foodwatch-Marktstudie: Mehr als jedes zweite Erfrischungsgetränk überzuckert – foodwatch fordert Zucker-Abgabe für Getränke-Hersteller

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– Knapp 60 Prozent der untersuchten Erfrischungsgetränke enthalten zu viel Zucker
– Energy Drinks schneiden am schlechtesten ab, aber auch Schorlen sind zuckriger als empfohlen
– foodwatch fordert Zucker-Abgabe für Getränke-Hersteller

Berlin, 24. August 2016. Mehr als jedes zweite „Erfrischungsgetränk“ in Deutschland ist überzuckert. Das ist das Ergebnis einer umfassenden Marktstudie der Verbraucherorganisation foodwatch. Demnach enthalten 274 von insgesamt 463 untersuchten Produkten (59 Prozent) mehr als fünf Prozent Zucker. In 171 Produkten (37 Prozent) stecken sogar mehr als acht Prozent Zucker, also sechseinhalb Stück Würfelzucker pro 250ml. Zuckergetränke mit einem Anteil von mehr als fünf Prozent gelten in Großbritannien als überzuckert. Für sie müssen Hersteller ab 2018 eine Abgabe zahlen. Als Anreiz für die Getränke-Industrie, den Zucker zu reduzieren, fordert foodwatch eine ähnliche Regelung auch für Deutschland.

„Erfrischungsgetränke machen nicht frisch, sondern krank. Es ist höchste Zeit, dass die Bundesregierung die Hersteller mit einer Zucker-Abgabe in die Pflicht nimmt: Entweder reduzieren Pepsi, Coke & Co den Zuckergehalt drastisch, oder sie müssen sich an den milliardenschweren Gesundheitskosten beteiligen und Präventionsprogramme finanzieren“, erklärte Oliver Huizinga von foodwatch.

foodwatch hat erstmals den deutschen Markt der sogenannten Erfrischungsgetränke umfassend untersucht und dafür alle entsprechenden Produkte aus dem Sortiment der drei größten Handelsketten unter die Lupe genommen. Getestet wurden Limonaden, Energy Drinks, Saftschorlen, Brausen, Eistees, Near-Water-Getränke und Fruchtsaftgetränke. Im Schnitt enthalten die zuckergesüßten Getränke mehr als sechs Stück Würfelzucker je 250ml. Energy Drinks und Limonaden rangieren ganz oben auf der Liste. Der Hersteller PepsiCo schneidet unter den Branchengrößen am schlechtesten ab: Seine Zuckergetränke enthalten im Schnitt elf Prozent Zucker.

„Flüssiger Zucker in Form von Getränken erhöht das Risiko für Fettleibigkeit, Typ-2-Diabetes und andere Krankheiten“, sagte Prof. Dr. med. Wieland Kiess, Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin, Universitätsklinikum Leipzig, bei der Vorstellung der Studie am Mittwoch in Berlin. „Im internationalen Vergleich ist die Gesundheitspolitik in Deutschland mehr als zaghaft – andere Regierungen gehen die Fettleibigkeits-Epidemie viel konsequenter an.“

Deutschland ist eines der Länder mit dem höchsten Pro-Kopf-Verbrauch an zuckergesüßten Getränken weltweit, mit mehr als 80 Liter pro Jahr. Aktuell sind etwa sechs Millionen Menschen in Deutschland an Typ-2-Diabetes erkrankt. Allein durch Adipositas entstehen in Deutschland jedes Jahr etwa 63 Milliarden Euro Folgekosten.

Die süßesten Limonaden sind „tem’s Root Beer“ des Herstellers temetum mit 13,4 Prozent Zucker, gefolgt von „Christinen Lemon“ von Teutoburger Mineralbrunnen und „Mountain Dew“ von PepsiCo. Das zuckrigste Getränk des gesamten Tests ist der Energy Drink „Rockstar Punched Energy + Guava“ (PepsiCo) mit 16 Prozent Zucker – also 78 Gramm bzw. 26 Zuckerwürfeln je 500ml-Dose. Das ist drei Mal so viel, wie die Weltgesundheitsorganisation (WHO) pro Tag empfiehlt – und 50 Prozent mehr als in der gleichen Menge Coca-Cola classic.

Aber auch Saftschorlen enthalten mehr Zucker als empfohlen, darunter die „fritz – spritz Bio – Traubensaftschorle“ und die „Bio Shorly Rote Früchte“ von Capri Sonne mit jeweils mehr als sieben Prozent. Während die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) empfiehlt, Fruchtsaft und Wasser im Verhältnis 1:3 zu mischen, beträgt das Mischverhältnis bei den meisten getesteten Schorlen 1:1 – was einen höheren Zuckergehalt zur Folge hat. Dass es auch anders geht, zeigt hingegen der Hersteller Bad Liebenwerda mit der „Leichten Schorle Apfel“, in der lediglich 3,3 Prozent Zucker stecken. Auch unter den vermeintlich gesunden Near-Water-Getränken gibt es Licht und Schatten: Während „Apollinaris Lemon“ (Coca-Cola) und Bad Liebenwerda „Spritzig + Citro“ keinen Zucker und auch keine Süßstoffe enthalten, stecken in „Active O2 Lemon“ und „Active O2 Pfirsich Weißer Tee“ mehr als 50 Gramm Zucker in einer 750ml-Flasche.

Lediglich 55 von 463 Getränken im Test sind zuckerfrei. Davon enthalten jedoch 89 Prozent Süßstoffe. Auch süßstoffgesüßte Getränke sind umstritten: Sie tragen zu einer Süßgewöhnung bei, die eine (zuckerreiche) Fehlernährung begünstigt und damit womöglich die Entstehung von Übergewicht und Typ-2-Diabetes fördert.

Neben einer zweckgebundenen Hersteller-Abgabe verlangt foodwatch eine verbraucherfreundliche Nährwertkennzeichnung in Ampelfarben sowie gesetzliche Beschränkungen der an Kinder gerichteten Werbung mit Sportidolen, Comicfiguren oder Spielzeugbeigaben.

Links:

– foodwatch-Marktstudie zum Download: tinyurl.com/getraenke-studie
– Fotostrecke mit Rankings und Produkten: tinyurl.com/foodwatch-download

Redaktionelle Hinweise:

– Faktenblatt zu den Gesundheitsgefahren von Zuckergetränken: tinyurl.com/hpbaoz2
– Infos zur britischen Hersteller-Abgabe für Zuckergetränke: tinyurl.com/jutpbh8

Pressekontakt:

foodwatch e.V.
Dario Sarmadi
E-Mail: presse@foodwatch.de
Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 – 2 90




Gutachten zu CETA: “vorläufige“ Anwendung des Handelsvertrages kann zum Dauerzustand werden

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– Die EU will CETA “vorläufig“ in Kraft setzen; das entwertet die Ratifikationen durch die nationalen Parlamente
– Bündnis aus BUND, Campact, Greenpeace, foodwatch und Mehr Demokratie startet E-Mail-Petition an Wirtschaftsminister Gabriel, der “vorläufigen“ Anwendung von CETA nicht zuzustimmen
– ZDF-Kabarettist Max Uthoff (“Die Anstalt“) nimmt in Online-Sketch die “vorläufige“ Anwendung aufs Korn

Berlin, 22. August 2016. Wenn das Freihandelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada wie geplant “vorläufig“ angewendet wird, kann daraus ein Dauerzustand werden. Der Grund: Selbst wenn ein nationales Parlament den CETA-Vertrag nicht ratifiziert, könnte das Abkommen trotzdem weiter angewendet werden. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten des Völkerrechtlers Prof. Wolfgang Weiß von der Universität Speyer. “Die ‚vorläufige‘ Anwendung des CETA-Vertrags macht die nationalen Ratifikationen zum sinnentleerten Geschehen“, kritisierte Weiß. Die EU-Kommission plant, das Freihandelsabkommen CETA als Ganzes “vorläufig“ in Kraft zu setzen, noch bevor eines der nationalen Parlamente der EU darüber abgestimmt hat.

