Umstrittener Cholesterinsenker: foodwatch stellt Antrag auf Entzug der Lebensmittelzulassung für Unilevers Becel pro.activ

Pressemitteilung – Thema: Becel pro.activ

Berlin, 1. September 2015. Die Verbraucherorganisation foodwatch hat bei der Europäischen Kommission den Antrag gestellt, der cholesterinsenkenden Margarine Becel pro.activ die Zulassung als Lebensmittel zu entziehen. Grund dafür sind eine Reihe wissenschaftlicher Studien. Diese bringen Produkte, die wie Becel pro.activ hochkonzentriert mit einem speziellen Wirkstoff (Phyto- bzw. Pflanzensterine) versehen sind, mit möglichen Nebenwirkungen in Verbindung.

Auf Betreiben Unilevers hatte die Europäische Kommission „gelben Streichfetten mit Phytosterinzusatz“ und damit Becel pro.activ im Jahr 2000 die Zulassung als sogenannte „neuartige Lebensmittel“ (novel food) erteilt – und dabei auch auf ihre Sicherheit überprüft. Die europäische Novel-Food-Verordnung macht zur Vorgabe: Neuartige Lebensmittel „dürfen keine Gefahr für die Verbraucher darstellen“ (EU VO 258/97, Art. 3 Abs. 1). Zum Zeitpunkt der Zulassung lagen die heute bekannten, kritischen Studien allerdings noch nicht vor. „Die daraus resultierende Risikobewertung steht im Widerspruch zur Novel-Food-Verordnung, nach der ein Risiko für die Gesundheit der Verbraucher ausgeschlossen werden muss“, heißt es in dem Antrag auf Aberkennung der Zulassung, den foodwatch am Montag an EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis übermittelte.

„Der Stand der Wissenschaft hat sich geändert. Es gibt ernstzunehmende Hinweise auf Nebenwirkungen, die Unilever und die anderen Hersteller nicht ausräumen können. Darauf muss die Europäische Kommission reagieren und den Produkten ihre Zulassung entziehen“, forderte Matthias Wolfschmidt, stellvertretender Geschäftsführer von foodwatch. „Die Novel-Food-Verordnung ist klar: Ein Lebensmittel darf nicht zugelassen werden, wenn es Zweifel an seiner Sicherheit gibt. Genau dies ist bei Becel pro.activ der Fall.“

In den Jahren nach der Lebensmittelzulassung wurden mehrere Studien publiziert, die nahe legen, dass hochkonzentriert zugesetzte Pflanzensterine das verursachen könnten, was sie eigentlich verhindern sollen: Ablagerungen in den Gefäßen und damit ein erhöhtes Risiko auf Herzkrankheiten. Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) warnt unter Verweis auf mögliche Gesundheitsrisiken seit 2008, dass der Verzehr von Lebensmitteln mit zugesetzten Pflanzensterinen von gesunden Menschen ohne Cholesterinproblem „ausdrücklich vermieden werden sollte“ – zugleich betont das BfR, dass diese Produkte eben „zu einem großen Teil von Personen verzehrt werden, die keinen erhöhten Cholesterinspiegel haben sowie auch von Kindern“.

foodwatch wehrt sich zudem presserechtlich gegen eine – nach Auffassung der Verbraucherorganisation nachweislich falsche – Aussage Unilevers, der zufolge es „aus wissenschaftlicher Sicht … keinen Hinweis“ auf Nebenwirkungen bei Becel pro.activ gebe. Nach einer Klage der Verbraucherorganisation wird das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg am heutigen Dienstag ein Urteil in zweiter Instanz fällen (Az 7 U 7/13; Termin zur Urteilsverkündung: Dienstag, 1. September 2015, 10 Uhr im Hanseatischen Oberlandesgericht, Sievekingplatz 2, 20355 Hamburg – Sitzungssaal 210, 1. Stock). Während der mündlichen Verhandlung Ende Juli tendierte der Vorsitzende Richter jedoch dazu, das Unilever-Zitat nicht als belegbare Tatsachenbehauptung einzustufen, sondern als reine „Meinungsäußerung“. Als solche wäre sie unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt zulässig.

Matthias Wolfschmidt von foodwatch erklärte: „Auch wenn das Presserecht es nicht verhindern kann, dass Unilever Hinweise auf Nebenwirkungen leugnet, sind die entsprechenden Studien in der Welt. Die Europäische Kommission darf an der einmal erteilten Zulassung nicht festhalten, wenn an der Sicherheit der Produkte Zweifel bestehen.“

Link:
Informationen und E-Mail-Aktion zu Becel pro.activ: tinyurl.com/becelproactiv

Redaktionelle Hinweise:
– foodwatch-Antrag an die EU-Kommission: tinyurl.com/becel-antrag
– Termin: Urteilsverkündung am Dienstag, 1. September 2015, 10 Uhr im Hanseatischen Oberlandesgericht, Sievekingplatz 2, 20355 Hamburg (Sitzungssaal 210, 1. Stock)
– Übersicht über die wissenschaftlichen Hinweise zu Nebenwirkungen von Becel pro.activ: tinyurl.com/studien-pflanzensterine
– Fragen & Antworten zu Becel pro.activ und zum Prozess: tinyurl.com/faq-becelproactiv
– Chronologie der Auseinandersetzung zwischen foodwatch und Unilever: tinyurl.com/becel-chronologie
– Bildmaterial unter www.foodwatch.de/material-abgespeist

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Martin Rücker, E-Mail: presse@foodwatch.de, Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 – 2 90




Hanseatisches Oberlandesgericht verkündet Urteil im Prozess um cholesterinsenkende Margarine Becel pro.activ

Pressemitteilung – Terminhinweis

– Termin: Dienstag, 1. September 2015, 10 Uhr im Hanseatischen Oberlandesgericht, Sievekingplatz 2, 20355 Hamburg (Sitzungssaal 210, 1. Stock)

Berlin/Hamburg, 30. August 2015. Vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg wird am kommenden Dienstag (1. September 2015, 10 Uhr) ein Urteil im Prozess um die umstrittene cholesterinsenkende Margarine Becel pro.activ erwartet. Die Verbraucherorganisation foodwatch hatte Hersteller Unilever vorgeworfen, Hinweise auf mögliche Nebenwirkungen zu verschleiern und Risiken für Verbraucher in Kauf zu nehmen. Vor der Pressekammer geht es in zweiter Instanz um die Frage, ob der Nahrungsmittelkonzern Aussagen zur Sicherheit des Produkts weiter verbreiten darf (Az 7 U 7/13).

