Bundesverfassungsgericht verhandelt am 12. Oktober über Eilanträge zu CETA – Mehr Demokratie, foodwatch und Campact setzen auf ein Verbot der vorläufigen Anwendung

gemeinsame Pressemitteilung von foodwatch und Mehr Demokratie

– Urteilsverkündung zu den Anträgen auf einstweilige Anordnung bereits am 13. Oktober
– Das Gericht könnte die „vorläufige Anwendung“ des kompletten CETA-Vertrags untersagen.
– Auch die Themen „Einstimmigkeit“ und „gemischtes Abkommen“ werden behandelt.

23. September 2016. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 12. Oktober 2016, 10 Uhr, über mehrere Eilanträge, die darauf zielen, die vorläufige Anwendung des Handelsvertrages CETA zwischen der EU und Kanada vorerst zu verhindern. Neben der von Campact, foodwatch und Mehr Demokratie initiierten Verfassungsbeschwerde „Nein zu CETA“ werden drei weitere Verfassungsbeschwerde sowie eine Organklage der Partei Die Linke behandelt. Alle fünf Klägergruppen setzen darauf, dass das Gericht den deutschen Vertreter im Rat der Europäischen Union dazu verpflichtet, auf der entscheidenden Sitzung im Oktober gegen die vorläufige Anwendung von CETA zu stimmen.

„Solange das Gericht nicht im Hauptsacheverfahren darüber entschieden hat, ob CETA mit dem Grundgesetz vereinbar ist, dürfen auch keine politischen Tatsachen geschaffen werden und genau das würde durch eine vorläufige Anwendung passieren“, erklärt Roman Huber, geschäftsführender Bundesvorstand des Vereins Mehr Demokratie. „Dafür spielt es auch keine Rolle, ob die Schiedsgerichte von der vorläufigen Anwendung ausgenommen werden. Die demokratisch nicht-legitimierten CETA-Ausschüsse würden auf jeden Fall vorläufig ihre Arbeit aufnehmen. Wir sind der Ansicht, dass dadurch die Rechte des Bundestags und des Europäischen Parlamentes beschnitten werden und setzen darauf, dass das Gericht das verhindert.“

„Das Bundesverfassungsgericht hört die CETA-Kritiker zu ihren zentralen Argumenten an. Das zeigt, dass sich die Kritikpunkte nicht einfach so beiseite wischen lassen, wie es Herr Gabriel und Frau Merkel gerne hätten“, ergänzt Thilo Bode, Geschäftsführer der Verbraucherorganisation foodwatch. „Die vorläufige Anwendung eines demokratieschädlichen Vertrages ohne Abstimmung in den nationalen Parlamenten ist brandgefährlich, weil die negativen Auswirkungen des Abkommens Fakten schaffen – und zwar nicht vorläufig, sondern endgültig.“

Aus der Verhandlungsgliederung geht hervor, dass sich das Bundesverfassungsgericht auch mit der Rechtsnatur von CETA (gemischtes Abkommen oder reines EU-Abkommen?) sowie mit dem Ratifikationsverfahren (qualifizierte Mehrheit oder Einstimmigkeit bei der Zustimmung notwendig?) befassen wird. Die Klarstellungen zu diesen Punkten dürften für den weiteren Ratifikationsprozess auch in anderen Ländern von großer Bedeutung sein. So könnte etwa ein Veto der österreichischen Regierung das Abkommen zu Fall bringen, wenn CETA von allen Mitgliedstaaten einstimmig beschlossen werden muss. Am 13. Oktober ist bereits die Urteilsverkündung angesetzt – dort wird es nur um die sogenannten Anträge auf einstweilige Anordnung gehen. Die inhaltlichen Kritikpunkte der Beschwerdeführenden wird das Gericht später in einem Hauptsacheverfahren behandeln.