Um die “vorläufige“ Anwendung des CETA-Vertrages zu stoppen, starten die Organisationen BUND, Campact, Greenpeace, foodwatch und Mehr Demokratie eine gemeinsame E-Mail-Petition an Sigmar Gabriel. Darin rufen sie den Wirtschaftsminister dazu auf, einem entsprechenden Beschluss im EU-Ministerrat nicht zuzustimmen. “Sonst werden Parlamente zu nachgeordneten Notariatsstuben degradiert“, kritisierte Roman Huber, geschäftsführender Bundesvorstand von Mehr Demokratie. “Das geplante Vorgehen der EU-Kommission ist verfassungsrechtlich mit guten Chancen angreifbar.“

CETA greift als Freihandelsabkommen einer neuen Generation massiv in das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger ein. Dabei ist das europäisch-kanadische Abkommen keineswegs harmloser als TTIP, der noch nicht fertig verhandelte Vertrag zwischen EU und USA. Beide hätten erhebliche Auswirkungen auf europäische Standards zum Schutz von Umwelt und Verbrauchern.

Das Vorsorgeprinzip – ein Kernprinzip des Gesundheitsschutzes der EU – ist mit CETA gefährdet. Auf den rund 1.600 Seiten des Vertrages werde es nicht ein einziges Mal erwähnt, kritisierte Matthias Flieder, Handels-Experte von Greenpeace: “Bisher ermöglicht es das Vorsorgeprinzip, Gentechnik, Pestizide und Chemikalien zu verbieten, solange Risiken für die Gesundheit nicht klar ausgeschlossen sind. Das wäre mit CETA kaum mehr möglich.“ Hubert Weiger, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), ergänzte: “Die EU-Kommission hat es versäumt, in CETA das Vorsorgeprinzip zu verankern. Standards zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt stehen bereits jetzt unter Beschuss, wie wir am Beispiel hormonell wirksamer Schadstoffe erleben. Kommt CETA, so würde das Vorsorgeprinzip vollständig ausgehebelt werden – ein Super-GAU für Verbraucher und Umwelt.“

Im CETA-Vertrag werden zudem Ausschüsse gebildet, deren Befugnisse demokratisch nicht legitimiert sind und die in die Regelungshoheit von Bundestag und Bundesrat eingreifen. Selbst wenn nur Teile von CETA “vorläufig“ angewendet werden, bekommen die Bürgerinnen und Bürger die Konsequenzen zu spüren, noch bevor ihre Repräsentanten, die Parlamentarier, darüber abgestimmt haben. “Das höhlt unsere Demokratie aus“, sagte Maritta Strasser, verantwortliche Campaignerin bei Campact. “Es ist deshalb wichtig, dass so viele Bürgerinnen und Bürger wie möglich unsere Petition an Minister Gabriel unterschreiben.“

Dass die “vorläufige“ Anwendung geradezu absurde Züge annehmen könnte, zeigt ein Video der ZDF-Macher von “Die Anstalt“. In einem eigens für das Bündnis produzierten Sketch nimmt Max Uthoff als “CETA-Lobbyist“ das Freihandelsabkommen aufs Korn. “Wir freuen uns sehr über diese bitterböse Satire, die CETA auf die Spitze treibt“, so foodwatch-Geschäftsführer Thilo Bode. “Leider ist das geplante Abkommen mit Kanada alles andere als ein Spaß. Wenn die ‚vorläufige‘ Anwendung erst einmal vom EU-Ministerrat abgesegnet wurde, kann aus ‚vorläufig‘ schnell ‚endgültig‘ werden.“

Links und weiterführende Informationen:

– Gutachten zur “vorläufigen“ Anwendung: tinyurl.com/jcebd8u
– E-Mail-Aktion an Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel: www.ceta-aktion.foodwatch.de
– Video “Max Uthoff als CETA-Lobbyist“: youtu.be/Gv85Qj3anfI

Pressekontakte:

BUND, Annika Natus, presse@bund.net
030 / 2 75 86 464

Campact, Svenja Koch, presse@campact.de
04231 / 95 75 90

foodwatch, Sylvie Ahrens, presse@foodwatch.de
030 / 24 04 76 290, 0174 / 375 16 89

Greenpeace, Constanze Klinghammer, constanze.klinghammer@greenpeace.de
0175 / 3454 113

Mehr Demokratie, Anne Dänner, presse@mehr-demokratie.de
0178 / 816 3017, 030 / 420 823 70




Gefährliche Mineralöle: Lidl und Kaufland verlangen von Lieferanten saubere Lebensmittel

Pressemitteilung

– Lidl und Kaufland akzeptieren bei ihren Eigenmarken keine bestimmbaren Verunreinigungen mit aromatischen Mineralölen
– Bereits Aldi Süd verlangt Lebensmittel ohne die krebsverdächtigen und erbgutschädigenden Substanzen, Eigenmarken-Hersteller stehen hinter dem Vorstoß
– foodwatch fordert: Rewe, Edeka und Co müssen nachziehen

Berlin, 19. Juli 2016. Alle Lebensmittel, die als Eigenmarken von Lidl und Kaufland verkauft werden, dürfen in Zukunft keine bestimmbaren Mengen aromatischer Mineralöle enthalten. Das erklärten Sprecherinnen beider Discounter gegenüber der Verbraucherorganisation foodwatch. Aromatische Mineralöle (MOAH) können laut Europäischer Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) Krebs auslösen und das menschliche Erbgut schädigen. Lidl und Kaufland sind nach Aldi Süd bislang die einzigen Handelskonzerne, die ihren Eigenmarken-Lieferanten strikte Vorgaben zu Mineralölverunreinigungen machen.

„Erst Aldi Süd, jetzt auch Lidl und Kaufland: Langsam aber sicher dämmert es der Branche, dass gefährliche Mineralöle nicht in unser Essen gehören. Jetzt müssen auch Edeka, Rewe und Co ihren Herstellern den Ölhahn zudrehen“, forderte Johannes Heeg von foodwatch.

