Rechtsgutachten: „Nein“ eines einzigen EU-Mitgliedsstaates könnte CETA stoppen

Pressemitteilung – Freihandelsabkommen:

– Qualifizierte Mehrheit genügt nicht: Mitgliedstaaten müssen einstimmig über Unterzeichnung und vorläufige Anwendung von CETA entscheiden
– EU kann den Abschluss von CETA nicht einfach an sich ziehen: Wenn CETA nachträglich als reines EU-Abkommen definiert wird, muss nachverhandelt werden

Berlin, 07. Oktober 2016. Die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Handelsabkommens zwischen der EU und Kanada (CETA) muss von allen EU-Mitgliedstaaten einstimmig beschlossen werden – eine qualifizierte Mehrheit reicht nicht aus. Zu diesem Ergebnis kommt ein von Mehr Demokratie, Greenpeace, Foodwatch und Campact in Auftrag gegebenes Gutachten des Staats- und Völkerrechtlers Prof. Bernhard Kempen (Universität Köln). Demnach würde, anders als kürzlich von der österreichischen Regierung vertreten, das „Nein“ eines Mitgliedstaates genügen, um zu verhindern, dass CETA vorläufig angewendet beziehungsweise unterzeichnet werden kann.

„Nach unserer Rechtsauffassung kann sich keine Regierung damit herausreden, dass ihre Ablehnung von CETA ohnehin kein Gewicht hätte“, sagt Roman Huber, geschäftsführender Bundesvorstand des Vereins Mehr Demokratie, der das Gutachten initiiert hatte. Gutachter Bernhard Kempen erläutert: „Den aktuellen Vorschlag der Kommission, CETA als ein gemischtes Abkommen zu unterzeichnen und vollständig vorläufig anzuwenden, kann der Rat nur einstimmig annehmen. Daran ändert sich auch nichts, wenn die Kommission vorschlägt, bestimmte Teile von CETA aus der vorläufigen Anwendung herauszunehmen.“

Die Frage, ob das „Nein“ eines Landes CETA als Ganzes verhindern kann, ist derzeit vor allem mit Blick auf die Niederlande interessant: Dort organisiert ein zivilgesellschaftliches Bündnis ein Referendum, in dem die Bevölkerung über die Ratifikation von CETA durch die Niederlande abstimmen könnte.

In Deutschland könnte unter anderem das Bundesverfassungsgericht die Regierung dazu auffordern, „Nein“ zur vorläufigen Anwendung und zu bestimmten Inhalten von CETA zu sagen. In der kommenden Woche (12./13. Oktober) wird in Karlsruhe darüber verhandelt, ob und wieweit die vorläufige Anwendung von CETA mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Nach dieser Entscheidung über den einstweiligen Rechtsschutz wird sich das Verfassungsgericht aller Wahrscheinlichkeit nach im Hauptsacheverfahren noch stärker inhaltlich mit CETA befassen.

In Bayern, Schleswig-Holstein und NRW laufen Volksinitiativen und Volksbegehren mit dem Ziel, diese Bundesländer im Bundesrat zur Ablehnung von CETA zu bewegen. Stimmt der Bundesrat nicht zu, kann das gesamte Abkommen nicht in Kraft treten.

Momentan behandelt die EU-Kommission CETA als gemischtes Abkommen. Sie bezieht die Mitgliedstaaten aus politischen Erwägungen heraus ein, obwohl sie nach eigenen Aussagen juristisch anderer Auffassung ist und CETA für ein reines EU-Abkommen hält.

„Die Kommission behält sich in einem Zustand rechtlicher Unsicherheit vor, den Ratifikationsprozess, der derzeit auf die Mitwirkung aller EU-Mitgliedstaaten angelegt ist, so abzuändern, dass die alleinige Entscheidung des Rates ausreicht“, erläutert Bernhard Kempen. Er kommt zum Ergebnis, dass der Ratifikationsprozess gestoppt werden muss, sobald die Kommission CETA doch als reines EU-Abkommen behandeln will. Dies könnte sich nach der Überprüfung des Europäischen Gerichtshofes zum EU-Singapur-Abkommen ergeben. „Auf Vorschlag der Kommission müsste der Rat die bereits gefassten Ratsbeschlüsse zu CETA aufheben und der Kommission ein Mandat zu Nachverhandlungen erteilen“, so Kempen.