Unter Verwendung von Zitaten eines Wissenschaftlers hatte Unilever im Jahr 2011 in einer Pressemitteilung behauptet, dass es bei Becel pro.activ „aus wissenschaftlicher Sicht … keinen Hinweis“ auf Nebenwirkungen gebe. „Das ist nachweislich falsch“, erklärte foodwatch-Klageführer Oliver Huizinga. „Eine ganze Reihe wissenschaftlicher Studien hat Hinweise darauf geliefert, dass die der Margarine in hoher Konzentration zugesetzten Pflanzensterine das verursachen könnten, was sie eigentlich verhindern sollen: Ablagerungen in den Gefäßen und damit ein erhöhtes Risiko auf Herzkrankheiten. Unilever kann die Sicherheit seines Produktes nicht belegen.“ Ziel der Klage ist es, dem Konzern die weitere Verbreitung seiner Aussage untersagen zu lassen.

In der mündlichen Verhandlung am 28. Juli tendierte das Oberlandesgericht jedoch dazu, das Unilever-Zitat – wie bereits die Vorinstanz – als bloße „Meinungsäußerung“ einzustufen. Darauf zielte auch die Verteidigung von Unilever ab, eine solche „Meinung“ dürfte der Hersteller schließlich weiterhin verbreiten, egal ob sie wahr oder unwahr ist. foodwatch sieht in dem Zitat dagegen eine „Tatsachenbehauptung“. Diese wäre nur dann zulässig, wenn Unilever einen Beleg für ihre Richtigkeit vorlegen könnte. Der Vorsitzende Richter am Hanseatischen Oberlandesgericht sagte, dass die Aussage „in einer Werbeanzeige schon eine gefährliche Sache“ wäre – in einer Pressemitteilung jedoch eine zulässige Meinungsäußerung sein könnte. Die aus Verbrauchersicht entscheidende Frage, nämlich wie sicher bzw. riskant Becel pro.activ tatsächlich ist, spielte bei der Verhandlung keine Rolle.

In erster Instanz hatte das Landgericht Hamburg die foodwatch-Klage am 14. Dezember 2012 abgewiesen – ebenfalls ohne die Unilever-Aussage auf ihren Wahrheitsgehalt oder das Produkt auf seine Sicherheit hin zu überprüfen (Az 324 O 64/12).

„Unilever stellt ein Quasi-Medikament mit unbekanntem Nutzen und möglichen Risiken für jedermann zugänglich ins Kühlregal, nimmt sich einen Wissenschaftler, der mit seiner Autorität alle vorhandenen Hinweise auf Nebenwirkungen einfach leugnet, und entzieht sich einer Faktenprüfung, weil die Aussage über die Sicherheit des Produkts nur eine ‚Meinung‘ sein soll – damit darf der Konzern nicht durchkommen“, erklärte foodwatch-Klageführer Oliver Huizinga. „Wenn dieses Modell Schule macht und sich Verbraucher nicht einmal darauf verlassen können, dass die Aussagen von Wissenschaftlern über mögliche Risiken eines Lebensmittels wahr sein müssen, haben wir ein ernsthaftes Problem.“

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hatte bereits 2008 in einer Stellungnahme festgehalten, dass der Verzehr von Lebensmitteln mit zugesetzten Pflanzensterinen von gesunden Menschen ohne Cholesterinproblem „ausdrücklich vermieden werden sollte“ und diese Empfehlung mit möglichen Gesundheitsrisiken begründet. Die französische Lebensmittelsicherheitsbehörde ANSES wies zudem erst 2014 auf den fehlenden Beleg für einen gesundheitlichen Nutzen hin. Es gebe keinen Beweis, dass Lebensmittel mit zugesetzten Pflanzensterinen Herzkrankheiten vorbeugen.

foodwatch forderte Unilever auf, die Becel pro.activ-Margarine nicht länger frei für jedermann im Supermarkt anzubieten, sondern das Produkt wie ein Medikament zu behandeln und es im Falle einer arzneimittelrechtlichen Zulassung auf Rezept in der Apotheke zu verkaufen. Dies würde sicherstellen, dass gesunde Menschen ohne erhöhten Cholesterinspiegel nicht länger mithilfe eines Brotaufstrichs ohne Not an ihren Blutwerten herumdoktern und dass Nutzen, Risiken und Nebenwirkungen des Produkts vor einer Zulassung umfassender untersucht werden müssten.

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Informationen und E-Mail-Aktion zu Becel pro.activ: tinyurl.com/becelproactiv

Redaktionelle Hinweise:
– Termin: Urteilsverkündung am Dienstag, 1. September 2015, 10 Uhr im Hanseatischen Oberlandesgericht, Sievekingplatz 2, 20355 Hamburg (Sitzungssaal 210, 1. Stock)
– Übersicht über die wissenschaftlichen Hinweise zu Nebenwirkungen von Becel pro.activ: tinyurl.com/studien-pflanzensterine
– Fragen & Antworten zu Becel pro.activ und zum Prozess: tinyurl.com/faq-becelproactiv
– Chronologie der Auseinandersetzung zwischen foodwatch und Unilever: tinyurl.com/becel-chronologie
– Bildmaterial unter www.foodwatch.de/material-abgespeist

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(auch am Dienstag vor Ort in Hamburg)




281 Kinderlebensmittel im Test – foodwatch-Studie belegt: Selbstbeschränkung der Lebensmittelindustrie bei Kindermarketing wirkungslos – Medizinische Fachgesellschaften und Gesundheitsorganisationen fordern gesetzliche Begrenzung

Gemeinsame Pressemitteilung von Deutscher Adipositas Gesellschaft, Deutscher Diabetes Gesellschaft, diabetesDE – Deutsche Diabetes Hilfe und foodwatch / Thema: Kinderernährung

Berlin, 24. August 2015. Die seit 2007 bestehende freiwillige Selbstbeschränkung der Lebensmittelindustrie beim Kindermarketing ist wirkungslos: Die Hersteller bewerben in Deutschland weiterhin fast ausschließlich ungesunde Produkte gezielt an Kinder – obwohl sie sich im sogenannten „EU Pledge“ zu einem verantwortungsvollen Marketing verpflichtet haben. Das belegt eine Studie von foodwatch, die die Verbraucherorganisation heute gemeinsam mit der Deutschen Adipositas Gesellschaft, der Deutschen Diabetes Gesellschaft und diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe in Berlin vorgestellt hat. Für die Studie hat foodwatch alle an Kinder vermarkteten Produkte derjenigen Hersteller unter die Lupe genommen, die den „EU Pledge“ unterzeichnet haben – mit eindeutigem Ergebnis: Trotz der Selbstverpflichtung sind 90 Prozent von insgesamt 281 untersuchten Produkten keine ausgewogenen Kinderlebensmittel nach den Anforderungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Gerade einmal 29 Produkte im Test dürften nach den Kriterien der WHO-Experten an Kinder vermarktet werden.