Die Schwarz-Gruppe, zu der Lidl und Kaufland gehören, ist Europas größter Handelskonzern. Bereits im Februar hatte Konkurrent Aldi Süd angekündigt, keine Mineralölverunreinigungen mehr in seinen Eigenmarken zu dulden. Der Discounter erntete daraufhin harsche Kritik vom führenden Lobbyverband der deutschen Lebensmittelindustrie (BLL): Die Anforderungen von Aldi Süd seien technisch nicht umsetzbar. Auf Nachfrage von foodwatch bestätigte Aldi Süd jedoch jetzt, dass „zahlreiche“ Lieferanten die Initiative „unterstützen“.

„Dass Aldi und seine Hersteller beim Thema Mineralöle an einem Strang ziehen, ist eine schallende Ohrfeige für die Cheflobbyisten der Branche. Seit Jahren behaupten sie, das Problem nicht lösen zu können. Doch durch unseren Druck wird immer klarer: Mineralöle in Lebensmitteln sind nicht nur inakzeptabel, sondern auch technisch vermeidbar“, sagte Johannes Heeg.

foodwatch fand in einer Reihe von Tests aromatische Mineralöle (MOAH) in Lebensmitteln – zuletzt im Kinder-Schokoriegel von Ferrero und in Schokolade von Lindt und Rübezahl. Die Verbraucherorganisation fordert eine Null-Toleranz für MOAH in Lebensmitteln. Zudem müssten die Produkte durch schützende Barrieren vor dem Übergang von Mineralölen aus Altpapierverpackungen geschützt werden. Solange es keine europäische Regelung gibt, sei die Bundesregierung in der Pflicht, ein nationales Gesetz zu beschließen.

Link:

E-Mail-Aktion „Gefährliches Mineralöl raus aus Lebensmitteln!“: www.mineraloel-aktion.foodwatch.de

Redaktionelle Hinweise:

– Schreiben von Lidl an foodwatch: tinyurl.com/gveqh38
– Schreiben von Kaufland an foodwatch: tinyurl.com/zv2ddmg
– Schreiben von Aldi Süd an foodwatch: tinyurl.com/jxqddcx
– foodwatch-Test: Erneut krebsverdächtige Mineralöle in Schokolade: tinyurl.com/jbreoaa
– Hintergrundinformationen zu Mineralölen in Lebensmitteln: tinyurl.com/ztcfl2z

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foodwatch fordert: „Monster Energy“ muss Gesundheitswerbung stoppen – EU-Parlament votiert gegen Werbeversprechen auf Energydrinks

Pressemitteilung – Thema: Energydrinks

Berlin, 08. Juli 2016. Die Verbraucherorganisation foodwatch fordert den Energydrink-Produzenten „Monster Energy“ auf, alle Gesundheitsversprechen von den Dosen seiner Energy Drinks zu verbannen. Einen Tag zuvor hatte sich das Europäische Parlament in einer Entschließung gegen die Werbeversprechen für Koffein ausgesprochen und seine Entscheidung mit Gesundheitsgefahren für Kinder und Jugendliche begründet.

„Das Votum des EU-Parlaments ist ein klares Signal an Monster Energy: Gesundheitsbotschaften wie eine ‚höhere Konzentrationsfähigkeit‘ oder ‚zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung‘ haben auf den gefährlichen Koffeinbomben nichts zu suchen. Kinder und Jugendliche trinken ohnehin schon zu viele Energydrinks, mit verheerenden gesundheitlichen Folgen. Monster Energy darf diese Entwicklung mit profitablen Werbehinweisen nicht weiter befeuern“, sagte Oliver Huizinga, Experte für Lebensmittelmarketing bei foodwatch.

Derzeit druckt Monster Energy Gesundheitsversprechen, sogenannte Health Claims, auf „Monster Rehab Lemon“, „Monster Rehab Green Tea“ und „Monster Absolutely Zero“. Monster Energy ist nach Red Bull Deutschlands zweitgrößter Energydrink-Hersteller. Seit Dezember 2012 sind in der EU nur noch zugelassene Gesundheitsversprechen erlaubt; das Zulassungsverfahren für Werbeversprechen zu Koffein hatte sich aufgrund gesundheitlicher Bedenken bislang jedoch verzögert.

Der Beschluss des EU-Parlaments richtet sich gegen ein Vorhaben der EU-Kommission, vier Werbeversprechen für Koffein zu erlauben: Koffein helfe demnach, die „Ausdauerleistung“ oder das „Leistungsvermögen“ zu steigern, die „Konzentration“ zu verbessern oder die „Aufmerksamkeit“ zu steigern. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hatte zuvor die Wirkweise von Koffein untersucht und die betroffenen vier Slogans als wissenschaftlich abgesichert bewertet. Die Entschließung des Europäischen Parlaments ist indes verbindlich. Die EU-Kommission muss ihren Vorschlag ändern oder komplett zurückziehen.

Energydrinks werden mit Herzrhythmusstörungen, Krampfanfällen, Nierenversagen und sogar Todesfällen in Verbindung gebracht. Neben foodwatch fordern Experten wie die Gesellschaft der Europäischen Kinderkardiologen, Fachleute der WHO und auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Altersgrenzen für den Verkauf von Energydrinks. Lettland und Litauen haben solche Regelungen kürzlich eingeführt. Das Bundesernährungsministerium lehnt dies jedoch bislang ab – stattdessen hat Minister Christian Schmidt eine steuerfinanzierte, rund 100.000 Euro teure Aufklärungskampagne gestartet, durch die der Konsum von Energydrinks bei Jugendlichen reduziert werden soll.

„Christian Schmidt ist auf dem Holzweg. Jugendliche werden wohl kaum auf Ernährungstipps der Bundesregierung hören. Lettland und Litauen machen es vor: Minderjährige sollten die gefährliche Wachmacher nicht kaufen dürfen“, erklärte Oliver Huizinga. In Litauen sind die Verkaufszahlen für Energydrinks ein Jahr nach der Einführung der Ab-18-Altersgrenze um acht Prozent eingebrochen.

Durch den süßen Geschmack und das gezielte Marketing sind die Produkte – anders als etwa der ebenfalls stark koffeinhaltige Kaffee – gerade bei Kindern und Jugendlichen beliebt: 68 Prozent der Jugendlichen greifen zu den Energydrinks. Jeder vierte von ihnen trinkt drei oder mehr Dosen auf einmnal und überschreitet dadurch die für Erwachsene empfohlene maximale Einzeldosis von 200mg Koffein.

Link:

– E-Mail-Aktion von foodwatch zu Energydrinks: foodwatch.de/aktion-energydrinks

Redaktionelle Hinweise:

– Produkt-Fotos zum Download
– Pressemeldung des Europaparlaments zum Votum über Energydrinks: tinyurl.com/zgemn3j
– WHO Studie zu Gesundheitsrisiken von Energydrinks: bit.ly/1sGPj4y

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Repräsentative Umfrage: 80 Prozent der Deutschen fordern Mitbestimmung des Bundestags bei TTIP und CETA

Pressemitteilung – Thema: Freihandelsabkommen

Berlin, 06. Juli 2016. Vier Fünftel aller Deutschen fordern, dass der Bundestag über Freihandelsabkommen der Europäischen Union mitentscheiden darf. Das geht aus einer repräsentativen Umfrage hervor, die das Meinungsforschungsinstitut Infratest dimap im Auftrag der Nichtregierungsorganisationen Campact und foodwatch durchgeführt hat. 80 Prozent der Befragten gaben an, der Bundestag müsse Freihandelsabkommen wie TTIP und CETA zustimmen, 74 Prozent sahen die Mitgliedstaaten in der Pflicht, 71 Prozent das Europaparlament.