Quellen:

– Rechtsgutachten über die Mehrheitserfordernisse im Rat der Europäischen Union bei der Abstimmung über CETA: tinyurl.com/jfua8ub

Pressekontakt:

foodwatch e.V.
Martin Rücker
E-Mail: presse@foodwatch.de
Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 – 2 90




Verfassungsbeschwerde „Nein zu CETA“: Aktionsbündnis aus Campact, foodwatch und Mehr Demokratie startet Bürgerklage gegen Freihandelsabkommen zwischen EU und Kanada

Pressemitteilung

– Die Organisationen Campact, foodwatch und Mehr Demokratie bereiten eine Bürger-Verfassungsbeschwerde gegen CETA vor.
– Die von der EU geplante „vorläufige Anwendung“ des Freihandelsabkommens und die Vertragsinhalte sind nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
– Unter www.ceta-verfassungsbeschwerde.de können sich Bürgerinnen und Bürger der Beschwerde anschließen.

Berlin, 30. Mai 2016. Ein Aktionsbündnis aus Campact, foodwatch und Mehr Demokratie initiiert eine Bürger-Verfassungsbeschwerde gegen CETA. Das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada höhle die demokratischen Rechte der Bürgerinnen und Bürger aus. Dennoch solle nach Plänen der Europäischen Union das Abkommen bereits „vorläufig“ in Kraft treten – ohne dass der Bundestag und die Parlamente in anderen EU-Staaten darüber abgestimmt haben, kritisierten die drei Nichtregierungsorganisationen heute auf einer gemeinsamen Pressekonferenz in Berlin. Mit der Klage soll geprüft werden, ob der CETA-Vertrag, der als Blaupause für das TTIP-Abkommen mit den USA gilt, sowie seine „vorläufige Anwendung“ mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Unter www.ceta-verfassungsbeschwerde.de kann sich ab sofort jeder der Bürgerklage „Nein zu CETA“ anschließen.

„Sonderklagerechte für Investoren, demokratisch nicht legitimierte Expertengremien, eine fehlende Beteiligung des Deutschen Bundestages: CETA ist nicht nur demokratiepolitisch gefährlich, sondern auch verfassungsrechtlich bedenklich. Die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts lässt nur den Schluss zu, dass völkerrechtliche Verträge eines solchen Inhalts nicht mit dem Grundgesetz übereinstimmen“, sagte Prof. Bernhard Kempen, Direktor des Instituts für Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht an der Universität Köln, der das Aktionsbündnis als Prozessbevollmächtigter vertritt. „Die Verfassungsbeschwerde richtet sich nicht nur gegen ein deutsches Zustimmungsgesetz zu CETA, sondern auch schon gegen die Zustimmung Deutschlands zur sogenannten ‚vorläufigen Anwendung‘ des Handelsvertrages.“

Die Europäische Union plant, dass der EU-Ministerrat noch dieses Jahr über den CETA-Vertrag abstimmt und ihn damit zugleich für „vorläufig anwendbar“ erklärt – noch bevor ein einziges Parlament in den Mitgliedstaaten seine Zustimmung dazu erteilt hat. Bis dann in allen 28 nationalen Parlamenten abgestimmt würde, könnten Jahre vergehen und so Tatsachen geschaffen werden, kritisierten Campact, foodwatch und Mehr Demokratie. Sobald die Abstimmung im Ministerrat ansteht, will das Aktionsbündnis daher einen „Antrag auf einstweilige Anordnung“ beim Bundesverfassungsgericht einreichen, um dem deutschen Vertreter im EU-Rat zu untersagen, der „vorläufigen Anwendung“ zuzustimmen.

