foodwatch verklagt Edeka-Online-Shop wegen fehlender Nährwertangaben – zahllose Produkte ohne Kennzeichnung von Zucker, Fett oder Salz verkauft

Pressemitteilung

Berlin, 27. Oktober 2017. Die Verbraucherorganisation foodwatch hat einen Online-Lebensmittelshop von Edeka wegen fehlender Nährwertangaben verklagt. Der Betreiber der Seite www.edeka-lebensmittel.de verkauft zahlreiche Produkte, ohne Informationen etwa zum Zucker-, Fett- oder Kaloriengehalt anzugeben – ein klarer Verstoß gegen europäisches Lebensmittelrecht.

„Online-Supermärkte liegen im Trend. Aber auch beim Einkauf im Internet muss sichergestellt sein, dass Verbraucherinnen und Verbraucher die Zucker- oder Fettgehalte von Lebensmitteln erkennen können“, sagte Luise Molling von foodwatch. „Hersteller und Händler sind verpflichtet, die Nährwerte anzugeben – direkt auf den Verpackungen, aber auch im Online-Shop. Es ist nicht nur ärgerlich, sondern schlichtweg rechtswidrig, wenn den Verbraucherinnen und Verbrauchern diese Pflichtangaben vorenthalten werden.“

foodwatch hatte den Betreiber des Online-Shops, den in Hamburg ansässigen Lebensmittelhändler Edeka Bleise, im September wegen fehlender Pflichtangaben abgemahnt. Nachdem das Unternehmen – trotz mehrfacher Fristverlängerungen – die Unterlassungserklärung nicht unterzeichnete und weiterhin etliche Lebensmittel ohne Nährwertangaben auf seiner Webseite listet, reichte foodwatch diese Woche Klage beim Landgericht Hamburg ein. Der Edeka-Verbund betreibt eine eigene Seite (edeka24.de), die selbständigen Edeka-Kaufleute haben teilweise aber auch selbst Online-Shops eingerichtet. Edeka-lebensmittel.de ist dabei nach eigenen Angaben der „größte Onlineshop für Lebensmittel und den täglichen Bedarf“ und liefert seine Produkte europaweit. Im Gegensatz zu Edeka Bleise hatte der Lebensmittelhändler Rewe im August dieses Jahres nach einer Abmahnung durch foodwatch fehlende Pflichtangaben in seinem Online-Shop nachgetragen und eine entsprechende Unterlassungserklärung abgegeben. foodwatch hatte kritisiert, dass Rewe verschiedene Produkte seiner Eigenmarken „ja!“, „Feine Welt“ und „Beste Wahl“ ohne Nährwertinformationen auf der Seite bewarb.

Seit Ende 2016 schreibt die „EU-Lebensmittel-Informationsverordnung“ Herstellern eine verbindliche Nährwertkennzeichnung auf der Verpackung von Lebensmitteln vor. Werden Lebensmittel im Internet angeboten, gilt diese Informationspflicht auch für die Shop-Seiten der Online-Händler. Die sieben Pflichtangaben der Nährwertkennzeichnung umfassen den Brennwert sowie die Gehalte an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz. Diese Werte müssen sich auf 100 Gramm oder 100 Milliliter des Lebensmittels beziehen.

Weiterführende Informationen:
Klageschrift von foodwatch: tinyurl.com/Edeka-Klage
Online-Shop von Edeka Bleise: www.edeka-lebensmittel.de

Pressekontakt:
Andreas Winkler
E-Mail: presse@foodwatch.de
Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 – 2 90




foodwatch fordert größere Schrift für Zutatenlisten und Nährwertangaben – 1,2 Millimeter nicht ausreichend – EU-Lebensmittelkommissar gesteht laut Medienbericht: „Ich kann Lebensmittelkennzeichnung nicht lesen, nicht mal mit meiner Brille.“

Pressemitteilung – Lebensmittelkennzeichnung:

Berlin, 23. März 2017. Wichtige Informationen im Kleingedruckten, Mini-Zeilenabstände, schwarzer Text auf dunkelblauem Hintergrund: Die Angaben auf Lebensmittelverpackungen sind für viele Menschen kaum zu entziffern. Die Verbraucherorganisation foodwatch hat nun die Europäische Kommission aufgefordert, eine größere Mindestschriftgröße durchzusetzen und Kriterien für eine gute Lesbarkeit von Pflichtangaben wie Zutatenliste oder Nährwerttabelle festzulegen. foodwatch startete eine entsprechende E-Mail-Aktion unter www.kleingedrucktes.foodwatch.de.

