8 Punkte für „Jamaika“: foodwatch fordert konsequente verbraucherpolitische Ausrichtung des Koalitionsvertrags

Pressemitteilung

Berlin, 9. November 2017. Transparente Lebensmittelkontrollen, effektive Warnungen bei Rückrufen, gesunde Ernährung fördern: Anlässlich der am Freitag stattfindenden Sondierungsgespräche zum Thema Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat foodwatch acht Forderungen an Union, FDP und Grüne gerichtet, die aus Sicht der Verbraucherorganisation zwingend in einen „Jamaika“-Koalitionsvertrag gehören. foodwatch forderte, den gesundheitlichen Verbraucherschutz in einem unabhängigen Ressort anzusiedeln und die Bürgerinnen und Bürger besser über die Ergebnisse von amtlichen Lebensmittelkontrollen zu informieren. Außerdem müssten Obst und Gemüse von der Mehrwertsteuer befreit, Pläne für ein lediglich auf Freiwilligkeit beruhendes staatliches „Tierwohl“-Siegel dagegen ad acta gelegt werden.

„Die Große Koalition hat in der Verbraucherpolitik eine Brache hinterlassen, die von der künftigen Bundesregierung dringend beackert werden muss. Egal, ob es um den besseren Schutz vor gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln geht oder um mehr Transparenz über unhygienische Zustände in Lebensmittelbetrieben: Die künftigen Regierungsparteien müssen die Lücken in der deutschen Verbraucherpolitik schließen“, sagte Martin Rücker, Geschäftsführer von foodwatch Deutschland. „Statt immer nur mit dem Finger auf Brüssel zu zeigen, sobald ein Lebensmittelskandal das Land erschüttert, können zahlreiche Maßnahmen für mehr Verbraucherschutz sofort auf nationaler Ebene umgesetzt werden.“

Die nach Meinung von foodwatch wichtigsten ernährungs- und verbraucherpolitischen Forderungen hat die Organisation in dem Papier „Acht Punkte, die in keinem Koalitionsvertrag fehlen dürfen“ veröffentlicht. Darin spricht sich die Organisation für Verbandsklagerechte im Verbraucherschutz nach Vorbild des Umweltrechts und für die Einführung bundesweiter Volksentscheide aus. Noch vor ihrem Amtsantritt müsse die neue Regierung die Weichen für eine unabhängige Verbraucherpolitik stellen und die Zuständigkeit für den gesundheitlichen Verbraucherschutz aus dem Landwirtschaftsministerium herauslösen. Die Interessenkonflikte in einem Ressort, das gleichzeitig für die Ernährungsindustrie und die Landwirtschaft wie auch für den Verbraucherschutz zuständig ist, seien unüberwindbar.

Außerdem forderte foodwatch die künftige Bundesregierung auf, endlich für eine Offenlegung amtlicher Kontrollergebnisse zu sorgen: Verbraucherinnen und Verbraucher erführen viel zu selten von Hygienemängeln in Lebensmittelbetrieben oder den Ergebnissen staatlicher Lebensmittelanalysen. Die Große Koalition habe hier zwar eine Reform versprochen, aber nie umgesetzt. Zuletzt habe der Fipronil-Skandal den Handlungsbedarf aufgezeigt: Die Behörden hatten Hunderte von verarbeiteten Lebensmitteln auf das Insektizid analysiert, die Namen der belasteten Produkte jedoch nicht veröffentlicht. Länder wie Dänemark zeigten, dass auch Mitgliedsstaaten auf nationaler Ebene vorangehen können und nicht auf Brüssel warten müssten, machte foodwatch deutlich: In Dänemark müssen Lebensmittelbetriebe Verbraucherinnen und Verbraucher mithilfe eines Smiley-Systems über die Ergebnisse amtlicher Hygienekontrollen informieren.

Eine andere Baustelle ist aus foodwatch-Sicht das mangelhafte System der Warnung vor gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln. foodwatch kritisierte, dass Verbraucherinnen und Verbraucher häufig nicht davon erfahren, wenn Lebensmittel zurückgerufen würden, etwa aufgrund von Keimbelastung oder Glassplittern. foodwatch erwartet von der nächsten Bundesregierung, dass sie das Warnsystem effektiver macht und die Handelsunternehmen dazu verpflichtet, in Geschäften gut sichtbar über alle Rückrufaktionen aus ihrem Sortiment zu informieren.