„Das Votum zeigt eindeutig, dass die Bürgerinnen und Bürger nicht nur die Beteiligung des Europaparlaments, sondern auch eine Entscheidung der nationalen Parlamente fordern. Die Bundesregierung und die EU-Kommission planen allerdings, CETA ‚vorläufig‘ in Kraft zu setzen, ohne dass die nationalen Parlamente darüber abgestimmt haben“, sagte Lena Blanken von der Verbraucherorganisation foodwatch. „Dieses Vorgehen missachtet den Willen der Bevölkerung.“

Die Umfrageergebnisse sind umso aufschlussreicher, als sich die Deutschen nicht grundsätzlich gegen Freihandel aussprechen. So beurteilten über 90 Prozent der Befragten Handel zwischen der Bundesrepublik Deutschland und anderen Ländern als „eher gute“ oder „sehr gute“ Sache. Und über die Hälfte der mehr als 1.000 Befragten geht davon aus, dass – allgemein betrachtet – Freihandelsabkommen der Europäischen Union eher von Vorteil für Deutschland seien (53 Prozent).

Fragt man allerdings konkret nach dem europäisch-kanadischen Abkommen CETA und nach TTIP, dem geplanten Abkommen zwischen EU und USA, so sieht das Stimmungsbild schon anders aus: Dann sinkt die eher positive Wahrnehmung auf knapp ein Drittel (32 Prozent). Demgegenüber erwartet fast die Hälfte der Befragten (46 Prozent), dass mit TTIP und CETA eher Nachteile auf Deutschland zukommen.

„TTIP und CETA gehen weit über Handelserleichterungen wie beispielsweise niedrigere Zölle hinaus. Diese Handelsabkommen einer neuen Generation greifen tief in unsere Gesetzgebung bei Umwelt- und Klimaschutz ein und bedrohen europäische Verbraucher- sowie Arbeitnehmerrechte. Mit ihnen werden europäische Standards ausgehebelt, Verbesserungen sind künftig kaum mehr möglich“, so Maritta Strasser, verantwortliche Campaignerin bei Campact. „Kein Wunder, dass fast die Hälfte aller Deutschen durch TTIP und CETA Nachteile für sich befürchtet.“

Links:

– Umfrage zum Thema TTIP/ CETA: tinyurl.com/foodwatch-Umfrage-CETA-TTIP
– Verfassungsbeschwerde „Nein zu CETA“ von Campact, foodwatch und Mehr Demokratie: www.ceta-verfassungsbeschwerde.de
– Studie zum Vorsorgeprinzip: tinyurl.com/jjqmxkp
– Wissenschaftliches Kurzgutachten zur „vorläufigen Anwendung“ von CETA: tinyurl.com/jhph26n

Pressekontakt:

foodwatch e.V.
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Erneut krebsverdächtige Mineralöle in Schokolade – „Kinder Riegel“ schneidet bei foodwatch-Test am schlechtesten ab

Pressemitteilung

– Süßwaren von Ferrero, Lindt und Rübezahl laut Labortest mit gefährlichen Mineralölen verunreinigt
– foodwatch fordert öffentlichen Rückruf der betroffenen Produkte
– Herstellerverband hält Verzehr von krebsverdächtigen Lebensmitteln für „unbedenklich“

Berlin, 4. Juli 2016. Schokolade von Ferrero, Lindt und Rübezahl enthält gesundheitsgefährdende Mineralöle. Das ist das Ergebnis eines Labortests der Verbraucherorganisation foodwatch. Demnach sind Ferreros „Kinder Riegel“, Lindts „Fioretto Nougat Minis“ und die „Sun Rice Classic Schoko Happen“ der Firma Rübezahl mit sogenannten aromatischen Mineralölen (MOAH) verunreinigt. Diese können Krebs auslösen und das menschliche Erbgut schädigen. foodwatch hatte die betroffenen Hersteller im Vorfeld über die Testergebnisse informiert und einen öffentlichen Rückruf gefordert. Diese weigerten sich jedoch, die Produkte aus dem Verkauf zu nehmen.

„Die Hersteller handeln grob fahrlässig. Statt die gefährlichen Süßigkeiten aus den Regalen zu räumen und die Verbraucher zu warnen, reden sie sich damit raus, es sei alles ganz legal – dabei verhindern sie selbst seit Jahren überfällige Grenzwerte“, sagte Johannes Heeg von foodwatch.

Dem Bundesverband der Süßwarenindustrie (BDSI), zu dem auch Ferrero, Lindt und Rübezahl gehören, ist das Problem um die gesundheitsgefährdenden Mineralöle seit mehreren Jahren bekannt. Der Verband verweist in einer öffentlichen Stellungnahme zum wiederholten Mal auf angeblich erfolgreiche „Forschungsinitiativen und Qualitätsmanagementmaßnahmen“, um die gefährlichen Substanzen in Lebensmitteln zu verringern. Der Verzehr von Schokolade, die mit aromatischen Mineralölen verunreinigt ist, sei „unbedenklich“, heißt es von dem Verband. Laut der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) wirken aromatische Mineralöle in Lebensmitteln jedoch erbgutschädigend, unabhängig von der Menge. Auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist der Ansicht, dass aufgrund des krebserzeugenden Potenzials kein nachweisbarer Übergang dieser Mineralöle auf Lebensmittel stattfinden sollte.

foodwatch testete insgesamt 20 Schokoladen-Produkte und Chips auf schädliche Mineralöle. Neben den drei krebsverdächtigen Schokoladen enthielten zahlreiche Produkte gesättigte Mineralöle (MOSH). MOSH können sich im menschlichen Körper anreichern und langfristig die Organe schädigen. Besonders Kinder sind gefährdet: Laut EFSA sind diese stärker mit Mineralölen belastet als Erwachsene.

Am schlechtesten hat der „Kinder-Riegel“ von Ferrero im foodwatch-Test abgeschnitten. Sowohl bei gesättigten Mineralölen (MOSH) als auch bei den krebsverdächtigen, erbgutschädigenden aromatischen Mineralölen (MOAH) waren die Werte am höchsten. Der „Kinder-Riegel“ ist in Deutschland einer der meist verkauften Schoko-Riegel.

