TERMIN-ERINNERUNG: Pressegespräch, 5.7., 10:30 Uhr: Neue verfassungsrechtliche Bedenken gegen CETA – Wie kann CETA im Bundesrat verhindert werden? Wie steht es um JEFTA, TTIP, TISA?

TERMIN-ERINNERUNG: PRESSEGESPRÄCH AM 05. JULI UM 10:30 UHR IN BERLIN

Einladung zum Pressegespräch:

Neue verfassungsrechtliche Bedenken gegen CETA
Wie kann CETA im Bundesrat verhindert werden?
Wie steht es um JEFTA, TTIP, TISA und die anderen Handelsabkommen der EU?

Zeit: Mittwoch, 5.Juli 2017, 10:30 Uhr
Ort: Habel am Reichstag, Luisenstraße 19, 10117 Berlin (unter den S-Bahn-Bögen)

Sehr geehrte Damen und Herren,

kurz vor dem G20-Gipfel sind die Handelsabkommen wieder in der Debatte. Bei JEFTA, dem Abkommen mit Japan, zeigt sich, dass die EU aus CETA und TTIP offenbar nichts gelernt hat. Die Handelsabkommen dieses neuen Typs gefährden die Souveränität der Mitgliedstaaten und sind verfassungsrechtlich bedenklich – das zeigt ein aktuelles Rechtsgutachten des renommierten Verfassungsexperten Prof. Dr. Martin Nettesheim (Universität Tübingen) am Beispiel CETA. Bundesrat und Bundestag könnten CETA, das Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada, noch stoppen – und der Bundesrat hat auch das Recht dazu.

Zur Darstellung des rechtlichen Sachverhaltes, der Hintergründe und der Gefahren für das föderale System laden wir Sie zum Pressegespräch ein. Wir stellen Ihnen auch vor, wie es um TTIP, JEFTA und TISA steht.

Als Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner stehen Ihnen zur Verfügung:

Prof. Dr. Martin Nettesheim
Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht und Völkerrecht, Universität Tübingen

Thilo Bode
Geschäftsführer foodwatch International

Roman Huber
Geschäftsführender Bundesvorstand Mehr Demokratie

Maritta Strasser
Teamleiterin Kampagnen Campact

Für eine Rückmeldung, ob wir mit Ihrem Kommen rechnen dürfen, wären wir Ihnen zur besseren Planung sehr dankbar – formlos telefonisch unter (0 30) 24 04 76 – 290 oder per Mail an presse@foodwatch.de.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Winkler
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit




Neue verfassungsrechtliche Bedenken gegen CETA – Einladung zum Pressegespräch

Neue verfassungsrechtliche Bedenken gegen CETA
Wie kann CETA im Bundesrat verhindert werden?
Wie steht es um JEFTA, TTIP, TISA und die anderen Handelsabkommen der EU?

Zeit: Mittwoch, 5.Juli 2017, 10:30 Uhr
Ort: Habel am Reichstag, Luisenstraße 19, 10117 Berlin (unter den S-Bahn-Bögen)

Sehr geehrte Damen und Herren,

kurz vor dem G20-Gipfel sind die Handelsabkommen wieder in der Debatte. Bei JEFTA, dem Abkommen mit Japan, zeigt sich, dass die EU aus CETA und TTIP offenbar nichts gelernt hat. Die Handelsabkommen dieses neuen Typs gefährden die Souveränität der Mitgliedstaaten und sind verfassungsrechtlich bedenklich – das zeigt ein aktuelles Rechtsgutachten des renommierten Verfassungsexperten Prof. Dr. Martin Nettesheim (Universität Tübingen) am Beispiel CETA. Bundesrat und Bundestag könnten CETA, das Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada, noch stoppen – und der Bundesrat hat auch das Recht dazu.

Zur Darstellung des rechtlichen Sachverhaltes, der Hintergründe und der Gefahren für das föderale System laden wir Sie zum Pressegespräch ein. Wir stellen Ihnen auch vor, wie es um TTIP, JEFTA und TISA steht.

Als Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner stehen Ihnen zur Verfügung:

Prof. Dr. Martin Nettesheim
Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht und Völkerrecht, Universität Tübingen

Thilo Bode
Geschäftsführer foodwatch International

Roman Huber
Geschäftsführender Bundesvorstand Mehr Demokratie

Maritta Strasser
Teamleiterin Kampagnen Campact

Für eine Rückmeldung, ob wir mit Ihrem Kommen rechnen dürfen, wären wir Ihnen zur besseren Planung sehr dankbar – formlos telefonisch unter (0 30) 24 04 76 – 290 oder per Mail an presse@foodwatch.de.

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Foodwatch
Andreas Winkler
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

(0 30) 24 04 76 – 290
Mail: presse@foodwatch.de




Freihandel: Rindfleischerzeugung in Deutschland und Europa schutzlos ausgeliefert

Pressemitteilung

Berlin, 18. November 2016:
Die EU hat in einer Studie die wirtschaftlichen Auswirkungen von zwölf geplanten Handelsabkommen auf den Agrar- und Lebensmittelsektor untersucht. Verlierer sind demnach u.a. Unternehmen aus den Bereichen Schaf-, Rindfleisch, Geflügel, Reis und Zucker – hier würde sich die europäische Handelsbilanz deutlich verschlechtern. Die Wirtschaftsinitiative KMU gegen TTIP kritisiert außerdem, dass die Studie nur den Abbau von Zöllen untersucht. Welche Qualität unsere Landwirtschaft in Zukunft habe, entscheide sich aber gerade bei den verhandelten Verbraucher- und Umweltschutzstandards.

„Die Studie zeigt, dass ganze Sektoren, wie die europäische Rindfleischproduktion, durch den Freihandel benachteiligt werden“, so Gottfried Härle, Inhaber der Brauerei Clemens Härle und Mitinitiator von KMU gegen TTIP. Negativ zu Buche schlagen hier vor allem die geplanten Abkommen mit Südamerika und Australien. Die Einfuhr von Rindfleisch in die EU könnte um bis zu 356.000 Tonnen zunehmen. Der Preisdruck auf die Rinderhalter wird durch die erwartete Wachstumsrate von 0,7 Prozent bei den Milchproduzenten sogar noch zunehmen: Da zwei Drittel der europäischen Rindfleischproduktion von Milchkühen stammt, müsse je nach Szenario mit einem Preisverfall zwischen 8 und 16 Prozent gerechnet werden.