Anlass für die Forderung sind Aussagen des für Lebensmittel zuständigen EU-Gesundheitskommissars Vytenis Andriukaitis bei der „Safe Advocacy Food Europe”-Konferenz in Brüssel an diesem Dienstag, denen zufolge er selbst die Angaben auf Etiketten nicht entziffern könne. Das Fachmedium „EU Food Policy“ zitiert Andriukaitis mit den Worten: „Ich schaue niemals auf die Kennzeichnung. […] Ich kann sie nicht lesen, nicht einmal mit meiner Brille. Es ist absolut unmöglich.“ (Übersetzung durch foodwatch, englisches Originalzitat lt. EU Food Policy: „I never look at labelling. […] I cannot read it even with my glasses. It is absolutely impossible.”)

„Die Mindestschriftgröße muss deutlich größer festgelegt werden als die bisher geltenden 1,2 Millimeter“, erklärte Sophie Unger von foodwatch. „Das allein reicht nicht: Die EU-Kommission sollte endlich die seit Jahren überfälligen Kriterien für eine gute Lesbarkeit festlegen, von hohen Farbkontrasten bis hin zu ausreichenden Zeilenabständen. Dass wichtige Informationen im Viel-zu-Kleingedruckten versteckt werden, ist ein ständiges Ärgernis.“

Seit Ende 2014 gilt gemäß Lebensmittelinformationsverordnung in der EU für Pflichtangaben eine Mindestschriftgröße von 1,2 Millimetern, bezogen auf das kleine „x“. Auf kleinen Verpackungen dürfen die Texte sogar nur in 0,9-Millimeter-kleinem Font gedruckt werden. „Schon diese Ausnahmeregelung zeigt: Es geht in der Verordnung um die Interessen der Hersteller und nicht um die Informationsbedürfnisse der Menschen, denn die sind bei kleinen Packungen nicht geringer als bei großen“, so Sophie Unger. Einige Supermarktketten seien inzwischen dazu übergegangen, Lupen an Einkaufswägen zu montieren, damit insbesondere ältere Kundinnen und Kunden die Etiketten entziffern können.

In ihrem ursprünglichen Entwurf für die Lebensmittelinformationsverordnung von 2008 hatte die Europäische Kommission noch eine Schriftgröße von 3 Millimetern vorgeschlagen, wobei nicht näher spezifiziert war, worauf sich diese Angabe bezog. Die Lebensmittelindustrie hatte dies scharf kritisiert – mit der Begründung, dass dann „in vielen Fällen kein ausreichender Raum für den Markenauftritt“ mehr bliebe. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) dagegen empfiehlt für Kurztexte eine Schriftgröße von 2,5 Millimetern, bezogen auf den Großbuchstaben „H“ – das wäre deutlich mehr als die 1,2 Millimeter für das kleine „x“. Die 2011 verabschiedete Lebensmittelinformationsverordnung sieht zudem vor, dass die Europäische Kommission weitere verbindliche Kriterien für eine gute Lesbarkeit festlegen kann. Bis heute hat sie dies nicht getan. Die BAGSO empfiehlt hier beispielsweise hohe Kontraste, ruhige Texthintergründe sowie ausreichende Zeilen- und Zeichenabstände.

Link:

– E-Mail-Aktion für lesbare Angaben auf Lebensmittelverpackungen: www.kleingedrucktes.foodwatch.de

Quellen und weiterführende Informationen:

– Aussagen von Vytenis Andriukaitis: EU Food Policy – „Andriukaitis: I never read food labels, print too small”, veröffentlicht unter eufoodpolicy.com am 21.3.2017 (Artikel liegt foodwatch vor, zugänglich nur für Abonnenten)
– Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV): www.tinyurl.com/nur6uf3
– Ursprünglicher LMIV-Entwurf: www.tinyurl.com/m2o2kre
– BAGSO-Checkliste: Nutzerfreundliche Printmedien: www.tinyurl.com/mnpkwun
– Stellungnahme des Lobbyverbandes BLL zur Schriftgröße (u.a.): www.tinyurl.com/l5pzeaz

Pressekontakt:

foodwatch e.V.
Martin Rücker
E-Mail: presse@foodwatch.de
Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 – 2 90