Gutachten zu CETA: “vorläufige“ Anwendung des Handelsvertrages kann zum Dauerzustand werden

Pressemitteilung

– Die EU will CETA “vorläufig“ in Kraft setzen; das entwertet die Ratifikationen durch die nationalen Parlamente
– Bündnis aus BUND, Campact, Greenpeace, foodwatch und Mehr Demokratie startet E-Mail-Petition an Wirtschaftsminister Gabriel, der “vorläufigen“ Anwendung von CETA nicht zuzustimmen
– ZDF-Kabarettist Max Uthoff (“Die Anstalt“) nimmt in Online-Sketch die “vorläufige“ Anwendung aufs Korn

Berlin, 22. August 2016. Wenn das Freihandelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada wie geplant “vorläufig“ angewendet wird, kann daraus ein Dauerzustand werden. Der Grund: Selbst wenn ein nationales Parlament den CETA-Vertrag nicht ratifiziert, könnte das Abkommen trotzdem weiter angewendet werden. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten des Völkerrechtlers Prof. Wolfgang Weiß von der Universität Speyer. “Die ‚vorläufige‘ Anwendung des CETA-Vertrags macht die nationalen Ratifikationen zum sinnentleerten Geschehen“, kritisierte Weiß. Die EU-Kommission plant, das Freihandelsabkommen CETA als Ganzes “vorläufig“ in Kraft zu setzen, noch bevor eines der nationalen Parlamente der EU darüber abgestimmt hat.

Um die “vorläufige“ Anwendung des CETA-Vertrages zu stoppen, starten die Organisationen BUND, Campact, Greenpeace, foodwatch und Mehr Demokratie eine gemeinsame E-Mail-Petition an Sigmar Gabriel. Darin rufen sie den Wirtschaftsminister dazu auf, einem entsprechenden Beschluss im EU-Ministerrat nicht zuzustimmen. “Sonst werden Parlamente zu nachgeordneten Notariatsstuben degradiert“, kritisierte Roman Huber, geschäftsführender Bundesvorstand von Mehr Demokratie. “Das geplante Vorgehen der EU-Kommission ist verfassungsrechtlich mit guten Chancen angreifbar.“

CETA greift als Freihandelsabkommen einer neuen Generation massiv in das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger ein. Dabei ist das europäisch-kanadische Abkommen keineswegs harmloser als TTIP, der noch nicht fertig verhandelte Vertrag zwischen EU und USA. Beide hätten erhebliche Auswirkungen auf europäische Standards zum Schutz von Umwelt und Verbrauchern.

Das Vorsorgeprinzip – ein Kernprinzip des Gesundheitsschutzes der EU – ist mit CETA gefährdet. Auf den rund 1.600 Seiten des Vertrages werde es nicht ein einziges Mal erwähnt, kritisierte Matthias Flieder, Handels-Experte von Greenpeace: “Bisher ermöglicht es das Vorsorgeprinzip, Gentechnik, Pestizide und Chemikalien zu verbieten, solange Risiken für die Gesundheit nicht klar ausgeschlossen sind. Das wäre mit CETA kaum mehr möglich.“ Hubert Weiger, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), ergänzte: “Die EU-Kommission hat es versäumt, in CETA das Vorsorgeprinzip zu verankern. Standards zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt stehen bereits jetzt unter Beschuss, wie wir am Beispiel hormonell wirksamer Schadstoffe erleben. Kommt CETA, so würde das Vorsorgeprinzip vollständig ausgehebelt werden – ein Super-GAU für Verbraucher und Umwelt.“

Im CETA-Vertrag werden zudem Ausschüsse gebildet, deren Befugnisse demokratisch nicht legitimiert sind und die in die Regelungshoheit von Bundestag und Bundesrat eingreifen. Selbst wenn nur Teile von CETA “vorläufig“ angewendet werden, bekommen die Bürgerinnen und Bürger die Konsequenzen zu spüren, noch bevor ihre Repräsentanten, die Parlamentarier, darüber abgestimmt haben. “Das höhlt unsere Demokratie aus“, sagte Maritta Strasser, verantwortliche Campaignerin bei Campact. “Es ist deshalb wichtig, dass so viele Bürgerinnen und Bürger wie möglich unsere Petition an Minister Gabriel unterschreiben.“

Dass die “vorläufige“ Anwendung geradezu absurde Züge annehmen könnte, zeigt ein Video der ZDF-Macher von “Die Anstalt“. In einem eigens für das Bündnis produzierten Sketch nimmt Max Uthoff als “CETA-Lobbyist“ das Freihandelsabkommen aufs Korn. “Wir freuen uns sehr über diese bitterböse Satire, die CETA auf die Spitze treibt“, so foodwatch-Geschäftsführer Thilo Bode. “Leider ist das geplante Abkommen mit Kanada alles andere als ein Spaß. Wenn die ‚vorläufige‘ Anwendung erst einmal vom EU-Ministerrat abgesegnet wurde, kann aus ‚vorläufig‘ schnell ‚endgültig‘ werden.“

Links und weiterführende Informationen:

– Gutachten zur “vorläufigen“ Anwendung: tinyurl.com/jcebd8u
– E-Mail-Aktion an Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel: www.ceta-aktion.foodwatch.de
– Video “Max Uthoff als CETA-Lobbyist“: youtu.be/Gv85Qj3anfI

Pressekontakte:

BUND, Annika Natus, presse@bund.net
030 / 2 75 86 464

Campact, Svenja Koch, presse@campact.de
04231 / 95 75 90

foodwatch, Sylvie Ahrens, presse@foodwatch.de
030 / 24 04 76 290, 0174 / 375 16 89

Greenpeace, Constanze Klinghammer, constanze.klinghammer@greenpeace.de
0175 / 3454 113

Mehr Demokratie, Anne Dänner, presse@mehr-demokratie.de
0178 / 816 3017, 030 / 420 823 70




„Unternehmen gegen CETA und TTIP – Wirtschaftsinitiative überreicht 2.500 Unterschriften an Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.“

Pressekonferenz der Initiative „Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gegen TTIP“:

Termin: Freitag, den 15.7.2016
Uhrzeit: 10:30 – 11:30 Uhr
Ort: Haus der Bundespressekonferenz / Schiffbauerdamm 40 / Ecke Reinhardtstr. 55, 10117 Berlin

Mit

Dr. Berend Diekmann, Referatsleiter im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Martina Römmelt-Fella, Geschäftsführerin Fella Maschinenbau GmbH, Mitinitiatorin „KMU gegen TTIP“
Frank Immendorf, Geschäftsführer Egovision GmbH, Mitinitiator „KMU gegen TTIP“
Guido Körber, Geschäftsführer Code Mercenaries, Beirat „KMU gegen TTIP“
Dr. Katharina Reuter, Geschäftsführerin UnternehmensGrün e.V., Beirat „KMU gegen TTIP“
Dr. Berend Diekmann wird auf dem Podium das Wirtschaftsministerium vertreten und Stellung zu den Positionen von „KMU gegen TTIP“ beziehen. Zum Ende der Pressekonferenz gibt es einen Fototermin zur Übergabe der Unterschriften durch die Initiatoren von „KMU gegen TTIP“ an Dr. Berend Diekmann als Vertreter des Wirtschaftsministeriums.