Daneben wenden sich die Initiatoren der Verfassungsbeschwerde auch gegen konkrete Inhalte des Handelsvertrages. So sind im CETA-Abkommen im Rahmen der „regulatorischen Zusammenarbeit“ Expertengremien vorgesehen. Diese „Joint Committees“ seien nicht demokratisch legitimiert, könnten aber trotzdem den Vertrag nach seinem Abschluss stetig weiterentwickeln und entscheidend verändern. „Wenn außerparlamentarische Gremien ohne parlamentarische Rückkopplung verbindliche Entscheidungen treffen können, ist das mit dem Demokratieprinzip des Grundgesetzes nicht vereinbar und verfassungswidrig“, sagte Roman Huber, Geschäftsführer von Mehr Demokratie. Das Aktionsbündnis kritisierte zudem das in CETA vorgesehene Investitionsgericht (ICS). Es schriebe Sonderklagerechte für ausländische Unternehmen fest. Investoren könnten Regierungen verklagen, sobald die vom Unternehmen erwarteten wirtschaftlichen Gewinne zum Beispiel auf Grund von schärferen Verbraucher- oder Umweltschutzgesetzen geschmälert werden, lautet die Kritik. „Eine Parallelgesetzgebung kann fast alle Lebensbereiche beeinflussen und eine Paralleljustiz Recht sprechen – damit verändert CETA den Kern unserer Verfassungsordnung“, fasste Roman Huber zusammen.

Thilo Bode, Geschäftsführer der Verbraucherorganisation foodwatch, betonte, dass es bei CETA – anders als bei bisherigen Handelsverträgen – nicht nur um den Abbau von Zöllen und die Angleichung technischer Standards gehe: „Das Abkommen greift tief in alle gesellschaftlichen Bereiche wie Umwelt-, Verbraucher- oder Arbeitnehmerschutz ein. Es ist unglaublich, dass ein solch weitreichender Vertrag schon ‚vorläufig‘ in Kraft treten soll, ohne dass auch nur ein Parlamentarier in den Mitgliedsstaaten dafür die Hand gehoben hat. Der Bundestag darf bei einer so wichtigen Entscheidung nicht entmachtet werden!“ Zudem setze CETA Standards, hinter die das geplante amerikanisch-europäische Freihandelsabkommen TTIP dann nicht mehr zurückfallen könne, kritisierte Bode: „CETA ist TTIP durch die Hintertür. Das müssen wir verhindern!“

„Die Verfassungsklage ist ein weiteres wichtiges Standbein unserer Kampagne neben Demonstrationen und Aktionen, mit denen wir auch weiter dafür kämpfen, CETA politisch zu verhindern. Sie bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine zusätzliche wirksame Möglichkeit, sich gegen die unfaire Handelspolitik unserer Regierung zu wehren“, so Maritta Strasser, verantwortliche Campaignerin bei Campact. „Jeder kann unsere Verfassungsbeschwerde ‚Nein zu CETA‘ jetzt ganz einfach mit seiner Unterschrift unterstützen. Je mehr Menschen die Verfassungsbeschwerde im Vorfeld unterstützen, desto deutlicher unsere Botschaft!“

Für CETA liegt, anders als für den „großen Bruder“ TTIP, der ausgehandelte Vertragstext bereits vor. Sobald die Europäische Union – voraussichtlich im Herbst – über den Handelsvertrag CETA entscheidet, wird das Aktionsbündnis seine Beschwerde offiziell beim Bundesverfassungsgericht einreichen.

Link:
– Bürgerklage „Nein zu CETA“: www.ceta-verfassungsbeschwerde.de

Redaktionelle Hinweise:
– FAQs zur Verfassungsbeschwerde: www.ceta-verfassungsbeschwerde.de/2016-05-30_FAQ_CETA-Verfassungsbeschwerde_für-Website_FINAL.pdf
– Hintergrundpapier des Prozessvertreters Prof. Bernhard Kempen: www.ceta-verfassungsbeschwerde.de/2016-05-30_Hintergrundpapier_CETA_Kempen_FINAL.pdf

Pressekontakte:

Campact
Jörg Haas
presse@campact.de
04231 / 95 75 90

foodwatch
Andreas Winkler
presse@foodwatch.de
030 / 24 04 76 290
0174 / 375 16 89

Mehr Demokratie
Anne Dänner
presse@mehr-demokratie.de
0178 / 816 3017
030 / 420 823 70




CETA durch die Hintertür: Wirtschaftsminister Gabriel plant Entmachtung des Bundestages

