Bündnis bereitet Referenden gegen CETA und TTIP in den Niederlanden vor

Gemeinsame Pressemitteilung von Mehr Demokratie e.V. und foodwatch

Berlin, 9. Oktober 2015. In den Niederlanden bereitet ein Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen Referenden gegen TTIP und CETA vor. Ziel der Allianz ist es, Abstimmungen über die geplanten Freihandelsverträge der EU mit den USA und mit Kanada zu erreichen. Das Bündnis unter Beteiligung von Mehr Demokratie e.V. und der Verbraucherorganisation foodwatch startete heute die Plattform www.ttip-referendum.nl, auf der sich Bürgerinnen und Bürger vernetzen können, die die Referenden unterzeichnen wollen. Wie auch in Amsterdam wird der Protest gegen TTIP und CETA an diesem Samstag (10.10.) in mehreren europäischen Mitgliedstaaten auf die Straße getragen. Bei einer Großdemonstration in Berlin rechnen die Veranstalter mit weit mehr als 50.000 Teilnehmern.

„Die Niederlande sind nur ein Beispiel, wie Bürgerinnen und Bürger die verfügbaren politischen Mittel nutzen, um sich gegen TTIP und CETA auszusprechen. In der Hälfte aller EU-Staaten wären Referenden über die Zustimmung zu völkerrechtlichen Verträgen möglich – das zeigt eine von Stop TTIP veröffentlichte Studie“, sagt Michael Efler, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie.

„Der Widerstand gegen TTIP und CETA regt sich keineswegs nur in Deutschland, sondern in vielen Ländern Europas. Die europäische Politik wäre gut beraten, die berechtigte Kritik der Menschen endlich ernst zu nehmen“, sagte foodwatch-Sprecher Martin Rücker.

Die Niederlande hatte 2014 als erster EU-Staat ein so genanntes „Veto-Referendum“ eingeführt. Es gibt den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, über bereits beschlossene Gesetze oder internationale Verträge abzustimmen, wenn zuvor mindestens 300.000 Menschen innerhalb von sechs Wochen eine entsprechende Initiative unterstützt haben. Ein Referendum gegen ein Freihandelsabkommen ist demnach möglich, sobald die niederländische Regierung einem der Verträge zugestimmt hat. Das Ergebnis eines Referendums ist zwar rechtlich nicht bindend. Politisch wäre es für die niederländische Politik jedoch sehr schwer, sich über den Willen des Volkes hinwegzusetzen.

Zu den Initiatoren der Plattform www.ttip-referendum.nl gehören neben den niederländischen Organisationen von Mehr Demokratie und foodwatch auch Milieudefensie (Friends of the Earth Niederlande) und das Transnational Institute (TNI). Weitere Organisationen können sich anschließen. Auf der Internetseite des Bündnisses können Bürgerinnen und Bürger eine Petition gegen CETA und die bisher bekannten TTIP-Pläne unterzeichnen und bereits jetzt Referenden über die Abkommen einfordern. Das Bündnis kündigte an, im Falle einer Zustimmung der niederländischen Regierung zu CETA oder TTIP sofort den Startschuss für ein formelles Referendumsbegehren zu geben.

Links:

– Plattform für niederländische Referenden gegen TTIP und CETA: www.ttip-referendum.nl
– Großdemonstration am Samstag (10.10.) in Berlin: www.ttip-demo.de
– Studie zur Ratifizierung von TTIP in den Mitgliedstaaten: stop-ttip.org/de/ttip-studie-ratifizierung/

Pressekontakte:

Mehr Demokratie
Anne Dänner
E-Mail: presse@mehr-demokratie.de
Tel.: +49 (0)178 7 / 816 30 17

foodwatch
Martin Rücker
E-Mail: presse@foodwatch.de
Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 – 2 90




CETA-Leak: foodwatch veröffentlicht geheimes Verhandlungsmandat – Dokumente zeigen: Schiedsgerichte für Investoren waren bei europäisch-kanadischem Freihandelsabkommen ursprünglich gar nicht vorgesehen

Pressemitteilung – Thema: Freihandelsabkommen

Berlin, 1. Oktober 2015. Die Verbraucherorganisation foodwatch hat das unter Verschluss gehaltene europäische Verhandlungsmandat für das CETA-Abkommen mit Kanada im Internet veröffentlicht. Nach dem Mandat für einen TTIP-Vertrag zwischen EU und USA kommt damit ein weiteres zentrales Dokument der geplanten Freihandelszonen an die Öffentlichkeit.

Insgesamt machte foodwatch unter www.ceta-leak.foodwatch.de drei geleakte CETA-Dokumente öffentlich, klassifiziert mit der Geheimhaltungsstufe „Restreint UE/EU Restricted“: Den ursprünglichen Mandatstext von April 2009, einen Änderungsentwurf von 2010 sowie die schließlich im Juli 2011 vorgenommene Ergänzung des Mandats. Aus den Papieren geht hervor: Die umstrittenen Schiedsgerichte spielten für die Aufnahme der Verhandlungen jedenfalls auf Seiten der EU überhaupt keine Rolle. Entsprechende Investorenschutzklauseln wurden erst zwei Jahre später, 2011, endgültig in die Verhandlungsleitlinien aufgenommen – dann jedoch als verbindliche Zielvorgabe, die erheblich stärker betont wird als beispielsweise das Recht, gemeinwohlbasierte Schutzstandards zu erlassen.

