Gutachten zu CETA: “vorläufige“ Anwendung des Handelsvertrages kann zum Dauerzustand werden

Pressemitteilung

– Die EU will CETA “vorläufig“ in Kraft setzen; das entwertet die Ratifikationen durch die nationalen Parlamente
– Bündnis aus BUND, Campact, Greenpeace, foodwatch und Mehr Demokratie startet E-Mail-Petition an Wirtschaftsminister Gabriel, der “vorläufigen“ Anwendung von CETA nicht zuzustimmen
– ZDF-Kabarettist Max Uthoff (“Die Anstalt“) nimmt in Online-Sketch die “vorläufige“ Anwendung aufs Korn

Berlin, 22. August 2016. Wenn das Freihandelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada wie geplant “vorläufig“ angewendet wird, kann daraus ein Dauerzustand werden. Der Grund: Selbst wenn ein nationales Parlament den CETA-Vertrag nicht ratifiziert, könnte das Abkommen trotzdem weiter angewendet werden. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten des Völkerrechtlers Prof. Wolfgang Weiß von der Universität Speyer. “Die ‚vorläufige‘ Anwendung des CETA-Vertrags macht die nationalen Ratifikationen zum sinnentleerten Geschehen“, kritisierte Weiß. Die EU-Kommission plant, das Freihandelsabkommen CETA als Ganzes “vorläufig“ in Kraft zu setzen, noch bevor eines der nationalen Parlamente der EU darüber abgestimmt hat.

Um die “vorläufige“ Anwendung des CETA-Vertrages zu stoppen, starten die Organisationen BUND, Campact, Greenpeace, foodwatch und Mehr Demokratie eine gemeinsame E-Mail-Petition an Sigmar Gabriel. Darin rufen sie den Wirtschaftsminister dazu auf, einem entsprechenden Beschluss im EU-Ministerrat nicht zuzustimmen. “Sonst werden Parlamente zu nachgeordneten Notariatsstuben degradiert“, kritisierte Roman Huber, geschäftsführender Bundesvorstand von Mehr Demokratie. “Das geplante Vorgehen der EU-Kommission ist verfassungsrechtlich mit guten Chancen angreifbar.“

CETA greift als Freihandelsabkommen einer neuen Generation massiv in das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger ein. Dabei ist das europäisch-kanadische Abkommen keineswegs harmloser als TTIP, der noch nicht fertig verhandelte Vertrag zwischen EU und USA. Beide hätten erhebliche Auswirkungen auf europäische Standards zum Schutz von Umwelt und Verbrauchern.

Das Vorsorgeprinzip – ein Kernprinzip des Gesundheitsschutzes der EU – ist mit CETA gefährdet. Auf den rund 1.600 Seiten des Vertrages werde es nicht ein einziges Mal erwähnt, kritisierte Matthias Flieder, Handels-Experte von Greenpeace: “Bisher ermöglicht es das Vorsorgeprinzip, Gentechnik, Pestizide und Chemikalien zu verbieten, solange Risiken für die Gesundheit nicht klar ausgeschlossen sind. Das wäre mit CETA kaum mehr möglich.“ Hubert Weiger, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), ergänzte: “Die EU-Kommission hat es versäumt, in CETA das Vorsorgeprinzip zu verankern. Standards zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt stehen bereits jetzt unter Beschuss, wie wir am Beispiel hormonell wirksamer Schadstoffe erleben. Kommt CETA, so würde das Vorsorgeprinzip vollständig ausgehebelt werden – ein Super-GAU für Verbraucher und Umwelt.“

Im CETA-Vertrag werden zudem Ausschüsse gebildet, deren Befugnisse demokratisch nicht legitimiert sind und die in die Regelungshoheit von Bundestag und Bundesrat eingreifen. Selbst wenn nur Teile von CETA “vorläufig“ angewendet werden, bekommen die Bürgerinnen und Bürger die Konsequenzen zu spüren, noch bevor ihre Repräsentanten, die Parlamentarier, darüber abgestimmt haben. “Das höhlt unsere Demokratie aus“, sagte Maritta Strasser, verantwortliche Campaignerin bei Campact. “Es ist deshalb wichtig, dass so viele Bürgerinnen und Bürger wie möglich unsere Petition an Minister Gabriel unterschreiben.“

Dass die “vorläufige“ Anwendung geradezu absurde Züge annehmen könnte, zeigt ein Video der ZDF-Macher von “Die Anstalt“. In einem eigens für das Bündnis produzierten Sketch nimmt Max Uthoff als “CETA-Lobbyist“ das Freihandelsabkommen aufs Korn. “Wir freuen uns sehr über diese bitterböse Satire, die CETA auf die Spitze treibt“, so foodwatch-Geschäftsführer Thilo Bode. “Leider ist das geplante Abkommen mit Kanada alles andere als ein Spaß. Wenn die ‚vorläufige‘ Anwendung erst einmal vom EU-Ministerrat abgesegnet wurde, kann aus ‚vorläufig‘ schnell ‚endgültig‘ werden.“

Links und weiterführende Informationen:

– Gutachten zur “vorläufigen“ Anwendung: tinyurl.com/jcebd8u
– E-Mail-Aktion an Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel: www.ceta-aktion.foodwatch.de
– Video “Max Uthoff als CETA-Lobbyist“: youtu.be/Gv85Qj3anfI

