Aktionsplan der EU-Kommission ist erster Schritt zu nachhaltigem Finanzwesen – neue Bundesregierung muss gemeinsam mit Frankreich vorangehen

Pressemitteilung Germanwatch

EU-Kommission will Finanzmärkte für besseren Klimaschutz und nachhaltiges Wachstum nutzen – Bundesregierung muss jetzt Fahrplan zur systematischen Integration von Nachhaltigkeitsaspekten im Finanzmarkt vorlegen

Berlin/Brüssel (22. März 2018). Germanwatch begrüßt den Aktionsplan der EU-Kommission für ein nachhaltiges Finanzwesen als wichtigen ersten Schritt, sieht diesen aber zu stark auf die „grüne Nische“ fokussiert. Der Aktionsplan wird heute im Rahmen einer Konferenz zum Thema „Financing sustainable growth“ in Brüssel vorgestellt.
Nach Ansicht von Germanwatch ist ein solcher Plan mit Blick auf die enormen gesellschaftlichen und umweltbezogenen Herausforderungen längst überfällig. Die Ausführungen zu unternehmerischen Pflichten seien beispielsweise ein guter Ansatzpunkt, um Nachhaltigkeit sowohl bei Investoren als auch in der Unternehmensführung zu verankern (Aktionspunkt 10). Im Sinne des Aktionsplans müssen bei allen Maßnahmen konsequent Klima, Umwelt und Menschenrechte zusammen thematisiert werden. Germanwatch kritisiert jedoch, dass die Maßnahmen des Aktionsplans den aktuellen Herausforderungen insgesamt noch nicht gerecht werden.
“Die drei Ziele des Aktionsplans sind: Kapitalflüsse in nachhaltige Investments umleiten, Nachhaltigkeitsrisiken managen sowie Transparenz und Langfristigkeit stärken. Ein solcher Ansatz kann nur wirkungsvoll sein, wenn er sich gerade auch auf die problematischen Investitionsklassen bezieht. Der Ansatz der EU-Kommission aber legt den Fokus auf die grüne Nische. Die zentralen Ziele können so nicht erreicht werden“, sagt Christoph Bals, Politischer Geschäftsführer der Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch. Werden Klima- und Nachhaltigkeitsrisiken nicht angemessen im Finanzmarkt beachtet, untergrabe das die Werte Europas, riskiere eine Destabilisierung des Finanzsystems und gefährde den langfristigen Wohlstand Deutschlands und der EU.
Wichtig sei etwa, dass Klimarisiken verpflichtend offengelegt werden und nicht – wie im Aktionsplan vorgesehen – zunächst nur freiwillig. Unternehmen und Investoren sollten dabei nicht nur über ihre aktuellen Emissionen berichten, sondern auch darüber, wie sie aufgestellt sind, um die mittelfristigen Klimaziele umzusetzen und einen steigenden CO2-Preis zu verkraften. Diese Informationen müssten überdies so aufbereitet werden, dass sie miteinander vergleichbar sind. „Gemeinsam mit Frankreich muss Deutschland jetzt sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene den Aktionsplan weiterentwickeln und entsprechende Maßnahmen vorantreiben“, fordert Bals. Frankreich sei auch ein wichtiger Partner wenn es darum geht, Unternehmenspflichten mit der Umsetzung der Menschenrechte und anderen gesellschaftlichen Nachhaltigkeitszielen zusammen zu denken.

„Wir erwarten, dass die Bundesregierung bis zum Sommer einen Fahrplan zur systematischen Integration von Klima- und Nachhaltigkeitsaspekten im Finanzmarkt vorlegt – denn sonst werden wichtige Chancen, auch für den Finanzplatz Frankfurt und den Wirtschaftsstandort Deutschland, vertan“, so Bals.
Parallel zum Aktionsplan veröffentliche Germanwatch mit elf weiteren europäischen zivilgesellschaftlichen Organisationen gemeinsame Empfehlungen zur systematischen Integration von Nachhaltigkeit im Finanzwesen. Die Empfehlungen gehen detailliert auf einzelne Aspekte des Aktionsplanes ein.