Weitere Handlungsfelder, die Einzug in den Koalitionsvertrag finden müssen, sieht foodwatch etwa bei der Prävention von Fehlernährung und Fettleibigkeit, bei der tiergerechten Haltung von Nutztieren und dem Schutz vor Mineralölbelastungen in Lebensmitteln.

Weiterführende Informationen:

foodwatch-Positionspapier „8 Punkte, die in keinem Koalitionsvertrag fehlen dürfen“
tinyurl.com/8-Forderungen

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foodwatch-Aktion bei Kaufland: Krebsverdächtige Lebensmittel aus dem Regal geräumt – Verbraucheraktivisten organisieren selbst öffentlichen Rückruf von Kellogg’s Cornflakes & Co.

Pressemitteilung – Thema: Mineralölrückstände in Lebensmitteln

• Gefährliche Mineralölrückstände in mehreren Produkten nachgewiesen
• foodwatch fordert gesamten Handel auf, betroffene Artikel aus dem Verkauf zu nehmen
• Aktion in Kaufland-Filiale in Berlin-Wedding

Berlin, 24. November 2015. Weil Kaufland krebsverdächtige Lebensmittel trotz eines belastenden Labortests einfach weiter verkauft, hat die Verbraucherorganisation foodwatch selbst einen Rückruf der Produkte gestartet. Aktivistinnen und Aktivisten besuchten am Dienstagmittag die Kaufland-Filiale im Berliner Stadtteil Wedding und plakatierten dort zur Information der Verbraucherinnen und Verbraucher einen „Öffentlichen Produktrückruf“ der Kellogg’s Cornflakes sowie zweier Reis-Produkte von Müller’s Mühle (Minuten Spitzen Langkorn Reis) und reis-fit (Spitzen-Langkorn). Gleichzeitig kauften die Verbraucheraktivisten symbolisch alle in der Kaufland-Filiale erhältlichen Packungen der drei Artikel auf, damit „echte“ Kaufland-Kundinnen und -Kunden keinem Gesundheitsrisiko ausgesetzt werden.

In einem Ende Oktober veröffentlichten Labortest im Auftrag von foodwatch wurden in den untersuchten Chargen der drei Marken sogenannte aromatische Mineralöle nachgewiesen, die die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA als potenziell krebserregend und erbgutverändernd beschreibt. Einen solchen Analysebefund wies auch der „Natur Langkorn Parboiled Reis“ von Curtiriso aus dem Kaufland-Sortiment auf – dieses Produkt jedoch hatte die Handelskette in der vergangenen Woche vollständig aus dem Verkauf genommen und am Freitag öffentlich zurückgerufen. Weshalb Kaufland die anderen belasteten Marken dagegen im Regal beließ, ist unklar.

„Es war die richtige Entscheidung, das eine krebsverdächtige Produkt zurückzurufen – aber aus denselben Gründen muss Kaufland auch die anderen krebsverdächtigen Produkte aus dem Verkauf nehmen und öffentlich zurückrufen“, forderte Luise Molling von foodwatch. „Verbraucher können einem Lebensmittel nicht ansehen, ob es mit gefährlichen Mineralölen belastet ist. Wir sind darauf angewiesen, dass Hersteller und Handel ihrer Pflicht nachkommen und solche Belastungen vermeiden – oder spätestens dann handeln, wenn sie um die Belastung wissen. Wenn das nicht funktioniert, müssen wir Verbraucher das Heft des Handelns selbst in die Hand nehmen. Wir handeln in Notwehr, weil weder Bundesregierung noch Länderbehörden die Verbraucher vor bekannten und eindeutig nachgewiesenen Gesundheitsgefahren schützen“, sagte Luise Molling mit Blick auf den selbstorganisierten Rückruf.