„Schiedsgerichte waren keineswegs immer ein so unverzichtbarer Bestandteil von CETA, wie es heute auch von der Bundesregierung dargestellt wird. Als die Verhandlungen aufgenommen wurden, spielte eine Paralleljustiz für Investoren für die EU noch gar keine Rolle – jetzt, da der CETA-Vertrag ausgehandelt ist, heißt es plötzlich: Daran lässt sich nichts ändern“, kritisierte foodwatch-Sprecher Martin Rücker. „Die geleakten Dokumente zeigen: Die Debatte über die Freihandelsabkommen wird nach wie vor nicht offen und aufrichtig geführt.“

Auf Anfrage von foodwatch hatte sich EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström zuletzt für eine Veröffentlichung des CETA-Mandats ausgesprochen, gleichzeitig aber betont, dass dies von den Mitgliedsstaaten entschieden werden müsste. Der Europäische Rat lehnte eine Veröffentlichung jedoch ab. Nun wurden die Dokumente foodwatch zugespielt. Sie geben bemerkenswerte Einblicke in die Vorgaben der EU-Staaten für die Verhandlungslinie der Europäischen Kommission:

• Im ursprünglichen Mandat von 2009 waren weitreichende Vereinbarungen über Investitionsschutz, insbesondere die umstrittenen Schiedsgerichte (ISDS), überhaupt nicht vorgesehen. Erst in der ergänzten Fassung von 2011 heißt es: „Das Abkommen muss einen wirksamen und dem aktuellen Stand entsprechenden Mechanismus für die Streitbeilegung zwischen Investor und Staat vorsehen.“ (Ergänzung der Verhandlungsrichtlinien, Punkt 26 d). Während Vizekanzler Sigmar Gabriel eine Zeit lang den Eindruck erweckte, es könne ein CETA-Abkommen ohne Investorenschutzklauseln geben, war die Europäische Kommission in Wahrheit längst politisch an die Maßgabe gebunden, genau dies zwingend durchzusetzen. Diese Vorgabe wurde von der schwarz-gelben Vorgängerregierung unter Führung von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit beschlossen.
• Durch diese „Muss“-Vorgabe werden Schiedsgerichte stärker gewichtet als etwa das „Recht der Vertragsparteien, auf der Grundlage des ihnen angemessen erscheinenden Schutzniveaus die zur Verwirklichung legitimer Gemeinwohlziele erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen“ – darauf „soll“ lediglich die Präambel des CETA-Vertrags „verweisen“. Zudem wird das Regulierungsrecht im CETA-Mandat mit auslegungsfähigen Einschränkungen versehen („sofern diese Maßnahmen keine ungerechtfertigte Diskriminierung oder versteckte Beschränkung des internationalen Handels darstellen“; Verhandlungsrichtlinien, Punkt 5).
• Im Gegensatz zum CETA-Dokument erklärt das TTIP-Verhandlungsmandat Schiedsgerichte nicht zum „Muss“, sondern lediglich zum „Sollte“-Ziel (TTIP-Verhandlungsleitlinien, Punkt 23). Das lässt die jüngste Entwicklung in neuem Licht erscheinen: So hatte EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström für TTIP einen neuartigen Investitionsgerichtshof anstelle klassischer Schiedsgerichte vorgeschlagen, jedoch keine Änderungen bei CETA vorgesehen. Gleichzeitig sind die Vorgaben des Verhandlungsmandates weder rechtsverbindlich noch unabänderlich – eine Abkehr von den Schiedsgerichten ist also auch bei CETA eine Frage des politischen Willens.

foodwatch erneuerte die Forderung, das CETA-Abkommen nicht zu ratifizieren und die TTIP-Verhandlungen unter den gegebenen Voraussetzungen zu stoppen. Die Problematik der Schiedsgerichte für Investoren ist nach Auffassung der Verbraucherorganisation auch bei TTIP mit den Malmström-Vorschlägen nicht gelöst: Zum einen könnten US-amerikanische Firmen den CETA-Vertrag nutzen, um über eine kanadische Niederlassung Schiedsklagen einzureichen. Zum anderen geht die Einrichtung eines Investitionsgerichtshof am Kern der Kritik vorbei: Es bliebe dabei, dass ein Sonder-Klageweg für Investoren eingerichtet werden soll. Unternehmen würden ihn nutzen, wenn sie sich davon bessere Chancen auf Schadenersatz versprechen als vor den ordentlichen staatlichen Gerichten.

Link:
– Geleaktes CETA-Mandat: www.ceta-leak.foodwatch.de

Redaktionelle Hinweise:
– TTIP-Mandat: tinyurl.com/poxx2e8

Pressekontakt:

foodwatch e.V.
Martin Rücker
E-Mail: presse@foodwatch.de
Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 – 2 90




TTIP und CETA schwächen Wahlrecht der Bürger und Einfluss der Parlamente – foodwatch-Analyse zeigt Gefahren der Abkommen für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit

Pressemitteilung – Thema: Freihandelsabkommen

Berlin, 5. Oktober 2015. Die geplanten Freihandelsabkommen TTIP und CETA schwächen das Wahlrecht der Bürger und den Einfluss von Abgeordneten. Zu diesem Ergebnis kommt eine am Montag in Berlin vorgestellte Analyse der Verbraucherrechtsorganisation foodwatch. Demnach fehlt dem gesamten Verfahren vom Beschluss der Verhandlungsmandate über die Transparenz der Verhandlungen bis hin zur Verabschiedung der Abkommen eine ausreichende demokratische Legitimation. Zudem werden mit den Verträgen Bindungen eingegangen, die die Befugnisse von Parlamenten in der Zukunft beschneiden und damit den Wert einer Stimme bei Bundestags- oder Europawahlen reduzieren.

„CETA und TTIP nehmen anders als klassische Freihandelsabkommen entscheidenden Einfluss auf die Weiterentwicklung wichtiger gesellschaftspolitischer Bereiche – jedoch ohne die erforderliche demokratische Legitimation. Die gewählten Parlamente spielen weder bei den Verhandlungen noch bei der Verabschiedung der Verträge und erst recht nicht bei künftiger Regulierung im Rahmen der Verträge eine angemessene Rolle. Damit verletzen CETA und TTIP das Demokratieprinzip und schwächen die demokratische Teilhabe der europäischen Bürger an politischen Entscheidungen. CETA und TTIP sind eine Gefahr für die Demokratie“, fasste foodwatch-Geschäftsführer Thilo Bode seine Kritik zusammen.

Mit einem breiten zivilgesellschaftlichen Bündnis ruft foodwatch für den kommenden Samstag zu einer bundesweiten Großdemonstration gegen die Abkommen CETA zwischen EU und Kanada sowie TTIP zwischen EU und USA auf (10.10.2015, Beginn 12 Uhr am Washingtonplatz am Berliner Hauptbahnhof).