Pressemitteilung – Thema: Freihandelsabkommen

– Bundesregierung will Freihandelsabkommen mit Kanada ohne Parlamentsvotum vorläufig in Kraft setzen
– Mit der vorläufigen Anwendung begeht Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel Wortbruch
– Wissenschaftliches Gutachten sieht demokratiepolitische und verfassungsrechtliche Probleme

Berlin, 28. März 2016. Das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA soll vorläufig in Kraft treten – ohne dass der Bundestag überhaupt darüber abstimmt. Das Bundeswirtschaftsministerium spricht sich dafür aus, dass die EU-Staaten das Abkommen per Beschluss vorläufig anwenden. Das sei „übliche Praxis“ und „vollständig demokratisch“, erklärte das Ministerium in einer Unterrichtung vor dem Deutschen Bundestag.

„Erst versichert Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel, ohne ein ‚Ja‘ des Bundestages gebe es weder CETA noch TTIP. Jetzt soll der CETA-Vertrag ohne Beteiligung des Parlaments vorläufig in Kraft treten, obwohl das Abkommen in dessen Regelungshoheit eingreifen kann. Herr Gabriel will das CETA-Abkommen durch die Hintertür durchsetzen – ohne dass je ein deutscher Parlamentarier die Hand gehoben hat. Das ist ein demokratiepolitischer Skandal und ein Betrug an der Öffentlichkeit“, erklärte Thilo Bode, Geschäftsführer der Verbraucherorganisation foodwatch. „Wenn die nationalen Parlamente erst in vielen Jahren die Chance bekommen, über CETA abzustimmen, sind bereits Fakten geschaffen. Dann ist eine Ablehnung sehr unwahrscheinlich.“

Noch 2014 erklärte Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel in einem Brief an die Fraktionen des Deutschen Bundestages, dass „ein Abschluss allein durch die EU (…) nicht in Frage“ käme. Die nationalen Parlamente müssten dem Abkommen zustimmen. Mit seinem Vorhaben, die Parlamentarier bei der Entscheidung über CETA jahrelang außen vor zu lassen, setzt der Wirtschaftsminister laut foodwatch seine systematische Täuschungsstrategie in der Freihandelspolitik fort.

Auch juristisch begibt sich Sigmar Gabriel auf Glatteis. Es sei „verfassungsrechtlich wie demokratiepolitisch unakzeptabel, dass die vorläufige Anwendung eines Abkommens an den Parlamenten vorbei erfolgt“, heißt es in einem Gutachten des Europa- und Völkerrechtlers Prof. Dr. Wolfgang Weiß von der Universität Speyer, das die Verbraucherorganisation foodwatch am Samstag veröffentlicht hat. Dadurch „treten die Wirkungen des Abkommens bereits ein, noch ehe eine Zustimmung der Parlamente hierzu erfolgen muss“, kritisiert Prof. Weiß. Das sei zwar tatsächlich gängige Praxis in der EU, aber die „umfangreichen Freihandelsabkommen der neuen Generation“ – zu denen CETA und TTIP gehören – seien „von hoher politischer Bedeutung“, stellten „die Handelsbeziehungen auf eine völlig neue Grundlage“ und berührten den „Entscheidungsraum des deutschen Gesetzgebers“, schreibt der Jurist.

foodwatch forderte die Bundesregierung auf, die vorläufige Anwendung abzulehnen: „Bei den Freihandelsabkommen der neuen Generation geht es um weit mehr als Zollsenkungen – CETA und TTIP können in die Regelungshoheit des deutschen Parlaments eingreifen. Unsere gewählten Vertreter müssen darüber mitentscheiden, sonst kommt unsere Demokratie zu schaden“, erklärte Thilo Bode.

CETA gilt als „Zwillingsbruder“ des umstrittenen Freihandelsabkommens TTIP zwischen der EU und den USA. CETA enthält kritische Elemente wie zum Beispiel die sogenannte regulatorischen Zusammenarbeit, die den Konzernen noch mehr Einfluss auf die Gesetzgebung einräumt. Das Abkommen soll im Herbst dieses Jahres vom EU-Ministerrat beschlossen werden.