Weitere Verlierer der Freihandelsabkommen sind der Studie zufolge Reis (-2% europäische Produktion), Geflügel (-1,3%) und Zucker (-1%). „Das steht im scharfen Kontrast zur Darstellung der Kommission, die in der Studie ein „allgemein positives Bild“ sieht – besonders, da die traditionell mediterranen Produkte Obst und Gemüse, Olivenöl und Wein und verarbeitete Lebensmittel in der Studie nicht analysiert wurden“, so Härle. Ganze 70 Prozent des europäischen Lebensmittel-Exports bleiben damit durch die Studie unkommentiert.

Härle kritisiert vor allem, dass die Studie ausschließlich die Auswirkungen des Abbaus von Zöllen auf den Handel untersucht. Dabei stehen bei Abkommen wie CETA und TTIP auch Verbraucher- und Umweltstandards zur Verhandlung. „Gerade bei diesen nichttarifären Bestimmungen entscheidet sich, welche Qualität wir in Zukunft in Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion haben wollen“, so Härle.

Untersucht hat die Studie die Auswirkungen der Abkommen mit der Türkei und Mexiko (bestehende Abkommen), mit Kanada (CETA) und Vietnam (Verhandlungen abgeschlossene, aber noch nicht vollständig in Kraft), mit den USA (TTIP), den südamerikanischen Mercosurländern, Japan, Thailand, Indonesien, den Philippinen (Abkommen in Verhandlung) und mit Australien und Neuseeland (Abkommen geplant).

Über KMU gegen TTIP

Die Wirtschaftsinitiative „Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gegen TTIP“ wurde im Herbst 2015 von fünf Unternehmen aus unterschiedlichen Bundesländern gegründet, schnell schlossen sich mehr als 2.500 Unternehmen dem Aufruf an. Die Arbeitsgemeinschaft möchte zu einer differenzierten Diskussion um CETA, TTIP und TiSA beitragen und kritischen Stimmen aus den Reihen der Wirtschaft Gehör verschaffen.

In der Reihe TTIP in der Diskussion ist bisher erschienen:

– TTIP und Maschinenbau/Elektronikindustrie (www.kmu-gegen-ttip.de/content/download/1616/40948/file/160204_Pressemitteilung_KMU_gegen_TTIP_Factsheet%20Maschinenbau.pdf)
– TTIP und Handwerk (www.kmu-gegen-ttip.de/content/download/1629/40989/file/160608_Faktenblatt_TTIP_in_der_Diskussion_Handwerk.pdf)
– TTIP und Gesundheitswesen/Pharma (www.kmu-gegen-ttip.de/content/download/1633/41001/file/160713_TTIP_in_der_Diskussion_PharmaGesundheitswesen.pdf)
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.kmu-gegen-ttip.de.

Kontakt

Arbeitsgemeinschaft „KMU gegen TTIP DE“ // info@kmu-gegen-ttip.de
facebook.com/KMUgegenTTIP // twitter.com/KMUgegenTTIP_DE

Pressekontakt

Kai Weller, Agentur Ahnen&Enkel
Mail: weller@ahnenenkel.com
Mobil: 0176 24569084




CETA: Wirtschaftsinitiative warnt vor einseitigem Handelsvorteil für kanadische Unternehmen

Pressemitteilung

Berlin, 17. Oktober 2016: Morgen entscheidet der Rat für Auswärtige Angelegenheiten über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung von CETA. Die Wirtschaftsinitiative „Kleine und Mittelständische Unternehmen (KMU) gegen TTIP“ fordert, das Freihandelsabkommen zwischen EU und Kanada zu stoppen. Wichtiger Grund: CETA ist eine Gefahr für das erfolgreiche europäische Verfahren zur Zulassung und Zertifizierung von Produkten. Kanadische Unternehmen könnten wegen einfacherer Produktzulassungen im europäischen Markt einseitig bevorteilt werden.

„CETA würde den europäischen Markt einseitig für Kanada öffnen, während der kanadische Markt für viele Europäer verschlossen bleibt“, warnt Guido Körber, Geschäftsführer von Code Mercenaries und Beirat der Initiative „KMU gegen TTIP“. „Um ein Produkt auf den Markt zu bringen, reicht in Europa meistens ein einfaches CE-Kennzeichen. Dieses vergibt der Hersteller selber: Er garantiert damit, die geltenden Standards beachtet zu haben“, erklärt Körber weiter. In Europa müssen nur Produkte mit erhöhten Sicherheitsanforderungen, etwa Medizinprodukte, von dritter Stelle zertifiziert werden. Bei einer Computertastatur zum Beispiel ist das nicht nötig. In Kanada müssen demgegenüber alle Elektronikprodukte ein entsprechendes Zertifikat aufweisen. „Ohne Prüfsiegel darf ein Produkt nicht auf den kanadischen Markt, daran ändert auch CETA nichts. Umgekehrt sollen durch das Freihandelsabkommen allerdings in Kanada zertifizierte Produkt automatisch als CEKonform gelten“, so Körber. „CETA wird damit zur Einbahnstraße für kanadische Unternehmen.“

Darüber hinaus kann das Freihandelsabkommen das gesamte europäische Normierungssystem untergraben. In Europa gilt: Ein Sachverhalt, eine Norm. Die Normen sind mit den internationalen Standards ISO, IEC und ITU harmonisiert. In Kanada sind verschiedene akkreditierte Labors für die Zertifizierung zuständig – mit teilweise voneinander abweichenden Standards. Werden europäische und kanadische Standards gegenseitig anerkannt, ohne sie zuvor zu vereinheitlichen, importiert Europa die kanadische Normenvielfalt. „Das wäre ein Rückschritt in die Zeit vor dem Binnenmarkt, als in Europa über 1,4 Millionen Standards existierten“, befürchtet Körber. „Heute gibt es in Europa nur noch 160.000 Standards.“

