden weiter kontrovers diskutiert. Im Fokus stehen dabei die stockenden Verhandlungen und möglichen Folgen der geplanten Freihandelsabkommen TTIP und CETA. Angesichts der gesellschaftlichen Brisanz des Themas, lohnt es sich einen Blick auf den seit Ende 2004 weitgehend liberalisierten Weltmarkt für Textilien und Bekleidung zu werfen. Welche Auswirkungen hatte das Auslaufen des Welttextilabkommens vor über zehn Jahren auf die Beschäftigten in den wichtigsten Produktionsländern? Dieser Frage geht eine neue Studie der Otto Brenner Stiftung nach, die von SÜDWIND-Mitarbeiterin Dr. Sabine Ferenschild in Kooperation mit der Volkswirtin Julia Schniewind verfasst wurde.

Anknüpfend an Vorgängerstudien aus den Jahren 2004 und 2009 überprüft die Untersuchung zentrale Prognosen über die Folgen der Handelsliberalisierung auf dem Welttextilmarkt. Prognostiziert wurden unter anderem ein Wachstum des Textil- und Bekleidungshandels sowie eine massive Verlagerung der Produktion nach China. Außerdem war vorhergesagt worden, dass der aus dem Freihandel resultierende Kampf um Marktanteile zu einem sozialen Wettlauf nach unten, auf dem Rücken der Beschäftigten, führen werde.

Die Studie untersucht nun die Folgen von zehn Jahren Handelsliberalisierung auf dem Weltmarkt für Textilien und Bekleidung am Beispiel von sieben Ländern (Bangladesch, China, Indien, Indonesien, Kambodscha, Türkei, Vietnam) und der EU. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass es, wie prognostiziert, zu einer Ausweitung des Welthandels und massiven Verlagerungen nach China gekommen ist. Außerdem seien die negativen Folgen eines sozial unregulierten Freihandels deutlich zu spüren: „Die Arbeitsbedingungen der Näherinnen und Näher, die für Hungerlöhne die Kleidung der großen Textilmarken herstellen, verdeutlichen, dass Freihandel in der Regel nicht zum Nutzen aller Beteiligten funktioniert. Wohlstand ist für die Arbeitnehmer-innen und Arbeitnehmer in den meisten Produktionsländern weiter eine Illusion. (…) Die Studie zeigt, dass der Schutz der Beschäftigten in den Mittelpunkt rücken muss“, so Otto Brenner Stiftung und IG Metall im Vorwort der Studie.

Gewinner des Freihandels sind vor allem die großen Marken-Unternehmen, während die Beschäftigten immer noch überwiegend unter unzumutbaren Arbeitsbedingungen und Billiglöhnen leiden. Dies gelte auch für Länder, die ihre Marktanteile im vergangenen Jahrzehnt steigern konnten (China, Bangladesch, Indien, Vietnam, Kambodscha und die Türkei). In allen untersuchten Produzentenländern waren Beschäftigte und Gewerkschaften mit Betriebs-verlagerungen, Entlassungen und Einschränkungen der Vereinigungsfreiheit konfrontiert.

Gleichzeitig weist die Studie darauf hin, dass das vergangene Jahrzehnt auch ein Jahrzehnt zunehmender Arbeitskämpfe und wachsenden Widerstands von Gewerkschaften und Zivil-gesellschaft gegen unzumutbare Arbeitsbedingungen war. Es gebe, so die Autorinnen, „keine Beobachtung sozialer Auswirkungen der Liberalisierung unter Laborbedingungen.“ Es lasse „sich nur vermuten, dass ohne den Widerstand der Beschäftigten die Löhne in den Schwerpunktländern niedriger, die Arbeitsplätze unsicherer, die Arbeitsbedingungen insgesamt prekärer und Gewerkschaften in ihrem Engagement noch stärker eingeschränkt wären, als sie es heute sind.“

Neben der Überprüfung der Auswirklungen von zehn Jahren Handelsliberalisierung bietet die Studie für alle am Textil- und Bekleidungssektor Interessierten einen aktuellen Überblick über die Entwicklung des Welthandels, die wichtigsten Lieferländer sowie Herausforderungen und Strategien der Schwerpunktländer bzw. -regionen.
Wichtige Quelle der Untersuchung sind – neben einer Auswertung der frei zugänglichen Sekundärliteratur – qualitative Interviews, die die Autorinnen mit ExpertInnen von Gewerkschaften und Nicht-Regierungsorganisationen geführt haben.