Die medizinischen Fachgesellschaften und Gesundheitsorganisationen und foodwatch forderten Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe sowie Bundesernährungsminister Christian Schmidt auf, an Kinder gerichtetes Marketing nur noch für Lebensmittel zu erlauben, die den WHO-Kriterien entsprechen. Rein freiwillige Maßnahmen der Lebensmittelindustrie reichten nicht aus, wie das Studienergebnis deutlich zeige.

„Mit wohlklingenden Selbstverpflichtungen inszeniert sich die Lebensmittelbranche als Vorreiter im Kampf gegen Übergewicht und Fehlernährung – und vermarktet gleichzeitig tonnenweise Süßigkeiten und Junkfood gezielt an Kinder. Ein trauriges PR-Manöver, das nur von der eigenen Verantwortung ablenken soll. Die Lebensmittelwirtschaft ist nicht Teil der Lösung, sondern Kern des Problems“, sagte Oliver Huizinga, Experte für Kindermarketing bei foodwatch.

„Die sogenannte Selbstverpflichtung der Lebensmittelindustrie für die Kinderlebensmittelwerbung ist eine Mogelpackung und täuscht den Verbraucher. Die meisten ‚Kinderlebensmittel‘ sind keine Lebensmittel, sondern schlichtweg Süßigkeiten. Marketing für ‚Kinderlebensmittel‘ muss per Gesetz eingedämmt werden, sonst werden wir die Welle der Fehlernährung und Adipositas bei Kindern und Jugendlichen nicht stoppen“, erklärte Dr. Dietrich Garlichs, Geschäftsführer der Deutschen Diabetes Gesellschaft und Sprecher der Deutschen Allianz Nichtübertragbarer Krankheiten (DANK).

Im Rahmen einer Initiative der Europäischen Union haben zahlreiche Lebensmittelunternehmen bereits 2007 in einer Selbstverpflichtung (dem sogenannten „EU Pledge“) zugesichert, Regeln für an Kinder gerichtetes Marketing einzuhalten. So sollen beispielsweise nur noch Lebensmittel, die bestimmte Nährwertanforderungen erfüllen, an Kinder unter zwölf Jahren beworben werden. foodwatch wollte überprüfen, ob diese Selbstverpflichtungserklärung dazu geführt hat, dass tatsächlich nur noch ausgewogene Lebensmittel an Kinder vermarktet werden. Dazu wurde das Marketing der EU Pledge-Unterzeichnerfirmen in Deutschland, unter anderem Kellogg’s, Ferrero, Danone, Nestlé und Coca-Cola, untersucht: Die Nährstoffzusammensetzung aller Produkte, die sich in Marketing oder Werbung direkt an Kinder richten, wurde mit den Anforderungen der Weltgesundheitsorganisation an ernährungsphysiologisch ausgewogene Lebensmittel abgeglichen. Ergebnis: Von insgesamt 281 Produkten im Test erfüllen nur 29 die WHO-Kriterien. 90 Prozent (252) der Lebensmittel sollten nach Meinung der Gesundheitsexperten hingegen nicht an Kinder vermarktet werden.

Das deutliche Ergebnis zeigt, dass die freiwillige Selbstverpflichtung der Lebensmittelindustrie auch acht Jahre nach Unterzeichnung nicht zu einem verantwortungsvollen Lebensmittelmarketing für Kinder geführt hat. foodwatch und die medizinischen Fachgesellschaften und Patientenorganisationen kritisierten, dass der „EU Pledge“ aus mehreren Gründen wirkungslos ist:

1. Die Nährwertgrenzen, wonach ein Produkt als ungesund gilt, sind zu lasch. Die WHO erlaubt beispielsweise einen Zuckergehalt bei Kinder-Frühstücksflocken von maximal 15 Prozent – im „EU Pledge“ sind bis zu 30 Prozent erlaubt. Auch fettig-salzige Chips sind gemäß der EU Pledge-Nährwertkriterien für das Kindermarketing zugelassen.

2. Zwar gibt es für klassische Werbung, beispielsweise im Fernsehen, Einschränkungen. Wichtige Marketingkanäle wie die Gestaltung der Verpackung (etwa mit Comic-Figuren oder Gewinnspielen) oder Aktionen direkt im Supermarkt sind aber ausgenommen – hier ist Kindermarketing für alle Produkte möglich.

3. Längst nicht alle Unternehmen haben die Selbstverpflichtung unterzeichnet. Zahlreiche Branchengrößen wie Dr. Oetker, Haribo, Bahlsen, Ehrmann oder Hipp fehlen ebenso wie der Lebensmitteleinzelhandel mit seinen Eigenmarken.

4. Die Altersgrenze ist mit 12 Jahren zu niedrig gewählt. Das Werbeverbot sollte für Kinder bis mindestens 16 Jahre gelten.

Das WHO-Regionalbüro für Europa hatte Anfang 2015 konkrete Vorgaben definiert, wonach nur noch ernährungsphysiologisch ausgewogene Produkte an Kinder vermarktet werden sollten. Dabei spielen unter anderem die Anteile von Fett, Zucker und Salz, aber auch der Kaloriengehalt oder zugefügte Süßstoffe eine Rolle.

In Deutschland sind 15 Prozent der Kinder übergewichtig, sechs Prozent sogar adipös, also fettleibig – ihnen drohen Krankheiten wie Diabetes Typ 2, Gelenkprobleme, Bluthochdruck und Herz-Kreislauferkrankungen. Im Vergleich zu den 80er- und 90er-Jahren ist der Anteil übergewichtiger Kinder um 50 Prozent gestiegen. Der wichtigste Grund für das Übergewichtsproblem: Kinder ernähren sich falsch. Sie essen zu viele Süßigkeiten, fettige Snacks und trinken zu viele zuckerhaltige Getränke; Obst und Gemüse kommen dagegen zu kurz.

