TTIP: foodwatch wirft CDU systematische Fehlinformation vor – „Besseres zu tun“, als falsche Angaben zu korrigieren

Pressemitteilung – Thema: Freihandelsabkommen

Berlin, 8. Oktober 2015. foodwatch hat der CDU vorgeworfen, systematisch falsche Informationen über TTIP zu verbreiten. Wie Recherchen der Verbraucherorganisation belegen, stellen Vertreter der Partei von Bundeskanzlerin Angela Merkel insbesondere die wirtschaftlichen Potenziale des geplanten transatlantischen Freihandelsabkommens regelmäßig zu positiv dar. Parteibroschüren enthalten falsche Angaben, Abgeordnete überzeichnen die Chancen von TTIP gegenüber den Bürgern und im Bundestag, mit Michael Grosse-Brömer „zitiert“ ein hochrangiger CDU-Politiker aus einer Studie, die es gar nicht gibt.

foodwatch forderte die CDU auf, die falschen Angaben zu korrigieren. „Die schiere Häufigkeit der Falschdarstellungen weckt Zweifel, dass es sich nur um Versehen handelt – zumal die Verdrehungen nur eine Richtung kennen: TTIP wird in der Darstellung der CDU immer nur noch größer, noch toller und noch schöner. Die Partei von Angela Merkel legt es darauf an, eine Zukunft mit TTIP so rosig wie möglich darzustellen. Dabei wird die Wahrheit so weit zurechtgebogen, dass die Grenze zum unlauteren Meinungsstreit klar überschritten ist“, kritisierte foodwatch-Geschäftsführer Thilo Bode.

• Beispiel 1: Manipulative Job-Versprechen. In einer Parteibroschüre schreibt die CDU etwa: „Die Schätzungen über zusätzliche Arbeitsplätze [durch TTIP; Anmerkung foodwatch] in der EU reichen von 400.000 bis 1,3 Millionen“. Richtig ist jedoch: In den hier zugrunde gelegten Studien des Münchener ifo-Instituts reichen die Schätzungen von gerade einmal rund 12.000 bis 1,3 Millionen zusätzlichen Jobs. Schon 400.000 Jobs – in der CDU-Darstellung die Untergrenze – hält das ifo-Institut nur dann für erreichbar, wenn ein „sehr optimistisches Szenario, welches erhebliche Unsicherheiten involviert“, einträte.

• Beispiel 2: Falsche Fakten. In einem „Brief aus Berlin“ berichtete Michael Grosse-Brömer, Parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, im März 2015 seinen Wählern von „einer aktuellen Studie der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM)“ – deren angeblicher Inhalt: „In ihrer Studie geht die INSM auch von einer Steigerung des EU-Bruttoinlandproduktes über 119 Milliarden Euro aus“. Richtig ist: Es gibt überhaupt keine solche Studie der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft. Die Zahl von 119 Milliarden Euro stammt aus einer älteren Studie im Auftrag der Europäischen Kommission und wird von Grosse-Brömer zudem inhaltlich verzerrt wiedergegeben (siehe dazu Beispiel 3). Zur Korrektur der nachweislich falschen Angabe aufgefordert, antwortete Grosse-Brömer auf twitter nur: „Habe gerade besseres zu tun, als auf wenig überzeugende und falsche Behauptungen einzugehen“ (tweet: tinyurl.com/pjtkdbk).

• Beispiel 3: Aufgeblasene Wachstumseffekte. Der wirtschaftspolitische Sprecher der Union, der CDU-Abgeordnete Joachim Pfeiffer, schrieb im September 2014 in einer Fraktionsbroschüre: „Allein bei TTIP gehen Schätzungen von einem jährlichen zusätzlichen Wachstum von 119 Milliarden Euro auf europäischer […] Seite aus“ (Hervorhebung durch foodwatch). Ähnlich lautende Aussagen traf Herr Pfeiffer wiederholt. Auch hier geht es um die Studie im Auftrag der Europäischen Kommission. Diese sagt jedoch, dass – je nach Ausgestaltung von TTIP – das Bruttoinlandsprodukt der EU im Jahre 2027 (!) insgesamt um 68 bis 119 Milliarden Euro höher liegen könnte als ohne TTIP. 119 Milliarden werden demnach also nur im besten Falle und auch nur als Gesamteffekt zehn Jahre nach Inkrafttreten von TTIP für möglich gehalten – sie stellen aber sicher kein „jährliches zusätzliches Wachstum“ dar.

Weitere Aussagen von CDU-Vertretern sowie alle Quellen hat foodwatch in einem Hintergrundpapier (tinyurl.com/cdu-ttip-wahrheit) publiziert. Alle Zitate sind aktuell auf Internetseiten abrufbar und dienen also den Bürgerinnen und Bürgern zur (Des-)Information über TTIP.
Bemerkenswert ist die Häufung falscher und verzerrter Angaben auch deshalb, weil der CDU-Bundestagsabgeordnete Joachim Pfeiffer in der vergangenen Woche im Bundestag seinerseits die Seriosität TTIP-kritischer zivilgesellschaftlicher Organisationen in Frage gestellt und diesen vorgeworfen hatte, „Angstkampagnen“ statt „Argumente“ zu verbreiten (siehe Plenarprotokoll, S. 12302 ff. tinyurl.com/pg9p3gb).

foodwatch Geschäftsführer Thilo Bode: „Wer selbst ein so angespanntes Verhältnis zur Wahrheit hat, darf sich nicht wundern, dass die Bürgerinnen und Bürger bei TTIP misstrauisch werden. Wenn am Samstag wahrscheinlich Zehntausende in Berlin gegen das Abkommen demonstrieren werden, ist dies auch eine Quittung für die Desinformationspolitik der CDU.“

Gemeinsam mit mehr als 30 anderen Organisationen ruft foodwatch für diesen Samstag zur bundesweiten Großdemonstration in Berlin gegen TTIP und das europäisch-kanadische Abkommen CETA auf. Das Veranstalterbündnis erwartet weit mehr als 50.000 Teilnehmer.