„Folgen des Freihandels – Das Ende des Welttextilabkommens und die Auswirkungen auf die Beschäftigten“, Otto Brenner Stiftung, Frankfurt am Main 2015.

Die Studie ist als Arbeitsheft 85 der Otto Brenner Stiftung erschienen und kann bei der Stiftung online bestellt oder heruntergeladen werden. (www.otto-brenner-stiftung.de)

Kontakt:

Otto Brenner Stiftung
Jupp Legrand Geschäftsführung
Tel.: (069) 6693-2810
info@otto-brenner-stiftung.de
www.otto-brenner-stiftung.de

SÜDWIND e.V. – Institut für Ökonomie und Ökumene
Dr. Sabine Ferenschild
Tel: (0228) 763698-16
ferenschild@suedwind-institut.de
www.suedwind-institut.de

Sandra Grigentin-Krämer

Öffentlichkeitsarbeit und Fundraising /
Public Relations and Fundraising
SÜDWIND e.V. – Institut für Ökonomie und Ökumene
Kaiserstraße 201
53113 Bonn

Tel.: +49 (0)228-763698-14
Fax: +49 (0)228-763698-22

E-Mail: grigentin-kraemer@suedwind-institut.de
Website: www.suedwind-institut.de




TTIP und CETA: Bundestagswissenschaftler zweifeln an EU-rechtlicher Zulässigkeit von Schiedsverfahren für Investoren – foodwatch veröffentlicht Parlamentsgutachten

Pressemitteilung – Thema: Freihandelsabkommen

Berlin, 22. Februar 2016. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat erhebliche Zweifel an der europarechtlichen Zulässigkeit von Schiedsverfahren für Investoren, wie sie mit den geplanten Freihandelsabkommen eingeführt werden sollen. In dem Gutachten der Parlamentswissenschaftler, das der Verbraucherorganisation foodwatch vorliegt, ist von „vielen und teils offenen Rechtsfragen“ die Rede. Demnach könnten Schiedsverfahren insbesondere die „Autonomie der Unionsrechtsordnung“ und die Befugnisse des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) untergraben, in dessen alleiniger Zuständigkeit die „letztverbindliche Auslegung des Unionsrechts“ liegt. Sowohl das europäisch-kanadische Handelsabkommen CETA, das kurz vor der Verabschiedung steht, als auch der geplante TTIP-Vertrag zwischen EU und USA sehen die Einführung einer Sonderjustiz vor, mit deren Hilfe Investoren Schadenersatzansprüche gegen Staaten geltend machen können.

„Die geplanten Abkommen würden eine inakzeptable Paralleljustiz für Unternehmen einführen. Das ist einer von zahlreichen Gründen, zunächst CETA und schließlich TTIP zu stoppen“, erklärte Lena Blanken, Volkswirtin bei foodwatch. „Schiedsgerichte ebenso wie der neuerdings diskutierte Investitionsgerichtshof würden Investoren gefährliche Sonderrechte einräumen: Sie könnten Staaten auch dann auf Milliardensummen verklagen, wenn sie vor den ordentlichen Gerichten keine Chance auf Schadenersatz hätten. Durch solche Klagerechte werden Staaten erpressbar gemacht.“

Das 36 Seiten umfassende Gutachten (Ausarbeitung PE 6-3000-25/15), das allen Bundestagsabgeordneten zur Verfügung steht, stammt vom 24. März 2015. Der Wissenschaftliche Dienst vergleicht darin die europarechtlich vorgegebene Rolle des EuGH mit den Plänen zur Einführung von Investor-Staat-Schiedsverfahren (ISDS-Investor-State-Dispute-Settlement) im fertig ausgehandelten CETA-Vertragsentwurf. Auch das geplante TTIP-Abkommen sieht die Einführung einer Sonderjustiz für Investoren vor. Anstelle von privaten Schiedsgerichten wollen die Europäische Kommission und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hier einen internationalen Investitionsgerichtshof installieren. Die von den Parlamentswissenschaftlern vorgetragenen Bedenken beziehen sich explizit auf CETA, die Argumentation ist jedoch gültig für beide Modelle.