„Wieder und wieder werden bei Labortests gefährliche Mineralöle in Lebensmitteln nachgewiesen. Wieder und wieder reagieren die Hersteller mit Ausreden. Doch bisher gibt Bundesernährungsminister Christian Schmidt lediglich zu, dass es ein Problem gibt. Die Lösung, nämlich sichere Grenzwerte für Mineralölverunreinigungen, bleibt er den Verbraucherinnen und Verbrauchern immer noch schuldig“, kritisierte Johannes Heeg.

foodwatch fordert daher strikte Höchstwerte für gesättigte Mineralöle (MOSH) in Lebensmitteln und eine Null-Toleranz für die besonders kritischen aromatischen Mineralöle (MOAH). Zudem müssen Lebensmittel durch schützende Barrieren vor dem Übergang von Mineralölen aus Altpapierverpackungen geschützt werden. Solange es keine europäische Regelung gibt, sei die Bundesregierung in der Pflicht ein nationales Gesetz zu beschließen.

Bereits vor Ostern fand foodwatch in einem Labortest aromatische Mineralöle in 8 von 20 Schokoladen-Osterhasen. Betroffen waren preisgünstige Osterhasen von Lidl, Penny und Aldi Nord, aber auch teure Markenprodukte, etwa von Lindt, Feodora und Niederegger. In Bayern fanden die Behörden Ende des vergangenen Jahres in der Schokolade mehrerer Adventskalender gefährliche Mineralöl-Verunreinigungen.

Mineralöle können auf verschiedenen Wegen in Schokolade gelangen. Zum Beispiel über für den Transport der Kakaobohnen verwendete Jutesäcke, die mit Mineralölen behandelt werden; über in der Produktion verwendete Maschinenöle oder über Abgase aus Industrie und Verkehr. Eine häufige Quelle sind zudem Altpapier-Verpackungen. Altpapier enthält neben mineralölhaltigen Druckfarben bis zu 250 weitere Chemikalien, die auf das Lebensmittel übergehen können, falls Recycling-Kartons als Lebensmittel-Verpackung, beim Transport oder bei der Lagerung der Rohwaren zum Einsatz kommen.

Link:
– E-Protestaktion von foodwatch gegen Mineralöle in Lebensmitteln: www.mineraloel-aktion.foodwatch.de

Quellen und weiterführende Informationen:
– Testergebnisse im Detail und Produktfotos zum Download unter: www.mineraloel-material.foodwatch.de
– Hintergrundinformationen zu Mineralölen in Lebensmitteln: tinyurl.com/h573v5v
– foodwatch-Test: Krebsverdächtige Mineralöle in Schoko-Osterhasen: tinyurl.com/hw6yp5n

Pressekontakt:
Andreas Winkler
E-Mail: presse@foodwatch.de
Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 – 2 90




Beschwerde beim Deutschen Werberat: foodwatch und Deutsche Diabetes Gesellschaft fordern Stopp von Coca-Cola EM-Kampagne

Pressemitteilung

Berlin, 28. Juni 2016. Die Verbraucherorganisation foodwatch und die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) fordern den sofortigen Stopp der Werbekampagne von Coca-Cola zur Fußball-Europameisterschaft 2016. Wegen des Verstoßes gegen drei grundlegende Verhaltensregeln für Lebensmittelwerbung reichten die Organisationen am Montag Beschwerde beim Deutschen Werberat ein – dem Selbstkontrollorgan der Werbewirtschaft. Mit den Gesichtern der deutschen Nationalelf verlocke Coca-Cola Kinder zum Kaufen ungesunder Zuckergetränke und trage damit zum Anstieg von Übergewicht, Typ-2-Diabetes und anderen chronischen Krankheiten bei.

„Coca-Cola betreibt knallhartes Marketing auf Kosten der Kindergesundheit. Der Konzern wirbt mit den Idolen Müller, Schweinsteiger und Co. für seine zuckrigen Cola-Getränke und torpediert damit die Bemühungen zahlreicher Eltern und Lehrer, Kinder für eine gesunde Ernährung zu gewinnen. Wenn es der Deutsche Werberat mit seinen selbst gesetzten Verhaltensregeln ernst meint, muss er dem Treiben von Coca-Cola ein Ende setzen“, sagte Oliver Huizinga, Experte für Lebensmittelmarketing bei foodwatch.

Zur Fußball-EM prangen die Gesichter der deutschen Nationalspieler auf Cola-Dosen nach dem Motto: „Hol Dir das Team auf 24 Sammeldosen“. Die Aktion verstößt laut foodwatch und der Deutschen Diabetes Gesellschaft gegen drei Verhaltensregeln des Deutschen Werberats über die „kommerzielle Kommunikation für Lebensmittel“: Erstens sei die Kampagne eine „direkte Aufforderung zum Kauf oder Konsum an Kinder“. Zweitens nutze Coca-Cola das besondere Vertrauen aus, das Kinder Vertrauenspersonen wie den deutschen Fußball-Nationalspielern entgegenbringen. Drittens erschwere die Kampagne das „Erlernen einer ausgewogenen, gesunden Ernährung“. Zuckergetränke wie Coca-Cola gelten nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als unausgewogene Lebensmittel, für deren Absatz Hersteller kein Kindermarketing betreiben sollten.

„Flüssiger Zucker in Form von Cola und Limonaden ist besonders gefährlich. Schon eine Dose am Tag erhöht das Risiko für Übergewicht und Typ-2-Diabetes“, sagte DDG-Präsident Professor Baptist Gallwitz. Und die Getränke sind geradezu Zuckerbomben. Die WHO empfiehlt, im Idealfall nur fünf Prozent des täglichen Energiebedarfs durch Zucker aufzunehmen. Das entspricht bei einer erwachsenen Frau 25 Gramm Zucker am Tag. Eine 0,5 Liter Flasche Cola enthält mit 52 Gramm Zucker mehr als das Doppelte.

Der Deutsche Werberat besteht aus Akteuren der Werbewirtschaft. Er entscheidet über Verstöße gegen seinen eigens formulierten Verhaltenskodex, dazu gehören Regeln zu Kinder- und Alkoholwerbung oder sexistischer Werbung. 2015 kritisierte der Deutsche Werberat 114 Werbemaßnahmen. 97 Unternehmen beendeten ihre Werbung, sechs Firmen änderten sie, elf Hersteller wurden für ihre Werbung öffentlich gerügt.

Coca-Cola ist Hauptsponsor der EM 2016 und Premium-Partner des Deutschen Fußball-Bundes (DFB). Sowohl foodwatch und die Deutsche Diabetes Gesellschaft als auch der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) hatten den DFB kürzlich aufgefordert, die Werbeverträge mit den Junkfood-Konzernen Coca-Cola, Ferrero und McDonald‘s zu kündigen. „Der DFB sollte sein Sponsoring-Konzept überdenken, um seiner Vorbildfunktion und gesellschaftlichen Verantwortung gerecht zu werden“, forderte DDG-Präsident Professor Gallwitz. Damit würde der DFB auch nicht weiter gegen seine eigene Satzung verstoßen. Darin verpflichtet sich der DFB zur „Förderung gesunder Ernährung (…) als gesundheitliche Prävention“.

