Rechtsgutachten: „Nein“ eines einzigen EU-Mitgliedsstaates könnte CETA stoppen

Pressemitteilung – Freihandelsabkommen:

– Qualifizierte Mehrheit genügt nicht: Mitgliedstaaten müssen einstimmig über Unterzeichnung und vorläufige Anwendung von CETA entscheiden
– EU kann den Abschluss von CETA nicht einfach an sich ziehen: Wenn CETA nachträglich als reines EU-Abkommen definiert wird, muss nachverhandelt werden

Berlin, 07. Oktober 2016. Die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Handelsabkommens zwischen der EU und Kanada (CETA) muss von allen EU-Mitgliedstaaten einstimmig beschlossen werden – eine qualifizierte Mehrheit reicht nicht aus. Zu diesem Ergebnis kommt ein von Mehr Demokratie, Greenpeace, Foodwatch und Campact in Auftrag gegebenes Gutachten des Staats- und Völkerrechtlers Prof. Bernhard Kempen (Universität Köln). Demnach würde, anders als kürzlich von der österreichischen Regierung vertreten, das „Nein“ eines Mitgliedstaates genügen, um zu verhindern, dass CETA vorläufig angewendet beziehungsweise unterzeichnet werden kann.

„Nach unserer Rechtsauffassung kann sich keine Regierung damit herausreden, dass ihre Ablehnung von CETA ohnehin kein Gewicht hätte“, sagt Roman Huber, geschäftsführender Bundesvorstand des Vereins Mehr Demokratie, der das Gutachten initiiert hatte. Gutachter Bernhard Kempen erläutert: „Den aktuellen Vorschlag der Kommission, CETA als ein gemischtes Abkommen zu unterzeichnen und vollständig vorläufig anzuwenden, kann der Rat nur einstimmig annehmen. Daran ändert sich auch nichts, wenn die Kommission vorschlägt, bestimmte Teile von CETA aus der vorläufigen Anwendung herauszunehmen.“

Die Frage, ob das „Nein“ eines Landes CETA als Ganzes verhindern kann, ist derzeit vor allem mit Blick auf die Niederlande interessant: Dort organisiert ein zivilgesellschaftliches Bündnis ein Referendum, in dem die Bevölkerung über die Ratifikation von CETA durch die Niederlande abstimmen könnte.

In Deutschland könnte unter anderem das Bundesverfassungsgericht die Regierung dazu auffordern, „Nein“ zur vorläufigen Anwendung und zu bestimmten Inhalten von CETA zu sagen. In der kommenden Woche (12./13. Oktober) wird in Karlsruhe darüber verhandelt, ob und wieweit die vorläufige Anwendung von CETA mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Nach dieser Entscheidung über den einstweiligen Rechtsschutz wird sich das Verfassungsgericht aller Wahrscheinlichkeit nach im Hauptsacheverfahren noch stärker inhaltlich mit CETA befassen.

In Bayern, Schleswig-Holstein und NRW laufen Volksinitiativen und Volksbegehren mit dem Ziel, diese Bundesländer im Bundesrat zur Ablehnung von CETA zu bewegen. Stimmt der Bundesrat nicht zu, kann das gesamte Abkommen nicht in Kraft treten.

Momentan behandelt die EU-Kommission CETA als gemischtes Abkommen. Sie bezieht die Mitgliedstaaten aus politischen Erwägungen heraus ein, obwohl sie nach eigenen Aussagen juristisch anderer Auffassung ist und CETA für ein reines EU-Abkommen hält.

„Die Kommission behält sich in einem Zustand rechtlicher Unsicherheit vor, den Ratifikationsprozess, der derzeit auf die Mitwirkung aller EU-Mitgliedstaaten angelegt ist, so abzuändern, dass die alleinige Entscheidung des Rates ausreicht“, erläutert Bernhard Kempen. Er kommt zum Ergebnis, dass der Ratifikationsprozess gestoppt werden muss, sobald die Kommission CETA doch als reines EU-Abkommen behandeln will. Dies könnte sich nach der Überprüfung des Europäischen Gerichtshofes zum EU-Singapur-Abkommen ergeben. „Auf Vorschlag der Kommission müsste der Rat die bereits gefassten Ratsbeschlüsse zu CETA aufheben und der Kommission ein Mandat zu Nachverhandlungen erteilen“, so Kempen.

Quellen:

– Rechtsgutachten über die Mehrheitserfordernisse im Rat der Europäischen Union bei der Abstimmung über CETA: tinyurl.com/jfua8ub

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Nach foodwatch-Labortest: Schoko-Puffreis von

Pressemitteilung

Berlin, 07. Oktober 2016. Der schwäbische Schokoladen-Hersteller Rübezahl kann seine „Sun Rice Schokohappen“ nach monatelanger öffentlicher Kritik und mehreren kritischen Testergebnissen ohne krebsverdächtige Mineralöle produzieren. Das bestätigen Tests zweier Chargen vom September, die das Unternehmen und die Handelskette Aldi Süd im Auftrag gegeben hatten, und deren Ergebnisse der Verbraucherorganisation foodwatch vorliegen. Noch im Juli dieses Jahres hatte ein Labortest von foodwatch in den „Sun Rice Schokohappen“ aromatische Mineralöle (MOAH) gefunden, die laut Europäischer Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) im Verdacht stehen, Krebs auszulösen und das menschliche Erbgut zu schädigen. Nachfolgende Untersuchungen des Landratsamts Esslingen bestätigten den Befund zunächst. Demnach enthielten 3 von 4 getesteten Chargen aus dem Juli aromatische Mineralöle.

„Innerhalb weniger Wochen hat es der Schoko-Riese Rübezahl geschafft, seine Puffreis-Produktion sauber zu bekommen. Die Herstellung ohne krebsverdächtige Mineralöle ist also technisch machbar. Dringend nötig ist allerdings ein Gesetz, das alle Lebensmittelproduzenten dazu verpflichtet, dem Beispiel von Rübezahl zu folgen“, erklärte Matthias Wolfschmidt, stellvertretender Geschäftsführer von foodwatch.