Redaktionelle Hinweise:
– foodwatch-Studie zu Kindermarketing mit allen untersuchten Produkten im Überblick: tinyurl.com/qed78kp
– Fotostrecke mit Produktfotos zum Download: tinyurl.com/nee7xj4
– Gemeinsame Erklärung der Deutschen Adipositas Gesellschaft, Deutschen Diabetes Gesellschaft und diabetesDE – Deutsche Diabetes Hilfe: tinyurl.com/p2uok75
– Hintergrundpapier der Deutschen Adipositas Gesellschaft, Deutschen Diabetes Gesellschaft und diabetesDE – Deutsche Diabetes Hilfe zum WHO-Nährwertmodell: tinyurl.com/n9lyae3

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Geleaktes Dokument zu TTIP-Verhandlungen beweist: Bundesregierung sieht Gefahr der Entmachtung der Parlamente durch zukünftige Regulierungskooperation

Pressemitteilung – Thema: TTIP-Freihandelsabkommen

Berlin, 27. Juli 2015. Ein vertrauliches Regierungsprotokoll über die TTIP-Verhandlungen zeigt: Trotz anders lautender öffentlicher Beteuerungen fürchtet die Bundesregierung, dass durch das geplante Freihandelsabkommen weitreichende Regulierungsvorhaben in Zukunft ohne parlamentarische Zustimmung beschlossen werden könnten. Zwar versichert die Bundesregierung offiziell stets, bei der sogenannten „regulatorischen Kooperation“ zwischen EU und USA würden das Europäische Parlament und nationale Parlamente eingebunden – intern warnen Regierungsvertreter aber davor, dass die Abgeordnete bei wichtigen Fragen zukünftig außen vor bleiben könnten. Dies belegt ein vertraulicher Bericht eines deutschen Regierungsmitarbeiters für das Bundeswirtschaftsministerium über ein Treffen zwischen EU-Mitgliedstaaten und Kommissionsvertretern im Januar 2015, den das Recherchebüro Correctiv veröffentlicht hat. Die Verbraucherorganisation foodwatch hatte Anfang Juli bereits eine Analyse der Universität Göttingen veröffentlicht, in der fehlende Mitbestimmungsrechte der EU-Abgeordneten nach Abschluss des TTIP-Abkommens kritisiert wurden.

„Die Bundesregierung verspricht Wachstum und Wohlstand durch TTIP – und verschweigt die Bedrohung für die Demokratie. Ohne jede parlamentarische Kontrolle könnten Technokraten und Beamte in Zukunft über weitreichende Regulierungsvorhaben entscheiden: Das ist die reale Gefahr des transatlantischen Freihandelsabkommens, über die die TTIP-Befürworter öffentlich nicht sprechen“, sagte Lena Blanken, Volkswirtin bei der Verbraucherorganisation foodwatch.

Bei der „regulatorischen Kooperation“ sollen im Rahmen von TTIP Regulierungsvorhaben auf beiden Seiten des Atlantiks abgestimmt werden – inwiefern dabei die Parlamente eingebunden werden, ist aber offen. Zwar müsste zumindest das Europäische Parlament ein einziges Mal seine Zustimmung zu dem fertig ausgehandelten TTIP-Vertrag geben. TTIP ist jedoch als ein so genanntes „living agreement“ geplant, welches zwischen EU und USA stetig weiterentwickelt werden soll. In Expertenausschüssen (wie dem Rat für regulatorische Kooperation – Regulatory Cooperation Body, RCB und dem Joint Ministerial Body, JMB) könnten somit weitreichende Ergänzungen und Änderungen an dem Vertragswerk vorgenommen werden, ohne dass die Abgeordneten zustimmen müssten.

Öffentlich hat die Bundesregierung diese Gefahr mangelnder parlamentarischer Kontrolle immer abgestritten. Regulatorische Kooperation sei lediglich ein „Austausch zwischen Regulierungsbehörden“ hieß es beispielsweise in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Bundestag. Die Entscheidungshoheit des Gesetzgebers dürfe „nicht beeinträchtigt werden“, so das Bundeswirtschaftsministerium. In dem nun geleakten vertraulichen Bericht über die Verhandlungen zeigt sich aber ein anderes Bild: Dem vertraulichen Protokoll zufolge warnte die Bundesregierung explizit davor, dass ein Regulierungsausschuss „seinerseits Annexe [zum TTIP-Vertrag; Anmerkung foodwatch] ändern und hinzufügen und sonstige Entscheidungen treffen solle“. Weiter heißt es in dem Regierungsbericht, Deutschland „äußerte sich zudem kritisch zur gesamten Struktur, wonach unterhalb des RCB weitere Unterarbeitsgruppen gebildet werden können und insgesamt der Eindruck einer transatlantischen Behörde geschaffen werde“.

Das interne Dokument zeigt: Welche Befugnisse diese Ausschüsse im Detail erhalten werden, ist stark umstritten. Auf Nachfrage von foodwatch erklärte der Völkerrechtler Dr. Till Holterhus vom Göttinger Institut für Völkerrecht und Europarecht hierzu: „Legt man die bekannten Formulierungen im Entwurf des Freihandelsabkommens CETA zwischen Kanada und der EU und das nun bekannt gewordene interne TTIP-Verhandlungsdokument zu Grunde, so kann nach heutigem Stand nicht ausgeschlossen werden, dass im Rahmen der regulatorischen Kooperation in einigen Bereichen völkerrechtlich verbindliche Bestimmungen – etwa durch die Änderung von Annexen – begründet oder geändert werden können, ohne dass es einer erneuten Ratifikation und damit der Zustimmung des Europäischen Parlamentes sowie im Regelfall der mitgliedstaatlichen Parlamente bedürfte.“

Lena Blanken von foodwatch: „Das Papier belegt, wie die Bundesregierung die Öffentlichkeit in die Irre führt. Gefahren von TTIP werden in der Öffentlichkeit regelmäßig geleugnet, Kritikern wird Panikmache unterstellt. Dabei weiß die Regierung in Wahrheit offenbar sehr genau, dass bei TTIP Expertengremien ohne jede parlamentarische Zustimmung verbindliche Regulierungsmaßnahmen beschließen könnten – etwa Vorgaben zur Lebensmittelkennzeichnung oder zur Zulassung von Chemikalien. Dass die Parlamente in Deutschland und Europa durch TTIP-Expertengremien entmachtet werden könnten, ist Bundeskanzlerin Angela Merkel offensichtlich bewusst. Doch sie trommelt unverdrossen weiter für das Abkommen. Ist das ihre Vorstellung von ‚marktkonformer‘ Demokratie?“

Redaktioneller Hinweis:
– Vertrauliches Dokument zu Verhandlungen zwischen EU-Kommission und Mitgliedsstaaten, veröffentlich vom Recherche-Büro Correctiv (zur „regulatorischen Kooperation“ siehe Seite 13): tinyurl.com/qcah3aj
– Einschätzung des Instituts für Völkerrecht und Europarecht der Universität Göttingen zur regulatorischen Kooperation: tinyurl.com/n9zajxz
– Bundesregierung zur „regulatorischen Kooperation“, Antwort auf Kleine Anfrage im Bundestag: tinyurl.com/ppaugsr

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Noch kein Urteil im Prozess um Unilevers Cholesterinsenker Becel pro.activ – foodwatch fordert Verkaufsstopp für umstrittene Margarine

Pressemitteilung

Hamburg, 28. Juli 2015. Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg hat heute noch kein Urteil im Berufungsprozess um die cholesterinsenkende Margarine Becel pro.activ gefällt (Az 7 U 7/13). Die Verbraucherorganisation foodwatch hatte dem Hersteller Unilever vorgeworfen, die bekannten Hinweise auf mögliche Nebenwirkungen seines Produkts zu verschleiern und daher Klage gegen den Konzern eingereicht. Als Termin für die Urteilsverkündigung benannte das Gericht den 1. September 2015 (10.00 Uhr).