foodwatch hat heute zudem alle Handelsunternehmen schriftlich aufgefordert, diejenigen Produkte zurückzurufen, bei denen aromatische Mineralöle nachgewiesen wurden. In der bislang umfangreichsten Laboranalyse zu dieser Problematik hatte foodwatch insgesamt 120 Produkte aus Deutschland, Frankreich und den Niederlanden testen lassen. 43 Prozent davon enthielten die hochgradig schädlichen aromatischen Mineralöle. In Deutschland war jedes fünfte getestete Lebensmittel (9 von 42 Produkten) mit aromatischen Mineralölrückständen belastet. Weil die Rückstände durch ungeeignete Verpackungsmaterialien oder fehlerhafte Produktionsprozesse in die Lebensmittel gelangen, ist der Verdacht naheliegend, dass auch weitere als die getesteten Chargen betroffen sind. Vor allem Verpackungen oder Umverpackungen aus Recyclingpapier enthalten oft Mineralöle und eine Vielzahl anderer bedenklicher Substanzen wie Weichmacher und Lösungsmittel.

Die Ergebnisse des Tests sind seit Ende Oktober veröffentlicht. Von den neun nachweislich mit aromatischen Mineralölen belasteten Marken in Deutschland sind acht weiterhin im Handel. foodwatch hatte alle Hersteller angeschrieben und zum Rückruf aufgefordert. Der nordrhein-westfälische Cerealienproduzent Hahne kündigte daraufhin an, die Verpackung seiner Haferflocken zu ändern, ebenso der italienische Hersteller Curti. Dieser veranlasste zudem gemeinsam mit dem Handelsunternehmen Kaufland einen Rückruf seines Reis-Produktes.

Das Problem Mineralölrückstände ist auch der Politik seit Jahren bekannt, wie die Bundesregierung in einem Schreiben an foodwatch bestätigte. Statt jedoch selbst tätig zu werden, verweist man auf die – ebenfalls untätige – EU. foodwatch forderte, bei Papierverpackungen eine sogenannte funktionale Barriereschicht verpflichtend vorzuschreiben sowie erstmals Grenzwerte für Mineralölrückstände im Lebensmittel zu erlassen. Die besonders gefährlichen aromatischen Mineralöle dürfen überhaupt nicht nachgewiesen werden.

Links:

– Rückruf: tinyurl.com/kaufland-rueckruf
– Testergebnisse foodwatch: www.mineraloel-test.foodwatch.de
– E-Mail-Aktion: www.mineraloel-aktion.foodwatch.de

Redaktionelle Hinweise:

– Fotos von der foodwatch-Aktion bei Kaufland bis ca. 14 Uhr unter tinyurl.com/q5ba8a3
– Footage-Material zum Labortest: tinyurl.com/pwgyc7c

Quellen und weiterführende Informationen:
– foodwatch-Korrespondenz mit Curti und Kaufland: tinyurl.com/kaufland-korrespondenz
– foodwatch-Hintergrundpapier Mineral-Öl: www.mineraloel-hintergrund.foodwatch.de
– EFSA Scientific Opinion: tinyurl.com/p9kausf
– Forschungsprojekt des Bundesernährungsministeriums 2012: download.ble.de/09HS012.pdf
– Schreiben des Bundesernährungsministeriums an foodwatch: tinyurl.com/pp77zat

Pressekontakt:

foodwatch e.V.
Martin Rücker
E-Mail: presse@foodwatch.de
Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 – 2 90




Mineralölrückstände in Lebensmitteln: Ernährungsminister Schmidt wirft EU Untätigkeit vor – Bundesregierung fordert Gesetz zum Schutz der Verbraucher (und bleibt selbst untätig…)

Pressemitteilung – Thema: Mineralöl

– Die Bundesregierung bestätigt das Problem gefährlicher Mineralölrückstände
– Das Bundesverbraucherministerium fordert die EU „nachdrücklich“ zum Handeln auf
– Ein mögliches nationales Gesetz zum Schutz der Verbraucher verweigert es jedoch

Berlin, 19. November 2015. Die Bundesregierung hat das Problem gesundheitsgefährdender Mineralölrückstände in Lebensmitteln bestätigt und die Europäische Union zum Handeln aufgefordert. Das geht aus einem Brief der Parlamentarischen Staatssekretärin Maria Flachsbarth hervor, in dem diese im Namen von Bundesernährungsminister Christian Schmidt eine Anfrage der Verbraucherorganisation foodwatch beantwortete.

