„Politikverweigerung“: Aufklärungskampagne über Risiken von Energy Drinks statt Regulierung – foodwatch kritisiert Pläne von Bundesernährungsminister Christian Schmidt

Pressemitteilung – Thema: Energy Drinks

Berlin, 14. September 2015. foodwatch hat die Ankündigung von Bundesernährungsminister Christian Schmidt kritisiert, anstelle von Regulierungsmaßnahmen eine Aufklärungskampagne über die Risiken von Energy Drinks zu starten. Dies ist nach Auffassung der Verbraucherorganisation verfehlt, schließlich warnen Gesundheitsexperten weltweit vor den stark koffeinhaltigen Lifestyle-Getränken. Besonders die kleineren, hochkonzentrierten Energy Shots stehen in der Kritik.

„Herr Schmidt bürdet die Kosten für riskante Produkte der Allgemeinheit auf, um bloß keine Entscheidung gegen die Interessen von Red Bull & Co. treffen zu müssen. Der Minister erkennt zwar das Risiko der Getränke – doch was dann folgt, ist eine bemerkenswerte Form von Politikverweigerung: Die Hersteller dürfen ihre Energy Shots und Energy Drinks weiterhin ungehindert an Kinder und Jugendliche verkaufen, weil Herr Schmidt mit Steuergeldern eine Kampagne finanziert und über die Risiken aufklärt“, erklärte foodwatch-Sprecher Martin Rücker.

foodwatch forderte eine Altersgrenze für Energy Drinks ab 18 Jahren sowie ein Verbot der hochkonzentrierten Shots.

Energy Drinks werden mit Herzrhythmusstörungen, Krampfanfällen, Nierenversagen und sogar Todesfällen in Verbindung gebracht. Experten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hatten im Oktober 2014 eine Studie zu den Gesundheitsrisiken veröffentlicht und ein Verkaufsverbot an Kinder und Jugendliche ausdrücklich empfohlen. Dennoch lehnte Bundesernährungsminister Christian Schmidt regulative Maßnahmen ab.

Einer im Mai 2015 publizierten Studie der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA zufolge konsumiert fast jeder dritte Erwachsene Energydrinks. Durch den süßen Geschmack und das gezielte Marketing sind die Produkte – anders als etwa der ebenfalls stark koffeinhaltige Kaffee – gerade bei Kindern und Jugendlichen beliebt: 68 Prozent der Teenager greifen zu den Getränken. Besonders kritisch sehen Experten die kleineren, stark konzentrierten Energy Shots. Deren Koffeinkonzentration ist nur aufgrund eines rechtlichen Kniffs zulässig: Statt als Lebensmittel wurden sie als „Nahrungsergänzungsmittel“ definiert. Damit wurden die für Lebensmittel geltenden Höchstgrenzen außer Kraft gesetzt, die Gefahr einer Überdosierung ist besonders groß.

Link:
E-Mail-Aktion: Keine Energy-Drinks an Kinder! www.foodwatch.de/aktion-energydrinks

Quellen:
– Aktuelle Koffein-Risikobewertung der EFSA (2015): www.efsa.europa.eu/en/efsajournal/pub/4102.htm
– Konsumstatistiken der EFSA zu Energy Drinks (2013): www.efsa.europa.eu/de/supporting/doc/394e.pdf
– Studie von WHO-Experten zu Gesundheitsrisiken durch Energy Drinks (2014): journal.frontiersin.org/article/10.3389/fpubh.2014.00134/full

Pressekontakt:

foodwatch e.V.
Martin Rücker
E-Mail: presse@foodwatch.de
Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 – 2 90




Falsche Angaben gegenüber dem Bundestag: Bundesregierung rechnet Energy-Drinks-Problematik klein – Ministerium will Aufklärungskampagne über Risiken starten – foodwatch fordert Richtigstellung

Pressemitteilung – Thema: Energy Drinks

Berlin, 24. März 2015. Die Bundesregierung will eine „Aufklärungskampagne“ über die Risiken von Energy Drinks starten, lehnt weitere Maßnahmen wie eine Altersgrenze für die Getränke jedoch bislang ab. Das geht aus einer noch unveröffentlichten Antwort des Ernährungsministeriums vom 19. März 2015 auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor, die der Verbraucherorganisation foodwatch vorliegt. Seine Ablehnung weitergehender Maßnahmen begründete das Ministerium allerdings mit falschen Zahlen: Es verkleinerte die Zahl der Risiko-Konsumenten auf die Hälfte.