Die foodwatch-Analyse zeigt in 7 Thesen die Gefahren der beiden Freihandelsabkommen für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Sie wurde in den vergangenen Monaten mit den Anregungen zahlreicher Staats- und Völkerrechtler sowie weiterer Juristen erarbeitet. Die Thesen in Kurzform:

1. Die Aufnahme von Verhandlungen über CETA und TTIP ist nicht ausreichend demokratisch legitimiert. Am Beschluss des Verhandlungsmandates und damit den Vorfestlegungen für die Verhandlungen war kein Parlament beteiligt – obwohl die Abkommen, anders als klassische Freihandelsverträge, weitreichenden Einfluss auf gesellschaftspolitische Bereiche haben werden.

2. Die Verhandlungsführung verstößt gegen das Demokratieprinzip. Es fehlt die Transparenz, weil noch nicht einmal Abgeordnete so viele Verhandlungspapiere zu sehen bekommen, dass sie den Stand der Gespräche nachvollziehen können. Eine solche demokratische Rückkopplung und ein öffentlicher Diskurs sind jedoch geboten, wenn es nicht nur um Zölle, sondern um gesellschaftspolitische Regulierung geht.

3. Die geplanten Schiedsgerichte unterminieren den Rechtsstaat und schwächen die staatliche Souveränität. Auch die jüngsten Kompromissvorschläge von EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström ändern nichts daran: Für ausländische Konzerne soll eine Sonderjustiz nach Handelsrecht eingerichtet werden – diese werden sie nutzen, um Staaten auf Schadenersatz zu verklagen, wenn sie sich auf diesem Weg mehr Hoffnung auf Erfolg machen als vor ordentlichen Gerichten.

4. Der Einfluss von Wählern und Abgeordneten auf zukünftige Standards wird nicht größer, sondern kleiner. Wie alle völkerrechtlich bindenden Verträge werden TTIP und CETA die Spielräume der Gesetzgeber einengen. Zum Problem wird das, weil die Verträge so weit in gesellschaftspolitische Bereiche hineinwirken: In Zukunft wird eine Verbesserung von Standards, ob bei Lebensmittelgesetzen, Landwirtschaft oder Umweltschutz, nur möglich sein, wenn dies TTIP- und CETA-kompatibel ist oder die USA bzw. Kanada zustimmen. Parlamentarier können also nicht mehr so frei über Standards entscheiden wie bisher, ihr Einfluss wird beschränkt. In dem Maße, in dem der Einfluss der Volksvertreter schwindet, verliert auch das Wahlrecht der Bürger an Wert.

5. Wichtige Regelungen können ohne Beteiligung der Parlamente verabschiedet werden. Im Zuge der sogenannten regulatorischen Kooperation mit den USA bzw. Kanada sollen eigens eingerichtete Ausschüsse auch völkerrechtlich bindende Entscheidungen treffen und Annexe zu den Abkommen ändern können. Besetzt sind die Ausschüsse mit Vertretern der Exekutive, etwa von Regulierungsbehörden. Eine Parlamentsbeteiligung ist nach dem CETA-Entwurf und nach den bekannt gewordenen TTIP-Texten nicht geplant.

6. CETA und TTIP verkleinern Europas Spielraum bei der Gestaltung der Globalisierung. Die Abkommen unterliegen den Bestimmungen der Welthandelsorganisation WTO, gehen aber über diese hinaus. Sie schränken damit den völkerrechtlichen Rahmen für Regulierung weiter ein. Das heißt: Eine neue Regulierung für mehr Umweltschutz oder Verbraucherrechte könnte, auch wenn sie nach WTO-Recht möglich wäre, nach TTIP unzulässig sein. Die EU verkleinert damit ihre Möglichkeiten, den Welthandel und damit die Globalisierung über die Fortentwicklung des WTO-Rechts mitzugestalten.

7. Bei der Verabschiedung der Abkommen haben die Parlamente nur eingeschränkte Rechte. EU-Parlament und wohl auch nationale Abgeordnete müssen die Verträge zwar ratifizieren. Doch Änderungen an den Texten dürfen sie nicht durchsetzen, sie können nur mit Ja oder Nein stimmen – das ist unzureichend angesichts der im Vorfeld verhinderten Beteiligung der Volksvertreter an der Debatte über die Vertragsinhalte. Hinzu kommt: Auch ohne Beschluss der nationalen Parlamente kann die Europäische Kommission die Verträge vorläufig zur Anwendung bringen. Ihre Bestimmungen sind dann bis auf Weiteres voll gültig und rechtskräftig – ohne vorheriges Votum der Volksvertreter.

Link:

– Informationen zur bundesweiten Stopp-TTIP-Demo am 10.10. in Berlin: www.ttip-demo.de

Redaktionelle Hinweise:

– foodwatch-Hintergrundpapier zu den Auswirkungen von TTIP und CETA auf die Demokratie: tinyurl.com/ttip-demokratie

Pressekontakt:

foodwatch e.V.
Martin Rücker

E-Mail: presse@foodwatch.de

Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 – 2 90
Am Samstag währen der Demo: +49 (0) 174 3 75 16 89




„Völlig an der Sache vorbei“ – Die EU macht mit kleinen und mittleren Unternehmen Stimmung für TTIP – und stützt sich dabei allein auf die weniger als 1 Prozent exportorientierte Firmen.

Pressemitteilung

Berlin, 25.06.2015: Eine „verkehrte Umfrage ohne praktische Relevanz“ nennt Katharina Reuter, Geschäftsführerin des Verbandes UnternehmensGrün e.V. , das jetzt von der Europäischen Union vorgelegte Papier zu den Auswirkungen eines möglichen Freihandelsabkommens mit den USA und Kanada (TTIP) auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Kommission stellt in Studie vorgebliche Vorteile durch TTIP heraus
Die Kommission der EU hat unter dem Titel „KMU und TTIP“ („Small and Medium Sized Enterprises and the Transatlantic Trade and Investment Partnership“) vorgebliche Vorteile für diese Unternehmen heraus gestellt.
Basis der Ergebnisse ist aber keine repräsentative Befragung. Stattdessen haben sich überwiegend exportorientierte Firmen an der Umfrage beteiligt. „Es überrascht nicht, wenn ohnehin international aufgestellte Firmen etwa im Maschinenbau darauf hoffen, dass bürokratische Hindernisse abgebaut
werden“, sagt Reuter. „Das trifft aber nicht den Punkt, an dem gerade die Kritik von kleinen und mittleren Unternehmen ansetzt.“
Nur 0,7 Prozent der kleinen und mittleren Unternehmen in Europa nehmen nach Daten der Europäischen Kommission am Import- und Exportgeschäft mit den USA teil. Laut EU exportieren nur 150.000 der insgesamt gut 20 Millionen KMU in Europa in die USA.