Hintergrund:

Im September 2015 haben fünf Unternehmerinnen und Unternehmer die unabhängige Wirtschafts-initiative “Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gegen TTIP” gegründet und dazu aufgerufen, gegen TTIP und ähnliche Freihandelsabkommen wie CETA zu unterzeichnen. Inzwischen haben über 2.500 Unternehmen aus ganz Deutschland unterzeichnet. Die Initiatoren von „KMU gegen TTIP“ sind davon überzeugt: Die geplanten Freihandelsabkommen CETA und TTIP schaden den wirtschaftlichen Interessen von weiten Teilen des Mittelstandes und ganzer Branchen in Deutschland.

Bei einer branchenübergreifenden Verhandlung drohen weniger starke Lobbygruppen zu Bauernopfern der Platzhirsche zu werden. Wenn beispielsweise die Interessen der Automobilindustrie gegen die der Agrarwirtschaft aufgewogen werden, dann besteht die Gefahr, dass ganze Branchen zur Verhandlungsmasse werden.

Negative Folgen durch TTIP sind insbesondere zu befürchten für die Agrar- und Ernährungswirtschaft und regional ausgerichtete Handwerksbetriebe, aber auch für mittelständische Maschinenbauunternehmen oder kleinere Unternehmen aus der Branche der Elektronikindustrie (Stichwort „Einbahnstraßen-Effekt“ für amerikanische Unternehmen). Diesen Unternehmen gibt “KMU gegen TTIP” eine Stimme.

Wir werden auf der Pressekonferenz ein neues Hintergrundpapier zu den Auswirkungen von TTIP auf kleine und mittlere Unternehmen aus dem Bereich Pharma/Gesundheitswesen vorstellen.

Weitere Aspekte der Pressekonferenz sind:

Wer sind die Unterzeichner von KMU gegen TTIP? (Übersicht über Unternehmen und Größenverteilung)
Was bedeutet TTIP für den mittelständischen Maschinenbau?
Was bedeutet TTIP für die Agrar- und Ernährungswirtschaft?
Was bedeutet TTIP für das Handwerk?

Wir bitten um Akkreditierung bis zum 13.07.2016.

Pressekontakt:

Kai Weller, Agentur Ahnen&Enkel, mobil: 0176 24569084, weller@ahnenenkel.com




Repräsentative Umfrage: 80 Prozent der Deutschen fordern Mitbestimmung des Bundestags bei TTIP und CETA

Pressemitteilung – Thema: Freihandelsabkommen

Berlin, 06. Juli 2016. Vier Fünftel aller Deutschen fordern, dass der Bundestag über Freihandelsabkommen der Europäischen Union mitentscheiden darf. Das geht aus einer repräsentativen Umfrage hervor, die das Meinungsforschungsinstitut Infratest dimap im Auftrag der Nichtregierungsorganisationen Campact und foodwatch durchgeführt hat. 80 Prozent der Befragten gaben an, der Bundestag müsse Freihandelsabkommen wie TTIP und CETA zustimmen, 74 Prozent sahen die Mitgliedstaaten in der Pflicht, 71 Prozent das Europaparlament.

„Das Votum zeigt eindeutig, dass die Bürgerinnen und Bürger nicht nur die Beteiligung des Europaparlaments, sondern auch eine Entscheidung der nationalen Parlamente fordern. Die Bundesregierung und die EU-Kommission planen allerdings, CETA ‚vorläufig‘ in Kraft zu setzen, ohne dass die nationalen Parlamente darüber abgestimmt haben“, sagte Lena Blanken von der Verbraucherorganisation foodwatch. „Dieses Vorgehen missachtet den Willen der Bevölkerung.“

Die Umfrageergebnisse sind umso aufschlussreicher, als sich die Deutschen nicht grundsätzlich gegen Freihandel aussprechen. So beurteilten über 90 Prozent der Befragten Handel zwischen der Bundesrepublik Deutschland und anderen Ländern als „eher gute“ oder „sehr gute“ Sache. Und über die Hälfte der mehr als 1.000 Befragten geht davon aus, dass – allgemein betrachtet – Freihandelsabkommen der Europäischen Union eher von Vorteil für Deutschland seien (53 Prozent).

Fragt man allerdings konkret nach dem europäisch-kanadischen Abkommen CETA und nach TTIP, dem geplanten Abkommen zwischen EU und USA, so sieht das Stimmungsbild schon anders aus: Dann sinkt die eher positive Wahrnehmung auf knapp ein Drittel (32 Prozent). Demgegenüber erwartet fast die Hälfte der Befragten (46 Prozent), dass mit TTIP und CETA eher Nachteile auf Deutschland zukommen.

„TTIP und CETA gehen weit über Handelserleichterungen wie beispielsweise niedrigere Zölle hinaus. Diese Handelsabkommen einer neuen Generation greifen tief in unsere Gesetzgebung bei Umwelt- und Klimaschutz ein und bedrohen europäische Verbraucher- sowie Arbeitnehmerrechte. Mit ihnen werden europäische Standards ausgehebelt, Verbesserungen sind künftig kaum mehr möglich“, so Maritta Strasser, verantwortliche Campaignerin bei Campact. „Kein Wunder, dass fast die Hälfte aller Deutschen durch TTIP und CETA Nachteile für sich befürchtet.“

Links:

– Umfrage zum Thema TTIP/ CETA: tinyurl.com/foodwatch-Umfrage-CETA-TTIP
– Verfassungsbeschwerde „Nein zu CETA“ von Campact, foodwatch und Mehr Demokratie: www.ceta-verfassungsbeschwerde.de
– Studie zum Vorsorgeprinzip: tinyurl.com/jjqmxkp
– Wissenschaftliches Kurzgutachten zur „vorläufigen Anwendung“ von CETA: tinyurl.com/jhph26n

Pressekontakt:

foodwatch e.V.
Sylvie Ahrens
E-Mail: presse@foodwatch.de
Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 – 2 90

Campact e.V.
Jörg Haas
E-Mail: presse@campact.de
Tel. + 49 (0)4231 / 95 75 90




foodwatch fordert Merkel, Malmström und Co. auf, falsche Aussagen zu TTIP und CETA richtigzustellen – Studie belegt: Freihandelsabkommen höhlen Vorsorgeprinzip und damit Gesundheits- und Verbraucherschutz aus

Pressemitteilung – Thema: Freihandelsabkommen

– In einem Offenen Brief fordert foodwatch Bundeskanzlerin Angela Merkel auf, Falschaussagen zu TTIP und CETA zu korrigieren.
– Ein Rechtsgutachten belegt erstmals: Anders als von Politikern in Berlin und Brüssel behauptet, ist das „Vorsorgeprinzip“ in TTIP und CETA nicht geschützt; europäische Standards sind dadurch in Gefahr.