Fakt ist: Unilever kann weder den gesundheitlichen Nutzen noch die Sicherheit von Becel pro.activ belegen. Eine Reihe von Studien legt vielmehr nahe, dass die in hoher Konzentration der Margarine zugesetzten Pflanzensterine das verursachen könnten, was sie eigentlich verhindern sollen: Ablagerungen in den Gefäßen und damit ein erhöhtes Risiko auf Herzkrankheiten. Dennoch hatte Unilever unter Verwendung von Zitaten eines Wissenschaftlers im Jahr 2011 behauptet, dass es bei Becel pro.activ „aus wissenschaftlicher Sicht keinen Hinweis“ auf Nebenwirkungen gebe – eine Aussage, die nach Auffassung von foodwatch nachweislich falsch ist. Die Klage der Verbraucherorganisation zielt darauf ab, die Weiterverbreitung dieser Aussage zu verhindern.

Der Vorsitzende Richter am Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg betonte am Dienstag, dass die Aussage „in einer Werbeanzeige schon eine gefährliche Sache“ wäre – in einer Pressemitteilung jedoch eine zulässige Meinungsäußerung sein könnte. In der mündlichen Verhandlung ging es nicht um die Sicherheit des Produkts. Im Zentrum stand die Frage, ob es sich bei dem Zitat um eine reine Meinungsäußerung handelt oder um eine Tatsachenbehauptung, noch dazu eine EU-weit genehmigungspflichtige gesundheitsbezogene Werbeaussage. Dies ist keineswegs eine bloße juristische Spitzfindigkeit: Während eine Tatsachenbehauptung nur dann zulässig ist, wenn sie wahr ist, darf eine Meinung auch unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt verbreitet werden. In erster Instanz hatte das Landgericht Hamburg die Aussage als Meinung eingestuft und die Klage von foodwatch am 14. Dezember 2012 daher abgewiesen, ohne jedoch Unilevers Behauptung einem Faktencheck zu unterziehen (Az 324 O 64/12).

Das Oberlandesgericht legte sich Dienstag nicht endgültig fest, zeigte jedoch eine Tendenz, der Vorinstanz zu folgen. Dann dürfte Unilever weiterhin falsche Aussagen über die Sicherheit von Becel pro.activ verbreiten, weil diese als „Meinungsäußerung“ nicht belegt werden müssten. foodwatch-Klageführer Oliver Huizinga befürchtet für den Fall eines solchen Urteils, dass das Unilever-Prinzip Schule machen könnte: „Die Verbraucher können sich offenbar nicht darauf verlassen, dass ein Wissenschaftler im Dienste eines Konzerns bei Aussagen über die Sicherheit eines hoch umstrittenen Produktes auch die Wahrheit sagen muss – das ist fatal. Ein Unternehmen darf nicht nur der ‚Meinung‘ sein, dass sein Produkt sicher ist – es muss dies auch mit Fakten belegen können. Für die Verbraucher ist es schließlich egal, ob gesundheitsrelevante Aussagen auf Werbeplakaten oder in der Presse verbreitet werden.“ Weil ein Beleg für die Sicherheit von Becel pro.activ bis heute fehlt, forderte foodwatch Unilever auf, die Margarine vom Markt zu nehmen. Bei dem Produkt handele es sich um ein Quasi-Medikament – Unilever solle dafür eine Zulassung als Medikament beantragen, falls die erforderlichen Studien eines Tages Sicherheit und Nutzen belegen können.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hatte 2008 betont, dass der Verzehr von Lebensmitteln mit zugesetzten Pflanzensterinen von gesunden Menschen ohne Cholesterinproblem „ausdrücklich vermieden werden sollte“ und dies mit möglichen Gesundheitsrisiken begründet. Die französische Lebensmittelsicherheitsbehörde ANSES wies zudem erst 2014 auf den fehlenden Beleg für einen gesundheitlichen Nutzen hin: Es gebe keinen Beweis, dass Lebensmittel mit zugesetzten Pflanzensterinen Herzkrankheiten vorbeugten.

Link:
Informationen zu Becel pro.activ: tinyurl.com/becelproactiv

Redaktionelle Hinweise:
– Übersicht über die wissenschaftlichen Hinweise zu Nebenwirkungen von Becel pro.activ: tinyurl.com/studien-pflanzensterine
– Fragen & Antworten zu Becel pro.activ und zum Prozess: tinyurl.com/faq-becelproactiv
– Chronologie der Auseinandersetzung zwischen foodwatch und Unilever: tinyurl.com/becel-chronologie
– Bildmaterial unter: tinyurl.com/becel-Produktfoto

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Vor Ort in Hamburg: Martin Rücker, Telefon:+49 (0) 1 74 / 3 75 16 89




Forsa-Umfrage: 70 Prozent der SPD-Mitglieder gegen TTIP – foodwatch: Vizekanzler Sigmar Gabriel handelt gegen Bürgerinteressen

Pressemitteilung – Thema: Transatlantisches Freihandelsabkommen TTIP

Berlin, 30. Juli 2015 Die SPD-Basis lehnt das geplante transatlantische Freihandelsabkommen TTIP mit großer Mehrheit ab. Das geht aus einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa unter 1.004 Parteimitgliedern hervor, die das Magazin Stern am Donnerstag veröffentlicht hat. Demnach sprechen sich 70 Prozent der Sozialdemokraten gegen, aber nur 23 Prozent der befragten Mitglieder für den geplanten Vertrag zwischen der EU und den USA aus.