Link zu den Empfehlungen und weitere Hintergründe finden Sie hier: www.germanwatch.org/de/15250

Hintergrund:
Der Aktionsplan der EU Kommission baut auf dem Endbericht der hochrangigen EU-Expertenkommission zum nachhaltigen Finanzwesen, kurz HLEG (High Level Expert Commission on Sustainable Finance), auf. Dieses Gremium wurde 2016 von der EU-Kommission einberufen. Die ernannten Expertinnen und Experten aus Finanzwesen, Wissenschaft und Zivilgesellschaft sollten für die EU-Kommission Empfehlungen zur systematischen Verankerung von Nachhaltigkeitsaspekten im Finanzwesen der Europäischen Union erarbeiten.
Die heutige Konferenz kann im Live-Stream verfolgt werden: https://ec.europa.eu/info/events/finance-180322-sustainable-finance_en

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Stefan Küper
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foodwatch fordert größere Schrift für Zutatenlisten und Nährwertangaben – 1,2 Millimeter nicht ausreichend – EU-Lebensmittelkommissar gesteht laut Medienbericht: „Ich kann Lebensmittelkennzeichnung nicht lesen, nicht mal mit meiner Brille.“

Pressemitteilung – Lebensmittelkennzeichnung:

Berlin, 23. März 2017. Wichtige Informationen im Kleingedruckten, Mini-Zeilenabstände, schwarzer Text auf dunkelblauem Hintergrund: Die Angaben auf Lebensmittelverpackungen sind für viele Menschen kaum zu entziffern. Die Verbraucherorganisation foodwatch hat nun die Europäische Kommission aufgefordert, eine größere Mindestschriftgröße durchzusetzen und Kriterien für eine gute Lesbarkeit von Pflichtangaben wie Zutatenliste oder Nährwerttabelle festzulegen. foodwatch startete eine entsprechende E-Mail-Aktion unter www.kleingedrucktes.foodwatch.de.

Anlass für die Forderung sind Aussagen des für Lebensmittel zuständigen EU-Gesundheitskommissars Vytenis Andriukaitis bei der „Safe Advocacy Food Europe”-Konferenz in Brüssel an diesem Dienstag, denen zufolge er selbst die Angaben auf Etiketten nicht entziffern könne. Das Fachmedium „EU Food Policy“ zitiert Andriukaitis mit den Worten: „Ich schaue niemals auf die Kennzeichnung. […] Ich kann sie nicht lesen, nicht einmal mit meiner Brille. Es ist absolut unmöglich.“ (Übersetzung durch foodwatch, englisches Originalzitat lt. EU Food Policy: „I never look at labelling. […] I cannot read it even with my glasses. It is absolutely impossible.”)

„Die Mindestschriftgröße muss deutlich größer festgelegt werden als die bisher geltenden 1,2 Millimeter“, erklärte Sophie Unger von foodwatch. „Das allein reicht nicht: Die EU-Kommission sollte endlich die seit Jahren überfälligen Kriterien für eine gute Lesbarkeit festlegen, von hohen Farbkontrasten bis hin zu ausreichenden Zeilenabständen. Dass wichtige Informationen im Viel-zu-Kleingedruckten versteckt werden, ist ein ständiges Ärgernis.“

Seit Ende 2014 gilt gemäß Lebensmittelinformationsverordnung in der EU für Pflichtangaben eine Mindestschriftgröße von 1,2 Millimetern, bezogen auf das kleine „x“. Auf kleinen Verpackungen dürfen die Texte sogar nur in 0,9-Millimeter-kleinem Font gedruckt werden. „Schon diese Ausnahmeregelung zeigt: Es geht in der Verordnung um die Interessen der Hersteller und nicht um die Informationsbedürfnisse der Menschen, denn die sind bei kleinen Packungen nicht geringer als bei großen“, so Sophie Unger. Einige Supermarktketten seien inzwischen dazu übergegangen, Lupen an Einkaufswägen zu montieren, damit insbesondere ältere Kundinnen und Kunden die Etiketten entziffern können.

In ihrem ursprünglichen Entwurf für die Lebensmittelinformationsverordnung von 2008 hatte die Europäische Kommission noch eine Schriftgröße von 3 Millimetern vorgeschlagen, wobei nicht näher spezifiziert war, worauf sich diese Angabe bezog. Die Lebensmittelindustrie hatte dies scharf kritisiert – mit der Begründung, dass dann „in vielen Fällen kein ausreichender Raum für den Markenauftritt“ mehr bliebe. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) dagegen empfiehlt für Kurztexte eine Schriftgröße von 2,5 Millimetern, bezogen auf den Großbuchstaben „H“ – das wäre deutlich mehr als die 1,2 Millimeter für das kleine „x“. Die 2011 verabschiedete Lebensmittelinformationsverordnung sieht zudem vor, dass die Europäische Kommission weitere verbindliche Kriterien für eine gute Lesbarkeit festlegen kann. Bis heute hat sie dies nicht getan. Die BAGSO empfiehlt hier beispielsweise hohe Kontraste, ruhige Texthintergründe sowie ausreichende Zeilen- und Zeichenabstände.