Hintergrund: Unterschiedliche Anforderungen für die Zulassung von Produkten sind für Hersteller mit gravierendem Aufwand verbunden: Eine Zertifizierung für den amerikanischen bzw. kanadischen Markt ist nicht nur teuer. Unter Umständen müssen sogar verschiedene Produktlinien hergestellt werden. Deswegen wurde den mittelständischen Unternehmen in Aussicht gestellt, mit CETA und TTIP würden Doppelzertifizierungen wegfallen. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) hat jedoch bereits eingestanden, dass eine Anpassung der Standards durch TTIP „vor den nächsten zehn bis 20 Jahren nicht zu erwarten“ sei. 1 „TTIP und CETA stehen bei der Harmonisierung von Produktanforderungen vor den gleichen Problemen – und in beiden Fällen sind sie nicht gelöst“, urteilt Körber.

Die Wirtschaftsinitiative „Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gegen TTIP“ wurde im Herbst 2015 von fünf Unternehmen aus unterschiedlichen Bundesländern gegründet, schnell schlossen sich
mehr als 2.500 Unternehmen dem Aufruf an. Die Arbeitsgemeinschaft möchte zu einer differenzierten Diskussion um CETA, TTIP und TiSA beitragen und kritischen Stimmen aus den Reihen der Wirtschaft Gehör verschaffen.

In der Reihe TTIP in der Diskussion ist bisher erschienen:
– TTIP und Maschinenbau/Elektronikindustrie (www.kmu-gegenttip.
de/content/download/1616/40948/file/160204_Pressemitteilung_KMU_gegen_TTIP_Fa
ctsheet%20Maschinenbau.pdf)
– TTIP und Handwerk (www.kmu-gegenttip.
de/content/download/1629/40989/file/160608_Faktenblatt_TTIP_in_der_Diskussion_H
andwerk.pdf)
– TTIP und Gesundheitswesen/Pharma (www.kmu-gegenttip.
de/content/download/1633/41001/file/160713_TTIP_in_der_Diskussion_PharmaGesun
dheitswesen.pdf)
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.kmu-gegen-ttip.de.

Kontakt:
Arbeitsgemeinschaft „KMU gegen TTIP DE“ // info@kmu-gegen-ttip.de
facebook.com/KMUgegenTTIP // twitter.com/KMUgegenTTIP_DE

Pressekontakt:
Kai Weller, Agentur Ahnen&Enkel
Mail: weller@ahnenenkel.com
Mobil: 0176 24569084

1 Vgl.: www.tagesspiegel.de/wirtschaft/freihandelsabkommen-letzte-verhandlungsrunde-doch-keine-einigkeitueber-ttip/13884526.html




2.500 Unternehmen gegen TTIP – Wirtschaftsinitiative überreicht Unterschriftenliste an Bundeswirtschaftsministerium / Papier zu Pharma und Gesundheit veröffentlicht

Bei den 2.500 Unterzeichnern kommt die größte Zahl der Unternehmen aus Bayern und Nordrhein-Westfahlen, am stärksten vertreten sind das Handwerk und die freien Berufe. „Wir Mittelständler wurden nie gefragt, ob wir TTIP brauchen oder wollen. Die Informationen, die wir zu dem Thema erhalten haben, waren zudem mehr als dürftig. Trotzdem wurde in der Öffentlichkeit der Eindruck vermittelt, die Wirtschaft stünde geschlossen hinter TTIP. Das hat mich sehr geärgert“, erklärt Martina Römmelt-Fella, Mitinitiatorin von KMU gegen TTIP und Geschäftsführerin der Fella Maschinenbau GmbH. TTIP schade großen Teilen des Mittelstandes in Deutschland, so Römmelt-Fella. „Wir haben die Initiative im Herbst 2015 gestartet. Sie hat inzwischen die Diskussion in Kreisen der Wirtschaftsverbände, der Politik und der Medien erheblich verändert, weil sie endlich die erheblichen Risiken offengelegt hat.“ Inzwischen ist die Wirtschaftsinitiative regelmäßig Teil von öffentlichen Diskussionen und gefragter Gesprächspartner für die Medien. „Wir haben es geschafft, dass CETA und TTIP jetzt völlig zu Recht auch innerhalb der Wirtschaft kritisch diskutiert werden.“

„Die Unterzeichner von ‚KMU gegen TTIP‘ kommen aus allen Branchen“, so Frank Immendorf, ebenfalls Mitinitiator und Geschäftsführender Inhaber der Egovision GmbH. Mit 21 % ist das „Gewerbe und Handwerk“ am stärksten vertreten, gefolgt von den freien Berufen (20 %) und Handel (19 %). 21 % der Unterzeichner kommen aus Bayern, 15 % aus Nordrhein-Westfalen und 14 % aus Baden-Württemberg. „In ihrer Größenverteilung bilden die Unternehmen ziemlich genau den bundesdeutschen Durchschnitt mittelständischer Unternehmen ab“, so Immendorf weiter. Der größte Teil fällt mit 77 % auf Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern. Elf bis 50 Mitarbeiter haben 10 % der Unterzeichner, zwei Prozent haben bis zu 250 Mitarbeiter und ein Prozent ist noch größer.