Links:

– Beschwerden der DDG und foodwatch beim Deutschen Werberat: tinyurl.com/zskv3gf
– E-Mail-Aktion von foodwatch an den DFB: www.dfb-aktion.foodwatch.de

Redaktionelle Hinweise:

– Download Fotostrecke „Rote Karte für den DFB“: Download
– Verhaltensregeln für Lebensmittelwerbung des Deutschen Werberats: werberat.de/verhaltensregeln

Pressekontakt:
foodwatch e.V.
Dario Sarmadi
E-Mail: presse@foodwatch.de
Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 – 2 90

Pressestelle DDG:
Kerstin Ullrich und Anna Julia Voormann
Postfach 30 11 20, 70451 Stuttgart
Tel.: +49 (0)711 / 89 31 – 641/552
Fax: +49 (0)711 / 89 31 – 167
ullrich@medizinkommunikation.org
voormann@medizinkommunikation.org




foodwatch fordert Merkel, Malmström und Co. auf, falsche Aussagen zu TTIP und CETA richtigzustellen – Studie belegt: Freihandelsabkommen höhlen Vorsorgeprinzip und damit Gesundheits- und Verbraucherschutz aus

Pressemitteilung – Thema: Freihandelsabkommen

– In einem Offenen Brief fordert foodwatch Bundeskanzlerin Angela Merkel auf, Falschaussagen zu TTIP und CETA zu korrigieren.
– Ein Rechtsgutachten belegt erstmals: Anders als von Politikern in Berlin und Brüssel behauptet, ist das „Vorsorgeprinzip“ in TTIP und CETA nicht geschützt; europäische Standards sind dadurch in Gefahr.

Berlin, 27. Juni 2016. Die Verbraucherorganisation foodwatch hat Bundeskanzlerin Angela Merkel, EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström und weitere Politiker in Berlin und Brüssel aufgefordert, die Öffentlichkeit nicht mehr mit Falschaussagen zu den Freihandelsabkommen TTIP und CETA zu täuschen. Vertreter der Bundesregierung und der Europäischen Union behaupten regelmäßig, die geplanten Handelsverträge der EU mit den USA und Kanada würden das „Vorsorgeprinzip“ ohne Einschränkungen berücksichtigen und somit europäische Schutzstandards nicht gefährden. Ein internationales Rechtsgutachten renommierter Experten aus Deutschland, Belgien und den Niederlanden, das foodwatch kürzlich veröffentlicht hat, belegt allerdings das Gegenteil: Das Prinzip des vorsorgenden Verbraucherschutzes ist in TTIP und CETA „nicht hinreichend verankert“, heißt es in der Studie. Standards, etwa im Verbraucher- und Gesundheitsschutz, würden dadurch in Frage gestellt.

„Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, Ihre Ausführungen stehen im Widerspruch zu den wissenschaftlichen Erkenntnissen. Wir bitten Sie daher dringend darum, hierzu Stellung zu beziehen“, schrieb foodwatch-Geschäftsführer Thilo Bode in einem heute veröffentlichten Offenen Brief an Angela Merkel.

Frau Merkel hatte versichert, durch den TTIP-Handelsvertrag mit den USA werde „kein einziger Standard, der in der Europäischen Union oder in Deutschland gilt, abgesenkt“. Kritikern bot sie an: „Wer es mir nicht glaubt, kann bei mir vorstellig werden. Ich biete Gespräche an.“ Zahlreiche andere Politikerinnen und Politiker äußerten sich ähnlich. So sagte die für Handel zuständige EU-Kommissarin Cecilia Malmström: „Kein EU-Handelsabkommen wird das Schutzniveau für Verbraucher und Umwelt oder bei der Lebensmittelsicherheit absenken“. Ignacio Bercero, TTIP-Chefunterhändler der EU, versprach: „Wir halten das Vorsorgeprinzip vollständig aufrecht.“ Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel behauptete: „Eine Absenkung der erreichten Standards wird es nicht geben.“ Und Bundesjustizminister Heiko Maas erklärte gegenüber foodwatch, dass „das Vorsorgeprinzip bei den Verhandlungen nicht zur Disposition steht.“

Ein internationales Rechtsgutachten im Auftrag von foodwatch widerlegt diese Aussagen jedoch: „Der europäische Vorsorgegrundsatz und seine weitere Verwirklichung [ist] in den Regelungstexten nicht hinreichend verankert“, schreibt das Wissenschaftsteam um Prof. Dr. Peter-Tobias Stoll, Direktor der Abteilung Internationales Wirtschaftsrecht und Umweltrecht an der Georg-August-Universität Göttingen, Dr. Wybe Th. Douma vom TMC Asser Instituut in Den Haag und Prof. Dr. Nicolas de Sadeleer von der Université Saint-Louis in Brüssel. „In der Zusammenschau ist zu befürchten, dass bestehende und zukünftige europäische Regelungen (…) durch Vorgaben im CETA-Übereinkommen und nach den vorliegenden Vorschlägen der EU zu TTIP in Frage gestellt bzw. erschwert werden“.

„Die deutsche Regierung und die EU-Kommission behaupten unverdrossen, das für den Verbraucher- und Gesundheitsschutz so wichtige Vorsorgeprinzip bleibe bei TTIP und CETA vollständig gewahrt. Auf den 1.600 Seiten des CETA-Vertrages wird das Vorsorgeprinzip allerdings kein einziges Mal erwähnt. Wenn international angesehene Wissenschaftler belegen, dass die Behauptungen der Politiker nicht zutreffen, hat die Öffentlichkeit Anspruch auf eine Antwort. Angela Merkel, Sigmar Gabriel, Cecilia Malmström und Co. wundern sich über den wachsenden Widerstand der Bevölkerung gegen CETA und TTIP. Doch die Politiker geben dem Widerstand selber täglich Nahrung indem sie uns allen keinen reinen Wein einschenken über die negativen Effekte der Freihandelsabkommen“, sagte Thilo Bode von foodwatch.

Das in den Verträgen der Europäischen Union festgeschriebene Vorsorgeprinzip bildet eine wesentliche Grundlage für die Gesundheits-, Umwelt- und Verbraucherpolitik in Europa – und unterscheidet sich von dem vielfach nur „nachsorgenden Ansatz“ in den USA und Kanada. Während in Nordamerika in vielen Bereichen Substanzen zugelassen werden, bis deren Schädlichkeit nachgewiesen wird, gilt beim Vorsorgeprinzip die Umkehr der Beweislast. Demnach muss ein Unternehmen – beispielsweise bei der Zulassung von Chemikalien – die Unschädlichkeit wissenschaftlich nachweisen und alle eigenen Studien dazu offenlegen. Regierungen in Europa müssen bei potenziellen Risiken vorsorgend aktiv werden, wenn es begründete Bedenken gibt.

In Offenen Briefen hat foodwatch Bundeskanzlerin Angela Merkel, Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, Bundesjustizminister Heiko Maas, Bundesagrarminister Christian Schmidt sowie EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström, EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und EU-Chefunterhändler Ignacio Bercero aufgefordert, Stellung zu beziehen und die Aussagen zum Vorsorgeprinzip zu korrigieren.