Die Verbraucherorganisation foodwatch forderte den SPD-Chef und Vizekanzler Sigmar Gabriel auf, sich für einen Stopp der TTIP-Verhandlungen unter dem bisherigen Mandat einzusetzen. „Der Vizekanzler handelt offensichtlich gegen die Interessen der Bürgerinnen und Bürger und gegen den Willen einer riesigen Mehrheit in seiner eigenen Partei“, erklärte Lena Blanken, Volkswirtin bei foodwatch. „Wessen Interessen vertritt er eigentlich?“

foodwatch spricht sich grundsätzlich für einen fairen Freihandel aus, nicht nur zwischen Europa und den USA. Die TTIP-Verhandlungen sind nach Auffassung der Verbraucherorganisation jedoch unter völlig falschen Vorzeichen begonnen worden: So gehe es weniger um klassischen Freihandel, also um Marktzugänge durch den Wegfall von Zöllen oder die Angleichung technischer Normen. Kern von TTIP seien vielmehr weitreichende Änderungen an demokratischen Verfahren – etwa durch die regulatorische Kooperation zwischen Verwaltungen und die Einführung von Schiedsgerichten für Klagen von Investoren gegen Staaten.

Links:

• Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP: www.ttip-aktion.foodwatch.de
• Fragen und Antworten zu TTIP: www.ttip-faq.foodwatch.de

Redaktionelle Hinweise und Quellen:

• Stern-Meldung zu den Umfrageergebnissen: tinyurl.com/stern-ttip
• Datenbasis nach Angabe des Stern: „Das Forsa-Institut befragte vom 10. bis 20. Juli 2015 im Auftrag des Magazins stern und des Fernsehsenders RTL […] 1004 SPD-Mitglieder. Die statistische Fehlertoleranz liegt bei +/- 3 Prozentpunkten.“


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Energy Drinks: EU-Lebensmittelsicherheitsbehörde bestätigt Gesundheitsrisiko für jeden vierten jugendlichen Konsumenten – foodwatch fordert Verkaufsstopp von Red Bull & Co. an Minderjährige

Pressemitteilung – Thema: Energy Drinks

Berlin, 28. Mai 2015. Eine aktuelle Studie der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA bestätigt: Vor allem Jugendliche nehmen durch Energy Drinks gefährlich viel Koffein zu sich. Die Verbraucherorganisation foodwatch forderte Bundesernährungsminister Christian Schmidt auf, die Warnungen aus der Wissenschaft endlich ernst zu nehmen und den Verkauf der umstrittenen Wachmacher an Kinder und Jugendliche zu untersagen. Experten der Weltgesundheitsorganisation WHO empfehlen schon länger eine solche Altersbeschränkung. Das Bundesministerium lehnt dies bislang ab.

„Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen – beim Thema Energy Drinks verhält sich Bundesernährungsminister Schmidt wie die berühmten drei Affen: Obwohl die EU-Lebensmittelbehörde sowie die zuständige deutsche Behörde vor Risiken warnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation einen Verkaufsstopp von Red Bull & Co. an Minderjährige empfehlen, ignoriert Herr Schmidt beharrlich alle Warnungen“, kritisierte Oliver Huizinga von der Verbraucherorganisation foodwatch.

Die gestern veröffentlichte EFSA-Studie zeigt, dass viele Jugendliche durch Energy Drinks zu viel Koffein zu sich nehmen. Die EU-Behörde hat erstmals einen Höchstwert für Koffein ermittelt, wonach Erwachsene bei einer Einzeldosis von 200 Milligramm Koffein keine Nebenwirkungen zu erwarten hätten. Doch laut der EFSA-Untersuchung trinkt jeder vierte Jugendliche in der EU (zwischen 11 und 17 Jahren), der zu Energy Drinks greift, drei oder mehr Dosen davon – und überschreitet dadurch die maximal empfohlenen 200 Milligramm Koffein (vgl. Table 4, S. 29 der EFSA-Studie).

Sowohl das Bundesernährungsministerium als auch die Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke (wafg) rechnen die Energy-Drinks-Problematik jedoch klein, kritisierte foodwatch. Das Bundesministerium behauptete kürzlich, Energy-Drinks hätten „so gut wie keine statistische Bedeutung“ für die Koffeinaufnahme von Jugendlichen. Auch die wafg behauptete gestern in einer Pressemitteilung, der Anteil von Energydrinks an der gesamten täglichen Koffeinaufnahme bei Jugendlichen läge in Deutschland „unter einem Prozent“. Diese Aussagen sind allerdings nicht haltbar: Die zugrunde liegende Statistik aus der EFSA-Untersuchung (Appendix E, S. 106 der EFSA-Studie) basiert im Falle Deutschlands auf einer Erhebung, die zum einen bereits neun Jahre alt ist und zum anderen nur 6-11-jährige Kinder umfasst – beides hat die EFSA gegenüber foodwatch bestätigt. Aussagen über den Energy-Drink-Konsum von Jugendlichen sind auf dieser Basis nicht machbar.

Energy Drinks sind vor allem bei bei Kindern und Jugendlichen beliebt: Der EFSA zufolge greifen 68 Prozent der Jugendlichen in der EU zu den Getränken. Hochverzehrer sind besonders gefährdet, Nebenwirkungen wie Herz-Rhythmus-Störungen, Krampfanfälle oder Nierenversagen zu erleiden. Durch den süßen Geschmack und das gezielte Marketing mit Extremsportlern sind die kalten Getränke nicht vergleichbar etwa mit dem ebenfalls stark koffeinhaltigen Kaffee.

Link:
foodwatch-Protestaktion für eine Altersbeschränkung für den Verkauf von Energy Drinks: www.foodwatch.de/aktion-energydrinks

Redaktioneller Hinweis:
– Aktuelle Koffein-Risikobewertung der EFSA (2015): www.efsa.europa.eu/en/efsajournal/pub/4102.htm
– Konsumstatistiken der EFSA zu Energy Drinks (2013): www.efsa.europa.eu/de/supporting/doc/394e.pdf
– Studie von WHO-Experten zu Gesundheitsrisiken durch Energy Drinks (2014): journal.frontiersin.org/article/10.3389/fpubh.2014.00134/full

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Verpflichtende Herkunftsangaben auf Lebensmitteln könnten durch TTIP unmöglich werden – EU-Kommission bestätigt: Ursprungskennzeichnung „störend“ für Handelsabkommen

Pressemitteilung – Thema: TTIP Freihandelsabkommen/Herkunftskennzeichnung

Berlin, 2. Juni 2015. Eine klare Herkunftskennzeichnung auf Lebensmitteln, wie sie viele Verbraucher wünschen, könnte durch das geplante transatlantische Freihandelsabkommen TTIP unmöglich werden. Das hat die Verbraucherorganisation foodwatch heute mit Verweis auf einen Bericht der EU-Kommission kritisiert. In einer aktuellen Stellungnahme an das Europaparlament und den Rat lehnt die Kommission bei vielen Produkten verbindliche Angaben zur Herkunft mit der Begründung ab, dies „hätte Auswirkungen auf die internationale Lebensmittellieferkette und würde sich störend auf Handelsabkommen mit Drittländern auswirken“.