Mehrheit der Unternehmen rechnet mit massiven Nachteilen
Anders als die Unternehmen, die die EU hier zu Wort kommen lässt, rechne die überwältigende Mehrheit der KMU mit teils massiven Nachteilen, etwa für Unternehmen der Lebensmittelverarbeitung, in der regionalen Energieproduktion und unter Landwirten tätig. „Gerade Produkte von Unternehmen, die in einem regionalen Lieferanten- und Erzeuger Netzwerk entstehen, werden von TTIP bedroht“, so Reuter. Die heutigen Regelungen der EU und des Bundes seien hart erkämpft worden und definierten hier sinnvolle Anforderungen an ökologische Nachhaltigkeit, Lebensmittelsicherheit oder etwa das Verbot von gentechnisch veränderten Pflanzen. Diese absehbaren Einschnitte von TTIP gerade für kleine und mittlere Unternehmen fänden in dem Papier der EU aber keine Berücksichtigung. „Was da von den Befürwortern von TTIP veröffentlicht wird, ist darum völlig an der Sache vorbei“, so Dr. Katharina Reuter.

—————————————
Pressekontakt
Dr. Katharina Reuter
Geschäftsführerin UnternehmensGrün
reuter@unternehmensgruen.de
+49 30 325 99 683




Verpflichtende Herkunftsangaben auf Lebensmitteln könnten durch TTIP unmöglich werden – EU-Kommission bestätigt: Ursprungskennzeichnung „störend“ für Handelsabkommen

Pressemitteilung – Thema: TTIP Freihandelsabkommen/Herkunftskennzeichnung

Berlin, 2. Juni 2015. Eine klare Herkunftskennzeichnung auf Lebensmitteln, wie sie viele Verbraucher wünschen, könnte durch das geplante transatlantische Freihandelsabkommen TTIP unmöglich werden. Das hat die Verbraucherorganisation foodwatch heute mit Verweis auf einen Bericht der EU-Kommission kritisiert. In einer aktuellen Stellungnahme an das Europaparlament und den Rat lehnt die Kommission bei vielen Produkten verbindliche Angaben zur Herkunft mit der Begründung ab, dies „hätte Auswirkungen auf die internationale Lebensmittellieferkette und würde sich störend auf Handelsabkommen mit Drittländern auswirken“.

„Neun von zehn Verbrauchern wünschen sich eine klare Herkunftskennzeichnung auf der Packung – aber durch TTIP könnte mehr Transparenz über den Ursprung unserer Lebensmittel unmöglich werden. Das gibt die EU-Kommission unumwunden zu – und ignoriert damit die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher“, erklärte Thilo Bode, Geschäftsführer der Verbraucherorganisation foodwatch. „Das Beispiel Herkunftskennzeichnung zeigt einmal mehr: Die Gefahr bei TTIP ist weniger, dass Standards gesenkt werden, sondern dass bestehende Regelungen in Zukunft nur noch sehr schwierig zu verbessern sind! Das mantra-artig wiederholte Versprechen, durch TTIP würden keine Standards abgesenkt, ist nur eine Beruhigungspille um Kritiker zu besänftigen.“

Der Bericht der Europäischen Kommission geht auf eine EU-Verordnung zur Kennzeichnung von Lebensmitteln zurück. Darin wurde unter anderem festgelegt, dass eine klarere Herkunftsangabe geprüft werden sollte. In ihrem nun vorgelegten Prüfbericht über unverarbeitete Produkte wie Reis oder Mehl sowie Lebensmittel, die aus einer oder wenigen Zutaten bestehen (etwa Obstsäfte, Brot oder Tomatensoße) empfiehlt die Kommission lediglich eine rein freiwillige Lösung – auch mit Hinblick auf mögliche Auswirkungen einer Pflichtkennzeichnung auf internationale Handelsabkommen wie das geplante TTIP-Abkommen zwischen EU und USA.

„In vorauseilendem Gehorsam scheint bei EU-Vorhaben offenbar schon jetzt nur noch die Frage zu zählen: Schadet das dem internationalen Handel? Es muss endlich Schluss damit sein, Verbraucherschutz, Umweltauflagen oder Arbeitnehmerrechte als störendes ‚Handelshemnis‘ zu verunglimpfen“, so Thilo Bode.

foodwatch sprach sich erneut für eine gesetzliche Herkunftskennzeichnung aus: Lebensmittelhersteller müssten verpflichtet werden, die Herkunftsländer der Hauptzutaten ihrer Produkte auf der Packung anzugeben. In einer repräsentativen Befragung, die das Meinungsforschungsinstitut TNS Emnid 2014 im Auftrag von foodwatch durchgeführt hatte, hielten rund 9 von 10 Bundesbürgern eine solche Angabe auf der Packung für wichtig – eine solche Kennzeichnung fehlt allerdings bislang auf den meisten Lebensmitteln, da sie nicht verpflichtend vorgeschrieben ist.

Redaktioneller Hinweis:
Stellungnahme der EU-Kommission (Empfehlungen siehe Seite 14): tinyurl.com/pceopwq

Pressekontakt:
Andreas Winkler
E-Mail: presse@foodwatch.de
Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 – 2 90




Bundestagspräsident Norbert Lammert zieht Falschaussagen zu TTIP zurück – Wirtschaftliche Effekte zu groß dargestellt

Pressemitteilung – Thema: Transatlantisches Freihandelsabkommen TTIP

Berlin, 8. Mai 2015. Bundestagspräsident Norbert Lammert hat falsche Angaben zum geplanten transatlantischen Freihandelsabkommen korrigiert. Er reagierte damit auf einen Brief der Verbraucherorganisation foodwatch. Der CDU-Politiker hatte auf seiner Internetseite und in einem Rundbrief an Bürger die wirtschaftlichen Potenziale von TTIP um ein Vielfaches zu groß angegeben. Jetzt entfernte er die Aussagen.