Quellen und weiterführende Informationen:
– Offene Briefe von foodwatch: tinyurl.com/glso8rn
– Rechtsgutachten „CETA, TTIP und das europäische Vorsorgeprinzip“: tinyurl.com/jjqmxkp
– foodwatch-Hintergrundpapier „7 Thesen zu CETA, TTIP und dem europäischen Vorsorgeprinzip“: tinyurl.com/j5oepyb
– Zitate-Sammlung „Wie Politik und Wirtschaft die Öffentlichkeit über die Freihandelsabkommen täuschen“: tinyurl.com/jcwsffa

Pressekontakt:
Andreas Winkler
E-Mail: presse@foodwatch.de
Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 – 2 90




Studie: Wie TTIP und CETA das Vorsorgeprinzip aushebeln und europäische Verbraucherschutzstandards schwächen – Bundesregierung leugnet Risiken der Freihandelsabkommen

Pressemitteilung – Thema: Freihandelsabkommen

– Ein Rechtsgutachten belegt: Das europäische „Vorsorgeprinzip“ ist in TTIP und CETA nicht verankert – das bedroht den Gesundheits- und Verbraucherschutz in Europa.
– foodwatch kritisiert: Mit TTIP und CETA wäre z.B. ein Glyphosat-Verbot kaum möglich; umstrittene Chemikalien aus den USA könnten in Europa auf den Markt kommen.
– Die Bundesregierung täuscht die Öffentlichkeit über die Risiken von TTIP und CETA.

Berlin, 21. Juni 2016. Die Freihandelsabkommen TTIP und CETA hebeln das europäische „Vorsorgeprinzip“ zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher aus – das belegt jetzt erstmals ein internationales Rechtsgutachten, das die Verbraucherorganisation foodwatch heute vorgestellt hat. Die Folgen der geplanten Handelsverträge zwischen Europäischer Union und den USA und Kanada seien weitreichend: So könnten zum Beispiel Chemikalien aus Nordamerika ohne europäische Zulassung auf den Markt kommen oder die Pestizidbelastung von Lebensmitteln steigen, heißt es in der Studie.

„Das europäische Vorsorgeprinzip ist in TTIP und CETA rechtlich nicht ausreichend abgesichert. Das Niveau des Gesundheits- und Verbraucherschutzes steht damit in Frage“, erklärte Prof. Dr. Peter-Tobias Stoll, Direktor der Abteilung Internationales Wirtschaftsrecht und Umweltrecht an der Georg-August-Universität Göttingen, der das Rechtsgutachten im Auftrag von foodwatch gemeinsam mit Dr. Wybe Th. Douma vom TMC Asser Instituut in Den Haag und Prof. Dr. Nicolas de Sadeleer von der Université Saint-Louis in Brüssel erstellt hat.

Das in den Verträgen der Europäischen Union festgeschriebene Vorsorgeprinzip bildet eine wesentliche Grundlage für die Gesundheits-, Umwelt- und Verbraucherpolitik in Europa – und unterscheidet sich von dem vielfach nur „nachsorgenden Ansatz“ in den USA und Kanada. Während in Nordamerika in vielen Bereichen Substanzen zugelassen werden, bis deren Schädlichkeit nachgewiesen wird, gilt beim Vorsorgeprinzip die Umkehr der Beweislast. Demnach muss ein Unternehmen – beispielsweise bei der Zulassung von Chemikalien – die Unschädlichkeit wissenschaftlich nachweisen und alle eigenen Studien dazu offenlegen. Regierungen in Europa müssen bei potenziellen Risiken vorsorgend aktiv werden, wenn es begründete Bedenken gibt.

Anders als von Vertretern der Bundesregierung und der Europäischen Union immer wieder behauptet, sei das Vorsorgeprinzip in den Vertragstexten für TTIP und CETA „nicht hinreichend verankert“, heißt es in der Studie für foodwatch. Sowohl TTIP als auch CETA bezögen sich zudem explizit auf rechtliche Verpflichtungen der Welthandelsorganisation (WTO), in denen sich das Vorsorgeprinzip, wie in Europa praktiziert, nicht wiederfindet. Regulierungsvorhaben, die sich auf das Prinzip der Vorsorge berufen, könnten somit in Zukunft verzögert, verwässert oder verhindert werden, so die Autoren.

Politiker in Brüssel und Berlin sowie Wirtschaftsvertreter behaupten hingegen, das Vorsorgeprinzip sei durch TTIP und CETA nicht in Gefahr. So erklärte Bundesjustizminister Heiko Maas gegenüber foodwatch, dass „das Vorsorgeprinzip bei den Verhandlungen nicht zur Disposition steht“. Bundeskanzlerin Angela Merkel versicherte, es werde „kein einziger Standard, der in der Europäischen Union oder in Deutschland gilt, abgesenkt“. Und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel versprach: „Eine Absenkung der erreichten Standards wird es nicht geben.“

„TTIP und CETA sind ein versteckter Angriff auf das europäische Vorsorgeprinzip. Klammheimlich soll ein Verfassungsrecht ausgehebelt werden – mit fatalen Folgen für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Behauptung der Bundesregierung, das Prinzip des vorsorgenden Verbraucherschutzes würde nicht angerührt und europäische Standards seien nicht in Gefahr, ist eine vorsätzliche Täuschung der Öffentlichkeit“, sagte foodwatch-Geschäftsführer Thilo Bode. „Das Vorsorgeprinzip wird in den Handelsverträgen nicht an einer einzigen Stelle genannt.“

Wie die Freihandelsverträge TTIP und CETA das Vorsorgeprinzip und somit Schutzstandards in Europa gefährden, veranschaulichen drei Beispiele:

Pestizide: Nach geltendem EU-Recht müssen Pestizide, bevor sie zugelassen werden, auf ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit geprüft werden. Bei begründeten Bedenken muss ein Stoff vorsorglich verboten werden. Aktuell fordern beispielsweise einige EU-Staaten ein Verbot des in der Wissenschaft umstrittenen Pestizids Glyphosat – und berufen sich dabei explizit auf das Vorsorgeprinzip. Mit TTIP wäre ein Glyphosat-Verbot nur schwer möglich oder würde Strafzölle nach sich ziehen.

Hormonelle Disruptoren: Hormonelle (oder auch endokrine) Disruptoren, wie beispielsweise Bisphenol A, stehen unter Verdacht, den Hormonhaushalt zu stören und die Gesundheit zu gefährden. Nach dem vorsorgenden Grundsatz hätten die Stoffe in der EU längst reguliert werden müssen. Die Europäische Kommission sollte bereits bis 2013 in einem ersten Schritt Kriterien zur Definition der umstrittenen Stoffe vorlegen – verzögerte dies jedoch mit Blick auf die laufenden TTIP-Verhandlungen jahrelang. Erst als deswegen der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Kommission verurteilte, legten die Beamten den EU-Mitgliedsstaaten vergangene Woche einen Vorschlag vor – der von Umweltorganisationen als zu lasch kritisiert wurde. Das Beispiel zeigt, wie die Verhandlungen über geplante Freihandelsabkommen bereits jetzt Maßnahmen zum Gesundheitsschutz verzögern. Sind CETA und TTIP erst einmal unterschrieben, so droht eine Regulierung endgültig nicht mehr zustande zu kommen.

