Einsatz von Medikamenten in der ökologischen Tierhaltung – Biokreis definiert letzte Entscheidungshoheit des Tierarztes in den Richtlinien
Veröffentlicht amPRESSEMITTEILUNG
Passau, 03.02.2016: Eine Liste mit Anwendungsverboten und -beschränkungen für Medikamente gibt es nicht bei jedem Bio-Verband und ist nicht Standard in der ökologischen Tierhaltung. Der Biokreis e.V. hat ab dem Jahr 2014 mit der Aufnahme einer solchen Liste einen innovativen und ambitionierten Weg beschritten. Dieser Ansatz geht über die Bestimmungen der EG-Öko-Verordnung hinaus und soll dazu dienen, die Verwendung einiger zugelassener, aber vom Biokreis als kritisch eingestufter Medikamente auf ein minimales Maß zu reduzieren.
Absolutes Behandlungsverbot nicht möglich
Die deutsche und europäische Rechtslage in der Behandlung landwirtschaftlicher Nutztiere spricht allerdings mit Blick auf Tierschutz und Tierwohl dem behandelnden Tierarzt als qualifiziertem Entscheidungsträger stets die letzte Entscheidungshoheit zu. Über diese Bestimmungen kann und möchte sich der Biokreis zur Wahrung eines größtmöglichen Tierwohls nicht hinwegsetzen. Von daher ist es dem Verband in letzter Konsequenz nicht möglich, gegenüber dem Tierhalter ein absolutes Behandlungsverbot hinsichtlich eines in Deutschland veterinärrechtlich zugelassenen Medikaments auszusprechen. Dramatische Folge eines solchen Vorgehens wäre unter Umständen, ein vermeidbares Leiden des Tieres in Kauf zu nehmen.
Neuer Zusatz in den Richtlinien
„Wir werden diesen komplexen Sachverhalt im Zuge einer noch exakteren Beschreibung der Verfahrensabläufe zukünftig in unsere Richtlinien integrieren, um Verbraucher weiterhin umfänglich über die Praxis der ökologischen Nutztierhaltung aufzuklären“, sagt Jörn Bender, Fachreferent des Biokreis in der Arbeitsgemeinschaft Tierwohl der Ökoverbände. An die Öko-Kontrollstellen wurde dieses Verfahren in Schulungen seit jeher kommuniziert.
Verband weist erneut auf Liste mit Anwendungsbeschränkungen hin
Trotzdem rät der Verband seinen rund 1000 landwirtschaftlichen Mitgliedern deutlich davon ab, entsprechende Medikamente einzusetzen, solange Behandlungsalternativen bestehen. Auf die Liste mit den Anwendungsbeschränkungen für Medikamente wurden die für den Biokreis zuständigen und unabhängigen Kontrollstellen und auch die Biokreis-Landwirte mit der Bitte um Weitergabe an den jeweiligen Hof-Tierarzt kürzlich noch einmal hingewiesen. „Die Aufnahme und Aufrechterhaltung der Liste mit Anwendungsbeschränkungen für Medikamente ist eine konsequente Fortsetzung der anspruchsvollen Richtlinien und Tierwohlaktivitäten unseres Verbandes“, sagt Josef Brunnbauer, Geschäftsführer des Biokreis.
Kontakt: Ronja Zöls, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit, zoels@biokreis.de
Biokreis e.V., Stelzlhof 1, 94034 Passau, Tel: 0851/75650–0
Biokreis – Wir machen Bio lebendig! Rund 1000 Landwirte und 120 Verarbeiter wirtschaften bundesweit nach unseren Richtlinien. Auch 200 Verbraucher gehören zu unseren Mitgliedern. Gemeinsam gestalten wir kreativ und konsequent ökologischen Landbau. Wir stehen seit 1979 für regionale, vertrauensvolle Netzwerke, Tierwohl, handwerkliche Lebensmittelverarbeitung und treten basisdemokratisch mit neuen Ideen, politischer Arbeit und wirksamer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für unsere ganzheitliche Vorstellung von Ökolandbau sowie dessen Weiterentwicklung ein.