Links:
– Terminsladung und Verhandlungsgliederung: www.ceta-verfassungsbeschwerde.de/wp-content/uploads/2016/09/2016-09-22_Muendliche_Verhandlung.pdf
– Hintergrundpapier zur Verfassungsbeschwerde: www.tinyurl.com/ceta-verfassungsbeschwerde
– Schriftsatz der Verfassungsbeschwerde: www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/2016-08-30_CETA-Klage.pdf
– Zusammenfassung des Prozessvertreters: www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/Hintergrundpapier_zur_CETA-Klage.pdf

Pressekontakte:
Mehr Demokratie: Anne Dänner, presse@mehr-demokratie.de, 030 / 42 08 23 70
foodwatch: Martin Rücker, presse@foodwatch.de, 0 30 / 2 40 47 62 90




125.047 Menschen gegen CETA: Campact, foodwatch und Mehr Demokratie reichen größte Verfassungsbeschwerde der Geschichte ein

Pressemitteilung – Freihandel:

– Handelsabkommen mit Kanada verstößt in vier Punkten gegen das Grundgesetz
– Einstweilige Anordnung soll „vorläufige Anwendung“ von CETA verhindern
– Bild-Aktionen heute in Erfurt und morgen in Karlsruhe

Erfurt/Karlsruhe/Berlin, 30. August 2016. Die Organisationen Campact, foodwatch und Mehr Demokratie haben heute beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen das Handelsabkommen CETA eingereicht. 125.047 Menschen haben sich der Beschwerde „Nein zu CETA“ angeschlossen – es ist damit die größte Bürgerklage in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Verteilt auf mehr als 70 Kartons, wurden die Vollmachten am heutigen Dienstag in Erfurt in einen Laster geladen und auf den Weg nach Karlsruhe gebracht. Das in Erfurt ansässige gemeinnützige Christophoruswerk hatte die Vollmachten erfasst und sortiert. – Morgen (Mittwoch) Vormittag sollen die Vollmachten, mit denen sich die Bürgerinnen und Bürger der CETA-Beschwerde anschließen, an das Bundesverfassungsgericht übergeben werden.

+++ ACHTUNG REDAKTIONEN: BILD-TERMIN IN KARLSRUHE AM MITTWOCH, 31. 8., 10.45 UHR IM SCHLOSSPARK NEBEN DEM BUNDESVERFASSUNGSGERICHT +++

Nach Einschätzung der Organisationen verstößt das geplante Abkommen zwischen der EU und Kanada gleich in vier Punkten gegen das Grundgesetz. Das Bündnis hat beim Bundesverfassungsgericht zudem eine einstweilige Anordnung beantragt: Damit würde das Gericht den deutschen Vertreter im Handelsministerrat – nach dem Stand der Dinge Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel – auffordern, gegen die geplante „vorläufige Anwendung“ von CETA zu stimmen, mit der das Abkommen bereits vor einer Abstimmung im Bundestag in Kraft gesetzt werden soll. Eine solche „vorläufige Anwendung“ soll in diesem Herbst vom Ministerrat beschlossen werden.

„Die vorläufige Anwendung von CETA ist brandgefährlich, denn damit werden Fakten geschaffen. Demokratisch nicht legitimierte Gremien und investorenfreundliche Schiedsgerichte würden bereits anfangen zu arbeiten, das Vorsorgeprinzip könnte ausgehebelt werden – das alles ohne Zustimmung des Bundestages“, erklärte Roman Huber, geschäftsführender Bundesvorstand der Vereins Mehr Demokratie.

„Es steht außer Frage, dass CETA schädlich ist für die Demokratie und deshalb abgelehnt werden muss. Vor dem Bundesverfassungsgericht wollen wir klären lassen, ob das Abkommen zusätzlich noch gegen das Grundgesetz verstößt“, ergänzte foodwatch-Geschäftsführer Thilo Bode.