Aus Recyclingkartons, aber auch aus anderen Quellen können gefährliche Mineralöle in die Lebensmittel übergehen. Besonders sogenannte „aromatische Mineralöle“ werden von der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA als potenziell krebserregend und erbgutschädigend beschrieben – weshalb solche Rückstände auch nicht in kleinen Mengen in Lebensmitteln enthalten sein sollten. foodwatch hatte in einem umfangreichen Test aromatische Mineralöle in Produkten wie Reis, Cornflakes und Grieß nachgewiesen. Das Ernährungsministerium sei sich dieses Problems „bewusst“, schrieb Frau Flachsbarth in ihrem Brief an foodwatch. Sie „unterstütze (…) nachdrücklich“ die von foodwatch erhobene „Forderung nach einer Regelung auf europäischer Ebene“ – und kritisierte deutlich, dass die EU nicht tätig werde: „Das BMEL [Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft; Anmerkung foodwatch] hat dieses Anliegen bereits mehrfach an die Europäische Kommission herangetragen. Derzeit ist uns jedoch nicht bekannt, ob und wann auf EU-Ebene entsprechende Arbeiten aufgenommen werden.“

„Das Problem ist seit Jahren bekannt. Die Menschen müssen endlich vor diesen Gesundheitsgefahren geschützt werden – das geht am besten auf EU-Ebene“, erklärte Luise Molling von foodwatch. „Die Bundesregierung verschweigt aber, dass sie dieselben Regelungen auf nationaler Ebene treffen kann, solange die EU nicht tätig wird. Minister Christian Schmidt hat einen echten Erklärungsnotstand, wenn er das Problem bestätigt, aber die Lösung verweigert.“

foodwatch erneuerte die Forderung nach zwei Maßnahmen:

– Für Lebensmittelverpackungen aus Papier müssen sogenannte funktionelle Barriereschichten verbindlich vorgeschrieben werden – dadurch wird verhindert, dass Mineralöle aus Druckfarben sowie andere problematische Substanzen aus Verpackungen und Umverpackungen aus Altpapier in die Lebensmittel migrieren können.

– Erstmals müssen gesetzliche Grenzwerte für Mineralölrückstände in den Lebensmitteln festgelegt werden. Dadurch werden auch Mineralöle aus anderen Quellen (wie Schmiermittel von Produktionsmaschinen) erfasst. Die potenziell krebserregenden und erbgutveränderten aromatischen Mineralöle (MOAH) dürfen in den Produkten überhaupt nicht nachweisbar sein.

Im Oktober hatte foodwatch die Ergebnisse einer umfangreichen Laboranalyse veröffentlicht, bei der insgesamt 120 Produkte aus Deutschland, Frankreich und den Niederlanden auf Mineralölrückstände getestet wurden. 43 Prozent davon enthielten aromatische Mineralöle, in Deutschland war jedes fünfte getestete Lebensmittel (9 von 42 Produkten) belastet – darunter die Cornflakes von Kellogg’s, der Spitzen-Langkornreis von reis-fit und der Bio-Weichweizengrieß von Rewe.

In Reaktion auf den Test hatte der nordrhein-westfälische Cerealienproduzent Hahne als erster Hersteller öffentlich angekündigt, in Zukunft eine Barriere bei seinen Verpackungen einzusetzen – foodwatch hatte in den Haferflocken des Unternehmens aus Löhne aromatische Mineralöle nachgewiesen. Um die Verbraucherinnen und Verbraucher bei allen Produkten zu schützen, müssten alle Hersteller entsprechende Schritte einleiten – dieses Ziel ist nach Auffassung der Verbraucherorganisation nur mit einer gesetzlichen Vorgabe zu erreichen.