Link:
– Bundesweite Stopp-TTIP-Demo am 10.10. in Berlin – www.ttip-demo.de

Redaktionelle Hinweise:
– foodwatch-Hintergrundpapier: Die CDU, TTIP und die Wahrheit: tinyurl.com/cdu-ttip-wahrheit

Pressekontakt:

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Martin Rücker
E-Mail: presse@foodwatch.de

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Am Samstag während der Demo: +49 (0) 1 74 / 3 75 16 89




Stop-TTIP-Demo am 10.10.: foodwatch macht mit Skulpturenwagen von Jacques Tilly auf Gefahren des Freihandelsabkommens für die Demokratie aufmerksam – Rede von Thilo Bode auf dem Washingtonplatz in Berlin

Pressemitteilung – Thema: Großdemonstration/Freihandelsabkommen

+++ Achtung Bildredaktionen: Fotos von der heutigen Bildaktion (Freitag) mit dem Tilly-Wagen vor Kanzleramt/Bundestag für die Vorberichterstattung zur Demo ab ca. 14 Uhr heute zum Download: www.ttip-downloads.foodwatch.de +++

Berlin, 9. Oktober 2015. Mit einem Wagen des Künstlers Jacques Tilly wird die Verbraucherorganisation foodwatch bei der großen Stop-TTIP-Demo an diesem Samstag (10. Oktober) in Berlin auf die Gefahren des geplanten Freihandelsabkommens für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit aufmerksam machen. Eine Großplastik des Düsseldorfer Bildhauers – bekannt vor allem für seine politischen Karnevalswagen – zeigt, wie Bundeskanzlerin Angela Merkel durch ihre Unterstützung für TTIP Hand an die Demokratie anlegt. foodwatch-Gründer Thilo Bode wird zudem auf dem Washingtonplatz vor dem Berliner Hauptbahnhof über die Auswirkungen von TTIP und CETA auf die Demokratie sprechen (geplant für 13.06 Uhr).

„TTIP ist keineswegs alternativlos. Wer einheitliche technische Standards und fairen Freihandel will, benötigt kein Abkommen, das den Einfluss von Parlamenten beschneidet und die Rechte der Bürgerinnen und Bürger missachtet“, erklärte foodwatch-Sprecher Martin Rücker.

Die Verbraucherorganisation rief zu einer zahlreichen Teilnahme an der Großdemonstration auf. foodwatch gehört neben mehr als 30 anderen Organisationen zum Trägerkreis – darunter Gewerkschaften, Umweltschutzinitiativen, Entwicklungshilfeorganisationen und Wohlfahrtsverbände. „Mit zehntausenden Menschen wollen wir bunt, kreativ und unübersehbar ein Zeichen setzen, dass TTIP und CETA mit den Interessen der Zivilgesellschaft nicht in Einklang zu bringen sind. Der CETA-Vertrag darf nicht verabschiedet, die TTIP-Verhandlungen unter den gegenwärtigen Voraussetzungen müssen gestoppt werden“, so foodwatch-Sprecher Martin Rücker.

Wesentlicher Kritikpunkt an den Abkommen: Die geplanten Freihandelsverträge schwächen das Wahlrecht der Bürger und den Einfluss von Abgeordneten. Eine ausführliche Analyse über die Auswirkungen der Abkommen auf die Demokratie hatte foodwatch am Montag in Berlin vorgestellt. Demnach fehlt dem gesamten Verfahren vom Beschluss der Verhandlungsmandate über die Transparenz der Verhandlungen bis hin zur Verabschiedung der Abkommen eine ausreichende demokratische Legitimation. Zudem werden mit den Verträgen Bindungen eingegangen, die die Befugnisse von Parlamenten in der Zukunft beschneiden und damit den Wert einer Stimme bei Bundestags- oder Europawahl reduzieren.

Link:
– Informationen zur Stop-TTIP-Demo: www.ttip-demo.de

Redaktionelle Hinweise:
– Fotos von der heutigen Bildaktion mit dem Tilly-Wagen vor Kanzleramt/Bundestag für die Vorberichterstattung zur Demo ab ca. 14 Uhr heute zum Download: www.ttip-downloads.foodwatch.de
– foodwatch-Papier zu den Auswirkungen von TTIP und CETA auf die Demokratie: www.tinyurl.com/ttip-demokratie

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Bündnis bereitet Referenden gegen CETA und TTIP in den Niederlanden vor

Gemeinsame Pressemitteilung von Mehr Demokratie e.V. und foodwatch

Berlin, 9. Oktober 2015. In den Niederlanden bereitet ein Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen Referenden gegen TTIP und CETA vor. Ziel der Allianz ist es, Abstimmungen über die geplanten Freihandelsverträge der EU mit den USA und mit Kanada zu erreichen. Das Bündnis unter Beteiligung von Mehr Demokratie e.V. und der Verbraucherorganisation foodwatch startete heute die Plattform www.ttip-referendum.nl, auf der sich Bürgerinnen und Bürger vernetzen können, die die Referenden unterzeichnen wollen. Wie auch in Amsterdam wird der Protest gegen TTIP und CETA an diesem Samstag (10.10.) in mehreren europäischen Mitgliedstaaten auf die Straße getragen. Bei einer Großdemonstration in Berlin rechnen die Veranstalter mit weit mehr als 50.000 Teilnehmern.

„Die Niederlande sind nur ein Beispiel, wie Bürgerinnen und Bürger die verfügbaren politischen Mittel nutzen, um sich gegen TTIP und CETA auszusprechen. In der Hälfte aller EU-Staaten wären Referenden über die Zustimmung zu völkerrechtlichen Verträgen möglich – das zeigt eine von Stop TTIP veröffentlichte Studie“, sagt Michael Efler, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie.

