Ausstieg aus Paris-Abkommen ist Schlag ins Gesicht der Menschheit und Schwächung der USA Germanwatch: EU und China müssen neue Klimaschutz-Allianz aufbauen

Pressemitteilung Germanwatch

Berlin (1. Juni 2017). Die Entscheidung der US-Regierung für den Ausstieg aus dem Pariser Klimaabkommen stößt bei der Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch auf heftige Kritik. „Der von Präsident Trump verfügte Ausstieg aus dem Paris-Abkommen ist ein Schlag ins Gesicht der gesamten Menschheit und er schwächt die USA selbst“, sagt Klaus Milke, Vorstandsvorsitzender von Germanwatch. „Trumps Realitätsverweigerung ist zum einen zynisch, weil er einfach so tut, als gäbe es die globale Klimakrise mit all‘ ihren schon heute sichtbaren Folgen nicht. Die Regierung des Staates, der historisch gesehen mit seinen immensen Emissionen den größten Anteil zur Krise beigesteuert hat, kündigt den vom Klimawandel betroffenen ärmsten Menschen auf der Welt die Solidarität auf. Der Ausstieg aus dem Paris-Abkommen ist zum anderen dumm, denn er wird vor allem den USA selbst schaden. Klimaschutz und Erneuerbare Energien sind riesige Wachstumsbereiche. Die US-Regierung meldet ihr Land von diesen Zukunftsmärkten ab. Das haben auch viele Städte, Bundesstaaten und Unternehmen in den USA erkannt, die trotz Trumps‘ Entscheidung auf mehr Klimaschutz drängen.“

Trump habe sich als beratungsresistent erwiesen und verweigere sich den Fakten, so Milke weiter. „In der vergangenen Woche hat Papst Franziskus Trump erklärt, dass es eine moralische Verpflichtung zum Klimaschutz und zur Unterstützung der Ärmsten gibt. Die anderen Regierungschefs der G7 haben zudem deutlich gemacht, wie stark die internationale Einigkeit beim Paris-Abkommen ist. Und führende Ökonomen der OECD haben vorgerechnet, dass Klimaschutz wirtschaftliche Chancen und Arbeitsplätze schafft. Überdies haben Unternehmenschefs betont, dass das Abkommen die verlässlichen Rahmenbedingungen schafft, die sie brauchen um neue Geschäftsmodelle zu entwickeln. Wer das alles ignoriert, der ist blind für die Realität.“

Nun müssen andere Regierungen umso mehr die internationale Klimapolitik und die Umsetzung des Paris-Abkommens forcieren, so Germanwatch. Klaus Milke: „Die EU und China müssen die internationale Klimapolitik vorantreiben – gemeinsam mit den vom Klimawandel am stärksten betroffenen Staaten, die häufig auch Vorreiter beim Klimaschutz sind. Der EU-China-Gipfel morgen bietet bereits die Gelegenheit, eine solche engere Zusammenarbeit anzukündigen.“ Mit Indien hat Bundeskanzlerin Merkel bereits diese Woche eine engere Partnerschaft beim Klimaschutz angekündigt. Eine so gestaltete informelle Allianz sollte auch weiteren Ländern offenstehen. Sie sollte sich zudem eng mit denjenigen US-Bundesstaaten abstimmen, die weiter auf Klimaschutz setzen.

Die nächste Chance, sich direkt mit Trump über Klimaschutz auseinander zu setzen, ist der G20-Gipfel Anfang Juli in Hamburg. „Die Bundeskanzlerin muss gemeinsam mit weiteren Staats- und Regierungschefs Trump deutlich machen, dass er die weltweite Umsetzung des Paris-Abkommens nicht blockieren kann. Die G20 müssen ein ehrgeiziges Klimapaket verabschieden – auch ohne Trump. Es ist nun umso wichtiger, dass die G20-Staaten sich verpflichten, nächstes Jahr Pläne zum Ausstieg aus Kohle, Öl und Gas bis zur Mitte des Jahrhunderts vorzulegen, klimaschädliche Subventionen abzubauen und CO2-Preise einzuführen sowie Klimarisikoversicherungen für die verletzlichsten Menschen in armen Ländern aufzubauen“, so Milke.

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Stefan Küper
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Neue Klima-Allianz aus EU und China sendet starkes Zeichen gegen Trump und für Paris-Abkommen Germanwatch: Deutschland und EU müssen nun bei Klimapolitik nachlegen, um Führungsrolle übernehmen zu können

Bonn/Berlin (2. Juni 2017). Die Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch begrüßt die heute beim EU-China-Gipfel angekündigte stärkere Zusammenarbeit beim Klimaschutz. „Das ist zum richtigen Zeitpunkt ein starkes Zeichen gegen den Kurs von US-Präsident Trump. Die EU und China machen deutlich: Das Pariser Klimaabkommen steht. Seine Umsetzung ist Verpflichtung für beide Regionen“, sagt Christoph Bals, Politischer Geschäftsführer von Germanwatch. „Es ist richtig, dass die EU und China die wirtschaftlichen Chancen des Klimaschutzes betonen. Zusammen können China und die EU zum neuen Führungsduo der globalen Klimapolitik werden.“

Beim Gipfel wurde eine engere Zusammenarbeit unter anderem in den Bereichen Erneuerbare Energien, klimafreundliche Stadtentwicklung und nachhaltige Mobilität vereinbart. Christoph Bals betont aber: „Wer in der internationalen Klimapolitik führen will, muss seine Hausaufgaben im eigenen Land machen. Gerade Deutschland und die EU sind beim Klimaschutz in den vergangenen Jahren zurückgefallen und müssen nun wieder das Tempo erhöhen. Wenn wir aus der EU jetzt eine Klima-EU machen, stärkt das Europa und die globale Zusammenarbeit.“
Dafür sei eine stärkere Zusammenarbeit zwischen Frankreich und Deutschland unerlässlich. Eine gemeinsame Investitionsoffensive in Forschung und Infrastruktur für die treibhausgasneutrale Wirtschaft der Zukunft würde Innovationen fördern. Gemeinsame Initiativen für einen CO2-Mindestpreis sowie Investitionen ins europäische Schienen- und Stromnetz können zur Triebfeder einer neuen ambitionierten EU-Klimapolitik werden.