Redaktionelle Hinweise:

– Sachstandsbericht des Bundeswirtschaftsministeriums zu CETA: tinyurl.com/gkudtan
– Wissenschaftliches Kurzgutachten von Prof. Dr. Wolfgang Weiß zur „vorläufigen Anwendung“ von CETA: tinyurl.com/jhph26n
– Schreiben von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel an die Fraktionen des Deutschen Bundestages: tinyurl.com/gupge26

Pressekontakt:
foodwatch e.V.
Andreas Winkler
E-Mail: presse@foodwatch.de
Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 – 2 90




Geheimniskrämerei bei Freihandelsabkommen geht weiter: EU und Bundesregierung lehnen Herausgabe des CETA-Verhandlungsmandates ab

Pressemitteilung – Thema: Freihandelsabkommen CETA

Berlin, 31. August 2015. Das Verhandlungsmandat für das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA bleibt Verschlusssache. Auf Anfrage der Verbraucherorganisation foodwatch lehnten sowohl das Bundeswirtschaftsministerium als auch die Europäische Kommission und der Europäische Rat die Veröffentlichung des Dokuments ab. Im Zuge der Debatte über das Freihandelsabkommen TTIP zwischen EU und USA hatten sich alle Akteure für mehr Transparenz ausgesprochen.

foodwatch kritisierte es als völlig unverständlich, dass das CETA-Verhandlungsmandat vor der Öffentlichkeit geheim gehalten werden soll. Das europäisch-kanadische Abkommen ist bereits fertig ausverhandelt und muss nur noch politisch beschlossen werden. In dem Mandat ist festgehalten, welchen Auftrag die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten der Europäischen Kommission für die Verhandlungen erteilt haben. „Durch einen Vergleich des Verhandlungsmandats mit dem vorliegenden Vertragsentwurf ließe sich bewerten, ob sich das Verhandlungsergebnis im Rahmen des Auftrags bewegt oder nicht – genau das ist offenbar unerwünscht“, erklärte foodwatch-Geschäftsführer Thilo Bode. Das Verhandlungsmandat zum geplanten TTIP-Abkommen hatte die Europäische Kommission erst nach langem Hin und Her und auf großen öffentlichen Druck hin publik gemacht – was die TTIP-Befürworter als große Transparenzinitiative verkauften. Es sei nicht nachvollziehbar, so Bode, weshalb bei CETA andere Maßstäbe gelten sollten.

Unter www.ceta-mandat.foodwatch.de startete foodwatch heute eine E-Mail-Aktion an Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker sowie Ratspräsident Donald Tusk mit dem Ziel, die Veröffentlichung des CETA-Verhandlungsmandates zu erreichen.

Mit unterschiedlichen Begründungen hatten dies sowohl die Bundesregierung als auch die EU-Instanzen abgelehnt. Das Bundeswirtschaftsministerium erklärte sich für nicht zuständig: „Das CETA-Mandat ist ein EU-Dokument, Sie müssten sich hierzu daher bitte an die EU-Kommission wenden“, schrieb ein Sprecher in einer E-Mail an foodwatch. Die Europäische Kommission verwies schriftlich an den Rat: „Die EU-Kommission kann Ihnen da leider nicht weiterhelfen, Sie müssten sich hier an den Rat wenden, der das Mandat erteilt hat und seine Zustimmung zur Freigabe geben muss.“ Von einem Sprecher des Europäischen Rates erhielt foodwatch die lapidare Antwort: „Wir können Ihnen das CETA-Verhandlungsmandat nicht senden, weil es sich nicht um ein öffentliches Dokument handelt. Das tut mir leid.“ (Übersetzung durch foodwatch, englischer Original-Wortlaut: „We cannot send you the CETA negotiating mandate as it is not a public document. I am sorry about that.“).

Link:
E-Mail-Protestaktion von foodwatch zur Veröffentlichung des CETA-Verhandlungsmandates: www.ceta-mandat.foodwatch.de

Redaktioneller Hinweis:
Schriftverkehr zwischen foodwatch und Bundeswirtschaftsministerium, EU-Kommission und EU-Rat: tinyurl.com/pkys4kf

Pressekontakt:

Martin Rücker
E-Mail: presse@foodwatch.de
Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 – 2 90