Link:

– Testergebnisse foodwatch: www.mineraloel-test.foodwatch.de

– E-Mail-Aktion: www.mineraloel-aktion.foodwatch.de

Quellen und weiterführende Informationen:

– Schreiben des Bundesernährungsministeriums an foodwatch: tinyurl.com/pp77zat

– foodwatch-Anfrage an das Bundesernährungsministerium: tinyurl.com/nehfatd

– foodwatch-Hintergrundpapier Mineral-Öl: www.mineraloel-hintergrund.foodwatch.de

– Ankündigung der Firma Hahne auf heute.de: tinyurl.com/oow9j85

– Forschungsprojekt des BMELV 2012: download.ble.de/09HS012.pdf

– EFSA Scientific Opinion: tinyurl.com/p9kausf

– Bundesinstitut für Risikobewertung zu aromatischen Mineralölen: tinyurl.com/ovgvtkz

Redaktionelle Hinweise:

– Bildmaterial und O-Töne zum Download: tinyurl.com/q5ba8a3

– Footage-Material zum Labortest: tinyurl.com/pwgyc7c

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foodwatch e.V.
Martin Rücker
E-Mail: presse@foodwatch.de
Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 – 2 90




Behördeninformation über Lebensmittel: Gesetzentwurf von Minister Schmidt unzureichend – foodwatch legt eigenen Gesetzentwurf vor

Pressemitteilung – Thema: Informationsrechte/Lebensmittelkontrollen/LFGB-Novelle/ Verbraucherschutzministerkonferenz

Berlin, 5. Mai 2015. Die Verbraucherorganisation foodwatch hat den heute von Bundesernährungsminister Christian Schmidt vorgelegten Gesetzentwurf zur Information der Öffentlichkeit über Lebensmittel als unzureichend kritisiert. „Der Ministerentwurf ist gespickt mit Ausnahmetatbeständen und Ermessensspielräumen. Ein solches Gesetz kann die gravierenden Probleme nicht lösen: Damit würden die Verbraucher auch in Zukunft nicht verlässlich und schnell über Hygienemängel, Betrugsfälle oder Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen informiert“, erklärte der stellvertretende foodwatch-Geschäftsführer Matthias Wolfschmidt. Minister Schmidt hat seine Vorschläge für eine Novellierung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) am heutigen Dienstag öffentlich gemacht.

Um zu erreichen, dass Behörden Verbraucher künftig schneller, umfassender und aktiv über Lebensmittel und Zustände in den Lebensmittelbetrieben informieren, hat foodwatch unmittelbar vor der Verbraucherschutzministerkonferenz in Osnabrück (6. – 8. Mai) einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt. Dieser lag Herrn Schmidt wie auch Bundesjustizminister Heiko Maas bereits seit Januar vor. Nach dem foodwatch-Entwurf müssten die Behörden ihr Wissen verbindlich „aktiv und systematisch“ mit der Öffentlichkeit teilen. Vor allem bei gesundheitsgefährdenden oder aus anderen Gründen zum Verzehr ungeeigneten Produkten wären Behörden verpflichtet, „gesondert und unverzüglich“ bereits dann zu informieren, „wenn ein durch Tatsachen begründeter Verdacht“ für einen Verstoß gegen das Lebensmittelrecht besteht. Amtlich erhobene Messdaten und Ergebnisse der Lebens- und Futtermittelkontrollen würden zudem grundsätzlich öffentlich gemacht. Der foodwatch-Entwurf verzichtet auf Ermessensspielräume für die Behörden, um für Verbraucher, Behörden und Unternehmen Rechtssicherheit zu schaffen.

„Die Geheimniskrämerei der Behörden ist unnötig und schadet sowohl den Verbrauchern als auch den ehrlichen, sauber arbeitenden Betrieben“, erklärte Matthias Wolfschmidt von foodwatch. „Nur konsequente Transparenz sorgt dafür, dass Verbraucher die schlechten Betriebe meiden und die guten belohnen können – und schafft einen Anreiz für alle Unternehmen, sich an lebensmittelrechtliche Vorgaben zu halten. Betrug und ein laxer Umgang mit der Hygiene sind heute viel zu attraktiv.“

Union und SPD hatten sich bereits in ihrem Koalitionsvertrag auf eine Novelle des einschlägigen Paragraphen 40 („Information der Öffentlichkeit“) im deutschen Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) verständigt.