Rübezahl konnte auch den Gehalt an gesättigten Mineralölen (MOSH) reduzieren. Enthielten zwei der im Juli getesteten Chargen des Landratsamts Esslingen noch 25 mg/kg bzw. 24,4 mg/kg, waren die aktuell kontrollierten Produkte nach Angaben von Aldi Süd nur noch mit 3,4 mg/kg bzw. 2,3 mg/kg belastet. Gesättigte Mineralöle reichern sich in den Körperorganen an und können diese schädigen. Besonders gefährdet sind Kinder: Laut EFSA sind diese stärker mit Mineralölen belastet als Erwachsene.

Neben den Mineralöl-Funden in Schoko-Osterhasen und den „Sun Rice Schokohappen“ waren Rübezahl-Produkte in den vergangenen Jahren auch regelmäßig bei amtlichen Kontrollen des Bundeslands Nordrhein-Westfalen negativ aufgefallen, unter anderem mehrere Adventskalender. Der Schokoladen-Hersteller Rübezahl beschäftigt etwa 800 Mitarbeiter, besitzt bekannte Marken wie Gubor und Friedel und beliefert zahlreiche Handelsketten, darunter Aldi Süd. In einem Schreiben vom Februar dieses Jahres hatte Aldi Süd jedoch alle Lieferanten, also auch Rübezahl, aufgefordert, Lebensmittel frei von Mineralölen zu produzieren. Der führende Lobbyverband der Lebensmittelwirtschaft BLL protestierte und bezeichnete die Ziele als praktisch nicht erfüllbar.

foodwatch fand in den vergangenen Monaten immer wieder gesundheitsgefährdende Mineralöle in Lebensmitteln: im Juli in Schokolade von Lindt und Ferrero, kurz vor Ostern in mehreren Schoko-Hasen und Ende vergangenen Jahres in Trockenlebensmitteln wie Reis und Nudeln. Auch die Behörden der Bundesländer wiesen bei amtlichen Kontrollen der vergangenen Jahre in jedem vierten getesteten Lebensmittel aromatische Mineralöle (MOAH) nach.

Mineralöle können auf verschiedenen Wegen in Schokolade gelangen. Zum Beispiel über für den Transport der Kakaobohnen verwendete Jutesäcke, die mit Mineralölen behandelt werden; über in der Produktion verwendete Maschinenöle oder über Abgase aus Industrie und Verkehr. Eine häufige Quelle sind zudem Altpapier-Verpackungen. Altpapier enthält neben mineralölhaltigen Druckfarben bis zu 250 weitere Chemikalien, die auf das Lebensmittel übergehen können, falls Recycling-Kartons als Lebensmittel-Verpackung, beim Transport oder bei der Lagerung der Rohwaren zum Einsatz kommen.

foodwatch fordert strikte Höchstwerte für gesättigte Mineralöle (MOSH) in Lebensmitteln und eine Null-Toleranz für die besonders kritischen aromatischen Mineralöle (MOAH). Zudem müssen Lebensmittel durch schützende Barrieren vor dem Übergang von Mineralölen aus Altpapierverpackungen geschützt werden. Solange es keine europäische Regelung gibt, sei die Bundesregierung in der Pflicht, ein nationales Gesetz vorzulegen.

Link:
– E-Mail-Aktion von foodwatch gegen Mineralöle in Lebensmitteln: www.mineraloel-aktion.foodwatch.de

Quellen und weiterführende Informationen:
– E-Mail-Korrespondenz zwischen foodwatch und Aldi Süd: tinyurl.com/zfoske4
– Antwort auf foodwatch-Anfrage bezüglich Testergebnisse des Landratamts Esslingen von Rübezahl: tinyurl.com/h2v47s2
– Stellungnahme des BDSI zu Mineralölen in Schokolade: tinyurl.com/j2gvh6w
– Testergebnisse vom Landratsamt Esslingen: tinyurl.com/jt3gsaz
– foodwatch-Süßwarentest vom Juli 2016: tinyurl.com/js48uo2
– foodwatch-Osterhasentest vom April 2016: tinyurl.com/hw6yp5n
– Amtliche Testergebnisse der Bundesländer 2011-2015: tinyurl.com/hvdj44r
– Schreiben von Aldi Süd an Lieferanten bezüglich Mineralöle in Lebensmitteln: tinyurl.com/huzkgy7
– Protestschreiben des Lobbyverbands BLL an Aldi Süd: tinyurl.com/zfwp45a
– Hintergrundinformationen zu Mineralölen in Lebensmitteln: tinyurl.com/ztcfl2z

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Welttierschutztag: foodwatch fordert Aus für die „Initiative Tierwohl“ und die Pläne für ein staatliches „Tierwohl“-Siegel

Pressemitteilung

Berlin, 3. Oktober 2016. Anlässlich des Welttierschutztages am Dienstag hat die Verbraucherorganisation foodwatch den Handel aufgefordert, die sogenannte „Initiative Tierwohl“ zu beenden. Außerdem solle Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt seine Pläne für ein staatliches Tierwohl-Siegel aufgeben. Beides ist nach Auffassung von foodwatch eine Scheinlösung, die den Tieren wie auch den Bäuerinnen und Bauern und den Verbraucherinnen und Verbrauchern eher schadet als nutzt.

„Die freiwilligen Initiativen schaffen – wenn überhaupt – nur für einen kleinen Teil der Nutztiere messbar bessere Lebensbedingungen. Angesichts der Epidemie von haltungsbedingten Krankheiten bei hunderttausenden von Tieren ist es geradezu zynisch, den Eindruck zu erwecken, damit würden die haarsträubenden Probleme in der Tierhaltung gelöst. Die Präsentation immer neuer Scheinlösungen führt nur dazu, dass eine ernsthafte Lösung der Probleme gar nicht diskutiert, sondern auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben wird“, kritisierte der stellvertretende foodwatch-Geschäftsführer Matthias Wolfschmidt.

