CETA: Ratifizierung stoppen – Keine Sonderklagerechte für Konzerne

Pressemitteilung
Berlin, 7.7.2022

Protestaktion auf der Reichstagswiese

Mit einer Banner-Aktion hat ein breites gesellschaftliches Bündnis auf die erste Lesung des CETA-Ratifizierungsgesetzes der Ampelkoalition im Bundestag am heutigen Donnerstag aufmerksam gemacht.

CETA wird nach der Ratifizierung auf der EU-Ebene bereits seit September 2017 in großen Teilen vorläufig angewendet. Ausgenommen davon sind der Investitionsschutz und die Schiedsgerichte. Diese Teile treten erst in Kraft, wenn die nationalen Parlamente über die Ratifizierung abgestimmt haben. In zwölf Mitgliedstaaten der Europäischen Union, darunter die Bundesrepublik Deutschland, ist Ratifikation noch nicht abgeschlossen.

Ludwig Essig, Handelsexperte Umweltinstitut München, Koordination Netzwerk gerechter Welthandel: “Alle handelsrelevanten Bereiche des Abkommens sind seit fünf Jahren aktiv. Die Ratifizierung wäre damit ein klares Bekenntnis zu den privaten Schiedsgerichten. Gerade in Zeiten von Energie- und Klimakrise müssen Regierungen handlungsfähig bleiben. Paralleljustizen mit Sonderklagerechten für Großinvestoren stehen dem Klimaschutz, dem Verbraucherschutz und der Demokratie im Weg.”

Margot Rieger, Lokale freihandelskritische Bündnisse und Initiativen: “CETA stellt Handelsinteressen über den Klimaschutz. Klima- und andere Nachhaltigkeitsziele sind bei CETA nicht sanktionsbewehrt.”

Anne Bundschuh, Referentin für Handels- und Investitionspolitik bei PowerShift e.V.: “Mit CETA sollen neue Standards für faire Handelsabkommen gesetzt werden. Weitreichende Sonderrechte für Konzerne sind damit keinesfalls vereinbar! Dass ein Ausstieg aus diesem gefährlichen Instrument möglich ist, hat Kanada selbst vorgemacht: Das 2018 überarbeitete Nordamerikanische Freihandelsabkommen sieht keine Konzernklagerechte zwischen Kanada und den USA mehr vor.“

Felix Kolb, Geschäftsführender Vorstand bei Campact: “Das Vorgehen der Bundesregierung beim Freihandelsabkommen CETA ist inakzeptabel. In einer unnötigen Hauruck-Aktion wurde der Ratifizierungsprozess wieder aufgenommen. Damit wurde die Zivilgesellschaft und deren Kritik bewusst am Straßenrand stehen gelassen. Dafür sind die Tragweite und Gefahren des Abkommens aber viel zu groß. Anstatt CETA dem Bundestag noch vor der Sommerpause vorzulegen, sollte die Bundesregierung die sitzungsfreie Zeit lieber nutzen – um den kritischen Dialog aufzunehmen und Inhalte nachzubessern.”

Lis Cunha, Handelsexpertin bei Greenpeace e.V.: “Wir sind nicht generell gegen einen Handel mit Kanada. Wir wollen ihn nur fair und nach demokratischen Leitsätzen. Private Schiedsgerichte für ausländische Konzerne sind damit nicht vereinbar. Sie umgehen nationale Justizsysteme und befeuern sogar den Klimawandel. Deshalb muss der Bundestag diese Paralleljustiz für Investoren unterbinden und die Ratifizierung von CETA stoppen.”

Hanni Gramann, Attac-Handelsexpertin: “CETA soll den Handel mit einem Partner fördern, der die grundlegenden Werte der liberalen Demokratie teilt, heißt es in dem Ratifizierungsgesetz. Warum sind dann in dem Abkommen Schiedsgerichte für Konzerne verankert? Weder das formal aufgebesserte „Investitionsgerichtssystem“ (ICS) noch eine verbindliche Interpretationserklärung ändern etwas daran: Unternehmen mit Niederlassungen in Kanada oder der EU würden ermächtigt , mit teuren Investitionsschutzklagen die staatliche Gesetzgebung zu ökologischen oder sozialen Fragestellungen anzugreifen.”