„Der Widerstand gegen TTIP und CETA regt sich keineswegs nur in Deutschland, sondern in vielen Ländern Europas. Die europäische Politik wäre gut beraten, die berechtigte Kritik der Menschen endlich ernst zu nehmen“, sagte foodwatch-Sprecher Martin Rücker.

Die Niederlande hatte 2014 als erster EU-Staat ein so genanntes „Veto-Referendum“ eingeführt. Es gibt den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, über bereits beschlossene Gesetze oder internationale Verträge abzustimmen, wenn zuvor mindestens 300.000 Menschen innerhalb von sechs Wochen eine entsprechende Initiative unterstützt haben. Ein Referendum gegen ein Freihandelsabkommen ist demnach möglich, sobald die niederländische Regierung einem der Verträge zugestimmt hat. Das Ergebnis eines Referendums ist zwar rechtlich nicht bindend. Politisch wäre es für die niederländische Politik jedoch sehr schwer, sich über den Willen des Volkes hinwegzusetzen.

Zu den Initiatoren der Plattform www.ttip-referendum.nl gehören neben den niederländischen Organisationen von Mehr Demokratie und foodwatch auch Milieudefensie (Friends of the Earth Niederlande) und das Transnational Institute (TNI). Weitere Organisationen können sich anschließen. Auf der Internetseite des Bündnisses können Bürgerinnen und Bürger eine Petition gegen CETA und die bisher bekannten TTIP-Pläne unterzeichnen und bereits jetzt Referenden über die Abkommen einfordern. Das Bündnis kündigte an, im Falle einer Zustimmung der niederländischen Regierung zu CETA oder TTIP sofort den Startschuss für ein formelles Referendumsbegehren zu geben.

Links:

– Plattform für niederländische Referenden gegen TTIP und CETA: www.ttip-referendum.nl
– Großdemonstration am Samstag (10.10.) in Berlin: www.ttip-demo.de
– Studie zur Ratifizierung von TTIP in den Mitgliedstaaten: stop-ttip.org/de/ttip-studie-ratifizierung/

Pressekontakte:

Mehr Demokratie
Anne Dänner
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CETA-Leak: foodwatch veröffentlicht geheimes Verhandlungsmandat – Dokumente zeigen: Schiedsgerichte für Investoren waren bei europäisch-kanadischem Freihandelsabkommen ursprünglich gar nicht vorgesehen

Pressemitteilung – Thema: Freihandelsabkommen

Berlin, 1. Oktober 2015. Die Verbraucherorganisation foodwatch hat das unter Verschluss gehaltene europäische Verhandlungsmandat für das CETA-Abkommen mit Kanada im Internet veröffentlicht. Nach dem Mandat für einen TTIP-Vertrag zwischen EU und USA kommt damit ein weiteres zentrales Dokument der geplanten Freihandelszonen an die Öffentlichkeit.

Insgesamt machte foodwatch unter www.ceta-leak.foodwatch.de drei geleakte CETA-Dokumente öffentlich, klassifiziert mit der Geheimhaltungsstufe „Restreint UE/EU Restricted“: Den ursprünglichen Mandatstext von April 2009, einen Änderungsentwurf von 2010 sowie die schließlich im Juli 2011 vorgenommene Ergänzung des Mandats. Aus den Papieren geht hervor: Die umstrittenen Schiedsgerichte spielten für die Aufnahme der Verhandlungen jedenfalls auf Seiten der EU überhaupt keine Rolle. Entsprechende Investorenschutzklauseln wurden erst zwei Jahre später, 2011, endgültig in die Verhandlungsleitlinien aufgenommen – dann jedoch als verbindliche Zielvorgabe, die erheblich stärker betont wird als beispielsweise das Recht, gemeinwohlbasierte Schutzstandards zu erlassen.

„Schiedsgerichte waren keineswegs immer ein so unverzichtbarer Bestandteil von CETA, wie es heute auch von der Bundesregierung dargestellt wird. Als die Verhandlungen aufgenommen wurden, spielte eine Paralleljustiz für Investoren für die EU noch gar keine Rolle – jetzt, da der CETA-Vertrag ausgehandelt ist, heißt es plötzlich: Daran lässt sich nichts ändern“, kritisierte foodwatch-Sprecher Martin Rücker. „Die geleakten Dokumente zeigen: Die Debatte über die Freihandelsabkommen wird nach wie vor nicht offen und aufrichtig geführt.“

Auf Anfrage von foodwatch hatte sich EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström zuletzt für eine Veröffentlichung des CETA-Mandats ausgesprochen, gleichzeitig aber betont, dass dies von den Mitgliedsstaaten entschieden werden müsste. Der Europäische Rat lehnte eine Veröffentlichung jedoch ab. Nun wurden die Dokumente foodwatch zugespielt. Sie geben bemerkenswerte Einblicke in die Vorgaben der EU-Staaten für die Verhandlungslinie der Europäischen Kommission:

• Im ursprünglichen Mandat von 2009 waren weitreichende Vereinbarungen über Investitionsschutz, insbesondere die umstrittenen Schiedsgerichte (ISDS), überhaupt nicht vorgesehen. Erst in der ergänzten Fassung von 2011 heißt es: „Das Abkommen muss einen wirksamen und dem aktuellen Stand entsprechenden Mechanismus für die Streitbeilegung zwischen Investor und Staat vorsehen.“ (Ergänzung der Verhandlungsrichtlinien, Punkt 26 d). Während Vizekanzler Sigmar Gabriel eine Zeit lang den Eindruck erweckte, es könne ein CETA-Abkommen ohne Investorenschutzklauseln geben, war die Europäische Kommission in Wahrheit längst politisch an die Maßgabe gebunden, genau dies zwingend durchzusetzen. Diese Vorgabe wurde von der schwarz-gelben Vorgängerregierung unter Führung von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit beschlossen.
• Durch diese „Muss“-Vorgabe werden Schiedsgerichte stärker gewichtet als etwa das „Recht der Vertragsparteien, auf der Grundlage des ihnen angemessen erscheinenden Schutzniveaus die zur Verwirklichung legitimer Gemeinwohlziele erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen“ – darauf „soll“ lediglich die Präambel des CETA-Vertrags „verweisen“. Zudem wird das Regulierungsrecht im CETA-Mandat mit auslegungsfähigen Einschränkungen versehen („sofern diese Maßnahmen keine ungerechtfertigte Diskriminierung oder versteckte Beschränkung des internationalen Handels darstellen“; Verhandlungsrichtlinien, Punkt 5).
• Im Gegensatz zum CETA-Dokument erklärt das TTIP-Verhandlungsmandat Schiedsgerichte nicht zum „Muss“, sondern lediglich zum „Sollte“-Ziel (TTIP-Verhandlungsleitlinien, Punkt 23). Das lässt die jüngste Entwicklung in neuem Licht erscheinen: So hatte EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström für TTIP einen neuartigen Investitionsgerichtshof anstelle klassischer Schiedsgerichte vorgeschlagen, jedoch keine Änderungen bei CETA vorgesehen. Gleichzeitig sind die Vorgaben des Verhandlungsmandates weder rechtsverbindlich noch unabänderlich – eine Abkehr von den Schiedsgerichten ist also auch bei CETA eine Frage des politischen Willens.

foodwatch erneuerte die Forderung, das CETA-Abkommen nicht zu ratifizieren und die TTIP-Verhandlungen unter den gegebenen Voraussetzungen zu stoppen. Die Problematik der Schiedsgerichte für Investoren ist nach Auffassung der Verbraucherorganisation auch bei TTIP mit den Malmström-Vorschlägen nicht gelöst: Zum einen könnten US-amerikanische Firmen den CETA-Vertrag nutzen, um über eine kanadische Niederlassung Schiedsklagen einzureichen. Zum anderen geht die Einrichtung eines Investitionsgerichtshof am Kern der Kritik vorbei: Es bliebe dabei, dass ein Sonder-Klageweg für Investoren eingerichtet werden soll. Unternehmen würden ihn nutzen, wenn sie sich davon bessere Chancen auf Schadenersatz versprechen als vor den ordentlichen staatlichen Gerichten.

Link:
– Geleaktes CETA-Mandat: www.ceta-leak.foodwatch.de

Redaktionelle Hinweise:
– TTIP-Mandat: tinyurl.com/poxx2e8

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Einladung zum Pressegespräch: Wie TTIP und CETA unsere Demokratie gefährden

TERMIN-ERINNERUNG: PRESSEGESPRÄCH AM 5. OKTOBER 2015 UM 10:30 UHR

Sehr geehrte Damen und Herren,

nie wurde über Freihandelsverträge so intensiv diskutiert wie über TTIP und CETA, die geplanten Abkommen zwischen der EU und den USA bzw. Kanada. Ein wesentlicher Aspekt: Die Auswirkungen der Verträge auf die Demokratien in Europa. Jenseits der umstrittenen Schiedsgerichte ist jedoch in der öffentlichen Debatte noch wenig bekannt, wie genau TTIP und CETA sich auf demokratische Prozesse auswirken. Welchen Einfluss werden die Abkommen haben – auf die Autonomie demokratisch gewählter Parlamente, auf den Einfluss der EU bei der Gestaltung der Globalisierung und auf das Recht, auch in Zukunft selbst Standards beim Umweltschutz oder bei Arbeitnehmer- und Verbraucherrechten zu setzen?

Warum und wie TTIP und CETA unsere Demokratie gefährden, möchten wir Ihnen in einem Pressegespräch erläutern, zu dem wir Sie herzlich einladen:

Termin: Montag, den 5. Oktober 2015, 10:30 Uhr

Ort: Habel Weinkultur, Luisenstr. 19, 10117 Berlin

mit: foodwatch-Geschäftsführer Thilo Bode

Zur besseren Planung wären wir Ihnen für eine Rückmeldung, ob wir mit Ihrem Kommen rechnen dürfen, sehr dankbar – formlos telefonisch unter (0 30) 24 04 76 – 290, per Mail an presse@foodwatch.de oder mit dem beiliegenden Antwortbogen per Fax.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Rücker
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit




TTIP und CETA schwächen Wahlrecht der Bürger und Einfluss der Parlamente – foodwatch-Analyse zeigt Gefahren der Abkommen für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit

Pressemitteilung – Thema: Freihandelsabkommen

Berlin, 5. Oktober 2015. Die geplanten Freihandelsabkommen TTIP und CETA schwächen das Wahlrecht der Bürger und den Einfluss von Abgeordneten. Zu diesem Ergebnis kommt eine am Montag in Berlin vorgestellte Analyse der Verbraucherrechtsorganisation foodwatch. Demnach fehlt dem gesamten Verfahren vom Beschluss der Verhandlungsmandate über die Transparenz der Verhandlungen bis hin zur Verabschiedung der Abkommen eine ausreichende demokratische Legitimation. Zudem werden mit den Verträgen Bindungen eingegangen, die die Befugnisse von Parlamenten in der Zukunft beschneiden und damit den Wert einer Stimme bei Bundestags- oder Europawahlen reduzieren.

„CETA und TTIP nehmen anders als klassische Freihandelsabkommen entscheidenden Einfluss auf die Weiterentwicklung wichtiger gesellschaftspolitischer Bereiche – jedoch ohne die erforderliche demokratische Legitimation. Die gewählten Parlamente spielen weder bei den Verhandlungen noch bei der Verabschiedung der Verträge und erst recht nicht bei künftiger Regulierung im Rahmen der Verträge eine angemessene Rolle. Damit verletzen CETA und TTIP das Demokratieprinzip und schwächen die demokratische Teilhabe der europäischen Bürger an politischen Entscheidungen. CETA und TTIP sind eine Gefahr für die Demokratie“, fasste foodwatch-Geschäftsführer Thilo Bode seine Kritik zusammen.