Die „Initiative Tierwohl“, an der sich vor allem die großen Handelskonzerne um Edeka, Lidl, Rewe, Aldi und Metro beteiligen, bezeichnete Wolfschmidt als „schlechten PR-Gag“, mit dem die Unternehmen von ihrer Verantwortung für die inakzeptablen Lebensbedingungen der Nutztiere ablenken wollten. foodwatch kritisierte, dass mit vorwiegend kosmetischen Maßnahmen die Lebensbedingungen für die Tiere nicht substantiell verbessert werden könnten. Den Bäuerinnen und Bauern werde nicht annähernd genügend Geld ausgezahlt, um eine nachweislich tiergerechte Haltung zu erreichen. Stattdessen werde den Verbraucherinnen und Verbrauchern vorgemacht, die Produkte aus den Supermärkten entstammten einer tiergerechten Haltung.

Auch das von der Bundesregierung angekündigte staatliche Tierwohl-Siegel, das allein die Produkte von sich freiwillig beteiligenden Unternehmen tragen würden, bezeichnete Wolfschmidt als inakzeptabel. Die Bundesregierung versuche sich damit um die überfällige Zielvorgabe zu drücken, dass nicht nur für einzelne, sondern für alle Nutztiere tiergerechte Bedingungen durchgesetzt werden müssen. Denn sollten die Kriterien für die Vergabe des Siegels auch noch so gut sein und selbst wenn es Produkte mit dem Siegel auf einen Marktanteil von 20 Prozent brächten, wie derzeit nur Optimisten es für möglich halten, nähme es die Bundesregierung damit in Kauf, dass 80 Prozent der Tiere unter nicht tiergerechten Bedingungen leiden müssen. Auch die von den Grünen ins Gespräch gebrachte, an die bekannten Eier-Stempel angelehnte 0-1-2-3-Kennzeichnung für Fleisch ist aus Sicht von foodwatch verfehlt, weil auch sie weiterhin die Wahl zwischen besseren und schlechteren Haltungsbedingungen lässt und Fragen der Tiergesundheit überhaupt nicht berücksichtigt.

„Wir haben es mit einem System zu tun, bei dem die Handelskonzerne Tierqual einkalkulieren, um billige Rohstoffe zu bekommen. Einem System, das Tierhaltern kaum finanzielle Möglichkeiten gibt, um die notwendigen Verbesserungen konsequent anzugehen“, sagte Matthias Wolfschmidt. „Um das zu ändern, bedarf es keiner Werbegags und Almosen für die Nutztiere, sondern eines Systemwechsels: Unter welchen Umständen Tiere gehalten werden, darf nicht länger vom Wettbewerb und vom Preisdruck des Handels abhängen. Tiergerechtheit muss für alle Nutztiere garantiert sein und die Voraussetzung dafür, dass ein Tierprodukt in den Handel kommen darf.“

In seinem vor zehn Tagen im Verlag S. Fischer erschienenen Buch „Das Schweinesystem – Wie Tiere gequält, Bauern in den Ruin getrieben und Verbraucher getäuscht werden“ zeigt der Veterinärmediziner Matthias Wolfschmidt einen Weg auf, der zu einer flächendeckend tiergerechten Haltung führen kann:

– Eine tiergerechte Haltung muss demnach für alle Nutztiere vorgeschrieben sein.
– Wie viele Tiere an haltungsbedingten Krankheiten leiden, muss für jeden Betrieb erfasst werden; daraus werden verbindliche Zielvorgaben abgeleitet, orientiert an den besten Betrieben der Branche.
– Die formalen Haltungskriterien (Stallgröße, Auslauf, Beschäftigungsmöglichkeiten etc.) müssen es allen Tieren ermöglichen, arteigene Verhaltensweisen so gut wie möglich auszuüben, ohne Verhaltensstörungen zu entwickeln.
– Auf den Markt kommen dürfen nur noch solche Produkte mit tierischen Bestandteilen, die die Tierschutzvorgaben nachweislich einhalten. Die Mehrkosten müssen am Ende wir Verbraucher bezahlen, denn wir schulden den Tieren eine bessere Behandlung.
– Das Konzept muss EU-weit umgesetzt werden, verbunden mit einem Vermarktungsverbot für nicht-tiergerecht erzeugte Lebensmittel aus Drittstaaten. Andernfalls würden europäische Tierhalter verdrängt durch nicht-europäische Konkurrenten, die weiterhin zu schlechteren Standards produzieren – ohne dass für die Tiere etwas erreicht wäre.

In einem 2015 veröffentlichten Gutachten hatte der Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik beim Bundeslandwirtschaftsministerium das Ausmaß der Tierschutzprobleme in deutschen Ställen als „aus fachlicher Sicht nicht akzeptabel“ eingestuft. Im Buch „Das Schweinesystem“ weist Matthias Wolfschmidt neben oft unzureichenden Haltungsformen auf das Problem von Produktionskrankheiten hin. Einer Auswertung wissenschaftlicher Studien zufolge müssen Verbraucherinnen und Verbraucher davon ausgehen, dass mindestens jedes vierte Tierprodukt von einem kranken Nutztier stammt. Massenhaft werden die Nutztiere unter den heutigen Marktbedingungen krank und verhaltensgestört gemacht. So werden etwa an Schlachthöfen bei jedem dritten Schwein mehr oder weniger massive Lungenentzündungen, Leber- oder Gelenkschäden festgestellt. Das Fleisch dieser Tiere wird uns als ganz normales ‚gesundes‘ Lebensmittel verkauft. Ähnlich dramatische Verhältnisse beschreiben wissenschaftliche Studien in der Hühnermast, bei Legehennen oder bei Milchkühen.

Matthias Wolfschmidt: „Das Schweinesystem – Wie Tiere gequält, Bauern in den Ruin getrieben und Verbraucher getäuscht werden“. Erschienen am 22. September 2016 im S. Fischer Verlag. 235 Seiten, 18 Euro.