Deutschland stehe überdies in der Pflicht, seine klimapolitische Glaubwürdigkeit mit einem strukturierten Kohleausstieg unter Beweis zu stellen. Bals: „Deutschland muss sich bei seiner Energieversorgung fragen lassen: Wollen wir im Sinne Trumps an der Kohle festhalten oder die Potenziale von Wind und Sonne endlich voll ausschöpfen?“ Es sei zudem zentral, dass die EU sich eindeutig zur Verantwortung der Industrieländer für die Klimafinanzierung bekennen. „Viele Länder des globalen Südens benötigen finanzielle Hilfe für den Klimaschutz und die Anpassung an die schon jetzt unvermeidbaren Folgen des Klimawandels. Das ist ein zentraler Baustein jeder internationalen Klima-Kooperation“, so Bals. Positiv sei, dass auch China sich zu verstärkter Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern bekenne.
Als Gastgeberin des G20-Gipfels in wenigen Wochen in Hamburg trägt Kanzlerin Merkel eine besondere Verantwortung. „Die anderen G20-Staaten müssen Trump eindeutig klar machen: Wir verstärken unsere Anstrengungen beim Klimaschutz“, fordert Bals. „Die Bundeskanzlerin sollte die übrige G20 für ein klares Bekenntnis zur Umsetzung des Paris-Abkommens gewinnen.“ Die übrigen G20-Staaten sollten sich verpflichten, nächstes Jahr Pläne zum Ausstieg aus Kohle, Öl und Gas bis zur Mitte des Jahrhunderts vorzulegen, klimaschädliche Subventionen abzubauen und CO2-Preise einzuführen sowie Klimarisikoversicherungen für die verletzlichsten Menschen in armen Ländern aufzubauen.

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Vor EU-Entscheidung zu CETA: Neue Studie zur europäischen Freihandelspolitik

Menschenrechte in EU-Handelsabkommen bleiben leeres Versprechen

Berlin, 7. Februar 2017. Beim CETA-Vertrag hat die EU es versäumt, dringend notwendige Reformen
vorzunehmen, die eine menschenrechtsbasierte und sozial-ökologisch nachhaltige Handelspolitik
gewährleisten. Dass eine solche Reform dringend notwendig ist, zeigt die heute (7.2.) vorgestellte
Studie, die von Brot für die Welt, Forum Umwelt und Entwicklung, UnternehmensGrün und ver.di in
Auftrag gegeben wurde. Sie weist auf Unzulänglichkeiten bei den Arbeits- und Sozialstandards sowie
gravierende Defizite bei der Gestaltung einer menschenrechtsgeleiteten Handelspolitik hin. Demnach
sind die gegenwärtigen Instrumente sowohl in ihrem Regelumfang als auch in ihrer praktischen
Anwendung unzureichend. Der CETA-Vertrag mit Kanada ist damit kein zukunftsfähiges Abkommen.

Die EU wendet ihre eigene Menschenrechtsklausel nur selektiv an. Bisher waren in der Regel nur ökonomisch wenig bedeutende Staaten betroffen. Bei wichtigen Handelspartnern wie etwa Mexiko drückt die EU hingegen ein Auge zu, selbst wenn es zu systematischen Menschenrechtsverletzungen kommt“, kritisiert Sven Hilbig, Welthandelsexperte von Brot für die Welt. Bei CETA hat die EU versäumt, ihre Menschenrechtspolitik gemäß ihrer eigenen gesetzlichen Vorgaben zu reformieren. Es bestehe die Gefahr, dass gegenwärtige und zukünftige Verhandlungen über Handelsabkommen etwa mit Mexiko nach der Blaupause CETA ausgehandelt werden.

Michael Fischer, Leiter Politik und Planung bei ver.di kritisiert, dass bisherige EU-Handelsabkommen einer einseitigen Freihandelsdoktrin folgen und so weder zur Durchsetzung von Arbeits- und Sozialstandards bei den Handelspartnern beitragen, noch sie hierzulande und in Europa schützen. Trotz einiger oberflächlicher Verbesserungen bilde CETA keine Ausnahme. „Es ist nicht nachvollziehbar, dass Interessen transnationaler Konzerne und Investoren gegenüber dem Schutz von Arbeits- und Sozialstandards privilegiert werden. Arbeits- und Sozialstandards erhalten zwar inzwischen sogar eigene Kapitel, aber es mangelt weiterhin an Mechanismen, die verhindern, dass sie durch Liberalisierungsverpflichtungen direkt oder indirekt unter Druck geraten.“

„Der CETA-Vertragstext macht deutlich, dass Umweltstandards für die EU zweitrangig sind“, moniert Jürgen Maier vom Forum Umwelt und Entwicklung. „Unverbindliche Umwelt- und Sozialkapitel, aber harte neue Klagerechte für Investoren – nichts zeigt deutlicher, wo die Prioritäten der EU-Handelspolitik liegen und warum so viele Menschen sie ablehnen.“

Aber auch die Unternehmen, die bereits hohe Umwelt- und Sozialstandards umsetzen, fordern stärkere Verpflichtungen und Sanktionsmöglichkeiten ein. Katharina Reuter, Geschäftsführerin von UnternehmensGrün, konstatiert: „Die Nachhaltigkeitskapitel sind zahnlose Tiger – denn sie sind nicht sanktionsbewehrt und generieren keine zusätzlichen Verpflichtungen. Die wenigen verbindlichen Verpflichtungen, etwa die Nichtabsenkungsklausel, können unterlaufen werden, etwa wenn ökonomische Sparzwänge angeführt werden. Wir sehen nicht, wie die vorgesehenen Monitoringsysteme durch die Zivilgesellschaft – das eigentliche Novum – die sonstigen Schwächen der Nachhaltigkeitskapitel und der Handelsverträge kompensieren könnten.“