Mit einem breiten zivilgesellschaftlichen Bündnis ruft foodwatch für den kommenden Samstag zu einer bundesweiten Großdemonstration gegen die Abkommen CETA zwischen EU und Kanada sowie TTIP zwischen EU und USA auf (10.10.2015, Beginn 12 Uhr am Washingtonplatz am Berliner Hauptbahnhof).

Die foodwatch-Analyse zeigt in 7 Thesen die Gefahren der beiden Freihandelsabkommen für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Sie wurde in den vergangenen Monaten mit den Anregungen zahlreicher Staats- und Völkerrechtler sowie weiterer Juristen erarbeitet. Die Thesen in Kurzform:

1. Die Aufnahme von Verhandlungen über CETA und TTIP ist nicht ausreichend demokratisch legitimiert. Am Beschluss des Verhandlungsmandates und damit den Vorfestlegungen für die Verhandlungen war kein Parlament beteiligt – obwohl die Abkommen, anders als klassische Freihandelsverträge, weitreichenden Einfluss auf gesellschaftspolitische Bereiche haben werden.

2. Die Verhandlungsführung verstößt gegen das Demokratieprinzip. Es fehlt die Transparenz, weil noch nicht einmal Abgeordnete so viele Verhandlungspapiere zu sehen bekommen, dass sie den Stand der Gespräche nachvollziehen können. Eine solche demokratische Rückkopplung und ein öffentlicher Diskurs sind jedoch geboten, wenn es nicht nur um Zölle, sondern um gesellschaftspolitische Regulierung geht.

3. Die geplanten Schiedsgerichte unterminieren den Rechtsstaat und schwächen die staatliche Souveränität. Auch die jüngsten Kompromissvorschläge von EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström ändern nichts daran: Für ausländische Konzerne soll eine Sonderjustiz nach Handelsrecht eingerichtet werden – diese werden sie nutzen, um Staaten auf Schadenersatz zu verklagen, wenn sie sich auf diesem Weg mehr Hoffnung auf Erfolg machen als vor ordentlichen Gerichten.

4. Der Einfluss von Wählern und Abgeordneten auf zukünftige Standards wird nicht größer, sondern kleiner. Wie alle völkerrechtlich bindenden Verträge werden TTIP und CETA die Spielräume der Gesetzgeber einengen. Zum Problem wird das, weil die Verträge so weit in gesellschaftspolitische Bereiche hineinwirken: In Zukunft wird eine Verbesserung von Standards, ob bei Lebensmittelgesetzen, Landwirtschaft oder Umweltschutz, nur möglich sein, wenn dies TTIP- und CETA-kompatibel ist oder die USA bzw. Kanada zustimmen. Parlamentarier können also nicht mehr so frei über Standards entscheiden wie bisher, ihr Einfluss wird beschränkt. In dem Maße, in dem der Einfluss der Volksvertreter schwindet, verliert auch das Wahlrecht der Bürger an Wert.

5. Wichtige Regelungen können ohne Beteiligung der Parlamente verabschiedet werden. Im Zuge der sogenannten regulatorischen Kooperation mit den USA bzw. Kanada sollen eigens eingerichtete Ausschüsse auch völkerrechtlich bindende Entscheidungen treffen und Annexe zu den Abkommen ändern können. Besetzt sind die Ausschüsse mit Vertretern der Exekutive, etwa von Regulierungsbehörden. Eine Parlamentsbeteiligung ist nach dem CETA-Entwurf und nach den bekannt gewordenen TTIP-Texten nicht geplant.

6. CETA und TTIP verkleinern Europas Spielraum bei der Gestaltung der Globalisierung. Die Abkommen unterliegen den Bestimmungen der Welthandelsorganisation WTO, gehen aber über diese hinaus. Sie schränken damit den völkerrechtlichen Rahmen für Regulierung weiter ein. Das heißt: Eine neue Regulierung für mehr Umweltschutz oder Verbraucherrechte könnte, auch wenn sie nach WTO-Recht möglich wäre, nach TTIP unzulässig sein. Die EU verkleinert damit ihre Möglichkeiten, den Welthandel und damit die Globalisierung über die Fortentwicklung des WTO-Rechts mitzugestalten.

7. Bei der Verabschiedung der Abkommen haben die Parlamente nur eingeschränkte Rechte. EU-Parlament und wohl auch nationale Abgeordnete müssen die Verträge zwar ratifizieren. Doch Änderungen an den Texten dürfen sie nicht durchsetzen, sie können nur mit Ja oder Nein stimmen – das ist unzureichend angesichts der im Vorfeld verhinderten Beteiligung der Volksvertreter an der Debatte über die Vertragsinhalte. Hinzu kommt: Auch ohne Beschluss der nationalen Parlamente kann die Europäische Kommission die Verträge vorläufig zur Anwendung bringen. Ihre Bestimmungen sind dann bis auf Weiteres voll gültig und rechtskräftig – ohne vorheriges Votum der Volksvertreter.

Link:

– Informationen zur bundesweiten Stopp-TTIP-Demo am 10.10. in Berlin: www.ttip-demo.de

Redaktionelle Hinweise:

– foodwatch-Hintergrundpapier zu den Auswirkungen von TTIP und CETA auf die Demokratie: tinyurl.com/ttip-demokratie

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EU will Grenzwerte für Quecksilber in Fisch lockern – Verbrauchern soll höhere Dosis des Nervengifts zugemutet werden – foodwatch fordert Stopp der Pläne

Pressemitteilung – Thema: Quecksilberbelastung von Fisch

Berlin, 16. September 2015. Die Europäische Kommission plant eine Lockerung der Grenzwerte für Quecksilber in Fisch. Bei ohnehin schon hochbelasteten Raubfischen soll den Verbrauchern künftig eine deutlich höhere Dosis des Nervengifts zugemutet werden. Dies geht aus einem Arbeitspapier der Europäischen Kommission vom 29.05.2015 hervor, das der Verbraucherorganisation foodwatch vorliegt. Die Grenzwertentscheidung soll nach foodwatch-Informationen zuvor noch am 21. September mit einer Expertenkommission beraten werden.

