NEU: Dudu-Osun® PURE – Schwarze Seife aus Afrika // NEU: Spa Vivent Natural Beauty & Lifestyle Shop // Neu ab Ende September: Großhändler Biogarten führt Spa Vivent-Produkte

 

Neuheit: Dudu-Osun PURE parfümfrei, Schwarze Seife aus Afrika
Neuheit: Dudu-Osun PURE parfümfrei, Schwarze Seife aus Afrika

Spa Vivent präsentiert die enzigartige Naturseife auf den Biomessen Süd und Nord

wird noch immer auf traditionelle Art hergestellt und unterscheidet sich nicht nur optisch von anderen Seifen. Die Zusammensetzung beinhaltet verschiedene, natürlich vorkommende Hautpflegekomponenten, die bereits seit Jahrhunderten in der Schönheitspflege in Afrika verwendet werden.

Fair und nachhaltig produziertes Palmkernöl wird nach traditioneller Art und Weise mit Asche aufgekocht. Die weiteren Zutaten werden erst nach dem Verseifungsprozess hinzugefügt, und bleiben somit in ihrer Qualität erhalten. Aus Asche gepresst: Die charakteristische Farbe erhält die gepresste Naturseife durch ihren Ascheanteil, gewonnen aus Kakaopflanzen und Palmfrüchten. Die hochwertige, kaltgepresste Sheabutter, die traditionell aus den Fruchtkernen des als heilig geltenden Karitébaums gewonnen wird, verleiht der Dudu-Osun® die pflegenden und rückfettenden Eigenschaften.

Alle Rohstoffe, die in der Seife verarbeitet werden, wie Palmöl, Pottasche, Sheanuss-Butter und Aloe Vera, stammen aus Nigeria. Auch alle Verarbeitungsschritte finden im Land statt, so dass die Wertschöpfung den Menschen vor Ort zugute kommt: Kleinbauern aus dem Umgebung von Lagos liefern die Palmkernnüsse, die nachhaltig angebaut werden, an eine Ölmühle in der Region. Die Nüsse werden in der Mühle kaltgepresst, dann an Tropical Naturals Ltd. geliefert und dort nach modernen Standards verarbeitet.

Weitere Infos: https://www.spavivent.de/fairpflichtung.html

Fair und nachhaltig produziert: Dudu-Osun®, die Originale Schwarze Seife, ist eine „Alleskönnerin“, DAS Multitasking-Produkt!

Anwendungshinweis:

Die Naturseife für die ganze Familie – reduziert Plastik, ersetzt Duschgel und Shampoo, sowie Rasierschaum – optimal für jedes Reisegepäck, da nicht flüssig:

Seife mit Wasser ordentlich aufschäumen und in die Haut einreiben und/oder auf die Haare verteilen. Für eine Maske verteilen Sie den üppigen weichen Seifenschaum auf der Haut und lassen ihn kurz auf der Haut antrocknen.

Mit klarem Wasser abspülen.

Die Schwarze Seife ist auch als klassische Rasierseife verwendbar. Den üppigen Seifenschaum auf die zu rasierenden Stellen auftragen, wie gewohnt rasieren und Reste mit klarem Wasser abspülen.

Erhältlich je nach Vorliebe:


Nettogewicht: 150 g / 25 g

Inhaltsstoffe: Palmkernöl, Pottasche, Natürliches Glyzerin, Wasser, Sheabutter, Parfüm**, Honig, Zitronensaft, Limettensaft, Afrikanisches Sandelholz (Camwood), Ganzblattextrakt der Aloe Vera

Ingredients: Sodium Palm Kernelate, Potassium Palm Kernelate, Glycerin, Aqua, Butyrospermum Parkii Butter, Parfum**, Mel, Citrus Aurantifolia Juice, Citrus Limon Juice, Baphia Nitida Powder, Aloe Barbadensis leaf

**Nur Variante CLASSIC

Am 25. September 2016 ist Spa Vivent vertreten auf der Biomesse Süd in Augsburg.

Sie finden uns am Stand 7 – Q16.

Am 9. Oktober 2016 ist Spa Vivent vertreten auf der Biomesse Nord, Hannover. Sie finden uns an Stand 4-J14.

Neu ab Mitte September 2016 für Endkunden:

www.spavivent-shop.de

Pressekontakt: Christina Leitow
Kommunikation & Öffentlichkeitsarbeit
Regesbosteler Str. 6 -21279 Hollenstedt Tel.: +49 (0) 4165 223 88 26
cl@spavivent.de
www.spavivent.de




Studie: Wie TTIP und CETA das Vorsorgeprinzip aushebeln und europäische Verbraucherschutzstandards schwächen – Bundesregierung leugnet Risiken der Freihandelsabkommen

Pressemitteilung – Thema: Freihandelsabkommen

– Ein Rechtsgutachten belegt: Das europäische „Vorsorgeprinzip“ ist in TTIP und CETA nicht verankert – das bedroht den Gesundheits- und Verbraucherschutz in Europa.
– foodwatch kritisiert: Mit TTIP und CETA wäre z.B. ein Glyphosat-Verbot kaum möglich; umstrittene Chemikalien aus den USA könnten in Europa auf den Markt kommen.
– Die Bundesregierung täuscht die Öffentlichkeit über die Risiken von TTIP und CETA.

Berlin, 21. Juni 2016. Die Freihandelsabkommen TTIP und CETA hebeln das europäische „Vorsorgeprinzip“ zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher aus – das belegt jetzt erstmals ein internationales Rechtsgutachten, das die Verbraucherorganisation foodwatch heute vorgestellt hat. Die Folgen der geplanten Handelsverträge zwischen Europäischer Union und den USA und Kanada seien weitreichend: So könnten zum Beispiel Chemikalien aus Nordamerika ohne europäische Zulassung auf den Markt kommen oder die Pestizidbelastung von Lebensmitteln steigen, heißt es in der Studie.