Seit dem Lissabon-Vertrag von 2009 ist die EU grundsätzlich verpflichtet, Handelsabkommen menschenrechtskonform auszurichten. Dem vereinbarten Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) kommt eine besondere Rolle zu, weil es als Blaupause für zukünftige bilaterale Abkommen mit Entwicklungs- und Industrieländern gilt. Die Studie „Menschenrechte als uneingelöstes Versprechen. Nachhaltigkeit, Umwelt- und Sozialstandards in EU-Handelsabkommen“ untersucht bilaterale Handelsabkommen der EU aus den letzten 25 Jahren.

Die Studie „Menschenrechte als uneingelöstes Versprechen. Nachhaltigkeit, Umwelt- und
Sozialstandards in EU-Handelsabkommen“ finden Sie unter: http://bfdw.de/menschenrechte

Für Rückfragen stehen Ihnen folgende Experten zur Verfügung:

Dr. Katharina Reuter, reuter@unternehmensgruen.de, 0178-4481991
Sven Hilbig, sven.hilbig@brot-fuer-die-welt.de, 0170-29 18 161
Michael Fischer, michael.fischer@verdi.de; 030-69561030
Jürgen Maier, chef@forumue.de, 030-6781 775 88 oder 0171-383 6135

Pressekontakt:
Brot für die Welt
Anne Dreyer
Tel.: 030-65211-4430
presse@brot-fuer-die-welt.de
ver.di
Tel.: 030-6956-1011/1012
pressestelle@verdi.de




Gutachten zu CETA: “vorläufige“ Anwendung des Handelsvertrages kann zum Dauerzustand werden

Pressemitteilung

– Die EU will CETA “vorläufig“ in Kraft setzen; das entwertet die Ratifikationen durch die nationalen Parlamente
– Bündnis aus BUND, Campact, Greenpeace, foodwatch und Mehr Demokratie startet E-Mail-Petition an Wirtschaftsminister Gabriel, der “vorläufigen“ Anwendung von CETA nicht zuzustimmen
– ZDF-Kabarettist Max Uthoff (“Die Anstalt“) nimmt in Online-Sketch die “vorläufige“ Anwendung aufs Korn

Berlin, 22. August 2016. Wenn das Freihandelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada wie geplant “vorläufig“ angewendet wird, kann daraus ein Dauerzustand werden. Der Grund: Selbst wenn ein nationales Parlament den CETA-Vertrag nicht ratifiziert, könnte das Abkommen trotzdem weiter angewendet werden. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten des Völkerrechtlers Prof. Wolfgang Weiß von der Universität Speyer. “Die ‚vorläufige‘ Anwendung des CETA-Vertrags macht die nationalen Ratifikationen zum sinnentleerten Geschehen“, kritisierte Weiß. Die EU-Kommission plant, das Freihandelsabkommen CETA als Ganzes “vorläufig“ in Kraft zu setzen, noch bevor eines der nationalen Parlamente der EU darüber abgestimmt hat.

Um die “vorläufige“ Anwendung des CETA-Vertrages zu stoppen, starten die Organisationen BUND, Campact, Greenpeace, foodwatch und Mehr Demokratie eine gemeinsame E-Mail-Petition an Sigmar Gabriel. Darin rufen sie den Wirtschaftsminister dazu auf, einem entsprechenden Beschluss im EU-Ministerrat nicht zuzustimmen. “Sonst werden Parlamente zu nachgeordneten Notariatsstuben degradiert“, kritisierte Roman Huber, geschäftsführender Bundesvorstand von Mehr Demokratie. “Das geplante Vorgehen der EU-Kommission ist verfassungsrechtlich mit guten Chancen angreifbar.“

CETA greift als Freihandelsabkommen einer neuen Generation massiv in das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger ein. Dabei ist das europäisch-kanadische Abkommen keineswegs harmloser als TTIP, der noch nicht fertig verhandelte Vertrag zwischen EU und USA. Beide hätten erhebliche Auswirkungen auf europäische Standards zum Schutz von Umwelt und Verbrauchern.

Das Vorsorgeprinzip – ein Kernprinzip des Gesundheitsschutzes der EU – ist mit CETA gefährdet. Auf den rund 1.600 Seiten des Vertrages werde es nicht ein einziges Mal erwähnt, kritisierte Matthias Flieder, Handels-Experte von Greenpeace: “Bisher ermöglicht es das Vorsorgeprinzip, Gentechnik, Pestizide und Chemikalien zu verbieten, solange Risiken für die Gesundheit nicht klar ausgeschlossen sind. Das wäre mit CETA kaum mehr möglich.“ Hubert Weiger, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), ergänzte: “Die EU-Kommission hat es versäumt, in CETA das Vorsorgeprinzip zu verankern. Standards zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt stehen bereits jetzt unter Beschuss, wie wir am Beispiel hormonell wirksamer Schadstoffe erleben. Kommt CETA, so würde das Vorsorgeprinzip vollständig ausgehebelt werden – ein Super-GAU für Verbraucher und Umwelt.“

Im CETA-Vertrag werden zudem Ausschüsse gebildet, deren Befugnisse demokratisch nicht legitimiert sind und die in die Regelungshoheit von Bundestag und Bundesrat eingreifen. Selbst wenn nur Teile von CETA “vorläufig“ angewendet werden, bekommen die Bürgerinnen und Bürger die Konsequenzen zu spüren, noch bevor ihre Repräsentanten, die Parlamentarier, darüber abgestimmt haben. “Das höhlt unsere Demokratie aus“, sagte Maritta Strasser, verantwortliche Campaignerin bei Campact. “Es ist deshalb wichtig, dass so viele Bürgerinnen und Bürger wie möglich unsere Petition an Minister Gabriel unterschreiben.“