Link:

– E-Mail-Aktion für lesbare Angaben auf Lebensmittelverpackungen: www.kleingedrucktes.foodwatch.de

Quellen und weiterführende Informationen:

– Aussagen von Vytenis Andriukaitis: EU Food Policy – „Andriukaitis: I never read food labels, print too small”, veröffentlicht unter eufoodpolicy.com am 21.3.2017 (Artikel liegt foodwatch vor, zugänglich nur für Abonnenten)
– Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV): www.tinyurl.com/nur6uf3
– Ursprünglicher LMIV-Entwurf: www.tinyurl.com/m2o2kre
– BAGSO-Checkliste: Nutzerfreundliche Printmedien: www.tinyurl.com/mnpkwun
– Stellungnahme des Lobbyverbandes BLL zur Schriftgröße (u.a.): www.tinyurl.com/l5pzeaz

Pressekontakt:

foodwatch e.V.
Martin Rücker
E-Mail: presse@foodwatch.de
Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 – 2 90




Leseräume als Hochsicherheitstrakt: Welche Auflagen Abgeordnete bei der Einsicht in TTIP-Dokumente akzeptieren müssen

Pressemitteilung – Thema: Freihandelsabkommen

– Bundestagsabgeordnete erhalten erstmals Einsicht in Verhandlungspapiere
– Parlamentarier werden dabei unter Aufsicht gestellt
– Verschwiegenheitserklärung und Abgabe von Handys sind Pflicht, Kopien verboten

Berlin, 26. Januar 2016. Gut zweieinhalb Jahre nach Beginn der Verhandlungen über das transatlantische Handelsabkommen TTIP sollen Bundestagsabgeordnete Einblick in wichtige Verhandlungsdokumente erhalten. In der kommenden Woche soll dazu ein Leseraum im Bundeswirtschaftsministerium eröffnet werden. Die Verbraucherorganisation foodwatch kritisierte jedoch, dass die Auflagen und Restriktionen für die Parlamentarier die dringend benötigte öffentliche Debatte über den europäisch-US-amerikanischen Vertrag weiterhin verhindern würden.

Abgeordnete dürfen die Leseräume an bestimmten Tagen und zu bestimmten Zeiten und nur nach Voranmeldung nutzen – für die Dokumenteneinsicht haben EU-Kommission und USA zudem strenge Bedingungen ausgehandelt, wie das Bundeswirtschaftsministerium gegenüber foodwatch bestätigte:

– Abgeordnete dürfen die Dokumente nur unter Aufsicht einsehen;
– vorher müssen sie eine Vertraulichkeitserklärung unterzeichnen, in der sie zusichern, den Inhalt der Dokumente nicht mit unbefugten Dritten zu teilen;
– Handys, Laptops und andere elektronische Geräte sind nicht erlaubt;
– die Parlamentarier dürfen sich handschriftliche Notizen machen, aber keine Kopien der Dokumente anfertigen.

„Dass Abgeordneten nun Einsicht in Dokumente erhalten, ist längst überfällig – die Bedingungen dafür sind jedoch inakzeptabel, weil sie aus dem Leseraum eine Art Hochsicherheitstrakt machen und Dokumente, die uns alle angehen, weiterhin behandelt werden wie militärische Geheimpapiere. Ausgerechnet beim Freihandel sollen Abgeordnete ihr freies Mandat mit einer Schweigepflicht einschränken – das passt nicht zusammen. Der Zugang zu den Papieren wird zwar gewährt, die dringend nötige öffentliche Debatte über TTIP jedoch weiterhin unterbunden“, erklärte Lena Blanken, Volkswirtin bei foodwatch. „Das transatlantische Abkommen soll tief in die Bereiche unseres täglichen Lebens eingreifen, deshalb müssen Abgeordnete und Öffentlichkeit darüber diskutieren können. Es ist schädlich für die Demokratie, dass grundlegende gesellschaftspolitische Fragen im Geheimen verhandelt werden. Es muss jetzt eine Debatte stattfinden. Ist der Vertrag erst fertig ausgehandelt, wird es zu spät sein: Denn die Parlamentarier können dazu nur ‚Ja‘ oder ‚Nein‘ sagen, aber nichts am Text verändern.“