„Das europäische Vorsorgeprinzip ist in TTIP und CETA rechtlich nicht ausreichend abgesichert. Das Niveau des Gesundheits- und Verbraucherschutzes steht damit in Frage“, erklärte Prof. Dr. Peter-Tobias Stoll, Direktor der Abteilung Internationales Wirtschaftsrecht und Umweltrecht an der Georg-August-Universität Göttingen, der das Rechtsgutachten im Auftrag von foodwatch gemeinsam mit Dr. Wybe Th. Douma vom TMC Asser Instituut in Den Haag und Prof. Dr. Nicolas de Sadeleer von der Université Saint-Louis in Brüssel erstellt hat.

Das in den Verträgen der Europäischen Union festgeschriebene Vorsorgeprinzip bildet eine wesentliche Grundlage für die Gesundheits-, Umwelt- und Verbraucherpolitik in Europa – und unterscheidet sich von dem vielfach nur „nachsorgenden Ansatz“ in den USA und Kanada. Während in Nordamerika in vielen Bereichen Substanzen zugelassen werden, bis deren Schädlichkeit nachgewiesen wird, gilt beim Vorsorgeprinzip die Umkehr der Beweislast. Demnach muss ein Unternehmen – beispielsweise bei der Zulassung von Chemikalien – die Unschädlichkeit wissenschaftlich nachweisen und alle eigenen Studien dazu offenlegen. Regierungen in Europa müssen bei potenziellen Risiken vorsorgend aktiv werden, wenn es begründete Bedenken gibt.

Anders als von Vertretern der Bundesregierung und der Europäischen Union immer wieder behauptet, sei das Vorsorgeprinzip in den Vertragstexten für TTIP und CETA „nicht hinreichend verankert“, heißt es in der Studie für foodwatch. Sowohl TTIP als auch CETA bezögen sich zudem explizit auf rechtliche Verpflichtungen der Welthandelsorganisation (WTO), in denen sich das Vorsorgeprinzip, wie in Europa praktiziert, nicht wiederfindet. Regulierungsvorhaben, die sich auf das Prinzip der Vorsorge berufen, könnten somit in Zukunft verzögert, verwässert oder verhindert werden, so die Autoren.

Politiker in Brüssel und Berlin sowie Wirtschaftsvertreter behaupten hingegen, das Vorsorgeprinzip sei durch TTIP und CETA nicht in Gefahr. So erklärte Bundesjustizminister Heiko Maas gegenüber foodwatch, dass „das Vorsorgeprinzip bei den Verhandlungen nicht zur Disposition steht“. Bundeskanzlerin Angela Merkel versicherte, es werde „kein einziger Standard, der in der Europäischen Union oder in Deutschland gilt, abgesenkt“. Und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel versprach: „Eine Absenkung der erreichten Standards wird es nicht geben.“

„TTIP und CETA sind ein versteckter Angriff auf das europäische Vorsorgeprinzip. Klammheimlich soll ein Verfassungsrecht ausgehebelt werden – mit fatalen Folgen für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Behauptung der Bundesregierung, das Prinzip des vorsorgenden Verbraucherschutzes würde nicht angerührt und europäische Standards seien nicht in Gefahr, ist eine vorsätzliche Täuschung der Öffentlichkeit“, sagte foodwatch-Geschäftsführer Thilo Bode. „Das Vorsorgeprinzip wird in den Handelsverträgen nicht an einer einzigen Stelle genannt.“

Wie die Freihandelsverträge TTIP und CETA das Vorsorgeprinzip und somit Schutzstandards in Europa gefährden, veranschaulichen drei Beispiele:

Pestizide: Nach geltendem EU-Recht müssen Pestizide, bevor sie zugelassen werden, auf ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit geprüft werden. Bei begründeten Bedenken muss ein Stoff vorsorglich verboten werden. Aktuell fordern beispielsweise einige EU-Staaten ein Verbot des in der Wissenschaft umstrittenen Pestizids Glyphosat – und berufen sich dabei explizit auf das Vorsorgeprinzip. Mit TTIP wäre ein Glyphosat-Verbot nur schwer möglich oder würde Strafzölle nach sich ziehen.

Hormonelle Disruptoren: Hormonelle (oder auch endokrine) Disruptoren, wie beispielsweise Bisphenol A, stehen unter Verdacht, den Hormonhaushalt zu stören und die Gesundheit zu gefährden. Nach dem vorsorgenden Grundsatz hätten die Stoffe in der EU längst reguliert werden müssen. Die Europäische Kommission sollte bereits bis 2013 in einem ersten Schritt Kriterien zur Definition der umstrittenen Stoffe vorlegen – verzögerte dies jedoch mit Blick auf die laufenden TTIP-Verhandlungen jahrelang. Erst als deswegen der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Kommission verurteilte, legten die Beamten den EU-Mitgliedsstaaten vergangene Woche einen Vorschlag vor – der von Umweltorganisationen als zu lasch kritisiert wurde. Das Beispiel zeigt, wie die Verhandlungen über geplante Freihandelsabkommen bereits jetzt Maßnahmen zum Gesundheitsschutz verzögern. Sind CETA und TTIP erst einmal unterschrieben, so droht eine Regulierung endgültig nicht mehr zustande zu kommen.

Chemikalien: Die weltweit als streng geltende europäische Chemikalienverordnung (REACH) fußt auf dem Vorsorgeprinzip und steht damit im diametralen Gegensatz zum US-Recht, das grundsätzlich zunächst von der Unbedenklichkeit der Stoffe ausgeht. Da in TTIP und CETA das Prinzip des vorsorgenden Gesundheitsschutzes nicht verankert ist, könnte sich die EU nicht mehr erfolgreich darauf berufen. Die Folge: Chemikalien aus den USA oder Kanada, die in der EU verboten sind, könnten gegenseitig als gleichwertig anerkannt werden und ohne weitere Prüfung auf den europäischen Markt gelangen.

Trotz der weitreichenden Folgen von TTIP und CETA halten die Europäische Union und ihre Verhandlungspartner an den geplanten Abkommen fest. Der CETA-Vertrag zwischen EU und Kanada ist bereits fertig ausgehandelt und soll nach Plänen der Bundesregierung noch in diesem Jahr „vorläufig“ in Kraft treten – ohne, dass der Bundestag oder die nationalen Parlamente in anderen Mitgliedsstaaten darüber abstimmen. foodwatch hat gemeinsam mit den Organisationen Campact und Mehr Demokratie eine Bürgerklage gegen CETA vor dem Bundesverfassungsgereicht initiiert. Unter www.ceta-verfassungsbeschwerde.de können Bürgerinnen und Bürger die Klage mit einer Vollmacht unterstützen.