Dass die “vorläufige“ Anwendung geradezu absurde Züge annehmen könnte, zeigt ein Video der ZDF-Macher von “Die Anstalt“. In einem eigens für das Bündnis produzierten Sketch nimmt Max Uthoff als “CETA-Lobbyist“ das Freihandelsabkommen aufs Korn. “Wir freuen uns sehr über diese bitterböse Satire, die CETA auf die Spitze treibt“, so foodwatch-Geschäftsführer Thilo Bode. “Leider ist das geplante Abkommen mit Kanada alles andere als ein Spaß. Wenn die ‚vorläufige‘ Anwendung erst einmal vom EU-Ministerrat abgesegnet wurde, kann aus ‚vorläufig‘ schnell ‚endgültig‘ werden.“

Links und weiterführende Informationen:

– Gutachten zur “vorläufigen“ Anwendung: tinyurl.com/jcebd8u
– E-Mail-Aktion an Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel: www.ceta-aktion.foodwatch.de
– Video “Max Uthoff als CETA-Lobbyist“: youtu.be/Gv85Qj3anfI

Pressekontakte:

BUND, Annika Natus, presse@bund.net
030 / 2 75 86 464

Campact, Svenja Koch, presse@campact.de
04231 / 95 75 90

foodwatch, Sylvie Ahrens, presse@foodwatch.de
030 / 24 04 76 290, 0174 / 375 16 89

Greenpeace, Constanze Klinghammer, constanze.klinghammer@greenpeace.de
0175 / 3454 113

Mehr Demokratie, Anne Dänner, presse@mehr-demokratie.de
0178 / 816 3017, 030 / 420 823 70




Konsequenzen des englischen Brexit

Eine erste Bilanz der Konsequenzen des Brexit kommt zu folgenden Ergebnissen:

1. Der Brexit spielt sozusagen am lebenden Objekt einmal durch, was es bedeutet, wenn in einer zentralen europäischen Frage eine grundlegend andere Alternative praktiziert wird. Bisher konnten solche Fragen nur theoretisch erörtert werden, nach dem Motto »was wäre,
wenn.«

– Griechenland aus dem Euro ausscheiden würde
– Österreich oder die Niederlande oder gar Frankreich aus der EU austreten würden
– Draghi eine andere Geldpolitik machen würde.

Schon jetzt, nach nur wenigen Wochen, wird deutlich, dass eine solche grundlegende »Schubumkehr« der Politik in einer zentralen europäischen Frage immense, um nicht zu sagen brutale Auswirkungen nach sich zieht. Solche Dinge müssen – wenn wirklich notwendig – außerordentlich gut vorbereitet und sorgfältig geplant werden.
Und noch eines wird deutlich: wenn es ernst wird, machen sich die Populisten vom Acker und überlassen es den sog. Alt- oder Systemparteien, die eingebrockte Suppe auszulöffeln.

2. In den Medien und in den öffentlichen Diskussionen wurden meist nur die schwierigen und problematischen EU-Aspekte wie Bürokratiemonster, Nettobeitrag, teure EURORettung erörtert. Erst bei einem Austritt wird sichtbar, welche großen Vorteile – z.B. Erasmus, wissenschaftliche Zusammenarbeit, London als englischer Türöffner zum europäischen Binnenmarkt – beim Verlassen der EU-Familie plötzlich verloren gehen.

3. Die anstehenden Scheidungsverhandlungen mit England werden zeigen, dass der von allen gewünschte Freihandel heute durch eine einfache Öffnung der Grenzen nicht mehr funktioniert. Wenn früher durch eine bloße Abschaffung der Zölle eine Grenzöffnung für Waren und Dienstleistungen möglich war, sind es heute hunderte ja wahrscheinlich tausende von denkbaren nationalen nichttarifären Barrieren, die einen freien Handel faktisch unmöglich machen. Hinzu kommen viele ausdenkbare Hürden bei der Berufsausbildung, bei der grenzüberschreitenden Verwendung von Kapital für Investitionen beim Handwerk und im Bankenwesen. Hinzu kommen Wettbewerbsverzerrungen durch nationale Regelungen im Umweltschutz, Verbraucherschutz und im Steuer- und Abgabenrecht für »Ausländer«. Ein offener Freihandel oder gar ein Binnenmarkt ist heute ohne eine Vielzahl gemeinsamer Regelungen nicht mehr möglich. Zwischen der EU und England müsste ein Freihandelsabkommen nach dem »Vorbild« TTIP ausgehandelt werden oder England begnügt sich mit der Rolle Norwegens: Alle EU-Regeln werden übernommen, ohne an ihrem Zustandkommen beteiligt zu sein.

4. Das negative Bürokratieimage der EU wird auch dadurch bewirkt, dass die EU häufig bei notwendigen technischen Harmonisierungen auch gleich Umwelt- und Verbraucherschutzaspekte mit berücksichtigt hat. Man hat aus diesem Grund viele Produkte nicht nur harmonisiert sondern gleich auch »verbessert«. Dies gilt etwa für die in England besonders diskutierten Regelungen für Staubsauger und Glühbirnen. Eine klare, auch argumentative Trennung beider Zielrichtungen hätte hier mehr Verständnis erhalten.

5. Gemeinsame europäische Regelungen müssen sich logischerweise am europäischen
Gemeinwohl ausrichten. Dass solche EU-weiten Kompromisse dann selten oder nie dem
Empfinden und Denken einer einzelnen Nation entsprechen, liegt auf der Hand. Es wird aber immer wieder mit großer Entrüstung als unverständlich dargestellt nach dem Motto »wie kann Europa so etwas beschließen, was wir doch in Deutschland (oder Österreich, oder Frankreich oder Polen) als völlig falsch empfinden«.