Zu der Protestaktion aufgerufen hatten: Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, Attac Deutschland, Berliner Wassertisch, Campact, Forum Umwelt und Entwicklung, Greenpeace e.V., lokale freihandelskritische Bündnisse und Initiativen in Deutschland, NaturFreunde Deutschland, Netzwerk gerechter Welthandel, PowerShift e.V., Umweltinstitut München, Weltwirtschaft, Ökologie & Entwicklung – WEED e.V.

Fotos von der Aktion finden sich unter diesem Link: https://www.flickr.com/photos/uwehiksch/albums/72177720300341781

Pressekontakte:
Ludwig Essig
le@forumue.de
0176 546 752 53

Hanni Gramann
hanni.gramann@attac.de
0176 3060 8762




Reform des Energiecharta-Vertrags gescheitert: Zivilgesellschaftliche Organisationen fordern Austritt

Gemeinsame Pressemitteilung

Attac Deutschland
Forum Umwelt und Entwicklung,
Naturfreunde Deutschlands,
PowerShift
Umweltinstitut München
Urgewald

Frankfurt am Main / Berlin, 24. Juni 2022

In Brüssel sind heute die Reformverhandlungen über den Energiecharta-Vertrag (ECT) zu Ende gegangen. Das Ergebnis fällt deutlich selbst hinter die Ziele von Bundesregierung und EU zurück. Zivilgesellschaftliche Organisationen fordern deshalb, dass Deutschland und weitere EU-Mitgliedsstaaten jetzt den Ausstieg aus dem ECT beschließen, wofür sich in den letzten Tagen auch Spanien, Belgien und das niederländische Parlament stark gemacht haben.

Der ECT wird in der EU auch zukünftig Investitionen in fossile Brennstoffe bis mindestens 2033 schützen und so ein schwerwiegendes Hindernis für die Beschleunigung der Energiewende darstellen. Außerhalb der EU und UK sollen gar keine Beschränkungen für den Investitionsschutz in fossile Brennstoffe gelten. Damit haben EU und Bundesregierung ihr Ziel nicht erreicht, den Vertrag mit dem Pariser-Klimaabkommen und dem Europäischen Green Deal kompatibel zu machen.

„Der Krieg in der Ukraine und die eskalierende Klimakrise zeigen in dramatischer Weise auf, welche gravierenden Folgen die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen hat. Gerade in diesen Zeiten müssen die demokratisch gewählten Regierungen die Handlungsfreiheit haben, eine zügige und sozial gerechte Energiewende umzusetzen und die Energieversorgung zu sichern. Doch genau dies behindert der Energiecharta-Vertrag“, kommentiert Ludwig Essig vom Umweltinstitut München und von der Koordination Netzwerk gerechter Welthandel.

Von den gestern von den Ampelparteien veröffentlichten fünf Anforderungen an die ECT-Reform, werden vier nicht erfüllt. Der reformierte Energiecharta-Vertrag wird weiterhin fossile Investitionen schützen und Klimamaßnahmen werden nicht grundsätzlich von Investorenklagen ausgenommen. Von der Ampel geforderte Änderungen der Investitionsschutzstandards und die Verkürzung der Fortgeltungsklausel konnten nicht erreicht werden.

“Die Reform des Energiecharta-Vertrags kann die Anforderungen der Ampel nicht erfüllen. Klagen gegen Klimaschutz bleiben auch nach der Reform möglich. Die einzige Konsequenz kann der Ausstieg Deutschlands aus dem Vertrag sein, sonst macht sich die Ampel unglaubwürdig”, sagt Fabian Flues, Handelsexperte bei PowerShift.

Auch im reformierten ECT werden private Wirtschaftsanwälte in umstrittenen Investor-Staat-Schiedsverfahren (ISDS: Investor-State-Dispute Settlement) darüber entscheiden können, ob Staaten hohe Entschädigungen an Investoren zahlen müssen. Dabei hatte die Europäische Kommission mit Unterstützung von SPD und Grünen versprochen, keine Abkommen mit ISDS mehr abzuschließen.

“Diese privaten Schiedsgerichte haben keine Zukunft mehr – so wurde es von Regierungsparteien und Europäischer Kommission versprochen”, sagt Hanni Gramann von Attac. “Dieses Versprechen wird nun gebrochen. Drei Wirtschaftsanwälte sollen auch in Zukunft entscheiden dürfen, ob fossile Investoren wegen staatlicher Maßnahmen zum Klimaschutz Milliardenentschädigungen enthalten. Das alleine ist Grund genug, aus dem ECT auszutreten.”