Link:
Verfassungsbeschwerde „Nein zu CETA!“: www.ceta-verfassungsbeschwerde.de

Quellen und weiterführende Informationen:
– Rechtsgutachten „CETA, TTIP und das europäische Vorsorgeprinzip“: tinyurl.com/jjqmxkp
– foodwatch-Hintergrundpapier „7 Thesen zu CETA, TTIP und dem europäischen Vorsorgeprinzip“: tinyurl.com/j5oepyb
– Zitate-Sammlung „Wie Politik und Wirtschaft die Öffentlichkeit über die Freihandelsabkommen täuschen“: tinyurl.com/jcwsffa

Pressekontakt:
Andreas Winkler
E-Mail: presse@foodwatch.de
Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 – 2 90




Wirtschaftsinitiative: TTIP für Maschinenbau-Unternehmen eine Mogelpackung

Pressemitteilung

Berlin, 22.04.2016: TTIP könnte sich für Unternehmen aus dem Maschinenbau und der Elektronikindustrie als Mogelpackung herausstellen. Darauf weist die Wirtschaftsinitiative „KMU gegen TTIP“ anlässlich des Obama-Besuchs in Hannover hin. Der US-Präsident wird dort am 24. April gemeinsam mit Angela Merkel Deutschlands größte Industriemesse eröffnen.

„TTIP wird die Erwartungen seiner Befürworter nicht erfüllen können“, warnt Martina Römmelt-Fella, Mitinitiatorin der Wirtschaftsinitiative KMU gegen TTIP und Geschäftsführerin der Fella Maschinenbau GmbH. Unternehmen aus dem Maschinenbau und der Elektronikindustrie erhoffen sich von TTIP vor allem eine Angleichung bei den Produktanforderungen dies- und jenseits des Atlantiks.

Als Beispiel führt der konservative Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbauer (VDMA) etwa an, dass Neutralleiter-Kabel in der EU blau gefärbt sein müssen, in den USA aber weiß. Solche unterschiedlichen Standards sind für Hersteller mit erheblichen Mehraufwand in der Produktion verbunden. „Die Beispiele, die der VDMA immer wieder nennt, führen in die Irre. Denn bei ihnen geht es um technische Spezifikationen. Die werden nicht in Gesetzen, sondern in nachgelagerten Verordnungen geregelt“, erklärt Römmelt-Fella. „TTIP ist dafür das falsche Instrument!“

Ein weiteres Problem: Die USA sind ein höchst fragmentierter Rechtsraum. Es ist nicht sicher, dass die US-Bundesstaaten an die Vereinbarungen von TTIP gebunden sind. „Die Systeme zur Konformitätsbewertung und Produktzertifizierung unterscheiden sich in EU und USA grundlegend“, erklärt Guido Körber, Unternehmer aus Brandenburg und Unterzeichner der Initiative. „Die größte Gefahr ist es nun, dass unter dem politischen Druck eine fachlich nicht ausgereifte Vereinbarung zustande kommt. Damit würden das sehr gute europäische System zur Produktzertifizierung und Konformitätsbewertung nachhaltig beschädigt. Leidtragend wäre vor allem der europäische Mittelstand.“

Hintergrund: Normen in der europäischen Elektronikindustrie sind mit der International Organisation for Standardization (ISO) und der International Electrotechnical Commission (IEC) harmonisiert. Es gilt der Grundsatz: Ein Sachverhalt, eine Norm. Demgegenüber ist der amerikanische Binnenmarkt bis heute nicht harmonisiert und Produktanforderungen weichen in den 50 Bundesstaaten oder sogar Countys voneinander ab. Beispiel Brandschutz für elektrische und elektronische Geräte: Dieser ist in den USA nicht gesetzlich geregelt, sondern wird von durch die Versicherungswirtschaft akkreditierten
Labors zertifiziert. Welches Zertifikat anerkannt wird entscheidet der Endkunde. Im Fall von öffentlicher Beschaffung kann das bis herunter zur Ebene des lokalen Feuerwehrchefs gehen.

Amerikanische Unternehmen bekommen einen einfachen Zugang zum europäischen Markt, während europäische Unternehmen weiterhin regionale Besonderheiten und Zulassungsanforderungen im amerikanischen Markt berücksichtigen müssen.

Die Wirtschaftsinitiative „KMU gegen TTIP – Kleine und Mittlere Unternehmen gegen das Transatlantische Handelsabkommen“ – wurde im Herbst 2015 von fünf Unternehmen aus unterschiedlichen Bundesländern gegründet. Die Arbeitsgemeinschaft möchte zu einer differenzierten Diskussion um TTIP beitragen und kritischen Stimmen aus den Reihen der Wirtschaft eine Stimme geben. Aktuell haben über 2.400 Unternehmer*innen den Aufruf unterschrieben.

In der Videoreihe „TTIP – Stimmen aus der Wirtschaft“ stellen Initiatoren und Unterstützer sich und ihre Argumente gegen TTIP vor. Den Beitrag über Guido Körber / Code Mercenaries finden Sie unter:
www.youtube.com/watch?v=MGJtDbdOFOQ
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.kmu-gegen-ttip.de.

Interviewtermine:
Martina Römmelt-Fella wird am Donnerstag, den 28.April 2016, auf der Hannover Messe sein, Guido
Körber am 27. April. Beide stehen für Interviewanfragen zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie
unbedingt vorher über uns einen Termin.

Mitinitiator Frank Immendorf (Unternehmer aus Lohmar) spricht auf der Abschlusskundgebung der
Demonstration am morgigen Samstag, den 23.4.2016. Die Initiative hatte im Vorfeld zur Teilnahme
aufgerufen und wird mit dem Banner „Unternehmen gegen TTIP“ vertreten sein.