Die Verbraucherorganisation forderte die Europäische Kommission auf, von einer Lockerung der Grenzwerte abzusehen. Dazu startete foodwatch heute unter www.quecksilber-aktion.foodwatch.de eine Unterschriften-Aktion an die EU-Kommission. „Die Pläne sind das Gegenteil von gesundheitlichem Verbraucherschutz. Die Kommission verfährt nach dem Motto: Risiken und Nebenwirkungen verfehlter Industrie- und Umweltpolitik werden mit voller Wucht an Schwangere und Kleinkinder weitergereicht“, kritisierte Matthias Wolfschmidt, stellvertretender Geschäftsführer von foodwatch. „Die zulässigen Quecksilber-Höchstwerte für Raubfische sind schon heute deutlich höher als bei anderen Lebensmitteln – sie dürfen auf keinen Fall erhöht werden.“

Die Höhe der Quecksilber-Grenzwerte orientiert sich an wirtschaftspolitischen Zielen und damit an der tatsächlichen Belastung der Fische: Trotz der hohen Quecksilber-Messwerte soll ausreichend Fisch für den Markt zu gelassen werden. Dem Arbeitspapier der Kommission zufolge will soll nun einerseits der zulässige Quecksilber-Höchstwert bei Raubfischen von einem auf zwei Milligramm pro Kilogramm Fisch verdoppelt werden. Im Gegenzug plant die EU-Kommission eine Verschärfung der Grenzwerte bei anderen Fisch-Arten von derzeit 0,5 auf 0,1 Milligramm pro Kilogramm Fisch. Aus Sicht von foodwatch ist dies ein „Trick“, um die De-facto-Lockerung der Höchstgrenzen zu verschleiern. Denn kleinere, nicht-räuberische Fische sind meist so niedrig belastet, dass sie die geplanten, künftigen Höchstwerte bereits heute einhalten – eine Verschärfung der Grenzwerte würde also nicht zu einer niedrigeren Belastung der Konsumenten führen. Andererseits führte die geplante Lockerung der Grenzwerte für Raubfische dazu, dass künftig noch höher belastete Schwert- oder Haifischprodukte für den Markt zugelassen würden.

„Unter dem Strich wird die Quecksilberaufnahme der Verbraucher steigen. Die Verschärfung der Grenzwerte für kleine Fische bringt nur auf dem Papier eine Verbesserung des Verbraucherschutzes – die Lockerung der Grenzwerte für Raubfische bringt aber de facto eine höhere Belastung für die Menschen. Das ist ein perfides Ablenkungsmanöver, das allein der Wirtschaft hilft, zum Schaden der Gesundheit von uns Verbrauchern“, so Matthias Wolfschmidt von foodwatch.

Untersuchungen der europäischen Lebensmittelbehörde EFSA zeigen, dass insbesondere große Raubfische am Ende der Nahrungskette wie Schwert- und Thunfische oft deutlich höher mit Quecksilber belastet sind, als es die derzeit geltenden Grenzwerte eigentlich erlauben. Die Folge: Heute dürfen etwa 50 Prozent des Fangs nicht verkauft werden – nach der geplanten Lockerung der Grenzwerte würden aufgrund ihrer Belastung nur noch 14,5 Prozent des Fangs als unverkäuflich eingestuft, wodurch sich die gesundheitlichen Risiken für die Verbraucher deutlich erhöhen würden.

Quecksilber ist ein für den Menschen hochgiftiges Schwermetall. Es wird etwa von Kohlekraftwerken in die Luft oder als Bestandteil von Agrochemikalien in Böden und Gewässer freigesetzt. Im Meer wird daraus das 100-fach giftigere Methyl-Quecksilber, welches von Fischen aufgenommen wird. Die Verschmutzung der Weltmeere mit dem Nervengift birgt ein gravierendes gesundheitliches Risiko, vor dem die deutsche Bundesregierung insbesondere Schwangere und (Klein-) Kinder warnt. Das Schwermetall kann zu Entwicklungsstörungen des Fötus führen und bei Erwachsenen für eine Reihe von Nervenstörungen verantwortlich sein. Besonders hoch mit Quecksilber belastet sind Raubfische, die am Ende der Nahrungskette stehen, wie Hai-, Schwert- und Thunfische.

foodwatch forderte die EU-Kommission auf, auf die Lockerung der Grenzwerte zu verzichten und stattdessen Maßnahmen zu ergreifen, um die Belastung der Menschen zu senken. So solle der Einsatz von schwermetallhaltigen Pflanzenschutzmitteln schnellstmöglich verboten und der Quecksilberausstoß durch die Verbrennung von Kohle zur Energiegewinnung konsequent und maximal reduziert werden.

