Klimaklage gegen RWE in entscheidender Phase: Ortstermin mit Gutachtern in Peru abgeschlossen

Verfahren eines peruanischen Kleinbauern gegen Essener Konzern am OLG Hamm: Richter:innen und Prozessparteien nach Peru gereist / Gutachter haben Gefahr einer möglichen Flutwelle für Haus des Klägers untersucht

Huaraz/Bonn (27. Mai 2022). Die Klimaklage des peruanischen Andenbauern und Bergführers Saúl Luciano Lliuya gegen den Energiekonzern RWE ist sechseinhalb Jahre nach Klageeinreichung in die entscheidende Phase eingetreten: Nach langer Verzögerung insbesondere wegen der Corona-Pandemie hat in dieser Woche ein Ortstermin in der Andenstadt Huaraz stattgefunden. Richter:innen des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm, Rechtsbeistände und Sachverständige sind nach Peru gereist, um zu überprüfen, ob das Haus des Klägers tatsächlich von einer möglichen Flutwelle des oberhalb der Stadt liegenden Gletschersees Palcacocha bedroht ist. Die gesamte Gefahrenzone in Huaraz umfasst sogar ein Gebiet, in dem rund 50.000 Menschen leben.

Der Kläger freut sich, dass das weltweit so beachtete Verfahren nun wieder Fahrt aufnimmt: „Ich hoffe, dass die Richterinnen und Richter sowie auch die Vertreter von RWE durch ihren Besuch erkannt haben, welchem ständig steigenden Risiko wir hier ausgesetzt sind. Die Frage ist für uns nicht, ob eine Flutwelle droht, sondern wann und wie schlimm sie uns trifft. Ich bin auf die Einschätzung der Sachverständigen gespannt.“

Durch den Klimawandel in den Anden ist der Gletschersee seit 1970 um das 34fache seines Volumens angewachsen. Nach Einschätzung früherer Studien wird es immer wahrscheinlicher, dass angesichts des tauenden Permafrostes und der schmelzenden Gletscher große Eis- und Felsteile in den See stürzen. Eine dadurch ausgelöste Flutwelle hätte verheerende Folgen für die Familie des Klägers und die Bewohner:innen von Huaraz, so die Seite des Klägers.

Dieser zivilrechtliche Fall auf der Basis des § 1004 BGB ist ein Präzedenzfall dafür, ob angesichts der Klimakrise die größten Emittenten weltweit den von den Folgen betroffenen Menschen anteilsmäßig Schutz und Schadensausgleich finanzieren müssen. Die Forschung, die Schäden und Risiken dem globalen Klimawandel zuordnen kann, hat in den letzten Jahren große Fortschritte gemacht.

Verfahren hatte bereits 2017 Rechtsgeschichte geschrieben

Mit dem Beschluss von 2017 zum Eintritt in die Beweisaufnahme hatte das Oberlandesgericht Hamm bereits Rechtsgeschichte geschrieben: Erstmals weltweit stellte ein Gericht fest, dass ein privates Unternehmen mit sehr großen Emissionen prinzipiell für den Schutz von Betroffenen vor mitverursachten Klimarisiken zur Verantwortung gezogen werden kann – gemäß seines Anteils an der Verursachung. Dies, so das Gericht, gelte angesichts der weltweiten Wirkung der freigesetzten Treibhausgase auch für Schäden in der „globalen Nachbarschaft“, in diesem Fall in Peru.

Nach dieser rechtlichen Klärung geht es nun darum, in diesem Einzelfall den wissenschaftlichen Zusammenhang zwischen den CO2-Emissionen der Beklagten (RWE) und dem Risiko für den Kläger zu beweisen. Im derzeitigen ersten Schritt der Beweisaufnahme soll das Flutrisiko eingeschätzt und geprüft werden, ob das Eigenheim des Klägers und seiner Familie tatsächlich von einer solchen Flutwelle bedroht wäre.