Kontakt:
Arbeitsgemeinschaft „KMU gegen TTIP DE“ // info@kmu-gegen-ttip.de
facebook.com/KMUgegenTTIP // twitter.com/KMUgegenTTIP_DE

Pressekontakt:
Kai Weller, Agentur Ahnen&Enkel
Mail: weller@ahnenenkel.com
Mobil: 0176 24569084




Neue Studie zu „Folgen des Freihandels“ auf dem Textilmarkt

PRESSEMITTEILUNG

31. März 2016

Frankfurt a.M./Bonn: Chancen und Risiken des globalen Freihandels werden weiter kontrovers diskutiert. Im Fokus stehen dabei die stockenden Verhandlungen und möglichen Folgen der geplanten Freihandelsabkommen TTIP und CETA. Angesichts der gesellschaftlichen Brisanz des Themas, lohnt es sich einen Blick auf den seit Ende 2004 weitgehend liberalisierten Weltmarkt für Textilien und Bekleidung zu werfen. Welche Auswirkungen hatte das Auslaufen des Welttextilabkommens vor über zehn Jahren auf die Beschäftigten in den wichtigsten Produktionsländern? Dieser Frage geht eine neue Studie der Otto Brenner Stiftung nach, die von SÜDWIND-Mitarbeiterin Dr. Sabine Ferenschild in Kooperation mit der Volkswirtin Julia Schniewind verfasst wurde.

Anknüpfend an Vorgängerstudien aus den Jahren 2004 und 2009 überprüft die Untersuchung zentrale Prognosen über die Folgen der Handelsliberalisierung auf dem Welttextilmarkt. Prognostiziert wurden unter anderem ein Wachstum des Textil- und Bekleidungshandels sowie eine massive Verlagerung der Produktion nach China. Außerdem war vorhergesagt worden, dass der aus dem Freihandel resultierende Kampf um Marktanteile zu einem sozialen Wettlauf nach unten, auf dem Rücken der Beschäftigten, führen werde.

Die Studie untersucht nun die Folgen von zehn Jahren Handelsliberalisierung auf dem Weltmarkt für Textilien und Bekleidung am Beispiel von sieben Ländern (Bangladesch, China, Indien, Indonesien, Kambodscha, Türkei, Vietnam) und der EU. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass es, wie prognostiziert, zu einer Ausweitung des Welthandels und massiven Verlagerungen nach China gekommen ist. Außerdem seien die negativen Folgen eines sozial unregulierten Freihandels deutlich zu spüren: „Die Arbeitsbedingungen der Näherinnen und Näher, die für Hungerlöhne die Kleidung der großen Textilmarken herstellen, verdeutlichen, dass Freihandel in der Regel nicht zum Nutzen aller Beteiligten funktioniert. Wohlstand ist für die Arbeitnehmer-innen und Arbeitnehmer in den meisten Produktionsländern weiter eine Illusion. (…) Die Studie zeigt, dass der Schutz der Beschäftigten in den Mittelpunkt rücken muss“, so Otto Brenner Stiftung und IG Metall im Vorwort der Studie.

Gewinner des Freihandels sind vor allem die großen Marken-Unternehmen, während die Beschäftigten immer noch überwiegend unter unzumutbaren Arbeitsbedingungen und Billiglöhnen leiden. Dies gelte auch für Länder, die ihre Marktanteile im vergangenen Jahrzehnt steigern konnten (China, Bangladesch, Indien, Vietnam, Kambodscha und die Türkei). In allen untersuchten Produzentenländern waren Beschäftigte und Gewerkschaften mit Betriebs-verlagerungen, Entlassungen und Einschränkungen der Vereinigungsfreiheit konfrontiert.

Gleichzeitig weist die Studie darauf hin, dass das vergangene Jahrzehnt auch ein Jahrzehnt zunehmender Arbeitskämpfe und wachsenden Widerstands von Gewerkschaften und Zivil-gesellschaft gegen unzumutbare Arbeitsbedingungen war. Es gebe, so die Autorinnen, „keine Beobachtung sozialer Auswirkungen der Liberalisierung unter Laborbedingungen.“ Es lasse „sich nur vermuten, dass ohne den Widerstand der Beschäftigten die Löhne in den Schwerpunktländern niedriger, die Arbeitsplätze unsicherer, die Arbeitsbedingungen insgesamt prekärer und Gewerkschaften in ihrem Engagement noch stärker eingeschränkt wären, als sie es heute sind.“

Neben der Überprüfung der Auswirklungen von zehn Jahren Handelsliberalisierung bietet die Studie für alle am Textil- und Bekleidungssektor Interessierten einen aktuellen Überblick über die Entwicklung des Welthandels, die wichtigsten Lieferländer sowie Herausforderungen und Strategien der Schwerpunktländer bzw. -regionen.
Wichtige Quelle der Untersuchung sind – neben einer Auswertung der frei zugänglichen Sekundärliteratur – qualitative Interviews, die die Autorinnen mit ExpertInnen von Gewerkschaften und Nicht-Regierungsorganisationen geführt haben.

„Folgen des Freihandels – Das Ende des Welttextilabkommens und die Auswirkungen auf die Beschäftigten“, Otto Brenner Stiftung, Frankfurt am Main 2015.

Die Studie ist als Arbeitsheft 85 der Otto Brenner Stiftung erschienen und kann bei der Stiftung online bestellt oder heruntergeladen werden. (www.otto-brenner-stiftung.de)

Kontakt:

Otto Brenner Stiftung
Jupp Legrand Geschäftsführung
Tel.: (069) 6693-2810
info@otto-brenner-stiftung.de
www.otto-brenner-stiftung.de

SÜDWIND e.V. – Institut für Ökonomie und Ökumene
Dr. Sabine Ferenschild
Tel: (0228) 763698-16
ferenschild@suedwind-institut.de
www.suedwind-institut.de

Sandra Grigentin-Krämer

Öffentlichkeitsarbeit und Fundraising /
Public Relations and Fundraising
SÜDWIND e.V. – Institut für Ökonomie und Ökumene
Kaiserstraße 201
53113 Bonn

Tel.: +49 (0)228-763698-14
Fax: +49 (0)228-763698-22

E-Mail: grigentin-kraemer@suedwind-institut.de
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CETA durch die Hintertür: Wirtschaftsminister Gabriel plant Entmachtung des Bundestages

Pressemitteilung – Thema: Freihandelsabkommen

– Bundesregierung will Freihandelsabkommen mit Kanada ohne Parlamentsvotum vorläufig in Kraft setzen
– Mit der vorläufigen Anwendung begeht Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel Wortbruch
– Wissenschaftliches Gutachten sieht demokratiepolitische und verfassungsrechtliche Probleme

Berlin, 28. März 2016. Das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA soll vorläufig in Kraft treten – ohne dass der Bundestag überhaupt darüber abstimmt. Das Bundeswirtschaftsministerium spricht sich dafür aus, dass die EU-Staaten das Abkommen per Beschluss vorläufig anwenden. Das sei „übliche Praxis“ und „vollständig demokratisch“, erklärte das Ministerium in einer Unterrichtung vor dem Deutschen Bundestag.