Link:

– E-Mail-Aktion: www.quecksilber-aktion.foodwatch.de

Redaktionelle Hinweise:

– Arbeitspapier Experten-Komitee der EU-Kommission über Quecksilber-Grenzwerte: Mercury and methylmercury in food (zu Verkehrsfähigkeit von belasteten Fischen siehe S. 7) tinyurl.com/onsh6a5
– foodwatch-Stellungnahme zu Quecksilber-Grenzwerten nach Anfrage an das Bundesumweltministerium tinyurl.com/q7jbjal
– Verbrauchertipp des Bundesumweltministerium zum Verzehr von mit Quecksilber belasteten Fischen tinyurl.com/q37x86v

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Alles, was in die Schultasche soll, sind Schokolade und Kekse: foodwatch fordert Stopp von Mondelez-Werbeaktion zum Schulstart

Pressemitteilung – Thema: Kinderernährung und Werbung

Berlin, 10. September 2015. Die Verbraucherorganisation foodwatch hat den Milka-Hersteller Mondelez und den Lebensmittelhandel aufgefordert, eine Werbeaktion zum Schulstart zu stoppen. „Alles für den Schulstart – jetzt Schultasche packen“, heißt es zum Beispiel auf Großflächenplakaten, die derzeit häufig vor Edeka-, Rewe- und anderen Supermärkten aufgestellt sind. Womit Kinder ihre Schultaschen packen sollen, zeigt Mondelez auf den Abbildungen unter dem Schriftzug: Zu sehen sind dort ausschließlich Schokoladen- und Keksprodukte wie „Milka“-Schokolade und „Oreos“ – das ist für den Konzern „alles für den Schulstart“. Werbeaufsteller in den Supermärkten senden die gleiche Botschaft. Verknüpft ist die Aktion zudem mit einem Online-„Schul-Kiosk“ unter www.schul-kiosk.com, der Gewinne für Codes auf Süßwarenprodukten bietet.

„Die Lebensmittelwirtschaft trichtert den Kindern auf allen Kanälen tagtäglich ein, dass sie möglichst viel von denjenigen Produkten begehren sollten, die die höchsten Umsatzrenditen abwerfen – und das sind nun einmal Süßigkeiten und andere unausgewogene Snacks“, kritisierte Matthias Wolfschmidt, stellvertretender Geschäftsführer der Verbraucherorganisation foodwatch. „Angesichts eines massiven Problems mit Übergewicht und Fehlernährung bei Kindern ist es das völlig falsche Signal damit zu werben, dass alles, was in eine Schultasche gehört, Schokolade und Kekse sein sollen.“

foodwatch forderte Mondelez auf, die „Schulstart“-Plakat-Aktion bzw. die noch bis zum 2. Oktober laufende „Schul-Kiosk“-Aktion umgehend zu stoppen. Der Handel solle diese Aktion nicht weiter unterstützen. Nach Auffassung der Verbraucherorganisation läuft sie der gesellschaftlichen Verantwortung völlig zuwider, die sich die Unternehmen selbst auf die Fahnen schreiben:

– Milka-Hersteller Mondelez hat sich im Rahmen des sogenannten EU-Pledge zu einem verantwortungsvollen Marketing gegenüber Kindern selbstverpflichtet. Demnach will der Konzern Werbung nur dann an Kinder unter 12 Jahren richten, wenn es sich um ausgewogene Produkte handelt. Außerdem rühmt sich der Konzern, mit Projekten wie „Klasse2000“ einen „gesunden Lebensstil2 zu fördern und Kindern etwas über „Gesund essen & trinken“ beibringen zu wollen. Im Rahmen dieses Projekts hat Mondelez ein Unterrichtsprogramm für Grundschüler zur Frage „Was kann ich tun, damit ich gesund bleibe und mich wohlfühle?“ gefördert, das sich auch mit „gesunder Ernährung“ befasst – die Werbeaktion zum Schulstart vermittelt jedoch das Gegenteil.
– Edeka und Rewe beteiligen sich am „Bündnis für Verbraucherbildung“ der vom Verbraucherzentrale Bundesverband initiierten Deutschen Stiftung Verbraucherschutz, dessen erklärtes Ziel es unter anderem ist, Schülern etwas über „Ernährung/Gesundheit“ beizubringen.

Bildmaterial:
– Foto von der Schulstart-Werbeaktion zum Download: tinyurl.com/oze66wd

Quellen:
– Mondelez-Aktion Schulkiosk: www.schul-kiosk.com
– EU-Pledge: www.eu-pledge.eu
– Mondelez-Engagement beim Projekt „Klasse2000“: tinyurl.com/q2457mf und tinyurl.com/n9bsbr4
– Bündnis für Verbraucherbildung: tinyurl.com/p3bwsug; Liste der Bündnispartner, u.a. Rewe und Edeka: tinyurl.com/pbs9bq3

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„Politikverweigerung“: Aufklärungskampagne über Risiken von Energy Drinks statt Regulierung – foodwatch kritisiert Pläne von Bundesernährungsminister Christian Schmidt

Pressemitteilung – Thema: Energy Drinks

Berlin, 14. September 2015. foodwatch hat die Ankündigung von Bundesernährungsminister Christian Schmidt kritisiert, anstelle von Regulierungsmaßnahmen eine Aufklärungskampagne über die Risiken von Energy Drinks zu starten. Dies ist nach Auffassung der Verbraucherorganisation verfehlt, schließlich warnen Gesundheitsexperten weltweit vor den stark koffeinhaltigen Lifestyle-Getränken. Besonders die kleineren, hochkonzentrierten Energy Shots stehen in der Kritik.

„Herr Schmidt bürdet die Kosten für riskante Produkte der Allgemeinheit auf, um bloß keine Entscheidung gegen die Interessen von Red Bull & Co. treffen zu müssen. Der Minister erkennt zwar das Risiko der Getränke – doch was dann folgt, ist eine bemerkenswerte Form von Politikverweigerung: Die Hersteller dürfen ihre Energy Shots und Energy Drinks weiterhin ungehindert an Kinder und Jugendliche verkaufen, weil Herr Schmidt mit Steuergeldern eine Kampagne finanziert und über die Risiken aufklärt“, erklärte foodwatch-Sprecher Martin Rücker.

foodwatch forderte eine Altersgrenze für Energy Drinks ab 18 Jahren sowie ein Verbot der hochkonzentrierten Shots.

Energy Drinks werden mit Herzrhythmusstörungen, Krampfanfällen, Nierenversagen und sogar Todesfällen in Verbindung gebracht. Experten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hatten im Oktober 2014 eine Studie zu den Gesundheitsrisiken veröffentlicht und ein Verkaufsverbot an Kinder und Jugendliche ausdrücklich empfohlen. Dennoch lehnte Bundesernährungsminister Christian Schmidt regulative Maßnahmen ab.