Dr. Katharina Reuter, Geschäftsführerin des Wirtschaftsvereins UnternehmensGrün e.V. und Beirat von KMU gegen TTIP, hat das neue Hintergrundpapier zu den möglichen Auswirkungen von TTIP auf die Unternehmen der Pharma- und Gesundheitsbranche vorgestellt. „Die Deregulierungen, wie sie durch TTIP angestoßen würden, könnten die Kosten in dieser Branche, vor allem für Arzneimittel, deutlich steigern“, fasst Reuter zusammen. „Das bedroht unser solidarisch finanziertes Gesundheitswesen existenziell. Darunter werden vor allem die kleinen und mittleren Unternehmen, die Arzt- und Zahnarztpraxen und die Apotheken leiden. Und natürlich auch die Verbraucher.“

Negative Auswirkungen auch auf weitere Branchen

Negative Folgen durch TTIP sind insbesondere für die Agrar- und Ernährungswirtschaft und regional ausgerichtete Handwerksbetriebe zu befürchten. TTIP könnte aber auch für mittelständische Maschinen€bauunternehmen oder kleinere Unternehmen aus der Elektronikindustrie zur unfairen Einbahnstraße werden: Aufgrund spezifischer Eigenarten von US-amerikanischen Produktzulassungsverfahren könnten amerikanische Unternehmen zwar einen vereinfachten Marktzugang zum europäischen Markt bekommen, europäische Unternehmen umgekehrt aber nicht zum amerikanischen Markt. KMU gegen TTIP kritisiert weiterhin, das kleine und mittelständische Unternehmen schon allein wegen der hohen Verfahrenskosten von durchschnittlich acht Millionen Euro de facto keinen Zugang zu Schiedsgerichten hätten und damit eine weitere Wettbewerbsverzerrung gegenüber den großen Konzernen stattfindet.

Hintergrund: Die Wirtschaftsinitiative „KMU gegen TTIP – kleine und mittlere Unternehmen gegen das Transatlantische Handelsabkommen“ – wurde im Herbst 2015 von fünf Unternehmen aus unterschiedlichen Bundesländern gegründet. Die Arbeitsgemeinschaft möchte zu einer differenzierten Diskussion um TTIP beitragen und kritischen Stimmen aus den Reihen der Wirtschaft Gehör verschaffen. Aktuell haben über 2.500 Unternehmer*innen den Aufruf unterschrieben.

In der Reihe TTIP in der Diskussion ist bisher erschienen:

TTIP und Maschinenbau/Elektronikindustrie (www.kmu-gegen-ttip.de/content/download/1616/40948/file/160204_Pressemitteilung_KMU_gegen_TTIP_Factsheet%20Maschinenbau.pdf)
TTIP und Handwerk (www.kmu-gegen-ttip.de/content/download/1629/40989/file/160608_Faktenblatt_TTIP_in_der_Diskussion_Handwerk.pdf)
TTIP und Gesundheitswesen/Pharma (Veröffentlichung am 15. Juli 2016)
In der Videoreihe „TTIP – Stimmen aus der Wirtschaft“ stellen Initiatoren und Unterstützer sich und ihre Argumente gegen TTIP vor. Den Beitrag über Guido Körber / Code Mercenaries finden Sie unter: www.youtube.com/watch?v=MGJtDbdOFOQ

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.kmu-gegen-ttip.de.

Kontakt:

Arbeitsgemeinschaft „KMU gegen TTIP DE“ // info@kmu-gegen-ttip.de
facebook.com/KMUgegenTTIP // twitter.com/KMUgegenTTIP_DE

Pressekontakt:

Kai Weller, Agentur Ahnen&Enkel
Mail: weller@ahnenenkel.com
Mobil: 0176 24569084




„Unternehmen gegen CETA und TTIP – Wirtschaftsinitiative überreicht 2.500 Unterschriften an Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.“

Pressekonferenz der Initiative „Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gegen TTIP“:

Termin: Freitag, den 15.7.2016
Uhrzeit: 10:30 – 11:30 Uhr
Ort: Haus der Bundespressekonferenz / Schiffbauerdamm 40 / Ecke Reinhardtstr. 55, 10117 Berlin

Mit

Dr. Berend Diekmann, Referatsleiter im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Martina Römmelt-Fella, Geschäftsführerin Fella Maschinenbau GmbH, Mitinitiatorin „KMU gegen TTIP“
Frank Immendorf, Geschäftsführer Egovision GmbH, Mitinitiator „KMU gegen TTIP“
Guido Körber, Geschäftsführer Code Mercenaries, Beirat „KMU gegen TTIP“
Dr. Katharina Reuter, Geschäftsführerin UnternehmensGrün e.V., Beirat „KMU gegen TTIP“
Dr. Berend Diekmann wird auf dem Podium das Wirtschaftsministerium vertreten und Stellung zu den Positionen von „KMU gegen TTIP“ beziehen. Zum Ende der Pressekonferenz gibt es einen Fototermin zur Übergabe der Unterschriften durch die Initiatoren von „KMU gegen TTIP“ an Dr. Berend Diekmann als Vertreter des Wirtschaftsministeriums.

Hintergrund:

Im September 2015 haben fünf Unternehmerinnen und Unternehmer die unabhängige Wirtschafts-initiative “Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gegen TTIP” gegründet und dazu aufgerufen, gegen TTIP und ähnliche Freihandelsabkommen wie CETA zu unterzeichnen. Inzwischen haben über 2.500 Unternehmen aus ganz Deutschland unterzeichnet. Die Initiatoren von „KMU gegen TTIP“ sind davon überzeugt: Die geplanten Freihandelsabkommen CETA und TTIP schaden den wirtschaftlichen Interessen von weiten Teilen des Mittelstandes und ganzer Branchen in Deutschland.

Bei einer branchenübergreifenden Verhandlung drohen weniger starke Lobbygruppen zu Bauernopfern der Platzhirsche zu werden. Wenn beispielsweise die Interessen der Automobilindustrie gegen die der Agrarwirtschaft aufgewogen werden, dann besteht die Gefahr, dass ganze Branchen zur Verhandlungsmasse werden.

Negative Folgen durch TTIP sind insbesondere zu befürchten für die Agrar- und Ernährungswirtschaft und regional ausgerichtete Handwerksbetriebe, aber auch für mittelständische Maschinenbauunternehmen oder kleinere Unternehmen aus der Branche der Elektronikindustrie (Stichwort „Einbahnstraßen-Effekt“ für amerikanische Unternehmen). Diesen Unternehmen gibt “KMU gegen TTIP” eine Stimme.

Wir werden auf der Pressekonferenz ein neues Hintergrundpapier zu den Auswirkungen von TTIP auf kleine und mittlere Unternehmen aus dem Bereich Pharma/Gesundheitswesen vorstellen.