In den vergangenen Wochen mussten bereits der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der Verband der deutschen Automobilindustrie (VDA), die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) und die Europäische Kommission Falschinformationen zu TTIP korrigieren. foodwatch-Geschäftsführer Thilo Bode: „TTIP-Befürworter stellen die möglichen Chancen des Abkommens systematisch viel zu groß dar und verschweigen die Risiken. Diese beispiellose Desinformationskampagne hat die ganze Diskussion über TTIP bereits so weit manipuliert, dass sogar Medien und der Bundestagspräsident den Falschinformationen Glauben schenken oder sie ungeprüft übernehmen. Ohne eine aufrichtige, transparente Debatte schadet TTIP der Demokratie schon vor dem Vertragsabschluss.“

Über die möglichen wirtschaftlichen Effekte hatte Herr Lammert auf seiner Internetseite norbert-lammert.de und in seiner „NL Post“ im Mai 2014 geschrieben: „Schätzungen gehen von einem jährlichen Wachstumsimpuls von 119 Milliarden Euro auf europäischer und 95 Milliarden Euro auf amerikanischer Seite aus.“ Diese Zahlen entstammen einer von der Europäischen Kommission in Auftrag gegebenen Studie des Instituts CEPR. Die Studienautoren halten es unter besonders günstigen Voraussetzungen für möglich, dass das europäische Bruttoinlandsprodukt durch TTIP nach zehn Jahren um insgesamt 119 Milliarden Euro höher liegen könnte als ohne das Abkommen. Sie gehen also von einer einmaligen Niveauanhebung aus, aber gerade nicht von einem „jährlichen Wachstumsimpuls“ in dieser Höhe. In der Darstellung des Bundestagspräsidenten würden sich die Effekte in zehn Jahren auf das Zehnfache des in der Studie genannten Betrages summieren, auf 1,19 Billionen Euro.

Am 24. April 2015 wies foodwatch Herrn Lammert auf diesen Fehler hin. Inzwischen entfernte der CDU-Politiker die Aussage vollständig von seiner Internetseite und aus der herunterladbaren pdf-Version seines Rundbriefs.

Link:

E-Mail-Aktion von foodwatch an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages: www.ttip-bundestag.foodwatch.de

Redaktionelle Hinweise:

– Brief von foodwatch an Norbert Lammert: bit.ly/1JsTIxZ
– Screenshot: Newsletter von Norbert Lammert („NL Post Nr. 232“), alte Version: bit.ly/1JsTO8I
– Screenshot: Newsletter von Norbert Lammert, korrigierte Version: bit.ly/1JsTW8k
– Website von Norbert Lammert mit korrigierten Angaben: bit.ly/1zO1fYw
– Desinformationskampagne der TTIP-Befürworter – foodwatch-Hintergrundpapier: bit.ly/1JsTEya

Buchtipp:

Thilo Bode: „Die Freihandelslüge. Warum TTIP nur den Konzernen nützt – und uns allen schadet.“ DVA 2015, 272 Seiten, 14,99 Euro. Mehr Informationen zum Buch unter bit.ly/1zeO3op

Pressekontakt:

Martin Rücker
E-Mail: presse@foodwatch.de
Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 – 2 90




Verband der Automobilindustrie zieht Falschinformationen zu TTIP zurück – Internetseite überarbeitet, Rede von Präsident Matthias Wissmann gelöscht – VDA, BDI, INSM, DIHK: Desinformationskampagne über wirtschaftliche Effekte von TTIP fällt in sich zusammen

Pressemitteilung – Thema: Freihandelsabkommen

Berlin, 25. März 2015. Nach einem Offenen Brief der Verbraucherorganisation foodwatch hat auch der Verband der Automobilhersteller (VDA) Falschinformationen über das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA zurückgezogen. Er korrigierte Angaben unter anderem auf seiner Internetseite jazuttip.de und löschte ein Redemanuskript von Verbandspräsident Matthias Wissmann, in dem dieser ebenfalls die möglichen wirtschaftlichen Vorteile von TTIP viel zu groß dargestellt hatte. „Um Missverständnisse künftig gänzlich auszuschließen“, werde die Studie künftig im englischen Wortlaut zitiert, schrieb der VDA in einem Brief an foodwatch. Zudem sei die Rheinische Post informiert worden – dem Blatt hatte Herr Wissmann in einem Interview ebenfalls falsche Angaben gemacht.

Der VDA hatte damit geworben, dass Europa durch TTIP mit einem großen jährlichen Anstieg der Wirtschaftskraft rechnen könne. Tatsächlich geht die Studie, auf die sich der VDA bezog, nicht von einem jährlichen Zuwachs aus, sondern von einem einmaligen, erst nach zehn Jahren eingetretenen Niveaueffekt. Insgesamt hatte die Automobillobby den Wachstumseffekt von TTIP damit zehn Mal größer gemacht als in der Studie angegeben. foodwatch hatte VDA-Präsident Matthias Wissmann am 17. März in einem Offenen Brief zur Richtigstellung aufgefordert. Vor dem VDA hatten bereits der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und die arbeitgebernahe Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) Falschinformationen zu TTIP nach einem entsprechenden Hinweis von foodwatch korrigieren müssen.