Fazit: Die Welt des 21.Jahrhunderts ist kompliziert ob uns das gefällt oder nicht. Wenn man alle Aspekte des Brexits berücksichtigt, wäre es für alle Beteiligten das Beste wenn er gar nicht umgesetzt werden würde. Schließlich hat auch das Volk ein Recht auf Irrtum.

Kontakt
Dr. Ingo Friedrich
Europabüro:
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D-91710 Gunzenhausen
Tel.: +49-(0)9831-8373
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Verfassungsbeschwerde „Nein zu CETA“: Aktionsbündnis aus Campact, foodwatch und Mehr Demokratie startet Bürgerklage gegen Freihandelsabkommen zwischen EU und Kanada

Pressemitteilung

– Die Organisationen Campact, foodwatch und Mehr Demokratie bereiten eine Bürger-Verfassungsbeschwerde gegen CETA vor.
– Die von der EU geplante „vorläufige Anwendung“ des Freihandelsabkommens und die Vertragsinhalte sind nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
– Unter www.ceta-verfassungsbeschwerde.de können sich Bürgerinnen und Bürger der Beschwerde anschließen.

Berlin, 30. Mai 2016. Ein Aktionsbündnis aus Campact, foodwatch und Mehr Demokratie initiiert eine Bürger-Verfassungsbeschwerde gegen CETA. Das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada höhle die demokratischen Rechte der Bürgerinnen und Bürger aus. Dennoch solle nach Plänen der Europäischen Union das Abkommen bereits „vorläufig“ in Kraft treten – ohne dass der Bundestag und die Parlamente in anderen EU-Staaten darüber abgestimmt haben, kritisierten die drei Nichtregierungsorganisationen heute auf einer gemeinsamen Pressekonferenz in Berlin. Mit der Klage soll geprüft werden, ob der CETA-Vertrag, der als Blaupause für das TTIP-Abkommen mit den USA gilt, sowie seine „vorläufige Anwendung“ mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Unter www.ceta-verfassungsbeschwerde.de kann sich ab sofort jeder der Bürgerklage „Nein zu CETA“ anschließen.

„Sonderklagerechte für Investoren, demokratisch nicht legitimierte Expertengremien, eine fehlende Beteiligung des Deutschen Bundestages: CETA ist nicht nur demokratiepolitisch gefährlich, sondern auch verfassungsrechtlich bedenklich. Die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts lässt nur den Schluss zu, dass völkerrechtliche Verträge eines solchen Inhalts nicht mit dem Grundgesetz übereinstimmen“, sagte Prof. Bernhard Kempen, Direktor des Instituts für Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht an der Universität Köln, der das Aktionsbündnis als Prozessbevollmächtigter vertritt. „Die Verfassungsbeschwerde richtet sich nicht nur gegen ein deutsches Zustimmungsgesetz zu CETA, sondern auch schon gegen die Zustimmung Deutschlands zur sogenannten ‚vorläufigen Anwendung‘ des Handelsvertrages.“

Die Europäische Union plant, dass der EU-Ministerrat noch dieses Jahr über den CETA-Vertrag abstimmt und ihn damit zugleich für „vorläufig anwendbar“ erklärt – noch bevor ein einziges Parlament in den Mitgliedstaaten seine Zustimmung dazu erteilt hat. Bis dann in allen 28 nationalen Parlamenten abgestimmt würde, könnten Jahre vergehen und so Tatsachen geschaffen werden, kritisierten Campact, foodwatch und Mehr Demokratie. Sobald die Abstimmung im Ministerrat ansteht, will das Aktionsbündnis daher einen „Antrag auf einstweilige Anordnung“ beim Bundesverfassungsgericht einreichen, um dem deutschen Vertreter im EU-Rat zu untersagen, der „vorläufigen Anwendung“ zuzustimmen.

Daneben wenden sich die Initiatoren der Verfassungsbeschwerde auch gegen konkrete Inhalte des Handelsvertrages. So sind im CETA-Abkommen im Rahmen der „regulatorischen Zusammenarbeit“ Expertengremien vorgesehen. Diese „Joint Committees“ seien nicht demokratisch legitimiert, könnten aber trotzdem den Vertrag nach seinem Abschluss stetig weiterentwickeln und entscheidend verändern. „Wenn außerparlamentarische Gremien ohne parlamentarische Rückkopplung verbindliche Entscheidungen treffen können, ist das mit dem Demokratieprinzip des Grundgesetzes nicht vereinbar und verfassungswidrig“, sagte Roman Huber, Geschäftsführer von Mehr Demokratie. Das Aktionsbündnis kritisierte zudem das in CETA vorgesehene Investitionsgericht (ICS). Es schriebe Sonderklagerechte für ausländische Unternehmen fest. Investoren könnten Regierungen verklagen, sobald die vom Unternehmen erwarteten wirtschaftlichen Gewinne zum Beispiel auf Grund von schärferen Verbraucher- oder Umweltschutzgesetzen geschmälert werden, lautet die Kritik. „Eine Parallelgesetzgebung kann fast alle Lebensbereiche beeinflussen und eine Paralleljustiz Recht sprechen – damit verändert CETA den Kern unserer Verfassungsordnung“, fasste Roman Huber zusammen.