Weitere Aspekte der Pressekonferenz sind:

Wer sind die Unterzeichner von KMU gegen TTIP? (Übersicht über Unternehmen und Größenverteilung)
Was bedeutet TTIP für den mittelständischen Maschinenbau?
Was bedeutet TTIP für die Agrar- und Ernährungswirtschaft?
Was bedeutet TTIP für das Handwerk?

Wir bitten um Akkreditierung bis zum 13.07.2016.

Pressekontakt:

Kai Weller, Agentur Ahnen&Enkel, mobil: 0176 24569084, weller@ahnenenkel.com




Repräsentative Umfrage: 80 Prozent der Deutschen fordern Mitbestimmung des Bundestags bei TTIP und CETA

Pressemitteilung – Thema: Freihandelsabkommen

Berlin, 06. Juli 2016. Vier Fünftel aller Deutschen fordern, dass der Bundestag über Freihandelsabkommen der Europäischen Union mitentscheiden darf. Das geht aus einer repräsentativen Umfrage hervor, die das Meinungsforschungsinstitut Infratest dimap im Auftrag der Nichtregierungsorganisationen Campact und foodwatch durchgeführt hat. 80 Prozent der Befragten gaben an, der Bundestag müsse Freihandelsabkommen wie TTIP und CETA zustimmen, 74 Prozent sahen die Mitgliedstaaten in der Pflicht, 71 Prozent das Europaparlament.

„Das Votum zeigt eindeutig, dass die Bürgerinnen und Bürger nicht nur die Beteiligung des Europaparlaments, sondern auch eine Entscheidung der nationalen Parlamente fordern. Die Bundesregierung und die EU-Kommission planen allerdings, CETA ‚vorläufig‘ in Kraft zu setzen, ohne dass die nationalen Parlamente darüber abgestimmt haben“, sagte Lena Blanken von der Verbraucherorganisation foodwatch. „Dieses Vorgehen missachtet den Willen der Bevölkerung.“

Die Umfrageergebnisse sind umso aufschlussreicher, als sich die Deutschen nicht grundsätzlich gegen Freihandel aussprechen. So beurteilten über 90 Prozent der Befragten Handel zwischen der Bundesrepublik Deutschland und anderen Ländern als „eher gute“ oder „sehr gute“ Sache. Und über die Hälfte der mehr als 1.000 Befragten geht davon aus, dass – allgemein betrachtet – Freihandelsabkommen der Europäischen Union eher von Vorteil für Deutschland seien (53 Prozent).

Fragt man allerdings konkret nach dem europäisch-kanadischen Abkommen CETA und nach TTIP, dem geplanten Abkommen zwischen EU und USA, so sieht das Stimmungsbild schon anders aus: Dann sinkt die eher positive Wahrnehmung auf knapp ein Drittel (32 Prozent). Demgegenüber erwartet fast die Hälfte der Befragten (46 Prozent), dass mit TTIP und CETA eher Nachteile auf Deutschland zukommen.

„TTIP und CETA gehen weit über Handelserleichterungen wie beispielsweise niedrigere Zölle hinaus. Diese Handelsabkommen einer neuen Generation greifen tief in unsere Gesetzgebung bei Umwelt- und Klimaschutz ein und bedrohen europäische Verbraucher- sowie Arbeitnehmerrechte. Mit ihnen werden europäische Standards ausgehebelt, Verbesserungen sind künftig kaum mehr möglich“, so Maritta Strasser, verantwortliche Campaignerin bei Campact. „Kein Wunder, dass fast die Hälfte aller Deutschen durch TTIP und CETA Nachteile für sich befürchtet.“

Links:

– Umfrage zum Thema TTIP/ CETA: tinyurl.com/foodwatch-Umfrage-CETA-TTIP
– Verfassungsbeschwerde „Nein zu CETA“ von Campact, foodwatch und Mehr Demokratie: www.ceta-verfassungsbeschwerde.de
– Studie zum Vorsorgeprinzip: tinyurl.com/jjqmxkp
– Wissenschaftliches Kurzgutachten zur „vorläufigen Anwendung“ von CETA: tinyurl.com/jhph26n

Pressekontakt:

foodwatch e.V.
Sylvie Ahrens
E-Mail: presse@foodwatch.de
Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 – 2 90

Campact e.V.
Jörg Haas
E-Mail: presse@campact.de
Tel. + 49 (0)4231 / 95 75 90




foodwatch fordert Merkel, Malmström und Co. auf, falsche Aussagen zu TTIP und CETA richtigzustellen – Studie belegt: Freihandelsabkommen höhlen Vorsorgeprinzip und damit Gesundheits- und Verbraucherschutz aus

Pressemitteilung – Thema: Freihandelsabkommen

– In einem Offenen Brief fordert foodwatch Bundeskanzlerin Angela Merkel auf, Falschaussagen zu TTIP und CETA zu korrigieren.
– Ein Rechtsgutachten belegt erstmals: Anders als von Politikern in Berlin und Brüssel behauptet, ist das „Vorsorgeprinzip“ in TTIP und CETA nicht geschützt; europäische Standards sind dadurch in Gefahr.

Berlin, 27. Juni 2016. Die Verbraucherorganisation foodwatch hat Bundeskanzlerin Angela Merkel, EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström und weitere Politiker in Berlin und Brüssel aufgefordert, die Öffentlichkeit nicht mehr mit Falschaussagen zu den Freihandelsabkommen TTIP und CETA zu täuschen. Vertreter der Bundesregierung und der Europäischen Union behaupten regelmäßig, die geplanten Handelsverträge der EU mit den USA und Kanada würden das „Vorsorgeprinzip“ ohne Einschränkungen berücksichtigen und somit europäische Schutzstandards nicht gefährden. Ein internationales Rechtsgutachten renommierter Experten aus Deutschland, Belgien und den Niederlanden, das foodwatch kürzlich veröffentlicht hat, belegt allerdings das Gegenteil: Das Prinzip des vorsorgenden Verbraucherschutzes ist in TTIP und CETA „nicht hinreichend verankert“, heißt es in der Studie. Standards, etwa im Verbraucher- und Gesundheitsschutz, würden dadurch in Frage gestellt.

„Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, Ihre Ausführungen stehen im Widerspruch zu den wissenschaftlichen Erkenntnissen. Wir bitten Sie daher dringend darum, hierzu Stellung zu beziehen“, schrieb foodwatch-Geschäftsführer Thilo Bode in einem heute veröffentlichten Offenen Brief an Angela Merkel.

Frau Merkel hatte versichert, durch den TTIP-Handelsvertrag mit den USA werde „kein einziger Standard, der in der Europäischen Union oder in Deutschland gilt, abgesenkt“. Kritikern bot sie an: „Wer es mir nicht glaubt, kann bei mir vorstellig werden. Ich biete Gespräche an.“ Zahlreiche andere Politikerinnen und Politiker äußerten sich ähnlich. So sagte die für Handel zuständige EU-Kommissarin Cecilia Malmström: „Kein EU-Handelsabkommen wird das Schutzniveau für Verbraucher und Umwelt oder bei der Lebensmittelsicherheit absenken“. Ignacio Bercero, TTIP-Chefunterhändler der EU, versprach: „Wir halten das Vorsorgeprinzip vollständig aufrecht.“ Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel behauptete: „Eine Absenkung der erreichten Standards wird es nicht geben.“ Und Bundesjustizminister Heiko Maas erklärte gegenüber foodwatch, dass „das Vorsorgeprinzip bei den Verhandlungen nicht zur Disposition steht.“

Ein internationales Rechtsgutachten im Auftrag von foodwatch widerlegt diese Aussagen jedoch: „Der europäische Vorsorgegrundsatz und seine weitere Verwirklichung [ist] in den Regelungstexten nicht hinreichend verankert“, schreibt das Wissenschaftsteam um Prof. Dr. Peter-Tobias Stoll, Direktor der Abteilung Internationales Wirtschaftsrecht und Umweltrecht an der Georg-August-Universität Göttingen, Dr. Wybe Th. Douma vom TMC Asser Instituut in Den Haag und Prof. Dr. Nicolas de Sadeleer von der Université Saint-Louis in Brüssel. „In der Zusammenschau ist zu befürchten, dass bestehende und zukünftige europäische Regelungen (…) durch Vorgaben im CETA-Übereinkommen und nach den vorliegenden Vorschlägen der EU zu TTIP in Frage gestellt bzw. erschwert werden“.

„Die deutsche Regierung und die EU-Kommission behaupten unverdrossen, das für den Verbraucher- und Gesundheitsschutz so wichtige Vorsorgeprinzip bleibe bei TTIP und CETA vollständig gewahrt. Auf den 1.600 Seiten des CETA-Vertrages wird das Vorsorgeprinzip allerdings kein einziges Mal erwähnt. Wenn international angesehene Wissenschaftler belegen, dass die Behauptungen der Politiker nicht zutreffen, hat die Öffentlichkeit Anspruch auf eine Antwort. Angela Merkel, Sigmar Gabriel, Cecilia Malmström und Co. wundern sich über den wachsenden Widerstand der Bevölkerung gegen CETA und TTIP. Doch die Politiker geben dem Widerstand selber täglich Nahrung indem sie uns allen keinen reinen Wein einschenken über die negativen Effekte der Freihandelsabkommen“, sagte Thilo Bode von foodwatch.

Das in den Verträgen der Europäischen Union festgeschriebene Vorsorgeprinzip bildet eine wesentliche Grundlage für die Gesundheits-, Umwelt- und Verbraucherpolitik in Europa – und unterscheidet sich von dem vielfach nur „nachsorgenden Ansatz“ in den USA und Kanada. Während in Nordamerika in vielen Bereichen Substanzen zugelassen werden, bis deren Schädlichkeit nachgewiesen wird, gilt beim Vorsorgeprinzip die Umkehr der Beweislast. Demnach muss ein Unternehmen – beispielsweise bei der Zulassung von Chemikalien – die Unschädlichkeit wissenschaftlich nachweisen und alle eigenen Studien dazu offenlegen. Regierungen in Europa müssen bei potenziellen Risiken vorsorgend aktiv werden, wenn es begründete Bedenken gibt.

In Offenen Briefen hat foodwatch Bundeskanzlerin Angela Merkel, Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, Bundesjustizminister Heiko Maas, Bundesagrarminister Christian Schmidt sowie EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström, EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und EU-Chefunterhändler Ignacio Bercero aufgefordert, Stellung zu beziehen und die Aussagen zum Vorsorgeprinzip zu korrigieren.

Quellen und weiterführende Informationen:
– Offene Briefe von foodwatch: tinyurl.com/glso8rn
– Rechtsgutachten „CETA, TTIP und das europäische Vorsorgeprinzip“: tinyurl.com/jjqmxkp
– foodwatch-Hintergrundpapier „7 Thesen zu CETA, TTIP und dem europäischen Vorsorgeprinzip“: tinyurl.com/j5oepyb
– Zitate-Sammlung „Wie Politik und Wirtschaft die Öffentlichkeit über die Freihandelsabkommen täuschen“: tinyurl.com/jcwsffa

Pressekontakt:
Andreas Winkler
E-Mail: presse@foodwatch.de
Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 – 2 90




Wirtschaftsinitiative warnt: TTIP-Verlierer sind die regionalen Handwerksunternehmen

Pressemitteilung

Wirtschaftsinitiative „KMU gegen TTIP“ veröffentlicht neues Faktenblatt der Informationsreihe „TTIP
in der Diskussion“ / TTIP hat negative Folgen für Handwerksunternehmen / Meistervorbehalt und
Qualitätsstandards in Gefahr

Berlin, 08.06.2016: Würde das Freihandelsabkommen TTIP zwischen Europa und den USA zustande
kommen, so hätte das gravierende Auswirkungen auf deutsche Handwerksunternehmen. Darauf
macht die Wirtschaftsinitiative KMU gegen TTIP in einem Positionspapier aufmerksam. TTIP würde
nicht nur den unfairen Wettbewerb mit globalen Unternehmen verschärfen, etwa im Markt um
das öffentliche Beschaffungswesen. Auch der Meistervorbehalt und geschützte
Herkunftsbezeichnungen würden durch TTIP betroffen. Sogar die Arbeitssicherheit könnte unter
TTIP leiden.