Jörg Haas von Campact sagte: „Über 125.000 Bürger stehen hinter dieser Verfassungsbeschwerde. Sie senden ein klares Signal: Wir kämpfen für unsere Demokratie – bis vor das Verfassungsgericht! Angesichts wachsender Politikverdrossenheit täten Bundesregierung und Parteien gut daran, dieses Signal sehr ernst zu nehmen.”

Ansatzpunkt für die Verfassungsbeschwerde ist, dass CETA den Einfluss von Parlamenten schwächen würde, wodurch auch die Stimmen von Wählerinnen und Wählern weniger wert wären. Prof. Dr. jur. Bernhard Kempen, Direktor des Instituts für Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht an der Universität Köln, hat als Prozessvertreter des Bündnisses in seinem Schriftsatz an das Verfassungsgericht vier Punkte aufgeführt, die nach Auffassung der Beschwerdeführer nicht vereinbar mit dem Grundgesetz sind:

– Durch CETA sollen europäisch-kanadische Ausschüsse weitreichende Befugnisse erhalten. Sie können den Vertrag unter Umgehung der Parlamente auslegen und sogar verändern. Das oberste CETA-Gremium, der „gemischten Ausschuss“, soll allein mit Vertretern der Exekutive besetzt werden, Parlamentarier und deutsche Vertreter sind nicht vorgesehen.

– Die geplanten Investitionsgerichte würden eine unzulässige Paralleljustiz mit Sonderrechten für kanadische Investoren einrichten. Dies wäre eine Diskriminierung europäischer Investoren, denen dieser Weg verschlossen bliebe. Allein die Möglichkeit, dass ein Schiedsgericht den deutschen Staat zu hohen Schadenersatzzahlungen verpflichten könnte, hätte erheblichen Einfluss auf Regulierung und Gesetzgebung.

– Das Vorsorgeprinzip – ein Kernelement der europäischen Regulierungspolitik – ist im CETA-Vertrag nicht hinreichend abgesichert. Damit wären viele Verbesserungen beim Umwelt- oder Gesundheitsschutz praktisch ausgeschlossen.

– Vorläufige Anwendung: Noch bevor die nationalen Parlamente in den EU-Staaten über CETA abgestimmt haben, soll der Vertrag „vorläufig“ angewandt werden – womöglich über Jahre hinweg. Damit würde die „vorläufige“ Anwendung endgültige Fakten schaffen: Denn den negativen Folgen des Abkommens wären die Bürgerinnen und Bürger voll und ganz ausgesetzt, lange vor einem Votum des Bundestages.

Redaktioneller Hinweis:

– Bild-Termin in Karlsruhe am Mittwoch, 31.8., um 10.45 Uhr im Schlosspark am Bundesverfassungsgericht

Links:

– Hintergrundpapier zur Verfassungsbeschwerde: tinyurl.com/ceta-verfassungsbeschwerde
– Der Schriftsatz der Verfassungsbeschwerde sowie eine Zusammenfassung des Prozessvertreters Prof. Dr. jur. Kempen stehen ab 31.8., 0.00 Uhr zum Download bereit unter: www.freihandel-material.foodwatch.de

Pressekontakte:

– Campact: Svenja Koch, koch@campact.de, 0 42 31 / 95 75 90
– Mehr Demokratie: Anne Dänner, presse@mehr-demokratie.de, 030 / 42 08 23 70
– foodwatch: Martin Rücker, presse@foodwatch.de, 0 30 / 2 40 47 62 90
– Vor Ort in Erfurt (30.8.): Ralf-Uwe Beck, Mehr Demokratie, 01 72 / 7 96 29 82
– Vor Ort in Karlsruhe (31.8.): Jörg Haas, Campact, 01 52 / 22 88 87 99




Verfassungsbeschwerde „Nein zu CETA“: Aktionsbündnis aus Campact, foodwatch und Mehr Demokratie startet Bürgerklage gegen Freihandelsabkommen zwischen EU und Kanada

Pressemitteilung

– Die Organisationen Campact, foodwatch und Mehr Demokratie bereiten eine Bürger-Verfassungsbeschwerde gegen CETA vor.
– Die von der EU geplante „vorläufige Anwendung“ des Freihandelsabkommens und die Vertragsinhalte sind nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
– Unter www.ceta-verfassungsbeschwerde.de können sich Bürgerinnen und Bürger der Beschwerde anschließen.