Luciano Lliuyas Rechtsanwältin, Dr. Roda Verheyen: „Ich freue mich für meinen Mandanten, dass nun eine Entscheidung in der Sache ansteht. Die aufgenommenen Beweise sind überwältigend. Wir hoffen, dass es jetzt zu einem schnellen weiteren Verfahren und Urteil kommt, damit mit den notwendigen Schutzmaßnahmen endlich begonnen wird.“

Christoph Bals, Politischer Geschäftsführer der Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch, die die Klage von Luciano Lliuya schon seit Beginn unterstützt: „Es war ergreifend zu sehen, wie der Fall inzwischen von der Regionalregierung, dem Nationalpark und in den umliegenden Dörfern unterstützt wird. Der Fall ist schon jetzt ein weltweit relevanter Präzedenzfall: Wer andere durch große Mengen freigesetzter Treibhausgase schädigt, trägt Verantwortung für die Schäden – angesichts der globalen Wirkung des hier freigesetzten CO2 auch in der globalen Nachbarschaft. Wenn nun auch die wissenschaftliche Evidenz in diesem Fall dargelegt werden kann, dann wird das erhebliche Konsequenzen für Justiz, Politik und Finanzmarkt weltweit haben.“

Die deutsche Stiftung Zukunftsfähigkeit hat sich zu Beginn des Verfahrens verpflichtet, in diesem Präzedenzfall alle dem Kläger entstehenden Kosten zu übernehmen und ruft dafür regelmäßig zu Spenden auf.

Weitere Informationen zur Klimaklage gegen RWE sowie Foto- und Filmmaterial für Medien zur Berichterstattung unter: https://rwe.climatecase.org/

Kontakte für Medien:

presse@germanwatch.org
Stefan Küper | kueper@germanwatch.org | Tel. +49 (0)151 / 252 110 72
Katarina Heidrich | heidrich@germanwatch.org | Tel. +49 (0)151 / 742 968 18




Votum des Oberlandesgerichts Hamm: Großemittenten sind verantwortlich für Folgen des Klimawandels

Pressemitteilung Germanwatch

Der 5. Zivilsenat des OLG Hamm hat heute Rechtsgeschichte geschrieben: Er hat klar zu erkennen gegeben, dass große Emittenten wie RWE grundsätzlich verpflichtet sind, Betroffene von Klimaschäden in armen Ländern zu unterstützen. Damit geht die Klimaklage von Saúl Luciano Lliuya gegen RWE in die nächste Phase. Am 30.11. soll der Beschluss zur Beweisaufnahme verkündet werden. Im Rahmen dieser muss dann gezeigt werden, dass die Belege in diesem Einzelfall reichen, um RWE zu den geforderten Zahlungen zu verpflichten. Das heutige Votum des Gerichts hat aber schon jetzt Bedeutung für sehr viele vom Klimawandel bedrohte Menschen.

Hamm (13. Nov. 2017). Der als „Klimaklage“ bekannt gewordene Fall des peruanischen Bergführers und Kleinbauern Saúl Luciano Lliuya gegen RWE geht weiter. Heute hat das Oberlandesgericht Hamm nach knapp dreistündiger Verhandlung deutlich gemacht, dass es bei dem Verfahren in die Beweisaufnahme gehen möchte. Für Luciano Lliuya und seine Anwältin Dr. Roda Verheyen (Hamburg) ist das ein enormer Etappenerfolg. „Der 5. Zivilsenat hat heute Rechtsgeschichte geschrieben. Dieses Votum ist eindeutig“, sagte Verheyen strahlend nach der Verhandlung. „Erstmals meint ein Gericht, dass Mitverursacher des Klimawandels grundsätzlich für den Schutz vor Risiken aufkommen müssen, die anderen infolge der Klimaveränderung entstehen. Dass RWE mitverantwortlich ist für die Gefahren in Huaraz, müssen wir jetzt im Detail beweisen. Das wird noch ein langer Weg. Aber wir sind sehr zuversichtlich, dass wir die Beweiskette schließen können.“

Auch der Kläger, extra aus Peru angereist, war sichtlich angetan. „Seit zweieinhalb Jahren kämpfen wir nun für unser Recht und für den Schutz vor den Gefahren in Huaraz. Und jetzt wird offensichtlich, dass auch große Konzerne Verantwortung übernehmen müssen für die Folgen ihres Handelns“, sagte Lliuya. „Wir dürfen endlich zeigen, dass RWE mitverantwortlich ist für die Gefahren durch die Gletscherschmelze in den Anden. Das ist wirklich ein großer Tag für mich, meine Familie sowie alle Menschen in Huaraz und weltweit, die von den Folgen des menschgemachten Klimawandels bedroht werden.“