Das deutsche Handwerk verfügt über eine hervorragende Ausbildung und der Meisterbrief ist eine Qualitätsgarantie für den Verbraucher. „Sollte der Meisterzwang von Seiten der USA als diskriminierende Qualifizierungsanforderung angesehen werden, dann würde das über kurz oder lang das Ende des Meisterbriefes bedeuten“, erklärt Schreinermeister Rainer Söntgerath, Co-Autor der Untersuchung und Geschäftsführer der WOHN-ROOM Innenausbau GmbH. Denn dann dürften US-Amerikanische Handwerker und Unternehmen auch ohne Meisterbrief ihre Leistungen in Deutschland anbieten – der Wettbewerb wäre ungleich und die Transparenz für den Kunden verloren. Derzeit muss man in 41 Handwerksberufen einen Meisterbrief vorweisen, um sich selbstständig zu machen. Dazu gehören Augenoptiker, Elektrotechniker und Tischler.

Handwerksbetriebe fürchten durch TTIP vor allem neuen und unfairen Wettbewerb. So wollen die Verhandlungsführer, dass Unternehmen beiderseits des Atlantiks einen leichteren Zugang zum jeweiligen öffentlichen Beschaffungswesen des Partnerlandes bekommen. „Buy-local“-Regelungen sollen abgebaut werden. „Handwerksunternehmen haben selten die Kapazitäten, sich an internationalen Ausschreibungen zu beteiligen“, erklärt Söntgerath. „Im Gegenzug würden aber international operierende Unternehmen in unseren Markt drängen, die nicht unsere handwerklichen Qualitätsstandards erfüllen.“

Eine aktuelle Umfrage von Handwerk International Baden-Württemberg zeigt, dass 79% der Handwerksbetriebe TTIP kritisch sehen.

„Als Brauer sehe ich die Gefahr, dass mit TTIP die Kennzeichnungspflicht von gentechnisch produzierten Lebensmitteln oder geschützte Herkunftsbezeichnungen wegfallen“, so Gottfried Härle, Geschäftsführer der Brauerei Härle und Co-Autor der Untersuchung. Für Handwerksbetriebe in der Lebensmittelproduktion, etwa Brauereien oder Käsereien, hätte das gravierende Folgen. Die möglichen Auswirkungen von TTIP sind vielfältig und reichen bis in den Arbeitsschutz: Da amerikanische und europäische Kennzeichnungsstandards nicht kompatibel sind, könnte die Sicherheit am Arbeitsplatz leiden. „Das Risiko ist groß, dass bei TTIP unter politischem Druck Lösungen durchgeboxt werden, die fachlich nicht sinnvoll sind. Zum Nachteil europäischer Handwerksbetriebe“, so Härle.

Die Wirtschaftsinitiative KMU gegen TTIP fordert daher den Abbruch der Verhandlungen.

Hintergrund: Die Wirtschaftsinitiative „KMU gegen TTIP“ – „Kleine und mittlere Unternehmen gegen das Transatlantische Handelsabkommen“ – wurde Anfang September 2015 von fünf Unternehmerinnen und Unternehmern aus unterschiedlichen Bundesländern gegründet. Die Arbeitsgemeinschaft möchte zu einer differenzierten Diskussion um TTIP beitragen und kritischen Stimmen aus den Reihen der Unternehmer*innen Gehör verschaffen. Aktuell haben über 2.400 Unternehmer*innen den Aufruf unterschrieben.

In der Reihe „TTIP in der Diskussion“ ist bereits erschienen:

Maschinenbau und Elektronikindustrie (Link: www.kmu-gegen-ttip.de/content/download/1616/40948/file/160204_Pressemitteilung_KMU_gegen_TTIP_Factsheet%20Maschinenbau.pdf)
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.kmu-gegen-ttip.de

Das Faktenblatt Handwerk finden Sie im Internet als Download unter: www.kmu-gegen-ttip.de/content/download/1629/40989/file/160608_Faktenblatt_TTIP_in_der_Diskussion_Handwerk.pdf

Kontakt:
Arbeitsgemeinschaft „KMU gegen TTIP DE“ // info@kmu-gegen-ttip.de
facebook.com/KMUgegenTTIP // twitter.com/KMUgegenTTIP_DE

Pressekontakt:
Kai Weller, Agentur Ahnen&Enkel
Mail: weller@ahnenenkel.com
Mobil: 0176 24569084




Verfassungsbeschwerde „Nein zu CETA“: Aktionsbündnis aus Campact, foodwatch und Mehr Demokratie startet Bürgerklage gegen Freihandelsabkommen zwischen EU und Kanada

Pressemitteilung

– Die Organisationen Campact, foodwatch und Mehr Demokratie bereiten eine Bürger-Verfassungsbeschwerde gegen CETA vor.
– Die von der EU geplante „vorläufige Anwendung“ des Freihandelsabkommens und die Vertragsinhalte sind nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
– Unter www.ceta-verfassungsbeschwerde.de können sich Bürgerinnen und Bürger der Beschwerde anschließen.

Berlin, 30. Mai 2016. Ein Aktionsbündnis aus Campact, foodwatch und Mehr Demokratie initiiert eine Bürger-Verfassungsbeschwerde gegen CETA. Das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada höhle die demokratischen Rechte der Bürgerinnen und Bürger aus. Dennoch solle nach Plänen der Europäischen Union das Abkommen bereits „vorläufig“ in Kraft treten – ohne dass der Bundestag und die Parlamente in anderen EU-Staaten darüber abgestimmt haben, kritisierten die drei Nichtregierungsorganisationen heute auf einer gemeinsamen Pressekonferenz in Berlin. Mit der Klage soll geprüft werden, ob der CETA-Vertrag, der als Blaupause für das TTIP-Abkommen mit den USA gilt, sowie seine „vorläufige Anwendung“ mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Unter www.ceta-verfassungsbeschwerde.de kann sich ab sofort jeder der Bürgerklage „Nein zu CETA“ anschließen.