Berlin, 27. Juni 2016. Die Verbraucherorganisation foodwatch hat Bundeskanzlerin Angela Merkel, EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström und weitere Politiker in Berlin und Brüssel aufgefordert, die Öffentlichkeit nicht mehr mit Falschaussagen zu den Freihandelsabkommen TTIP und CETA zu täuschen. Vertreter der Bundesregierung und der Europäischen Union behaupten regelmäßig, die geplanten Handelsverträge der EU mit den USA und Kanada würden das „Vorsorgeprinzip“ ohne Einschränkungen berücksichtigen und somit europäische Schutzstandards nicht gefährden. Ein internationales Rechtsgutachten renommierter Experten aus Deutschland, Belgien und den Niederlanden, das foodwatch kürzlich veröffentlicht hat, belegt allerdings das Gegenteil: Das Prinzip des vorsorgenden Verbraucherschutzes ist in TTIP und CETA „nicht hinreichend verankert“, heißt es in der Studie. Standards, etwa im Verbraucher- und Gesundheitsschutz, würden dadurch in Frage gestellt.

„Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, Ihre Ausführungen stehen im Widerspruch zu den wissenschaftlichen Erkenntnissen. Wir bitten Sie daher dringend darum, hierzu Stellung zu beziehen“, schrieb foodwatch-Geschäftsführer Thilo Bode in einem heute veröffentlichten Offenen Brief an Angela Merkel.

Frau Merkel hatte versichert, durch den TTIP-Handelsvertrag mit den USA werde „kein einziger Standard, der in der Europäischen Union oder in Deutschland gilt, abgesenkt“. Kritikern bot sie an: „Wer es mir nicht glaubt, kann bei mir vorstellig werden. Ich biete Gespräche an.“ Zahlreiche andere Politikerinnen und Politiker äußerten sich ähnlich. So sagte die für Handel zuständige EU-Kommissarin Cecilia Malmström: „Kein EU-Handelsabkommen wird das Schutzniveau für Verbraucher und Umwelt oder bei der Lebensmittelsicherheit absenken“. Ignacio Bercero, TTIP-Chefunterhändler der EU, versprach: „Wir halten das Vorsorgeprinzip vollständig aufrecht.“ Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel behauptete: „Eine Absenkung der erreichten Standards wird es nicht geben.“ Und Bundesjustizminister Heiko Maas erklärte gegenüber foodwatch, dass „das Vorsorgeprinzip bei den Verhandlungen nicht zur Disposition steht.“

Ein internationales Rechtsgutachten im Auftrag von foodwatch widerlegt diese Aussagen jedoch: „Der europäische Vorsorgegrundsatz und seine weitere Verwirklichung [ist] in den Regelungstexten nicht hinreichend verankert“, schreibt das Wissenschaftsteam um Prof. Dr. Peter-Tobias Stoll, Direktor der Abteilung Internationales Wirtschaftsrecht und Umweltrecht an der Georg-August-Universität Göttingen, Dr. Wybe Th. Douma vom TMC Asser Instituut in Den Haag und Prof. Dr. Nicolas de Sadeleer von der Université Saint-Louis in Brüssel. „In der Zusammenschau ist zu befürchten, dass bestehende und zukünftige europäische Regelungen (…) durch Vorgaben im CETA-Übereinkommen und nach den vorliegenden Vorschlägen der EU zu TTIP in Frage gestellt bzw. erschwert werden“.

„Die deutsche Regierung und die EU-Kommission behaupten unverdrossen, das für den Verbraucher- und Gesundheitsschutz so wichtige Vorsorgeprinzip bleibe bei TTIP und CETA vollständig gewahrt. Auf den 1.600 Seiten des CETA-Vertrages wird das Vorsorgeprinzip allerdings kein einziges Mal erwähnt. Wenn international angesehene Wissenschaftler belegen, dass die Behauptungen der Politiker nicht zutreffen, hat die Öffentlichkeit Anspruch auf eine Antwort. Angela Merkel, Sigmar Gabriel, Cecilia Malmström und Co. wundern sich über den wachsenden Widerstand der Bevölkerung gegen CETA und TTIP. Doch die Politiker geben dem Widerstand selber täglich Nahrung indem sie uns allen keinen reinen Wein einschenken über die negativen Effekte der Freihandelsabkommen“, sagte Thilo Bode von foodwatch.

Das in den Verträgen der Europäischen Union festgeschriebene Vorsorgeprinzip bildet eine wesentliche Grundlage für die Gesundheits-, Umwelt- und Verbraucherpolitik in Europa – und unterscheidet sich von dem vielfach nur „nachsorgenden Ansatz“ in den USA und Kanada. Während in Nordamerika in vielen Bereichen Substanzen zugelassen werden, bis deren Schädlichkeit nachgewiesen wird, gilt beim Vorsorgeprinzip die Umkehr der Beweislast. Demnach muss ein Unternehmen – beispielsweise bei der Zulassung von Chemikalien – die Unschädlichkeit wissenschaftlich nachweisen und alle eigenen Studien dazu offenlegen. Regierungen in Europa müssen bei potenziellen Risiken vorsorgend aktiv werden, wenn es begründete Bedenken gibt.

In Offenen Briefen hat foodwatch Bundeskanzlerin Angela Merkel, Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, Bundesjustizminister Heiko Maas, Bundesagrarminister Christian Schmidt sowie EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström, EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und EU-Chefunterhändler Ignacio Bercero aufgefordert, Stellung zu beziehen und die Aussagen zum Vorsorgeprinzip zu korrigieren.

Quellen und weiterführende Informationen:
– Offene Briefe von foodwatch: tinyurl.com/glso8rn
– Rechtsgutachten „CETA, TTIP und das europäische Vorsorgeprinzip“: tinyurl.com/jjqmxkp
– foodwatch-Hintergrundpapier „7 Thesen zu CETA, TTIP und dem europäischen Vorsorgeprinzip“: tinyurl.com/j5oepyb
– Zitate-Sammlung „Wie Politik und Wirtschaft die Öffentlichkeit über die Freihandelsabkommen täuschen“: tinyurl.com/jcwsffa

Pressekontakt:
Andreas Winkler
E-Mail: presse@foodwatch.de
Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 – 2 90




Studie: Wie TTIP und CETA das Vorsorgeprinzip aushebeln und europäische Verbraucherschutzstandards schwächen – Bundesregierung leugnet Risiken der Freihandelsabkommen

Pressemitteilung – Thema: Freihandelsabkommen

– Ein Rechtsgutachten belegt: Das europäische „Vorsorgeprinzip“ ist in TTIP und CETA nicht verankert – das bedroht den Gesundheits- und Verbraucherschutz in Europa.
– foodwatch kritisiert: Mit TTIP und CETA wäre z.B. ein Glyphosat-Verbot kaum möglich; umstrittene Chemikalien aus den USA könnten in Europa auf den Markt kommen.
– Die Bundesregierung täuscht die Öffentlichkeit über die Risiken von TTIP und CETA.