Berlin, 30. Mai 2016. Ein Aktionsbündnis aus Campact, foodwatch und Mehr Demokratie initiiert eine Bürger-Verfassungsbeschwerde gegen CETA. Das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada höhle die demokratischen Rechte der Bürgerinnen und Bürger aus. Dennoch solle nach Plänen der Europäischen Union das Abkommen bereits „vorläufig“ in Kraft treten – ohne dass der Bundestag und die Parlamente in anderen EU-Staaten darüber abgestimmt haben, kritisierten die drei Nichtregierungsorganisationen heute auf einer gemeinsamen Pressekonferenz in Berlin. Mit der Klage soll geprüft werden, ob der CETA-Vertrag, der als Blaupause für das TTIP-Abkommen mit den USA gilt, sowie seine „vorläufige Anwendung“ mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Unter www.ceta-verfassungsbeschwerde.de kann sich ab sofort jeder der Bürgerklage „Nein zu CETA“ anschließen.

„Sonderklagerechte für Investoren, demokratisch nicht legitimierte Expertengremien, eine fehlende Beteiligung des Deutschen Bundestages: CETA ist nicht nur demokratiepolitisch gefährlich, sondern auch verfassungsrechtlich bedenklich. Die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts lässt nur den Schluss zu, dass völkerrechtliche Verträge eines solchen Inhalts nicht mit dem Grundgesetz übereinstimmen“, sagte Prof. Bernhard Kempen, Direktor des Instituts für Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht an der Universität Köln, der das Aktionsbündnis als Prozessbevollmächtigter vertritt. „Die Verfassungsbeschwerde richtet sich nicht nur gegen ein deutsches Zustimmungsgesetz zu CETA, sondern auch schon gegen die Zustimmung Deutschlands zur sogenannten ‚vorläufigen Anwendung‘ des Handelsvertrages.“

Die Europäische Union plant, dass der EU-Ministerrat noch dieses Jahr über den CETA-Vertrag abstimmt und ihn damit zugleich für „vorläufig anwendbar“ erklärt – noch bevor ein einziges Parlament in den Mitgliedstaaten seine Zustimmung dazu erteilt hat. Bis dann in allen 28 nationalen Parlamenten abgestimmt würde, könnten Jahre vergehen und so Tatsachen geschaffen werden, kritisierten Campact, foodwatch und Mehr Demokratie. Sobald die Abstimmung im Ministerrat ansteht, will das Aktionsbündnis daher einen „Antrag auf einstweilige Anordnung“ beim Bundesverfassungsgericht einreichen, um dem deutschen Vertreter im EU-Rat zu untersagen, der „vorläufigen Anwendung“ zuzustimmen.

Daneben wenden sich die Initiatoren der Verfassungsbeschwerde auch gegen konkrete Inhalte des Handelsvertrages. So sind im CETA-Abkommen im Rahmen der „regulatorischen Zusammenarbeit“ Expertengremien vorgesehen. Diese „Joint Committees“ seien nicht demokratisch legitimiert, könnten aber trotzdem den Vertrag nach seinem Abschluss stetig weiterentwickeln und entscheidend verändern. „Wenn außerparlamentarische Gremien ohne parlamentarische Rückkopplung verbindliche Entscheidungen treffen können, ist das mit dem Demokratieprinzip des Grundgesetzes nicht vereinbar und verfassungswidrig“, sagte Roman Huber, Geschäftsführer von Mehr Demokratie. Das Aktionsbündnis kritisierte zudem das in CETA vorgesehene Investitionsgericht (ICS). Es schriebe Sonderklagerechte für ausländische Unternehmen fest. Investoren könnten Regierungen verklagen, sobald die vom Unternehmen erwarteten wirtschaftlichen Gewinne zum Beispiel auf Grund von schärferen Verbraucher- oder Umweltschutzgesetzen geschmälert werden, lautet die Kritik. „Eine Parallelgesetzgebung kann fast alle Lebensbereiche beeinflussen und eine Paralleljustiz Recht sprechen – damit verändert CETA den Kern unserer Verfassungsordnung“, fasste Roman Huber zusammen.