Den Behörden – auch den auskunftswilligen – fehlt bislang die Rechtssicherheit für eine umfassende, aktive Informationspolitik. Die Folgen sind mal absurd, mal fatal:

– Beim Pferdefleischskandal hatten Behörden durch eigene Laboranalysen Produkte ausfindig gemacht, die ungekennzeichnetes Pferdefleisch enthielten – sie durften die Namen der Produkte jedoch nicht nennen. Damit konnten die Verbraucher nicht wirksam vor Betrug und möglichen Gesundheitsgefahren geschützt werden, obwohl die Betrugsnachweise eindeutig vorlagen.

– Bei den amtlichen Lebensmittelkontrollen wird jeder vierte Betrieb beanstandet – eine Quote, die Jahr für Jahr in diesem hohen Bereich liegt. Dänemark dagegen ist es durch die Veröffentlichung der Kontrollergebnisse für jeden Betrieb gelungen, seine Beanstandungsquote drastisch zu reduzieren. Weil die Verbraucher in Deutschland nicht erfahren, ob und ggf. aus welchem Grund ein Betrieb beanstandet wurde, haben sie keine Möglichkeit, zum Beispiel Restaurants mit schlechter Betriebshygiene zu meiden.

– Behörden, die über Kontrollergebnisse informieren wollen, müssen mit Klagen rechnen (wie bei Kommunen in Nordrhein-Westfalen oder in Berlin-Pankow) und scheuen daher in der Regel eine Veröffentlichung. Das Beispiel Dänemark zeigt jedoch, dass eine europarechtlich haltbare Lösung möglich ist, wenn die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen wird.

– In vielen Fällen wissen die Kontrollbehörden über einen langen Zeitraum hinweg über Hygienemängel Bescheid – ohne die Verbraucher zu schützen. Für Schlagzeilen sorgte beispielsweise der Fall der bayerischen Großbäckerei Müller, die 2012 ihre mit Mäusekot und Speiseresten verdreckten Produktionsanlagen schließen musste. Die Behörden hatten über Jahre hinweg Kenntnis von den ekelerregenden Zuständen. Weil sie die Öffentlichkeit nicht informierten, kauften die Kunden weiterhin nichtsahnend Brot und Brötchen aus hygienisch inakzeptabler Herstellung.

Redaktioneller Hinweis:

Gesetzentwurf von foodwatch für § 40 LFGB Information der Öffentlichkeit: bit.ly/1DQ5LQT

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Martin Rücker
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Tagung: Von der Verschwendung zur Wertschätzung der Lebensmittel – Wissenschaftliche Erkenntnisse und praktische Umsetzung

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen führt in Kooperation mit dem „Deutschsprachigen Netzwerk zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen“ am 21. November 2014 in Münster die Tagung „Von der Verschwendung zur Wertschätzung der Lebensmittel“ durch.

Die wissenschaftliche Tagung bietet Stakeholdern und den verschiedenen Akteuren, die sich mit Lebensmittelverlusten und -verschwendung beschäftigen, ein breites Diskussionsforum. Vor dem Hintergrund aktueller Studien wird in zwölf Vorträgen und Workshops über den gegenwärtigen Forschungsstand und -bedarf und über mögliche Strategien zur Vermeidung von Lebensmittelverlusten entlang der gesamten Wertschöpfungskette diskutiert.

An der Tagung werden Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, Wirtschaft, Verbänden und gesellschaftlichen Organisationen teilnehmen. Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW, Johannes Remmel, eröffnet die Veranstaltung, durch das Programm führt Dr. Tanja Busse, Journalistin und Buchautorin.
Das Ziel der Tagung ist die Zusammenführung von Wissenschaft und Praxis, um innovative und praktikable Lösungsansätze für Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Politik zu eruieren und Kooperationen zu fördern.

Die Anmeldung ist bis zum 07. November 2014 möglich. Die Teilnahme an der Tagung ist kostenfrei.
Weitere Information unter: www.vz-nrw.de/lebensmitteltagung

Verbraucherzentrale NRW
Stephanie Hollstein M.A.
Bereich Ernährung und Umwelt
B4-ER / Lebensmittelqualität und Klimaschutz
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