Derzeit verklagen RWE und Uniper die niederländische Regierung für den Kohleausstieg bis 2030 auf eine Entschädigung in Höhe von zirka. 2,4 Milliarden Euro.

“Insbesondere Uniper hatte bereits vor der Verabschiedung des niederländischen Kohleausstiegsgesetzes ein ISDS-Schiedsverfahren auf der Grundlage des ECT angedroht und so weitreichende Maßnahmen verhindert. Dies zeigt, dass der ECT ein sehr scharfes Schwert in der Hand derer ist, die wirkungsvolle Klimaschutzgesetze verhindern wollen”, so Sonja Meister von Urgewald.

“Der Energiecharta-Vertrag ist ein Relikt aus der Steinzeit. Wenn die Bundesregierung den Ausbau der erneuerbaren Energien und eine umfassende Energiewende beschleunigen möchte, muss sich die Bundesregierung für eine Auflösung des Energiechartavertrags einsetzen und Deutschland aus dem Energiechartavertrag austreten”, ergänzt Uwe Hiksch von den Naturfreunden Deutschlands.

Eine zusätzliche Gefahr droht durch die geplante Ausweitung des ECT auf neue Energieträger und Technologien. In Zukunft sollen auch Investoren in Wasserstoff, Biomasse, synthetische Kraftstoffe und CO2-Abscheidung und -Speicherung unter dem ECT klagen können. Das erhöht die Gefahr für Staaten unter dem reformierten Energiecharta-Vertrag verklagt zu werden.

Am vergangenen Dienstag hatten fünf junge, vom Klimawandel betroffene Menschen Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen zwölf europäische Regierungen (inkl. Deutschland) wegen des ECT eingebracht. Der Vertrag sei unvereinbar mit internationalen Klimaverpflichtungen und verstoße gegen die Europäischen Menschenrechtskonvention.

Hintergrund: Der ECT ist ein internationales Handels- und Investitionsabkommen, das 1998 in Kraft trat und inzwischen über 50 Mitgliedsstaaten in Europa und Asien hat. Ziel des ECT war es, die Öl- und Gasvorkommen des ehemaligen Ostblocks für die Investitionen westeuropäischer Unternehmen zu öffnen. Seit April 2020 wird in Brüssel die Modernisierung des ECT verhandelt. Spanien hatte am Mittwoch als erstes Land einen gemeinsamen Austritt aus dem ECT gefordert.
Für einen Ausstieg aus dem Energiecharta-Vertrag gilt eine Fortgeltungsklausel von 20 Jahren für bestehende Investitionen. Bei einem gemeinsamen Austritt vieler Mitgliedsländer, ließe sich diese jedoch entschärfen.

Pressekontakte:

  • Ludwig Essig, Umweltinstitut München: +49 176 546 752 53, le@umweltinstitut.org
  • Fabian Flues, PowerShift e.V.: +49 159 0611 3733, fabian.flues@power-shift.de
  • Hanni Gramann, Attac Deutschland: +49 176 30608762, hanni.gramann@attac.de
  • Sonja Meister, urgewald: +49 176 64608515, sonja.meister@urgewald.org
  • Uwe Hiksch, NaturFreunde Deutschland, +49 176 620 159 02, hiksch@naturfreunde.de

Weitere Informationen: www.attac.de/kampagnen/handelsabkommen/einzelne-handels-und-investitionsabkommen/energiecharta-vertrag
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Frauke Distelrath
Pressesprecherin / stellv. Geschäftsführung
Attac Deutschland
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Münchener Str. 48, 60329 Frankfurt/M
Tel. 069 900 281-42; 0151 6141 0268
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Vor EU-Entscheidung zu CETA: Neue Studie zur europäischen Freihandelspolitik

Menschenrechte in EU-Handelsabkommen bleiben leeres Versprechen

Berlin, 7. Februar 2017. Beim CETA-Vertrag hat die EU es versäumt, dringend notwendige Reformen
vorzunehmen, die eine menschenrechtsbasierte und sozial-ökologisch nachhaltige Handelspolitik
gewährleisten. Dass eine solche Reform dringend notwendig ist, zeigt die heute (7.2.) vorgestellte
Studie, die von Brot für die Welt, Forum Umwelt und Entwicklung, UnternehmensGrün und ver.di in
Auftrag gegeben wurde. Sie weist auf Unzulänglichkeiten bei den Arbeits- und Sozialstandards sowie
gravierende Defizite bei der Gestaltung einer menschenrechtsgeleiteten Handelspolitik hin. Demnach
sind die gegenwärtigen Instrumente sowohl in ihrem Regelumfang als auch in ihrer praktischen
Anwendung unzureichend. Der CETA-Vertrag mit Kanada ist damit kein zukunftsfähiges Abkommen.

