CETA: Wirtschaftsinitiative warnt vor einseitigem Handelsvorteil für kanadische Unternehmen

Pressemitteilung

Berlin, 17. Oktober 2016: Morgen entscheidet der Rat für Auswärtige Angelegenheiten über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung von CETA. Die Wirtschaftsinitiative „Kleine und Mittelständische Unternehmen (KMU) gegen TTIP“ fordert, das Freihandelsabkommen zwischen EU und Kanada zu stoppen. Wichtiger Grund: CETA ist eine Gefahr für das erfolgreiche europäische Verfahren zur Zulassung und Zertifizierung von Produkten. Kanadische Unternehmen könnten wegen einfacherer Produktzulassungen im europäischen Markt einseitig bevorteilt werden.

„CETA würde den europäischen Markt einseitig für Kanada öffnen, während der kanadische Markt für viele Europäer verschlossen bleibt“, warnt Guido Körber, Geschäftsführer von Code Mercenaries und Beirat der Initiative „KMU gegen TTIP“. „Um ein Produkt auf den Markt zu bringen, reicht in Europa meistens ein einfaches CE-Kennzeichen. Dieses vergibt der Hersteller selber: Er garantiert damit, die geltenden Standards beachtet zu haben“, erklärt Körber weiter. In Europa müssen nur Produkte mit erhöhten Sicherheitsanforderungen, etwa Medizinprodukte, von dritter Stelle zertifiziert werden. Bei einer Computertastatur zum Beispiel ist das nicht nötig. In Kanada müssen demgegenüber alle Elektronikprodukte ein entsprechendes Zertifikat aufweisen. „Ohne Prüfsiegel darf ein Produkt nicht auf den kanadischen Markt, daran ändert auch CETA nichts. Umgekehrt sollen durch das Freihandelsabkommen allerdings in Kanada zertifizierte Produkt automatisch als CEKonform gelten“, so Körber. „CETA wird damit zur Einbahnstraße für kanadische Unternehmen.“

Darüber hinaus kann das Freihandelsabkommen das gesamte europäische Normierungssystem untergraben. In Europa gilt: Ein Sachverhalt, eine Norm. Die Normen sind mit den internationalen Standards ISO, IEC und ITU harmonisiert. In Kanada sind verschiedene akkreditierte Labors für die Zertifizierung zuständig – mit teilweise voneinander abweichenden Standards. Werden europäische und kanadische Standards gegenseitig anerkannt, ohne sie zuvor zu vereinheitlichen, importiert Europa die kanadische Normenvielfalt. „Das wäre ein Rückschritt in die Zeit vor dem Binnenmarkt, als in Europa über 1,4 Millionen Standards existierten“, befürchtet Körber. „Heute gibt es in Europa nur noch 160.000 Standards.“

Hintergrund: Unterschiedliche Anforderungen für die Zulassung von Produkten sind für Hersteller mit gravierendem Aufwand verbunden: Eine Zertifizierung für den amerikanischen bzw. kanadischen Markt ist nicht nur teuer. Unter Umständen müssen sogar verschiedene Produktlinien hergestellt werden. Deswegen wurde den mittelständischen Unternehmen in Aussicht gestellt, mit CETA und TTIP würden Doppelzertifizierungen wegfallen. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) hat jedoch bereits eingestanden, dass eine Anpassung der Standards durch TTIP „vor den nächsten zehn bis 20 Jahren nicht zu erwarten“ sei. 1 „TTIP und CETA stehen bei der Harmonisierung von Produktanforderungen vor den gleichen Problemen – und in beiden Fällen sind sie nicht gelöst“, urteilt Körber.

Die Wirtschaftsinitiative „Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gegen TTIP“ wurde im Herbst 2015 von fünf Unternehmen aus unterschiedlichen Bundesländern gegründet, schnell schlossen sich
mehr als 2.500 Unternehmen dem Aufruf an. Die Arbeitsgemeinschaft möchte zu einer differenzierten Diskussion um CETA, TTIP und TiSA beitragen und kritischen Stimmen aus den Reihen der Wirtschaft Gehör verschaffen.