Berlin, 21. Juni 2016. Die Freihandelsabkommen TTIP und CETA hebeln das europäische „Vorsorgeprinzip“ zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher aus – das belegt jetzt erstmals ein internationales Rechtsgutachten, das die Verbraucherorganisation foodwatch heute vorgestellt hat. Die Folgen der geplanten Handelsverträge zwischen Europäischer Union und den USA und Kanada seien weitreichend: So könnten zum Beispiel Chemikalien aus Nordamerika ohne europäische Zulassung auf den Markt kommen oder die Pestizidbelastung von Lebensmitteln steigen, heißt es in der Studie.

„Das europäische Vorsorgeprinzip ist in TTIP und CETA rechtlich nicht ausreichend abgesichert. Das Niveau des Gesundheits- und Verbraucherschutzes steht damit in Frage“, erklärte Prof. Dr. Peter-Tobias Stoll, Direktor der Abteilung Internationales Wirtschaftsrecht und Umweltrecht an der Georg-August-Universität Göttingen, der das Rechtsgutachten im Auftrag von foodwatch gemeinsam mit Dr. Wybe Th. Douma vom TMC Asser Instituut in Den Haag und Prof. Dr. Nicolas de Sadeleer von der Université Saint-Louis in Brüssel erstellt hat.

Das in den Verträgen der Europäischen Union festgeschriebene Vorsorgeprinzip bildet eine wesentliche Grundlage für die Gesundheits-, Umwelt- und Verbraucherpolitik in Europa – und unterscheidet sich von dem vielfach nur „nachsorgenden Ansatz“ in den USA und Kanada. Während in Nordamerika in vielen Bereichen Substanzen zugelassen werden, bis deren Schädlichkeit nachgewiesen wird, gilt beim Vorsorgeprinzip die Umkehr der Beweislast. Demnach muss ein Unternehmen – beispielsweise bei der Zulassung von Chemikalien – die Unschädlichkeit wissenschaftlich nachweisen und alle eigenen Studien dazu offenlegen. Regierungen in Europa müssen bei potenziellen Risiken vorsorgend aktiv werden, wenn es begründete Bedenken gibt.

Anders als von Vertretern der Bundesregierung und der Europäischen Union immer wieder behauptet, sei das Vorsorgeprinzip in den Vertragstexten für TTIP und CETA „nicht hinreichend verankert“, heißt es in der Studie für foodwatch. Sowohl TTIP als auch CETA bezögen sich zudem explizit auf rechtliche Verpflichtungen der Welthandelsorganisation (WTO), in denen sich das Vorsorgeprinzip, wie in Europa praktiziert, nicht wiederfindet. Regulierungsvorhaben, die sich auf das Prinzip der Vorsorge berufen, könnten somit in Zukunft verzögert, verwässert oder verhindert werden, so die Autoren.

Politiker in Brüssel und Berlin sowie Wirtschaftsvertreter behaupten hingegen, das Vorsorgeprinzip sei durch TTIP und CETA nicht in Gefahr. So erklärte Bundesjustizminister Heiko Maas gegenüber foodwatch, dass „das Vorsorgeprinzip bei den Verhandlungen nicht zur Disposition steht“. Bundeskanzlerin Angela Merkel versicherte, es werde „kein einziger Standard, der in der Europäischen Union oder in Deutschland gilt, abgesenkt“. Und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel versprach: „Eine Absenkung der erreichten Standards wird es nicht geben.“

„TTIP und CETA sind ein versteckter Angriff auf das europäische Vorsorgeprinzip. Klammheimlich soll ein Verfassungsrecht ausgehebelt werden – mit fatalen Folgen für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Behauptung der Bundesregierung, das Prinzip des vorsorgenden Verbraucherschutzes würde nicht angerührt und europäische Standards seien nicht in Gefahr, ist eine vorsätzliche Täuschung der Öffentlichkeit“, sagte foodwatch-Geschäftsführer Thilo Bode. „Das Vorsorgeprinzip wird in den Handelsverträgen nicht an einer einzigen Stelle genannt.“

Wie die Freihandelsverträge TTIP und CETA das Vorsorgeprinzip und somit Schutzstandards in Europa gefährden, veranschaulichen drei Beispiele:

Pestizide: Nach geltendem EU-Recht müssen Pestizide, bevor sie zugelassen werden, auf ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit geprüft werden. Bei begründeten Bedenken muss ein Stoff vorsorglich verboten werden. Aktuell fordern beispielsweise einige EU-Staaten ein Verbot des in der Wissenschaft umstrittenen Pestizids Glyphosat – und berufen sich dabei explizit auf das Vorsorgeprinzip. Mit TTIP wäre ein Glyphosat-Verbot nur schwer möglich oder würde Strafzölle nach sich ziehen.

Hormonelle Disruptoren: Hormonelle (oder auch endokrine) Disruptoren, wie beispielsweise Bisphenol A, stehen unter Verdacht, den Hormonhaushalt zu stören und die Gesundheit zu gefährden. Nach dem vorsorgenden Grundsatz hätten die Stoffe in der EU längst reguliert werden müssen. Die Europäische Kommission sollte bereits bis 2013 in einem ersten Schritt Kriterien zur Definition der umstrittenen Stoffe vorlegen – verzögerte dies jedoch mit Blick auf die laufenden TTIP-Verhandlungen jahrelang. Erst als deswegen der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Kommission verurteilte, legten die Beamten den EU-Mitgliedsstaaten vergangene Woche einen Vorschlag vor – der von Umweltorganisationen als zu lasch kritisiert wurde. Das Beispiel zeigt, wie die Verhandlungen über geplante Freihandelsabkommen bereits jetzt Maßnahmen zum Gesundheitsschutz verzögern. Sind CETA und TTIP erst einmal unterschrieben, so droht eine Regulierung endgültig nicht mehr zustande zu kommen.

Chemikalien: Die weltweit als streng geltende europäische Chemikalienverordnung (REACH) fußt auf dem Vorsorgeprinzip und steht damit im diametralen Gegensatz zum US-Recht, das grundsätzlich zunächst von der Unbedenklichkeit der Stoffe ausgeht. Da in TTIP und CETA das Prinzip des vorsorgenden Gesundheitsschutzes nicht verankert ist, könnte sich die EU nicht mehr erfolgreich darauf berufen. Die Folge: Chemikalien aus den USA oder Kanada, die in der EU verboten sind, könnten gegenseitig als gleichwertig anerkannt werden und ohne weitere Prüfung auf den europäischen Markt gelangen.

Trotz der weitreichenden Folgen von TTIP und CETA halten die Europäische Union und ihre Verhandlungspartner an den geplanten Abkommen fest. Der CETA-Vertrag zwischen EU und Kanada ist bereits fertig ausgehandelt und soll nach Plänen der Bundesregierung noch in diesem Jahr „vorläufig“ in Kraft treten – ohne, dass der Bundestag oder die nationalen Parlamente in anderen Mitgliedsstaaten darüber abstimmen. foodwatch hat gemeinsam mit den Organisationen Campact und Mehr Demokratie eine Bürgerklage gegen CETA vor dem Bundesverfassungsgereicht initiiert. Unter www.ceta-verfassungsbeschwerde.de können Bürgerinnen und Bürger die Klage mit einer Vollmacht unterstützen.