Der Studie zufolge „könne die Einräumung eines alternativen Rechtswegs in Form des ISDS dazu führen, dass bestimmte Fragen des EU-Rechts eben dort und nicht mehr durch mitgliedstaatliche Gerichte behandelt würden, so dass auch diesbezüglich Vorlagen an den EuGH ausgeschlossen wären.“ Die Gutachter zeichnen beispielsweise die Gefahr, dass Investoren mit ihren Klagen vor Schiedsgerichten die Autonomie der EU-Gerichtsbarkeit bei der Prüfung von EU-Beihilfen für Unternehmen unterlaufen könnten: Es sei „unklar […], wie der EuGH die möglichen tatsächlichen Auswirkungen von Schiedsgerichtsentscheidungen auf das Unionsrecht und auf die Zuständigkeiten des EU-Gerichtshofs beurteilen würde. Problematisch könnten derartige Auswirkungen insbesondere dann sein, wenn Entschädigungen, die Investoren in Verfahren gegen die EU zugesprochen werden, in Widerspruch zu unionsrechtlichen (Rück-)Zahlungspflichten treten würden, etwa im EU-Beihilferecht bei Rückforderung von unionsrechtswidrig gewährten staatlichen Beihilfen.“

Der Wissenschaftliche Dienst empfiehlt deutlich, die offenen Rechtsfragen dem EuGH zur Begutachtung vorzulegen. Ob dies erfolgt ist, ist foodwatch nicht bekannt.

Redaktionelle Hinweise:

Gutachten PE 6-3000-25/15 des Wissenschaftlichen Dienstes, von foodwatch veröffentlicht: tinyurl.com/hysek4y

Pressekontakt:

foodwatch e.V.
Martin Rücker
E-Mail: presse@foodwatch.de
Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 – 2 90




Das Wissenschaftskartell: Wie interessengeleitete Forschung Werbung für TTIP macht – Von „computergestützten Gedankenexperimenten“ und aufgeblasenen Zukunftsprognosen

Pressemitteilung – Thema: Freihandelsabkommen

Berlin, 21. Februar 2016. Sie verbreiten falsche Zahlen, unterschlagen wichtige Einschränkungen, jazzen „computergestützte Gedankenexperimente“ zu gesicherten Zukunftsprognosen hoch: Mit manipulativen und irreführenden Darstellungen haben Wirtschaftswissenschaftler das geplante transatlantische Handelsabkommen immer wieder in ein viel zu positives Licht gerückt. Die Verbraucherorganisation foodwatch kritisierte am Sonntag, wie die Elite der deutschen Ökonomen mit unseriösen Methoden Reklame für das TTIP gemacht habe – darunter das Institut der Deutschen Wirtschaft Köln (IW), das Münchener ifo-Institut und sogar der Sachverständigenrat.

„Wären die Erwartungen an TTIP von Beginn an realistisch dargestellt worden – die Verhandlungen über ein solches Abkommen wären wohl niemals vermittelbar gewesen“, erklärte Lena Blanken, Volkswirtin bei foodwatch. „Die wirtschaftlichen Träume sind längst geplatzt, noch bevor TTIP ausverhandelt ist. Doch die Debatte war und ist bis heute geprägt von irreführenden Darstellungen und irrigen Hoffnungen auf Job- und Wachstumswunder.“

Schon bei den für den TTIP-Diskurs einflussreichsten Studien handelt es sich aus Sicht von foodwatch nicht um seriöse Studien, sondern um interessensgeleitende Forschung:

– Das Münchener ifo-Institut sagt im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung [1] sowie des Bundeswirtschaftsministeriums [2] deutliche Wohlfahrts- und Jobeffekte durch TTIP vorher. Politiker und Wirtschaftsverbände beriefen sich darauf, als lieferten die Studien Belege für die Segnungen des Abkommens. Doch selbst der Autor der Studien, Prof. Gabriel Felbermayr, betonte etwa, es sei „kein Jobwunder“, „kein riesiger Effekt“ auf den Arbeitsmarkt zu erwarten, immerhin: „Der Jobeffekt ist nicht negativ.“ [3, 4] Gegenüber foodwatch erklärte er, seine Arbeit sei „nicht eine Prognose, sondern das Resultat eines (computergestützten) Gedankenexperiments“ [5]. Belastbar ist etwas anderes.