„VDA, BDI, INSM: Es ist beispiellos, wie die TTIP-Befürworter die möglichen Chancen des Abkommens aufblasen und die Risiken leugnen“, kritisierte foodwatch-Geschäftsführer Thilo Bode. „Diese Desinformationskampagne, mit dem Ziel, den Bürgern das Freihandelsabkommen unterzujubeln, zeigt, worum es wirklich geht: TTIP nutzt nur den Konzernen, aber gefährdet Demokratie und Rechtsstaat.“

Auf die Frage „Was würde TTIP der EU bringen?“ hatte der VDA auf seiner Internetseite bis gestern geschrieben: „Es wird ein jährlicher Anstieg der europäischen Wirtschaftskraft um 119 Mrd. Euro (…) erwartet.“ Eine Aussage, die manipulativ und zudem faktisch falsch war: Die Quelle – eine Studie der Londoner Forschergruppe CEPR im Auftrag der Europäischen Kommission – geht jedoch überhaupt nicht von einem „jährlichen Anstieg“ aus. Die Studie spricht vielmehr davon, dass zehn Jahre nach Inkrafttreten des Abkommens das Bruttoinlandprodukt der EU um 119 Milliarden Euro höher liegen könnte als ohne TTIP – es handelt sich also um eine einmalige Niveauanhebung. Zudem hatte der VDA verschwiegen, dass dieser Wachstumseffekt der Studie zufolge nach zehn Jahren gerade einmal 0,5 Prozent des Bruttoinlandprodukts ausmacht – und auch nur dann eintritt, wenn sich EU und USA auf ein sehr weitreichendes Abkommen verständigen. Für andere denkbare TTIP-Szenarien wären die Effekte demnach noch geringer. Seit gestern enthält die VDA-Internetseite ein englischsprachiges Originalzitat aus der CEPR-Studie. (Quellen: Internetseite aktuell: www.jazuttip.de – Screenshot der Seite bis zum 24.3.2015: bit.ly/1OyIqwk – CEPR-Studie: bit.ly/1cuYFUG)

Auch VDA-Präsident Matthias Wissmann selbst hat bei mehreren öffentlichen Auftritten falsch Angaben über die möglichen Effekte gemacht – so in einer Rede, deren Manuskript bis gestern noch auf der Internetseite des VDA nachzulesen war und das mittlerweile gelöscht wurde. (Quellen: aktuelle Seite mit Fehlermeldung: www.vda.de/de/presse/Pressemeldungen/3227.html – Screenshot der Seite bis zum 24.3.2015: bit.ly/1bsh7od).

Anders als VDA, BDI und INSM kam der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) der Aufforderung nach einer Korrektur bislang nicht nach. Der DIHK operiert weiter mit falschen Zahlen, schreibt auf seiner Internetseite etwa: „Die vom Bundeswirtschaftsministerium beim ifo-Institut in Auftrag gegebene Studie zu den Auswirkungen des TTIP geht davon aus, dass TTIP in Europa bis zu 400.000 neue Arbeitsplätze schaffen kann – mindestens 100.000 davon in Deutschland.“ (Quelle: bit.ly/1wDEvsm) Richtig ist jedoch: In der zitierten ifo-Studie (bit.ly/1E57Lpc) wird von „bis zu etwa 110.000 neue[n] Arbeitsplätze[n]“ gesprochen. Die „Mindest“-Angabe der Studienautoren liegt mit nur 2.100 neuen Stellen durch TTIP in Deutschland (und rund 12.000 in Europa) deutlich darunter. Der DIHK macht also aus dem (abgerundeten) Höchstwert einen „Mindest“-Wert – worauf der Verband auch in einer Stellungnahme (http://bit.ly/1Cp6Ymp) nicht einging. foodwatach forderte den DIHK erneut auf, seine Angaben zu korrigieren.

Link:
– Fragen & Antworten zu TTIP: www.ttip-faq.foodwatch.de

Buchtipp:
– Thilo Bode: „Die Freihandelslüge. Warum TTIP nur den Konzernen nutzt – und uns allen schadet“, DVA 2015, 272 Seiten, 14,99 Euro – „Eine eindrucksvolle Philippika“ (Heribert Prantl, Süddeutsche Zeitung) – Mehr Infos zum Buch: bit.ly/1zeO3op

Redaktionelle Hinweise:
– Offener Brief von foodwatch an VDA-Präsident Matthias Wissmann: bit.ly/1HDpGdd
– Antwortschreiben des VDA an foodwatch: bit.ly/1Bq7kEn
– foodwatch-Schreiben an den DIHK: bit.ly/1Bd2JVK
– DIHK-Stellungnahme: bit.ly/1Cp6Ymp
– foodwatch-Antwort auf die DIHK-Stellungnahme: bit.ly/1CXtiWb
– TTIP-Befürworter haben eine ganze Reihe von Fehl- und Desinformationen über das geplante Abkommen verbreitet. Eine Übersicht vom 9. März 2015: www.ttip-desinformation.foodwatch.de

Pressekontakt:
Martin Rücker
E-Mail: presse@foodwatch.de
Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 – 2 90




„TTIP: Die Freihandelslüge“: Lesungen und Podiumsdiskussionen mit Autor Thilo Bode in Leipzig, Köln, München und Berlin sowie interaktive Online-Live-Diskussion

Berlin, 11. März 2015. Die Debatte über TTIP spitzt sich zu. Gerade erst hatte die Verbraucherorganisation foodwatch eine repräsentative Umfrage veröffentlicht, nach der nur noch 39 Prozent der Bürger das geplante Freihandelsabkommen zwischen EU und USA für eine gute Sache halten, da kündigte Bundeskanzlerin Angela Merkel an: Sie will TTIP in jedem Falle durchsetzen – und zwar noch bis Ende 2015. Das Buch zur Debatte ist seit dem vergangenen Montag im Handel: „Die Freihandelslüge: Warum TTIP nur den Konzernen nützt – und uns allen schadet“ (DVA, 272 Seiten, 14,99 Euro). Darin beschreibt foodwatch-Gründer Thilo Bode verständlich, um was es bei TTIP wirklich geht, warum das Abkommen demokratische Prozesse aushöhlt und wie sehr es die Verbraucher ganz konkret betrifft. Er klärt über die sensiblen Punkte auf, über die die Befürworter nicht offen sprechen.