Thilo Bode, Geschäftsführer der Verbraucherorganisation foodwatch, betonte, dass es bei CETA – anders als bei bisherigen Handelsverträgen – nicht nur um den Abbau von Zöllen und die Angleichung technischer Standards gehe: „Das Abkommen greift tief in alle gesellschaftlichen Bereiche wie Umwelt-, Verbraucher- oder Arbeitnehmerschutz ein. Es ist unglaublich, dass ein solch weitreichender Vertrag schon ‚vorläufig‘ in Kraft treten soll, ohne dass auch nur ein Parlamentarier in den Mitgliedsstaaten dafür die Hand gehoben hat. Der Bundestag darf bei einer so wichtigen Entscheidung nicht entmachtet werden!“ Zudem setze CETA Standards, hinter die das geplante amerikanisch-europäische Freihandelsabkommen TTIP dann nicht mehr zurückfallen könne, kritisierte Bode: „CETA ist TTIP durch die Hintertür. Das müssen wir verhindern!“

„Die Verfassungsklage ist ein weiteres wichtiges Standbein unserer Kampagne neben Demonstrationen und Aktionen, mit denen wir auch weiter dafür kämpfen, CETA politisch zu verhindern. Sie bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine zusätzliche wirksame Möglichkeit, sich gegen die unfaire Handelspolitik unserer Regierung zu wehren“, so Maritta Strasser, verantwortliche Campaignerin bei Campact. „Jeder kann unsere Verfassungsbeschwerde ‚Nein zu CETA‘ jetzt ganz einfach mit seiner Unterschrift unterstützen. Je mehr Menschen die Verfassungsbeschwerde im Vorfeld unterstützen, desto deutlicher unsere Botschaft!“

Für CETA liegt, anders als für den „großen Bruder“ TTIP, der ausgehandelte Vertragstext bereits vor. Sobald die Europäische Union – voraussichtlich im Herbst – über den Handelsvertrag CETA entscheidet, wird das Aktionsbündnis seine Beschwerde offiziell beim Bundesverfassungsgericht einreichen.

Link:
– Bürgerklage „Nein zu CETA“: www.ceta-verfassungsbeschwerde.de

Redaktionelle Hinweise:
– FAQs zur Verfassungsbeschwerde: www.ceta-verfassungsbeschwerde.de/2016-05-30_FAQ_CETA-Verfassungsbeschwerde_für-Website_FINAL.pdf
– Hintergrundpapier des Prozessvertreters Prof. Bernhard Kempen: www.ceta-verfassungsbeschwerde.de/2016-05-30_Hintergrundpapier_CETA_Kempen_FINAL.pdf

Pressekontakte:

Campact
Jörg Haas
presse@campact.de
04231 / 95 75 90

foodwatch
Andreas Winkler
presse@foodwatch.de
030 / 24 04 76 290
0174 / 375 16 89

Mehr Demokratie
Anne Dänner
presse@mehr-demokratie.de
0178 / 816 3017
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CETA durch die Hintertür: Wirtschaftsminister Gabriel plant Entmachtung des Bundestages

Pressemitteilung – Thema: Freihandelsabkommen

– Bundesregierung will Freihandelsabkommen mit Kanada ohne Parlamentsvotum vorläufig in Kraft setzen
– Mit der vorläufigen Anwendung begeht Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel Wortbruch
– Wissenschaftliches Gutachten sieht demokratiepolitische und verfassungsrechtliche Probleme

Berlin, 28. März 2016. Das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA soll vorläufig in Kraft treten – ohne dass der Bundestag überhaupt darüber abstimmt. Das Bundeswirtschaftsministerium spricht sich dafür aus, dass die EU-Staaten das Abkommen per Beschluss vorläufig anwenden. Das sei „übliche Praxis“ und „vollständig demokratisch“, erklärte das Ministerium in einer Unterrichtung vor dem Deutschen Bundestag.

„Erst versichert Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel, ohne ein ‚Ja‘ des Bundestages gebe es weder CETA noch TTIP. Jetzt soll der CETA-Vertrag ohne Beteiligung des Parlaments vorläufig in Kraft treten, obwohl das Abkommen in dessen Regelungshoheit eingreifen kann. Herr Gabriel will das CETA-Abkommen durch die Hintertür durchsetzen – ohne dass je ein deutscher Parlamentarier die Hand gehoben hat. Das ist ein demokratiepolitischer Skandal und ein Betrug an der Öffentlichkeit“, erklärte Thilo Bode, Geschäftsführer der Verbraucherorganisation foodwatch. „Wenn die nationalen Parlamente erst in vielen Jahren die Chance bekommen, über CETA abzustimmen, sind bereits Fakten geschaffen. Dann ist eine Ablehnung sehr unwahrscheinlich.“

Noch 2014 erklärte Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel in einem Brief an die Fraktionen des Deutschen Bundestages, dass „ein Abschluss allein durch die EU (…) nicht in Frage“ käme. Die nationalen Parlamente müssten dem Abkommen zustimmen. Mit seinem Vorhaben, die Parlamentarier bei der Entscheidung über CETA jahrelang außen vor zu lassen, setzt der Wirtschaftsminister laut foodwatch seine systematische Täuschungsstrategie in der Freihandelspolitik fort.

Auch juristisch begibt sich Sigmar Gabriel auf Glatteis. Es sei „verfassungsrechtlich wie demokratiepolitisch unakzeptabel, dass die vorläufige Anwendung eines Abkommens an den Parlamenten vorbei erfolgt“, heißt es in einem Gutachten des Europa- und Völkerrechtlers Prof. Dr. Wolfgang Weiß von der Universität Speyer, das die Verbraucherorganisation foodwatch am Samstag veröffentlicht hat. Dadurch „treten die Wirkungen des Abkommens bereits ein, noch ehe eine Zustimmung der Parlamente hierzu erfolgen muss“, kritisiert Prof. Weiß. Das sei zwar tatsächlich gängige Praxis in der EU, aber die „umfangreichen Freihandelsabkommen der neuen Generation“ – zu denen CETA und TTIP gehören – seien „von hoher politischer Bedeutung“, stellten „die Handelsbeziehungen auf eine völlig neue Grundlage“ und berührten den „Entscheidungsraum des deutschen Gesetzgebers“, schreibt der Jurist.

foodwatch forderte die Bundesregierung auf, die vorläufige Anwendung abzulehnen: „Bei den Freihandelsabkommen der neuen Generation geht es um weit mehr als Zollsenkungen – CETA und TTIP können in die Regelungshoheit des deutschen Parlaments eingreifen. Unsere gewählten Vertreter müssen darüber mitentscheiden, sonst kommt unsere Demokratie zu schaden“, erklärte Thilo Bode.