Link:
– Mehr Informationen zu „Das Schweinesystem“: www.fischerverlage.de/buch/das_schweinesystem/9783100025463
– Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitik beim Bundeslandwirtschaftsministerium zum Thema Nutztierhaltung (März 2015): www.tinyurl.com/ztc8hwn

Redaktioneller Hinweis:
– Fotos, Grafiken und O-Töne zum Download: www.tierhaltung-downloads.foodwatch.de

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foodwatch-Marktcheck: Mehr als jeder dritte Apfelsaft enthält „versteckte Tiere“

Pressemitteilung

– Etwa einer von drei Apfelsäften wird mit tierischer Gelatine geklärt
– Verbraucherinnen und Verbraucher werden darüber im Unklaren gelassen
– foodwatch fordert Kennzeichnungspflicht für tierische Inhalts-, Zusatz- und Hilfsstoffe

Berlin, 29. September 2016. Wer klaren Apfelsaft kauft, kann nicht sicher sein, dass es sich dabei um ein rein pflanzliches Produkt handelt. Bei mehr als jedem dritten Apfelsaft bzw. -nektar (7 von 17) und jeder dritten Apfelschorle (5 von 14) war laut foodwatch-Analyse die Klärung mit tierischer Gelatine nicht ausgeschlossen. Für den Marktcheck hat die Verbraucherorganisation das gesamte Angebot an Hersteller- und Eigenmarken aus drei Filialen von Edeka, Lidl und Rewe berücksichtigt, den drei größten Lebensmitteleinzelhändlern in Deutschland. „Viele Verbraucherinnen und Verbraucher wollen in Bezug auf Lebensmittel tierischen Ursprungs bewusste Kaufentscheidungen treffen – aus welchem Grund auch immer“, sagte Sophie Unger von foodwatch. „Solange aber auf den Flaschen oder Tetrapaks nicht angegeben werden muss, ob mit tierischer Gelatine geklärt wurde, ist eine informierte Kaufentscheidung nicht möglich.“

Dabei machte es grundsätzlich keinen Unterschied, ob der Saft oder die Schorle von einem Markenhersteller kam oder die Eigenmarke eines Handelskonzerns war: Sowohl der klare Apfelsaft von Albi als auch die Schorlen von Adelholzener, Lichtenauer und Rewes eigene Bioschorle wurden mit Schweine- oder auch Rindergelatine geklärt.

Dass es auch anders geht, zeigen dagegen zum Beispiel Pfanner, Beckers Bester und Valensina. Alle drei Hersteller gaben an, Säfte entweder mechanisch durch Ultrafiltration oder mithilfe pflanzlicher „Gelatine“ zu klären. Adelholzener arbeitet nach eigenen Angaben derzeit an einem Projekt um zu testen, ob statt tierischer Gelatine künftig Erbsenprotein verwendet werden kann. Im Allgemeinen wird beim so genannten Schönungsprozess naturtrübem Saft Gelatine zugesetzt, die zusammen mit den anhaftenden Trübstoffen anschließend wieder herausgefiltert wird. Im Endprodukt ist die Gelatine nach Herstellerangaben nicht mehr nachweisbar.

„Auch wenn die Gelatine im Endprodukt nicht mehr enthalten ist, werden Verbraucherinnen und Verbraucher in ihrer Erwartung getäuscht“, so Unger. „Denn bei an sich pflanzlichen Produkten – und dazu gehört auch klarer Apfelsaft – geht man selbstverständlich davon aus, dass keine tierischen Inhalts-, Zusatz- oder Hilfsstoffe verwendet wurden. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob diese Säfte zusätzlich als ‚vegetarisch‘ bzw. ‚vegan‘ beworben werden.“

foodwatch fordert daher eine klare und gut lesbare Kennzeichnungspflicht, wenn tierische Substanzen an irgendeiner Stelle im Produktionsprozess verwendet wurden. Gleiches gilt für Aromen tierischen Ursprungs, die zum Beispiel bei einigen Chipssorten verwendet werden, oder für Farbstoffe, die aus Tieren gewonnen werden. Es sei höchste Zeit, diese gesetzlichen Kennzeichnungslücken zu schließen.

Weiterführende Links:
– foodwatch-Marktcheck „Ein Schweinchen namens Saft“: tinyurl.com/Marktcheck-Saft
– Fotos zum Download: www.verbrauchertaeuschung-material.foodwatch.de
– E-Mail-Aktion gegen versteckte Tiere: www.foodwatch.de/aktion-versteckte-tiere

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BGH lehnt Revision im Prozess um Unilevers Becel pro.activ ab – foodwatch fordert Entzug der Lebensmittelzulassung für cholesterinsenkende Margarine

Pressemitteilung

Karlsruhe/Berlin, 29. September 2016. Der Nahrungsmittelkonzern Unilever darf die bekannten wissenschaftlichen Hinweise auf Risiken seines Cholesterinsenkers Becel pro.activ weiterhin leugnen. Wie am Donnerstag bekannt wurde, lehnte der Bundesgerichtshof einen Antrag der Verbraucherorganisation foodwatch auf Revision gegen ein entsprechendes Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts ohne Begründung ab (Az BGH VI ZR 528/15). Weil unverändert erhebliche Zweifel an der Sicherheit der Margarine bestehen, forderte foodwatch die Europäische Kommission erneut auf, Becel pro.activ die Zulassung als Lebensmittel zu entziehen.

Der presserechtliche Streit drehte sich um die von Unilever verbreitete Aussage, der zufolge es “aus wissenschaftlicher Sicht … keinen Hinweis“ auf Nebenwirkungen gebe. Tatsächlich legt jedoch eine ganze Reihe von Studien nahe, dass die in hoher Konzentration der Margarine zugesetzten Pflanzensterine das verursachen könnten, was sie eigentlich verhindern sollen: Ablagerungen in den Gefäßen und damit ein erhöhtes Risiko auf Herzkrankheiten. Vor Gericht wurde die Aussage Unilevers jedoch nicht als “Tatsachenbehauptung“, sondern als bloße “Meinungsäußerung“ eingestuft, die einer faktischen Überprüfung nicht standhalten muss.