In der Reihe TTIP in der Diskussion ist bisher erschienen:
– TTIP und Maschinenbau/Elektronikindustrie (www.kmu-gegenttip.
de/content/download/1616/40948/file/160204_Pressemitteilung_KMU_gegen_TTIP_Fa
ctsheet%20Maschinenbau.pdf)
– TTIP und Handwerk (www.kmu-gegenttip.
de/content/download/1629/40989/file/160608_Faktenblatt_TTIP_in_der_Diskussion_H
andwerk.pdf)
– TTIP und Gesundheitswesen/Pharma (www.kmu-gegenttip.
de/content/download/1633/41001/file/160713_TTIP_in_der_Diskussion_PharmaGesun
dheitswesen.pdf)
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.kmu-gegen-ttip.de.

Kontakt:
Arbeitsgemeinschaft „KMU gegen TTIP DE“ // info@kmu-gegen-ttip.de
facebook.com/KMUgegenTTIP // twitter.com/KMUgegenTTIP_DE

Pressekontakt:
Kai Weller, Agentur Ahnen&Enkel
Mail: weller@ahnenenkel.com
Mobil: 0176 24569084

1 Vgl.: www.tagesspiegel.de/wirtschaft/freihandelsabkommen-letzte-verhandlungsrunde-doch-keine-einigkeitueber-ttip/13884526.html




CETA: Bundesverfassungsgericht verhandelt über Eil-Anträge gegen vorläufige Anwendung

Terminhinweis

Berlin, 10. Oktober 2016. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am kommenden Mittwoch über mehrere Eil-Anträge, die sich gegen eine vorläufige Anwendung des geplanten europäisch-kanadischen Handelsabkommens CETA richten. Am Donnerstag (13. Oktober) will der Zweite Senat unter Vorsitz von Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle bereits seine Entscheidung verkünden.

Gegenstand einer gemeinsamen Anhörung am Mittwoch werden die Eil-Anträge aus vier Verfassungsbeschwerden sowie einer Organklage der Bundestagsfraktion Die Linke sein. So haben die Organisationen Campact, foodwatch und Mehr Demokratie eine einstweilige Anordnung gegen die so genannte vorläufige Anwendung von CETA beantragt (AZ: 2 BvR 1823/16). Durch die vorläufige Anwendung würde das Abkommen bereits lange vor einer Abstimmung im Deutschen Bundestag Gültigkeit erlangen. Der EU-Ministerrat soll am 18. Oktober sowohl über die Annahme von CETA als auch über dessen vorläufige Anwendung abstimmen. Gibt das Bundesverfassungsgericht dem Eil-Antrag statt, würde es den deutschen Vertreter im Ministerrat dazu auffordern, gegen die vorläufige Anwendung zu stimmen. Die Beschwerdeführer sehen in dem Handelsabkommen eine Gefahr für die Demokratie, da Wirtschaftsinteressen etwa durch Sonderklagerechte höher bewertet werden und Standards gefährden können.

Kern der Verfassungsbeschwerde ist eine Überprüfung, ob der CETA-Vertrag im Einklang mit dem deutschen Grundgesetz steht. Diese Frage wird in dieser Woche aller Voraussicht nach noch nicht vom Bundesverfassungsgericht behandelt, sondern wäre Gegenstand eines späteren Hauptsacheverfahrens.

Die wichtigsten Fragen rund um die Anhörung und die Verfassungsbeschwerde beantworten Mehr Demokratie, foodwatch und Campact in einem Hintergrundpapier, das im Internet zum Download bereit steht.

Link:

– Fragen und Antworten zur Verhandlung und Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts gegen CETA: tinyurl.com/faq-ceta-bverfg
– Kommentar zur Folgenabwägung der Bundesregierung: tinyurl.com/ceta-folgenabschaetzung

Termine:

– Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht am Mittwoch, 12. Oktober 2016, 10 Uhr
– Urteilsverkündung (geplant): Donnerstag, 13. Oktober 2016, 10 Uhr

Pressekontakte:
Campact: Svenja Koch, koch@campact.de, 0 42 31 / 95 75 90
Vor Ort in Karlsruhe: Jörg Haas, haas@campact.de, 01 52 / 22 88 87 99
Mehr Demokratie: Anne Dänner, presse@mehr-demokratie.de, 0 30 / 42 08 23 70
Vor Ort in Karlsruhe (Mittwoch): Anne Dänner 01 78 / 8 16 30 17
Vor Ort in Karlsruhe (Donnerstag): Nicola Quarz, 01 57 / 72 38 93 52
foodwatch: Martin Rücker, presse@foodwatch.de, 0 30 / 24 04 76 – 2 90
Vor Ort in Karlsruhe: Martin Rücker, 01 74 / 3 75 16 89