„Erst versichert Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel, ohne ein ‚Ja‘ des Bundestages gebe es weder CETA noch TTIP. Jetzt soll der CETA-Vertrag ohne Beteiligung des Parlaments vorläufig in Kraft treten, obwohl das Abkommen in dessen Regelungshoheit eingreifen kann. Herr Gabriel will das CETA-Abkommen durch die Hintertür durchsetzen – ohne dass je ein deutscher Parlamentarier die Hand gehoben hat. Das ist ein demokratiepolitischer Skandal und ein Betrug an der Öffentlichkeit“, erklärte Thilo Bode, Geschäftsführer der Verbraucherorganisation foodwatch. „Wenn die nationalen Parlamente erst in vielen Jahren die Chance bekommen, über CETA abzustimmen, sind bereits Fakten geschaffen. Dann ist eine Ablehnung sehr unwahrscheinlich.“

Noch 2014 erklärte Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel in einem Brief an die Fraktionen des Deutschen Bundestages, dass „ein Abschluss allein durch die EU (…) nicht in Frage“ käme. Die nationalen Parlamente müssten dem Abkommen zustimmen. Mit seinem Vorhaben, die Parlamentarier bei der Entscheidung über CETA jahrelang außen vor zu lassen, setzt der Wirtschaftsminister laut foodwatch seine systematische Täuschungsstrategie in der Freihandelspolitik fort.

Auch juristisch begibt sich Sigmar Gabriel auf Glatteis. Es sei „verfassungsrechtlich wie demokratiepolitisch unakzeptabel, dass die vorläufige Anwendung eines Abkommens an den Parlamenten vorbei erfolgt“, heißt es in einem Gutachten des Europa- und Völkerrechtlers Prof. Dr. Wolfgang Weiß von der Universität Speyer, das die Verbraucherorganisation foodwatch am Samstag veröffentlicht hat. Dadurch „treten die Wirkungen des Abkommens bereits ein, noch ehe eine Zustimmung der Parlamente hierzu erfolgen muss“, kritisiert Prof. Weiß. Das sei zwar tatsächlich gängige Praxis in der EU, aber die „umfangreichen Freihandelsabkommen der neuen Generation“ – zu denen CETA und TTIP gehören – seien „von hoher politischer Bedeutung“, stellten „die Handelsbeziehungen auf eine völlig neue Grundlage“ und berührten den „Entscheidungsraum des deutschen Gesetzgebers“, schreibt der Jurist.

foodwatch forderte die Bundesregierung auf, die vorläufige Anwendung abzulehnen: „Bei den Freihandelsabkommen der neuen Generation geht es um weit mehr als Zollsenkungen – CETA und TTIP können in die Regelungshoheit des deutschen Parlaments eingreifen. Unsere gewählten Vertreter müssen darüber mitentscheiden, sonst kommt unsere Demokratie zu schaden“, erklärte Thilo Bode.

CETA gilt als „Zwillingsbruder“ des umstrittenen Freihandelsabkommens TTIP zwischen der EU und den USA. CETA enthält kritische Elemente wie zum Beispiel die sogenannte regulatorischen Zusammenarbeit, die den Konzernen noch mehr Einfluss auf die Gesetzgebung einräumt. Das Abkommen soll im Herbst dieses Jahres vom EU-Ministerrat beschlossen werden.

Redaktionelle Hinweise:

– Sachstandsbericht des Bundeswirtschaftsministeriums zu CETA: tinyurl.com/gkudtan
– Wissenschaftliches Kurzgutachten von Prof. Dr. Wolfgang Weiß zur „vorläufigen Anwendung“ von CETA: tinyurl.com/jhph26n
– Schreiben von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel an die Fraktionen des Deutschen Bundestages: tinyurl.com/gupge26

Pressekontakt:
foodwatch e.V.
Andreas Winkler
E-Mail: presse@foodwatch.de
Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 – 2 90




TTIP und CETA: Bundestagswissenschaftler zweifeln an EU-rechtlicher Zulässigkeit von Schiedsverfahren für Investoren – foodwatch veröffentlicht Parlamentsgutachten

Pressemitteilung – Thema: Freihandelsabkommen

Berlin, 22. Februar 2016. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat erhebliche Zweifel an der europarechtlichen Zulässigkeit von Schiedsverfahren für Investoren, wie sie mit den geplanten Freihandelsabkommen eingeführt werden sollen. In dem Gutachten der Parlamentswissenschaftler, das der Verbraucherorganisation foodwatch vorliegt, ist von „vielen und teils offenen Rechtsfragen“ die Rede. Demnach könnten Schiedsverfahren insbesondere die „Autonomie der Unionsrechtsordnung“ und die Befugnisse des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) untergraben, in dessen alleiniger Zuständigkeit die „letztverbindliche Auslegung des Unionsrechts“ liegt. Sowohl das europäisch-kanadische Handelsabkommen CETA, das kurz vor der Verabschiedung steht, als auch der geplante TTIP-Vertrag zwischen EU und USA sehen die Einführung einer Sonderjustiz vor, mit deren Hilfe Investoren Schadenersatzansprüche gegen Staaten geltend machen können.