Da das Presserecht offensichtlich nicht ausreiche, um die Verbraucherinnen und Verbraucher vor gefährlichen Falschaussagen zu schützen, forderte foodwatch erneut ein Eingreifen des Gesetzgebers. “Unilever darf weiterhin die Meinung verbreiten, dass es keinen Hinweis auf Nebenwirkungen von Becel pro.activ gibt, obwohl dies nachweislich falsch ist“, erklärte der stellvertretende foodwatch-Geschäftsführer Matthias Wolfschmidt. “Die Leidtragenden sind die Verbraucherinnen und Verbraucher: Sie bleiben vor Gesundheitsrisiken ungeschützt und müssen auch noch irreführende Aussagen über die Sicherheit eines zweifelhaften Produkts hinnehmen. Die Europäische Kommission muss Becel pro.activ im Sinne des vorsorgenden Gesundheitsschutzes vom Markt nehmen.“

Fakt ist: Unilever kann weder den gesundheitlichen Nutzen noch die Sicherheit von Becel pro.activ belegen. Die französische Lebensmittelsicherheitsbehörde ANSES betonte 2014, dass jeder Beweis dafür fehle, dass Lebensmittel mit zugesetzten Pflanzensterinen (wie die Unilever-Margarine) tatsächlich Herzkrankheiten vorbeugen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hatte bereits 2008 betont, dass der Verzehr von Lebensmitteln mit zugesetzten Pflanzensterinen von gesunden Menschen ohne Cholesterinproblem “ausdrücklich vermieden werden sollte“ und dies mit möglichen Gesundheitsrisiken begründet. Dennoch hatte Unilever unter Verwendung von Zitaten eines Wissenschaftlers im Jahr 2011 behauptet, dass es “aus wissenschaftlicher Sicht … keinen Hinweis“ auf Nebenwirkungen gebe.

foodwatch klagte daraufhin unter Berufung auf das Presserecht gegen die weitere Verbreitung dieser Aussage. Am 1. September 2015 wies das Hanseatische Oberlandesgericht die Klage ab (Az 7 U 7/13). Es stufte die Unilever-Aussage – wie im Jahr 2012 das Landgericht Hamburg in erster Instanz – als reine “Meinungsäußerung“ ein und erklärte sie damit für zulässig, ohne sie auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen. Gegen diese Entscheidung legte foodwatch beim Bundesgerichtshof Beschwerde ein und beantragte die Zulassung eines Revisionsverfahrens. Nach der Ablehnung des BGH hat nun das Hamburger Urteil Bestand.

Die Europäische Kommission hatte auf Betreiben Unilevers im Jahr 2000 “gelben Streichfetten mit Phytosterinzusatz“ wie Becel pro.activ die Zulassung als sogenanntes “neuartiges Lebensmittel“ (novel food) erteilt und dabei auch auf ihre Sicherheit überprüft. In der europäischen Novel-Food-Verordnung heißt es: Neuartige Lebensmittel “dürfen keine Gefahr für die Verbraucher darstellen“ (EU VO 258/97, Art. 3 Abs. 1). Zum Zeitpunkt der Zulassung lagen die heute bekannten, kritischen Studien allerdings noch gar nicht vor. Das Ergebnis der Sicherheitsprüfung ist 15 Jahre alt und bildet nicht den heutigen Stand der Wissenschaft ab.

Matthias Wolfschmidt von foodwatch: “Falls Nutzen und Sicherheit irgendwann einmal belegt werden können, sollte Unilever für Becel pro.activ eine arzneimittelrechtliche Zulassung beantragen – im für jedermann zugänglichen Supermarktregal hat ein solcher Cholesterinsenker nichts verloren.“

Links:
– Informationen zu Becel pro.activ: tinyurl.com/becelproactiv
– E-Mail-Aktion an Unilever: www.aktion-becel.foodwatch.de

Redaktionelle Hinweise:
– Übersicht über die wissenschaftlichen Hinweise zu Nebenwirkungen von Becel pro.activ: tinyurl.com/studien-pflanzensterine
– Fragen & Antworten zu Becel pro.activ und zum Prozess: tinyurl.com/faq-becelproactiv
– Bildmaterial unter www.foodwatch.de/material-abgespeist

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CETA-Gutachten unter Verschluss oder seitenweise geschwärzt: foodwatch kritisiert Intransparenz der EU-Kommission in Debatte um Freihandelsabkommen

Pressemitteilung – Thema: Freihandel

So sieht die Transparenz-Initiative der EU-Kommission aus: Ausschnitt aus den geschwärzten Unterlagen der EU-Kommission

Berlin, 28. September 2016. Die Europäische Kommission hat auf Anfrage der Verbraucherorganisation foodwatch Teile einer umstrittenen Rechtsanalyse zum Freihandelsabkommen CETA veröffentlicht – die entscheidenden Passagen sind allerdings seitenlang geschwärzt oder komplett gelöscht. foodwatch kritisierte am heutigen „Tag der Informationsfreiheit“ die Intransparenz der EU in der Debatte um die Freihandelsabkommen CETA und TTIP.

„Was für ein Schildbürgerstreich aus Brüssel: Die Europäische Kommission rückt Teile der Rechtsgutachten zwar heraus – schwärzt und löscht aber alle entscheidenden Textstellen. Liebe EU-Beamte, warum habt ihr nicht gleich das ganze Papier in schwarze Tinte getaucht?“, so Lena Blanken, Volkswirtin bei der Verbraucherorganisation foodwatch. „Die vermeintliche EU-Transparenzinitiative zu TTIP und CETA wird ad absurdum geführt. Die Europäische Kommission hat aus den Bürgerprotesten gegen die Freihandelsabkommen offenbar nichts gelernt.“

Bei den Rechtsgutachten geht es um die Frage, ob der geplante europäisch-kanadische CETA-Vertrag als sogenanntes EU-only-Abkommen eingestuft wird – ein entscheidender Punkt. Denn die Europäische Kommission hatte stets die Position vertreten, CETA falle unter die alleinige Zuständigkeit der EU. Damit hätte das Handelsabkommen in Kraft treten können, ohne dass nationale Parlamente darüber abstimmen. Auf Grundlage der von foodwatch angefragten Gutachten hatte die Kommission außerdem gefordert, dass das gesamte Abkommen bereits „vorläufig“ angewendet wird. Die Bundesregierung hingegen hatte CETA immer als „gemischtes Abkommen“ betrachtet, da es sowohl nationale als auch europäische Zuständigkeiten berührt, und ein entsprechendes Rechtsgutachten dazu öffentlich gemacht. Auf politischen Druck hin hatte die Kommission erst kürzlich zugestimmt, CETA doch als gemischtes Abkommen zu verabschieden.

foodwatch hatte bei der Kommission angefragt, auf welcher juristischen Grundlage CETA als „EU only“ eingestuft wurde. Wochen später und nach mehrfachem Nachfragen veröffentlichte die Kommission zwar Teile der Gutachten, nahezu alle Stellen waren aber geschwärzt oder gelöscht.