„Neun von zehn Verbrauchern wünschen sich eine klare Herkunftskennzeichnung auf der Packung – aber durch TTIP könnte mehr Transparenz über den Ursprung unserer Lebensmittel unmöglich werden. Das gibt die EU-Kommission unumwunden zu – und ignoriert damit die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher“, erklärte Thilo Bode, Geschäftsführer der Verbraucherorganisation foodwatch. „Das Beispiel Herkunftskennzeichnung zeigt einmal mehr: Die Gefahr bei TTIP ist weniger, dass Standards gesenkt werden, sondern dass bestehende Regelungen in Zukunft nur noch sehr schwierig zu verbessern sind! Das mantra-artig wiederholte Versprechen, durch TTIP würden keine Standards abgesenkt, ist nur eine Beruhigungspille um Kritiker zu besänftigen.“

Der Bericht der Europäischen Kommission geht auf eine EU-Verordnung zur Kennzeichnung von Lebensmitteln zurück. Darin wurde unter anderem festgelegt, dass eine klarere Herkunftsangabe geprüft werden sollte. In ihrem nun vorgelegten Prüfbericht über unverarbeitete Produkte wie Reis oder Mehl sowie Lebensmittel, die aus einer oder wenigen Zutaten bestehen (etwa Obstsäfte, Brot oder Tomatensoße) empfiehlt die Kommission lediglich eine rein freiwillige Lösung – auch mit Hinblick auf mögliche Auswirkungen einer Pflichtkennzeichnung auf internationale Handelsabkommen wie das geplante TTIP-Abkommen zwischen EU und USA.

„In vorauseilendem Gehorsam scheint bei EU-Vorhaben offenbar schon jetzt nur noch die Frage zu zählen: Schadet das dem internationalen Handel? Es muss endlich Schluss damit sein, Verbraucherschutz, Umweltauflagen oder Arbeitnehmerrechte als störendes ‚Handelshemnis‘ zu verunglimpfen“, so Thilo Bode.

foodwatch sprach sich erneut für eine gesetzliche Herkunftskennzeichnung aus: Lebensmittelhersteller müssten verpflichtet werden, die Herkunftsländer der Hauptzutaten ihrer Produkte auf der Packung anzugeben. In einer repräsentativen Befragung, die das Meinungsforschungsinstitut TNS Emnid 2014 im Auftrag von foodwatch durchgeführt hatte, hielten rund 9 von 10 Bundesbürgern eine solche Angabe auf der Packung für wichtig – eine solche Kennzeichnung fehlt allerdings bislang auf den meisten Lebensmitteln, da sie nicht verpflichtend vorgeschrieben ist.

Redaktioneller Hinweis:
Stellungnahme der EU-Kommission (Empfehlungen siehe Seite 14): tinyurl.com/pceopwq

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Andreas Winkler
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Eklatante Missstände in der Legehennenhaltung: Verbraucher finden kein garantiert tiergerecht produziertes Ei im Handel – foodwatch fordert Tierhaltungswende

Pressemitteilung – Thema: Tierhaltung/Eier/Legehennen

Berlin, 21. Mai 2015. Ob Käfig-, Bodenhaltungs-, Freiland- oder sogar Bio-Ei: Keine Haltungsform garantiert die tiergerechte Haltung von Legehennen. Hohe Krankheits- und Sterberaten, Verhaltensstörungen wie Federpicken oder Kannibalismus und das millionenfache Töten männlicher Küken sind in allen Haltungsformen an der Tagesordnung. Verbraucher haben keine Möglichkeit, sich beim Einkauf für ein garantiert tiergerecht erzeugtes Ei zu entscheiden. Das ist das Fazit des Reports „Ich wollt‘, ich wär‘ kein Huhn“ über die Zustände in der Legehennenhaltung, den die Verbraucherorganisation foodwatch heute in Berlin vorgestellt hat.

foodwatch spricht sich – über die Legehennenhaltung hinaus – für eine grundlegende Tierhaltungswende aus. Das Ziel: Nur noch solche tierischen Lebensmittel dürfen in den Handel kommen, die nachweislich tiergerecht erzeugt wurden. Daher müsse die Europäische Union erstmals verbindliche Zielvorgaben für die Tiergesundheit festlegen und die bestmögliche Haltungsform als Standard für alle Nutztiere vorschreiben.

Dass die Verbraucher bei frischen Eiern anhand der Kennzeichnung zwischen Käfig-, Boden-, Freiland- oder Biohaltung entscheiden können, reicht nach Auffassung von foodwatch bei weitem nicht aus, um Tiergerechtigkeit durchzusetzen. Studien zeigen: Die Gesundheit der Hennen hängt nicht nur von der Haltungsform ab, sondern mindestens ebenso stark vom Betriebsmanagement. Wie gesund die Legehennen sind, wird derzeit weder systematisch überprüft noch gibt es Vorgaben für die Halter. Ob die Hennen unter haltungsbedingten Krankheiten oder Verhaltensstörungen leiden müssen, wissen die Verbraucher beim Einkauf nicht.

„Die Verbraucher können anhand der Kennzeichnung zwar zwischen verschiedenen Haltungsformen wählen, aber nicht gezielt Eier von gesunden Hennen kaufen. Ein nachweislich tiergerecht erzeugtes Ei können sie im Handel nicht erkennen. Weder die Haltungsform noch freiwillige Siegel und Initiativen gewährleisten, dass die Halter ihre Tiere auch gesund halten und optimal betreuen“, kritisierte Luise Molling, Expertin für Tierhaltung bei foodwatch. „Das Wohlergehen der Tiere darf nicht von den Kaufentscheidungen Einzelner abhängen. Eine Tierhaltungswende bedeutet: Der Gesetzgeber muss die bestmögliche Haltungsform als Mindeststandard vorschreiben und erstmals verbindliche Vorgaben für die Tiergesundheit machen.“ Es sei nicht tragbar, so Molling, dass es für die Gesundheit der Tiere bislang weder Vorgaben noch eine systematische Kontrolle gibt.

foodwatch startete heute eine E-Mail-Aktion an Bundesagrarminister Christian Schmidt. Unter www.tierhaltungswende.de können Bürger die Bundesregierung auffordern, sich auf EU-Ebene für eine echte Tierhaltungswende und verbindliche Vorgaben für die Tiergesundheit einzusetzen.