Pressekontakt:
Martin Rücker, E-Mail: presse@foodwatch.de, Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 – 2 90




Verpflichtende Herkunftsangaben auf Lebensmitteln könnten durch TTIP unmöglich werden – EU-Kommission bestätigt: Ursprungskennzeichnung „störend“ für Handelsabkommen

Pressemitteilung – Thema: TTIP Freihandelsabkommen/Herkunftskennzeichnung

Berlin, 2. Juni 2015. Eine klare Herkunftskennzeichnung auf Lebensmitteln, wie sie viele Verbraucher wünschen, könnte durch das geplante transatlantische Freihandelsabkommen TTIP unmöglich werden. Das hat die Verbraucherorganisation foodwatch heute mit Verweis auf einen Bericht der EU-Kommission kritisiert. In einer aktuellen Stellungnahme an das Europaparlament und den Rat lehnt die Kommission bei vielen Produkten verbindliche Angaben zur Herkunft mit der Begründung ab, dies „hätte Auswirkungen auf die internationale Lebensmittellieferkette und würde sich störend auf Handelsabkommen mit Drittländern auswirken“.

„Neun von zehn Verbrauchern wünschen sich eine klare Herkunftskennzeichnung auf der Packung – aber durch TTIP könnte mehr Transparenz über den Ursprung unserer Lebensmittel unmöglich werden. Das gibt die EU-Kommission unumwunden zu – und ignoriert damit die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher“, erklärte Thilo Bode, Geschäftsführer der Verbraucherorganisation foodwatch. „Das Beispiel Herkunftskennzeichnung zeigt einmal mehr: Die Gefahr bei TTIP ist weniger, dass Standards gesenkt werden, sondern dass bestehende Regelungen in Zukunft nur noch sehr schwierig zu verbessern sind! Das mantra-artig wiederholte Versprechen, durch TTIP würden keine Standards abgesenkt, ist nur eine Beruhigungspille um Kritiker zu besänftigen.“

Der Bericht der Europäischen Kommission geht auf eine EU-Verordnung zur Kennzeichnung von Lebensmitteln zurück. Darin wurde unter anderem festgelegt, dass eine klarere Herkunftsangabe geprüft werden sollte. In ihrem nun vorgelegten Prüfbericht über unverarbeitete Produkte wie Reis oder Mehl sowie Lebensmittel, die aus einer oder wenigen Zutaten bestehen (etwa Obstsäfte, Brot oder Tomatensoße) empfiehlt die Kommission lediglich eine rein freiwillige Lösung – auch mit Hinblick auf mögliche Auswirkungen einer Pflichtkennzeichnung auf internationale Handelsabkommen wie das geplante TTIP-Abkommen zwischen EU und USA.

„In vorauseilendem Gehorsam scheint bei EU-Vorhaben offenbar schon jetzt nur noch die Frage zu zählen: Schadet das dem internationalen Handel? Es muss endlich Schluss damit sein, Verbraucherschutz, Umweltauflagen oder Arbeitnehmerrechte als störendes ‚Handelshemnis‘ zu verunglimpfen“, so Thilo Bode.

foodwatch sprach sich erneut für eine gesetzliche Herkunftskennzeichnung aus: Lebensmittelhersteller müssten verpflichtet werden, die Herkunftsländer der Hauptzutaten ihrer Produkte auf der Packung anzugeben. In einer repräsentativen Befragung, die das Meinungsforschungsinstitut TNS Emnid 2014 im Auftrag von foodwatch durchgeführt hatte, hielten rund 9 von 10 Bundesbürgern eine solche Angabe auf der Packung für wichtig – eine solche Kennzeichnung fehlt allerdings bislang auf den meisten Lebensmitteln, da sie nicht verpflichtend vorgeschrieben ist.

Redaktioneller Hinweis:
Stellungnahme der EU-Kommission (Empfehlungen siehe Seite 14): tinyurl.com/pceopwq

Pressekontakt:
Andreas Winkler
E-Mail: presse@foodwatch.de
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