CETA gilt als „Zwillingsbruder“ des umstrittenen Freihandelsabkommens TTIP zwischen der EU und den USA. CETA enthält kritische Elemente wie zum Beispiel die sogenannte regulatorischen Zusammenarbeit, die den Konzernen noch mehr Einfluss auf die Gesetzgebung einräumt. Das Abkommen soll im Herbst dieses Jahres vom EU-Ministerrat beschlossen werden.

Redaktionelle Hinweise:

– Sachstandsbericht des Bundeswirtschaftsministeriums zu CETA: tinyurl.com/gkudtan
– Wissenschaftliches Kurzgutachten von Prof. Dr. Wolfgang Weiß zur „vorläufigen Anwendung“ von CETA: tinyurl.com/jhph26n
– Schreiben von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel an die Fraktionen des Deutschen Bundestages: tinyurl.com/gupge26

Pressekontakt:
foodwatch e.V.
Andreas Winkler
E-Mail: presse@foodwatch.de
Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 – 2 90




Geheimniskrämerei bei Freihandelsabkommen geht weiter: EU und Bundesregierung lehnen Herausgabe des CETA-Verhandlungsmandates ab

Pressemitteilung – Thema: Freihandelsabkommen CETA

Berlin, 31. August 2015. Das Verhandlungsmandat für das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA bleibt Verschlusssache. Auf Anfrage der Verbraucherorganisation foodwatch lehnten sowohl das Bundeswirtschaftsministerium als auch die Europäische Kommission und der Europäische Rat die Veröffentlichung des Dokuments ab. Im Zuge der Debatte über das Freihandelsabkommen TTIP zwischen EU und USA hatten sich alle Akteure für mehr Transparenz ausgesprochen.

foodwatch kritisierte es als völlig unverständlich, dass das CETA-Verhandlungsmandat vor der Öffentlichkeit geheim gehalten werden soll. Das europäisch-kanadische Abkommen ist bereits fertig ausverhandelt und muss nur noch politisch beschlossen werden. In dem Mandat ist festgehalten, welchen Auftrag die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten der Europäischen Kommission für die Verhandlungen erteilt haben. „Durch einen Vergleich des Verhandlungsmandats mit dem vorliegenden Vertragsentwurf ließe sich bewerten, ob sich das Verhandlungsergebnis im Rahmen des Auftrags bewegt oder nicht – genau das ist offenbar unerwünscht“, erklärte foodwatch-Geschäftsführer Thilo Bode. Das Verhandlungsmandat zum geplanten TTIP-Abkommen hatte die Europäische Kommission erst nach langem Hin und Her und auf großen öffentlichen Druck hin publik gemacht – was die TTIP-Befürworter als große Transparenzinitiative verkauften. Es sei nicht nachvollziehbar, so Bode, weshalb bei CETA andere Maßstäbe gelten sollten.

Unter www.ceta-mandat.foodwatch.de startete foodwatch heute eine E-Mail-Aktion an Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker sowie Ratspräsident Donald Tusk mit dem Ziel, die Veröffentlichung des CETA-Verhandlungsmandates zu erreichen.

Mit unterschiedlichen Begründungen hatten dies sowohl die Bundesregierung als auch die EU-Instanzen abgelehnt. Das Bundeswirtschaftsministerium erklärte sich für nicht zuständig: „Das CETA-Mandat ist ein EU-Dokument, Sie müssten sich hierzu daher bitte an die EU-Kommission wenden“, schrieb ein Sprecher in einer E-Mail an foodwatch. Die Europäische Kommission verwies schriftlich an den Rat: „Die EU-Kommission kann Ihnen da leider nicht weiterhelfen, Sie müssten sich hier an den Rat wenden, der das Mandat erteilt hat und seine Zustimmung zur Freigabe geben muss.“ Von einem Sprecher des Europäischen Rates erhielt foodwatch die lapidare Antwort: „Wir können Ihnen das CETA-Verhandlungsmandat nicht senden, weil es sich nicht um ein öffentliches Dokument handelt. Das tut mir leid.“ (Übersetzung durch foodwatch, englischer Original-Wortlaut: „We cannot send you the CETA negotiating mandate as it is not a public document. I am sorry about that.“).

Link:
E-Mail-Protestaktion von foodwatch zur Veröffentlichung des CETA-Verhandlungsmandates: www.ceta-mandat.foodwatch.de

Redaktioneller Hinweis:
Schriftverkehr zwischen foodwatch und Bundeswirtschaftsministerium, EU-Kommission und EU-Rat: tinyurl.com/pkys4kf

Pressekontakt:

Martin Rücker
E-Mail: presse@foodwatch.de
Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 – 2 90




Geleaktes Dokument zu TTIP-Verhandlungen beweist: Bundesregierung sieht Gefahr der Entmachtung der Parlamente durch zukünftige Regulierungskooperation

Pressemitteilung – Thema: TTIP-Freihandelsabkommen

Berlin, 27. Juli 2015. Ein vertrauliches Regierungsprotokoll über die TTIP-Verhandlungen zeigt: Trotz anders lautender öffentlicher Beteuerungen fürchtet die Bundesregierung, dass durch das geplante Freihandelsabkommen weitreichende Regulierungsvorhaben in Zukunft ohne parlamentarische Zustimmung beschlossen werden könnten. Zwar versichert die Bundesregierung offiziell stets, bei der sogenannten „regulatorischen Kooperation“ zwischen EU und USA würden das Europäische Parlament und nationale Parlamente eingebunden – intern warnen Regierungsvertreter aber davor, dass die Abgeordnete bei wichtigen Fragen zukünftig außen vor bleiben könnten. Dies belegt ein vertraulicher Bericht eines deutschen Regierungsmitarbeiters für das Bundeswirtschaftsministerium über ein Treffen zwischen EU-Mitgliedstaaten und Kommissionsvertretern im Januar 2015, den das Recherchebüro Correctiv veröffentlicht hat. Die Verbraucherorganisation foodwatch hatte Anfang Juli bereits eine Analyse der Universität Göttingen veröffentlicht, in der fehlende Mitbestimmungsrechte der EU-Abgeordneten nach Abschluss des TTIP-Abkommens kritisiert wurden.