Lena Blanken von foodwatch: „Die EU fabuliert gerne von Transparenz und Bürgerdialog – aber wenn es darauf ankommt, bleibt davon nicht viel übrig. Wir brauchen endlich eine ehrliche und offene Debatte über die geplanten Freihandelsabkommen – dafür müssen die entscheidenden Dokumente und Positionen aber der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Die Bürgerinnen und Bürger sind zu Recht skeptisch gegenüber Mauscheleien hinter verschlossenen Türen.“

Quellen und weiterführende Informationen:
– Gutachten der EU-Kommission mit geschwärzten und gelöschten Seiten: tinyurl.com/gw6joaw
– Antwort der EU-Kommission an foodwatch: tinyurl.com/z4u6rca

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Bundesverfassungsgericht verhandelt am 12. Oktober über Eilanträge zu CETA – Mehr Demokratie, foodwatch und Campact setzen auf ein Verbot der vorläufigen Anwendung

gemeinsame Pressemitteilung von foodwatch und Mehr Demokratie

– Urteilsverkündung zu den Anträgen auf einstweilige Anordnung bereits am 13. Oktober
– Das Gericht könnte die „vorläufige Anwendung“ des kompletten CETA-Vertrags untersagen.
– Auch die Themen „Einstimmigkeit“ und „gemischtes Abkommen“ werden behandelt.

23. September 2016. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 12. Oktober 2016, 10 Uhr, über mehrere Eilanträge, die darauf zielen, die vorläufige Anwendung des Handelsvertrages CETA zwischen der EU und Kanada vorerst zu verhindern. Neben der von Campact, foodwatch und Mehr Demokratie initiierten Verfassungsbeschwerde „Nein zu CETA“ werden drei weitere Verfassungsbeschwerde sowie eine Organklage der Partei Die Linke behandelt. Alle fünf Klägergruppen setzen darauf, dass das Gericht den deutschen Vertreter im Rat der Europäischen Union dazu verpflichtet, auf der entscheidenden Sitzung im Oktober gegen die vorläufige Anwendung von CETA zu stimmen.

„Solange das Gericht nicht im Hauptsacheverfahren darüber entschieden hat, ob CETA mit dem Grundgesetz vereinbar ist, dürfen auch keine politischen Tatsachen geschaffen werden und genau das würde durch eine vorläufige Anwendung passieren“, erklärt Roman Huber, geschäftsführender Bundesvorstand des Vereins Mehr Demokratie. „Dafür spielt es auch keine Rolle, ob die Schiedsgerichte von der vorläufigen Anwendung ausgenommen werden. Die demokratisch nicht-legitimierten CETA-Ausschüsse würden auf jeden Fall vorläufig ihre Arbeit aufnehmen. Wir sind der Ansicht, dass dadurch die Rechte des Bundestags und des Europäischen Parlamentes beschnitten werden und setzen darauf, dass das Gericht das verhindert.“

„Das Bundesverfassungsgericht hört die CETA-Kritiker zu ihren zentralen Argumenten an. Das zeigt, dass sich die Kritikpunkte nicht einfach so beiseite wischen lassen, wie es Herr Gabriel und Frau Merkel gerne hätten“, ergänzt Thilo Bode, Geschäftsführer der Verbraucherorganisation foodwatch. „Die vorläufige Anwendung eines demokratieschädlichen Vertrages ohne Abstimmung in den nationalen Parlamenten ist brandgefährlich, weil die negativen Auswirkungen des Abkommens Fakten schaffen – und zwar nicht vorläufig, sondern endgültig.“

Aus der Verhandlungsgliederung geht hervor, dass sich das Bundesverfassungsgericht auch mit der Rechtsnatur von CETA (gemischtes Abkommen oder reines EU-Abkommen?) sowie mit dem Ratifikationsverfahren (qualifizierte Mehrheit oder Einstimmigkeit bei der Zustimmung notwendig?) befassen wird. Die Klarstellungen zu diesen Punkten dürften für den weiteren Ratifikationsprozess auch in anderen Ländern von großer Bedeutung sein. So könnte etwa ein Veto der österreichischen Regierung das Abkommen zu Fall bringen, wenn CETA von allen Mitgliedstaaten einstimmig beschlossen werden muss. Am 13. Oktober ist bereits die Urteilsverkündung angesetzt – dort wird es nur um die sogenannten Anträge auf einstweilige Anordnung gehen. Die inhaltlichen Kritikpunkte der Beschwerdeführenden wird das Gericht später in einem Hauptsacheverfahren behandeln.

Links:
– Terminsladung und Verhandlungsgliederung: www.ceta-verfassungsbeschwerde.de/wp-content/uploads/2016/09/2016-09-22_Muendliche_Verhandlung.pdf
– Hintergrundpapier zur Verfassungsbeschwerde: www.tinyurl.com/ceta-verfassungsbeschwerde
– Schriftsatz der Verfassungsbeschwerde: www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/2016-08-30_CETA-Klage.pdf
– Zusammenfassung des Prozessvertreters: www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/Hintergrundpapier_zur_CETA-Klage.pdf

Pressekontakte:
Mehr Demokratie: Anne Dänner, presse@mehr-demokratie.de, 030 / 42 08 23 70
foodwatch: Martin Rücker, presse@foodwatch.de, 0 30 / 2 40 47 62 90




foodwatch fordert verbindliche Qualitätsvorgaben für Schul- und Kita-Essen

Pressemitteilung

– Verpflegung von Kindern orientiert sich viel zu selten an gesundheitlichen Maßstäben
– Kultusminister müssen DGE-Standards zur Pflicht für Kantinen und Caterer machen
– Länder sollen Ergebnisse von Hygienekontrollen veröffentlichen

Berlin, 9. September 2016. Die Verbraucherorganisation foodwatch hat sich für verpflichtende Mindeststandards für Schul- und Kita-Essen ausgesprochen. Damit unterstützt sie eine Forderung der Deutschen Allianz Nichtübertragbare Krankheiten (DANK), die der Zusammenschluss wissenschaftlich-medizinischer Fachgesellschaften bei einer Pressekonferenz am Freitag vorgestellt hat.