Die EU wendet ihre eigene Menschenrechtsklausel nur selektiv an. Bisher waren in der Regel nur ökonomisch wenig bedeutende Staaten betroffen. Bei wichtigen Handelspartnern wie etwa Mexiko drückt die EU hingegen ein Auge zu, selbst wenn es zu systematischen Menschenrechtsverletzungen kommt“, kritisiert Sven Hilbig, Welthandelsexperte von Brot für die Welt. Bei CETA hat die EU versäumt, ihre Menschenrechtspolitik gemäß ihrer eigenen gesetzlichen Vorgaben zu reformieren. Es bestehe die Gefahr, dass gegenwärtige und zukünftige Verhandlungen über Handelsabkommen etwa mit Mexiko nach der Blaupause CETA ausgehandelt werden.

Michael Fischer, Leiter Politik und Planung bei ver.di kritisiert, dass bisherige EU-Handelsabkommen einer einseitigen Freihandelsdoktrin folgen und so weder zur Durchsetzung von Arbeits- und Sozialstandards bei den Handelspartnern beitragen, noch sie hierzulande und in Europa schützen. Trotz einiger oberflächlicher Verbesserungen bilde CETA keine Ausnahme. „Es ist nicht nachvollziehbar, dass Interessen transnationaler Konzerne und Investoren gegenüber dem Schutz von Arbeits- und Sozialstandards privilegiert werden. Arbeits- und Sozialstandards erhalten zwar inzwischen sogar eigene Kapitel, aber es mangelt weiterhin an Mechanismen, die verhindern, dass sie durch Liberalisierungsverpflichtungen direkt oder indirekt unter Druck geraten.“

„Der CETA-Vertragstext macht deutlich, dass Umweltstandards für die EU zweitrangig sind“, moniert Jürgen Maier vom Forum Umwelt und Entwicklung. „Unverbindliche Umwelt- und Sozialkapitel, aber harte neue Klagerechte für Investoren – nichts zeigt deutlicher, wo die Prioritäten der EU-Handelspolitik liegen und warum so viele Menschen sie ablehnen.“

Aber auch die Unternehmen, die bereits hohe Umwelt- und Sozialstandards umsetzen, fordern stärkere Verpflichtungen und Sanktionsmöglichkeiten ein. Katharina Reuter, Geschäftsführerin von UnternehmensGrün, konstatiert: „Die Nachhaltigkeitskapitel sind zahnlose Tiger – denn sie sind nicht sanktionsbewehrt und generieren keine zusätzlichen Verpflichtungen. Die wenigen verbindlichen Verpflichtungen, etwa die Nichtabsenkungsklausel, können unterlaufen werden, etwa wenn ökonomische Sparzwänge angeführt werden. Wir sehen nicht, wie die vorgesehenen Monitoringsysteme durch die Zivilgesellschaft – das eigentliche Novum – die sonstigen Schwächen der Nachhaltigkeitskapitel und der Handelsverträge kompensieren könnten.“

Seit dem Lissabon-Vertrag von 2009 ist die EU grundsätzlich verpflichtet, Handelsabkommen menschenrechtskonform auszurichten. Dem vereinbarten Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) kommt eine besondere Rolle zu, weil es als Blaupause für zukünftige bilaterale Abkommen mit Entwicklungs- und Industrieländern gilt. Die Studie „Menschenrechte als uneingelöstes Versprechen. Nachhaltigkeit, Umwelt- und Sozialstandards in EU-Handelsabkommen“ untersucht bilaterale Handelsabkommen der EU aus den letzten 25 Jahren.

Die Studie „Menschenrechte als uneingelöstes Versprechen. Nachhaltigkeit, Umwelt- und
Sozialstandards in EU-Handelsabkommen“ finden Sie unter: http://bfdw.de/menschenrechte

Für Rückfragen stehen Ihnen folgende Experten zur Verfügung:

Dr. Katharina Reuter, reuter@unternehmensgruen.de, 0178-4481991
Sven Hilbig, sven.hilbig@brot-fuer-die-welt.de, 0170-29 18 161
Michael Fischer, michael.fischer@verdi.de; 030-69561030
Jürgen Maier, chef@forumue.de, 030-6781 775 88 oder 0171-383 6135

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