„Sonderklagerechte für Investoren, demokratisch nicht legitimierte Expertengremien, eine fehlende Beteiligung des Deutschen Bundestages: CETA ist nicht nur demokratiepolitisch gefährlich, sondern auch verfassungsrechtlich bedenklich. Die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts lässt nur den Schluss zu, dass völkerrechtliche Verträge eines solchen Inhalts nicht mit dem Grundgesetz übereinstimmen“, sagte Prof. Bernhard Kempen, Direktor des Instituts für Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht an der Universität Köln, der das Aktionsbündnis als Prozessbevollmächtigter vertritt. „Die Verfassungsbeschwerde richtet sich nicht nur gegen ein deutsches Zustimmungsgesetz zu CETA, sondern auch schon gegen die Zustimmung Deutschlands zur sogenannten ‚vorläufigen Anwendung‘ des Handelsvertrages.“

Die Europäische Union plant, dass der EU-Ministerrat noch dieses Jahr über den CETA-Vertrag abstimmt und ihn damit zugleich für „vorläufig anwendbar“ erklärt – noch bevor ein einziges Parlament in den Mitgliedstaaten seine Zustimmung dazu erteilt hat. Bis dann in allen 28 nationalen Parlamenten abgestimmt würde, könnten Jahre vergehen und so Tatsachen geschaffen werden, kritisierten Campact, foodwatch und Mehr Demokratie. Sobald die Abstimmung im Ministerrat ansteht, will das Aktionsbündnis daher einen „Antrag auf einstweilige Anordnung“ beim Bundesverfassungsgericht einreichen, um dem deutschen Vertreter im EU-Rat zu untersagen, der „vorläufigen Anwendung“ zuzustimmen.

Daneben wenden sich die Initiatoren der Verfassungsbeschwerde auch gegen konkrete Inhalte des Handelsvertrages. So sind im CETA-Abkommen im Rahmen der „regulatorischen Zusammenarbeit“ Expertengremien vorgesehen. Diese „Joint Committees“ seien nicht demokratisch legitimiert, könnten aber trotzdem den Vertrag nach seinem Abschluss stetig weiterentwickeln und entscheidend verändern. „Wenn außerparlamentarische Gremien ohne parlamentarische Rückkopplung verbindliche Entscheidungen treffen können, ist das mit dem Demokratieprinzip des Grundgesetzes nicht vereinbar und verfassungswidrig“, sagte Roman Huber, Geschäftsführer von Mehr Demokratie. Das Aktionsbündnis kritisierte zudem das in CETA vorgesehene Investitionsgericht (ICS). Es schriebe Sonderklagerechte für ausländische Unternehmen fest. Investoren könnten Regierungen verklagen, sobald die vom Unternehmen erwarteten wirtschaftlichen Gewinne zum Beispiel auf Grund von schärferen Verbraucher- oder Umweltschutzgesetzen geschmälert werden, lautet die Kritik. „Eine Parallelgesetzgebung kann fast alle Lebensbereiche beeinflussen und eine Paralleljustiz Recht sprechen – damit verändert CETA den Kern unserer Verfassungsordnung“, fasste Roman Huber zusammen.

Thilo Bode, Geschäftsführer der Verbraucherorganisation foodwatch, betonte, dass es bei CETA – anders als bei bisherigen Handelsverträgen – nicht nur um den Abbau von Zöllen und die Angleichung technischer Standards gehe: „Das Abkommen greift tief in alle gesellschaftlichen Bereiche wie Umwelt-, Verbraucher- oder Arbeitnehmerschutz ein. Es ist unglaublich, dass ein solch weitreichender Vertrag schon ‚vorläufig‘ in Kraft treten soll, ohne dass auch nur ein Parlamentarier in den Mitgliedsstaaten dafür die Hand gehoben hat. Der Bundestag darf bei einer so wichtigen Entscheidung nicht entmachtet werden!“ Zudem setze CETA Standards, hinter die das geplante amerikanisch-europäische Freihandelsabkommen TTIP dann nicht mehr zurückfallen könne, kritisierte Bode: „CETA ist TTIP durch die Hintertür. Das müssen wir verhindern!“

„Die Verfassungsklage ist ein weiteres wichtiges Standbein unserer Kampagne neben Demonstrationen und Aktionen, mit denen wir auch weiter dafür kämpfen, CETA politisch zu verhindern. Sie bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine zusätzliche wirksame Möglichkeit, sich gegen die unfaire Handelspolitik unserer Regierung zu wehren“, so Maritta Strasser, verantwortliche Campaignerin bei Campact. „Jeder kann unsere Verfassungsbeschwerde ‚Nein zu CETA‘ jetzt ganz einfach mit seiner Unterschrift unterstützen. Je mehr Menschen die Verfassungsbeschwerde im Vorfeld unterstützen, desto deutlicher unsere Botschaft!“

Für CETA liegt, anders als für den „großen Bruder“ TTIP, der ausgehandelte Vertragstext bereits vor. Sobald die Europäische Union – voraussichtlich im Herbst – über den Handelsvertrag CETA entscheidet, wird das Aktionsbündnis seine Beschwerde offiziell beim Bundesverfassungsgericht einreichen.

Link:
– Bürgerklage „Nein zu CETA“: www.ceta-verfassungsbeschwerde.de

Redaktionelle Hinweise:
– FAQs zur Verfassungsbeschwerde: www.ceta-verfassungsbeschwerde.de/2016-05-30_FAQ_CETA-Verfassungsbeschwerde_für-Website_FINAL.pdf
– Hintergrundpapier des Prozessvertreters Prof. Bernhard Kempen: www.ceta-verfassungsbeschwerde.de/2016-05-30_Hintergrundpapier_CETA_Kempen_FINAL.pdf

Pressekontakte:

Campact
Jörg Haas
presse@campact.de
04231 / 95 75 90

foodwatch
Andreas Winkler
presse@foodwatch.de
030 / 24 04 76 290
0174 / 375 16 89

Mehr Demokratie
Anne Dänner
presse@mehr-demokratie.de
0178 / 816 3017
030 / 420 823 70