Link:
Verfassungsbeschwerde „Nein zu CETA!“: www.ceta-verfassungsbeschwerde.de

Quellen und weiterführende Informationen:
– Rechtsgutachten „CETA, TTIP und das europäische Vorsorgeprinzip“: tinyurl.com/jjqmxkp
– foodwatch-Hintergrundpapier „7 Thesen zu CETA, TTIP und dem europäischen Vorsorgeprinzip“: tinyurl.com/j5oepyb
– Zitate-Sammlung „Wie Politik und Wirtschaft die Öffentlichkeit über die Freihandelsabkommen täuschen“: tinyurl.com/jcwsffa

Pressekontakt:
Andreas Winkler
E-Mail: presse@foodwatch.de
Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 – 2 90




Verfassungsbeschwerde „Nein zu CETA“: Aktionsbündnis aus Campact, foodwatch und Mehr Demokratie startet Bürgerklage gegen Freihandelsabkommen zwischen EU und Kanada

Pressemitteilung

– Die Organisationen Campact, foodwatch und Mehr Demokratie bereiten eine Bürger-Verfassungsbeschwerde gegen CETA vor.
– Die von der EU geplante „vorläufige Anwendung“ des Freihandelsabkommens und die Vertragsinhalte sind nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
– Unter www.ceta-verfassungsbeschwerde.de können sich Bürgerinnen und Bürger der Beschwerde anschließen.

Berlin, 30. Mai 2016. Ein Aktionsbündnis aus Campact, foodwatch und Mehr Demokratie initiiert eine Bürger-Verfassungsbeschwerde gegen CETA. Das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada höhle die demokratischen Rechte der Bürgerinnen und Bürger aus. Dennoch solle nach Plänen der Europäischen Union das Abkommen bereits „vorläufig“ in Kraft treten – ohne dass der Bundestag und die Parlamente in anderen EU-Staaten darüber abgestimmt haben, kritisierten die drei Nichtregierungsorganisationen heute auf einer gemeinsamen Pressekonferenz in Berlin. Mit der Klage soll geprüft werden, ob der CETA-Vertrag, der als Blaupause für das TTIP-Abkommen mit den USA gilt, sowie seine „vorläufige Anwendung“ mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Unter www.ceta-verfassungsbeschwerde.de kann sich ab sofort jeder der Bürgerklage „Nein zu CETA“ anschließen.

„Sonderklagerechte für Investoren, demokratisch nicht legitimierte Expertengremien, eine fehlende Beteiligung des Deutschen Bundestages: CETA ist nicht nur demokratiepolitisch gefährlich, sondern auch verfassungsrechtlich bedenklich. Die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts lässt nur den Schluss zu, dass völkerrechtliche Verträge eines solchen Inhalts nicht mit dem Grundgesetz übereinstimmen“, sagte Prof. Bernhard Kempen, Direktor des Instituts für Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht an der Universität Köln, der das Aktionsbündnis als Prozessbevollmächtigter vertritt. „Die Verfassungsbeschwerde richtet sich nicht nur gegen ein deutsches Zustimmungsgesetz zu CETA, sondern auch schon gegen die Zustimmung Deutschlands zur sogenannten ‚vorläufigen Anwendung‘ des Handelsvertrages.“

Die Europäische Union plant, dass der EU-Ministerrat noch dieses Jahr über den CETA-Vertrag abstimmt und ihn damit zugleich für „vorläufig anwendbar“ erklärt – noch bevor ein einziges Parlament in den Mitgliedstaaten seine Zustimmung dazu erteilt hat. Bis dann in allen 28 nationalen Parlamenten abgestimmt würde, könnten Jahre vergehen und so Tatsachen geschaffen werden, kritisierten Campact, foodwatch und Mehr Demokratie. Sobald die Abstimmung im Ministerrat ansteht, will das Aktionsbündnis daher einen „Antrag auf einstweilige Anordnung“ beim Bundesverfassungsgericht einreichen, um dem deutschen Vertreter im EU-Rat zu untersagen, der „vorläufigen Anwendung“ zuzustimmen.

Daneben wenden sich die Initiatoren der Verfassungsbeschwerde auch gegen konkrete Inhalte des Handelsvertrages. So sind im CETA-Abkommen im Rahmen der „regulatorischen Zusammenarbeit“ Expertengremien vorgesehen. Diese „Joint Committees“ seien nicht demokratisch legitimiert, könnten aber trotzdem den Vertrag nach seinem Abschluss stetig weiterentwickeln und entscheidend verändern. „Wenn außerparlamentarische Gremien ohne parlamentarische Rückkopplung verbindliche Entscheidungen treffen können, ist das mit dem Demokratieprinzip des Grundgesetzes nicht vereinbar und verfassungswidrig“, sagte Roman Huber, Geschäftsführer von Mehr Demokratie. Das Aktionsbündnis kritisierte zudem das in CETA vorgesehene Investitionsgericht (ICS). Es schriebe Sonderklagerechte für ausländische Unternehmen fest. Investoren könnten Regierungen verklagen, sobald die vom Unternehmen erwarteten wirtschaftlichen Gewinne zum Beispiel auf Grund von schärferen Verbraucher- oder Umweltschutzgesetzen geschmälert werden, lautet die Kritik. „Eine Parallelgesetzgebung kann fast alle Lebensbereiche beeinflussen und eine Paralleljustiz Recht sprechen – damit verändert CETA den Kern unserer Verfassungsordnung“, fasste Roman Huber zusammen.

Thilo Bode, Geschäftsführer der Verbraucherorganisation foodwatch, betonte, dass es bei CETA – anders als bei bisherigen Handelsverträgen – nicht nur um den Abbau von Zöllen und die Angleichung technischer Standards gehe: „Das Abkommen greift tief in alle gesellschaftlichen Bereiche wie Umwelt-, Verbraucher- oder Arbeitnehmerschutz ein. Es ist unglaublich, dass ein solch weitreichender Vertrag schon ‚vorläufig‘ in Kraft treten soll, ohne dass auch nur ein Parlamentarier in den Mitgliedsstaaten dafür die Hand gehoben hat. Der Bundestag darf bei einer so wichtigen Entscheidung nicht entmachtet werden!“ Zudem setze CETA Standards, hinter die das geplante amerikanisch-europäische Freihandelsabkommen TTIP dann nicht mehr zurückfallen könne, kritisierte Bode: „CETA ist TTIP durch die Hintertür. Das müssen wir verhindern!“

„Die Verfassungsklage ist ein weiteres wichtiges Standbein unserer Kampagne neben Demonstrationen und Aktionen, mit denen wir auch weiter dafür kämpfen, CETA politisch zu verhindern. Sie bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine zusätzliche wirksame Möglichkeit, sich gegen die unfaire Handelspolitik unserer Regierung zu wehren“, so Maritta Strasser, verantwortliche Campaignerin bei Campact. „Jeder kann unsere Verfassungsbeschwerde ‚Nein zu CETA‘ jetzt ganz einfach mit seiner Unterschrift unterstützen. Je mehr Menschen die Verfassungsbeschwerde im Vorfeld unterstützen, desto deutlicher unsere Botschaft!“

Für CETA liegt, anders als für den „großen Bruder“ TTIP, der ausgehandelte Vertragstext bereits vor. Sobald die Europäische Union – voraussichtlich im Herbst – über den Handelsvertrag CETA entscheidet, wird das Aktionsbündnis seine Beschwerde offiziell beim Bundesverfassungsgericht einreichen.