Thilo Bode, Geschäftsführer der Verbraucherorganisation foodwatch, betonte, dass es bei CETA – anders als bei bisherigen Handelsverträgen – nicht nur um den Abbau von Zöllen und die Angleichung technischer Standards gehe: „Das Abkommen greift tief in alle gesellschaftlichen Bereiche wie Umwelt-, Verbraucher- oder Arbeitnehmerschutz ein. Es ist unglaublich, dass ein solch weitreichender Vertrag schon ‚vorläufig‘ in Kraft treten soll, ohne dass auch nur ein Parlamentarier in den Mitgliedsstaaten dafür die Hand gehoben hat. Der Bundestag darf bei einer so wichtigen Entscheidung nicht entmachtet werden!“ Zudem setze CETA Standards, hinter die das geplante amerikanisch-europäische Freihandelsabkommen TTIP dann nicht mehr zurückfallen könne, kritisierte Bode: „CETA ist TTIP durch die Hintertür. Das müssen wir verhindern!“

„Die Verfassungsklage ist ein weiteres wichtiges Standbein unserer Kampagne neben Demonstrationen und Aktionen, mit denen wir auch weiter dafür kämpfen, CETA politisch zu verhindern. Sie bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine zusätzliche wirksame Möglichkeit, sich gegen die unfaire Handelspolitik unserer Regierung zu wehren“, so Maritta Strasser, verantwortliche Campaignerin bei Campact. „Jeder kann unsere Verfassungsbeschwerde ‚Nein zu CETA‘ jetzt ganz einfach mit seiner Unterschrift unterstützen. Je mehr Menschen die Verfassungsbeschwerde im Vorfeld unterstützen, desto deutlicher unsere Botschaft!“

Für CETA liegt, anders als für den „großen Bruder“ TTIP, der ausgehandelte Vertragstext bereits vor. Sobald die Europäische Union – voraussichtlich im Herbst – über den Handelsvertrag CETA entscheidet, wird das Aktionsbündnis seine Beschwerde offiziell beim Bundesverfassungsgericht einreichen.

Link:
– Bürgerklage „Nein zu CETA“: www.ceta-verfassungsbeschwerde.de

Redaktionelle Hinweise:
– FAQs zur Verfassungsbeschwerde: www.ceta-verfassungsbeschwerde.de/2016-05-30_FAQ_CETA-Verfassungsbeschwerde_für-Website_FINAL.pdf
– Hintergrundpapier des Prozessvertreters Prof. Bernhard Kempen: www.ceta-verfassungsbeschwerde.de/2016-05-30_Hintergrundpapier_CETA_Kempen_FINAL.pdf

Pressekontakte:

Campact
Jörg Haas
presse@campact.de
04231 / 95 75 90

foodwatch
Andreas Winkler
presse@foodwatch.de
030 / 24 04 76 290
0174 / 375 16 89

Mehr Demokratie
Anne Dänner
presse@mehr-demokratie.de
0178 / 816 3017
030 / 420 823 70




„Yes“: EU-Handelskommissarin Malmström will Veröffentlichung des geheimen CETA-Verhandlungsmandats – Bundeswirtschaftsministerium und Europäischer Rat mauern

Gemeinsame Pressemitteilung von Mehr Demokratie und foodwatch – Thema: Freihandelsabkommen EU/Kanada

Berlin, 9. September 2015. EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström hat sich dafür ausgesprochen, das bisher unter Verschluss gehaltene Verhandlungsmandat für das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA zu veröffentlichen. Das erklärte die schwedische Politikerin gestern gegenüber der Verbraucherorganisation foodwatch auf twitter. Zuvor hatten rund 28.000 Bürgerinnen und Bürger eine gemeinsame E-Mail-Aktion der Organisationen Mehr Demokratie und foodwatch unterstützt und die Veröffentlichung des Mandats gefordert.