– Eine weitere zentrale Studie der Pro-TTIP-Argumentation stammt vom Centre for Economic Policy Research (CEPR) in London, beauftragt von der Europäischen Kommission [6]. Verantwortlicher Wissenschaftler: Prof. Joseph Francois, der sich zuvor bei der Welthandelsorganisation WTO und bei der U.S. International Trade Commission, der Internationalen Handelskommission der Vereinigten Staaten für die Förderung des internationalen Handels einsetzte [7]. Francois schätzt, dass das europäische Bruttoinlandprodukt in einem besonders optimistischen, fiktiven Szenario durch TTIP im Jahr 2027 um insgesamt 119 Milliarden Euro höher liegen könnte als ohne TTIP. Zu diesem Wert kommt Francois allerdings nur unter sehr optimistischen Annahmen, indem er bis 2027 hohes Raten für das jährliche Wirtschaftswachstum unterstellt. Auf Nachfrage von foodwatch empfahl Francois, den absoluten Betrag von 119 Milliarden Euro beser nicht zu nennen, stattdessen den relativen Wert von rund 0,5 Prozent BIP-Zuwachs in zehn Jahren [8]. Das klingt deutlich weniger imposant, allein: Francois selbst nennt die stattliche 119-Milliaden-Euro-Summe bereits im ersten Satz in der Zusammenfassung der zentralen Ergebnisse seiner Studie.

TTIP-Befürworter aus Politik und Wirtschaft berufen sich dankbar auf diese Studien. Doch nicht genug, dass die vorhergesagten Effekte bei näherer Betrachtung geringer oder zweifelhafter sind, als es den Anschein hat: Auch die Akzeptanz der Methoden ist umstritten. Selbst die TTIP-Fans werfen sich gegenseitig mangelhafte Arbeit vor: ifo-Ökonom Gabriel Felbermayr bezeichnet das Vorgehen der CEPR-Forscher im Auftrag der EU-Kommission gegenüber foodwatch als „problematisch“ [9], die EU-Kommission wiederum nennt die ifo-Schätzungen „unrealistisch hoch“ [10]. Dennoch präsentieren selbst diejenigen, die es besser wissen müssten, die wackeligen Ergebnisse wie Fakten – wenn sie nur ausreichend pro-TTIP eingestellt sind:

– Bis heute kursiert ein Lobbypapier des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln („IW policy paper 11/2014“) [11], in der es unter Berufung auf die CEPR-Studie faktisch falsch heißt: „Für den durchschnittlichen vierköpfigen EU-Haushalt bedeutet dies [ein ambitioniertes TTIP-Abkommen; Anmerkung foodwatch] […] einen Einkommenszuwachs von etwa 545 Euro jährlich.“ Doch von einem jährlichen Einkommenszuwachs geht die Studie gerade nicht aus: Sie sagt – und dies auch nur für ein fiktives, äußerst ambitioniertes Szenario – voraus, dass TTIP das verfügbare Jahreseinkommen eines vierköpfigen Haushalts um 545 Euro anheben könnte. Insgesamt, nicht jährlich wachsend – und auch nicht sofort, sondern im Jahr 2027. Das IW Köln macht damit aus einer langfristig eintretenden Niveauerhöhung einen jährlichen Effekt und verschweigt, dass dieser zehn Jahre nach einem möglichen Inkrafttreten von TTIP. Vergleichbar wäre dies mit folgendem Fall: Den IW-Forschern wird eine jährliche Lohnsteigerung von 500 Euro vorhergesagt. Bei näherer Betrachtung stellt sich heraus: Erst in zehn Jahren wird das Gehaltsniveau einmalig um 500 Euro angehoben – ob das IW Köln dies als „kräftigen Schluck aus der Lohnpulle“ feiern würde?

– Auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung macht Reklame für TTIP: Er präsentiert die unter fiktiven und äußerst umstrittenen Annahmen erzeugten Schätzungen als gesicherte Erkenntnisse über die wirtschaftlichen Effekte. „Insbesondere führt das Abkommen zu Reallohnsteigerungen“, schreiben die „Wirtschaftsweisen“ in ihrem Jahresgutachten 2015/2015 [12]: „führt“, ohne Wenn und Aber. Vor allem die Job-Effekte lesen sich in der Darstellung der Weisen vielversprechend, schließlich „führt ein umfassendes Abkommen zu weltweiten Beschäftigungszuwächsen: In Deutschland lägen sie bei 110.00 Personen (das entspricht einem Zuwachs von 0,3%) und in der EU bei bis zu 400.000 Beschäftigten.“ Zweifel lässt diese Wortwahl nicht zu. Quelle dieser Erwartung sind jedoch jene „computergestützten Gedankenexperimente“ des ifo-Instituts – und diese geben die Top-Ökonomen des Sachverständigenrates noch nicht einmal korrekt wieder. Denn in der ifo-Studie heißt es, dass „bis zu“ 110.00 Arbeitsplätze geschaffen werden könnten – und zwar nur in dem wenig realistischen Fall, dass die EU und die USA praktisch zu einem gemeinsamen Binnenmarkt verschmölzen, in dem nur noch die Transportkosten als Handelshemmnisse existierten. Für eine gesicherte Erkenntnis taugt diese Herleitung nicht. Zudem verschweigt der Sachverständigenrat auch noch, dass es sich um einen Einmaleffekt handelt, der erst nach etwa zehn Jahren voll zum Tragen käme. Er hätte auch schreiben können: Nur unter unrealistisch ambitionierten Bedingungen könnte TTIP jährlich durchschnittlich bis zu 11.000 neue Arbeitsplätze schaffen, das entspricht etwa 0,03 Prozent (!) der Beschäftigtenzahl in Deutschland. Eine Korrektur der Darstellung lehnte der Sachverständigenrat gegenüber foodwatch ab – und regelte den Fall auf seine Weise: Im jüngsten Jahresgutachten 2015/2016 [13] verzichtet er auf alle zahlenmäßigen Angaben zu den wirtschaftlichen Effekten von TTIP.

Link:
Europäische Initiative Stop TTIP: www.ttip-aktion.foodwatch.de

Quellen und weiterführende Informationen:
[1] ifo-Studie für die Bertelsmann-Stiftung: www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/Projekte/87_Global_Economic_Symposium/STUDIE_Die_Transatlantische_Handels-und_Investitionspartnerschaft__THIP_.pdf
[2] ifo-Studie für das Bundeswirtschaftsministerium: www.bmwi.de/DE/Mediathek/publikationen,did=553962.html
[3] Prof. Gabriel Felbermayer im n-tv-Interview: www.n-tv.de/politik/Freier-Handel-fuehrt-zu-Ungleichheit-article12283116.html
[4] Prof. Gabriel Felbermayer in der Süddeutschen Zeitung: www.sueddeutsche.de/wirtschaft/studien-zum-freihandelsabkommen-malen-nach-zahlen-1.2085879-2
[5] Prof. Gabriel Felbermayer in einer E-Mail an foodwatch: tinyurl.com/juwvvlh
[6] CEPR-Studie im Auftrag der Europäischen Kommission: bit.ly/1cuYFUG
[7] www.wti.org/people/francois/
[8] E-Mail von Prof. Joseph Francois an foodwatch: tinyurl.com/hwoxqvj
[9] Prof. Gabriel Felbermayer in einer E-Mail an foodwatch: tinyurl.com/juwvvlh
[10] „Die transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft – Erläuterung der wirtschaftlichen Analyse“ (September 2013)
[11] IW Policy-Paper: www.iwkoeln.de/_storage/asset/184326/storage/master/file/5189000/download/PolicyPaper%20TTIP.pdf
[12] Jahresgutachten 2014/2015 www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/fileadmin/dateiablage/gutachten/jg201415/JG14_ges.pdf, S. 41
[13] Jahresgutachten 2015/2016 www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/fileadmin/dateiablage/gutachten/jg201516/wirtschafts-gutachten/jg15_ges.pdf

Pressekontakt: Martin Rücker, E-Mail: presse@foodwatch.de, Tel.: +49 (0)1 74 / 3 75 16 89