Professor Tobias Stoll, Direktor der Abteilung für internationales Wirtschafts- und Umweltrecht des Instituts für Völkerrecht der Universität Göttingen, bestätigte in einem Gutachten, dass die Forderungen von foodwatch europarechtlich umsetzbar sind und auch das internationale Handelsrecht dem nicht grundsätzlich im Wege steht. „Die EU ist politisch für die Verbesserung des Tierschutzes zuständig und sogar dazu rechtlich verpflichtet“, erklärte Professor Stoll. Er verwies darauf, dass der Tierschutz Teil der europäischen „Verfassung“ sei – so heißt es im Grundlagenvertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV, Artikel 13): „Bei der Festlegung und Durchführung der Politik der Union in den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei, Verkehr, Binnenmarkt, Forschung, technologische Entwicklung und Raumfahrt tragen die Union und die Mitgliedstaaten den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere als fühlende Wesen in vollem Umfang Rechnung (…).“

Aus Sicht von foodwatch ist die EU angesichts der Zustände in der Tierhaltung zum Handeln verpflichtet. Luise Molling: „Wenn wir uns dafür entscheiden, Tiere für die Lebensmittelproduktion zu halten, dann schulden wir jedem einzelnen eine tiergerechte Behandlung. Wir müssen die Tiere vor dem Wettbewerb schützen, anstatt den Wettbewerb weiter auf dem Rücken der Tiere auszutragen.“ In Zukunft müssten sich Verbraucher darauf verlassen können, dass alle im tierischen Lebensmittel im Handel garantiert tiergerecht erzeugt wurden. Für nicht tiergerecht erzeugte Produkte forderte foodwatch ein europaweites Vermarktungsverbot. Damit wäre sichergestellt, dass in Zukunft nicht Billig-Importe von außerhalb der EU die tiergerecht hergestellten Produkte europäischer Anbieter verdrängen können.

Die Tierhaltungswende muss nach foodwatch die Ansprüche der Nutztiere in den Mittelpunkt stellen, denen sich Wettbewerb sowie Gewinn- und Verbraucherinteressen unterordnen müssen. Deshalb fordert foodwatch konkret:

1. Eine möglichst tiergerechte Haltungsform muss Mindeststandard werden. Die Tierhaltung wird den Bedürfnissen der Nutztiere angepasst – und nicht länger die Tiere an die Haltung. Die EU muss entsprechende Vorgaben (Inputkriterien) gemäß dem jeweils aktuellen wissenschaftlichen Stand vorschreiben.

2. Die EU muss erstmals Zielvorgaben für die Tiergesundheit in jedem Betrieb vorschreiben. Dazu legt sie überprüfbare Outputkriterien (z.B. bei Legehennen: Sterblichkeitsrate, Gefieder- und Fußballenzustand, Kammfarbe, Verhalten, Parasitenbefall, etc.) fest.

3. Das Kontrollsystem muss effizient und transparent werden. In jedem Betrieb wird die Einhaltung von Input- und Outputvorgaben systematisch und unabhängig überwacht. Alle Kontrollergebnisse werden veröffentlicht.

4. Verstöße werden konsequent geahndet: Hält ein Betrieb die Input- und Output-Vorgaben dauerhaft nicht ein, darf er seine Produkte nicht vermarkten. Bei jedem tierischen Lebensmittel im Handel muss gewährleistet sein, dass die formalen Vorgaben für die Haltungsbedingungen und die Zielvorgaben für die Tiergesundheit im Betrieb erfüllt wurden.

Link:
– E-Mail-Aktion: www.tierhaltungswende.de
– Report „Ich wollt‘, ich wär‘ kein Huhn“: www.legehennen-report.foodwatch.de

Redaktioneller Hinweis:
Bildmaterial, O-Töne etc.: www.tierhaltung-downloads.foodwatch.de

Pressekontakt:
Martin Rücker, E-Mail: presse@foodwatch.de, Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 – 2 90




TERMIN-ERINNERUNG: FOOD WATCH PRESSEKONFERENZ AM 21. MAI UM 11:00 UHR!

Pressemitteilung – Thema: Einladung zur Pressekonferenz / Tierhaltungswende

Wie die Tierhaltungswende gelingen kann – Vorstellung eines foodwatch-Reports über die Zustände in der Legehennenhaltung und eines neuen politischen Ansatzes für eine tiergerechte Nutztierhaltung

Die Zustände in der Tierhaltung werden seit langem beklagt. Im Report „Ich wollt‘, ich wär‘ kein Huhn“ zeigt foodwatch exemplarisch die eklatanten Missstände in der Legehennenhaltung auf – in allen Haltungsformen, von der Käfig- bis zur Biohaltung. Tiergerecht erzeugte Produkte sind demnach nicht nur die absolute Ausnahme, vor allem sind sie für die Verbraucher beim Einkauf nicht zu erkennen.

Davon abgeleitet wird ein neuer politischer Ansatz, wie eine Wende in der Tierhaltung gelingen kann. Das Ziel: Eine nachweislich tiergerechte Behandlung aller Nutztiere.

Zur Vorstellung unseres Reports laden wir Sie herzlich ein zu unserer Pressekonferenz:

Termin: Donnerstag, den 21. Mai 2015, 11.00 Uhr

Ort:
Tagungszentrum im Haus der Bundespressekonferenz,
Schiffbauerdamm 40 / Ecke Reinhardtstraße 55, 10117 Berlin,
Raum 0107

mit:

• Matthias Wolfschmidt, Veterinär und stellv. foodwatch-Geschäftsführer
• Luise Molling, foodwatch-Expertin für Tierhaltung
• Prof. Dr. Peter-Tobias Stoll, Direktor der Abteilung Internationales Wirtschaftsrecht und Umweltrecht des Instituts für Völkerrecht und Europarecht der Georg-August-Universität Göttingen.

Für eine Rückmeldung, ob wir mit Ihrem Kommen rechnen dürfen, wären wir Ihnen sehr dankbar – formlos telefonisch unter (0 30) 24 04 76 – 290, per Mail an presse@foodwatch.de oder mit dem beiliegenden Antwortbogen http://www.foodwatch.org/fileadmin/Themen/Tierhaltung/2015-05-21_foodwatch_Einladung_Pressekonferenz_Tierhhaltungswende.pdf per Fax.

Pressekontakt

Martin Rücker
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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Telefon (0 30) 24 04 76 – 290