Link:
– Bürgerklage „Nein zu CETA“: www.ceta-verfassungsbeschwerde.de

Redaktionelle Hinweise:
– FAQs zur Verfassungsbeschwerde: www.ceta-verfassungsbeschwerde.de/2016-05-30_FAQ_CETA-Verfassungsbeschwerde_für-Website_FINAL.pdf
– Hintergrundpapier des Prozessvertreters Prof. Bernhard Kempen: www.ceta-verfassungsbeschwerde.de/2016-05-30_Hintergrundpapier_CETA_Kempen_FINAL.pdf

Pressekontakte:

Campact
Jörg Haas
presse@campact.de
04231 / 95 75 90

foodwatch
Andreas Winkler
presse@foodwatch.de
030 / 24 04 76 290
0174 / 375 16 89

Mehr Demokratie
Anne Dänner
presse@mehr-demokratie.de
0178 / 816 3017
030 / 420 823 70




Neue Studie zu „Folgen des Freihandels“ auf dem Textilmarkt

PRESSEMITTEILUNG

31. März 2016

Frankfurt a.M./Bonn: Chancen und Risiken des globalen Freihandels werden weiter kontrovers diskutiert. Im Fokus stehen dabei die stockenden Verhandlungen und möglichen Folgen der geplanten Freihandelsabkommen TTIP und CETA. Angesichts der gesellschaftlichen Brisanz des Themas, lohnt es sich einen Blick auf den seit Ende 2004 weitgehend liberalisierten Weltmarkt für Textilien und Bekleidung zu werfen. Welche Auswirkungen hatte das Auslaufen des Welttextilabkommens vor über zehn Jahren auf die Beschäftigten in den wichtigsten Produktionsländern? Dieser Frage geht eine neue Studie der Otto Brenner Stiftung nach, die von SÜDWIND-Mitarbeiterin Dr. Sabine Ferenschild in Kooperation mit der Volkswirtin Julia Schniewind verfasst wurde.

Anknüpfend an Vorgängerstudien aus den Jahren 2004 und 2009 überprüft die Untersuchung zentrale Prognosen über die Folgen der Handelsliberalisierung auf dem Welttextilmarkt. Prognostiziert wurden unter anderem ein Wachstum des Textil- und Bekleidungshandels sowie eine massive Verlagerung der Produktion nach China. Außerdem war vorhergesagt worden, dass der aus dem Freihandel resultierende Kampf um Marktanteile zu einem sozialen Wettlauf nach unten, auf dem Rücken der Beschäftigten, führen werde.

Die Studie untersucht nun die Folgen von zehn Jahren Handelsliberalisierung auf dem Weltmarkt für Textilien und Bekleidung am Beispiel von sieben Ländern (Bangladesch, China, Indien, Indonesien, Kambodscha, Türkei, Vietnam) und der EU. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass es, wie prognostiziert, zu einer Ausweitung des Welthandels und massiven Verlagerungen nach China gekommen ist. Außerdem seien die negativen Folgen eines sozial unregulierten Freihandels deutlich zu spüren: „Die Arbeitsbedingungen der Näherinnen und Näher, die für Hungerlöhne die Kleidung der großen Textilmarken herstellen, verdeutlichen, dass Freihandel in der Regel nicht zum Nutzen aller Beteiligten funktioniert. Wohlstand ist für die Arbeitnehmer-innen und Arbeitnehmer in den meisten Produktionsländern weiter eine Illusion. (…) Die Studie zeigt, dass der Schutz der Beschäftigten in den Mittelpunkt rücken muss“, so Otto Brenner Stiftung und IG Metall im Vorwort der Studie.

Gewinner des Freihandels sind vor allem die großen Marken-Unternehmen, während die Beschäftigten immer noch überwiegend unter unzumutbaren Arbeitsbedingungen und Billiglöhnen leiden. Dies gelte auch für Länder, die ihre Marktanteile im vergangenen Jahrzehnt steigern konnten (China, Bangladesch, Indien, Vietnam, Kambodscha und die Türkei). In allen untersuchten Produzentenländern waren Beschäftigte und Gewerkschaften mit Betriebs-verlagerungen, Entlassungen und Einschränkungen der Vereinigungsfreiheit konfrontiert.

Gleichzeitig weist die Studie darauf hin, dass das vergangene Jahrzehnt auch ein Jahrzehnt zunehmender Arbeitskämpfe und wachsenden Widerstands von Gewerkschaften und Zivil-gesellschaft gegen unzumutbare Arbeitsbedingungen war. Es gebe, so die Autorinnen, „keine Beobachtung sozialer Auswirkungen der Liberalisierung unter Laborbedingungen.“ Es lasse „sich nur vermuten, dass ohne den Widerstand der Beschäftigten die Löhne in den Schwerpunktländern niedriger, die Arbeitsplätze unsicherer, die Arbeitsbedingungen insgesamt prekärer und Gewerkschaften in ihrem Engagement noch stärker eingeschränkt wären, als sie es heute sind.“

Neben der Überprüfung der Auswirklungen von zehn Jahren Handelsliberalisierung bietet die Studie für alle am Textil- und Bekleidungssektor Interessierten einen aktuellen Überblick über die Entwicklung des Welthandels, die wichtigsten Lieferländer sowie Herausforderungen und Strategien der Schwerpunktländer bzw. -regionen.
Wichtige Quelle der Untersuchung sind – neben einer Auswertung der frei zugänglichen Sekundärliteratur – qualitative Interviews, die die Autorinnen mit ExpertInnen von Gewerkschaften und Nicht-Regierungsorganisationen geführt haben.

„Folgen des Freihandels – Das Ende des Welttextilabkommens und die Auswirkungen auf die Beschäftigten“, Otto Brenner Stiftung, Frankfurt am Main 2015.