„Die geplanten Abkommen würden eine inakzeptable Paralleljustiz für Unternehmen einführen. Das ist einer von zahlreichen Gründen, zunächst CETA und schließlich TTIP zu stoppen“, erklärte Lena Blanken, Volkswirtin bei foodwatch. „Schiedsgerichte ebenso wie der neuerdings diskutierte Investitionsgerichtshof würden Investoren gefährliche Sonderrechte einräumen: Sie könnten Staaten auch dann auf Milliardensummen verklagen, wenn sie vor den ordentlichen Gerichten keine Chance auf Schadenersatz hätten. Durch solche Klagerechte werden Staaten erpressbar gemacht.“

Das 36 Seiten umfassende Gutachten (Ausarbeitung PE 6-3000-25/15), das allen Bundestagsabgeordneten zur Verfügung steht, stammt vom 24. März 2015. Der Wissenschaftliche Dienst vergleicht darin die europarechtlich vorgegebene Rolle des EuGH mit den Plänen zur Einführung von Investor-Staat-Schiedsverfahren (ISDS-Investor-State-Dispute-Settlement) im fertig ausgehandelten CETA-Vertragsentwurf. Auch das geplante TTIP-Abkommen sieht die Einführung einer Sonderjustiz für Investoren vor. Anstelle von privaten Schiedsgerichten wollen die Europäische Kommission und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hier einen internationalen Investitionsgerichtshof installieren. Die von den Parlamentswissenschaftlern vorgetragenen Bedenken beziehen sich explizit auf CETA, die Argumentation ist jedoch gültig für beide Modelle.

Der Studie zufolge „könne die Einräumung eines alternativen Rechtswegs in Form des ISDS dazu führen, dass bestimmte Fragen des EU-Rechts eben dort und nicht mehr durch mitgliedstaatliche Gerichte behandelt würden, so dass auch diesbezüglich Vorlagen an den EuGH ausgeschlossen wären.“ Die Gutachter zeichnen beispielsweise die Gefahr, dass Investoren mit ihren Klagen vor Schiedsgerichten die Autonomie der EU-Gerichtsbarkeit bei der Prüfung von EU-Beihilfen für Unternehmen unterlaufen könnten: Es sei „unklar […], wie der EuGH die möglichen tatsächlichen Auswirkungen von Schiedsgerichtsentscheidungen auf das Unionsrecht und auf die Zuständigkeiten des EU-Gerichtshofs beurteilen würde. Problematisch könnten derartige Auswirkungen insbesondere dann sein, wenn Entschädigungen, die Investoren in Verfahren gegen die EU zugesprochen werden, in Widerspruch zu unionsrechtlichen (Rück-)Zahlungspflichten treten würden, etwa im EU-Beihilferecht bei Rückforderung von unionsrechtswidrig gewährten staatlichen Beihilfen.“

Der Wissenschaftliche Dienst empfiehlt deutlich, die offenen Rechtsfragen dem EuGH zur Begutachtung vorzulegen. Ob dies erfolgt ist, ist foodwatch nicht bekannt.

Redaktionelle Hinweise:

Gutachten PE 6-3000-25/15 des Wissenschaftlichen Dienstes, von foodwatch veröffentlicht: tinyurl.com/hysek4y

Pressekontakt:

foodwatch e.V.
Martin Rücker
E-Mail: presse@foodwatch.de
Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 – 2 90




Leseräume als Hochsicherheitstrakt: Welche Auflagen Abgeordnete bei der Einsicht in TTIP-Dokumente akzeptieren müssen

Pressemitteilung – Thema: Freihandelsabkommen

– Bundestagsabgeordnete erhalten erstmals Einsicht in Verhandlungspapiere
– Parlamentarier werden dabei unter Aufsicht gestellt
– Verschwiegenheitserklärung und Abgabe von Handys sind Pflicht, Kopien verboten

Berlin, 26. Januar 2016. Gut zweieinhalb Jahre nach Beginn der Verhandlungen über das transatlantische Handelsabkommen TTIP sollen Bundestagsabgeordnete Einblick in wichtige Verhandlungsdokumente erhalten. In der kommenden Woche soll dazu ein Leseraum im Bundeswirtschaftsministerium eröffnet werden. Die Verbraucherorganisation foodwatch kritisierte jedoch, dass die Auflagen und Restriktionen für die Parlamentarier die dringend benötigte öffentliche Debatte über den europäisch-US-amerikanischen Vertrag weiterhin verhindern würden.

Abgeordnete dürfen die Leseräume an bestimmten Tagen und zu bestimmten Zeiten und nur nach Voranmeldung nutzen – für die Dokumenteneinsicht haben EU-Kommission und USA zudem strenge Bedingungen ausgehandelt, wie das Bundeswirtschaftsministerium gegenüber foodwatch bestätigte:

– Abgeordnete dürfen die Dokumente nur unter Aufsicht einsehen;
– vorher müssen sie eine Vertraulichkeitserklärung unterzeichnen, in der sie zusichern, den Inhalt der Dokumente nicht mit unbefugten Dritten zu teilen;
– Handys, Laptops und andere elektronische Geräte sind nicht erlaubt;
– die Parlamentarier dürfen sich handschriftliche Notizen machen, aber keine Kopien der Dokumente anfertigen.

„Dass Abgeordneten nun Einsicht in Dokumente erhalten, ist längst überfällig – die Bedingungen dafür sind jedoch inakzeptabel, weil sie aus dem Leseraum eine Art Hochsicherheitstrakt machen und Dokumente, die uns alle angehen, weiterhin behandelt werden wie militärische Geheimpapiere. Ausgerechnet beim Freihandel sollen Abgeordnete ihr freies Mandat mit einer Schweigepflicht einschränken – das passt nicht zusammen. Der Zugang zu den Papieren wird zwar gewährt, die dringend nötige öffentliche Debatte über TTIP jedoch weiterhin unterbunden“, erklärte Lena Blanken, Volkswirtin bei foodwatch. „Das transatlantische Abkommen soll tief in die Bereiche unseres täglichen Lebens eingreifen, deshalb müssen Abgeordnete und Öffentlichkeit darüber diskutieren können. Es ist schädlich für die Demokratie, dass grundlegende gesellschaftspolitische Fragen im Geheimen verhandelt werden. Es muss jetzt eine Debatte stattfinden. Ist der Vertrag erst fertig ausgehandelt, wird es zu spät sein: Denn die Parlamentarier können dazu nur ‚Ja‘ oder ‚Nein‘ sagen, aber nichts am Text verändern.“

Pressekontakt:
Martin Rücker, E-Mail: presse@foodwatch.de, Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 – 2 90




TTIP ist für kleine und mittlere Betriebe der Agrar- und Ernährungswirtschaft überwiegend bedrohlich. Zu diesem Ergebnis kommt die aktuelle Food&Farming-Studie von UnternehmensGrün e.V., dem Bundesverband der grünen Wirtschaft.