Einer im Mai 2015 publizierten Studie der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA zufolge konsumiert fast jeder dritte Erwachsene Energydrinks. Durch den süßen Geschmack und das gezielte Marketing sind die Produkte – anders als etwa der ebenfalls stark koffeinhaltige Kaffee – gerade bei Kindern und Jugendlichen beliebt: 68 Prozent der Teenager greifen zu den Getränken. Besonders kritisch sehen Experten die kleineren, stark konzentrierten Energy Shots. Deren Koffeinkonzentration ist nur aufgrund eines rechtlichen Kniffs zulässig: Statt als Lebensmittel wurden sie als „Nahrungsergänzungsmittel“ definiert. Damit wurden die für Lebensmittel geltenden Höchstgrenzen außer Kraft gesetzt, die Gefahr einer Überdosierung ist besonders groß.

Link:
E-Mail-Aktion: Keine Energy-Drinks an Kinder! www.foodwatch.de/aktion-energydrinks

Quellen:
– Aktuelle Koffein-Risikobewertung der EFSA (2015): www.efsa.europa.eu/en/efsajournal/pub/4102.htm
– Konsumstatistiken der EFSA zu Energy Drinks (2013): www.efsa.europa.eu/de/supporting/doc/394e.pdf
– Studie von WHO-Experten zu Gesundheitsrisiken durch Energy Drinks (2014): journal.frontiersin.org/article/10.3389/fpubh.2014.00134/full

Pressekontakt:

foodwatch e.V.
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„Yes“: EU-Handelskommissarin Malmström will Veröffentlichung des geheimen CETA-Verhandlungsmandats – Bundeswirtschaftsministerium und Europäischer Rat mauern

Gemeinsame Pressemitteilung von Mehr Demokratie und foodwatch – Thema: Freihandelsabkommen EU/Kanada

Berlin, 9. September 2015. EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström hat sich dafür ausgesprochen, das bisher unter Verschluss gehaltene Verhandlungsmandat für das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA zu veröffentlichen. Das erklärte die schwedische Politikerin gestern gegenüber der Verbraucherorganisation foodwatch auf twitter. Zuvor hatten rund 28.000 Bürgerinnen und Bürger eine gemeinsame E-Mail-Aktion der Organisationen Mehr Demokratie und foodwatch unterstützt und die Veröffentlichung des Mandats gefordert.

Darüber entscheiden müssten letztlich die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten, die das Mandat erteilt haben, erklärte Cecilia Malmström über ihren twitter-Kanal. Auf die Frage, ob sie sich für eine Veröffentlichung ausspreche, antwortete sie: „Yes“ (Link zur gesamten twitter-Konversation: tinyurl.com/malmstroem-tweets). Mit ihrer Positionierung setzt sich die EU-Handelskommissarin vom Europäischen Rat und vom Bundeswirtschaftsministerium ab, die auf Anfrage von foodwatch keinerlei Interesse an einem solchen Schritt zu mehr Transparenz gezeigt hatten.

„Demokratie funktioniert nicht ohne Transparenz“, erklärte Michael Efler, Bundesvorstandssprecher von Mehr Demokratie. „Bürger und Parlamentarier haben ein Recht darauf zu erfahren, mit welchem Auftrag über unser aller Zukunft verhandelt wird. Die Verhandlungsmandate für internationale Handelsverträge sollten grundsätzlich veröffentlicht werden.“

„Es ist eine unwürdige Salamitaktik: Die Verantwortlichen bei TTIP und CETA versprechen Transparenz, veröffentlichen aber nur das, was sich unter Druck nicht mehr zurückhalten lässt. Mit der Geheimniskrämerei bei den Freihandelsabkommen muss endlich Schluss sein. Es ist eine ständige Veletzung des Demokratieprinzips, wie unter Ausschluss der Öffentlichkeit über Dinge verhandelt wird, die das Leben von Millionen von Bürgern direkt betreffen“, ergänzte foodwatch-Geschäftsführer Thilo Bode.

Das europäisch-kanadische Abkommen CETA ist bereits fertig ausverhandelt und muss nur noch politisch beschlossen werden. Im Mandat ist festgehalten, welchen Auftrag die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten der Europäischen Kommission für die Verhandlungen erteilt haben. Ein Vergleich zwischen Mandat und Vertragsentwurf würde eine Bewertung ermöglichen, ob das Verhandlungsergebnis im Rahmen des Auftrags liegt oder nicht. Beim geplanten TTIP-Abkommen zwischen der EU und den USA hatte die Europäische Kommission das Verhandlungsmandat auf öffentlichen Druck hin schließlich veröffentlicht, zudem hatte Cecilia Malmström grundsätzlich mehr Transparenz bei den Freihandelsabkommen versprochen.

Auf Anfrage von foodwatch hatte der Europäische Rat eine Publikation des CETA-Mandats abgelehnt – mit dem Hinweis, es handele sich dabei „nicht um ein öffentliches Dokument“.

Links:

– E-Mail-Aktion für die Veröffentlichung des CETA-Mandats bei foodwatch: www.ceta-mandat.foodwatch.de
– E-Mail-Aktion bei Mehr Demokratie: www.mehr-demokratie.de/ceta-aufruf.html

Redaktionelle Hinweise:

– EU-Kommissarin Cecilia Malmström auf twitter: tinyurl.com/malmstroem-tweets
– Schriftverkehr mit Bundeswirtschaftsministerium, EU-Kommission und EU-Rat: tinyurl.com/pkys4kf

Pressekontakte:

foodwatch:
Martin Rücker
E-Mail: presse@foodwatch.de
Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 – 2 90

Mehr Demokratie:
Anne Dänner
E-Mail: presse@mehr-demokratie.de
Tel.: +49 (0)1 78 / 81 63 017