Die Studie ist als Arbeitsheft 85 der Otto Brenner Stiftung erschienen und kann bei der Stiftung online bestellt oder heruntergeladen werden. (www.otto-brenner-stiftung.de)

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CETA durch die Hintertür: Wirtschaftsminister Gabriel plant Entmachtung des Bundestages

Pressemitteilung – Thema: Freihandelsabkommen

– Bundesregierung will Freihandelsabkommen mit Kanada ohne Parlamentsvotum vorläufig in Kraft setzen
– Mit der vorläufigen Anwendung begeht Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel Wortbruch
– Wissenschaftliches Gutachten sieht demokratiepolitische und verfassungsrechtliche Probleme

Berlin, 28. März 2016. Das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA soll vorläufig in Kraft treten – ohne dass der Bundestag überhaupt darüber abstimmt. Das Bundeswirtschaftsministerium spricht sich dafür aus, dass die EU-Staaten das Abkommen per Beschluss vorläufig anwenden. Das sei „übliche Praxis“ und „vollständig demokratisch“, erklärte das Ministerium in einer Unterrichtung vor dem Deutschen Bundestag.

„Erst versichert Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel, ohne ein ‚Ja‘ des Bundestages gebe es weder CETA noch TTIP. Jetzt soll der CETA-Vertrag ohne Beteiligung des Parlaments vorläufig in Kraft treten, obwohl das Abkommen in dessen Regelungshoheit eingreifen kann. Herr Gabriel will das CETA-Abkommen durch die Hintertür durchsetzen – ohne dass je ein deutscher Parlamentarier die Hand gehoben hat. Das ist ein demokratiepolitischer Skandal und ein Betrug an der Öffentlichkeit“, erklärte Thilo Bode, Geschäftsführer der Verbraucherorganisation foodwatch. „Wenn die nationalen Parlamente erst in vielen Jahren die Chance bekommen, über CETA abzustimmen, sind bereits Fakten geschaffen. Dann ist eine Ablehnung sehr unwahrscheinlich.“

Noch 2014 erklärte Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel in einem Brief an die Fraktionen des Deutschen Bundestages, dass „ein Abschluss allein durch die EU (…) nicht in Frage“ käme. Die nationalen Parlamente müssten dem Abkommen zustimmen. Mit seinem Vorhaben, die Parlamentarier bei der Entscheidung über CETA jahrelang außen vor zu lassen, setzt der Wirtschaftsminister laut foodwatch seine systematische Täuschungsstrategie in der Freihandelspolitik fort.

Auch juristisch begibt sich Sigmar Gabriel auf Glatteis. Es sei „verfassungsrechtlich wie demokratiepolitisch unakzeptabel, dass die vorläufige Anwendung eines Abkommens an den Parlamenten vorbei erfolgt“, heißt es in einem Gutachten des Europa- und Völkerrechtlers Prof. Dr. Wolfgang Weiß von der Universität Speyer, das die Verbraucherorganisation foodwatch am Samstag veröffentlicht hat. Dadurch „treten die Wirkungen des Abkommens bereits ein, noch ehe eine Zustimmung der Parlamente hierzu erfolgen muss“, kritisiert Prof. Weiß. Das sei zwar tatsächlich gängige Praxis in der EU, aber die „umfangreichen Freihandelsabkommen der neuen Generation“ – zu denen CETA und TTIP gehören – seien „von hoher politischer Bedeutung“, stellten „die Handelsbeziehungen auf eine völlig neue Grundlage“ und berührten den „Entscheidungsraum des deutschen Gesetzgebers“, schreibt der Jurist.

foodwatch forderte die Bundesregierung auf, die vorläufige Anwendung abzulehnen: „Bei den Freihandelsabkommen der neuen Generation geht es um weit mehr als Zollsenkungen – CETA und TTIP können in die Regelungshoheit des deutschen Parlaments eingreifen. Unsere gewählten Vertreter müssen darüber mitentscheiden, sonst kommt unsere Demokratie zu schaden“, erklärte Thilo Bode.

CETA gilt als „Zwillingsbruder“ des umstrittenen Freihandelsabkommens TTIP zwischen der EU und den USA. CETA enthält kritische Elemente wie zum Beispiel die sogenannte regulatorischen Zusammenarbeit, die den Konzernen noch mehr Einfluss auf die Gesetzgebung einräumt. Das Abkommen soll im Herbst dieses Jahres vom EU-Ministerrat beschlossen werden.

Redaktionelle Hinweise:

– Sachstandsbericht des Bundeswirtschaftsministeriums zu CETA: tinyurl.com/gkudtan
– Wissenschaftliches Kurzgutachten von Prof. Dr. Wolfgang Weiß zur „vorläufigen Anwendung“ von CETA: tinyurl.com/jhph26n
– Schreiben von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel an die Fraktionen des Deutschen Bundestages: tinyurl.com/gupge26

Pressekontakt:
foodwatch e.V.
Andreas Winkler
E-Mail: presse@foodwatch.de
Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 – 2 90




TTIP und CETA: Bundestagswissenschaftler zweifeln an EU-rechtlicher Zulässigkeit von Schiedsverfahren für Investoren – foodwatch veröffentlicht Parlamentsgutachten

Pressemitteilung – Thema: Freihandelsabkommen

Berlin, 22. Februar 2016. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat erhebliche Zweifel an der europarechtlichen Zulässigkeit von Schiedsverfahren für Investoren, wie sie mit den geplanten Freihandelsabkommen eingeführt werden sollen. In dem Gutachten der Parlamentswissenschaftler, das der Verbraucherorganisation foodwatch vorliegt, ist von „vielen und teils offenen Rechtsfragen“ die Rede. Demnach könnten Schiedsverfahren insbesondere die „Autonomie der Unionsrechtsordnung“ und die Befugnisse des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) untergraben, in dessen alleiniger Zuständigkeit die „letztverbindliche Auslegung des Unionsrechts“ liegt. Sowohl das europäisch-kanadische Handelsabkommen CETA, das kurz vor der Verabschiedung steht, als auch der geplante TTIP-Vertrag zwischen EU und USA sehen die Einführung einer Sonderjustiz vor, mit deren Hilfe Investoren Schadenersatzansprüche gegen Staaten geltend machen können.

„Die geplanten Abkommen würden eine inakzeptable Paralleljustiz für Unternehmen einführen. Das ist einer von zahlreichen Gründen, zunächst CETA und schließlich TTIP zu stoppen“, erklärte Lena Blanken, Volkswirtin bei foodwatch. „Schiedsgerichte ebenso wie der neuerdings diskutierte Investitionsgerichtshof würden Investoren gefährliche Sonderrechte einräumen: Sie könnten Staaten auch dann auf Milliardensummen verklagen, wenn sie vor den ordentlichen Gerichten keine Chance auf Schadenersatz hätten. Durch solche Klagerechte werden Staaten erpressbar gemacht.“

Das 36 Seiten umfassende Gutachten (Ausarbeitung PE 6-3000-25/15), das allen Bundestagsabgeordneten zur Verfügung steht, stammt vom 24. März 2015. Der Wissenschaftliche Dienst vergleicht darin die europarechtlich vorgegebene Rolle des EuGH mit den Plänen zur Einführung von Investor-Staat-Schiedsverfahren (ISDS-Investor-State-Dispute-Settlement) im fertig ausgehandelten CETA-Vertragsentwurf. Auch das geplante TTIP-Abkommen sieht die Einführung einer Sonderjustiz für Investoren vor. Anstelle von privaten Schiedsgerichten wollen die Europäische Kommission und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hier einen internationalen Investitionsgerichtshof installieren. Die von den Parlamentswissenschaftlern vorgetragenen Bedenken beziehen sich explizit auf CETA, die Argumentation ist jedoch gültig für beide Modelle.