Zu der Pressekonferenz, auf der UnternehmensGrün die Studie vorstellen wird, laden wir Sie herzlich ein.

Termin: Freitag, den 15.01.2016
Uhrzeit: 11:00 – 11:45 Uhr
Ort: Haus der Bundespressekonferenz / Schiffbauerdamm 40 / Ecke Reinhardtstr. 55, 10117 Berlin

Mit

Dr. Katharina Reuter, Autorin der Studie und Geschäftsführerin UnternehmensGrün

Dr. Felix Prinz zu Löwenstein, Vorstandsvorsitzender des Bundes Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW)

Joachim Weckmann, Inhaber und Geschäftsführer der Märkisches Landbrot GmbH

Was TTIP für das eigene Unternehmen bedeuten kann, ist bei den kleinen und mittleren Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft bisher kaum bekannt. UnternehmensGrün zeigt in der Studie „Transatlantisches Freihandelsabkommen (TTIP): Risiken für kleine und mittlere Betriebe in der Agrar- und Ernährungswirtschaft“ nun erstmals im Detail die Konfliktfelder und möglichen Auswirkungen des geplanten Abkommens zwischen den USA und der EU in diesem sensiblen Wirtschaftsbereich.

Die Folgen sind für kleine und mittlere Betriebe auf Ebene der Urproduktion (Landwirtschaft), sowie der ersten und zweiten Verarbeitungsstufe überwiegend bedrohlich – und das unabhängig davon, ob es sich um konventionell oder ökologisch wirtschaftende Betriebe und Unternehmen handelt.

Die Studie benennt als zentrale Konfliktfelder genveränderte Organismen, den Einsatz und Rückstände bei Pestiziden sowie die Mast- und Haltungsbedingungen in den USA und Europa. Wesentlicher Grund ist, dass in den USA ein grundsätzlich anderes Sicherheitsverständnis vorherrscht, als es im Vorsorgeprinzip der EU zum Ausdruck kommt – die Standards sind in den USA fast durchgehend geringer. Durch die Angleichung von Standards durch TTIP würden die regional ausgerichtete bäuerliche Landwirtschaft und ihre nachgelagerten Verarbeitungsbetriebe direkt bedroht.

Felix Prinz von Löwenstein kommentiert die Studie aus Sicht des BÖLW. Als Inhaber und Geschäftsführer der Märkisches Landbrot GmbH in Berlin erläutert Joachim Weckmann, was TTIP für einen mittelständischen Bäcker konkret bedeuten würde.

Wir bitten um Akkreditierung bis zum 13.1.2016.

Pressekontakt:
Kai Weller
Agentur Ahnen&Enkel
mobil: 0176 24569084
weller@ahnenenkel.com




Setzen IHK und DIHK auf Propaganda statt umfassende Information? Wirtschaftsinitiative fordert Platz für kritische Unternehmensstimmen in der TTIP-Debatte

Pressemitteilung

Berlin, 27.10.2015: Die Unternehmens-Initiative „KMU gegen TTIP“ protestiert gegen die einseitige Ausrichtung der TTIP-Debatte in den IHKs und von Seiten des DIHK. Diese zeige sich u.a. an der einseitigen Zusammensetzung der sogenannten „Roadshow TTIP“, die beispielsweise von der bayerischen IHK organisiert wird. „Die IHK übergeht damit die abweichenden Meinungen gerade von kleinen und mittleren Unternehmen und auch von anderen IHKs“, sagt Gottfried Härle, Brauer und Mitinitiator von „KMU gegen TTIP“.

Bundesweit sehen die Industrie- und Handelskammern (IHK) das Thema „TTIP“ sehr differenziert. Die
Recherchen von „KMU gegen TTIP“ zeigen, dass mindestens 16 örtliche IHKs und drei Landesdachverbände eigene Stellungnahmen zu TTIP erarbeitet haben und dabei unter anderem folgende Kritikpunkte öffentlich machen:

• Mehr Transparenz und Beteiligung im laufenden Entscheidungsfindungsverfahren.
• Kunst, Wissenschaft, Kultur und Medienvielfalt sollen nicht beeinflusst werden.
• Strengere Kriterien für mögliche Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren.

Der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) betont zum Beispiel, dass die Verträge der World Trade Organisation (WTO) Vorrang vor einem möglichen TTIP-Abkommen haben sollten. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) fordert unter anderem, dass „alle im TTIP vorgesehenen Vorschriften und Maßnahmen auf ihren Mehrwert und ihre Umsetzbarkeit für KMU überprüft werden.“ Aber sowohl die Landeszusammenschlüsse als auch der DIHK gehen in ihren Stellungnahmen inhaltlich nicht auf abweichende Positionierungen einzelner IHKs und Wirtschaftsinitiativen ein. Die Öffentlichkeitsarbeit des DIHK scheint von den lokalen IHKs de facto völlig entkoppelt.

„Wir fordern, dass bei Veranstaltungen der IHK und des DIHK eine ausgewogene Debatte geführt wird, die auch Akteure zu Wort kommen lässt, die die in der kleinen und mittelständischen Wirtschaft weit verbreitete Skepsis gegenüber TTIP widerspiegeln“, so Martina Römmelt-Fella, Fella Maschinenbau GmbH und ebenfalls Mitinitiatorin. „KMU gegen TTIP hilft den IHKs vor Ort gerne, geeignete Unternehmer zu finden.“

Die Zusammenstellung der unterschiedlichen Positionen der IHKs finden Sie auf der Internetseite der Initiative www.kmu-gegen-ttip.de unter www.kmu-gegenttip.
de/de/content/download/1605/40915/version/1/file/Auswertung_Kammern_und_TTIP.pdf

Hintergrund: Die Initiative „KMU gegen TTIP“ – „Kleine und Mittlere Unternehmen gegen das Transatlantische Handelsabkommen“ – wurde Anfang September von fünf Unternehmerinnen und Unternehmen aus unterschiedlichen Bundesländern gegründet. Ziel ist es, der Kritik an TTIP aus den Reihen der Unternehmer eine Stimme zu geben. Aktuell haben knapp 1700 Unternehmerinnen und Unternehmer den Aufruf unterschrieben.