Das Verfahren ist ein Präzedenzfall, weil es ähnliche Rechtsvorschriften wie die hier angewendete in sehr vielen Ländern gibt. Luciano Lliuya möchte mit der Zivilklage erreichen, dass RWE entsprechend seinem Anteil an der Verursachung des Klimawandels für Schutzmaßnahmen an einem Gletschersee oberhalb der Andenstadt Huaraz aufkommt. Einem Großteil der 100.000-Einwohner-Stadt und damit auch der Familie und dem Haus von Luciano Lliuya drohen wegen der durch den Klimawandel beschleunigten Gletscherschmelze eine akute Flutgefahr. Ein Abbruch des schmelzenden Gletschers über dem vollen See könnte zu einer verheerenden Flutwelle führen, von der laut Studien bis zu 50.000 Menschen direkt betroffen wären. Die für RWE tätige Anwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer lehnt die Anträge jedoch ab, die Vorinstanz – das Landgericht Essen – hatte die Klage abgewiesen. Dieses Urteil der ersten Instanz hält nach dem Votum von heute nicht.
Der Energiekonzern RWE bezeichnet sich selbst als den größten CO2-Einzelemittenten in Europa. Das Unternehmen ist, so zeigt eine Untersuchung von 2014, für rund ein halbes Prozent aller weltweit seit Beginn der Industrialisierung durch menschliches Handeln freigesetzten Treibhausgasemissionen verantwortlich.

„Die Ausführungen des Oberlandesgerichts machen deutlich, dass es auch dann Verantwortung für gravierende Folgen gibt, wenn viele zu diesen Folgen beigetragen haben. Das ist eine sehr gute Nachricht für den globalen Klimaschutz und die von den Folgen des Klimawandels bedrohten Menschen in der ganzen Welt“, sagte Klaus Milke, Vorsitzender der Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch, die Luciano Lliuyas Anliegen unterstützt und ihn berät. „Der Druck auf große Treibhausgas-Emittenten und die Politik ist mit dem heutigen Tag massiv gewachsen. Es wird nun noch viel mehr darum gehen, sich grundsätzlich mit der Frage zu beschäftigen, wie die großen Verursacher des Klimawandels angemessen zur Verantwortung für den Schutz der Opfer gezogen werden können. Das werden sie schon morgen auf der gerade stattfindenden UN-Klimakonferenz in Bonn zu spüren bekommen. Niemand will eine Prozessflut, aber wir wollen, dass von Klimawandelfolgen bedrohte Menschen nicht hilf- und rechtlos sind.“

Für die Anwalts- und Gerichtskosten des Klägers – damit auch für nun bevorstehende Kosten für Gutachten – in diesem Musterverfahren tritt die Stiftung Zukunftsfähigkeit ein und ruft zu Spenden auf.

Terminhinweis: Der endgültige Beschluss zum Einstieg in das Beweisverfahren wird am 30.11., 12 Uhr, vom OLG Hamm verkündet.

Kontakt für Medien:

Stefan Küper
Pressesprecher

Germanwatch e.V.
Dr.Werner-Schuster-Haus
Kaiserstr. 201
D-53113 Bonn

Tel. +49 (0)228 / 604 92-23, Fax -19
mobil: 0151 / 252 110 72
E-Mail: kueper@germanwatch.org
www.germanwatch.org




Oberlandesgericht Hamm verhandelt „Klimaklage“ gegen RWE

Pressemitteilung und Terminhinweis Germanwatch

Am 13. November ab 12:30 Uhr verhandelt der 5. Zivilsenat in zweiter Instanz den Fall des peruanischen Bergführers Saúl Luciano Lliuya gegen RWE. Bei diesem juristischen Präzedenzfall geht es darum, ob der Energiekonzern als einer der Hauptverursacher des Klimawandels anteilig Schutzmaßnahmen vor durch die Erderwärmung entstehende Risiken in der Heimat Lliuyas bezahlen muss.