Im Auftrag der Bundesregierung hatte die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) Standards für das Essen in Schulen und Kitas erarbeitet. Eine Befragung von DANK ergab jedoch, dass nur zwei von 16 Bundesländern (Berlin und Saarland) diese Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung für verbindlich erklärt haben. Zahlreiche Kantinen und Caterer halten diese Standards nicht ein. „In Deutschland gilt zwar die Schulpflicht – leider aber keine Pflicht, Kindern und Jugendlichen in Schule oder Hort durchweg gesundes Essen anzubieten“, erklärte Oliver Huizinga von foodwatch. „Von einem gesunden Start ins Leben sind wir meilenweit entfernt: In den Kantinen gibt es zu viel Süßes und zu viel Fleisch, aber zu wenig Obst und Gemüse.“

In Deutschland sind Übergewicht und Fettleibigkeit (Adipostitas) ein Problem, das bereits Heranwachsende betrifft. 15 Prozent der 3- bis 17-Jährigen gelten als übergewichtig. Die Allianz aus wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften, Verbänden und Forschungseinrichtungen verweist deshalb auf die DGE-Qualitätsstandards für Schul- und Kita-Essen. „Es ist absurd: Es gibt zwar offizielle Mindeststandards für Schulessen, doch die für Schulen verantwortlichen Bundesländer interessieren sich nicht ernsthaft dafür“, kritisierte Oliver Huizinga von foodwatch. „Die Kultusminister der Länder dürfen die Verantwortung für gesundes Essen nicht länger abschieben. Sie müssen die unverbindlichen Empfehlungen zu verbindlichen Mindeststandards erklären und deren Einhaltung sicherstellen.“

foodwatch forderte zudem, dass alle Ergebnisse der amtlichen Hygiene- und Lebensmittelkontrollen für Kantinen und Caterer veröffentlicht werden. Nur so könnten Schulleiter oder Eltern den vertrauenswürdigsten Lieferanten für das Essen der Kinder ermitteln. 2012 erkrankten beispielsweise mehr als 11.000 Kinder in Ostdeutschland an Brechdurchfall. Ursache war offenbar das Essen in den Schulkantinen. „Die Kontrollbehörden wissen genau, wie es um die Hygiene in Schulkantinen und bei Zulieferern steht – aber Schulleiter und Eltern tappen im Dunkeln“, so Oliver Huizinga.

Quellen und weiterführende Informationen:
– DANK zu Schulessen: www.dank-allianz.de/nachricht/185.html
– Nachricht zu Brechdurchfallerkrankungen von Schülern: www.foodwatch.org/de/informieren/smiley-system/aktuelle-nachrichten/kontrollergebnisse-fuer-schulkantinen-veroeffentlichen/

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125.047 Menschen gegen CETA: Campact, foodwatch und Mehr Demokratie reichen größte Verfassungsbeschwerde der Geschichte ein

Pressemitteilung – Freihandel:

– Handelsabkommen mit Kanada verstößt in vier Punkten gegen das Grundgesetz
– Einstweilige Anordnung soll „vorläufige Anwendung“ von CETA verhindern
– Bild-Aktionen heute in Erfurt und morgen in Karlsruhe

Erfurt/Karlsruhe/Berlin, 30. August 2016. Die Organisationen Campact, foodwatch und Mehr Demokratie haben heute beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen das Handelsabkommen CETA eingereicht. 125.047 Menschen haben sich der Beschwerde „Nein zu CETA“ angeschlossen – es ist damit die größte Bürgerklage in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Verteilt auf mehr als 70 Kartons, wurden die Vollmachten am heutigen Dienstag in Erfurt in einen Laster geladen und auf den Weg nach Karlsruhe gebracht. Das in Erfurt ansässige gemeinnützige Christophoruswerk hatte die Vollmachten erfasst und sortiert. – Morgen (Mittwoch) Vormittag sollen die Vollmachten, mit denen sich die Bürgerinnen und Bürger der CETA-Beschwerde anschließen, an das Bundesverfassungsgericht übergeben werden.

+++ ACHTUNG REDAKTIONEN: BILD-TERMIN IN KARLSRUHE AM MITTWOCH, 31. 8., 10.45 UHR IM SCHLOSSPARK NEBEN DEM BUNDESVERFASSUNGSGERICHT +++

Nach Einschätzung der Organisationen verstößt das geplante Abkommen zwischen der EU und Kanada gleich in vier Punkten gegen das Grundgesetz. Das Bündnis hat beim Bundesverfassungsgericht zudem eine einstweilige Anordnung beantragt: Damit würde das Gericht den deutschen Vertreter im Handelsministerrat – nach dem Stand der Dinge Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel – auffordern, gegen die geplante „vorläufige Anwendung“ von CETA zu stimmen, mit der das Abkommen bereits vor einer Abstimmung im Bundestag in Kraft gesetzt werden soll. Eine solche „vorläufige Anwendung“ soll in diesem Herbst vom Ministerrat beschlossen werden.

„Die vorläufige Anwendung von CETA ist brandgefährlich, denn damit werden Fakten geschaffen. Demokratisch nicht legitimierte Gremien und investorenfreundliche Schiedsgerichte würden bereits anfangen zu arbeiten, das Vorsorgeprinzip könnte ausgehebelt werden – das alles ohne Zustimmung des Bundestages“, erklärte Roman Huber, geschäftsführender Bundesvorstand der Vereins Mehr Demokratie.

„Es steht außer Frage, dass CETA schädlich ist für die Demokratie und deshalb abgelehnt werden muss. Vor dem Bundesverfassungsgericht wollen wir klären lassen, ob das Abkommen zusätzlich noch gegen das Grundgesetz verstößt“, ergänzte foodwatch-Geschäftsführer Thilo Bode.

Jörg Haas von Campact sagte: „Über 125.000 Bürger stehen hinter dieser Verfassungsbeschwerde. Sie senden ein klares Signal: Wir kämpfen für unsere Demokratie – bis vor das Verfassungsgericht! Angesichts wachsender Politikverdrossenheit täten Bundesregierung und Parteien gut daran, dieses Signal sehr ernst zu nehmen.”