Energy-Drinks hätten „so gut wie keine statistische Bedeutung“ für die Koffeinaufnahme von Kindern und Jugendlichen, heißt es in der Antwort. Der Anteil der Jugendlichen, die die von Behörden empfohlene Höchstdosis an Koffein durch den Verzehr von Energy Drinks überschritten, liege bei acht Prozent, schrieb die Parlamentarische Staatssekretärin Maria Flachsbarth (CDU) unter Berufung auf eine Stellungnahme der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA. Tatsächlich ist die Risikogruppe gemäß EFSA-Stellungnahme mit 16 Prozent der Jugendlichen doppelt so groß. Bei den vom Ministerium genannten 8 Prozent handelt es sich lediglich um diejenigen Jugendlichen, die die Höchstmenge beim Sport überschreiten. Hinzu kommt, dass die Höchstmengen-Empfehlung der EFSA für Erwachsene gilt – für Kinder und Jugendliche gibt es bislang überhaupt keine offiziellen Werte.

„Das Ministerium hat nicht nur gegenüber dem Bundestag nachweislich falsche Angaben gemacht, sondern will offenbar auch gegenüber der Öffentlichkeit das Risiko Energy Drinks kleinreden – das ist inakzeptabel“, kritisierte Oliver Huizinga von foodwatch. „Ein Problem verschwindet nicht einfach, wenn man es künstlich kleinrechnet.“ foodwatch hat Staatssekretärin Maria Flachsbarth aufgefordert, die falschen Angaben unverzüglich richtigzustellen. Angesichts der bekannten gesundheitlichen Risiken forderte foodwatch erneut eine Altersgrenze für Energy Drinks ab 18 Jahren.

Energy Drinks werden mit Herzrhythmusstörungen, Krampfanfällen, Nierenversagen und sogar Todesfällen in Verbindung gebracht. Experten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hatten im Oktober 2014 eine Studie zu den Gesundheitsrisiken veröffentlicht und ein Verkaufsverbot an Kinder und Jugendliche ausdrücklich empfohlen. Der EFSA-Studie zufolge konsumiert fast jeder dritte Erwachsene Energydrinks. Durch den süßen Geschmack und das gezielte Marketing sind die Produkte – anders als etwa der ebenfalls stark koffeinhaltige Kaffee – gerade bei Kindern und Jugendlichen beliebt: 68 Prozent der Teenager greifen zu den Getränken.

In der noch unveröffentlichten gesamten Antwort auf die Kleine Anfrage der Grünen (Bundestagsdrucksache 18/4237 – Kleine Anfrage) argumentiert das Bundesernährungsministerium nach Auffassung von foodwatch höchst fragwürdig. Zu den Energy-Shots – einer besonders hoch konzentrierten Form der Energy Drinks – gibt es an, dass der Bundesregierung „keine genauen Daten“ über die am deutschen Markt erhältlichen Produkte vorlägen. Richtig ist jedoch, dass Energy Shots lebensmittelrechtlich als Nahrungsergänzungsmittel gelten und solche Produkte gegenüber den Behörden angezeigt werden müssen. Das staatliche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hatte Energy Shots bereits 2009 als „nicht sicher“ eingestuft, politische Maßnahmen lehnte die Bundesregierung bislang jedoch ab. foodwatch spricht sich bei den Shots für ein Verkaufsverbot aus.

Link:
• E-Mail-Aktion für eine Altersgrenze bei Energy Drinks und ein Verkaufsverbot für hochkonzentrierte Energy Shots: www.foodwatch.de/aktion-energydrinks

Redaktioneller Hinweis:
• Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion: bit.ly/1DSJFDm
• Entwurf der EFSA-Stellungnahme: bit.ly/1bq3Ool
• Studie von WHO-Experten: bit.ly/1ClDeXv

Pressekontakt:

foodwatch e.V.
Martin Rücker
E-Mail: presse@foodwatch.de

Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 – 2 90