Darüber entscheiden müssten letztlich die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten, die das Mandat erteilt haben, erklärte Cecilia Malmström über ihren twitter-Kanal. Auf die Frage, ob sie sich für eine Veröffentlichung ausspreche, antwortete sie: „Yes“ (Link zur gesamten twitter-Konversation: tinyurl.com/malmstroem-tweets). Mit ihrer Positionierung setzt sich die EU-Handelskommissarin vom Europäischen Rat und vom Bundeswirtschaftsministerium ab, die auf Anfrage von foodwatch keinerlei Interesse an einem solchen Schritt zu mehr Transparenz gezeigt hatten.

„Demokratie funktioniert nicht ohne Transparenz“, erklärte Michael Efler, Bundesvorstandssprecher von Mehr Demokratie. „Bürger und Parlamentarier haben ein Recht darauf zu erfahren, mit welchem Auftrag über unser aller Zukunft verhandelt wird. Die Verhandlungsmandate für internationale Handelsverträge sollten grundsätzlich veröffentlicht werden.“

„Es ist eine unwürdige Salamitaktik: Die Verantwortlichen bei TTIP und CETA versprechen Transparenz, veröffentlichen aber nur das, was sich unter Druck nicht mehr zurückhalten lässt. Mit der Geheimniskrämerei bei den Freihandelsabkommen muss endlich Schluss sein. Es ist eine ständige Veletzung des Demokratieprinzips, wie unter Ausschluss der Öffentlichkeit über Dinge verhandelt wird, die das Leben von Millionen von Bürgern direkt betreffen“, ergänzte foodwatch-Geschäftsführer Thilo Bode.

Das europäisch-kanadische Abkommen CETA ist bereits fertig ausverhandelt und muss nur noch politisch beschlossen werden. Im Mandat ist festgehalten, welchen Auftrag die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten der Europäischen Kommission für die Verhandlungen erteilt haben. Ein Vergleich zwischen Mandat und Vertragsentwurf würde eine Bewertung ermöglichen, ob das Verhandlungsergebnis im Rahmen des Auftrags liegt oder nicht. Beim geplanten TTIP-Abkommen zwischen der EU und den USA hatte die Europäische Kommission das Verhandlungsmandat auf öffentlichen Druck hin schließlich veröffentlicht, zudem hatte Cecilia Malmström grundsätzlich mehr Transparenz bei den Freihandelsabkommen versprochen.

Auf Anfrage von foodwatch hatte der Europäische Rat eine Publikation des CETA-Mandats abgelehnt – mit dem Hinweis, es handele sich dabei „nicht um ein öffentliches Dokument“.

Links:

– E-Mail-Aktion für die Veröffentlichung des CETA-Mandats bei foodwatch: www.ceta-mandat.foodwatch.de
– E-Mail-Aktion bei Mehr Demokratie: www.mehr-demokratie.de/ceta-aufruf.html

Redaktionelle Hinweise:

– EU-Kommissarin Cecilia Malmström auf twitter: tinyurl.com/malmstroem-tweets
– Schriftverkehr mit Bundeswirtschaftsministerium, EU-Kommission und EU-Rat: tinyurl.com/pkys4kf

Pressekontakte:

foodwatch:
Martin Rücker
E-Mail: presse@foodwatch.de
Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 – 2 90

Mehr Demokratie:
Anne Dänner
E-Mail: presse@mehr-demokratie.de
Tel.: +49 (0)1 78 / 81 63 017