Ansatzpunkt für die Verfassungsbeschwerde ist, dass CETA den Einfluss von Parlamenten schwächen würde, wodurch auch die Stimmen von Wählerinnen und Wählern weniger wert wären. Prof. Dr. jur. Bernhard Kempen, Direktor des Instituts für Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht an der Universität Köln, hat als Prozessvertreter des Bündnisses in seinem Schriftsatz an das Verfassungsgericht vier Punkte aufgeführt, die nach Auffassung der Beschwerdeführer nicht vereinbar mit dem Grundgesetz sind:

– Durch CETA sollen europäisch-kanadische Ausschüsse weitreichende Befugnisse erhalten. Sie können den Vertrag unter Umgehung der Parlamente auslegen und sogar verändern. Das oberste CETA-Gremium, der „gemischten Ausschuss“, soll allein mit Vertretern der Exekutive besetzt werden, Parlamentarier und deutsche Vertreter sind nicht vorgesehen.

– Die geplanten Investitionsgerichte würden eine unzulässige Paralleljustiz mit Sonderrechten für kanadische Investoren einrichten. Dies wäre eine Diskriminierung europäischer Investoren, denen dieser Weg verschlossen bliebe. Allein die Möglichkeit, dass ein Schiedsgericht den deutschen Staat zu hohen Schadenersatzzahlungen verpflichten könnte, hätte erheblichen Einfluss auf Regulierung und Gesetzgebung.

– Das Vorsorgeprinzip – ein Kernelement der europäischen Regulierungspolitik – ist im CETA-Vertrag nicht hinreichend abgesichert. Damit wären viele Verbesserungen beim Umwelt- oder Gesundheitsschutz praktisch ausgeschlossen.

– Vorläufige Anwendung: Noch bevor die nationalen Parlamente in den EU-Staaten über CETA abgestimmt haben, soll der Vertrag „vorläufig“ angewandt werden – womöglich über Jahre hinweg. Damit würde die „vorläufige“ Anwendung endgültige Fakten schaffen: Denn den negativen Folgen des Abkommens wären die Bürgerinnen und Bürger voll und ganz ausgesetzt, lange vor einem Votum des Bundestages.

Redaktioneller Hinweis:

– Bild-Termin in Karlsruhe am Mittwoch, 31.8., um 10.45 Uhr im Schlosspark am Bundesverfassungsgericht

Links:

– Hintergrundpapier zur Verfassungsbeschwerde: tinyurl.com/ceta-verfassungsbeschwerde
– Der Schriftsatz der Verfassungsbeschwerde sowie eine Zusammenfassung des Prozessvertreters Prof. Dr. jur. Kempen stehen ab 31.8., 0.00 Uhr zum Download bereit unter: www.freihandel-material.foodwatch.de

Pressekontakte:

– Campact: Svenja Koch, koch@campact.de, 0 42 31 / 95 75 90
– Mehr Demokratie: Anne Dänner, presse@mehr-demokratie.de, 030 / 42 08 23 70
– foodwatch: Martin Rücker, presse@foodwatch.de, 0 30 / 2 40 47 62 90
– Vor Ort in Erfurt (30.8.): Ralf-Uwe Beck, Mehr Demokratie, 01 72 / 7 96 29 82
– Vor Ort in Karlsruhe (31.8.): Jörg Haas, Campact, 01 52 / 22 88 87 99




Einreichung der bislang größten Verfassungsbeschwerde: Mehr als 125.000 klagen gegen CETA

Einladung zu Presse-/Fototerminen in Erfurt und Karlsruhe

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit mehr als 125.000 Bürger-Vollmachten ist „Nein zu CETA“ die größte Verfassungsbeschwerde in der Geschichte der Bundesrepublik. Am 31. August reicht ein Bündnis aus Campact, foodwatch und Mehr Demokratie die Beschwerde gegen das Freihandelsabkommen CETA beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. Dazu möchten wir Sie herzlich einladen!

Zunächst werden die Vollmachten am 30. August in Erfurt auf einen Transporter geladen. Im dortigen gemeinnützigen Christophoruswerk wurden die Vollmachten sortiert und erfasst. Sie können als Pressevertreter beim Einladen anwesend sein, fotografieren und Interviews führen.

1. Termin: Dienstag, den 30. August 2016 um 11:00 Uhr
Ort: Christophoruswerk Erfurt-Vieselbach, Bahnhofsallee 5, 99198 Erfurt

mit:
– Ralf-Uwe Beck, Bundesvorstandssprecher Mehr Demokratie e.V.
– Andreas Otto, Geschäftsführer Christophorus Dienstleistungen gGmbH

Am folgenden Tag, dem 31. August, wird der Transporter vormittags vor dem Bundesverfassungsgericht eintreffen. Kläger aus der Region werden den Kleinlaster in Empfang nehmen und die beschrifteten Kartons mit den Vollmachten aufstapeln und medienwirksam ins Gebäude tragen. Zudem stehen Vertreter der drei Organisationen Campact, foodwatch und Mehr Demokratie für Interviews zur Verfügung.

2. Termin: Mittwoch, den 31. August 2016 um 10:45 Uhr
Treffpunkt: Schlosspark neben dem Bundesverfassungsgericht Karlsruhe, 76131 Karlsruhe,
Stadtplanlink: https://campact.org/CETA-Karlsruhe

mit:
– Roman Huber, geschäftsführender Bundesvorstand Mehr Demokratie e.V.
– Lena Blanken, Volkswirtin, foodwatch e.V.
– Jörg Haas, Campaigner Campact e.V.

Für eine Rückmeldung, ob wir mit Ihrem Kommen rechnen dürfen, sind wir dankbar – formlos telefonisch oder per Mail an eine der drei Organisationen. Für das Betreten des Geländes des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe sollten sie sich sicherheitshalber anmelden unter presse@campact.de.

Mit freundlichen Grüßen

Svenja Koch, Sylvie Ahrens und Anne Dänner

Pressekontakte:

Campact, Svenja Koch, presse@campact.de
04231 / 95 75 90

foodwatch, Sylvie Ahrens, presse@foodwatch.de
030 / 24 04 76 290, 0174 / 375 16 89

Mehr Demokratie, Anne Dänner, presse@mehr-demokratie.de
0178 / 816 3017, 030 / 420 823 70