Bei mehreren Lesungen und Podiumsdiskussionen im März stellt Thilo Bode Buch und Thesen vor. Alle Termine:

Samstag, 14. März, 11 Uhr, Leipzig
– Lesart: live von der Deutschlandradio-Bühne auf der Leipziger Buchmesse (Messe-Allee 1, 04356 Leipzig, Stand 12 in der Glashalle). Diskussion mit der Verlegerin Susanne Schüssler (Verlag Klaus Wagenbach), moderiert von Maike Albath
– Eintritt: Messeeintritt (Online-Tickets unter www.leipziger-buchmesse.de)
– Link zur Veranstaltung: bit.ly/1Bnx20E
– Die Diskussion wird live ins Programm von Deutschlandradio Kultur übertragen

Mittwoch, 18. März, 18 Uhr, Köln
– Gespräch im Rahmen der lit.COLOGNE (MS RheinEnergie/Literaturschiff, Frankenwerft KD-Anleger, Innenstadt, 50667 Köln), moderiert von Joachim Frank
– Eintritt: 15,50-23 Euro im Vorverkauf, 17-25 Euro an der Abendkasse (Tickets vor Ort oder online über bit.ly/1FGdm7O)
– Link zur Veranstaltung: bit.ly/1ExKTnt

Donnerstag, 19. März, 20 Uhr, München
– Literaturhaus München (Salvatorplatz 1, 80333 München). Diskussion mit Nikolaus Piper (Süddeutsche Zeitung), moderiert von Ursula Heller (Bayerischer Rundfunk)
– Eintritt: 9 Euro, ermäßigt 7 Euro. Tickets vor Ort oder online über bit.ly/1ExL7Lk
– Link zur Veranstaltung: bit.ly/1vFfhJF

Donnerstag, 26. März, 19.30 Uhr, Berlin
– Stadtbibliothek Berlin-Mitte (Philipp-Schaeffer-Bibliothek, Brunnenstr. 181, 10119 Berlin).
– Vortrag und Publikumsgespräch.
– Eintritt: frei.
– Link zum Veranstaltungsort: bit.ly/1HvyWgs

Freitag, 27. März, 18.30 Uhr, Online-Livestream
– Interaktive Live-Internetdiskussion, moderiert von Sebastian Matthes (Huffington Post).
– Livestream, Vorab-Registrierung und Fragen stellen unter: www.dva.de/online-talk-bode

Link:
Mehr Informationen zum Buch „Die Freihandelslüge“ unter bit.ly/1zeO3op

Redaktionelle Hinweise:
O-Töne von Thilo Bode, Bildmaterial, Buchcover etc. zum Download: www.ttip-downloads.foodwatch.de

Pressekontakt:
Martin Rücker,
E-Mail: presse@foodwatch.de,
Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 – 2 90




foodwatch kritisiert Desinformationskampagne der TTIP-Befürworter – Falschinformationen von Merkel über Wirtschaftsweise bis zum BDI – Neues Buch von foodwatch-Gründer Thilo Bode „Die Freihandelslüge“ vorgestellt

Berlin, 9. März 2015. Die Verbraucherorganisation foodwatch hat den TTIP-Befürwortern eine Fehl- und Desinformationskampagne vorgeworfen. Von der Bundeskanzlerin bis zur Europäischen Kommission, von den Wirtschaftsweisen bis zum BDI, von der US-Botschaft bis zur Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft werde falsch oder irreführend über das geplante Freihandelsabkommen zwischen EU und USA informiert. Das kritisiert foodwatch-Geschäftsführer Thilo Bode in seinem neuen Buch „Die Freihandelslüge: Warum TTIP nur den Konzernen nützt – und uns allen schadet“ (DVA), das er heute in Berlin der Öffentlichkeit vorstellte und das vom heutigen Montag an im Handel erhältlich ist.

„Eine so breit angelegte Desinformationskampagne wie bei TTIP habe ich noch nie erlebt. Das Muster ist stets dasselbe: Die Chancen des Abkommens werden aufgebauscht, die Risiken geleugnet oder verschwiegen“, kritisierte Thilo Bode.

In seinem Buch erklärt der foodwatch-Gründer verständlich, um was es bei TTIP wirklich geht, warum das Abkommen demokratische Prozesse aushöhlt und wie sehr es die Verbraucher ganz konkret betrifft. Er klärt über die sensiblen Punkte auf, über die die Befürworter nicht offen sprechen: Kommt TTIP, würde es als völkerrechtlicher Vertrag über einzelnen Gesetzen stehen. Wenn EU und USA mit TTIP gesetzliche Standards gegenseitig anerkennen, könnten diese nicht mehr einseitig geändert werden. So hätte die wechselseitige Anerkennung etwa von Tierhaltungsbedingungen oder von Vorgaben für die Lebensmittelkennzeichnung zur Folge, dass die EU nicht mehr einfach ohne Zustimmung des Handelspartners USA bessere Standards in der Tierhaltung und mehr Transparenz über Produkteigenschaften beschließen könnte. Das Buch „Die Freihandelslüge“ zeigt, wie TTIP damit vor allem zu einem Programm zu werden droht, mit dem sich Konzerne in Zukunft unliebsamer Regulierungsvorhaben entledigen können.

„Ich bin ein großer Verfechter des fairen Freihandels – genau deshalb bin ich gegen TTIP“, stellte Bode klar. „Bei diesem Abkommen geht es nicht um Freihandel, sondern um Freibeuterei. Das Recht der Konzerne auf ungestörtes Beutemachen würde ins Völkerrecht geschrieben, und die Gesetzgeber würden sich in Teilen selbst abschaffen: Regulierungsvorhaben könnten nur noch dann durchgesetzt werden, wenn der Handelspartner USA zustimmt. TTIP muss gestoppt werden.“

Bei Verhandlungen über einen so weitreichenden, völkerrechtlichen Vertrag sei es wichtig, eine offene und aufrichtige, öffentliche Debatte zu führen. Genau diese finde aber nicht statt, kritisierte Bode. In einem ausführlichen Hintergrunddokument (www.ttip-desinformation.foodwatch.de) hat foodwatch anhand von dutzenden Zitaten belegt, wie falsch und irreführend über TTIP informiert wird. Nur einige der Beispiele:

– Der Einfluss von TTIP auf die Gesetzgebung wird geleugnet: „Der Spielraum für künftige Regulierungsvorhaben muss natürlich erhalten bleiben“, sagt zum Beispiel Bundeskanzlerin Angela Merkel – dabei stellt ihr eigenes Kanzleramt wahrheitsgemäß klar, „dass der Regelungsspielraum der EU und der EU-Mitgliedstaaten durch konkrete Vereinbarungen über eine enge transatlantische Regulierungszusammenarbeit, etwa im Rahmen einer gegenseitigen Anerkennung von Standards, in Teilen eingeschränkt werden kann“.
– Hypothetische wirtschaftliche Potenziale werden zu Fakten erhöht: Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) hat in diesem Februar eine Broschüre mit „12 Fakten“ zu TTIP herausgegeben – mindestens 5 davon müssen jedoch korrigiert werden. Als „Fakten“ präsentiert die Arbeitgeber-Lobby zum Beispiel „Hunderttausende neue Arbeitsplätze“ und „119 Milliarden Euro Gewinne durch TTIP“ – tatsächlich handelt es sich dabei nicht um Fakten, sondern um Schätzungen auf Basis völlig spekulativer Annahmen über die Ausgestaltung von TTIP. Dass dieselben Studien bei anderen Annahmen zu viel niedrigeren Prognosen kommen, verschweigt die INSM.
– Wirtschaftliche Prognosen werden größer dargestellt: „Die Schätzungen über zusätzliche Arbeitsplätze in der EU reichen von 400.000 bis 1,3 Millionen“, schreibt die CDU. Die Schätzungen selbst in den Studien, aus denen die von der CDU zitierten Zahlen stammen, beginnen tatsächlich bei nur rund 12.000 Jobs.
– Aus langfristig eintretenden Niveaueffekten wird jährliches Wachstum gemacht: Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) verspricht „rund 100 Mrd. Euro Wirtschaftswachstum pro Jahr“ in der EU – tatsächlich gehen Studien lediglich davon aus, dass das Bruttoinlandsprodukt der EU langfristig (im Jahr 2027) um diesen Betrag höher liegen könnte als ohne BIP – ein jährliches Zusatzwachstum wird gerade nicht vorhergesagt und erst recht nicht in dieser Größenordnung.
– Einschränkungen werden unter den Tisch fallen gelassen:
Selbst die „Wirtschaftsweisen“ im Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung behaupten in ihrem Jahresgutachten 2014/2015, ein umfassendes TTIP „führt“ zu „weltweiten Beschäftigungszuwächsen: In Deutschland lägen sie bei 110.000 Personen.“ Die Ökonomen erwähnen nicht, dass diese Zahl in der Original-Studie als Obergrenze („bis zu“) und nur errechnet wurde für ein „sehr optimistisches Szenario, welches erhebliche Unsicherheiten involviert“.
– Verlierer werden nicht erwähnt oder zu Gewinnern gemacht: Ein Vertreter der Europäischen Kommission bezeichnet TTIP als „große Goldgrube“ für Entwicklungsländer. Tatsächlich legt die Studienlage nahe, dass gerade Entwicklungsländer mit wirtschaftlichen Verlusten zu rechnen hätten.

Thilo Bode: Die Freihandelslüge. Warum TTIP nur den Konzernen nützt – und uns allen schadet. DVA 2015, 272 Seiten, 14,99 Euro. Seit heute (9. März) im Buchhandel. Das Honorar von Thilo Bode fließt ausschließlich direkt in die Arbeit von foodwatch.

Link: Mehr Informationen zum Buch „Die Freihandelslüge“ unter bit.ly/1zeO3op

Redaktionelle Hinweise:
• O-Töne von Thilo Bode, Bildmaterial, Buchcover etc. zum Download: www.ttip-downloads.foodwatch.de
• Hintergrundpapier zur Desinformationskampagne mit allen Quellen: www.ttip-desinformation.foodwatch.de
• Fragen & Antworten zu TTIP: www.ttip-faq.foodwatch.de

Pressekontakt:
foodwatch e.V.
Martin Rücker
E-Mail: presse@foodwatch.de

Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 – 2 90




Tricks und Täuschungen bei TTIP: foodwatch entlarvt Fehl- und Desinformationskampagne der Abkommen-Befürworter – Pressevorstellung des Buchs „Die Freihandelslüge“ von foodwatch-Chef Thilo Bode

Berlin/München, 26. Februar 2015
Einladung zur Pressekonferenz

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Diskussion über das geplante Freihandelsabkommen TTIP wird nicht offen und aufrichtig geführt. Befürworter des Abkommens bauschen die wirtschaftlichen Chancen auf, machen aus vagen Hoffnungen vermeintliche Fakten und ignorieren die Risiken.

Ein entlarvender Blick hinter die Pro-TTIP-Kampagne ist Thema der foodwatch-Pressekonferenz – und er ist Thema des neuen Buchs „Die Freihandelslüge: Warum TTIP nur den Konzernen nützt – und uns allen schadet“. Darin dokumentiert foodwatch-Chef Thilo Bode, wie irreführend und falsch TTIP-Befürworter die Öffentlichkeit informieren, ob über Studienergebnisse, den Einfluss von Parlamenten auf das Abkommen oder über die Folgen von TTIP für die künftige Gesetzgebung in Deutschland und Europa. Thilo Bode erklärt, warum Chlorhühnchen nicht das Problem sind und worin die eigentlichen Risiken des Freihandelsabkommens liegen.

Das Buch ist ab dem 9. März im Handel erhältlich und wird Ihnen im Rahmen der Pressekonferenz vorgestellt. foodwatch und die Deutsche Verlags-Anstalt laden Sie herzlich ein:

Termin: Montag, den 9. März 2015, 11.00 Uhr

Ort: Tagungszentrum im Haus der Bundespressekonferenz, Schiffbauerdamm 40 / Ecke Reinhardtstraße 55, 10117 Berlin

mit: foodwatch-Geschäftsführer Thilo Bode

Für eine Rückmeldung, ob wir mit Ihrem Kommen rechnen dürfen, wären wir Ihnen sehr dankbar – formlos telefonisch unter (0 30) 24 04 76 – 290, per Mail an presse@foodwatch.de oder mit dem beiliegenden Antwortbogen per Fax.

Wenn Sie an einem Vorab-Rezensionsexemplar des Buchs interessiert sind, wenden Sie sich bitte an sonja.grau@randomhouse.de. Weitergehende Informationen zum Buch finden Sie hier.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Rücker
Leiter Pressearbeit foodwatch

Markus Desaga
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit DVA

Einladung und Antwortbogen als pdf: bit.ly/1Dt1uWH

Pressekontakt:
foodwatch e.V.
Martin Rücker
E-Mail: presse@foodwatch.de
Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 – 2 90