Bonn/Hamm (3. Nov. 2017). Am 13. November (Montag) ab 12:30 Uhr wird der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm die Berufung des peruanischen Bergführers und Kleinbauern Saúl Luciano Lliuya mündlich verhandeln. Der Termin fällt mitten in die zweiwöchige UN-Klimakonferenz in Bonn (6. – 17. Nov.). Bei dem als „Klimaklage“ bekannt gewordenen Fall geht es um die Frage, ob der Energiekonzern RWE anteilig für Schutzmaßnahmen vor Klimawandelfolgen in den Hochanden aufkommen muss. Dort droht eine Flutwelle infolge eines durch den Klimawandel stark angeschwollenen Gletschersees oberhalb der Stadt Huaraz. Das Landgericht Essen hatte die Zivilklage in erster Instanz des in Europa einmaligen Falles abgewiesen. Nun geht es darum, ob die Beweisaufnahme eröffnet wird. Wenn dies geschieht, wäre dies ein Durchbruch in dem Präzedenzverfahren. Denn damit würde das Gericht akzeptieren, dass der Fall zu gewinnen ist, wenn die Beweise im Detail ausreichen.
„Ich bin zuversichtlich, dass das Oberlandesgericht Hamm sich dem Fall jetzt richtig zuwenden wird. Grundsätzlich ist die Klage schlüssig – jetzt muss endlich die Beweisaufnahme folgen, denn viele Fakten sind ja zwischen den Parteien umstritten“, sagt die Rechtsanwältin des Klägers, Dr. Roda Verheyen (Hamburg). „Für meinen Mandanten wäre damit klargestellt, dass grundsätzlich Verantwortung für die Folgen des Klimawandels auch bei den großen Verursachern liegt. Das Überflutungsrisiko in Huaraz ist eine Folge des menschgemachten globalen Klimawandels und damit auch eine Folge der Emissionen der Beklagten. Das können und wollen wir beweisen.“

Der Kläger Saúl Luciano Lliuya, der ebenfalls in Hamm anwesend sein wird, ergänzt: „Für mich ist RWE mitverantwortlich für die Risiken, die uns in Huaraz bedrohen. Wissenschaftlichen Studien zufolge wächst der See oberhalb meiner Heimatstadt wegen der beschleunigten Gletscherschmelze und die Risiken durch von Eisabstürzen ausgelöste Flutwellen nehmen weiter zu. RWE gehört zu den größten Emittenten der Welt. Aber diese Konzerne übernehmen für die Folgen ihrer Emissionen bisher keinerlei Verantwortung. Man muss kein Rechtsgelehrter sein um zu erkennen, dass das Unrecht ist.“

Das Verfahren ist ein Präzedenzfall. Saúl Luciano Lliuya möchte erreichen, dass RWE seinem Anteil an der Verursachung des Klimawandels entsprechend für Schutzmaßnahmen an einem Gletschersee oberhalb der Andenstadt Huaraz aufkommt. Dem Teil der Stadt, in dem Luciano Lliuya und seine Familie wohnen, droht wegen der durch den Klimawandel beschleunigten Gletscherschmelze eine akute Flutgefahr. Ein Abbruch des schmelzenden Gletschers über dem vollen See könnte zu einer verheerenden Flutwelle führen, von der laut Studien bis zu 50.000 Menschen direkt betroffen wären. RWE lehnt die Forderung jedoch ab.

„Jeder, der Risiken verursacht, muss auch seinen Teil der Kosten für den Schutz der davon betroffenen Menschen übernehmen“, sagt Klaus Milke, Vorsitzender der Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch, die Luciano Lliuyas Anliegen unterstützt und ihn berät. „Wir setzen darauf, dass nach einem Erfolg solcher zivilrechtlicher Fälle der Handlungsdruck auf die Politik viel größer würde. Die während der Verhandlung stattfindende UN-Klimakonferenz in Bonn ist insofern ein wichtiger Resonanzboden für diesen Fall. Denn es geht auf längere Sicht um eine politische Lösung für all‘ diejenigen, die heute und künftig Schäden und Verluste durch den Klimawandel erleiden, den andere zu verantworten haben.“

Für die Anwalts- und Gerichtskosten des Klägers in diesem Musterverfahren tritt die Stiftung Zukunftsfähigkeit ein und ruft zu Spenden auf.

Hinweise für Redaktionen:
– Saúl Luciano Lliuya wird am morgigen Samstag (4.11.) an der Demonstration „Klima schützen – Kohle stoppen“ in Bonn (ab 12 Uhr) und am 13.11. an der Verhandlung vor dem OLG Hamm teilnehmen. Kontaktvermittlung im Vorfeld (auch für Termine in der Woche 6. – 10.11.) über Stefan Küper (Kontakt s.u.).
– Für Bildaufnahmen im OLG ist ggf. eine Akkreditierung erforderlich. Dafür wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Gerichts: pressestelle@olg-hamm.nrw.de
– Weitere Informationen: http://germanwatch.org/de/der-fall-huaraz
Kontakt für Medien:

Stefan Küper
Pressesprecher

Germanwatch e.V.
Dr.Werner-Schuster-Haus
Kaiserstr. 201
D-53113 Bonn

Tel. +49 (0)228 / 604 92-23, Fax -19
mobil: 0151 / 252 110 72
E-Mail: kueper@germanwatch.org
www.germanwatch.org