„Die Bundesregierung verspricht Wachstum und Wohlstand durch TTIP – und verschweigt die Bedrohung für die Demokratie. Ohne jede parlamentarische Kontrolle könnten Technokraten und Beamte in Zukunft über weitreichende Regulierungsvorhaben entscheiden: Das ist die reale Gefahr des transatlantischen Freihandelsabkommens, über die die TTIP-Befürworter öffentlich nicht sprechen“, sagte Lena Blanken, Volkswirtin bei der Verbraucherorganisation foodwatch.

Bei der „regulatorischen Kooperation“ sollen im Rahmen von TTIP Regulierungsvorhaben auf beiden Seiten des Atlantiks abgestimmt werden – inwiefern dabei die Parlamente eingebunden werden, ist aber offen. Zwar müsste zumindest das Europäische Parlament ein einziges Mal seine Zustimmung zu dem fertig ausgehandelten TTIP-Vertrag geben. TTIP ist jedoch als ein so genanntes „living agreement“ geplant, welches zwischen EU und USA stetig weiterentwickelt werden soll. In Expertenausschüssen (wie dem Rat für regulatorische Kooperation – Regulatory Cooperation Body, RCB und dem Joint Ministerial Body, JMB) könnten somit weitreichende Ergänzungen und Änderungen an dem Vertragswerk vorgenommen werden, ohne dass die Abgeordneten zustimmen müssten.

Öffentlich hat die Bundesregierung diese Gefahr mangelnder parlamentarischer Kontrolle immer abgestritten. Regulatorische Kooperation sei lediglich ein „Austausch zwischen Regulierungsbehörden“ hieß es beispielsweise in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Bundestag. Die Entscheidungshoheit des Gesetzgebers dürfe „nicht beeinträchtigt werden“, so das Bundeswirtschaftsministerium. In dem nun geleakten vertraulichen Bericht über die Verhandlungen zeigt sich aber ein anderes Bild: Dem vertraulichen Protokoll zufolge warnte die Bundesregierung explizit davor, dass ein Regulierungsausschuss „seinerseits Annexe [zum TTIP-Vertrag; Anmerkung foodwatch] ändern und hinzufügen und sonstige Entscheidungen treffen solle“. Weiter heißt es in dem Regierungsbericht, Deutschland „äußerte sich zudem kritisch zur gesamten Struktur, wonach unterhalb des RCB weitere Unterarbeitsgruppen gebildet werden können und insgesamt der Eindruck einer transatlantischen Behörde geschaffen werde“.

Das interne Dokument zeigt: Welche Befugnisse diese Ausschüsse im Detail erhalten werden, ist stark umstritten. Auf Nachfrage von foodwatch erklärte der Völkerrechtler Dr. Till Holterhus vom Göttinger Institut für Völkerrecht und Europarecht hierzu: „Legt man die bekannten Formulierungen im Entwurf des Freihandelsabkommens CETA zwischen Kanada und der EU und das nun bekannt gewordene interne TTIP-Verhandlungsdokument zu Grunde, so kann nach heutigem Stand nicht ausgeschlossen werden, dass im Rahmen der regulatorischen Kooperation in einigen Bereichen völkerrechtlich verbindliche Bestimmungen – etwa durch die Änderung von Annexen – begründet oder geändert werden können, ohne dass es einer erneuten Ratifikation und damit der Zustimmung des Europäischen Parlamentes sowie im Regelfall der mitgliedstaatlichen Parlamente bedürfte.“

Lena Blanken von foodwatch: „Das Papier belegt, wie die Bundesregierung die Öffentlichkeit in die Irre führt. Gefahren von TTIP werden in der Öffentlichkeit regelmäßig geleugnet, Kritikern wird Panikmache unterstellt. Dabei weiß die Regierung in Wahrheit offenbar sehr genau, dass bei TTIP Expertengremien ohne jede parlamentarische Zustimmung verbindliche Regulierungsmaßnahmen beschließen könnten – etwa Vorgaben zur Lebensmittelkennzeichnung oder zur Zulassung von Chemikalien. Dass die Parlamente in Deutschland und Europa durch TTIP-Expertengremien entmachtet werden könnten, ist Bundeskanzlerin Angela Merkel offensichtlich bewusst. Doch sie trommelt unverdrossen weiter für das Abkommen. Ist das ihre Vorstellung von ‚marktkonformer‘ Demokratie?“

Redaktioneller Hinweis:
– Vertrauliches Dokument zu Verhandlungen zwischen EU-Kommission und Mitgliedsstaaten, veröffentlich vom Recherche-Büro Correctiv (zur „regulatorischen Kooperation“ siehe Seite 13): tinyurl.com/qcah3aj
– Einschätzung des Instituts für Völkerrecht und Europarecht der Universität Göttingen zur regulatorischen Kooperation: tinyurl.com/n9zajxz
– Bundesregierung zur „regulatorischen Kooperation“, Antwort auf Kleine Anfrage im Bundestag: tinyurl.com/ppaugsr

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