Chemikalien: Die weltweit als streng geltende europäische Chemikalienverordnung (REACH) fußt auf dem Vorsorgeprinzip und steht damit im diametralen Gegensatz zum US-Recht, das grundsätzlich zunächst von der Unbedenklichkeit der Stoffe ausgeht. Da in TTIP und CETA das Prinzip des vorsorgenden Gesundheitsschutzes nicht verankert ist, könnte sich die EU nicht mehr erfolgreich darauf berufen. Die Folge: Chemikalien aus den USA oder Kanada, die in der EU verboten sind, könnten gegenseitig als gleichwertig anerkannt werden und ohne weitere Prüfung auf den europäischen Markt gelangen.

Trotz der weitreichenden Folgen von TTIP und CETA halten die Europäische Union und ihre Verhandlungspartner an den geplanten Abkommen fest. Der CETA-Vertrag zwischen EU und Kanada ist bereits fertig ausgehandelt und soll nach Plänen der Bundesregierung noch in diesem Jahr „vorläufig“ in Kraft treten – ohne, dass der Bundestag oder die nationalen Parlamente in anderen Mitgliedsstaaten darüber abstimmen. foodwatch hat gemeinsam mit den Organisationen Campact und Mehr Demokratie eine Bürgerklage gegen CETA vor dem Bundesverfassungsgereicht initiiert. Unter www.ceta-verfassungsbeschwerde.de können Bürgerinnen und Bürger die Klage mit einer Vollmacht unterstützen.

Link:
Verfassungsbeschwerde „Nein zu CETA!“: www.ceta-verfassungsbeschwerde.de

Quellen und weiterführende Informationen:
– Rechtsgutachten „CETA, TTIP und das europäische Vorsorgeprinzip“: tinyurl.com/jjqmxkp
– foodwatch-Hintergrundpapier „7 Thesen zu CETA, TTIP und dem europäischen Vorsorgeprinzip“: tinyurl.com/j5oepyb
– Zitate-Sammlung „Wie Politik und Wirtschaft die Öffentlichkeit über die Freihandelsabkommen täuschen“: tinyurl.com/jcwsffa

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Andreas Winkler
E-Mail: presse@foodwatch.de
Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 – 2 90




Cola-Kommentar von André Schürrle entlarvt „Doppelmoral“ des DFB – Nationalspieler müssen für Produkte werben, die sie selber nicht empfehlen

Pressemitteilung

Berlin, 14. Juni 2016. Die Verbraucherorganisation foodwatch wirft dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) eine Doppelmoral bei seinen Werbeverträgen mit Coca-Cola, Ferrero und McDonald’s zur Fußball Europameisterschaft vor. Weder eigene Spieler noch der Koch der Nationalmannschaft empfehlen den Verzehr jener Produkte, für die das Team Kindermarketing betreiben muss.

Nationalspieler André Schürrle erklärte kürzlich auf einer Pressekonferenz im französischen Évian, es gebe „keine Chips und keine Cola“ für die Mannschaft, sondern „eher gesunde Sachen“. Schürrle ziert ein EM-Werbeplakat von Coca-Cola, dem Weltmarktführer für Zuckergetränke. Der Team-Koch Holger Stromberg machte gegenüber foodwatch deutlich, dass er überwiegend stilles Wasser und Tee serviere – und nur gelegentlich eine „selbst gemachte Limonade“.

„Dem DFB ist der Profit wichtiger als das Gemeinwohl. Die deutschen Nationalspieler müssen für zuckrige Cola werben, obwohl sie selbst von dem Verzehr abraten“, erklärte Oliver Huizinga, foodwatch-Experte für Lebensmittelmarketing.

Der DFB unterhält während der EM 2016 Werbeverträge mit Coca-Cola, Ferrero und McDonald’s. Seit mehreren Wochen druckt Coca-Cola die Gesichter der deutschen Nationalspieler auf ihre Cola-Dosen unter dem Motto: „Hol Dir das Team auf 24 Sammeldosen“. foodwatch kritisierte die Kampagne als verantwortungsloses Kindermarketing für ungesunde Lebensmittel. Der DFB mache sich zum „Diabetes Förder-Bund“. Der Sportverband torpediere die Bemühungen zahlreicher Eltern und Lehrer, Kinder für eine gesunde Ernährung zu begeistern.

Sowohl foodwatch als auch der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) und die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) haben den DFB in der vergangenen Woche aufgefordert, die Werbeverträge mit den Junkfood-Konzernen zu kündigen. Man wisse, dass ein Übermaß an süßen und fettigen Lebensmitteln und Getränken für die Zunahme von Übergewicht bei Kindern verantwortlich sei, erklärte der der Präsident des BVKJ, Thomas Fischbach. Das sei „keine Nachwuchsförderung, sondern Nachwuchsschädigung“. DDG-Präsident Professor Baptist Gallwitz forderte den DFB auf, sein Sponsoring-Konzept zu überdenken, um seiner Vorbildfunktion und gesellschaftlichen Verantwortung gerecht zu werden.

In einem Schreiben an foodwatch rechtfertigte der DFB die Partnerschaft mit Coca-Cola: Für die Zunahme des Übergewichts bei Kindern sei „nicht die Bevorzugung von süßen oder salzigen Lebensmitteln und Getränken“ verantwortlich, obwohl zahlreiche einschlägige Studien belegen, dass Zuckergetränke Übergewicht, Fettleibigkeit und Diabetes Typ II fördern. Experten sprechen von einer „Adipositas-Epidemie“ – gerade auch wegen des übermäßigen Zucker-Konsums von jungen Menschen. Kinder und Jugendliche zwischen drei und 17 Jahren trinken durchschnittlich mehr als zwei Gläser zuckerhaltige Getränke pro Tag. Unter den 14- bis 17-Jährigen sind es sogar drei bis vier Gläser. Diesen alarmierenden Fakten zum Trotz lässt der DFB seit rund einem Monat die Gesichter der 24 Nationalspieler auf Cola-Dosen drucken. In 24 Dosen stecken insgesamt 280 Zuckerwürfel (oder 840 Gramm Zucker).

Link:

– E-Mail-Aktion „Kein Kindermarketing für Ungesundes mit Neuer, Schweinsteiger & Co.!“: www.dfb-aktion.foodwatch.de

Redaktionelle Hinweise:

– foodwatch: DFB ist „Diabetes Förderer-Bund“: tinyurl.com/hxatdr3
– Cola-Fakten: tinyurl.com/z8xhflk
– Fotostrecke „Rote Karte für den DFB“: Download
– Korrespondenz zwischen foodwatch und dem DFB: tinyurl.com/gualbzp
– Infos zur Coca-Cola EM-Kampagne 2016: tinyurl.com/zee58tb

Pressekontakt:
foodwatch e.V.
Dario Sarmadi
E-Mail: presse@foodwatch.de
Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 – 2 90