Der Studie zufolge „könne die Einräumung eines alternativen Rechtswegs in Form des ISDS dazu führen, dass bestimmte Fragen des EU-Rechts eben dort und nicht mehr durch mitgliedstaatliche Gerichte behandelt würden, so dass auch diesbezüglich Vorlagen an den EuGH ausgeschlossen wären.“ Die Gutachter zeichnen beispielsweise die Gefahr, dass Investoren mit ihren Klagen vor Schiedsgerichten die Autonomie der EU-Gerichtsbarkeit bei der Prüfung von EU-Beihilfen für Unternehmen unterlaufen könnten: Es sei „unklar […], wie der EuGH die möglichen tatsächlichen Auswirkungen von Schiedsgerichtsentscheidungen auf das Unionsrecht und auf die Zuständigkeiten des EU-Gerichtshofs beurteilen würde. Problematisch könnten derartige Auswirkungen insbesondere dann sein, wenn Entschädigungen, die Investoren in Verfahren gegen die EU zugesprochen werden, in Widerspruch zu unionsrechtlichen (Rück-)Zahlungspflichten treten würden, etwa im EU-Beihilferecht bei Rückforderung von unionsrechtswidrig gewährten staatlichen Beihilfen.“

Der Wissenschaftliche Dienst empfiehlt deutlich, die offenen Rechtsfragen dem EuGH zur Begutachtung vorzulegen. Ob dies erfolgt ist, ist foodwatch nicht bekannt.

Redaktionelle Hinweise:

Gutachten PE 6-3000-25/15 des Wissenschaftlichen Dienstes, von foodwatch veröffentlicht: tinyurl.com/hysek4y

Pressekontakt:

foodwatch e.V.
Martin Rücker
E-Mail: presse@foodwatch.de
Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 – 2 90




Emnid-Umfrage: Zustimmung zu TTIP auf dem Tiefststand – Bürger sehen in Gabriels Werbekampagne für das Abkommen einen Schaden für die SPD

Gemeinsame Pressemitteilung von Campact und foodwatch – Thema: Freihandelsabkommen

Berlin, 16. Oktober 2015.
Nach der Großdemonstration gegen das geplante transatlantische Freihandelsabkommen ist die Zustimmung zu TTIP in der Bevölkerung auf einem neuen Tiefststand angekommen. 46 Prozent der Bürgerinnen und Bürger halten TTIP für „eine schlechte Sache“, wie eine repräsentative Befragung von TNS Emnid im Auftrag der Organisationen foodwatch und Campact ergab. Nur noch 34 Prozent halten TTIP demnach für „eine gute Sache“ – es ist der niedrigste Wert in einer Serie von Umfragen, innerhalb derer seit Februar 2014 insgesamt sechs Mal mit identischer Fragestellung die Haltung der Bevölkerung in Deutschland gegenüber dem Abkommen abgefragt wurde.

Am vergangenen Samstag waren in Berlin rund 250.000 Menschen gegen TTIP und das geplante europäisch-kanadische Abkommen CETA auf die Straße gegangen – es war die größte politische Demonstration seit dem Irak-Krieg. Vizekanzler Sigmar Gabriel hatte am selben Tag in ganzseitigen Anzeigen in verschiedenen Zeitungen für TTIP geworben. Diese Werbekampagne stößt auf Kritik in der Bevölkerung: TNS Emnid zufolge glauben 6 von 10 Befragten (60 Prozent), dass der SPD-Vorsitzende damit seiner eigenen Partei schade.

„Auch durch millionenschwere Werbekampagnen von BDI und Wirtschaftsministerium lassen sich die Menschen nicht irreführen. Die Zustimmung zu TTIP sinkt auf ungeahnte Tiefen. Gabriels Schmusekurs mit den Konzernen führt die SPD in eine Sackgasse“, sagte Felix Kolb, geschäftsführender Vorstand von Campact.

„Sigmar Gabriel hat sich mit seinem Pro-TTIP-Kurs völlig verrannt. Er darf seine Augen nicht länger vor den Sorgen der Menschen verschließen – diese sind so groß wie nie und sie sind berechtigt: TTIP und CETA sind ein Angriff auf unsere Demokratie und deshalb abzulehnen“, so Lena Blanken, Volkswirtin bei der Verbraucherorganisation foodwatch.

In der Emnid-Befragung schätzen die Menschen auch die Folgen des transatlantischen Abkommens kritisch ein. Rund zwei Drittel gehen davon aus, dass TTIP den Umwelt- und Verbraucherschutz (69 Prozent) und die Arbeitnehmerrechte (62 Prozent) „eher verschlechtern“ werde. 73 Prozent glauben, dass sich der Vertrag negativ auf das Datenaschutzniveau in Deutschland auswirken werde. 4 von 10 Befragten (40 Prozent) gehen sogar davon aus, dass TTIP schlecht für die Beschäftigungssituation und das Wirtschaftswachstum wäre.

Besonders kritisch bewertet die Bevölkerung zudem einzelne Aspekte des geplanten Abkommens: So sehen 57 Prozent der Befragten in den möglichen Schiedsgerichten für ausländische Investoren „eine schlechte Sache“. 62 Prozent halten es für schlecht, dass TTIP als völkerrechtlicher Vertrag den Spielraum der Gesetzgeber einengen kann.

Für die Befragung hat das Meinungsforschungsinstitut TNS Emnid 1.013 Bürgerinnen und Bürger im Zeitraum vom 13.-14.10.2015 – also nach der Großdemonstration vom 10.10. – repräsentativ im Auftrag von Campact und foodwatch befragt.

Eine Übersicht über aller Ergebnisse der Emnid-Befragungen im Verlauf („Ist dieses Handelsabkommen Ihrer Ansicht nach eine gute oder eine schlechte Sache für Deutschland?“):

• Feb. 2014: gute Sache 55 Prozent / schlechte Sache 25 Prozent
• Okt. 2014: gute Sache 48 Prozent / schlechte Sache 32 Prozent
• Feb. 2015: gute Sache 39 Prozent / schlechte Sache 40 Prozent
• Juni 2015: gute Sache 47 Prozent / schlechte Sache 36 Prozent
• Juli 2015: gute Sache 42 Prozent / schlechte Sache 36 Prozent
• Okt 2015: gute Sache 34 Prozent / schlechte Sache 46 Prozent

Redaktionelle Hinweise:
• Umfrageergebnisse im Detail: tinyurl.com/qewmel8
• Umfrageergebnisse im zeitlichen Verlauf: tinyurl.com/po5jr5x

Pressekontakte:

foodwatch
Martin Rücker
E-Mail: presse@foodwatch.de
Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 – 2 90

Campact
Jörg Haas
E-Mail: presse@campact.de
Tel.: +49 (0)4231 / 957 – 590