Pressekontakte:

BUND, Annika Natus, presse@bund.net
030 / 2 75 86 464

Campact, Svenja Koch, presse@campact.de
04231 / 95 75 90

foodwatch, Sylvie Ahrens, presse@foodwatch.de
030 / 24 04 76 290, 0174 / 375 16 89

Greenpeace, Constanze Klinghammer, constanze.klinghammer@greenpeace.de
0175 / 3454 113

Mehr Demokratie, Anne Dänner, presse@mehr-demokratie.de
0178 / 816 3017, 030 / 420 823 70




TTIP und CETA: Bundestagswissenschaftler zweifeln an EU-rechtlicher Zulässigkeit von Schiedsverfahren für Investoren – foodwatch veröffentlicht Parlamentsgutachten

Pressemitteilung – Thema: Freihandelsabkommen

Berlin, 22. Februar 2016. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat erhebliche Zweifel an der europarechtlichen Zulässigkeit von Schiedsverfahren für Investoren, wie sie mit den geplanten Freihandelsabkommen eingeführt werden sollen. In dem Gutachten der Parlamentswissenschaftler, das der Verbraucherorganisation foodwatch vorliegt, ist von „vielen und teils offenen Rechtsfragen“ die Rede. Demnach könnten Schiedsverfahren insbesondere die „Autonomie der Unionsrechtsordnung“ und die Befugnisse des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) untergraben, in dessen alleiniger Zuständigkeit die „letztverbindliche Auslegung des Unionsrechts“ liegt. Sowohl das europäisch-kanadische Handelsabkommen CETA, das kurz vor der Verabschiedung steht, als auch der geplante TTIP-Vertrag zwischen EU und USA sehen die Einführung einer Sonderjustiz vor, mit deren Hilfe Investoren Schadenersatzansprüche gegen Staaten geltend machen können.

„Die geplanten Abkommen würden eine inakzeptable Paralleljustiz für Unternehmen einführen. Das ist einer von zahlreichen Gründen, zunächst CETA und schließlich TTIP zu stoppen“, erklärte Lena Blanken, Volkswirtin bei foodwatch. „Schiedsgerichte ebenso wie der neuerdings diskutierte Investitionsgerichtshof würden Investoren gefährliche Sonderrechte einräumen: Sie könnten Staaten auch dann auf Milliardensummen verklagen, wenn sie vor den ordentlichen Gerichten keine Chance auf Schadenersatz hätten. Durch solche Klagerechte werden Staaten erpressbar gemacht.“

Das 36 Seiten umfassende Gutachten (Ausarbeitung PE 6-3000-25/15), das allen Bundestagsabgeordneten zur Verfügung steht, stammt vom 24. März 2015. Der Wissenschaftliche Dienst vergleicht darin die europarechtlich vorgegebene Rolle des EuGH mit den Plänen zur Einführung von Investor-Staat-Schiedsverfahren (ISDS-Investor-State-Dispute-Settlement) im fertig ausgehandelten CETA-Vertragsentwurf. Auch das geplante TTIP-Abkommen sieht die Einführung einer Sonderjustiz für Investoren vor. Anstelle von privaten Schiedsgerichten wollen die Europäische Kommission und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hier einen internationalen Investitionsgerichtshof installieren. Die von den Parlamentswissenschaftlern vorgetragenen Bedenken beziehen sich explizit auf CETA, die Argumentation ist jedoch gültig für beide Modelle.

Der Studie zufolge „könne die Einräumung eines alternativen Rechtswegs in Form des ISDS dazu führen, dass bestimmte Fragen des EU-Rechts eben dort und nicht mehr durch mitgliedstaatliche Gerichte behandelt würden, so dass auch diesbezüglich Vorlagen an den EuGH ausgeschlossen wären.“ Die Gutachter zeichnen beispielsweise die Gefahr, dass Investoren mit ihren Klagen vor Schiedsgerichten die Autonomie der EU-Gerichtsbarkeit bei der Prüfung von EU-Beihilfen für Unternehmen unterlaufen könnten: Es sei „unklar […], wie der EuGH die möglichen tatsächlichen Auswirkungen von Schiedsgerichtsentscheidungen auf das Unionsrecht und auf die Zuständigkeiten des EU-Gerichtshofs beurteilen würde. Problematisch könnten derartige Auswirkungen insbesondere dann sein, wenn Entschädigungen, die Investoren in Verfahren gegen die EU zugesprochen werden, in Widerspruch zu unionsrechtlichen (Rück-)Zahlungspflichten treten würden, etwa im EU-Beihilferecht bei Rückforderung von unionsrechtswidrig gewährten staatlichen Beihilfen.“

Der Wissenschaftliche Dienst empfiehlt deutlich, die offenen Rechtsfragen dem EuGH zur Begutachtung vorzulegen. Ob dies erfolgt ist, ist foodwatch nicht bekannt.

Redaktionelle Hinweise:

Gutachten PE 6-3000-25/15 des Wissenschaftlichen Dienstes, von foodwatch veröffentlicht: tinyurl.com/hysek4y

Pressekontakt:

foodwatch e.V.
Martin Rücker
E-Mail: presse@foodwatch.de
Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 – 2 90