Kontakt:
Arbeitsgemeinschaft „KMU gegen TTIP DE“ // www.kmu-gegen-ttip.de
Gottfried Härle, Gottfried.Haerle@haerle.de; Martina Römmelt-Fella, info@kmu-gegen-ttip.de
facebook.com/KMUgegenTTIP // twitter.com/KMUgegenTTIP_DE

Pressekontakt:
Kai Weller, Agentur Ahnen&Enkel
Mail: weller@ahnenenkel.com
Mobil: 0176 24569084




Emnid-Umfrage: Zustimmung zu TTIP auf dem Tiefststand – Bürger sehen in Gabriels Werbekampagne für das Abkommen einen Schaden für die SPD

Gemeinsame Pressemitteilung von Campact und foodwatch – Thema: Freihandelsabkommen

Berlin, 16. Oktober 2015. Nach der Großdemonstration gegen das geplante transatlantische Freihandelsabkommen ist die Zustimmung zu TTIP in der Bevölkerung auf einem neuen Tiefststand angekommen. 46 Prozent der Bürgerinnen und Bürger halten TTIP für „eine schlechte Sache“, wie eine repräsentative Befragung von TNS Emnid im Auftrag der Organisationen foodwatch und Campact ergab. Nur noch 34 Prozent halten TTIP demnach für „eine gute Sache“ – es ist der niedrigste Wert in einer Serie von Umfragen, innerhalb derer seit Februar 2014 insgesamt sechs Mal mit identischer Fragestellung die Haltung der Bevölkerung in Deutschland gegenüber dem Abkommen abgefragt wurde.

Am vergangenen Samstag waren in Berlin rund 250.000 Menschen gegen TTIP und das geplante europäisch-kanadische Abkommen CETA auf die Straße gegangen – es war die größte politische Demonstration seit dem Irak-Krieg. Vizekanzler Sigmar Gabriel hatte am selben Tag in ganzseitigen Anzeigen in verschiedenen Zeitungen für TTIP geworben. Diese Werbekampagne stößt auf Kritik in der Bevölkerung: TNS Emnid zufolge glauben 6 von 10 Befragten (60 Prozent), dass der SPD-Vorsitzende damit seiner eigenen Partei schade.

„Auch durch millionenschwere Werbekampagnen von BDI und Wirtschaftsministerium lassen sich die Menschen nicht irreführen. Die Zustimmung zu TTIP sinkt auf ungeahnte Tiefen. Gabriels Schmusekurs mit den Konzernen führt die SPD in eine Sackgasse“, sagte Felix Kolb, geschäftsführender Vorstand von Campact.

„Sigmar Gabriel hat sich mit seinem Pro-TTIP-Kurs völlig verrannt. Er darf seine Augen nicht länger vor den Sorgen der Menschen verschließen – diese sind so groß wie nie und sie sind berechtigt: TTIP und CETA sind ein Angriff auf unsere Demokratie und deshalb abzulehnen“, so Lena Blanken, Volkswirtin bei der Verbraucherorganisation foodwatch.

In der Emnid-Befragung schätzen die Menschen auch die Folgen des transatlantischen Abkommens kritisch ein. Rund zwei Drittel gehen davon aus, dass TTIP den Umwelt- und Verbraucherschutz (69 Prozent) und die Arbeitnehmerrechte (62 Prozent) „eher verschlechtern“ werde. 73 Prozent glauben, dass sich der Vertrag negativ auf das Datenaschutzniveau in Deutschland auswirken werde. 4 von 10 Befragten (40 Prozent) gehen sogar davon aus, dass TTIP schlecht für die Beschäftigungssituation und das Wirtschaftswachstum wäre.

Besonders kritisch bewertet die Bevölkerung zudem einzelne Aspekte des geplanten Abkommens: So sehen 57 Prozent der Befragten in den möglichen Schiedsgerichten für ausländische Investoren „eine schlechte Sache“. 62 Prozent halten es für schlecht, dass TTIP als völkerrechtlicher Vertrag den Spielraum der Gesetzgeber einengen kann.

Für die Befragung hat das Meinungsforschungsinstitut TNS Emnid 1.013 Bürgerinnen und Bürger im Zeitraum vom 13.-14.10.2015 – also nach der Großdemonstration vom 10.10. – repräsentativ im Auftrag von Campact und foodwatch befragt.

Eine Übersicht über aller Ergebnisse der Emnid-Befragungen im Verlauf („Ist dieses Handelsabkommen Ihrer Ansicht nach eine gute oder eine schlechte Sache für Deutschland?“):

• Feb. 2014: gute Sache 55 Prozent / schlechte Sache 25 Prozent
• Okt. 2014: gute Sache 48 Prozent / schlechte Sache 32 Prozent
• Feb. 2015: gute Sache 39 Prozent / schlechte Sache 40 Prozent
• Juni 2015: gute Sache 47 Prozent / schlechte Sache 36 Prozent
• Juli 2015: gute Sache 42 Prozent / schlechte Sache 36 Prozent
• Okt 2015: gute Sache 34 Prozent / schlechte Sache 46 Prozent

Redaktionelle Hinweise:
• Umfrageergebnisse im Detail: tinyurl.com/qewmel8
• Umfrageergebnisse im zeitlichen Verlauf: tinyurl.com/po5jr5x

Pressekontakte:

foodwatch
Martin Rücker
E-Mail: presse@foodwatch.de
Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 – 2 90

Campact
Jörg Haas
E-Mail: presse@campact.de
Tel.: +49 (0)4231 / 957 – 590